Grundrechte im Schwinden

geschrieben von Ernst Antoni

6. März 2016

Der Bundestag verabschiedete das »Asylpaket II«

Von der »größten Verschärfung des Asylrechts seit den Neunzigerjahren« war in der Tagespresse zu lesen, nachdem am 25. Februar der Bundestag mit 429 zu 147 Stimmen bei vier Enthaltungen das »Asylpaket II« verabschiedet hatte. Das stimmt – wobei aber in einem Gros der Medien, die sich des Themas annahmen, der Hinweis unterblieb, dass in diesen Neunzigerjahren das bis dahin geltende Asylrecht ohnehin bereits weitgehend verstümmelt und demontiert worden war. Auch damals sorgten Zahlen-Panikmache (»Das Boot ist voll«), ausländerfeindliche und rassistische Parolen und Aktionen bis hin zu pogromartigen Ausschreitungen und Brandstiftungen letztlich für ein gesellschaftliches Klima, das diese Eingriffe ins Asylrecht erst möglich machte. Eingriffe in ein Recht, das in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ja aufgenommen worden war als Konsequenz und Auftrag aus den Erfahrungen mit Menschenverfolgung und Rassismus des deutschen NS-Regimes. Auch aus den Erfahrungen mit dem von diesem Regime über die Menschheit gebrachten Weltkrieg, mit der lebensrettenden Flucht ins Exil, die für viel zu wenige der Gejagten und Verfolgten möglich war. Und auch mit den schwierigen Bedingungen, denen sich viele der Geretteten auf den Wegen zu den Orten ihrer Rettung und auch an diesen selbst schließlich gegenüber sahen.

Im Februar 2016 wurde nun als aktuelle Verschärfung auf das verstümmelte Asylrecht ein »Asylpaket II« gepackt. In einem Kommentar dazu schreibt der seit Jahrzehnten auf diesem Feld engagierte Publizist und Jurist Heribert Prantl: »Vor 23 Jahren hat die Politik, um Flüchtlingszahlen zu senken, das Asylgrundrecht verkleinert. Jetzt verkleinert sie, ohne dies ausdrücklich als Grundgesetzänderung zu benennen, weitere Grundrechte.« Und: »Insgesamt wird der Schutz von Leben und Gesundheit von Flüchtlingen relativiert.«

Verfolgungsfreie Staaten?

6. März 2016

Ein antifa-Gespräch mit dem Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech

antifa: Im Oktober 2015 sind mit Kosovo und Montenegro die letzten beiden Zerfalls-Staaten der ehemaligen Republik Jugoslawien sowie Albanien zu »sicheren Herkunftsländern« von Geflüchteten erklärt worden. Betroffen sind weit überwiegend Roma. Du kommst in einem Gutachten, dass Du für die europäische Rom und Cinti Union verfasst hast zu dem Schluss, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Warum?

Norman Paech: Zunächst hat das Gesetz eine doppelt umstrittene und unrühmliche Geschichte. Es basiert auf der heftig umkämpften aber schließlich von CDU/CSU, FDP und SPD im Mai 1993 durchgesetzten Änderung des Artikels 16 GG, die als »Asylkompromiss« verharmlost wird, tatsächlich aber die weitgehende Aufhebung des Asylrechts ermöglichte. In dem neu eingefügten Art. 16 a GG eröffnet Absatz 3 dem Gesetzgeber die Möglichkeit, Herkunftsstaaten zu bestimmen, » bei denen gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet«. Damit sollte nicht nur dem Missbrauch vorgebeugt werden, sondern jede Form des Asyls sollte verhindert, zumindest erschwert werden. Das war ein direkter Angriff auf die Substanz des deutschen Asylrechts.

antifa: Schon jetzt ist die Anerkennungsquote für Roma sowohl bei dem »Bundesamt für Migration und Flüchtlinge« (BAMF) wie auch bei den Verwaltungsgerichten sehr gering …

Norman Paech: Dies hängt mit den ewigen Stereotypen über Roma und einem Mangel der rechtlichen Würdigung der Herkunftsstaaten zusammen. Daran krankten auch schon Beratung und Verabschiedung des Gesetzes, mit dem im November 2014 Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien zu »sicheren Herkunftsländern« erklärt wurden. Im herkömmlichen juristischen Verständnis wird »politische Verfolgung« und »unmenschliche, erniedrigende Behandlung« als Asylgrund im Sinne des Art. 16 GG nur bei staatlicher Verfolgung angenommen. Seit einigen Jahren gibt es hier jedoch Veränderungen. Mit zwei Richtlinien aus den Jahren 2011 und 2013 hat die EU den Begriff der Verfolgung erweitert und der Bundesgesetzgeber hat ihn in § 3 a Asylgesetz übernommen. Seitdem begründet nicht nur staatliche Verfolgung den Anspruch auf Asyl, sondern auch eine Verfolgung von privaten Dritten ohne Verbindung zum Staat. Die Verletzung von Menschenrechten erfasst dabei auch die sozialen und ökonomischen Menschenrechte. Und schließlich können auch einzelne Maßnahmen oder Situationen wie Diskriminierung, Repressalien, Beeinträchtigungen und Demütigungen eine Verfolgung begründen, wenn sie zu einem Zustand kumulieren, der für den Betroffenen so unerträglich ist, dass er sich ihnen nur noch durch die Flucht entziehen kann. Diese sog. kumulative oder auch strukturelle Verfolgung ist bei dem vielfach bezeugten und verbreiteten Antiziganismus und Rassismus gegenüber den Roma der Hauptfluchtgrund.

antifa: Trotzdem werden neu ankommende Roma in speziellen »Rückführungseinrichtungen« wie dem »Balkanzentrum« in Bamberg einquartiert, von wo aus sie schnellstmöglich ohne individuelles Asylverfahren wieder abgeschoben werden sollen …

Norman Paech: Der Bundestag hat mit dem Gesetz den Ausländerbehörden die Einzelentscheidung über die Verfolgung abgenommen und generell die Staaten für verfolgungsfrei erklärt. Das konnte er auf Grund der Ermächtigung des Art. 16 a Abs. 3 GG, musste dafür aber »gute Gründe« ins Feld führen, wie das Bundesverfassungsgericht 19963 entschieden hat. Es forderte eine »umfassende detaillierte Tatsachenanalyse«, die Heranziehung aller »zugänglichen und zuverlässigen Quellen« und ein »bestimmtes Maß an Sorgfalt«, die mit der Erweiterung des Verfolgungsbegriffs durch die beiden Richtlinien der EU sich noch einmal vergrößert hat.

Diese Sorgfalt bei der Analyse der Herkunftsstaaten lassen Bundesregierung und Bundesrat jedoch vollkommen vermissen. Denn dann hätten sie sich tatsächlich mit den zahlreichen überaus kritischen Berichten über die Länder durch die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den EU-Ministerrat, den Menschenrechtskommissar, das Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, das United Nations Development Program, das Kinderhilfswerk UNICEF bis hin zum U.S. Department of State Bureau of Democracy etc. auseinandersetzen müssen. Alle diese Materialien zeichnen ein Bild von der Situation der Roma in diesen Ländern, die nach den Kriterien der EU-Richtlinien nur als »strukturelle Verfolgung« gewertet werden können. Schon die vollkommen mangelhafte Prüfung und Aus-einandersetzung im Gesetzgebungsprozess mit den zahlreichen Kritiken, die der Erklärung zu sicheren Herkunftsstaaten eindeutig widersprechen, machen dieses Gesetz verfassungswidrig. Es muss aufgehoben werden.

Die Fragen stelle Cornelia Kerth

Phantom mit grauem Haar

geschrieben von Guido Hoyer

6. März 2016

Klage der VVN Regensburg gegen VS-Bericht hatte Erfolg

Wie bekannt, diffamiert die bayerische CSU-Staatsregierung – im Gegensatz zur Bundesregierung und anderen Länderregierungen – die VVN als »linksextremistisch beeinflusst« und veröffentlicht dies bisher Jahr für Jahr im bayerischen Verfassungsschutzbericht. Wie kürzlich ein Prozess am Münchner Verwaltungsgericht, 22. Kammer, zeigte, ist es um den Wahrheitsgehalt von »Tatsachenbehauptungen« des Landesamts für Verfassungsschutz nicht immer gut bestellt.

Geschwärzter VS-Bericht Bayern

Geschwärzter VS-Bericht Bayern

Im Verfassungsschutzbericht 2013 suchte das Innenministerium den angeblichen »Linksextremismus« der VVN u. a. mit der folgenden Behauptung zu belegen: »Am 30. November (2013) führte die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) einen Infostand in Regensburg durch, der von einer Funktionärin der Kreisvereinigung Regensburg der VVN-BdA geleitet wurde.« Gegen diese wahrheitswidrige Passage hatte die Kreisvereinigung Regensburg der VVN mit ihrer Kreisvorsitzenden Luise Gutmann geklagt. Gutmann sollte es, nach Aussage von Polizeibeamten, gewesen sein, die den Infostand geleitet habe.

Die Beweisaufnahme vor Gericht zeigte dann, wie leicht man in einen Verfassungsschutzbericht geraten kann: Als Zeugen geladen waren der MLPD-Vertreter, der den Infostand angemeldet hatte und zwei Polizisten, auf deren Bericht hin der Eintrag im Verfassungsschutzbericht vorgenommen worden war. Der MLPD-Mann bestätigte, Luise Gutmann zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt nicht gekannt zu haben, geschweige denn habe sie den Stand seiner Partei geleitet.

Die beiden Zeugen der Polizei schilderten folgenden Vorgang: Ein Streifenbeamter habe den Infostand kontrolliert; bei diesem »ein- bis zweiminütigen Kontakt«, sprich der Kontrolle des »Sondernutzungsbescheides« für den Stand, wurden keine Personalien festgestellt. Einige Tage später habe ein Staatsschutzbeamter beim Streifenpolizisten nachgefragt und die Auskunft erhalten, eine »50 bis 60 Jahre alte Frau mit kurzen, grauen Haaren« sei die Leiterin gewesen. Allein diese vage Personenbeschreibung ließ den Herrn vom Staatsschutz auf Luise Gutmann tippen. Er schickte ein Foto an den Streifenpolizisten, bzw. man »googelte« Fotos, das wusste der Zeuge nicht mehr genau. Ergebnis: Es sei »wohl« diese Frau gewesen. Luise Gutmann gegenübergestellt meinte der Zeuge, die Frau käme ihm »irgendwie bekannt« vor. Er könne aber nicht mit Sicherheit sagen, dass sie die Dame am Stand gewesen sei. Der Vorfall sei ja zwei Jahre her. Der MLPD-Funktionär, erneut befragt, teilte noch mit, die Infostandleiterin könne seine Frau gewesen sein, die eine gewisse Ähnlichkeit mit Luise Gutmann habe.

Bezeichnenderweise bezogen sich weder die polizeilichen Zeugen noch die Prozessvertreter des Freistaats auf den sog. IVS-Bericht vom 12.12.2013, einen Report der Polizei Regensburg, Staatsschutz, an den Verfassungsschutz, den die Beklagten als Beweismittel vorgelegt hatten. In diesem IVS-Bericht hatte, im Widerspruch zu den Zeugenaussagen in der Verhandlung, gestanden: »Als Leiterin benannte sich (Hervorhebung G.H.) ggü. Beamten der PI Regensburg Süd die Regensburger Kreisvorsitzende der VVN-BdA, Luise Gutmann.« Der Staatsschutzbericht meldete weiter, dass Luise Gutmann auch Infostände für den Bund für Geistesfreiheit, einen Verband von Konfessionslosen, anmelde. Was daran verwerflich sein soll, bleibt vorerst Geheimnis der Staatsschützer, denn dass Konfessionslose offiziell »extremistischer« Umtriebe bezichtigt würden, ist selbst seitens der christlichen Regierungspartei noch nicht bekannt.

Kurz und gut: Die Beweisaufnahme ergab, dass der beklagte Freistaat seine Behauptung, Luise Gutmann habe einen MLPD-Stand geleitet, nicht beweisen kann. Das Gericht legte den Prozessvertretern der Staatsregierung daher nahe, die Passage aus dem Verfassungsschutzbericht zu streichen. Die Richter wiesen nachdrücklich darauf hin, dass ein Urteil zuungunsten des Freistaats ausfallen würde. Daraufhin lenkten die Beklagten ein. Nachdem die Regierungsvertreter sich bereit erklärten »die streitgegenständliche Passage aus dem Verfassungsschutzbericht 2013 zu entfernen« wurde das Verfahren eingestellt. Die Kosten des Verfahrens (Streitwert € 5.000) tragen die »Beklagten«.

In einem Einzelfall konnte somit dem Treiben staatlich bestallter »Verfassungsschützer« Grenzen gesetzt werden. Zeit wird es, dass endlich auch die Nennung der VVN-BdA im bayerischen Verfassungsschutzbericht beendet wird. Das Urteil macht Mut für die weitere juristische und vor allem politische Auseinandersetzung.

Der rassistische Alltag

geschrieben von Janka Kluge

6. März 2016

Liste der Ausschreitungen in Sachsen wird immer länger

Die Liste der Städte, die in Sachsen für rassistische Mobilisierung und Ausschreitungen stehen wird immer länger. Nach Heidenau, Freital und Hoyerswerda stehen jetzt noch die Städte Clausnitz und Bautzen darin.

Die Handyaufnahmen, die im Netz aufgetaucht sind, bezeugen die rassistische Stimmung in der sächsischen Kleinstadt Clausnitz. Über einhundert Menschen hatten einen Bus blockiert, der Flüchtlinge in eine Unterkunft gebracht hat. Zusätzlich hatten sie mit Autos die Einfahrt der Unterkunft versperrt. Auf den Filmen ist auch zu sehen, wie ein Polizist einen weinenden völlig verängstigten Jungen, der aus lauter Angst nicht aussteigen wollte, im Schwitzkasten aus dem Bus gezerrt hat. Das Gejohle des Mobs ist dabei sogar noch angestiegen.

Der Chemnitzer Polizeipräsident Uwe Reißmann hat nach den Übergriffen behauptet, dass die Flüchtlinge für die Eskalation verantwortlich seien, weil sie in die Richtung des Mobs abfällige Handbewegungen gemacht hätten. In Bautzen brannte wenige Tage später eine noch nicht bezogene Unterkunft für Flüchtlinge. Hier behinderten angetrunkene Rassisten die Löscharbeiten der Feuerwehr.

Sachsen hat ein starkes Problem mit Nazis und Rassisten, die sich in fast jeder Stadt mobilisieren lassen. Es gibt aber auch den Rassismus von oben. Jahrelang hat beispielsweise der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich gegen Muslime gehetzt und den Anhängern von Pegida nach dem Mund geredet. So betonte er, dass der Islam nicht nach Sachsen gehört. Damit meinte er auch, dass Muslime in Sachsen nicht gern gesehen sind.

Nach den Ausschreitungen von Clausnitz und Bautzen hat er sich das erste Mal gegen den rechten Mob ausgesprochen. Allerdings wählte er auch hier eine äußerst fragwürdige Formulierung. »Das sind keine Menschen, die so etwas tun. Das sind Verbrecher«, sagte er in einem Interview. Wer Menschen, und seien es widerliche Rassisten und Nazis, das Menschsein abspricht, offenbart eine tiefe Menschenverachtung, die viel weiter geht als die Duldung von Pegida.

Warum stellt sich Tillich erst jetzt gegen den brauen Mob. Die NPD zog bei Landtagswahl 2004 in Sachsen mit fast zehn Prozent in den Landtag. Bei der nächsten Wahl waren es immerhin noch knappe fünf Prozent. Jetzt steht vor dem Bundesverfassungsgericht wieder das Verbotsverfahren gegen die Partei an. Tillich glaubt also nicht mehr, sich hier anbiedern zu müssen. Ehrliches Engagement gegen Rechts sieht allerdings anders aus.

Auf der anderen Seite darf nicht vergessen werden, dass es überall in Sachsen Menschen und Gruppen gibt, die sich gegen die rechten Entwicklungen wehren und sich Rassisten und Nazis entgegenstellen. Ihnen und den Geflüchteten muss unsere Solidarität gelten.

Gewalttäter auf freiem Fuß

geschrieben von P.C. Walther

6. März 2016

Hunderte Neonazis befinden sich auf freiem Fuß, obwohl sie wegen Straftaten verurteilt wurden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Irene Mihalic hervor, die im Januar veröffentlicht wurde.

Demzufolge waren (am Stichtag 15. September 2015) insgesamt 450 Haftbefehle gegen 372 rechte Straftäter nicht vollstreckt worden. Zu den begangenen Straftaten gehören Diebstahl, Raub, Betrug, Überfälle und rassistische Angriffe bis hin zu schwerer Körperverletzung und Totschlag.

Seit dem Stichtag im September 2015 mögen inzwischen zwar einige dieser Haftbefehle vollstreckt worden sein, die ständige Steigerung der Zahl nicht erfolgter Vollstreckungen deutet jedoch darauf hin, dass es eher wieder mehr geworden sind.

Seit Jahren steigt nämlich die Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle. 2012 waren es 110 , darauffolgend 2013 bereits 266, ein Jahr später 268. Der Anstieg auf 372 im Jahre 2015 zeigt eine gravierende Steigerung.

Dass Hunderte krimineller Neonazis verschwunden und offenbar nicht zu erreichen sind, »lässt in Erinnerung an den NSU Schlimmes befürchten«, kommentierte die Süddeutsche Zeitung.

Wie dem auch sei, ob die Polizei überlastet oder unterbesetzt ist, ob es an erforderlichem Interesse und an Kraft und Willen zum Nachforschen mangelt, ob die Vollstreckung als nicht so wichtig angesehen wird: Fakt ist, dass Hunderte Haftbefehle nicht vollstreckt sind und verurteilte Neonazis, unter ihnen eine ganze Reihe von Gewalttätern, sich unbehelligt irgendwo befinden.

Hier handelt es sich weder um Abschreckung noch um erfolgreiche Strafverfolgung. Eher könnten rechte Gewalttäter den Eindruck gewinnen, dass selbst nach erfolgter Verurteilung – wenn es angesichts der niedrigen Aufklärungsquoten dazu überhaupt gekommen ist (!) – genügend Zeit und Raum zum Verschwinden bleibt. Von entschlossenem Vorgehen gegen neonazistische und rassistische Gewalt kann hier kaum die Rede sein.

Meldungen

6. März 2016

Gewalt verdoppelt

Rechtsextreme Straftaten haben stark zugenommen. Nach vorläufigen Zahlen wurden im vergangenen Jahr 13.846 einschlägige Delikte registriert. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr (10.541) beträgt mehr als 30 Prozent. Auch die Aggressivität stieg rapide. 2015 wurden 921 rechtsextreme Gewalttaten registriert (2014: 496). Dabei wurden 691 Menschen verletzt (2014: 431). Die Zahl der »gewaltorientierten Rechtsextremisten« ist nach Angaben von Sicherheitsbehörden um mehr als tausend auf über 11.500 gestiegen.

Über 1000 Anschläge

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im vergangenen Jahr 1.027 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte registriert. Das sind fünfmal mehr als im Jahr davor (199). Bei über 900 Delikten geht das BKA von einem eindeutig rechtsmotivierten Hintergrund aus. Bei den meisten Taten handelt es sich um Sachbeschädigungen und sogenannte Propagandadelikte wie etwa volksverhetzende Parolen. Überproportional zugenommen haben aber auch die Gewaltakte von 28 im Vorjahr auf 173. In 92 Fällen handelt es sich um Brandstiftungen (im Vorjahr 6). Bei den Anschlägen wurden 40 Flüchtlinge verletzt (8 im Vorjahr). Allein im Januar 2016 wurden bereits 35 Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte erfasst.

Geringe Aufklärung

Laut BKA sei mehr als die Hälfte der Angriffe von Einzelpersonen »ohne rechte Bezüge« begangen worden. Dieser Behauptung widersprechen die Ergebnisse von Recherchen eines Teams von »Zeit online«. Es stellte fest, dass von 65 ermittelten Tatverdächtigen die Mehrzahl »rechte Ideologie und Kontakte pflegten«. Im Übrigen seien im vergangenen Jahr von 222 gewalttätigen Angriffen, bei denen Menschen verletzt oder bedroht wurden, nur in 41 Fällen Tatverdächtige ermittelt worden. Zu Verurteilungen kam es bislang nur in vier Fällen, in weiteren acht Fällen ist Anklage erhoben worden. Das sind insgesamt fünf Prozent.

»Bürgerwehren«

Sogenannte Bürgerwehren und ähnliche Gruppierungen, wie sie in mehreren Städten und Gemeinden gebildet wurden und die oft von Rechtsextremisten und Neonazis durchsetzt sind oder von solchen sogar angeführt werden, seien »ohne jegliche Rechtsgrundlage«, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas. Das staatliche Gewaltmonopol dürfe niemand in Frage stellen.

Neonazi-Konzerte

Die Zahl neonazistischer Konzerte hat 2015 erstmals seit Jahren wieder deutlich zugenommen. Das geht aus Antworten des Bundesinnenministeriums auf Anfragen der Linksfraktion hervor. Danach fanden im vergangenen Jahr 69 Rechtsrockkonzerte statt, das sind rund 25 Prozent mehr als 2014. Die meisten fanden in Sachsen und Thüringen statt. Regen Zulauf verzeichneten auch sogenannte nationalistische Liederabende, von denen mehr als 60 stattfanden.

Pegida will prügeln

Eindeutig zur Gewalt forderte die Pegida-Anführerin Tatjana Festerling im Januar als Rednerin in Leipzig auf. Wörtlich: »Wenn die Mehrheit der Bürger noch klar bei Verstand wäre, dann würden sie zu Mistgabeln greifen und diese volksverratenden, volksverhetzenden Eliten aus den Parlamenten, aus den Gerichten, aus den Kirchen und aus den Pressehäusern prügeln.« Eine Woche später in Dresden führte Festerling demonstrativ eine Mistgabel vor und erklärte, diese sei »ein Symbol für Revolution«. »Nichts anderes brauchen wir hier in Deutschland; es ist höchste Zeit für eine Revolution.«

Pegida-Ausweitung

Pegida versucht sich in Europa auszubreiten. Für den 6. Februar vorgesehen waren Aufmärsche und Kundgebungen in mehreren europäischen Städten. Bis auf wenige Ausnahmen (wie Prag mit etwa 5.000 Teilnehmern) war die Resonanz gering. In Warschau, Bratislava und Birmingham waren jeweils nur wenige Hunderte, in Amsterdam nur einige Dutzende Teilnehmer erschienen. Pegida will die Verbreiterung in europäische Länder dennoch weiter betreiben.

»Nicht extremistisch«

Nach Feststellungen des Kompetenzzentrums Rechtsextremismus der Jenaer Schiller-Universität dominiert in der AfD »völkischer Nationalismus«. Die AfD habe sich in Teilen »von einer rechtskonservativen zu einer rechtsextremistischen Partei entwickelt«.

Dagegen heißt es beim Bundesamt für Verfassungsschutz laut seinem Präsidenten Hans-Georg Maaßen, die AfD sei »nicht extremistisch und stelle mithin keine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung dar« (FAZ, 2.2.16). Auch nach den Plädoyers der AfD-Vorsitzenden Petry und ihrer Stellvertreterin von Storch für Schusswaffengebrauch gegenüber Flüchtlingen erklärte der Präsident des thüringischen Verfassungsschutzes, Stephan Kramer: »Nach unserer einhelligen Beurteilung – auch im gesamten Verbund der Dienste – kann die AfD derzeit nicht als extremistisch eingestuft werden« (FR, 19.2.16).

Rüstungsrekorde

Die Exporte der deutschen Rüstungsindustrie haben sich im vergangenen Jahr nahezu verdoppelt. Das Gesamtvolumen stieg von knapp vier Milliarden im Vorjahr 2014 auf nunmehr 7,5 Milliarden Euro 2015. Größter Posten war die Lieferung von Kampfpanzern und Panzerhaubitzen im Werte von 1,6 Milliarden Euro an den Golfstaat Qatar.

Frei für Kriege

In der CDU-Bundestagsfraktion wird nach Medienberichten geplant, Auslandseinsätze der Bundeswehr von Entscheidungen des UN-Sicherheitsrates unabhängig zu machen. Der »Verteidigungsfall« müsse künftige weitgehender ausgelegt werden. Unter »Verteidigung« falle »nicht nur die Landesverteidigung, sondern auch die Bündnisverteidigung bis hin zur Drittstaaten-Nothilfe«. Damit brauche man sich nicht mehr um Sicherheitsratsbeschlüsse zu kümmern. So der Rechts-Experte für Auslandseinsätze in der CDU/-Bundestagsfraktion, Hendrik Hoppenstedt (FAZ, 9.2.16).

KZ-Prozesse

Vor mehreren Gerichten sind Prozesse gegen ehemalige KZ-Wächter anhängig. Vor dem Landgericht in Detmold muss sich Reinhold Hanning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen verantworten. In Neubrandenburg steht ein ehemaliger KZ-Auschwitz-Wächter wegen Beihilfe zum in mindestens 3.681 Fällen vor dem Landgericht. In Hanau (Hessen) soll am 13. April der Prozess gegen einen weiteren ehemaligen KZ-Wächter beginnen. In Dortmund ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen drei ehemalige SS-Männer. In Frankfurt am Main wird in zwei Fällen gegen ehemalige KZ-Wächter von Auschwitz und Majdanek/Lublin ermittelt. Dass die Ermittlungen und Prozesse erst jetzt stattfinden, rührt daher, dass in der bundesdeutschen Justiz jahrzehntelang von einer Einzeltat-Nachweispflicht ausgegangen wurde, während nunmehr der Grundsatz praktiziert wird, dass jede Art von Zugehörigkeit zu einem KZ die Mitwirkung an der Tötungsmaschinerie bedeutet.

(Zusammengestellt von P.C. Walther)

Ansichten für Antifaschisten

5. März 2016

Ein Diskussionsbeitrag von Victor Grossman

Trotz manches Lichtstrahls der Hoffnung dauern die Kriege noch an. Drohende, stärkere, modernere Waffen kommen sich immer näher.

Ein Resultat neben der Zerstörung und den vielen Todesopfern ist die Fluchtwelle, die Europa so dramatisch erreicht. Und gerade diese Welle lässt die übelsten Elemente der Gesellschaft, die nie weg waren, rapide wachsen. Die AfD droht, in Landtagen, ja im Bundestag, Hauptoppositionspartei zu werden; manche aus alten Parteien suchen schon Verbindung. Lese ich davon und auch darüber, dass Pegidas weitermarschieren, dass Schmierereien, Brandsätze und Gewalt sich vermehren, denke ich mit Sorge 80 Jahre zurück und frage mich:  »Dejá vu?«

Wir müssen klar und zahlreich dagegen wirken. Eine Hauptverantwortung von Antifaschisten soll sein, weiterhin gegen jegliche rassistische, häufig als »anti-islamisch« verkleidete Hetze zu kämpfen. Flüchtlinge sind Mitmenschen, die Hilfe benötigen, ihre Schwäche wird genauso missbraucht, um von echten Gefahren abzulenken, wie so oft: in Deutschland einst gegen Juden, in den USA gegen Indianer, Schwarze und Latinos, in Frankreich gegen Nord-afrikaner, in England sind es Pakistanis, in Ungarn die Roma. Für uns gilt es, gerade die Muslime – auch neu Angekommene, nicht nur zu verteidigen, sondern, trotz mancher Fanatiker unter denen sie leiden wie wir, als Verbündete gegen Krieg und Faschisten zu gewinnen.

Leider sind die Reihen oft durch Streit geschwächt. Begriffe wie »Anti-Israel«, »Anti-USA«, »Anti-Deutsch«, »Putin-Freund«, »Verschwörungstheoretiker« fliegen herum. Auch wird von  »roten Linien« gesprochen. Davon habe ich zwei. Ich dulde nicht Ansichten, dass »die Juden« oder deren  angebliche »Weltverschwörung« für die Welt-Übel verantwortlich seien und lehne genau so scharf Verschwörungstheorien über die »Islamisierung des Westens« ab, etwa unter »Scharia-Herrschaft«. Diese Wege sind bekannt – und tabu!

Und »Anti-USA«? Schon der Begriff ist ein Unding. Es gibt keine eingleisigen USA. Manche dort waren zu bewundern: Rosa Parks, Malcolm X, Dr. King, nun Bernie Sanders, wie auch Beiträge zur Weltkultur wie von Woody Guthrie, Pete Seeger, Jazz-Meistern und vielen anderen. Leider gibt es aber die andere Seite. Seit 1945 ist die Liste lang, wo die USA »Regime Changes« leiteten und dabei die schlimmsten Verbrechen verursachten, wie in Iran 1953, Guatemala 1954, Kongo 1960, Chile 1973, und jahrelang in Vietnam, Irak, Afghanistan.

General Wesley Clark, früher NATO-Chef in Europa, schilderte einst, was er 2001 von einem anderen Pentagon-General erfuhr:

 »Ich sagte: ‚Sollen wir immer noch Krieg gegen Irak führen? ‘ Und er sagte, ‚O, es ist viel schlimmer.‘ Er reichte über seinen Tisch, hob ein Papier auf und sagte, ‚Das habe ich gerade von oben bekommen‘ – womit er das Büro des Verteidigungsministers meinte… ‚Diese Notiz schildert wie wir innerhalb von fünf Jahren sieben Ländern fertigmachen sollen, angefangen mit Irak, dann Syrien, Libanon, Libyen, Somalia, Sudan und danach Iran.«  

Die Reihenfolge haute nicht so hin, dafür die Richtung. Die USA besitzen nun über 800 Stützpunkte in 80 Ländern und wollen das Netz erweitern, von Morón in Spanien bis Jalalahad in Afghanistan, in Irak, in Djibouti als Hauptbasis in Afrika, mit Stützpunkten für Drohnen in Ägypten, Niger, Kamerun und Burkina Faso.

In Europa, trotz Versprechen von 1990, sind die USA und ihre NATO-Partner bis Estland nahe an St. Petersburg vorgedrängt, mit Stützpunkten in Polen, Rumänien, Bulgarien und NATO-Angeboten an Azerbaidjan und Georgien. Dann kam die Ukraine, um den Ring um Russland zu schließen. Wäre es nicht mit der Krim anders gelaufen, hätte Russland kaum Anschluss zum Schwarzen Meer.

Man muss kein »Putin-Freund« sein, auch kein Assad-Anhänger. Doch ein Blick auf die Karte zeigt klar, wer wem droht. Und wenn USA-Politiker von Welthegemonie reden und einem »Maidan« auf dem Roten Platz, darf man da nicht an Verschwörungen denken? Anti-USA darf man nicht sein, doch fest gegen Kriegsfalken und die mächtigen Waffen-, Erdöl- und Finanzriesen hinter ihnen.

Bei »Anti-Israel« ist es ähnlich. Gegen Netanyahu-Leute muss man sein, wegen ihrer Freundschaft mit Apartheid-Südafrika, der Bewaffnung blutiger Diktaturen im Zentralamerika, ihrer einsamen Stimme für die USA-Embargos gegen Kuba, und noch mehr wegen des Versuchs, ganz Palästina zu beherrschen, wegen der Diskriminierung und Bombardierung und den hassgeladenen Worten fast sämtlicher Kabinettsmitglieder. Doch das Israel von Uri Avnery und Amos Oz, von »Refuseniks« wie Tair Kaminer, die, 19jährig, lieber ins Gefängnis ging als in das besetzte Gebiet. Dieses Israel kann man lieben!  

Ach, all das erfordert Debatte und Auseinandersetzung. Nehmen wir daran teil, ohne mit Lupe und Wasserwaage jeden zu prüfen, neben dem wir demonstrieren. Feste Prinzipien gegen jeglichen Rassismus sind stets zu behalten, doch wagen wir uns mittenmang der Menschen; wir brauchen so viele wie nur möglich, die Gefahren lauern dämonisch nah.

Wo wir stehen

geschrieben von Cornelia Kerth

5. März 2016

Die VVN-BdA war, ist und bleibt ein Teil der Friedensbewegung in diesem Land

Gerade deshalb nehmen wir uns das Recht uns an Diskussionen über ihre Entwicklung zu beteiligen, besonders, wenn wir Probleme sehen. Das war zuletzt in Zusammenhang mit den »Mahnwachen für den Frieden« der Fall, wo sich unter den Rednerinnen und Rednern der wöchentlichen Veranstaltungen häufig auch eindeutige Vertreterinnen und Vertreter der extremen Rechten zu allen möglichen Themen äußerten, für die ihnen sonst keine öffentliche Plattform zur Verfügung steht. Kritikerinnen und Kritikern einer Zusammenarbeit wurde von Anfang an vorgeworfen, die Spaltung der Friedensbewegung zu betreiben, bzw. neue Einheit zu hintertreiben. Immerhin führte die Kritik dazu, dass Teile der Mahnwachen sich genötigt sahen, Grenzen nach rechts zu definieren. Mit dem Aufkommen von Pegida verschoben sich die Gewichte erneut: Auf Grundlage gemeinsamer Vorbehalte gegen das politische System und einer auf den Begriff »Lügenpresse« gebrachten Medienkritik kam es zu neuen Allianzen, z. B. beim Veranstaltungsformat EnDgAme.

Die »Mahnwachen« sind inzwischen aus der Öffentlichkeit weitgehend verschwunden. Was von ihnen blieb, sind ihre Spuren in der politischen Positionierung von Teilen der Friedensbewegung, die wir höchst bedenklich finden.

1. Vertritt man – gemeinsam mit der extremen Rechten – die Meinung, die Bundesrepublik Deutschland sei kein souverän agierender Staat und unser zentrales Problem sei die Unterwürfigkeit deutscher Politiker unter die Interessen der USA, verstellt das den Blick auf den wieder erstarkenden deutschen Militarismus, der den neuen deutsche Weltmachtanspruch begleitet. Ein Beispiel dafür ist die Sicht, der Konflikt in der Ukraine sei nur der amerikanischen Frontstellung gegen einen »eurasischen Block« geschuldet.

Ist man hingegen – wie wir – der Auffassung, dass die BRD als europäische Führungsmacht agiert und somit eigene Macht- und Herrschaftsinteressen vertritt, dann muss man diesem entgegentreten. Das gilt für alle, besonders aber für Antifaschisten, die mehr als alle anderen im Blick haben müssen, was das nach innen und nach außen bedeutet. Dann steht im Mittelpunkt der eigenen Aktivität vor allem die deutsche Politik, die z. B. in der Ukraine eigene Interessen verfolgt. Dann muss z. B. die Kritik am Drohnen-Krieg sich nicht nur gegen das US-amerikanische Kommandozentrum in Ramstein, sondern auch gegen das NATO-Hauptquartier für »Luftkriegsoperationen« in Kalkar und die Anschaffung eigener Drohnen für die Bundeswehr richten.

2. Als Vereinigung, gegründet von Antifaschistinnen und Antifaschisten, die den Faschismus an der Macht kennenlernen mussten, gilt der rasanten Rechtsentwicklung in Deutschland und Europa unsere größte Sorge. Leider müssen wir feststellen, dass ein Teil der rechtspopulistischen und neofaschistischen Organisationen ausgerechnet aus Russland unterstützt werden. Es ist bekannt, dass der Front National in Frankreich ihre Wahlkämpfe mit russischen Krediten finanziert. Es ist ebenso bekannt, dass Netzwerke dieser Parteien aus Russland gefördert werden; in diesem Zusammenhang durfte auch Udo Voigt (NPD) nach St. Petersburg reisen. Die jüngste rassistische Mobilisierung im deutsch-russischen Milieu durch russische Medien und den Außenminister ist ein neuer Höhepunkt dieser Entwicklung. Es ist uns völlig unverständlich, wie man Russland, bzw. Putin als antifaschistischen Bündnispartner missverstehen kann.

3. Auf deutschen Straßen tobt der rassistische Mob, nächtens legt die terroristische Fraktion Brände an Unterkünfte für Geflüchtete oder greift sie selbst und ihre Unterstützer an. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die AfD schon bald flächendeckend die Rolle des parlamentarischen Arms der extremen Rechten übernehmen. Auch auf Pegida- und AfD-Kundgebungen werden die USA (und ihre deutschen »Handlanger« in Politik und Medien) als Hauptfeind ausgemacht und auf Russland als Bündnispartner gesetzt. Die Millionen Flüchtlinge, die nach Europa kommen, werden als Folge amerikanischer Politik angeprangert.

Wir sehen, dass die Fluchtursachen auch ganz wesentlich deutscher Politik geschuldet sind und nehmen diese in die Verantwortung. Dazu gehört, dem rechten Treiben gegen Geflüchtete endlich ein Ende zu machen. Das bedeutet für uns heute mehr denn je, jedem nationalistischen Geschwätz – sei es auf der Straße oder im Parlament – entschieden entgegenzutreten. Wer das nicht tut, weil er glaubt auf Grundlage des verbindenden Anti-Amerikanismus neue Bündnispartner gewinnen zu können und dafür auf eine klare Abgrenzung nach rechts verzichtet, sägt an dem Ast, auf dem alle potentiellen Opfer der neuen Faschisten sitzen …

Anders als Bündnisse mit Faschisten war die Anti-Hitler-Koalition keine Querfront, sondern das größtmögliche Bündnis zur Bekämpfung der Faschisten unter den Bedingungen des Krieges. Seinen Sieg am 8. Mai 1945 feiern wir auch in diesem Jahr als Tag der Befreiung.

Verquere Debatten

5. März 2016

Von Wolfgang Gehrcke

Thomas Willms hat in seinem Artikel »Zauberlehrlinge« einen historischen Teil, der sich besonders mit Karl Radek und seiner angeblichen Querfront-Politik auseinandersetzt, und einen aktuell-politischen Teil, der sich den Freidenkerverband und die Arbeiterfotografie vornimmt. Der historische Teil ist unzureichend und dem Opfer der stalinistischen Schauprozesse Karl Radek nicht angemessen. Der aktuell-politische fällt zurück auf eine Denkweise, die bisher in der VVN nicht vorhanden war. Thomas Willms schreibt: »… dass die sowjetische und erst Recht die russische Außenpolitik ein waches Auge« – auf Friedens- und antifaschistische Bewegungen – »hatte und hat und sie seit einigen Jahren auch aktiv fördert.« Kaum eine demokratische Bewegung – an den meisten war die VVN aktiv beteiligt -, von der nicht behauptet wurde, sie sei aus Moskau finanziert oder von Moskau gesteuert. Das »wache Auge«, das die russische Außenpolitik auf die Friedens- und antifaschistische Bewegung hat, könnte auch so verstanden bzw. missverstanden werden, dass diese Bewegungen aus Moskau gesteuert werden.

Thomas Willms schreibt über einen »erheblichen Wertekonflikt«. Angeblich soll »mancher (…) bereit (sein), zugunsten der Losung »der Feind meines Feindes ist mein Freund« grundlegende Anliegen des Antifaschismus – die Achtung der Menschenrechte und die Niederringung faschistischer Ideologie und Politik – hintan zu stellen.« Wer ist »mancher«? Ich bin es mit Sicherheit nicht! Dieser »Wertekonflikt« hätte nur dann eine Logik, wenn »Nie wieder Krieg!« und »Nie wieder Faschismus!« auseinandergebracht würde. So könnte es geschehen, dass der »Wert« einer pazifistischen Grundhaltung gegen den »Wert« einer antifaschistischen Menschenrechtspolitik gestellt wird. Genau dies war das Herangehen von Joseph Fischer im Kosovo-Krieg, in dem er den Kosovo mit der »Rampe von Auschwitz« gleichsetzte und insofern aus dem NATO-Aggressionskrieg gegen Jugoslawien eine antifaschistische Befreiungsaktion machte.

Die VVN-BdA hat sich von Anfang an, so Thomas Willms, »gegen jede Einflussnahme nationalistisch-rechtsgestrickter Akteure gewehrt…« Richtig so! Doch er setzt den Satz fort:«… als auch die Bereitschaft diverser Politiker des linken Spektrums, mit eben diesen Akteuren zusammen zu arbeiten, kritisiert.« »Nationalistisch-rechtsgestrickt« ist ein großer Wortsack, in den viel hineinpasst. Die Hauptsache ist wohl, dass unter den herrschenden Verhältnissen breite Schichten »nationalistisch-rechtsgestrickte« Stimmungen und Auffassungen haben. Der Einfluss eines imperialistischen Nationalismus muss eingedämmt werden und dafür muss man mit vielen Menschen diskutieren. Dies war Anliegen bekannter Mitglieder der VVN wie Kurt Bachmann, Richard Scheringer, Katharina Jakob, Max Oppenheimer, Peter Gingold, Hans Canjé, Kurt Goldstein und vieler anderer. Für sie gab es kein Monopol auf Antifaschismus und kein Monopol auf Friedenspolitik.

Nun zu Thomas Willms‘ »Querfront-Theorie« und »Querfront-Geschichte«. Als Beispiel dient Willms die Rede von Karl Radek im Juni 1923 »Leo Schlageter, der Wanderer ins Nichts.« Er sieht in ihr »das offene Buhlen um den bewaffneten und terroristischen Arm der deutschen Rechten«. An der Rede fällt für uns Heutige gewiss sofort das schiefe sozialpsychologische Bild vom Typus »Schlageter« auf, das Radek zeichnet und so ein fatal falscher Satz wie: »Schlageter, der mutige Soldat der Konterrevolution verdient es, von uns Soldaten der Revolution männlich-ehrlich gewürdigt zu werden.« Doch, seltsam, der Kern und Sinn dieser Rede von Radek kommt bei Willms nicht vor. Das Wesen der Rede kommt an vielen Stellen zum Ausdruck. Hier sei nur folgendes zitiert: »Die Mehrheit des deutschen Volkes besteht aus arbeitenden Menschen, die kämpfen müssen gegen die Not und das Elend, das die deutsche Bourgeoisie über sie bringt. Wenn sich die patriotischen Kreise Deutschlands nicht entscheiden, die Sache dieser Mehrheit der Nation zu der ihrigen zu machen und so eine Front herzustellen, gegen das ententistische und das deutsche Kapital, dann war der Weg Schlageters ein Weg ins Nichts, dann würde Deutschland angesichts der ausländischen Invasion, der dauernden Gefahr seitens der Sieger zum Felde blutiger innerer Kämpfe, und es wird dem Feinde ein Leichtes sein, es zu zerschlagen und zu zerstückeln.«

Die Rede hielt Radek auf einer Tagung des Exekutivkomitees der Kommunistischen Internationale, deren 3. Weltkongress zuvor stattgefunden hatte. Karl Radek vertrat eine Frühform der Volksfront-Konzeption, wie sie später theoretisch vom VII. Weltkongress ausgereift bestimmt wurde und unter ganz anderen Verhältnissen Mitte der 30er Jahre in Spanien und Frankreich, wieder ganz anders im »Nationalkomitee Freies Deutschland« und nach 1945 in den Volksfrontregierungen in Italien und Frankreich verwirklicht wurde.

Eine Volksfront oder, modern formuliert, eine Unidad Popular, eine breite, Klassen und Schichten übergreifende demokratische, antiimperialistische Bewegung ist heute dringend nötig. Solche Bewegungen müssen in europäischen Dimensionen gedacht und organisiert werden. Das kann Menschen mobilisieren und unterschiedliche politische, soziale, kulturelle Richtungen zusammenbringen.

Aktionseinheit ohne Debatte?

5. März 2016

Gedanken zur Diskussion von Regina Girod

Als verantwortliche Redakteurin der antifa haben mich die Debatten um Thomas Willms´ Beitrag in der letzten Ausgabe stark beschäftigt. War das die Diskussion, die wir mit seiner Veröffentlichung anstoßen wollten? Wurden seine Argumente angenommen? Hat man ihn überhaupt verstanden? Die im Internet veröffentlichten Kommentare waren gegensätzlich: Zustimmung und Ablehnung, Freude und Wut, Verständnis und absolutes Unverständnis. Als hätten viele nur darauf gewartet, sich zu äußern. Das Bedürfnis nach Diskussion ist groß. Das wurde deutlich. Doch auch, dass wir noch viel zu lernen haben. Thesenartig möchte ich einige Probleme skizzieren, die mir aufgefallen sind.

Diskussionen schaden Bündnissen

Das war der Grundtenor vieler Reaktionen. Ihr mögt ja Recht haben, aber hört damit auf! Das schadet uns und nutzt dem Gegner. Wir brauchen eine große Einheit und Ihr zerstört und hintertreibt sie nur. Viele Jahre meines Lebens habe ich selber so gedacht – in der Logik einer bipolar geteilten Welt. Doch diese Teilung existiert nicht mehr. Eine Chance aus unserer Niederlage könnte darin liegen, unsere Angst vor Widersprüchen abzulegen und sie als das zu nehmen, was sie sind: Quelle und Triebkraft der Bewegung. Dann müssen wir aber auch die Formen finden, solidarisch mit ihnen umzugehen.

Politische Akteure und ihre Werte

Unterschiedliche Werte beruhen auf unterschiedlichen Erfahrungen und unterschiedlichen Interessen. Insofern sind sie objektiv. In dieser Frage war die Beschreibung von Thomas Willms nicht genau genug. Doch damit unterscheidet er sich nicht von seinen Kritikern. Es geht um die grundsätzliche Frage, wie Linke wieder Masseneinfluss gewinnen können in dieser höchst gefährlichen Situation, in der die Kriegsgefahr so groß ist, wie seit Jahrzehnten nicht. Wolfgang Gehrcke ist völlig zuzustimmen: »Die Hauptsache ist wohl, dass unter den herrschenden Verhältnissen breite Schichten ›nationalistisch-rechtsgestrickte‹ Stimmungen und Auffassungen haben. Der Einfluss eines imperialistischen Nationalismus muss eingedämmt werden und dafür muss man mit vielen Menschen diskutieren.« Die Differenz besteht nicht in der Frage, ob man mit diesen Menschen diskutieren soll, sondern wie weit man dabei ihren Auffassungen entgegenkommen muss. Und eben diese Entscheidung hängt von den Werten derjenigen ab, die sie treffen. Karl Radek ist dafür ein gutes Beispiel, das beweist sein Zitat. Ein Internationalist beschwört die Gefahr, dass es dem Feind ein Leichtes sein kann, Deutschland zu zerschlagen und zu zerstückeln. Das imperialistische Deutschland wohlgemerkt. Warum? Weil er nationalistisch gesinnte Proletarier für eine frühe Form der Volksfront gewinnen will – gegen das ententistische und das deutsche Kapital. Doch die nationalistisch gesinnten deutschen Proletarier sind den Faschisten gefolgt – eine bittere Wahrheit. Wir können versuchen, sie auf Heutiges zu übertragen. Doch auch, das, was wir aus der Geschichte übernehmen und wie wir es bewerten, hängt von unseren Werten ab.

Monopol auf Antifaschismus

Das gibt es nicht. Genauso wenig wie ein Monopol auf Antimilitarismus und Kriegsgegnerschaft. Beide Bewegungen zeichnet aus, dass Menschen mit unterschiedlichen politischen und weltanschaulichen Auffassungen hier gemeinsame Werte teilen. Daraus ergeben sich notwendig Widersprüche und Konflikte. Sie müssen, wie in Bündnissen generell, so diskutiert werden, dass das Gemeinsame in den Mittelpunkt gestellt wird und man auf das verzichtet, was von den Bündnispartnern nicht geteilt werden kann. Wenn die VVN-BdA, in diesem Fall in der Friedensbewegung, Widersprüche thematisiert, die zu ihrer Sicht und Lageeinschätzung existieren,meldet sie damit keinen Alleinvertretungsanspruch an, sich aber auch nicht aus dem Bündnis ab.

 

Debatte oder Shitstorm

Viele Reaktionen auf Thomas Willms´ Artikel zeigten, dass der Umgang mit Widersprüchen und Konflikten in der linken Bewegung genauso unsolidarisch, abwertend und verbohrt sein kann, wie in der Politik generell. Wer eine andere Meinung vertritt, kann nach Bedarf abqualifiziert, denunziert oder gleich als Verräter dem Feind zugerechnet werden. Eine solche Art des Umganges wurde lange eingeübt und wirkt noch immer fort. Doch sie ist kein Naturgesetz. Die Fähigkeit, andere Meinungen zuzulassen, abzuwägen und als berechtigt anzuerkennen, auch wenn man sie nicht teilt, ist erlernbar. Wir sollten es weiter versuchen.

 

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