Über Probleme der historischen Einordnung des »Holodomor« und politische Instrumentalisierungen
Dieser Beitrag ist in der Print-Ausgabe der antifa in einer gekürzten Fassung erschienen
Europaparlament und Bundestag verabschiedeten in jüngster Zeit vor dem Hintergrund des anhaltenden Krieges Russlands gegen die Ukraine Erklärungen zum »Holodomor«. Doch die historisch-politische Einordnung der Hungerkatastrophen in der Sowjetunion der frühen 1930er Jahre ist kompliziert und kann nicht einfach politisch verordnet werden. Die eindeutige Klassifizierung als Genozid ist Ausdruck außenpolitischer Interessen, offenbart ein instrumentelles Verhältnis zur Geschichte und birgt die Gefahr NS-relativierender Effekte.
Das Europarlament hat durch einen Beschluss am 15. Dezember 2022 die wesentlich politisch verursachte Hungerkatastrophe in der Sowjetunion 1932/33 als Genozid am ukrainischen Volk klassifiziert. Zwei Wochen zuvor hatte der Deutsche Bundestag einen Beschluss zum selben Thema gefasst. Der von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingebrachte Antrag mit dem Titel »Holodomor in der Ukraine: Erinnern – Gedenken – Mahnen«[1] wurde am 30. November 2022 unter Enthaltung der Abgeordneten von AfD und DIE LINKE verabschiedet. Viele sehen darin eine löbliche Anerkennung derjenigen, die im Rahmen staatlicher Hungerpolitik unter Stalin ermordet wurden. Andere befürchten NS-Relativierungen, wenn dem Holocaust der »Holodomor« an die Seite gestellt wird, und sehen in der Entscheidung des Bundestages eine politisch motivierte Anmaßung. Hungerkatastrophe als Genozid? weiterlesen »



























