Selbst notorischen Feinden der Demokratie wird Legalität attestiert. Zur Debatte um ein Verbot der AfD
Die Sache »AfD-Verbot« ist seit dem 24. Juni nicht einfacher geworden. Im Verbotsverfahren gegen das wichtigste verschwörungsideologische und extrem rechte Printmagazin Compact, das über die Jahre viel zur Radikalisierung des früheren Gemischtwarenladens AfD beigetragen hat, fiel das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zugunsten des Herausgebers Jürgen Elsässer aus (siehe auch Seite 7). Der von der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser eingeschlagene Weg über ein Vereinsverbot wurde zwar nicht grundsätzlich für falsch erklärt und die inhaltliche Orientierung des Magazins auch als verfassungswidrig charakterisiert. Doch hätten die Aktivitäten der Compact Magazin GmbH die »Schwelle der Prägung noch« noch nicht erreicht. Wer je das aktuell schlimmste Hetzblatt deutscher Sprache gelesen hat, kann das zwar nur schwer nachvollziehen, muss aber trotzdem zur Kenntnis nehmen, dass Gerichte tendenziell bereit sind, selbst notorischen Feinden der Demokratie Legalität zuzubilligen, weil sie davon ausgehen, dass der demokratische Meinungsstreit es schon richten werde. Es bleibt kompliziert weiterlesen »


























