Die Zahl der Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte betrug im vergangenen Jahr nach Angaben des Bundeskriminalamtes bis Anfang Dezember 2018 bundesweit 143. Damit erfolgte trotz eines deutlichen Rückganges im Durchschnitt immer noch alle 2,5 Tage ein Angriff. Stark rückläufig war in dieser Zeit auch die Zahl der eintreffenden Flüchtlinge.
Schießtraining
7. April 2019
Extreme Rechte sind in den vergangenen Jahren mehrfach zum Schießtraining in Tschechien und Bulgarien zusammengekommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach haben tschechische Behörden dem BKA im Juni 2018 eine Auflistung über Aufenthalte deutscher Staatsangehöriger in der Tschechischen Republik übermittelt, darunter seien mehrere Schießplätze. Insgesamt wisse die Regierung von zwölf Schießtrainings von extrem Rechten im europäischen Ausland seit Dezember 2015. In der Bundesrepublik hab es seit November 2017 davon fünf gegeben.
270 Verdachtsfälle
7. April 2019
Allein im vergangenen Jahr standen 270 Bundeswehr-Angehörige unter Extremismus-Verdacht. Das erklärte der Chef des Militärischen Abwehrdienstes (MAD), Christoph Gramm, vor dem Verteidigungsausschuss des Bundestages. Gleichzeitig betonte Gramm jedoch, in der Bundeswehr gebe es »keine rechtsextremen Netzwerke«.
Erneut Einstellung
7. April 2019
Die Einstellung des Prozesses gegen den 95jährigen ehemaligen SS-Wachmann im KZ Struthoff, Johann K., wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten hat das Landgericht Münster angekündigt. Eingestellt oder gar nicht erst eröffnet wurden ähnliche Verfahren bereits in mehreren Fällen. Laut Aussage des Leiters der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen, Jens Rommel, sind alle Beschuldigten inzwischen mindestens 92 Jahre alt oder noch älter. Die meisten Ermittlungen gegen ehemalige KZ-Wächter wurden erst nach dem Demjanuk-Prozess 2012 oder später aufgenommen. Bis dahin blieben die Täter von der Justiz unbehelligt. Jetzt sind sie verstorben oder verhandlungsunfähig, im Fall einer Verurteilung haftunfähig.
Dritte Runde
7. April 2019
Vor dem Landgericht Koblenz hat Ende Februar zum dritten Mal ein Prozess gegen das »Aktionsbüro Mittelrhein« begonnen. In dem »Aktionsbüro« hatten sich mehrere »Kameradschaften« zusammengeschlossen. Sie bedrohten und griffen Linke und deren Objekte an, begingen Körperverletzungen, verübten Brandanschläge, sprühten Hakenkreuze und betätigten sich als kriminelle Vereinigung. So die Anklage. Ein erster Prozess begann im August 2012 mit 26 Angeklagten zog sich fast fünf Jahre bis Mitte 2017 hin und endete ohne Ergebnis. Der Vorsitzende Richter ging in den Ruhestand. Ein zweiter Anlauf scheiterte im Herbst 2018 an innergerichtlichen Auseinandersetzungen. Beim nunmehr dritten Anlauf, der wiederum von vorne beginnt, stehen nur noch 13 Angeklagte vor Gericht, darunter der Bundesvorsitzende der Neonazi-Partei »Die Rechte«, Sven Skoda. Die Verfahren gegen die anderen einst Angeklagten wurden abgetrennt oder eingestellt.
Kein »gemeinnütziger Zweck«?
7. April 2019
Das Finanzurteil gegen attac und andere Attacken
»Das Urteil muss Sorgen machen; es hat toxische Wirkung.« So schätzt Heribert Prantl, Jurist und seit vielen Jahren engagierter Redakteur und politischer Kommentator der Süddeutschen Zeitung, die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts für Steuersachen ein, dem globalisierungskritischen Verein attac die Gemeinnützigkeit abzusprechen. Ein Akt, der bekanntlich konkrete Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten von Organisationen und Verbänden hat – was deren Finanzen und die diese sichernde Unterstützung durch Mitglieder, Spenderinnen und Spender betrifft.
Prantl zitiert aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs den seiner Meinung nach »entscheidenden Satz«: »Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck.« (Siehe dazu auch die Meldung »Politikverbot« auf Seite 10 dieser antifa) Kein »gemeinnütziger Zweck«? weiterlesen »
Budapest, Sofia, Berlin
7. April 2019
Anfang dieses Jahrs schrieb die Antifa Bulgaria: »An unsere Freund*innen und Genoss*innen! Im Februar 2019 werden zum sechzehnten Jahr in Folge die Straßen von Sofia zum Schauplatz internationaler Rechtsradikaler. Seit zehn Jahren versuchen wir jetzt, den Lukovmarsch zu stoppen, bisher erfolglos. Noch fehlt uns die institutionelle oder physische Stärke. Dennoch ist die anfängliche Initiative von sieben Einzelpersonen inzwischen zu 400 Demonstrant*innen angewachsen. Der Lukovmarsch ist ein Paradebeispiel für die internationale Kollaboration von Neonazis, die damit ihre Ideologie von Hass und Tod verbreiten. Lasst uns Sofia zu einem Symbol transnationaler, antifaschistischer Solidarität machen!« Budapest, Sofia, Berlin weiterlesen »
Umgang oder Umgehen?
7. April 2019
Über den Distanzierungswettstreit unter antifaschistischen Akteuren
Viele reiben sich nach folgenden Sätzen die Augen: »Die Antifa geht von völlig falschen Voraussetzungen aus. Mancherorts mag der Rechtsstaat schwach sein, die Polizei gegenüber Neonazis zu passiv und der Verfassungsschutz auf dem rechten Auge blind. Hier muss man die Durchsetzung von Recht, Gesetz und den Schutz von bedrohten Menschen einfordern, statt die Dinge als linksautonome Bürgerwehr selbst in die Hand zu nehmen und es Widerstand zu nennen.« Dieses Loblied auf die vermeintlich erfolgreiche staatliche Ahndung rechten Terrors bei gleichzeitiger Diskreditierung antifaschistischer Vorwärtsverteidigung, war im Februar nicht in der konservativen FAZ sondern in der linken taz zu lesen (1). Dies ist umso verwunderlicher, als nicht nur die Erkenntnisse aus dem NSU-Komplex, sondern auch aktuelle Beispiele ausreichend verdeutlichen, dass ein Bauen auf die staatliche Strafverfolgung oftmals bestenfalls ins Leere läuft. Umgang oder Umgehen? weiterlesen »
Der Nürnberger Ärzteprozess
7. April 2019
Vor 70 Jahren: Die Nachfolgeprozesse von Nürnberg
Dem Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess gegen die Spitzen des NS-Regimes vor dem Internationalen Militärgerichtshof folgten weitere zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse vor einem nationalen US-amerikanischen Militärtribunal nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10. Die gesamte Prozessserie fand zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 statt. In den zwölf thematischen Nachfolgeprozessen wurden Gruppen von angeklagten Kriegsverbrechern einzeln verhandelt – gegen Ärzte, den Fliegergeneral Milch, Verwaltungsbeamte des Wirtschaftshauptamtes, Juristen, Industrielle wie Flick, faschistische Kolonisatoren des Rasse- und Siedlungshauptamts, Geiselmörder in Südeuropa, Kommandeure der Einsatzgruppen, Unternehmer der IG Farben, Minister und Manager im Wilhelmstraßenprozess, die Firma Krupp und Mitglieder des Oberkommandos der Wehrmacht.
Eigentlich sollte ein zweiter internationaler Prozess gegen deutsche Wirtschaftsbosse nach dem Hauptkriegsverbrecherprozess folgen. Doch dem neuen US-Präsidenten Truman schien das im sich anbahnenden Kalten Krieg zu riskant. Im Frühjahr 1946 sagte er diesen Prozess ab. Es folgten die zwölf genannten Themen-Prozesse. Der Ärzteprozess stand am Anfang, weil sich die Alliierten hier auf Unterlagen und Verdächtige stützen konnten, die Aussicht auf harte rechtskräftige Verurteilungen versprachen. Schließlich wurde durch medizinische Menschenversuche, wissenschaftlich verbrämte Morde für eine Skelettsammlung und den Massenmord an psychisch Kranken und Unangepassten der Aktion T4 mit Hilfe einer ganzen Berufsgruppe hunderte KZ-Häftlinge durch Medizinversuche gequält oder ermordet und über 100.000 behinderte Menschen ermordet. Der Nürnberger Ärzteprozess weiterlesen »
Justiz und Kapital
7. April 2019
Die Nürnberger Wirtschaftsprozesse
Bereits während des Krieges einigten sich die Alliierten darauf, dass die Verantwortlichen für die NS-Verbrechen (darunter auch Unternehmer und führendes Firmenpersonal) strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden sollten.
Über die normale Beweissicherung hinaus, mussten die Ankläger auch beweisen, dass die Angeklagten aus den Unternehmen sich an Verbrechen schuldig gemacht hatten und nicht zu den Tathandlungen gezwungen worden waren. Auch kamen nur solche Straftaten in Frage, deren sich die eigene Unternehmerschaft nicht auch schuldig gemacht hatte.
Den Auftakt dieser Wirtschaftsprozesse bildete ab 18.04.1947 das Verfahren gegen Friedrich Flick und fünf weitere Männer seines Führungspersonals. Zum Flickkonzern gehörten u.a. Kohlegruben, Verhüttungs- und Maschinenbaubetriebe. Anklagepunkte (AP) waren 1. Ausbeutung von Zwangsarbeitern, 2. Aneignung ausländischer Industriebetriebe, 3. Bereicherung an jüdischem Eigentum, 4. Mitgliedschaft im »Freundeskreis Heinrich Himmler« und Unterstützung der SS und 5. SS-Mitgliedschaft. Justiz und Kapital weiterlesen »





























