Der Wilhelmstraßenprozess
Am 11. April 1949 endete mit der Urteilsverkündung durch William C. Christianson – ehemaliger Richter am Obersten Gericht des US-Bundesstaates Minnesota – nach über anderthalbjährigen Verhandlungen und Beratungen der vorletzte von 12 Nachfolgeprozessen gegen führende Vertreter des Nazireichs aus der zweiten Reihe. 323 Zeugen waren angehört worden; 9000 Dokumente lagen als Beweismaterial vor, darunter das in den Akten des Auswärtigen Amtes aufgefundene Protokoll der Wannseekonferenz, auf der der Völkermord an den europäischen Juden konkret geplant wurde.
Auf der Anklagebank saßen vor allem Spitzenfunktionäre aus dem Auswärtigen Amt und weiteren zentralen Dienststellen wie der Reichskanzlei, dem Innenministerium, dem Landwirtschafts-, dem Propaganda-, dem Finanz- sowie dem Rüstungsministerium, dem Reichssicherheitshauptamt, dem SS-Hauptamt, der Reichbeauftragte für die Ostwirtschaft, Spitzen der Reichsbank sowie der Dresdner Bank. Die gemischte Zusammensetzung der 21 Angeklagten ergab sich auch daraus, dass die Reihe der ursprünglich 16 bis 18 geplanten Verfahren zusammengestrichen worden war. Da allein 8 AA-Beamte – darunter 6 im Range von Staatssekretären – im Mittelpunkt standen, hat sich im Deutschen die Bezeichnung Wilhelmstraßenprozess eingebürgert. Offiziell hieß er »The United States of America vs. Ernst von Weizsäcker et al.« Die zweite große Gruppe bestand aus Verantwortlichen für die Ausplünderung der besetzten Gebiete, darunter als einziger aus der Privatwirtschaft der Vorstandsvorsitzende der Dresdner Bank, Karl Rasche. Verständnis und Milde weiterlesen »





























