Erklärung des Buchenwald-Dora-Komitees

13. April 2017

Das Internationale Komitee Buchenwald-Dora und Kommandos hat mit außerordentlichem Befremden zu Kenntnis nehmen müssen, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erneut und damit wahrscheinlich endgültig die Möglichkeit nicht wahrnahm, der eindeutig verfassungsfeindlichen, neofaschistischen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands die Legalität abzusprechen. Das Gericht stellte die Wesensverwandtschaft der NPD mit der NSDAP fest, ohne daraus Konsequenzen abzuleiten.
Die menschenverachtende Ideologie und rassistische Hetze zu verbreiten, dürfte damit politisch und juristisch folgenlos bleiben. Das ist nicht hinnehmbar!
Die NPD sei zu schwach, zu unbedeutend, zu unwichtig, ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen, heißt es. Dass die Partei seit 1964 die neofaschistischen Ziele verfolgt und damit Indoktrination betreiben darf, ist einen Ungeheuerlichkeit. Wenn gefordert wird, sich politisch mit dieser Partei auseinanderzusetzen, drängt sich die Frage auf, warum das seit dreiundfünfzig Jahren nicht oder nur halbherzig geschah.
In diesem Urteil einen Ausdruck starker Demokratie zu sehen, ist angesichts aktueller politischer Entwicklungen infam. Das insbesondere deshalb, weil die weltanschaulichen Positionen der NPD in neueren rechtspopulistischen Bewegungen und in der »Alternative für Deutschland« ihre Fortsetzung erfahren und eine ernste Gefährdung der Demokratie darstellen.
Ohne Einschränkung begrüßen wir die kompromisslose Haltung der Landesregierung des Freistaates Thüringen und der Leitung der Gedenkstätte Buchenwald zur Verhinderung rassistischer Provokationen am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2017.
Das Internationale Komitee Buchenwald-Dora und Kommandos sieht sich auch künftig auf der Seite derer, die sich für Frieden, Völkerverständigung. Mitmenschlichkeit und Solidarität einsetzen, weil Faschismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen ist.

Amtlicher Verfassungsfeind

geschrieben von Norbert Birkwald / Peter C. Walther

13. April 2017

Erkenntnisse aus dem von Silvia Gingold angestrengten Prozess

Die hessische Antifaschistin Silvia Gingold, Tochter des Widerstandskämpfers Peter Gingold, versucht seit 2012 in Erfahrung zu bringen, ob der hessische Verfassungsschutz Daten über sie sammelt; und wenn ja, welche und warum.
Ja, er sammelt, und zwar eifrigst. Welche? Insbesondere über friedenspolitische und antifaschistische Aktivitäten. Gerne »beobachtet« der Geheimdienst, wenn sie aus der Biographie ihres Vaters, Peter Gingold, auf Veranstaltungen vorliest. Welche »Beobachtungen« der Geheimdienst genau vorgenommen hat, damit wollte er allerdings nicht so recht rausrücken, denn da ginge schließlich das Geheimhaltungsinteresse vor das Auskunftsrecht Silvia Gingolds.

Viele Unterstützer begleiteten Silvia Gingold zum Prozess #Foto Norbert Birkwald

Viele Unterstützer begleiteten Silvia Gingold zum Prozess #Foto Norbert Birkwald

Damit ließ sie sich jedoch nicht abspeisen. Sie klagte gegen den hessischen Verfassungsschutz auf zunächst einmal die Offenlegung der über sie gespeicherten Daten und dann auf die Löschung der ausgespähten Informationen; schließlich wollte sie gerichtlich feststellen lassen, dass das Gebaren des Geheimdienstes verfassungswidrig ist.
Am 12. Januar 2017 begegnete Silvia Gingold dann vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden den Vertretern des hessischen Verfassungsschutzes. GEW, VVN und ehemals von Berufsverbot Betroffene hatten Termin und Ort bekannt gemacht. So kamen etwa hundert Menschen, die mit ihrer Anwesenheit Solidarität mit Silvia Gingold ausdrückten und sich gegen die Schnüffelpraxis des Geheimdienstes wandten.
Obwohl das Gericht die Sitzung in den größten Saal des Wiesbadener Justizgebäudes gelegt hatte, mussten mehr als die Hälfte der Interessierten auf dem Flur warten. Auch hier kam es dann zu einigen Gesprächen, auch mit Vertretern von Presse und Fernsehen, die in deutschen Gerichtssälen ja nicht filmen dürfen.
Die Sache endete nach neunzig Minuten nicht wirklich. Richter Schild entschied: Silvia Gingolds Klage sei zum Teil abzuweisen. Die Schnüffelei des Verfassungsschutzes erkannte der Richter als zulässig an. Eine andere Entscheidung hätte auch verwundert. Silvia Gingolds Auskunftsbegehren beschied er allerdings auch als zulässig, verwies diese Angelegenheit jedoch an das Verwaltungsgericht in Kassel zur weiteren Verhandlung. Damit wurde wieder Platz auf dem Schreibtisch des Richters. Ihm war die Klage Silvia Gingolds sichtbar lästig.
Unabhängig von diesem Ausgang des Verfahrens verdient die vom Landesamt für Verfassungsschutz eingereichte »Klageerwiderung« jedoch höchste Aufmerksamkeit.
Darin wird nämlich behauptet, die VVN-BdA sei eine »linksextremistisch beeinflusste Organisation«, deren Bestrebungen »gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung« gerichtet seien. Die VVN-BdA sei »dem orthodox-kommunistischen Antifaschismus verpflichtet« und trete demzufolge »für eine sozialistisch-kommunistische Diktatur« ein.
Belege für diese wilden Phantasien gibt es selbstverständlich nicht. Das Amt leitet seine schrillen Behauptungen vor allem von der Tatsache ab, dass in der VVN auch Kommunisten wirken.
Dass Kommunisten zum Kern des antifaschistischen Widerstandes gehören und die größte Gruppe der politisch Verfolgten waren, dass Kommunisten im Übrigen auch die hessische Verfassung mit erarbeitet haben (der Namen des kommunistischen Arbeitsministers Oskar Müller steht unter einem der Verfassungsdokumente) interessiert diese »Verfassungsschützer« in keiner Weise.

 Peter Gingold, Paris – Boulevard St. Martin No. 11. Ein jüdischer Antifaschist und Kommunist in der Résistance und der Bundesrepublik Herausgegeben von Ulrich Schneider 187 Seiten mit zahlreichen Illustrationen, Paperback, Papyrossa Verlag, 2. verbesserte Auflage 2009,14,90 Euro

Peter Gingold, Paris – Boulevard St. Martin No. 11. Ein jüdischer Antifaschist und Kommunist in der Résistance und der Bundesrepublik Herausgegeben von Ulrich Schneider 187 Seiten mit zahlreichen Illustrationen, Paperback, Papyrossa Verlag, 2. verbesserte Auflage 2009,14,90 Euro

Ebenso wie sie freiweg erklären dass die freiheitlich demokratische Grundordnung mit dem Kapitalismus identisch sei und damit Rechts- und Verfassungsgrundsätze verfälschen. Schon die Unterzeichnung eines Aufrufs für einen »Nationalen Gedenktag zum 8. Mai« wird als Beweis für »linksextremistische« Bestrebungen angeführt.
Im Eifer, möglichst alle antifaschistischen Tätigkeiten und Zielsetzungen für verfassungsfeindlich zu erklären, schreckt das Amt für Verfassungsschutz nicht einmal davor zurück, den internationalen Schwur der Häftlinge von Buchenwald zu einem Produkt der »kommunistischen Faschismustheorie« zu erklären, auf die sich der Schwur »stütze«.
Es ist unfassbar, dass eine Behörde (als solche fungiert der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz schließlich) unbehindert Schwachsinn und Schauermärchen produzieren und dies als Ergebnis von Recherche und Analyse ausgeben kann. Hier wird nicht nur Steuergeld verschwendet.
Als angeblicher Verfassungsfeind hingestellt zu werden, bedeutet in seinen Auswirkungen eine Einschränkung der politischen Betätigungs- und Wirkungsmöglichkeiten und damit eine Behinderung bei der Inanspruchnahme der verfassungsmäßigen Rechte. Hier wird der Verfassungsschutz selbst zum Verfassungsfeind.

 

Der Opfer gedacht

10. April 2017

Im Mittelpunkt der diesjährigen Gedenkveranstaltung des Deutschen Bundestages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar standen die Opfer des Euthanasieprogramms der Nazis. Bundestagspräsident Lammert kritisierte in seiner Ansprache, dass die Aufarbeitung der Euthanasiemorde jahrzehntelang nicht stattfand. Angehörige von Opfern, die in der Gedenkstunde auftraten, wiesen darauf hin, dass die Euthanasie-Opfer im Kollektivbewusstsein in der Gesellschaft sogar weiter stigmatisiert blieben, während die Täter nicht nur unbehelligt blieben, sondern viele von ihnen auch weiter agieren konnten.

Voll auf Aufrüstung

10. April 2017

Mit Nachdruck werden von Mitgliedern der Bundesregierung Erhöhungen der Rüstung, des Rüstungsetats, der Bundeswehrstärke und der Ausrüstung sowie mehr Auslandseinsätze angekündigt. Gleichzeitig werden Überlegungen für eine atomare Bewaffnung angestellt (»Tagesspiegel« vom 22.1.2017: »Deutschland braucht Atomwaffen«), sowie erneut auch weitere Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren erörtert.

Menschenfeindlich

10. April 2017

Im Vordergrund der deutschen und der EU-europäischen Flüchtlingspolitik stehen Abschottung und Abschiebung. Rasant erhöht haben sich die Abschiebungen, darunter auch solche nach Afghanistan, obwohl dort Gewalt und Terror zugenommen haben. Nach Erklärungen und Willensäußerungen der Bundesregierung und der Mehrheit der Landesregierungen sollen abgelehnte Asylbewerber noch schneller und rigoroser abgeschoben werden. Damit einhergehen sollen weitere Gesetzesverschärfungen, zu deren Inhalt auch die Einrichtung von Abschiebelagern und Haftanstalten gehört. Zu dieser Politik gehören ebenso die Unternehmungen, mit denen versucht wird, auch in Libyen Flüchtlinge fest- und damit von Europa fernzuhalten, obwohl deutsche Diplomaten feststellten, dass die Betroffenen sich in Libyen »in KZ-ähnlichen Verhältnissen« befinden; Exekutionen, Folter und Vergewaltigungen seien dort »an der Tagesordnung«.

12 500 rechte Delikte

7. April 2017

Polizeilich registriert wurden im abgelaufenen Jahr 2016 nach vorläufigen Erkenntnissen 12.503 rechte Delikte. Dazu gehören neben 914 Gewaltdelikten, bei denen 692 Menschen verletzt wurden, auch Sachbeschädigungen, Bedrohungen, Beleidigungen und Volksverhetzung. Ermittelt wurden 6.076 Tatverdächtige, 149 von ihnen vorläufig festgenommen. In Untersuchungshaft kamen allerdings nur fünfzehn. Diese Zahlen ergeben sich aus den Antworten der Bundesregierung auf die monatlichen Anfragen aus der Linksfraktion im Bundestag.

Erfundene »Täter«

7. April 2017

Als die Polizei in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof Hunderte männliche Personen einkesselte und zur Personenkontrolle festhielt, wurde erklärt, es habe der Verdacht bestanden, dass es sich um »nordafrikanische Intensivtäter«, abgekürzt »Nafris«, handele. Zwei Wochen später musste die Polizeihörde eingestehen, dass von den 674 überprüften Personen nur bei 30 die Herkunft aus Marokko und Algerien festzustellen war. Die Mehrzahl waren Iraker, Syrer, Afghanen – und Deutsche. Ähnliches geschah in Frankfurt am Main: Hier berichtete »Bild« in großer Aufmachung über einen »Sex-Mob« in und vor einem Innenstadt-Lokal. Dabei seien ebenfalls Ausländer die Täter gewesen. Erst Wochen später kam ans Licht der Öffentlichkeit, von der Polizei bestätigt, dass die Story erlogen und erfunden war.

142 Brandanschläge

7. April 2017

Nach Auskunft des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2016 bisher 921 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte gezählt. Dazu zählen 371 Sachbeschädigungen und 211 sogenannte Propagandadelikte. In mehr als 150 Fällen seien Gewalttaten gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte verübt worden, darunter 66 Brandstiftungen und vier Sprengstoffexplosionen. Diese Zahl wird sich erfahrungsgemäß durch Nachmeldungen noch erhöhen. Experten gehen überdies von einer hohen Dunkelziffer aus. Diese erhellte sich bereits durch Recherchen der »taz«. Sie stellte bei der Auswertung lokaler und regionaler Polizei- und Presseberichte eine wesentlich höhere Zahl von 142 Brandanschlägen fest, bei den 125 Menschen verletzt wurden, meist durch Rauchgasvergiftungen.

Deutliches Urteil

4. April 2017

Wegen des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen verurteilte das Landgericht Potsdam den NPD-Politiker Maik Schneider zu acht Jahren Haft. Zusätzlich erhielt er ein Jahr und sechs Monate Haft wegen anderer Straftaten. Ein weiterer Neonazi wurde als Mittäter zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Vier weitere Angeklagte erhielten wegen Beihilfe Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren auf Bewährung.

»Besorgnis erregend«

4. April 2017

Das »Krebsgeschwür Rechtsextremismus« sei »viel gefährlicher« als bislang erkannt worden sei, erklärte der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, in einem Interview mit der »Frankfurter Rundschau« (9.2.17). Es würden »schon wieder Entwicklungen übersehen, die in eine ähnliche Richtung wie der NSU gehen«. Er denke dabei »beispielsweise an die Reichsbürger, die Identitären und die Neue Rechte insgesamt«; die Lage sei »extrem Besorgnis erregend«.

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