Die Schuld bleibt

4. September 2015

Schlussvortrag der Rechtsanwälte Ernst Freiherr von Münchhausen, Onur Özata und Dr. Mehmet Gürcan Daimagüler im Strafverfahren gegen Oskar Gröning

 

Wir wurden in den vergangenen Wochen und Monaten oft gefragt: was soll dieses Verfahren? Was soll das bringen, nach so langer Zeit? Wieso zerrt man einen alten Mann vor Gericht? Das wurden wir gefragt, von Freunden und Bekannten. Auf diese Fragen könnten wir viele Antworten geben. Wir könnten entgegnen, dass es sich bei diesen »Fragen« gar nicht um Fragen handelt, sondern um stille Vorwürfe. Im Grunde genommen müssten die Fragezeichen weggelassen werden. Wollten wir diesen Feststellungen Antworten entgegen halten, könnten wir juristische Argumente vorbringen. Wir könnten über Sinn und Unsinn von Generalprävention oder Spezialprävention sprechen. Wir könnten über die Rechtslage und die Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte sprechen. Aber wir sagen nur eines: Dieses Verfahren musste stattfinden, weil es für unsere Mandanten elementar wichtig ist. Es ist wichtig, damit unsere Mandanten Schlaf in der Nacht finden. Dieses Verfahren ist wichtig, damit sie vielleicht etwas Frieden finden, jetzt am Ende ihres Lebens. Unsere Mandanten wollen dieses Verfahren, sie wollen das Urteil eines deutschen Gerichts. Sie wollen, dass Zeugnis abgelegt wird. Wir wollen uns ausdrücklich bei diesem Gericht dafür bedanken, dass Überlebende und Opferangehörige in diesem Verfahren ausführlich zu Wort kommen konnten.

Dieses Verfahren ist aber auch von großer Wichtigkeit für unser Land. Wer wollen wir sein? In welcher Gesellschaft möchten wir leben? Wollen wir vergesslich sein oder wollen wir Verantwortung übernehmen? Wollen wir den scheinbar einfachen Weg gehen oder den Weg der Wahrhaftigkeit?

Ich vertrete György Schwarc aus Budapest. Seine Schwester Ewa wurde in Auschwitz ermordet. Sie war 5 Jahre alt, als ihr Leben ausgelöscht wurde. Mein Mandant war 7 Jahre alt, als er um ein Leben mit seiner innig geliebten Schwester betrogen wurde. Es vergeht kein Tag, an dem er nicht an sie denken muss.

Claire Parker ist die Mandantin meines Kollegen Ernst v. Münchhausen. Sie war 12 Jahre alt, als sie nach Auschwitz verschleppt wurde. Claire Parker hat die Hölle von Auschwitz überlebt und ein Leben im Schatten des Todes führen müssen. Ihr Leben nach Auschwitz bestand auch aus einem Schweigen über das Grauen. Sie lebte lange Jahre mit ihrem Vater zusammen, der selber die Qualen der Zwangsarbeit in Bergen-Belsen überlebt hatte. Dennoch konnten sie nicht über das Erlebte sprechen. Die Sprachlosigkeit herrschte sogar gegenüber ihrem Mann und ihren eigenen Kindern. Sie konnten nicht sprechen, also schwiegen sie.

György A. war 13, als er aus dem unbeschwerten Leben eines jungen Menschen gerissen und nach Auschwitz verschleppt wurde. Er ist der Mandant meines Kollegen Rechtsanwalt Onur Özata. Herr A. lebt in Ungarn und möchte nicht, dass sein Name genannt wird. Zu sehr fürchtet er Angriffe durch Antisemiten. Das muss man sich einmal vorstellen: ein alter Mensch, der das Grauen der Shoa überlebt hat, muss im Jahre 2015 um sein Leben fürchten, Mitten in Europa, weil Antisemiten ihn bedrohen.

György wurde zusammen mit seiner Familie nach Auschwitz deportiert. In diesem Waggon war auch sein bester Freund. Er verdurstete während dieser Fahrt. Die Menschen in diesem Waggon waren eng zusammengepfercht. György musste zwei Tage lang auf der Leiche seines besten Freundes stehen. Es war der Mut und die Menschlichkeit eines KZ-Verschleppten, dass er nicht wie die anderen Kinder seines Transports direkt von der Rampe in die Gaskammern geschickt wurde. Beim Verlassen der Viehwaggons zischte dieser ihm zu: 15! 15! Auf die Frage eines SS-Mannes wie alt er sei, antwortete er:  »Ich melde gehorsamst, ich bin 15 Jahre alt.« Es war diese Lüge, die sein Leben rettete. Seine Mutter und seine Großmutter indes überlebten die Vernichtungsmaschinerie von Auschwitz nicht.

Ewa, György, Claire und ungezählte andere Kinder, an deren Namen heute oft nichts und niemand erinnert, als hätte es sie nie gegeben, all diese Kinder wurden um ein Leben betrogen, in dem sie unbeschwert hätten Liebe erfahren und Liebe hätten geben können.

Ich war ein junger Rechtsanwalt, als ich am 16. Januar 1996 auf der Besuchertribüne des Deutschen Bundestages in Bonn einer Rede des israelischen Staatspräsidenten Ezer Weizmann zuhören durfte. Aus dieser Rede möchte ich zitieren:

»…. Unter den Millionen Kindern …., die die Nazis in den Tod geführt haben, waren Namen, an die wir heute mit Ehrfurcht und Hochachtung erinnern könnten. Doch wir kennen diese Namen nicht. Wie viele Bücher, die niemals geschrieben wurden, sind mit ihnen gestorben? Wie viele Symphonien, die niemals komponiert wurden, sind in ihren Kehlen erstickt? …. Jeder und jede einzelne von ihnen ist zweimal getötet worden: einmal als Kind, das die Nazis in die Lager geschleppt haben, und einmal als Erwachsener, der er oder sie nicht sein konnte. Denn der Nationalsozialismus hat sie nicht nur ihren Familien und den Angehörigen ihres Volkes entrissen, sondern der gesamten Menschheit…..«

Dieses Verfahren kann keine Gerechtigkeit herstellen. Gerecht wäre es, wenn Auschwitz und die Shoa niemals stattgefunden hätten. Gerecht wäre es, wenn der Tod nicht das letzte Wort hätte.

Gerecht wäre es auch, wenn wir Deutschen unserer eigenen Sprache aufmerksam zuhören würden, wirklich zuhören. Was soll das Gerede von den »Verbrechen in deutschem Namen«? Es waren keine Verbrechen in »deutschem Namen«: es waren Verbrechen von Deutschen begangen an ihren eigenen Nachbarn, an ihren Vereinskameraden und ihren Kollegen. Es waren deutsche Verbrechen an Menschen in allen jenen Staaten, die von Deutschland überfallen und zerstört wurden. Es waren deutsche Verbrechen an unschuldigen Menschen.

Was soll das Gerede von den »Auschwitz-Häftlingen«? Die Menschen in den Lagern waren keine »Häftlinge«. Sie hatten nichts verbrochen. Sie hatten kein Verbrechen begangen. Sie waren nicht in Haft. Es waren unschuldige Menschen.

Was soll das Gerede von der »Entmenschlichung« der Opfer durch die Deutschen? War es nicht umgekehrt der Fall? Sind nicht die Toten und die Überlebenden bis zum Schluss Mensch geblieben während die Täter aufgehört hatten, Mensch zu sein? Wir sollten den Überlebenden aufmerksam zuhören. Von ihnen können wir viel über das Menschsein und das Menschbleiben lernen.

Dieses Verfahren wird keine Gerechtigkeit und keinen Rechtsfrieden herstellen, das wissen auch unsere Mandanten. Unsere Mandanten leiden jedoch nicht nur an dem Verlust ihrer Liebsten. Sie leiden auch darunter, dass wir in einer Zeit leben, in der die Shoa verharmlost, relativiert oder schlicht bestritten wird. In München findet in unserer Zeit der NSU-Prozess statt. Ich vertrete dort die Familien zweier türkischer Mordopfer, die von Nazis umgebracht worden sind. In München sitzen Antisemiten auf der Anklagebank, die in Schrift und Tat Mordfantasien über Juden und Migranten propagiert haben, und zugleich von der »Auschwitzlüge« schwadronieren. Es sind auch Freunde und Bekannte der Angeklagten, die als Zeugen auftreten und ähnlicher Geisteshaltung sind. Machen wir uns nichts vor: Das sind nicht nur traurige Einzelfälle. Wenn in Dresden Tausende auf die Straße gehen »Bomben-Holocaust« in Zusammenhang mit der Zerstörung der Stadt im Weltkrieg skandieren, was sonst als eine Relativierung der Shoa schreien sie dort in die Nacht?

Primo Levi sagte einst über die Shoa: »Wir können es nicht verstehen. Aber wir können und wir müssen verstehen, woher es entsteht, und wir müssen wachsam bleiben. Wenn es schon unmöglich ist zu verstehen, so ist doch das Wissen notwendig. Denn das Bewusstsein kann wieder verführt und verdunkelt werden: auch das unsere.«

Dieses Verfahren bot eine der letzten Gelegenheiten, die Überlebenden zu Wort kommen zu lassen. Sie konnten Zeugnis ablegen. Sie konnten uns Deutschen dabei die Möglichkeit geben, in den deutschen Abgrund zu schauen auch auf die Gefahr hin, dass der Abgrund zurückblickt. Es liegt an uns Deutschen, diesen Abgrund anzunehmen, der Wahrheit ins Auge zu schauen und daraus Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung für uns, für unsere Taten, für die Frage, wie wir heute mit Minderheiten umgehen, wie wir die Schwachen und die Armen in unserer Welt behandeln. In diesen Tagen machen sich abertausende Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten auf den Weg zu uns nach Europa. Abertausende ertrinken, verhungern und verdursten auf diesem Weg, vor unseren Augen. Wie steht es um unser Menschsein? Was haben wir aus unserer Geschichte gelernt, wenn wir Mauern bauen um unsere Grenzen und um unsere Herzen? Wie sprechen wir denn heute über Sinti und Roma? Wie sprechen wir denn heute über Juden und Muslime? Ich erinnere hier an die Beschneidungsdebatte vor wenigen Jahren und den rassistischen Unterton, den die Debatte schnell bekam.

Unsere Vergangenheit ist unsere Vergangenheit ist unsere Vergangenheit. Sie war, sie ist und sie wird sein. Sie bedarf keiner Neuinterpretation, keiner Relativierung. Sie bedarf keines Historikerstreits. Wir können unsere Vergangenheit nicht bewältigen. Es ist unsere Gegenwart, die wir bewältigen müssen im Schatten unserer Vergangenheit. Unsere Vergangenheit anzunehmen bedeutet, aus ihr zu lernen und unsere Gegenwart mit Mitmenschlichkeit und Anstand zu bewältigen.

Oskar Gröning sitzt heute alleine auf der Anklagebank. Es waren aber Zehn- und Hunderttausende, die Teil der Mordmaschinerie waren. Es waren Millionen Deutsche, die von dem Morden wussten und vom Morden profitierten. Viele unserer Väter und Mütter und viele unsere Großeltern haben mitgemacht beim Morden, beim Rauben und beim Plündern. Ich verweise hier auf das wichtige Buch »Hitlers willige Vollstrecker« von Daniel Goldhagen. Genauso lehrreich wie das Buch war übrigens der empörte Aufschrei eines Teils der Öffentlichkeit.

Wir erkennen die Mühen der hiesigen Staatsanwaltschaft um Gerechtigkeit an. Sie hat versucht wieder gut zu machen, was niemals wieder gut gemacht werden kann. Die Schuld, die wir Deutschen auf uns geladen haben, kann nicht abgetragen werden. Schuldig gemacht haben sich auch die deutsche Nachkriegsjustiz und die Nachkriegspolitik. Unsere Justiz und unsere Politik haben dafür gesorgt, dass die große Masse der Mörder und ihrer Helfershelfer davonkamen und ihre Taten ungesühnt blieben. Ja sogar noch mehr: Sie sorgten dafür, dass Naziverbrecher als anerkannte Mitglieder der deutschen Gesellschaft unbehelligt in unserer Mitte leben konnten. Dass das Versagen der Justiz nun nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren dazu beitragen soll, dass es eine Strafmilderung für den Angeklagten gibt, entbehrt nicht einer bitteren, ja grausamen Ironie. Die Tatsache der stillschweigenden und jahrzehntelangen faktischen Strafvereitelung darf jetzt nicht Grundlage für eine Strafmilderung sein, das ist unsere feste Überzeugung.

Für das Verhalten unserer Politik und unserer Justiz mag es viele Begründungsversuche geben, aber es gibt bestimmt keine Rechtfertigung, die vor der Geschichte bestand haben könnte. Es ist ein Verhalten, dessen Fundament aus Vergessen-wollen, Schlussstrich-ziehen und Vertuschen bestand. Was den Umgang mit der Shoa angeht, ist die Ungerechtigkeit ein Meister aus Deutschland.

Unser Versagen der Vergangenheit hat uns eine große Bürde für unsere Gegenwart und für unsere Zukunft auferlegt. Wie wollen wir die jungen Nazis entschlossen bekämpfen, wo wir doch so nachsichtig mit den alten Nazis waren?

Oskar Gröning ist nach unserer Überzeugung schuldig der Beihilfe zum Mord. Er half, den hunderttausendfachen Mord an unschuldigen Menschen zu organisieren und durchzuführen. Es gab viele Oskar Grönings und ohne sie wäre die industrielle Vernichtung von Millionen von Menschen unmöglich gewesen.

Dass er »nur« Teil einer großen Maschinerie war, mindert nicht seine Schuld. Dass Taten wie die seine jahrzehntelang ungesühnt blieben, sollte allenfalls unsere Scham vergrößern, unsere persönliche Scham, die Scham über unsere Justiz und die Scham über unsere Politik. Mitleid mit dem Angeklagten? Ja, er ist ein gebrechlicher, ein alter und ein schwacher Mann. Wir sollten aber eines nicht vergessen: wer hatte Mitleid mit den schwachen und wehrlosen Menschen an den Rampen von Auschwitz? Wer hat sich dieser Menschen erbarmt? Niemand. Nicht Oskar Gröning und nicht seine Komplizen.

Und wir fragen den Angeklagten Oskar Gröning: Haben Sie wirklich alles unternommen, um sich dem Morden zu entziehen? Müssen wir nicht in Anbetracht des Menschheitsverbrechens von einem Menschen erwarten, alles zu tun, um einer Beteiligung an diesem Schrecken zu entkommen?

Von Imre Kertesz stammt der Satz: »Seit Auschwitz ist nichts geschehen, was Auschwitz aufgehoben, was Auschwitz widerlegt hätte.« Auch und gerade nach diesem Verfahren ist diesem Satz nichts hinzuzufügen.

Das Plädoyer wurde im gemeinsamen Namen gehalten von Rechtsanwalt Dr. Daimagüler am Landgericht Lüneburg.

Zwangsarbeit und Vernichtung

geschrieben von Manfred Weißbecker

4. September 2015

Susanne Willems legt neue Darstellung der Lagergeschichte von Auschwitz vor

 

Selten wird ein Buch zu historischen Themen zu finden sein, dessen auffällig edle Gestaltung bereits Aufmerksamkeit und Lese-Neugier des Betrachters weckt. Niemand kann es bestreiten: Das vorliegende Buch ist einfach schön zu nennen, trotz seines Gegenstandes, der unwillkürlich Schauder und Entsetzen hervorruft.

Auschwitz: Die Geschichte des Vernichtungslagers, Edition Ost, Berlin, 256 Seiten, 29,99 Euro

Auschwitz: Die Geschichte des Vernichtungslagers, Edition Ost, Berlin, 256 Seiten, 29,99 Euro

Indessen gilt das in gleichem Maße für den Text, den Susanne Willems nach längeren Aufenthalten in Oswiecim sowie in einer Reihe von Archiven verfasst hat. Er verdient größte Anerkennung. Gegliedert ist er in 20 jeweils in sich geschlossene und daher auch jeweils für sich lesbare Teile, die zumeist dem chronologischen Darstellungsprinzip folgen. Der erste, drei Seiten nur umfassend, zählt die aus Deutschland und anderen europäischen Ländern ins Konzentrationslager Deportierten auf und benennt die Opfer: die 7.000 am 27. Januar 1945 von den sowjetischen Befreiern vorgefundenen bis hin zu den 1,3 Millionen Menschen, die – errechnet in bisherigen historischen Forschungen – insgesamt in das Lager deportiert worden sind. Von den annähernd sechs Millionen unter deutscher Herrschaft ermordeten europäischen Juden kam eine Million in Auschwitz ums Leben. 900.000 wurden nach der Ankunft im Lager sofort als arbeitsuntauglich in die Gaskammern geschickt. Vom ersten Tag an war und blieb das KZ eine Baustelle. Das ursprünglich als Ort der Internierung, Folter und Vernichtung politischer Gefangener aus Polen geplante Lager weitete sich nach dem Überfall auf die UdSSR zu einem für sowjetische Kriegsgefangene aus und wurde Schritt für Schritt zur größten Vernichtungsstätte innerhalb des deutschen Lagersystems um- und ausgestaltet.

In bislang unbekannter Ausführlichkeit stellt Willems Entstehung, Anfänge und Aufbau des sogenannten Stammlagers dar. Vor allem die Interessen der I.G. Auschwitz führten rasch zu dessen Ausbau und zum Beginn der Massenvernichtung. Ein eigenes Kapitel behandelt das spezielle Lager für die sowjetischen Kriegsgefangenen, andere das Frauenlager und jenes, in dem Sinti und Roma vegetieren mussten. Mehrere Kapitel – sie bilden den Kern des Bandes – gelten dem das ursprüngliche Lager ergänzenden Lager Birkenau, das Platz für 12.000 Gefangene bieten sollte. »Massenvernichtung und Sklavenhaltung« – so ist eines der Kapitel überschrieben, doch dieser Titel charakterisiert zugleich den roten Faden der gesamten Darstellung. Verwiesen wird ebenso auf die Versuche von Häftlingen, Widerstand zu üben und zu revoltieren. Ein Kapitel über Geschichte und Konzeptionen des Museums zur Geschichte von Auschwitz-Birkenau sowie eine detailreiche Zeittafel runden den Band ab.

Susanne Willems kann nachweisen, wie seit Beginn des Jahres 1941 die I.G. Farbenindustrie AG, damals das weltweit größte Chemieunternehmen, mit der Gründung eines seit Oktober 1939 geplanten Werkes in Auschwitz entscheidenden Einfluss auf die industrielle Ausbeutung der Region nahm. Für ihre Baustellen waren nicht allein polnische Einwohner zu vertreiben, sondern vor allem die benötigten Arbeitskräfte zu rekrutieren. Himmler wies seine Untergebenen in Auschwitz am 26. Februar 1941 an, die Bauvorhaben durch die Gefangenen »in jedem nur möglichen Umfang zu unterstützen.« Und im Mai 1942 befahl er, »größere Judenmengen dem K.Z. Auschwitz zwecks Arbeitsleistung« zu überstellen. Zwei Monate zuvor hatte der Rüstungsminister Albert Speer bereits verlangt, dass die Konzentrationslager »in stärkerer Form für die Rüstungsfertigung eingespannt« werden. Das KZ Auschwitz sah man als eine Art Ergänzungsbetrieb zum Bau des eigenen Werkes an. Arbeitssklaven wurden zu lächerlich geringen Mietpreisen geliefert, brutal geschunden und ausgebeutet. »In jedem Fall akzeptierte die Industrie nur leistungsfähige Arbeitssklaven. Die SS in Auschwitz nahm Häftlinge nach Verschleiß ihrer Arbeitskraft zurück, brachte sie so schnell wie möglich um und lieferte den Betrieben Ersatz« – so das Urteil der Autorin. (S. 147)

Zugleich sollte also Arbeit eines der Mittel sein, Menschen zu vernichten, vor allem jüdische, die aus allen Teilen Europas nach Auschwitz deportiert wurden. Das Prinzip Profit durch Arbeit sah sich ergänzt durch das Konzept Vernichtung durch Arbeit. Darin bestand letztlich der Sinn des Spruches, der den Eingang in das Lager überspannte: »Arbeit macht frei«. Das alles galt auch für andere Firmen, die sich im Umfeld von Auschwitz zuhauf ansiedelten, u.a. für Krupp, Siemens und für die Betriebe des SS-Unternehmens Deutsche Ausrüstungswerke (DAW).

Auschwitz-Birkenau verfügte infolge der Massendeportationen von europäischen Juden stets über so große und kontinuierlich ergänzbare Arbeitskräftereserven, dass hier ein Gefangenenleben nichts galt, weniger sogar als in anderen Konzentrationslagern. Völlig berechtigt ist die Aussage von Susanne Willems, dass Albert Speer beim Nürnberger Prozess gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher vermutlich auch zum Tode verurteilt worden wäre, hätten die Richter das von der Autorin ermittelte Material bereits gekannt.

Briefe

3. September 2015

Sehr geehrte Redaktion,

 

Seit vielen Jahren bin ich Abonnent der »antifa«. Nicht jeder Artikel entspricht meinen Überzeugungen. Insgesamt halte ich die Zeitung jedoch für informativ. Ich möchte Sie auf einen Irrtum in dem Artikel »Das Potsdamer Abkommen« aufmerksam machen. Dort heißt es: »Beim Thema ›Polen‹ wurden die polnische Westgrenze (Oder-Neiße-Linie) und der polnische Anteil Ostpreußens endgültig fixiert, wobei zu diesem Thema auch eine polnische Delegation gehörte wurde.« Der Text zur Oder-Neiße-Grenze ist irreführend und entspricht nicht den Tatsachen. In dem vom »Staatsverlag der DDR, Berlin 1975« herausgegebenen Buch »Das Potsdamer Abkommen – Dokumentensammlung«, Seite 228 heißt es:

»In Übereinstimmung mit dem bei der Krim-Konferenz erzielten Abkommen haben die Häupter der drei Regierungen  die Meinung der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit hinsichtlich des Territoriums im Norden und Westen geprüft, das Polen erhalten soll. Der Präsident des Nationalrates Polens und die Mitglieder der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit sind auf der Konferenz empfangen worden und haben ihre Auffassungen in vollem Umfange dargelegt. Die Häupter der drei Regierungen bekräftigen ihre Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zu der Friedenkonferenz zurückgestellt werden soll.«

Im Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950 hatte die DDR zwar die Oder-Neiße-Grenze de facto anerkannt aber ein Teilstaat kann nur für sich sprechen, sonst hätte es ja eine Hallstein-Doktrin à la DDR gegeben. Die BR Deutschland hat zwar auch im Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 die »Unverletzlichkeit der Oder-Neiße-Grenze« anerkannt – allerdings mit dem einschränkenden Hinweis auf die »Friedenskonferenz«. Die endgültige Regelung fand erst im 2+4 – Vertrag am 12. September 1990 ihren Niederschlag und ist damit völkerrechtlich verbindlich. Ich erwarte eine Korrektur Ihres Artikels.

 

Mit freundlichen Grüßen, Klaus Leutner

 

 

Lieber Kollege Leutner,

 

ich freue mich, dass die antifa so aufmerksame Leser hat, die sich mit den einzelnen Beiträgen sehr genau beschäftigen und mögliche Fehler nicht nur kritisieren, sondern auch wichtige korrigierende Hinweise geben.

Dennoch sehe ich gegenwärtig keinen Notwendigkeit einer Korrektur des Beitrages. Der Unterschied in der Begründung liegt in einer völkerrechtlichen und in einer politischen Bewertung. In der Tat wurde – insbesondere aufgrund der Vorbehalte der englischen Verhandlungsdelegation – in dem Verhandlungstext der Vorbehalt »bis zu einer endgültigen Friedensvertragsregelung« aufgenommen.

Defacto und politisch war es aber so, dass durch die Gebietsverschiebung die Kompensation und Reparationszahlung an Polen abgegolten wurde. Auch die Umsiedlung aus diesen Gebieten wurde akzeptiert. Damit war klar, dass durch diese Regelungen eine grundlegende Neustrukturierung geschaffen wurde.

Zurecht hat die DDR mit dem deutsch-polnischen Vertrag (Görlitzer Abkommen) daher schon Anfang der 50er Jahre diese Grenzziehungen als »Friedensgrenze« anerkannt.

Es war dem damaligen weltpolitischen Kräfteverhältnis geschuldet, dass zwar Konrad Adenauer und später die Bundesregierung lauthals dagegen wetterten und immer wieder Gebietsansprüche gegenüber Polen erhoben (»Dreigeteilt niemals!«), diese aber nur propagandistisch – wie eine Monstranz – vor sich her tragen konnten.

Der Realismus der Ostverträge (Warschauer Vertrag) ging ebenfalls vom politischen und territorialen Status quo aus. Dass sich die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht noch einmal die »Vorläufigkeit« dieser Vereinbarung bestätigen ließ, hatte insbesondere innenpolitische Bedeutung.

Von diesem virtuellen Gebietsanspruch ging man erst ab, als anders nicht der Anschluss der DDR mit den vier alliierten Mächten zu haben war. Somit war – völkerrechtlich – tatsächlich erst mit dem 2+4-Vertrag diese Grenze endgültig.

Faktisch war sie es aber seit der Festlegung durch das Potsdamer Abkommen – und darauf bezieht sich die Aussage in dem Artikel in der antifa.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Überlegungen nachvollziehbar sind und verbleibe mit kollegialen Grüßen

Dr. Ulrich Schneider

Abschied von Hans Canjé

geschrieben von Regina Girod

2. September 2015

Am 6. Juli starb der Mitbegründer und langjährige Chefredakteur der antifa

 

Im November letzten Jahres erinnerte die VVN-BdA mit einer Matinee in der »Gedenkstätte deutscher Widerstand« an die antifaschistischen Widerstandskämpfer Kurt Goldstein und Emil Carlebach, die beide 100 Jahre alt geworden wären. Einer der Redner war Hans Canjé, mit 85 Jahren der Älteste im Kreis. Mit seiner charakteristischen, heiseren Stimme erzählte Hans, wie er als ganz junger Mann den Auschwitz-Überlebenden Kurt Julius Goldstein kennenlernte, der ihn geprägt hat, wie kaum ein anderer. Und wie er von dem ehemaligen Buchenwalder Emil Carlebach das Journalistenhandwerk lernte. In seiner Rede wurden 70 Jahre Geschichte des Antifaschismus lebendig. Hans` Humor und seine Menschlichkeit berührten die Zuhörer tief.

Hans Canjé am 8. Mai 2013 an der Kremlmauer in Moskau Foto: Christiane Mathejka

Hans Canjé am 8. Mai 2013 an der Kremlmauer in Moskau
Foto: Christiane Mathejka

Kennen gelernt habe ich Hans Canjé Anfang der 90er Jahre als Chefredakteur der antifa. Die war damals eine Monatszeitschrift, herausgegeben vom IVVdN, auf gutem Papier gedruckt und geheftet- eine professionelles Journal, dessen Redaktion sich jeden Montag traf. Gern erzählte Hans die Geschichte, wie Kurt Goldstein, ausgestattet mit der Autorität des ehemaligen Intendanten, ihn und eine Handvoll anderer Journalisten zu dieser Aufgabe »verdonnert« hatte. »Jetzt sei Schluss mit dem unproduktiven Rentnerdasein, man müsse den Antifaschismus der DDR verteidigen und weiter geben, eine kleine Aufwandsentschädigung könnte der Verband auch zahlen«. Da war Hans 61 und weit entfernt von einem Leben im Ruhestand, dem er selbst mit 80 noch nichts abgewinnen konnte. Er hat die Redaktion dann 13 Jahre lang geführt und das Konzept und den Stil der antifa geprägt. Sie war für viele aus dem Osten damals wichtig. Nach dem Ende der DDR versuchte man mit allen Mitteln, auch den Antifaschismus zu delegitimieren. Dem stellte sich die antifa entgegen. Hans organisierte für die Zeitung einen Beirat von Historikern aus Ost und West. Er setzte auf fundierte Argumente und eine klare Position. Und er wusste, dass es hier nicht nur um Politik, sondern auch um die Vermittlung einer Lebenshaltung ging. Und so wurde unsere Zeitschrift, was sie bis heute ist: ein »Magazin für antifaschistische Politik und Kultur«.

Dieses Konzept und auch der Name »antifa« blieben nach der Vereinigung der IVVdN und der VVN-BdA zu einer gesamtdeutschen antifaschistischen Organisation erhalten. antifa wurde ihre Zeitschrift, erschien nur noch zweimonatlich und auch die Redaktion kam nun aus Ost und West. Hans hätte sich gewünscht, dass die antifa eine Monatszeitschrift bleibt, doch dafür reichten die Mittel nicht. Auch wenn sein Name nicht mehr im Impressum stand, blieb er der Redaktion verbunden und brachte seine große Erfahrung ein. Die intensiven und vertrauensvollen Gespräche, die wir über all die Jahre führten, waren sehr wichtig für mich. Als Autor war Hans ohnehin unersetzlich. Ganz Journalist der alten Schule besaß er ein Archiv, das bis in die 50er Jahre reichte. Er nutzte es vor allem für Artikel über den Umgang der alten BRD mit der Nazivergangenheit. Geschichte des Widerstands, Gedenkstättenpolitik und der Kampf für die Rehabilitierung der Opfer des kalten Krieges waren weitere Themen, die er immer im Blick behielt.

In den letzten Jahren habe ich Hans´ Lebenshaltung oft bewundert. Er lebte gern und ließ sich auch von schwerer Krankheit nicht entmutigen. Nach einer hochriskanten Herz-OP erlitt er einen Schlaganfall. Monatelang kämpfte er sich zurück ins Leben. Als er nach langem intensivem Training wieder ein paar Schritte gehen konnte, meinte er: »Ich hätte nicht gedacht, dass ich das schaffen würde, aber warum musste es so lange dauern?« Und arbeitete weiter wie zuvor, schrieb Artikel, besuchte Veranstaltungen und er reiste – nun im Rollstuhl und mit Hilfe der Familie und von Freunden. 2013 begleitete ihn seine Enkelin nach Moskau. Gemeinsam mit Freunden der Spanischen Republik nahm er an einem internationalen Forum teil und besuchte das Kinderheim in Ivanovo. 2014 flog er mit seinem Enkelsohn nach Barcelona. Und er berichtete darüber in der antifa.

Aber seine Leiden nahmen zu und Hans war sich bewusst, dass er in diesem Kampf nur Zeit gewinnen, doch nicht siegen konnte. Noch immer voller Pläne, wog er ab, welche Therapien für ihn in Frage kamen. Und welche nicht. Sein Tod kam plötzlich, genau an jenem Tag, als die Juli-antifa in Druck gegangen war. Mit einem Beitrag von Hans Canjé, der nun sein letzter bleiben wird. Eine Ära ist damit zu Ende gegangen.

Hans war ein gerader, aufrechter Mann. In Anlehnung an das Märchen der Gebrüder Grimm nannte ihn Kurt Goldstein manchmal »mein treuer Hans«. Das passte gut, denn Hans war treu. Er war und blieb, wofür er sich in seiner Jugend entschieden hatte: Antifaschist und Kommunist. Zu seinen Überzeugungen stand Hans wie zu den Menschen, mit denen er verbunden war – als Liebender und als Geliebter, als Freund, Genosse und als Kamerad.

Wir werden ihn nicht vergessen.

Neuer Militarismus

geschrieben von Ulrich Schneider

1. September 2015

Japan 70 Jahre nach seiner Niederlage im Zweiten Weltkrieg

 

Mitte August 2015 wurde in Japan an den 70. Jahrestag der Unterzeichnung der Kapitulation erinnert, mit der der Pazifikkrieg am 2. September 1945 endgültig endete. Zehn Tage zuvor gedachte das Land des ersten Atombombenabwurfs von Hiroshima und zwei Tage später dessen in Nagasaki. Beide Ereignisse machten die Widersprüchlichkeit der Erinnerung und des Umgang mit der Vergangenheit des japanischen Militarismus deutlich.

Die Niederwerfung des japanischen Militarismus 1945 durch die gemeinsame Kraft der Anti-Hitler-Koalition, wie sie in Jalta und noch einmal in Potsdam verabredet wurde, war eine zwingende Notwendigkeit. War doch die japanische Okkupationspolitik in Korea, in China und in den ehemaligen französischen Kolonien Indochinas von Kriegsverbrechen und einer unmenschlichen Ausplünderung der Zivilbevölkerung sowie der Ressourcen der Länder geprägt. Das Urteil des Tokioter Prozesses von 1946/48 gegen 28 Hauptkriegsverbrecher zeigt deutlich, in welchem Maße die hier Angeklagten stellvertretend für das militaristische Herrschaftssystem »als Führer, Organisatoren, Anstifter oder Komplizen an der Planung oder Ausführung eines gemeinsamen Plans oder einer Verschwörung zum Führen von Angriffskriegen« und Gräueltaten gegen Kriegsgefangene und die Zivilbevölkerung beteiligt waren. Genannt sei an dieser Stelle exemplarisch das Massaker von Nanking (China), bei dem japanische Truppen mindestens 200 000 Zivilisten und Kriegsgefangene ermordeten und rund 20.000 Mädchen und Frauen vergewaltigten.

Die rechte Regierung unter Ministerpräsident Shinzo Abe (LDP) kam in der offiziellen Feierstunde vor 7000 geladenen Gästen nicht um eine Erklärung umhin: »Japan hat wiederholt Gefühle der tiefen Reue und eine von Herzen kommende Entschuldigung für seine Taten während des Krieges zum Ausdruck gebracht.« Diese Position früherer Kabinette »wird unerschütterlich in die Zukunft hinein bleiben.« Bezogen auf China sprach Abe von »unermesslichem Leid«, das durch Japans Militär verursacht worden sei. Allen asiatischen Nachbarn und früheren Kriegsgegnern übermittelte er seine »tiefe Trauer und ewiges Mitgefühl«. Eine Verurteilung dieser Verbrechen war von ihm nicht zu hören.

Abe, der sich in der Tradition seines Großvaters Nobusuke Kishi sieht, der wegen Kriegsverbrechen verurteilt worden war, hat diese Haltung schon einmal demonstriert, als er im Dezember 2013 den Yasukuni-Schrein aufsuchte, an dem traditionell der 2,5 Millionen gefallenen japanischen Soldaten gedacht wird, darunter aber auch zahlreicher Kriegsverbrecher. Im vergangenen Jahr bezeichnete er in einer Grußbotschaft für die buddhistische Totenfeier für hingerichtete Kriegsverbrecher diese als »Märtyrer«. In diesem Jahr blieb er zwar persönlich dem Schrein fern, schickte aber eine Opfergabe.

Vor diesem Hintergrund kommt Prof. Eiichi Kido (Universität Osaka) zu der Einschätzung, dass die geschichtsrevisionistische Tendenz, die kolonialistisch-imperialistische Vergangenheit Japans zu verharmlosen oder sogar zu verherrlichen, zunehme. Dabei gehe es um eine Umschreibung der Geschichte der Kriegsverbrechen selber und insbesondere die Ablehnung eines ehrlichen Umgangs mit der Geschichte der »Trostfrauen«, koreanische Frauen, die als Zwangsprostituierte für die japanischen Soldaten dienstbar sein mussten. Bücher zu diesem Thema oder selbst wissenschaftliche Veranstaltungen an den Universitäten werden von rechten Studierenden und Medien angegriffen. Kido berichtet: »Bei rassistischen Demonstrationen werden auch große Hakenkreuzfahnen hochgehalten. Bei einer Kundgebung zur »Verwirklichung der Großostasiatischen Wohlstandssphäre« am 20. April 2014, dem 125. »Führergeburtstag«, wurde mit Hakenkreuzen nicht nur der Hegemonieanspruch Japans in Ost- und Südostasien unterstrichen, sondern auch die Rehabilitation von NS-Deutschland propagiert.«

Selbst der UN-Menschenrechtsausschuss formulierte im Sommer 2014 gegenüber Japan seine »Besorgnis über weitverbreitete rassistische Diskurse« und forderte eine angemessene Untersuchung zum Thema »Trostfrauen«.

Der politische Hintergrund dieses Geschichtsstreits ist offenkundig: Japan will »aus dem Schatten der Geschichte treten«, um eine neue politische und militärische Rolle in Südostasien zu spielen. 2014 legte Abe eine Entschließung vor, die den Artikel 9 der japanischen Verfassung, der einen Verzicht auf Krieg und militärische Gewalt beinhaltet, außer Kraft setzen würde. Offiziell geht es nur um eine »Neuinterpretation« der »kollektiven Selbstverteidigung«. Viele Kritiker befürchten jedoch eine Rückkehr zum japanischen Militarismus. Dies wurde auch in der Parlamentsdebatte deutlich, bei der diese Vorlage mehrheitlich angenommen wurde. Die LDP-Regierung buhlte dabei mit nationalistischen Parolen um Unterstützung selbst bei den Opfern ihrer Sozialpolitik.

Aber es gibt deutliche Zeichen von Widerstand. Anlässlich der Gedenkfeiern zur Erinnerung an die Atombombenabwürfe von Hiroshima und Nagasaki forderten mehrere 10.000 Japaner, jeglicher militärischen Expansionspolitik aktiv entgegenzutreten.

Erfolg auch der VVN-BdA

geschrieben von Ulrich Sander

1. September 2015

Vor 15 Jahren: Deutsche Zahlungen an Zwangsarbeiter werden beschlossen

 

Unser unvergessener Alfred Hausser, Gründer der Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter unter dem NS-Regime und Ehrenpräsident der VVN-BdA, hatte sich schon seit Anfang der 80er Jahre unermüdlich des Problems der Entschädigung von Zwangsarbeitern angenommen. Er war selbst bei Bosch Zwangsarbeiter und hat am antifaschistischen Widerstand teilgenommen. Im August 2000 erhielt ich einen Anruf von ihm. Die von ihm vorgeschlagene Präambel wurde angenommen und soll das Gesetz zur Zwangsarbeiterentschädigung zieren. In der Präambel heißt es: »In Anerkennung, dass der nationalsozialistische Staat Sklaven- und Zwangsarbeitern durch Deportation, Inhaftierung, Ausbeutung bis hin zur Vernichtung durch Arbeit und durch eine Vielzahl weiterer Menschenrechtsverletzungen schweres Unrecht zugefügt hat, deutsche Unternehmen, die an dem nationalsozialistischen Unrecht beteiligt waren, historische Verantwortung tragen und ihr gerecht werden müssen«, bekenne sich der Deutsche Bundestag »zur politischen und moralischen Verantwortung für die Opfer des Nationalsozialismus.« Nach Anhörungen des Bundestages – erstmals wurden auch die Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter und die VVN-BdA, vertreten durch Christoph Jetter, vom Bundestag angehört – kam es zur Beschlussfassung und auch die »Rechtssicherheit« wurde in den USA vereinbart.

Das Gesetz zur Schaffung der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« (EVZStiftG) sah vor: Je zur Hälfte finanziert von der Bundesrepublik Deutschland und einer Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen wird die Stiftung EVZ im Jahr 2000 mit einer Kapitalausstattung von zehn Milliarden DM (5,1 Mrd. Euro) gegründet. Sie begann jedoch erst ein Jahr später – die Unternehmer bekamen ihren Anteil nicht zusammen und zahlten erst, als der Staat ihnen die Steuern für ihren Anteil erließ – mit der Zahlung. Sie erfolgte in Zusammenarbeit mit sieben internationalen Partnerorganisationen mit individuellen Auszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und beendete diesen Teil ihrer Arbeit im Jahr 2007. Über 1,7 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter und andere NS-Opfer in 98 Ländern erhielten pauschalierte individuelle Einmalzahlungen bzw. wurden innerhalb zusätzlicher humanitär-medizinischer Programme berücksichtigt.

Nach 55 Jahren kam jedoch die ganze Anstrengung für viele, die zwischenzeitlich verstorben waren, zu spät. Ganze Gruppen ehemaliger Zwangsarbeiter, wie italienische Militärinternierte, sowjetische Kriegsgefangene, westeuropäische Zwangsarbeiter und solche, die nicht deportiert worden waren, blieben weitgehend ausgeschlossen. Derzeit befasst sich EVZ mit der Aufgabe, das restliche Geld für Aufklärungsprogramme und Jugendarbeit aufzuwenden.

Der Blick zurück zeigt ein Projekt, an dem die VVN-BdA einen guten Anteil hat, auch wenn sie nicht in Gremien der EVZ gewählt wurde und die offizielle EVZ-Geschichtsschreibung den Erfolgsanteil der VVN-BdA schmälert. Das größte Verdienst am Gelingen hatten allerdings jüdische Organisationen in den USA. Sie starteten Sammelklagen gegen die deutsche Industrie und ließen sich dabei von finanzkräftigen Unternehmen in den USA unterstützen, die eine Chance sahen, die deutsche Industrie vom US-Markt zu verdrängen. Man sagte: Die Deutschen haben Marktvorteile durch die Zwangsarbeit gehabt, die US-Amerikaner nicht. Das rief den Bundeskanzler Gerhard Schröder und den US-Präsidenten Bill Clinton auf den Plan. Clinton untersagte die Sammelklagen in den USA, aber er verpflichtete den Kanzler, für eine Lösung der Entschädigungsfrage in Deutschland zu sorgen.

Diese Lösung war die EVZ-Stiftung, und sie war natürlich keine Entschädigung. Die VVN-BdA hatte immer verlangt, dass eine Lohnnachzahlung an die Opfer und an die Familien der schon Verstorbenen erfolgt. Diese Lohnnachzahlung hätte weit über 180 Milliarden DM erfordert. Das errechnete Prof. Thomas Kusczynski aus Berlin in einem aufsehenerregenden Gutachten. Da aber keine große Solidaritätsbewegung in der deutschen Bevölkerung für ihre ehemaligen Kollegen geschaffen werden konnte, blieb der Druck zur Lohnnachzahlung aus.

Dass es überhaupt die nicht ausreichende Lösung gab, immerhin erst 55 Jahre zu spät, das lag auch daran, dass man das Zwei-plus-Vier-Abkommen von 1990 als Friedensvertrag mit Deutschland ansah. Auf der Londoner Schuldenkonferenz von 1953 war entschieden worden, dass Deutschland seine Schulden an die Sklavenarbeiter erst nach Abschluss eines solchen Vertrages zahlen muss.

Erziehung ohne Auschwitz

geschrieben von Astrid Ludwig

31. August 2015

NS-Pädagogik ist in Frankfurt am Main kein Pflichtfach mehr

 

Micha Brumlik spricht von einem Skandal, der Jüdische Jugend- und Studentenverband Hessen kritisiert die Entscheidung scharf, der Asta der Goethe-Universität und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sind empört.

Erheblicher Protest regt sich derzeit gegen die Entscheidung des Fachbereichs Erziehungswissenschaften an der Frankfurter Goethe-Universität, künftig die Vorlesungen zur Pädagogik in der NS-Zeit aus dem Curriculum für Lehramtsstudenten zu nehmen.

Sie sollen für den Besuch keine Credit Points, wichtige Leistungspunkte für das Studium, mehr erhalten. Das Studienangebot für angehende Lehrer zum Thema Indoktrination und Pädagogik im »Dritten Reich« soll nur noch als Spezialthema in Vertiefungsseminaren angeboten und bewertet werden. Zudem wurde das Studiengangs-Modul »Theorie und Geschichte« von zwei auf ein Semester gekürzt – auch Erziehungswissenschaftler erhalten dann nur noch die Hälfte an Credit Points.

Bisher galten die zwei aufeinanderfolgenden Vorlesungen und Seminare von Benjamin Ortmeyer über NS-Verbrechen, -Ideologie und –Pädagogik als vorbildliches Pilotprojekt. Keine andere deutsche Universität bietet das Thema in dieser Form für künftige Lehrer und Erziehungswissenschaftler an.

Zwischen 300 und 400 Studenten besuchten bisher jeweils die Vorlesungen der bundesweit einmaligen Forschungsstelle für NS-Pädagogik, die 2011 u.a. mit Mitteln der Goethe-Uni, des Fritz-Bauer-Instituts und der Hans-Böckler-Stiftung gegründet wurde. Bis zu seiner Emeritierung leitete der Erziehungswissenschaftler Micha Brumlik die Forschungsstelle gemeinsam mit Benjamin Ortmeyer.

Gerade im zurückliegenden Jubiläumsjahr zum 100. Geburtstag der von jüdischen Stiftern mitbegründeten Frankfurter Universität hatte sich die Forschungsstelle NS-Pädagogik mit einer Vorlesungsreihe zur NS-Geschichte der Hochschule und ihrer antisemitisch gesinnten Dozenten hervorgetan. Ortmeyer und Brumlik hatten beispielsweise daran erinnert, dass der KZ-Arzt Josef Mengele hier arbeitete und der judenfeindliche Erziehungswissenschaftler Ernst Krieck Rektor der Universität war.

Der Fachbereich begründet die umstrittene Änderung mit der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Lehrerbildung. Laut einer offiziellen Stellungnahme der Universität, der Fachbereiche und der Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung sind die Themen »Unterrichten, Erziehen, Diagnostizieren und Schulentwicklung« verbindliche curriculare Inhalte. Einführende Vorlesungen gebe es nur in diesen Kompetenzfeldern, nicht in Spezialthemen, heißt es. Einführende Vorlesungen zum Thema NS-Pädagogik existierten an keiner deutschen Einrichtung der Lehrerbildung im Pflichtbereich – nur als Zusatzangebote.

Als eine »Entwertung« dieser Inhalte sieht der Fachbereich das keineswegs, es gehe darum, den Studienbeginn besser und klarer zu strukturieren, so die Dekanin Diemut Kucharz. In Vertiefungsseminaren allerdings können vielleicht allenfalls rund 60 Studenten dem Thema folgen, in Vorlesungssälen mehrere Hundert.

Micha Brumlik kritisiert scharf, dass grundlegende Kenntnisse der Geschichte der Pädagogik und der NS-Zeit offenbar nicht zu den professionellen Qualifikationen von Lehrern gehören sollen. Benjamin Ortmeyer betont: »Wir haben versucht, uns an Adorno und seinen Grundsätzen der Erziehung nach Auschwitz zu orientieren, und jetzt soll das nur ein Spezialthema sein?« Er sieht die Bemühungen des Pilotprojekts, die NS-Pädagogik zu einem Pflichtthema für alle Universitäten zumachen, in Gefahr.

Noch im Jubiläumsjahr habe die Uni sich mit der Umbenennung von Straßen und Plätzen nach Adorno und Horkheimer geschmückt, schimpft Asta-Sprecher Daniel Katzenmaier. Jetzt behindere der Fachbereich die hervorragende Arbeit der Forschungsstelle und flüchte sich in Formalargumente und Ablenkungsmanöver.

Katzenmaier und der Asta halten das bisherige Angebot für einen grundlegenden Aufklärungsbeitrag für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer. Dem Fachbereich werfen sie vor, sich seiner gesellschaftlichen und politischen Bedeutung nicht bewusst zu sein.

Auch die GEW unterstützt Ortmeyer und kritisiert zudem, dass der prekäre Status der Forschungsstelle hartnäckig aufrechterhalten werde. Nur noch bis 2016 ist die Finanzierung und damit die Arbeit von Ortmeyer und vier Mitarbeitern gesichert.

Der Jüdische Jugend- und Studentenverband Hessen spricht von einem grundlegenden Beitrag für die Pädagogik und die ganze Gesellschaft. »Das Thema Erziehung nach Auschwitz muss gerade im Lehramtsstudium, wie Adorno forderte, Priorität haben«, betont der Verband.

Ortmeyer will seine Vorlesungen auf jeden Fall weiter anbieten. »Dann wird sich zeigen, wie wir die Anerkennung für die Lehramtsstudierenden regeln.«

Ein kämpferisches Paar

geschrieben von Ulrich Sander

31. August 2015

Beate und Serge Klarsfeld mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt

 

In Rom wird ein Platz nach Martin Luther benannt. Eine späte Ehrung nach fast 500 Jahren. Solange mussten Beate und Serge Klarsfeld nicht warten, jedoch sind immerhin fast 50 Jahre seit ihrer Missetat vergangen – bis zum Bundesverdienstkreuz 1. Klasse in diesem Jahr. Vor drei Jahren kandidierte Beate Klarsfeld gegen Joachim Gauck für das Bundespräsidentenamt. Da wich dieser noch der Frage nach einer Ehrung für Beate Klarsfeld aus. 1967 startete Beate Klarsfeld, geb. 1939 in Berlin, gemeinsam mit ihrem jüdischen Mann Serge, geb. 1935 in Paris, ihre Aufklärungsarbeit gegen die Nazis. Am 7. November 1968 hat sie dem NSDAP-Mann, NS-Rundfunkchef und späteren Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger auf einem CDU-Bundesparteitag in Westberlin die weltweit Aufsehen erregende Ohrfeige verpasst und gerufen: »Nazi Kiesinger abtreten«. Und Serge, dessen Vater Arno Klarsfeld im Herbst 1943 in Auschwitz ermordet wurde, sammelte Dokument um Dokument, um die Mörder zu brandmarken.

Kennen und lieben gelernt hatten sich Beate und Serge, nachdem sie nach Paris gekommen war, um im deutsch-Französischen Jugendwerk zu arbeiten. Sie wurde entlassen, als sie in der DFJW-Leitung Antisemiten ausmachte.

Bis in unsere Tage gab es solche Meldungen wie jene aus der FAZ: »Ohrfeigen-Beate von der Stasi gesteuert?« Angespielt wurde auf Serges Dokumentationen, für die er in Ost und West Belege sammelte. Entlarvt wurden Nazikriegsverbrecher, die im okkupierten Frankreich tätig waren und deren Gräueltaten von bundesdeutschen Gerichten nicht geahndet wurden. Insbesondere konzentrierte sich das Paar auf Leiter des nazistischen Polizeiapparats und des SD, die so viele Widerstandskämpfer folterten und fast 80.000 Juden aus Frankreich in die Gaskammern nach Auschwitz schickten, unter ihnen Tausende Kinder.

In dem Buch »Die Endlösung der Judenfrage in Frankreich« stellten sie eine Serie von Dokumenten der deutschen Judenverfolgung in Frankreich zusammen. Sie sind von Kurt Lischka, Herbert Hagen, Ernst Heinrichsohn, Hans-Dietrich Ernst, Ernst Achenbach, Fritz Merdsche u.a. unterzeichnet, die straffrei – obwohl in Frankreich in Abwesenheit verurteilt – in der BRD lebten und nach 1945 erneut als Rechtsanwälte, Richter, Polizisten, Industrielle oder Politiker Karriere machten. Die französische Regierung benötigte über zehn Jahre, um von der deutschen Bundesregierung am 2. Februar 1971 die Unterzeichnung eines Zusatzabkommens zu erlangen, das die Verurteilung dieser Verbrecher vorsah. Und es vergingen weitere vier Jahre, bis der Bundestag es ratifizierte. Allerdings schützte die deutsche Justiz diese Verbrecher weiterhin und verzögerte die Eröffnung von Strafprozessen.

Forderungen in diesem Sinne hatten natürlich auch die Opfer des Faschismus in der BRD gestartet, mit deren VVN-BdA die Klarsfelds zusammen arbeiteten. Um ihnen Nachdruck zu verleihen, starteten Beate und Serge gefährliche Entführungsaktionen, so gegen den Gestapo-Schergen und in Frankreich zu lebenslänglich verurteilten Kurt Lischka in Köln im Jahre 1971, was Beate Gefängnis eintrug. Später sagten die Klarsfelds: »Für uns am wichtigsten war, dass wir den Kölner Prozess gegen Hagen, Lischka und Heinrichsohn, die Hauptverantwortlichen für die Deportation der Juden aus Frankreich initiiert und eine Verurteilung erreichen konnten.« Und dann der Prozess gegen Klaus Barbie, den Gestapo-Chef von Lyon, den sie in Bolivien aufspüren konnten. Auch gegen weitere Verbrecher wurden durch ihre Initiative Verfahren eingeleitet. Dass seit kurzem endlich Naziverbrecher verurteilt werden, die am Tatort zum Mordkollektiv gehörten, nicht aber direkt beim Töten beobachtet wurden, das finden die »Nazijäger« richtig – es kommt aber viel zu spät. Ein Rückfall ist der Freispruch im Prozess gegen Werner Christukat gewesen, der im Juni 1944 im südfranzösischen Dorf Oradour-sur-Glane an dem Massaker an 642 Menschen teilnahm. Er hatte gesagt, dass er anwesend war, aber nicht geschossen habe. Die Strafen, die schon vor 60 Jahren hätten verhängt werden können, blieben aus.

Schon 1960 hatte die VVN Klage gegen Barbie erhoben, ab 1971 stiegen die Klarsfelds in diese Aktion ein. Beate fand den Mörder in Bolivien, kettete sich vor Barbies Büro an und erregte endlich die Weltöffentlichkeit. Barbie wurde ausgewiesen.

Heute sind die Klarsfelds besorgt wegen der Rechtsentwicklung auch in Frankreich. Alle sollten gegen den gemeinsamen Hauptfeind, den Front National, zusammenstehen.

Holocausterinnerung

geschrieben von Thomas Willms

30. August 2015

Versuch einer Analyse aus wissenschaftlicher Perspektive

Die im rührigen transcript-Verlag erschienene literaturwissenschaftliche Dissertation von Kirstin Frieden mit dem vielversprechenden Titel »Neuverhandlungen des Holocaust – Mediale Transformationen des Gedächtnisparadigmas«beschäftigt sich mit zeitgenössischen unorthodoxen Ansätzen des sogenannten Erinnerungshandelns in Deutschland und enthält zahlreiche wichtige Anregungen und Ideen. Das Thema ist schwierig und das Werk verdient Respekt und Anerkennung. Dass daraus trotzdem kein knappes, kritisches und gut lesbares Buch (besser zwei oder drei) geworden ist, liegt wie so oft am geisteswissenschaftlichen Betrieb. Der verlangt ein fürchterliches Dissertations-Gedöns. Wenn die darzubietende Theorie wie in diesem Fall dann auch noch aus der postmodernen Schwafelschule Aleida Assmanns besteht, wird dem Leser wirklich mächtig Geduld abverlangt, ohne dass er etwas davon hätte. Dem theoretischen Ansatz entsprechend kennt die Autorin im weiteren denn auch keine politischen Interessen und Interessenten an der Geschichte, als würde die ganze deutsche Gesellschaft nur darauf warten, ganz toll der Nazi-Opfer gedenken zu können.

Kirstin Frieden: Neuverhandlungen des Holocaust. Mediale Transformationen des Gedächtnisparadigmas, transcript-Verlag 2014, 368 Seiten, 29,95 €

Kirstin Frieden: Neuverhandlungen des Holocaust. Mediale Transformationen des Gedächtnisparadigmas, transcript-Verlag 2014, 368 Seiten, 29,95 €

Ausgegangen wird in der Arbeit von vier zentralen Veränderungsprozessen: dem Generationswechsel, einem Gedächtnis/Medienwechsel, einem Sprachwechsel und einem gesellschaftlichen Wandel weg von festen Weltvorstellungen hin zu sich ständig ändernden Mix-Anschauungen. Die Autorin hat sich eine Querschnittsanalyse vorgenommen, in der sie untersucht, wie heute mit dem Thema NS-Verbrechen – womit stillschweigend eigentlich nur der Judenmord gemeint ist – umgegangen wird. Sie möchte deutschsprachige oder für den deutschsprachigen »Diskurs« wichtige Autorinnen und Autoren analysieren, die zudem innovativ sein sollen und für ein junges Publikum arbeiten. Dies tut sie für gleich für drei große Bereiche: Literatur, Performance-Kunst und Neue Medien. Das ist schlicht zuviel auf einmal. Im ersten, im engeren Sinne literaturwissenschaftlichen Teil, verteilt die Autorin freigiebig Watschen an das Gros der deutschen Gegenwartsautoren. Diese mögen gerechtfertigt sein, sind aber ebenso zu kurz begründet wie das Hohelied auf den jungen Autor Kevin Vennemann, nach dem gleich ein »Prinzip« benannt wird. Wenn man sich nicht selber an die NS-Geschichte erinnern kann wie Vennemann, dürfe und müsse man erfinden und Geschichten erzählen. Lyrisch und quasi-musikalisch sei der Autor und dabei radikal distanzlos. Die Form reflektiere den Inhalt, denn dieser – der NS-Judenmord – verweigere sich der konkreten Erzählung. Das hört sich schon spannend an, aber ist es auch so originell wie behauptet? Aus der »experimentellen Schreibweise« zu schließen, dass sich das Ganze an die jüngere Generation wende, ist eher unfreiwillig komisch. Menschen jenseits der 30 sind literarisch wohl ein bisschen blöd, heißt das nämlich. Ganz auf der Höhe der unbeständigen Gegenwart befindlich sieht die Autorin im zweiten Teil die Performance-Kunst mit dem zentralen Beispiel des Stückes »Dritte Generation. Work in Progress« von Yael Ronen. In diesem deutsch-israelisch-palästinensischen, ans Improvisations-Theater angelehnten, Stück wird offensichtlich mächtig gestritten und damit der Stoff der familiären Betroffenheiten »flüssig« und damit diskutierbar gemacht. Das würde man gerne einmal sehen. Aber angesichts der Tatsache, dass das Ganze aus einer Gruppentherapie entstanden ist – was sicher sehr verdienstvoll ist – stellt sich doch die Frage, ob nicht eher andere Disziplinen geeigneter zur Analyse wären als die Literaturwissenschaft.

Der dritte Teil der Arbeit – »Erinnerungskultur« in den Neuen Medien – macht noch einmal ein ganz neues großes Fass auf. Was wird auf youtube und ähnlichen Plattformen eigentlich geschichtspolitisch getrieben, fragt sich Frieden völlig zu Recht. Sie ist optimistisch, dass sich in dieser neuen Handlungswelt »Erinnerungsgemeinschaften« bilden werden, die mit Innovationen, z.B. facebook-accounts für NS-Opfer oder dem bekannten »Dancing Auschwitz«-Video in großem Maße jüngere Menschen positiv sensibilisieren werden.

Dass das Netz aber auch voll ist von prä- und profaschistischen Geschichtsaneignungen kommt dann schon nicht mehr vor.

Krieg der Erinnerungen

30. August 2015

Wie die Ukraine-Krise den Geschichtsrevisionismus in Litauen befeuert

 

Die Theorie vom »doppelten Genozid« floriert in Litauen. Nach dieser Geschichtsauffassung hätten die Sowjetunion und NS-Deutschland gleichartige Verbrechen verübt, und die litauische Nation wäre jeweils Opfer gewesen.

Während moderate Stimmen den Judenmord noch als nationale Tragödie beklagen, schlagen Nationalkonservative und Neofaschist_innen, die alljährlich Aufmärsche durchführen, radikalere Töne an. Sie feiern NS-Kollaborateure als Helden im antisowjetischen Befreiungskampf. Die jüdischen Mordopfer gelten dagegen als »Bolschewisten«, ehemalige Rotarmisten als »Besatzer« und Partisan_innen als »Verbrecher«.

Weil sich die Theorie vom »doppelten Genozid« gegen Putin (= Stalin) und Russland (= UdSSR) instrumentalisieren lässt, breitet sie sich im Zuge der Ukraine-Krise weiter aus und fasst auch im Westen Fuß. Die Erben der Anti-Hitler-Koalition werden so erneut entzweit.

Das Ausmaß zeigte sich erstmals anlässlich des 70. Jahrestags der Befreiung des NS-Vernichtungslagers Auschwitz. Mit Wladimir Putin wurde ausgerechnet das Staatsoberhaupt Russlands von der zentralen Gedenkfeier in Oświęcim ausgeladen. Der polnische Außenminister Schetyna legte noch einen drauf und stellte die Befreiung von Auschwitz als Leistung ukrainischer Soldaten dar. Ein dummer Zug, den Putin, der den 27. Januar im Jüdischen Museum in Moskau beging, leicht parieren konnte.

Derweil zog der polnische Präsident Komorowski in Oświęcim eine abwegige Parallele zwischen NS-Deutschland und der UdSSR, indem er an das Massaker in Katyń erinnerte. Und die litauische Präsidentin Dalia Grybauskaitė, die Putin in einer Linie mit Stalin und Hitler sieht, warnte mit Blick auf die russische Ukraine-Politik vor einer angeblichen Wiederholung von Auschwitz. Unlängst übrigens kürte ein Think Tank Grybauskaitė zur größten Fürsprecherin der Ukraine (noch vor Präsident Poroschenko selbst).

Der Deutungskrieg setzte sich anlässlich des 70. Jahrestags des Kriegsendes in Europa fort. Als klar wurde, dass Putin den »Tag des Sieges« am 9. Mai mit einer Parade seiner neuesten Waffensysteme in Moskau begehen würde, sagten die westlichen Staatschefs ab. Sie wollten nicht zu Statisten einer Geschichtslektion werden, die Putins Politik kaschieren würde. Doch wie ein Kritiker zu Recht anmerkte: Das Dilemma ist, dass Putins Sicht der Dinge – und sei es zufällig – die historisch richtige ist. Jede Alternativveranstaltung läuft Gefahr, den Geschichtsrevisionismus und die Diskriminierung der russischsprachigen Minderheiten in Osteuropa zu befeuern. So wie Putins Ausschluss in Oświęcim den russischen Anteil an der Befreiung von Auschwitz vergessen machte, schmälerte der Boykott der Feier in Moskau den russischen Anteil am Sieg über Nazi-Deutschland.

Die Anti-Putin-Allianz traf sich am – historisch unbedeutenden – 7. Mai im polnischen Gdańsk (Danzig), um am 8. Mai nationale Gedenkveranstaltungen durchzuführen. So auch die Präsidentin von Litauen, wo der 9. Mai längst tabu ist. Da ihr das Mahnmal auf dem sowjetischen Soldatenfriedhof in Vilnius zuwider ist und das Kriegsende ohnehin als ambivalentes Ereignis gilt (weil es die sog. Besatzung Litauens durch die UdSSR zementierte), fiel Grybauskaitės Ortswahl auf die abgelegene Holocaust-Gedenkstätte in Ponar.

Dort gedachte die Präsidentin nicht nur der 70.000 in Ponar ermordeten Jüdinnen und Juden. Sie verneigte sich auch am Gedenkstein für die polnischen Mordopfer (darunter viele Angehörige der Armia Krajowa, die in der Region stark antikommunistisch und latent antisemitisch ausgerichtet war) und sogar am Gedenkstein für eine Gruppe litauischer Kollaborateure, die die Deutschen wegen Desertion erschossen hatten.

Doch Grybauskaitė ebnete nicht nur die Unterschiede zwischen den Gruppen ein und schwieg zur litauischen Komplizenschaft bei der Durchführung des Holocausts. Politisch schwerer wog, dass sie am 70. Jahrestag des Kriegsendes ausgerechnet den Gedenkstein unbeachtet ließ, der dem Anlass am angemessensten war: den für die 7.514 in Ponar ermordeten sowjetischen Kriegsgefangenen. Dass diese auch litauischer Herkunft waren, interessierte sie nicht. Für die letzten Veteran_innen und Partisan_innen war das ein weiterer Schlag ins Gesicht.

Was der 23. August, der Jahrestag des sog. Hitler-Stalin-Pakts, bringen würde, war bei Redaktionsschluss noch nicht absehbar. Die Erfahrung der letzten Jahre und die aktuelle Zuspitzung lassen jedenfalls nichts Gutes erwarten.

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