Urteile im Neukölln-Komplex
Im Prozess gegen die Hauptverdächtigen der rechten Terrorserie in Berlin-Neukölln sind Urteile gegen die Neonazis Sebastian Thom und Tilo Paulenz gefallen. Beide wurden freigesprochen zu den Brandanschlägen. Nachgewiesen werden konnten Thom lediglich die Verwendung verfassungswidriger Symbole und Morddrohungen an Hauswänden von Antifaschist*innen. Diese auch nur deswegen, weil ein Antifaschist von den Behörden überwacht wurde. Ein Rechter wird verurteilt, weil ein Linker überwacht wird. Das Gericht hat alle Indizien, die auf ein rechtes Netzwerk hindeuten, ignoriert und sich auf zwei Einzeltäter konzentriert. Alle Beweisanträge meiner Anwältin, insbesondere zu den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes, wurden abgelehnt. Rechtsterror bleibt unbestraft weiterlesen »






























