Die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen bleibt lückenhaft
Am 20. Dezember 2022 verurteilte das Landgericht Itzehoe Irmgard Furchner, ehemalige Sekretärin des KZ-Lagerkommandanten in Stutthof zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen. Bereits im Sommer 2022 hatte das Landgericht Neuruppin Josef Schuetz, einen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen, wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Damit zeichnet sich wohl das Ende der Aufarbeitung von NS-Verbrechen durch bundesdeutsche Gerichte ab. Eine Rechtsgeschichte, die lange Zeit durch die Weigerung, NS-Verbrechen überhaupt zu verfolgen, die Suche nach juristischer Entlastung der Täter*innen und geschickte Manipulation von Gesetzen gekennzeichnet war. Wegen Beihilfe … weiterlesen »






























