Die ewige Mär vom Einzeltäter

geschrieben von P.C. Walther

16. Oktober 2019

Nach dem Mordanschlag im hessischen Wächtersbach, bei dem ein Asylbewerber angeschossen wurde, kam wieder sehr schnell die These vom »Einzeltäter« auf, weil der Schütze, der sich später selbst erschoss, soweit erkennbar, keiner Gruppierung angehört habe, sondern ein »Einzelgänger« gewesen sei.

Die Einzeltäter-These ist mehrfach unzutreffend. Kein Täter fällt vom Himmel. Seine Gewalttat wird in aller Regel herbeigeführt durch die Umgebung, in der er sich befindet und der er ausgesetzt ist. Ohne Stimmungsmache, ohne Beeinflussung und Hetze in seiner Umgebung, in den sozialen Medien, in der Gesellschaft, die ihn umgibt und die ihn formt, wird kaum einer zum Täter.

Im Fall Wächtersbach kommt die erschreckende Tatsache hinzu, dass der Täter seine Absicht, einen Flüchtling zu töten, in seiner Umgebung, in seiner Kneipe, mehrmals öffentlich angekündigt (und anschließend dort sogar seine erfolgte Tat verkündet) hat, ohne dass seine Umgebung etwas dagegen unternahm, es also hinnahm, als sei das ganz normal.

Ebenso alarmierend sind erneut die Verhaltensweisen des Verfassungsschutzes im Fall des ermordeten CDU-Politikers Lübcke. Der Täter war, obwohl jahrelang als Neonazi aktiv und vorbestraft, vom Verfassungsschutz angeblich nicht mehr wahrgenommen worden; im Fall des Beschaffers der Mordwaffe wurden, ebenfalls nicht zum ersten Mal, vom Verfassungsschutz Informationen gegenüber der zuständigen Behörde zurückgehalten, was zur Erteilung eines Waffenscheins und damit zur legalen Beschaffung von Waffen führte.

Ohne Lübcke-Mord

13. Oktober 2019

Auffällig ist, dass der am 2.Juni 2019 verübte Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke in der oben zitierten Polizeistatistik über rechte Straftaten im 1. Halbjahr 2019 nicht enthalten ist. Dazu hieß es, aus Hessen sei für Juni »kein Gewaltdelikt gemeldet« worden.

Von Nazis geprägt

13. Oktober 2019

Rund 80 Prozent (22 von 28) der leitenden Beamten der Bundesanwaltschaft waren in den Anfangsjahren ehemalige NSDAP-Mitglieder. Am Anfang bestand das fünfköpfige Führungspersonal aus drei NSDAP-Mitgliedern, darunter ein Oberreichsanwalt, und zwei ehemaligen NS-Staatsanwälten. Damit sei die Bundesanwaltschaft bei ihrer Gründung »von Nazis geprägt« worden, heißt es in der betreffenden dpa-Veröffentlichung. Die Zahlen stammen aus ersten Ergebnissen eines Forschungsprojekts über die NS-Vergangenheit des Personals der Bundesanwaltschaft, die von Generalbundesanwalt Peter Frank in Auftrag gegeben wurde. Die endgültigen Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorliegen.

Straftaten-Zunahme

13. Oktober 2019

8.605 rechtsextreme Straftaten in Deutschland sind im 1. Halbjahr 2019 von den Behörden registriert worden. Das ist gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vorjahr eine Zunahme von rund 900. Darunter fallen 363 Gewalttaten und 179 verletzte Menschen.

Gegen Hass im Netz

10. Oktober 2019

Mehrere Innenministerien haben begonnen, Hass-, Beleidigungs- und Bedrohungs-Postings im Internet zu erfassen, um sie strafrechtlich verfolgen zu lassen. Von Initiativen, die das schon geraume Zeit tun, aber kaum behördliche Unterstützung erfahren haben, wird begrüßt, dass Behörden auf diesem Gebiet nunmehr endlich aktiv werden. Wissenschaftler um die Professorin Melanie Siegel an der Hochschule Darmstadt arbeiten an einer automatischen Erkennung von Hass-, Droh- und Beleidigungsbotschaften im Internet.

Mehr gegen Rechts

10. Oktober 2019

Anlässlich des ersten Jahrestages des Urteils im NSU-Prozess und des Mordes an dem CDU-Politiker Walter Lübcke forderten 50 Organisationen, Wissenschaftler und Künstler in einem Aufruf den Bundestag auf, den alltäglichen und institutionellen Rassismus stärker zu bekämpfen und dafür die notwendigen Mittel bereitzustellen. Zu den Unterzeichnern gehören der Zentralrat der Sinti und Roma, der Zentralrat der Muslime, die Initiative Schwarze Menschen und die Initiative gegen Antisemitismus. Nach Meinung der Mehrheit der Bevölkerung ist bislang zu wenig gegen rechtsextreme Umtriebe getan worden. Das erklärten 56 Prozent bei einer Befragung im Auftrag des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (RND). Nur 15 Prozent erklärten, es werde genug getan. Weitere 15 Prozent plädierten dafür, sich um andere Bedrohungen zu kümmern. 14 Prozent machten keine Angaben.

AfD macht Druck

10. Oktober 2019

Die AfD betreibt in den Landes-Parlamenten und auch in kommunalen Parlamenten mit Anträgen und Anfragen gezielte Kampagnen gegen zivilgesellschaftliche Kräfte, mit der Absicht, die betreffenden Initiativen, Gruppen und Vereine zu diffamieren und ihnen öffentliche Unterstützung und Mittel zu entziehen. Träger und Akteure zivilgesellschaftlicher und kultureller Aktivitäten werden »diffamiert und angefeindet, sollen eingeschüchtert und verängstigt, ihr Engagement soll beschnitten und ihre Handlungsspielräume eingeengt werden«, heißt es in der Bilanz der Untersuchungen von einer Arbeitsgruppe der Marburger Universität unter Leitung der Extremismusforscher Benno Hafenegger und Hannah Jestädt.

Kein Geld für NPD

7. Oktober 2019

Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung haben gemeinsam beim Bundesverfassungsgericht beantragt, die NPD wegen der vom Gericht festgestellten Verfassungsfeindlichkeit von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Zuvor muss das Gericht jedoch über eine Klage der NPD gegen die im Juni 2017 beschlossene Grundgesetzänderung entscheiden, die den Ausschluss einer verfassungsfeindlichen Partei aus der staatlichen Finanzierung ermöglicht. Abgewiesen hat das Bundesverfassungsgericht bereits die Klage der NPD gegen die von der Bundestagsverwaltung verfügte Strafzahlung in Höhe von 1,27 Millionen Euro, die bereits eingezogen wurde. Im abgelaufenen Jahr 2018 erhielt die NPD aus staatlichen Mitteln rund 880.000 Euro.

Günstig für Nazis

7. Oktober 2019

Abgelehnt hat es die Staatsanwaltschaft Dortmund, Ermittlungen gegen die Neonazi-Partei »Die Rechte« einzuleiten. Das hatte der Landesverband Jüdischer Gemeinen gefordert wegen des Plakattextes »Israel ist unser Unglück!«, das der Naziparole »Die Juden sind unser Unglück« entspreche. Auf einem zweiten Plakat war zu lesen: »Wir hängen nicht nur Plakate!«, darunter kleingedruckt: »Wir kleben auch Aufkleber«. Beide Plakatversionen wurden vom Oberverwaltungsgericht Münster untersagt. Die Staatsanwaltschaft Dortmund erklärte nunmehr, für strafrechtliche Ermittlungen bestünden höhere Anforderungen. Wenn der Text verschiedene Deutungen zulasse, müsse die für den möglichen Täter günstigste Auslegung gewählt werden.

Recht für Neonazis

7. Oktober 2019

In Hessen hatte die Gemeinde Ranstadt im Europawahlkampf verfügt, dass NPD-Plakate zu entfernen seien, auf denen stand: »Stoppt die Invasion. Migration tötet. Widerstand jetzt«, weil sie den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle und eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstelle. Die NPD erhob dagegen im Nachhinein Klage und bekam nunmehr vom Verwaltungsgericht Gießen Recht. Das Gericht erklärte, der NPD-Text lasse eine eindeutige Aufforderung zur Gewalt gegen Ausländer »nicht zweifelsfrei« erkennen. Zudem könne sich die NPD auf ihre Rechte als Partei berufen, Wahlkampf zu betreiben. Das Bundesverfassungsgericht habe die NPD zwar als verfassungsfeindlich eingestuft, aber nicht verboten.

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