Erneut Einstellung

7. April 2019

Die Einstellung des Prozesses gegen den 95jährigen ehemaligen SS-Wachmann im KZ Struthoff, Johann K., wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten hat das Landgericht Münster angekündigt. Eingestellt oder gar nicht erst eröffnet wurden ähnliche Verfahren bereits in mehreren Fällen. Laut Aussage des Leiters der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen, Jens Rommel, sind alle Beschuldigten inzwischen mindestens 92 Jahre alt oder noch älter. Die meisten Ermittlungen gegen ehemalige KZ-Wächter wurden erst nach dem Demjanuk-Prozess 2012 oder später aufgenommen. Bis dahin blieben die Täter von der Justiz unbehelligt. Jetzt sind sie verstorben oder verhandlungsunfähig, im Fall einer Verurteilung haftunfähig.

Dritte Runde

7. April 2019

Vor dem Landgericht Koblenz hat Ende Februar zum dritten Mal ein Prozess gegen das »Aktionsbüro Mittelrhein« begonnen. In dem »Aktionsbüro« hatten sich mehrere »Kameradschaften« zusammengeschlossen. Sie bedrohten und griffen Linke und deren Objekte an, begingen Körperverletzungen, verübten Brandanschläge, sprühten Hakenkreuze und betätigten sich als kriminelle Vereinigung. So die Anklage. Ein erster Prozess begann im August 2012 mit 26 Angeklagten zog sich fast fünf Jahre bis Mitte 2017 hin und endete ohne Ergebnis. Der Vorsitzende Richter ging in den Ruhestand. Ein zweiter Anlauf scheiterte im Herbst 2018 an innergerichtlichen Auseinandersetzungen. Beim nunmehr dritten Anlauf, der wiederum von vorne beginnt, stehen nur noch 13 Angeklagte vor Gericht, darunter der Bundesvorsitzende der Neonazi-Partei »Die Rechte«, Sven Skoda. Die Verfahren gegen die anderen einst Angeklagten wurden abgetrennt oder eingestellt.

Kein »gemeinnütziger Zweck«?

geschrieben von Ernst Antoni

7. April 2019

Das Finanzurteil gegen attac und andere Attacken

»Das Urteil muss Sorgen machen; es hat toxische Wirkung.« So schätzt Heribert Prantl, Jurist und seit vielen Jahren engagierter Redakteur und politischer Kommentator der Süddeutschen Zeitung, die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts für Steuersachen ein, dem globalisierungskritischen Verein attac die Gemeinnützigkeit abzusprechen. Ein Akt, der bekanntlich konkrete Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten von Organisationen und Verbänden hat – was deren Finanzen und die diese sichernde Unterstützung durch Mitglieder, Spenderinnen und Spender betrifft.

Prantl zitiert aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs den seiner Meinung nach »entscheidenden Satz«: »Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck.« (Siehe dazu auch die Meldung »Politikverbot« auf Seite 10 dieser antifa) Kein »gemeinnütziger Zweck«? weiterlesen »

Budapest, Sofia, Berlin

geschrieben von Markus Tervooren

7. April 2019

Anfang dieses Jahrs schrieb die Antifa Bulgaria: »An unsere Freund*innen und Genoss*innen! Im Februar 2019 werden zum sechzehnten Jahr in Folge die Straßen von Sofia zum Schauplatz internationaler Rechtsradikaler. Seit zehn Jahren versuchen wir jetzt, den Lukovmarsch zu stoppen, bisher erfolglos. Noch fehlt uns die institutionelle oder physische Stärke. Dennoch ist die anfängliche Initiative von sieben Einzelpersonen inzwischen zu 400 Demonstrant*innen angewachsen. Der Lukovmarsch ist ein Paradebeispiel für die internationale Kollaboration von Neonazis, die damit ihre Ideologie von Hass und Tod verbreiten. Lasst uns Sofia zu einem Symbol transnationaler, antifaschistischer Solidarität machen!« Budapest, Sofia, Berlin weiterlesen »

Umgang oder Umgehen?

geschrieben von Markus Roth

7. April 2019

Über den Distanzierungswettstreit unter antifaschistischen Akteuren

Viele reiben sich nach folgenden Sätzen die Augen: »Die Antifa geht von völlig falschen Voraussetzungen aus. Mancherorts mag der Rechtsstaat schwach sein, die Polizei gegenüber Neonazis zu passiv und der Verfassungsschutz auf dem rechten Auge blind. Hier muss man die Durchsetzung von Recht, Gesetz und den Schutz von bedrohten Menschen einfordern, statt die Dinge als linksautonome Bürgerwehr selbst in die Hand zu nehmen und es Widerstand zu nennen.« Dieses Loblied auf die vermeintlich erfolgreiche staatliche Ahndung rechten Terrors bei gleichzeitiger Diskreditierung antifaschistischer Vorwärtsverteidigung, war im Februar nicht in der konservativen FAZ sondern in der linken taz zu lesen (1). Dies ist umso verwunderlicher, als nicht nur die Erkenntnisse aus dem NSU-Komplex, sondern auch aktuelle Beispiele ausreichend verdeutlichen, dass ein Bauen auf die staatliche Strafverfolgung oftmals bestenfalls ins Leere läuft. Umgang oder Umgehen? weiterlesen »

Der Nürnberger Ärzteprozess

geschrieben von Axel Holz

7. April 2019

Vor 70 Jahren: Die Nachfolgeprozesse von Nürnberg

Dem Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess gegen die Spitzen des NS-Regimes vor dem Internationalen Militärgerichtshof folgten weitere zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse vor einem nationalen US-amerikanischen Militärtribunal nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10. Die gesamte Prozessserie fand zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 statt. In den zwölf thematischen Nachfolgeprozessen wurden Gruppen von angeklagten Kriegsverbrechern einzeln verhandelt – gegen Ärzte, den Fliegergeneral Milch, Verwaltungsbeamte des Wirtschaftshauptamtes, Juristen, Industrielle wie Flick, faschistische Kolonisatoren des Rasse- und Siedlungshauptamts, Geiselmörder in Südeuropa, Kommandeure der Einsatzgruppen, Unternehmer der IG Farben, Minister und Manager im Wilhelmstraßenprozess, die Firma Krupp und Mitglieder des Oberkommandos der Wehrmacht.

Eigentlich sollte ein zweiter internationaler Prozess gegen deutsche Wirtschaftsbosse nach dem Hauptkriegsverbrecherprozess folgen. Doch dem neuen US-Präsidenten Truman schien das im sich anbahnenden Kalten Krieg zu riskant. Im Frühjahr 1946 sagte er diesen Prozess ab. Es folgten die zwölf genannten Themen-Prozesse. Der Ärzteprozess stand am Anfang, weil sich die Alliierten hier auf Unterlagen und Verdächtige stützen konnten, die Aussicht auf harte rechtskräftige Verurteilungen versprachen. Schließlich wurde durch medizinische Menschenversuche, wissenschaftlich verbrämte Morde für eine Skelettsammlung und den Massenmord an psychisch Kranken und Unangepassten der Aktion T4 mit Hilfe einer ganzen Berufsgruppe hunderte KZ-Häftlinge durch Medizinversuche gequält oder ermordet und über 100.000 behinderte Menschen ermordet. Der Nürnberger Ärzteprozess weiterlesen »

Justiz und Kapital

geschrieben von Erika Klantz

7. April 2019

Die Nürnberger Wirtschaftsprozesse

Bereits während des Krieges einigten sich die Alliierten darauf, dass die Verantwortlichen für die NS-Verbrechen (darunter auch Unternehmer und führendes Firmenpersonal) strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden sollten.

Über die normale Beweissicherung hinaus, mussten die Ankläger auch beweisen, dass die Angeklagten aus den Unternehmen sich an Verbrechen schuldig gemacht hatten und nicht zu den Tathandlungen gezwungen worden waren. Auch kamen nur solche Straftaten in Frage, deren sich die eigene Unternehmerschaft nicht auch schuldig gemacht hatte.

Den Auftakt dieser Wirtschaftsprozesse bildete ab 18.04.1947 das Verfahren gegen Friedrich Flick und fünf weitere Männer seines Führungspersonals. Zum Flickkonzern gehörten u.a. Kohlegruben, Verhüttungs- und Maschinenbaubetriebe. Anklagepunkte (AP) waren 1. Ausbeutung von Zwangsarbeitern, 2. Aneignung ausländischer Industriebetriebe, 3. Bereicherung an jüdischem Eigentum, 4. Mitgliedschaft im »Freundeskreis Heinrich Himmler« und Unterstützung der SS und 5. SS-Mitgliedschaft. Justiz und Kapital weiterlesen »

Verständnis und Milde

geschrieben von Otto Pfeiffer

7. April 2019

Der Wilhelmstraßenprozess

Am 11. April 1949 endete mit der Urteilsverkündung durch William C. Christianson – ehemaliger Richter am Obersten Gericht des US-Bundesstaates Minnesota – nach über anderthalbjährigen Verhandlungen und Beratungen der vorletzte von 12 Nachfolgeprozessen gegen führende Vertreter des Nazireichs aus der zweiten Reihe. 323 Zeugen waren angehört worden; 9000 Dokumente lagen als Beweismaterial vor, darunter das in den Akten des Auswärtigen Amtes aufgefundene Protokoll der Wannseekonferenz, auf der der Völkermord an den europäischen Juden konkret geplant wurde.

Auf der Anklagebank saßen vor allem Spitzenfunktionäre aus dem Auswärtigen Amt und weiteren zentralen Dienststellen wie der Reichskanzlei, dem Innenministerium, dem Landwirtschafts-, dem Propaganda-, dem Finanz- sowie dem Rüstungsministerium, dem Reichssicherheitshauptamt, dem SS-Hauptamt, der Reichbeauftragte für die Ostwirtschaft, Spitzen der Reichsbank sowie der Dresdner Bank. Die gemischte Zusammensetzung der 21 Angeklagten ergab sich auch daraus, dass die Reihe der ursprünglich 16 bis 18 geplanten Verfahren zusammengestrichen worden war. Da allein 8 AA-Beamte – darunter 6 im Range von Staatssekretären – im Mittelpunkt standen, hat sich im Deutschen die Bezeichnung Wilhelmstraßenprozess eingebürgert. Offiziell hieß er »The United States of America vs. Ernst von Weizsäcker et al.« Die zweite große Gruppe bestand aus Verantwortlichen für die Ausplünderung der besetzten Gebiete, darunter als einziger aus der Privatwirtschaft der Vorstandsvorsitzende der Dresdner Bank, Karl Rasche. Verständnis und Milde weiterlesen »

Für die Kunstfreiheit

7. April 2019

Zum Umgang mit dem Kulturkampf von rechts

Durch laute Zwischenrufe und die Enthüllung eines Schriftzugs stören Rechtsextreme eine live im Radio übertragene Gesprächsrunde in einem Theater. Rechstpopulist_innen sprechen von der »Entsiffung des Kulturbetriebs«, fordern die Streichung der Gelder für politisch missliebige staatlich finanzierte Kultureinrichtungen und pochen stattdessen auf eine »deutsche Leitkultur«.

Der Kulturkampf von rechts findet nicht in ferner Zukunft statt – er ist bereits in vollem Gange. Hier setzt die neue Handreichung der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) »Alles nur Theater? Zum Umgang mit dem Kulturkampf von rechts« an und gibt konkrete Tipps zum Umgang mit rechten Veranstaltungsstörungen, öffentlichen Provokationen, Drohungen oder parlamentarischen Anfragen. Sie soll Kulturschaffende dabei unterstützen, eigene Kommunikations- und Handlungsstrategien zu entwickeln, um auf solche Situationen vorbereitet zu sein und auch präventiv handeln zu können. Für die Kunstfreiheit weiterlesen »

Vielen ein Überlebenshelfer

geschrieben von Ulrich Schneider

7. April 2019

Erinnerung an den Buchenwald-»Lagerätesten« Hans Eiden

In Darstellungen zur Selbstbefreiung des KZ Buchenwald wird immer wieder die Ansprache des LA I ,Hans Eiden, vom 11. April 1945 zitiert: »Kameraden wir sind frei!« Aber wer sich in der Literatur über seine Biographie informieren will, findet wenig.

Wer war dieser kommunistische Buchenwald-Häftling, dem aufgrund seiner Funktion als Lagerältester (LA) im KZ Buchenwald viele Häftlinge ihr Überleben verdankten?

Hans Eiden wurde am 24. November 1901 in -Trier geboren. Als Sohn eines Reichsbahnarbeiters konnte er dort Dreher lernen und bekam eine Anstellung bei der Deutschen Reichsbahn. Er wurde Mitglied der Gewerkschaft und interessierte sich politisch. Als er 1929 entlassen wurde, schloss er sich der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) an und arbeitete im Erwerbslosenausschuss mit. Aufgrund seiner Erfahrung mit dem Aufstieg der NSDAP engagierte er sich 1932 im »Kampfbund gegen den Faschismus« als Stützpunktleiter in Trier-Nord.

Nachdem er im Februar 1933 in Luxemburg bei einer antifaschistischen Kundgebung beobachtet wurde, wurde er am 1. März 1933 von den Nazis für gut 10 Wochen in »Schutzhaft« genommen. Aus der Haft entlassen, nahm er wieder Kontakt zu seinen Genossen auf und organisierte Solidarität mit den Familien der politisch Verfolgten. Im April 1936 erneut verhaftet, wurde er in einem Prozess vor dem OLG Hamm im Dezember 1936 wegen »Hochverrat« zu drei Jahren Zuchthaus-Haft verurteilt, die er bis Mai 1939 im Zuchthaus Siegburg verbüßte. Vielen ein Überlebenshelfer weiterlesen »

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