Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt hatte, dass die AfD »überprüft« würde (was alsbald öffentlich wieder zurückgenommen werden musste), ließ Bundesinnenminister Seehofer bald darauf auch prüfen, welche Konsequenzen die Mitgliedschaft in einer solchen Partei für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben könne.
Manche meinten bereits, da werde möglicherweise ein neuer Radikalenerlass etwa gegen die AfD, in deren Reihen es viele Beamte gibt, erwogen. Doch es kam anders. Die von Seehofer veranlasste Prüfung ergab, dass die Zugehörigkeit zu einer Partei oder Organisation, auch wenn sie im Verdacht einer Verfassungsfeindlichkeit stehe, »für sich betrachtet nicht zu beamtenrechtlichen Konsequenzen« führe. Entscheidend sei allein das »konkrete Verhalten« eines Beamten, dessen eigene Handlungen und Aktivitäten. Kein Anlass für Berufsverbote weiterlesen »





























