Eine große Abordnung der rechtsextremen Mini-Partei »Der III. Weg« habe Mitte Oktober am »Marsch der Nation« in Kiew teilgenommen, meldete die Neonazi-Partei auf ihrer Internetseite. Anlass des Aufmarsches neofaschistischer Gruppierungen war der Gründungstag der »Ukrainischen Aufstandsarmee (UPA)« vor 75 Jahren. Der Führer der faschistischen »Asow«-Bewegung, Andrej Bilezkij, hatte zuvor dem amtierenden ukrainischen Präsidenten Poroschenko mit einem »Kampf um die Macht« gedroht und dessen Amtsenthebung gefordert. Poroschenko verrate sein Land, da er nicht härter gegen die prorussischen Separatisten in der Ostukraine vorgehe (hma).
Kritik an SS tabu
28. November 2017
Der öffentliche Hinweis auf Verbrechen der SS ist nach einem Urteil des Rigaer Regionalgerichts strafbar. Es verurteilte im September einen lettischen Antifaschisten, weil er am Rande des jährlichen Aufmarsches zu Ehren der Waffen-SS ein Bild von Erschießungen durch die SS hochgehalten hatte. »Das öffentliche Verbreiten eines solchen Bildes steht in engem Zusammenhang mit Bestrebungen, das internationale Ansehen Lettlands zu schädigen«, erklärten die Richter. Durch das Zeigen von »gewalttätigen Abbildungen« werde »ethnischer Hass in der Gesellschaft gefördert«, »zur Gewalt aufgerufen« und »die Stabilität des Landes gefährdet«.
Jalloh-Tod ungeklärt
25. November 2017
Eingestellt hat die Staatsanwaltschaft Halle/Dessau die Ermittlungen zum Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh, der am 7. Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannt ist. Von der Verteidigung und von der Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh veranlasste Gutachten hatten die polizeilich behauptete Selbstverbrennung des an Händen und Füßen gefesselten Festgenommenen ausgeschlossen. Dagegen erklärte die Staatsanwaltschaft, alle Gutachten seien »nicht eindeutig«; der konkrete Ausbruch des Brandes in der Zelle nicht mehr sicher feststellbar. Vor fünf Jahren wurde lediglich der Dienstgruppenleiter des Polizeireviers wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte auf die Brandsignale nicht reagiert. Im Nachhinein wurde übrigens festgestellt, dass die Festnahme nicht rechtmäßig war.
Die Jallo-Initiative, die an der Forderung nach Aufklärung festhält, dringt nunmehr auf eine Untersuchung durch eine internationale Kommission.
Militante »Friends of Europe«
25. November 2017
Die »Studie« fand ganz schnell Resonanz in Zeitungen, Hörfunk, Fernsehen und digitalen Medien. Hatte doch eine »Denkfabrik« (so heißt bei uns der »Think-Tank«) festgestellt, wie es hier aussieht. »Militärisch unentschlossen«, so die Süddeutsche Zeitung in der Überschrift, bemängelt werde der »deutsche Beitrag zur Verteidigung Europas«.
Es fehle halt an so vielem – technisch sowieso, bei all dem maroden Zeugs, mit dem die Bundeswehr zu Land, zu Luft und zu Wasser immer wieder in irgendein Feld rücken muss. Aber eben nicht nur daran, sondern auch am guten Willen.
Da hielten sich die »Friends of Europe« in ihrer Studie, darf man der Berichterstattung in den Medien glauben, doch sehr an das, was in der NATO und auch »beim US-Militär kritisch gesehen« werde: »Hintergrund sind die Entscheidungsstrukturen in Deutschland mit seiner Parlamentsarmee. Militärische Einsätze bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Bundestages.«
Schon dumm. Und woran liegt es? Auch das ist dem SZ-Artikel zu entnehmen: In der Studie stehe, Deutschland müsse »aus dem Schatten der Vergangenheit treten und mehr Verantwortung für die Verteidigung Europas und seiner selbst übernehmen.«
Bleibt anzumerken: Zu den aus wirtschafts- und EU-politischen Kreisen zusammengesetzten »Friends-of-Europe« gehört die Denkfabrik-Unterabteilung »Security & Defence Agenda«. Und die wiederum besteht aus einem Verbund von NATO- und Rüstungsindustrie-Untergliederungen. Der Think-Tank kommt da auf einmal ziemlich panzermäßig daher…
Krieg in der Stadt
25. November 2017
Am 26. Oktober wurde unter positiver Begleitung von Medien und Politik in Sachsen-Anhalt der erste Bauabschnitt eines äußerst makabren Bauprojektes übergeben: Eine Geisterstadt namens »Schnöggersburg«, gelegen auf dem Truppenübungsplatz Altmark in der Nähe von Magdeburg.
Diese Fake-Stadt wird einmal 6,5 Quadratkilometer umfassen, mit mehr als 500 Gebäuden, Straßen und Wegen samt Kanalisation; sogar ein künstlicher Fluss mit mehreren Brücken wurde angelegt. Auch was man sonst in Städten findet: ein Regierungsviertel, Hochhäuser, ein Stadion, Hotels, eine Autobahn, ein Gefängnis und ein Elendsviertel(!) sind vorhanden. Sogar eine U-Bahn (die einzige in Sachsen-Anhalt) mit drei Stationen ist entstanden, immerhin 350 Meter lang.
Für eine Filmkulisse wäre die Investition von 140 Millionen EUR eindeutig zu groß, doch hier hat der Staat gezahlt und das Land Sachsen-Anhalt den Bauherren gegeben für eine der »größten Infrastrukturmaßnahmen innerhalb des Landes«. Genutzt werden soll das alles von der Bundeswehr und der NATO. In Schnöggersburg können bis zu 1.500 Soldaten gleichzeitig den militärischen Einsatz in bebauten Gebieten trainieren. Deutlicher lässt sich nicht zeigen, worauf die Bundeswehr vorbereitet wird: auf Bodenkrieg und Häuserkampf in modernen Städten.
Doch was haben die Bürger in Sachsen-Anhalt davon? Wahrscheinlich können sie sich (wie in Bayern bereits seit Jahren praktiziert) bei großen Übungen als Komparsen für die Darstellung der Zivilbevölkerung bewerben. Russischkenntnisse erwünscht.
Der NSU und die Spitzel
22. November 2017
Wieviel Staat steckte im »Nationalsozialistischen Untergrund«?
Immer wieder, wenn es um die rechten Terroristen des NSU geht, taucht in Gesprächen die Frage auf: Warum haben die Verfassungsschutzämter nichts von dem mörderischen Treiben mitbekommen? Oder haben sie es sogar gedeckt?
Seit langem ist bekannt, dass verschiedene Ämter Informanten im unmittelbaren Umfeld von Mundlos, Bönhardt und Zschäpe hatten. Teilweise ist von 25 bis 30 Zuträgern aus der rechten Szene die Rede.
Ab 1997 lief die »Operation Rennsteig«. Bei dieser Operation haben vier Geheimdienste gemeinsam Neo-nazis aus Thüringen beobachtet. Anlass für die Aktion waren Nazis aus Thüringen, die in Bayern ihren Wehrdienst leisteten. Weil sie in Bayern stationiert waren, war der Bayrische Verfassungsschutz dabei. Da es sich um Soldaten handelte, der Militärische Abschirmdienst (MAD), weil sie aus Thüringen kamen der Thüringer Verfassungsschutz und schließlich noch das Bundesamt für Verfassungsschutz, weil es sich um eine länderübergreifende Beobachtung handelte. Bei einer ersten Sitzung in München einigten sie sich schnell darauf, dass das Bundesamt die Aktion führen sollte. Das rekrutierte in den folgenden Jahren mehrere Informanten. Deren Decknamen fingen alle mit T (für Thüringen) an. Insgesamt hat das Bundesamt acht Informanten aus dem Thüringer Heimatschutz angeworben. Eigentümlicherweise sind fast alle Akten der Operation Rennsteig eine Woche nach der Selbstenttarnung des NSU dem Reißwolf übergeben worden.
Das Landesamt in Thüringen hatte, unabhängig davon, drei weitere Zuträger im Thüringer Heimatschutz. Zwei von ihnen sind später namentlich bekannt geworden. Tino Brandt und Marcel Degner. Tino Brandt arbeitete bereits seit 1994 dem Verfassungsschutz zu. Einen großen Teil seiner Einnahmen steckte er in die Finanzierung von Aktivitäten des Thüringer Heimatschutzes. Degner war bei »Blood & Honour« in Ostthüringen aktiv und stieg bis in die Führungsebene auf. Degner meldete dem Thüringer Verfassungsschutz, dass Beate Zschäpe 1996 mit Thomas Starke zusammen war. Starke hatte über Jahre für das Berliner Landeskriminalamt gearbeitet. Nach seinen eigenen Angaben hat er Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe auf einem Skinheadkonzert in den Jahren 1991 oder 1992 kennengelernt. Als er 1993 wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerem Landfriedensbruch ins Gefängnis kam, wurde er von den dreien betreut. Thomas Starke lieferte an das Trio auch den Sprengstoff TNT, den die Polizei 1998 bei einer Hausdurchsuchung in der Garage der drei fand.
Nach der Hausdurchsuchung taucht das Trio ab, um der Verhaftung zu entgehen.
Als erstes wandten sie sich an Thomas Starke, der ihnen beim Untertauchen half und weitere Kontakte für sie herstellte. Starke meldete dies alles dem Berliner Verfassungsschutz, der allerdings kein Interesse daran hatte, die Informationen weiterzuleiten.
Ein anderer aus dem Umfeld war Thomas Richter, der unter dem Namen »Corelli«, über Jahre dem Bundesamt zuarbeitete. Richter wollte eigentlich bereits 1994 aus der Naziszene aussteigen. Der Verfassungsschutz setzte ihn unter Druck und baute ihn schließlich zu einer Spitzenquelle aus. Als 2012 seine Tätigkeit für den Verfassungsschutz bekannt wurde, musste er abtauchen. 2014 starb er an einer Unterzuckerung. Bei der Untersuchung zu den Umständen seines Todes kam heraus, dass er dem Verfassungsschutz mehrere gebrannte CDs übergeben hat, auf denen auch das Stichwort NSU vermerkt war.
Diese Beispiele genügen, um einige Probleme aufzuzeigen. Bis auf Thomas Richter waren alle Informanten der Ämter noch überzeugte Nazis. Ihr Ziel war und ist, den Staat zu bekämpfen und eine faschistische Diktatur zu errichten. Dafür waren und sind sie auch bereit, eine taktische Zusammenarbeit mit dem Staat einzugehen. Das Geld wird oft in den Aufbau der neonazistischen Strukturen gesteckt. Sie würden aber immer nur so viel erzählen wie sie es für richtig halten. Doch die Geheimdienste hegen sie, weil sie durch ihre Informationen den Innenministern gegenüber zeigen können, wie gut sie informiert sind und dass sie alles im Griff haben.
Dazu kommt der sogenannte Quellenschutz. Würde ein Informant verhaftet, fiele er an der Stelle aus, von der er Informationen liefert. Dadurch geraten die Ämter in die Lage, von Straftaten zu erfahren, sie aber der Polizei nicht weiter zu melden, um ihre Quellen zu schützen. Ich habe einmal die Präsidentin des Verfassungsschutzes Baden-Württemberg, Beate Bube, bei einer Diskussion gefragt, wie weit für sie dieser Quellenschutz gehe. Sie sagte, bei Mord höre es für sie auf. Alles bis zum Mord würde sie also decken.
Andere sehen offenbar sogar diese Grenze noch anders. Bei dem Mord an Halit Yozgat in Kassel war der Verfassungsschützer Andreas Temme direkt anwesend. Bis heute sind die Umstände dieses »Zufalls« nicht eindeutig geklärt.
Durch die Aufarbeitung der NSU Verbrechen ist deutlich geworden, dass das System der Informanten nicht geeignet ist, Nazis in den Griff zu bekommen. Deswegen sollte die Forderung nach Abschaltung aller V-Leute wieder verstärkt erhoben werden.
Rechtsextremisten an Waffen
22. November 2017
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) geht derzeit, so wurde berichtet, 391 »rechtsextremen Verdachtsfällen« bei der Bundeswehr nach. Allein in diesem Jahr seien (Stand 30.9.2017) 286 neue Fälle hinzugekommen. Gegenüber 266 neuen Fällen im gesamten Vorjahr (2016) ist das eine Zunahme.
Die Zahlen zeigen aber auch, dass mindestens 125 Fälle aus den Vorjahren noch ungeklärt sind. Erhebliche Differenzen ergeben sich auch aus früheren Jahren. So habe es seit 2012 insgesamt 1792 Verdachtsfälle gegeben, von denen 1135 »ausgeräumt« worden seien, was immer das heißt. In 15 Fällen habe sich der Verdacht »bestätigt«. Damit verbleiben 642 Fälle, die weder »ausgeräumt« noch »bestätigt« worden sind. Für eine schnelle Aufarbeitung spricht das nicht.
Der brandgefährliche Zusammenhang von Rechtsextremismus und Bundeswehr, weil mit direktem Zugang zu Waffen und Munition verbunden, ist ohnehin erst mit dem Fall des Oberleutnants Franco A. zum Thema geworden. Er bereitete offensichtlich, getarnt als anerkannter »Asylbewerber«, zusammen mit weiteren Rechtsextremisten, Anschläge vor, um dafür Asylbewerber verantwortlich zu machen und so die fremdenfeindliche Stimmung zu steigern.
Bis dahin spielte das Thema trotz seiner Gefährlichkeit in Politik und Öffentlichkeit kaum eine Rolle – und auch heutzutage ist wenig darüber zu hören. Noch weniger wird thematisiert, dass Militär, das in Kriegen eingesetzt wird, erst recht anfällig ist für Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus.
Leserbrief
22. November 2017
Breite Front gegen Heß
Zu »Rudolf Heß durfte marschieren« Antifa Sept./Okt.
Ich möchte zu diesem Beitrag einige Ergänzungen vornehmen.
Die alten und neuen Nazis planten für den 19. August eine Demonstration vom Bahnhof Spandau zum Gelände an der Wilhelmstraße, an dem das Kriegsverbrechergefängnis der Alliierten in Spandau stand. Dort war Heß inhaftiert, der 1946 wegen Planung eines Angriffskrieges und Verschwörung gegen den Weltfrieden zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Am 17. August 1987 setzte er im Kriegsverbrechergefängnis seinem Leben ein Ende.
Anfang Juli trafen sich auf Initiative des »Spandauer Bündnis gegen Rechts« und der Spandauer Bezirksgruppe der VVN/VdA Vertreter antifaschistischer Initiativen und Organisationen. Gemeinsam wurde beraten, wie der geplante Nazi-Aufmarsch für Rudolf Heß, den Stellvertreter Adolf Hitlers, verhindert werden kann und welche Aktivitäten im Bezirk und darüber hinaus notwendig sind.
Am 10. Juni brachte die Fraktion der Spandauer Linkspartei einen Antrag »Spandau gegen den Marsch für Kriegsverbrecher Rudolf Heß« in die Bezirksverordnetenversammlung ein. Aus dem Antrag wurde ohne Gegenstimme folgende Resolution beschlossen: »Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau verurteilt den für den 19. August geplanten Marsch von Neonazis für den Kriegsverbrecher Rudolf Hess. Die BVV Spandau setzt damit ein deutliches Zeichen für Demokratie gegen Intoleranz, Ausgrenzung, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit.«
Am 9. August veröffentlichte das »Spandauer Volksblatt« den Aufruf des »Spandauer Bündnis gegen Rechts« für den 19.August zur Kundgebung und Demonstration gegen Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Neonazis. Unterzeichner dieses Aufrufs waren die Spandauer Regionalgruppe der VVN/VdA, das Berliner Bündnis gegen Rechts, das Stadtteilzentrum Spandau, der Verein sozial-kulturelle Netzwerke Casa, der Runde Tisch Spandau für Demokratie und Toleranz, die Mahnwache Spandau, die evangelische Kirche Spandau und Die Linke Spandau.
Am 19. August verhinderten rund 2500 Gegendemonstranten mit mehreren Blockaden den Neonazi-Marsch. Im »roten Winkel« 3/17 heißt es dazu weiter, so »kehrten sie, begleitet von der Polizei, unverrichteter Dinge zum Bahnhof Spandau zurück, wo sie ihren geistigen Müll unter lautstarken Pfiffen von uns, noch loswerden konnten« Erwähnenswert scheint mir dabei auch zu sein, dass die Polizei die Blockaden, nicht wie sonst üblich, gewaltsam aufgelöst hat.
Auf der Kundgebung an der Wilhelmstraße sprachen: Doro Zinke, DGB-Vorsitzende Berlin-Brandenburg, Petra Pau, Die Linke, Vizepräsidentin des Bundestages, Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen, Mitglied des Bundestages, Hubertus Heil, SPD-Generalsekretär, Mitglied des Bundestages, Reinhard Auener, evangelischer Pfarrer i.R., Kirsten Tenhafen, stellvertretende Vorsitzendedes Jüdischen Forums-JFDA, Anne Düren, Sprecherin des Spandauer Bündnisses gegen Rechts und Hans Coppi, Vorsitzender der Berliner VVN-BdA.
Eine offensichtlich breite Front der Ablehnung und des Widerstandes an diesem Tag in Spandau. Ob daher die die Aussage in dem o.g. Artikel der »antifa« zutrifft, wonach die Neonazis Spandau unter diesen Bedingungen in Zukunft nicht meiden werden, wage ich zu bezweifeln. Jörg Kuhle, Berlin
Die Gingolds
19. November 2017
Eine Familienbiographie als Spiegelbild deutscher Gesellschaft
Es gibt nur wenige Familienbiographien, in denen sich wie durch ein Brennglas betrachtet, die deutsche Geschichte und der Umgang mit dem Antifaschismus darbieten, wie die Geschichte der Gingolds.
Es beginnt bei dem Schicksal der Großelterngeneration. Silvias Großeltern waren polnisch stämmige Juden, die sich, dem zunehmenden Antisemitismus im ländlichen Raum entfliehend, in Aschaffenburg ansiedelten und sich dort ihren Lebensmittelpunkt schufen. Zwar gab es zu dem Zeitpunkt keinen polnischen Staat, aber »Deutsche« wurden sie dennoch nicht, auch als die Familie aus familiären und beruflichen Gründen nach dem ersten Weltkrieg nach Frankfurt/Main zog. Sie besaßen zwar ein Aufenthaltsrecht, aber keine deutschen Papiere. Mit dem nun wiederentstandenen polnischen Staat verband die Gingolds nicht mehr als der Name ihres Geburtsortes.
Silvias Vater Peter kämpfte schon als Jugendlicher in der Gewerkschaft und dem KJVD gegen den Vormarsch der NSDAP, musste jedoch erleben, dass die gespaltene Arbeiterbewegung nicht in der Lage war, den 30. Januar 1933, die Machtübertragung, zu verhindern.
Die Familie entschied sich daher bereits im Frühjahr 1933 für die Emigration nach Frankreich, auch Peter gelang rechtzeitig die Flucht ins Exil, wo er mit seinen Geschwistern und anderen deutschen Nazigegnern antifaschistisch tätig wurde. Trotz kurzzeitiger Internierung als »feindlicher Ausländer« schloss er sich nach der faschistischen Besetzung des Landes der französischen Widerstandsbewegung an und riskierte sein Leben nicht nur für die Freiheit Frankreichs, sondern damit auch für die Befreiung Deutschlands von der faschistischen Herrschaft. Seine aktive Rolle im antifaschistischen Kampf wurde nach 1945 zwar in Frankreich gewürdigt – auch mit hohen staatlichen Auszeichnungen – nicht aber in Deutschland.
In seinen Erinnerungen beschreibt Peter, wie sich seine deutschen Nachbarn ablehnend gegenüber den »Heimkehrern« verhalten haben und keinerlei Empathie für die ehemals NS-Verfolgten hegten. Vielmehr wurden die Gingolds staatlicherseits erneut verfolgt, als mit dem KPD-Verbot die Familie ins Visier der politischen Polizei und des »Verfassungsschutzes« geriet. Haussuchungen und andere Überwachungsmaßnahmen waren an der Tagesordnung. Selbst Nachbarn wurden zu Spitzeltätigkeiten angehalten.
Den Gipfel lieferte jedoch die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft im Herbst 1956. Offenbar hatte ein Mitarbeiter beim Einwohnermeldeamt das Fehlen der Einbürgerung festgestellt. Peter war somit nominell noch »polnischer Herkunft«. Nicht seine Haltung im antifaschistischen Widerstand, sondern das rassistische »Blutsgesetz« definierte in der BRD die Zugehörigkeit zum »deutschen Volk«. Die Familie bekam damit nur einen »Fremdenpass«, mit dem eine Reise zur Verwandtschaft in Paris nicht ohne weiteres möglich war. Es bedurfte langjähriger politischer Auseinandersetzungen, bis eine Einbürgerung erreicht werden konnte.
Die Bespitzelung umfasste alle Mitglieder der Familie Gingold – auch Tochter Silvia, die für ein Lehramt studierte. Als sie 1974 mit dem 2.Staatsexamen die Lehrerausbildung erfolgreich abschloss, präsentierte man ihr »Erkenntnisse« des Verfassungsschutzes, die eine langjährige, umfassende Überwachung belegten. Aufgelistet wurden die Teilnahme am Ostermarsch, Proteste gegen den Vietnamkrieg, Teilnahme an den Weltfestspielen der Jugend und Studenten in Sofia, Reisen in die DDR und die Mitgliedschaft in der DKP. 1975 wurde sie aus dem hessischen Schuldienst entlassen.
Der Kampf gegen dieses Berufsverbot wurde viele Jahre auf politischer und juristischer Ebene geführt, selbst angesehene Juristen und Politiker aus Frankreich setzten sich für Silvia Gingold ein – dennoch verweigerte der bundesdeutsche Staat der Tochter eines jüdischen Widerstandskämpfers das Recht, als Beamtin in den hessischen Staatsdienst übernommen zu werden. Als »Kompromiss« wurde ihr 1976 angeboten, weiterhin als angestellte Lehrerin in Hessen tätig sein zu können.
Wer erwartet hätte, dass damit die Stigmatisierung und staatliche Überwachung endlich beendet werden würde, irrte. Erst durch ein Verfahren, das Silvia Gingold nach ihrem Renteneintritt gegen das Land Hessen auf Einsicht in ihre VS-Akte angestrengt hat, wurde bekannt, dass der VS nun mit dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst seine Sammeltätigkeit fortsetzte. Und die Liste der »Erkenntnisse« ist »erschreckend«:
Aktivitäten gegen die Berufsverbote-Politik vor 40 Jahren und heute, öffentliche Lesungen aus den Erinnerungen von Peter Gingold, Mitarbeit in der VVN BdA – in der Tradition ihrer Eltern und Aktivitäten im Rahmen des Kasseler Friedensforums.
Die Geschichte der Familie Gingold ist ein Beleg dafür, wie das Eintreten für Antifaschismus, Frieden und demokratische Freiheiten fast ein Jahrhundert in Deutschland verfolgt wurde – und immer noch wird.
Der bittere Kern des Kasseler Urteils
19. November 2017
Als hätte der Verfassungsschutz es selbst geschrieben
Am 19. September 2017 hat das Verwaltungsgericht Kassel die Klage von Silvia Gingold gegen den hessischen Verfassungsschutz abgewiesen, mit der sie die Löschung der über sie gesammelten Daten und die Beendigung der geheimdienstlichen Überwachung und Bespitzelung und der damit verbundenen Diffamierung als Verfassungsfeind forderte. Am 5. Oktober 2017 lieferte das Gericht die schriftliche Begründung des Urteils. Wir dokumentieren in diesem Spezial daraus diese Auszüge:
Über mehrere Seiten hinweg übernimmt das Gericht die ebenso dubiosen wie dummdreisten Behauptungen des Verfassungsschutzamtes – und macht sie damit zu einer Grundlage seines Urteils.
Bei näherer Betrachtung werden erschreckende Formulierungen deutlich. Da wird behauptet, die VVN-BdA werde »zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtet, da sie sich dem orthodox-kommunistischen Antifaschismus verpflichtet fühle und das Ziel der Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft verfolge«. Das ist ganz und gar erfunden. Die VVN-BdA ist keine sozialistische Organisation und verficht keine sozialistischen Ziele, obwohl auch dies nicht verfassungswidrig wäre.
Vor kurzem wurde die These vom »orthodox-kommunistischen Antifaschismus« vom Verfassungsschutz noch mit dem Text des Schwurs von Buchenwald begründet. Das hat man nunmehr unterlassen, weil man vermutlich gemerkt hat, wie sehr sich dieser Angriff gegen den gesamten europäischen Antifaschismus richtet.
Nichtsdestotrotz wird an dem Gespenst vom »orthodox-kommunistischen Antifaschismus« festgehalten. Ignoriert wird dabei – vermutlich in voller Absicht – die Tatsache, dass es in und für die VVN-BdA keine vorgeschriebene verbandseinheitliche Faschismus-Interpretation und damit auch keinen ideologiekonformen Antifaschismus gibt. In der VVN-BdA existieren unterschiedliche Zugänge zum Antifaschismus.
Genau so wenig entspricht es den Tatsachen, dass die VVN-BdA die Demokratie – in welcher Prägung auch immer – ablehne. Im Gegenteil, die VVN-BdA ist, im Unterschied zu den Praktiken des Geheimdienstes VS, eine konsequente und zuverlässige Verteidigerin der demokratischen Rechte und Freiheiten. Deshalb sind wir entschieden gegen Neofaschismus und Rechtsextremismus.
Und auch für den Vorwurf, die VVN-BdA richte sich »gegen das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition« , fällt dem Verfassungsschutz nur die Konstruktion ein, das sei so, weil wir im Verein mit vielen Antifaschisten fordern »Keine Nazis ins Parlament«, ebenso wie wir in Übereinstimmung mit Naziopfern und Nazigegnern feststellen, dass »Faschismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen« ist. Wenn der Verfassungsschutz daraus konstruiert, das sei eine Ablehnung von Meinungsfreiheit und parlamentarischer Opposition, führt das in der Konsequenz zur Befürwortung von Nazi-Hetze und dem Einzug von Nazis in die Parlamente. Der Geheimdienst Verfassungsschutz als Förderer von Neonazis ist allerdings kein neuer Vorwurf.
Die Diffamierung und Verteufelung der von Nazi-Opfern und Widerstandskräften gegründeten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und ihrer Mitglieder und damit auch ihrer Bündnispartner führt zur Einengung der verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten von Antifaschisten. Der amtliche Verfassungsschutz zeigt sich damit als Gegner einer Verfassung, die nach 1945 geschaffen wurde, um jede Wiederkehr von Faschismus und Nazis zu verhindern.
Während die VVN-BdA vom Verfassungsschutz bislang als »linksextremistisch beeinflusst« bezeichnet wurde, erfindet der hessische Verfassungsschutz nunmehr sogar eine »extremistische Organisation der VVN-BdA/DKP« – so wiedergegeben auf Seite 9 des schriftlichen Urteils.
Bezeichnend ist die vom Gericht übernommene Auflistung der Teilnahmen an Veranstaltungen und Demonstrationen, die die »linksextremistischen Bestrebungen« von Silvia Gingold beweisen sollen. Dazu gehören dann auch eine DGB-Veranstaltung und die Unterzeichnung eines Aufrufs, den 8.Mai zum Gedenktag zu machen. Entlarvend ist auch die Feststellung, dass Thema und Inhalt eines Vortrags »unerheblich« seien, weil sich die Referentin von Teilen des Veranstalter-Bündnisses »nicht distanziert« habe.
Ebenso sachfremd wird in dem Urteil unter »Entscheidungsgründe« angeführt, dass nach Auffassung des Gerichts »Teile der linksextremistischen Szene ihre Ziele im Übrigen auch unter Anwendung von Gewalt« verfolgen würden. Nirgendwo wird Silvia Gingold eine »Anwendung von Gewalt« unterstellt. Was also soll der Hinweis auf »Gewaltanwendung« in diesem Urteil? Es verstärkt den Eindruck eines sachfremden und tendenziösen Urteils, so als hätte der Verfassungsschutz es selbst geschrieben Dieses Urteil wird hoffentlich keinen Bestand haben.
Im Kasseler Urteil niedergelegte Positionen wie die, dass wer den Kapitalismus ablehne, zum »Linksextremismus« gehöre, stehen ebenfalls im Widerspruch zur Verfassung. Das Grundgesetz schreibt, wie das Bundesverfassungsgericht längst bestätigt hat, keine Wirtschaftsordnung vor. Sie sollte allerdings die demokratischen und sozialen Vorschriften der Verfassung erfüllen, was bei wesentlichen Teilen der bestehenden kapitalistischen Wirtschaftsordnung nicht der Fall ist.
Auch dass eine »egalitäre Gesellschaft«, wie sie z.B. zu den erklärten Grundsätzen der bürgerlichen französischen Revolution gehört, »linksextremistisch« sein soll, kennzeichnet das Denken derjenigen, die so etwas verkünden.




























