Erwartungen an einen Kandidaten

geschrieben von Ulrich Schneider

16. April 2017

Steht Martin Schulz zu seinen antifaschistischen Positionen?

Im Januar 2017 überraschte die SPD mit einer Personalentscheidung zur Bundestagswahl. Der ehemalige Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, wurde nicht nur zum Spitzenkandidat der Partei gekürt, sondern gleichzeitig zum designierten Parteivorsitzenden. Normalerweise beschäftigt sich die VVN nicht mit Personalpolitik in einzelnen Parteien. Nur in den 80er Jahren, als Franz-Josef Strauß Bundeskanzler werden wollte, engagierte sich auch die VVN-BdA in dem breiten überparteilichen Bündnis »Stoppt Strauß«, um eine Rechtsentwicklung in der BRD aufzuhalten.
In diesem Jahr sieht die Situation anders aus. Immerhin hat sich der Kandidat Martin Schulz in den vergangenen Jahren mehrfach deutlich in antifaschistischer Perspektive positioniert. Er war Hauptredner auf dem Kongress der sozialistischen Fraktion des Europaparlaments in Dresden zur Unterstützung des gesellschaftlichen Protestes gegen den internationalen Naziaufmarsch zum 13. Februar. In seiner Heimatregion Aachen trat er mehrfach bei Ehrungen zum Gedenken an die Opfer des Faschismus auf. Und man sollte nicht vergessen, dass er am 8. Mai 2015 aus Brüssel nach Polen reiste, um in der Gedenkstätte Auschwitz auf der Abschlusskundgebung des »Zug der Tausend«, dem beeindruckenden internationalen Jugendtreffen des »Institut des Veterans« und der FIR, zu sprechen. In seiner Ansprache würdigte er die Opfer des Faschismus, erinnerte aber auch an den antifaschistischen Widerstand und forderte die Nachgeborenen auf, selber aktiv zu werden gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, gegen Antisemitismus und wiedererstarkenden Nationalismus. Und zur katastrophalen Situation der Flüchtlinge in den europäischen Aufnahmeländern fand er im vergangenen Jahre durchaus deutliche Worte.
Wir als Antifaschisten beobachten daher, ob Martin Schulz tatsächlich für einen Politikwechsel stehen könnte. Und der bedeutet, nicht den rechtspopulistischen Schlagworten hinterherzulaufen, sondern sich z.B. gegen Abschiebungen von Flüchtlingen nach Afghanistan und in andere Kriegs- und Krisengebiete zu positionieren. Die Forderung nach Überwindung der Gerechtigkeitslücke muss mit tatsächlichen Maßnahmen für alle Menschen verbunden werden, so dass die rassistische und soziale Spaltung der Gesellschaft überwunden werden kann. Und zum antifaschistischen Grundverständnis gehört auch das Eintreten für eine Friedenspolitik und nichtmilitärische Konfliktlösungen. Hier hat der Kandidat noch ein weites Betätigungsfeld. Wir sind gespannt.

Fernduell Petry und Höcke

geschrieben von Thomas Willms

16. April 2017

Eine Massenmanifestation extremer Rechter in Koblenz

Die tausendköpfige Menge war begeistert von der Mischung aus vagem Fußball-Triumph- und NPD-Fahneneinmarsch. »Sympathisch, natürlich, bodenständig und von messerscharfer Intelligenz«, so wurde Frauke Petry als letzte Rednerin der großangelegten Konferenz der EU-Parlamentsfraktion »Europa der Nationen und der Freiheit« am 21. Januar in der Koblenzer »Rhein-Mosel-Halle« angekündigt. Für AfD-Verhältnisse sind das zurückhaltende Selbstgratulationen, die mit den einleitenden Worten Petrys, dem nahezu demütigen Dank an die angereisten nationalistischen Spitzenfunktionäre aus Österreich, Italien, den Niederlanden und vor allem Marine Le Pen aus Frankreich ihre Fortsetzung fanden. Und dabei diente das ganze Brimborium, organisiert von Petrys Ehemann und Taschenträger Markus Pretzell, tatsächlich im Wesentlichen der Inthronisation Petrys als oberste deutsche Merkel-Gegnerin in Form der nicht mehr zu hinterfragenden AfD-Spitzenkandidatin. (Dass Europas extreme Rechte in Deutschland direkt auf den deutschen Wahlkampf einwirkten, fiel den Medien übrigens weniger als problematisch auf als die Tatsache, dass später Erdoğans Emissär in Deutschland Wahlkampf für eine türkische Volksabstimmung betrieb.)
Man kann zusammenfassend sagen, dass dieses Vorhaben schief gegangen ist. Zum einen hatte der Oberintrigant Höcke vier Tage zuvor mit seiner »Denkmal-der-Schande«-Rede in Dresden nicht nur das Interesse der Öffentlichkeit erfolgreich auf sich gelenkt, sondern ganz offensichtlich den richtigen Ton bei denjenigen getroffen, die bei anstehenden Parteitagen letztlich die Entscheidungen treffen: dem Parteiaktiv der AfD. Petry war nun in der Pflicht, »zu liefern«, konnte dies aber aus gleich zwei Gründen nicht. Ihre Rhetorik fiel hörbar insbesondere hinter Le Pen zurück. Diese sprach auf Französisch (was anderes kann sie voller Stolz auch nicht) und distanzierte sich dergestalt einerseits von Emmanuel Macron, der zuvor in fließendem Englisch und von Premierminister Jean-Marc Ayrault, der in fließendem Deutsch in Berlin gesprochen hatte.
Und was für eine Rede Le Pen hielt! Jeder Halbsatz gesättigt mit ideologischen Fettsäuren. Mit grausiger Faszination verfolgt man dieses Amalgam aus Pseudo-Maoismus und Nationalismus. Ganz bewusst werden »le peuple« und »les peuples«, das Volk und die Völker verquirlt, so dass Le Pen mit strahlendem Lächeln verkünden kann, »dass das Volk und die Völker um ihre Freiheit ringen!« Wer hier nicht mit aller geistigen Schärfe gegenhält – und wer tut das in Frankreich? – ist verloren.
Verloren war aber auch anschließend Petry. Sie konnte nicht öffentlich sagen, dass Le Pen zwar Frau Merkel um jeden Preis vom Pult weghaben will, darüber hinaus aber eine Politik betreiben will, die ihrem eigenen Deutsch-Nationalismus notwendigerweise diametral entgegengesetzt ist. »Frankreich zuerst!« verlangt nach einem Deutschland, das maximal Zweiter ist, aus FN-Sicht aber eher noch Dritter hinter den Brexit-Briten.
Vor allem aber kam ihr der Pseudo-Sozialismus Le Pens nicht über die Lippen. Der Sozialismus bleibt für sie »der Parasit der Völker« – so ihre einzige nazitaugliche Vokabel – und darf nicht einmal in demagogischer Weise verwendet werden. Petry bleibt im Kern eine wirtschaftsliberalistische Ideologin, die die Hälfte ihrer Rede denn auch der Feier von Europa als Wiege des Individuums und des Individualismus widmete. Wie soll man von dort aus die Kurve zum Völkischen hinbekommen, fragt man sich als Zuhörer? Sie schaffte es nicht. Unverbunden folgten Bekenntnisse zu Volk, Heimat, Kultur und Familie. All das goutierte das Publikum mit nur höflichem Applaus. Stimmung kam erst auf, als sie zu einer rhetorisch verschwurbelten Attacke z.B. auf Klimaschützer anhob. Die Freiheit, die Frau Petry meint, ist nämlich die Freiheit zur Dummheit und zur Ignoranz gegenüber wissenschaftlichen Fakten.
Aufhorchen ließ nur noch der bündnispolitisch bedeutsame Schluss, der aus lobenden Worten gegenüber Helmut Kohl und der »geistig-moralischen Wende« bestand, die es jetzt zu vollenden gelte. Man darf gespannt auf die Fortsetzung des weiteren Rechtsschwenks in der AfD sein.

Mehrere tausend Gegendemonstranten begleiteten die ENF-Konferenz. Zu der Kundgebung hatte ein Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien, Kirchen und Verbänden unter dem Motto »Koblenz bleibt bunt« aufgerufen. »Es ist eine Demonstration für die Freiheit, für den Zusammenhalt in unserem Land, für Weltoffenheit, für Toleranz«, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) bei der Demonstration.

NPD bedeutungslos?

geschrieben von Ulrich Schneider

13. April 2017

Verfassungsgericht legalisiert Neofaschismus

Am 17. Januar 2017 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Antrag des Bundesrates, die NPD als verfassungswidrig zu verbieten. Schon im Vorfeld wurde darüber spekuliert, dass kein Verbot ausgesprochen werde. Und tatsächlich kam das Gericht zu der Aussage: Der Verbotsantrag sei »unbegründet«. »Ein Erreichen der verfassungswidrigen Ziele der NPD mit parlamentarischen und außerparlamentarischen Mitteln erscheint ausgeschlossen.« Und weiter: »Konkrete Anhaltspunkte von Gewicht, die darauf hindeuten, dass die NPD die Grenzen des zulässigen politischen Meinungskampfes … überschreitet, liegen ebenfalls nicht vor.« Eine solche Entscheidung ignoriert die tatsächliche Politik und Rolle dieser Partei und steht im merkwürdigen Widerspruch zu den inhaltlichen Ausführungen des Gerichtes über die Ziele dieser Partei.
»Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten ›Volksgemeinschaft‹ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin.«
Diese Begründung bestätigt die Position aller Antifaschisten, dass die NPD von ihrer Politik und Programmatik her eine verfassungswidrige Partei war und ist. Ausdrücklich spricht das Gericht von einer »Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus«. »Hinzu kommt das Bekenntnis zu Führerpersönlichkeiten der NSDAP, der punktuelle Rückgriff auf Vokabular, Texte, Liedgut und Symbolik des Nationalsozialismus sowie geschichtsrevisionistische Äußerungen, die eine Verbundenheit zumindest relevanter Teile der NPD mit der Vorstellungswelt des Nationalsozialismus dokumentieren.« Aber Art. 139 GG möchte man trotzdem nicht anwenden.
Die Entscheidung des Gerichts erschwert den politischen Kampf gegen die NPD, weil die Partei sich weiter auf das Parteienprivileg berufen kann und staatliche Förderung beanspruchen darf, von der sie in den vergangenen Jahren gelebt habt.
Für alle Antifaschisten bedeutet das, den politischen Kampf gegen die NPD auf der Straße und in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit fortzusetzen. Wir bleiben bei der politischen Forderung »nonpd – NPD-Verbot jetzt!«, denn »Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!«

Urteil vom 17. Januar 2017, 2 BvB 1/13

Erklärung des Buchenwald-Dora-Komitees

13. April 2017

Das Internationale Komitee Buchenwald-Dora und Kommandos hat mit außerordentlichem Befremden zu Kenntnis nehmen müssen, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erneut und damit wahrscheinlich endgültig die Möglichkeit nicht wahrnahm, der eindeutig verfassungsfeindlichen, neofaschistischen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands die Legalität abzusprechen. Das Gericht stellte die Wesensverwandtschaft der NPD mit der NSDAP fest, ohne daraus Konsequenzen abzuleiten.
Die menschenverachtende Ideologie und rassistische Hetze zu verbreiten, dürfte damit politisch und juristisch folgenlos bleiben. Das ist nicht hinnehmbar!
Die NPD sei zu schwach, zu unbedeutend, zu unwichtig, ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen, heißt es. Dass die Partei seit 1964 die neofaschistischen Ziele verfolgt und damit Indoktrination betreiben darf, ist einen Ungeheuerlichkeit. Wenn gefordert wird, sich politisch mit dieser Partei auseinanderzusetzen, drängt sich die Frage auf, warum das seit dreiundfünfzig Jahren nicht oder nur halbherzig geschah.
In diesem Urteil einen Ausdruck starker Demokratie zu sehen, ist angesichts aktueller politischer Entwicklungen infam. Das insbesondere deshalb, weil die weltanschaulichen Positionen der NPD in neueren rechtspopulistischen Bewegungen und in der »Alternative für Deutschland« ihre Fortsetzung erfahren und eine ernste Gefährdung der Demokratie darstellen.
Ohne Einschränkung begrüßen wir die kompromisslose Haltung der Landesregierung des Freistaates Thüringen und der Leitung der Gedenkstätte Buchenwald zur Verhinderung rassistischer Provokationen am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2017.
Das Internationale Komitee Buchenwald-Dora und Kommandos sieht sich auch künftig auf der Seite derer, die sich für Frieden, Völkerverständigung. Mitmenschlichkeit und Solidarität einsetzen, weil Faschismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen ist.

Amtlicher Verfassungsfeind

geschrieben von Norbert Birkwald / Peter C. Walther

13. April 2017

Erkenntnisse aus dem von Silvia Gingold angestrengten Prozess

Die hessische Antifaschistin Silvia Gingold, Tochter des Widerstandskämpfers Peter Gingold, versucht seit 2012 in Erfahrung zu bringen, ob der hessische Verfassungsschutz Daten über sie sammelt; und wenn ja, welche und warum.
Ja, er sammelt, und zwar eifrigst. Welche? Insbesondere über friedenspolitische und antifaschistische Aktivitäten. Gerne »beobachtet« der Geheimdienst, wenn sie aus der Biographie ihres Vaters, Peter Gingold, auf Veranstaltungen vorliest. Welche »Beobachtungen« der Geheimdienst genau vorgenommen hat, damit wollte er allerdings nicht so recht rausrücken, denn da ginge schließlich das Geheimhaltungsinteresse vor das Auskunftsrecht Silvia Gingolds.

Viele Unterstützer begleiteten Silvia Gingold zum Prozess #Foto Norbert Birkwald

Viele Unterstützer begleiteten Silvia Gingold zum Prozess #Foto Norbert Birkwald

Damit ließ sie sich jedoch nicht abspeisen. Sie klagte gegen den hessischen Verfassungsschutz auf zunächst einmal die Offenlegung der über sie gespeicherten Daten und dann auf die Löschung der ausgespähten Informationen; schließlich wollte sie gerichtlich feststellen lassen, dass das Gebaren des Geheimdienstes verfassungswidrig ist.
Am 12. Januar 2017 begegnete Silvia Gingold dann vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden den Vertretern des hessischen Verfassungsschutzes. GEW, VVN und ehemals von Berufsverbot Betroffene hatten Termin und Ort bekannt gemacht. So kamen etwa hundert Menschen, die mit ihrer Anwesenheit Solidarität mit Silvia Gingold ausdrückten und sich gegen die Schnüffelpraxis des Geheimdienstes wandten.
Obwohl das Gericht die Sitzung in den größten Saal des Wiesbadener Justizgebäudes gelegt hatte, mussten mehr als die Hälfte der Interessierten auf dem Flur warten. Auch hier kam es dann zu einigen Gesprächen, auch mit Vertretern von Presse und Fernsehen, die in deutschen Gerichtssälen ja nicht filmen dürfen.
Die Sache endete nach neunzig Minuten nicht wirklich. Richter Schild entschied: Silvia Gingolds Klage sei zum Teil abzuweisen. Die Schnüffelei des Verfassungsschutzes erkannte der Richter als zulässig an. Eine andere Entscheidung hätte auch verwundert. Silvia Gingolds Auskunftsbegehren beschied er allerdings auch als zulässig, verwies diese Angelegenheit jedoch an das Verwaltungsgericht in Kassel zur weiteren Verhandlung. Damit wurde wieder Platz auf dem Schreibtisch des Richters. Ihm war die Klage Silvia Gingolds sichtbar lästig.
Unabhängig von diesem Ausgang des Verfahrens verdient die vom Landesamt für Verfassungsschutz eingereichte »Klageerwiderung« jedoch höchste Aufmerksamkeit.
Darin wird nämlich behauptet, die VVN-BdA sei eine »linksextremistisch beeinflusste Organisation«, deren Bestrebungen »gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung« gerichtet seien. Die VVN-BdA sei »dem orthodox-kommunistischen Antifaschismus verpflichtet« und trete demzufolge »für eine sozialistisch-kommunistische Diktatur« ein.
Belege für diese wilden Phantasien gibt es selbstverständlich nicht. Das Amt leitet seine schrillen Behauptungen vor allem von der Tatsache ab, dass in der VVN auch Kommunisten wirken.
Dass Kommunisten zum Kern des antifaschistischen Widerstandes gehören und die größte Gruppe der politisch Verfolgten waren, dass Kommunisten im Übrigen auch die hessische Verfassung mit erarbeitet haben (der Namen des kommunistischen Arbeitsministers Oskar Müller steht unter einem der Verfassungsdokumente) interessiert diese »Verfassungsschützer« in keiner Weise.

 Peter Gingold, Paris – Boulevard St. Martin No. 11. Ein jüdischer Antifaschist und Kommunist in der Résistance und der Bundesrepublik Herausgegeben von Ulrich Schneider 187 Seiten mit zahlreichen Illustrationen, Paperback, Papyrossa Verlag, 2. verbesserte Auflage 2009,14,90 Euro

Peter Gingold, Paris – Boulevard St. Martin No. 11. Ein jüdischer Antifaschist und Kommunist in der Résistance und der Bundesrepublik Herausgegeben von Ulrich Schneider 187 Seiten mit zahlreichen Illustrationen, Paperback, Papyrossa Verlag, 2. verbesserte Auflage 2009,14,90 Euro

Ebenso wie sie freiweg erklären dass die freiheitlich demokratische Grundordnung mit dem Kapitalismus identisch sei und damit Rechts- und Verfassungsgrundsätze verfälschen. Schon die Unterzeichnung eines Aufrufs für einen »Nationalen Gedenktag zum 8. Mai« wird als Beweis für »linksextremistische« Bestrebungen angeführt.
Im Eifer, möglichst alle antifaschistischen Tätigkeiten und Zielsetzungen für verfassungsfeindlich zu erklären, schreckt das Amt für Verfassungsschutz nicht einmal davor zurück, den internationalen Schwur der Häftlinge von Buchenwald zu einem Produkt der »kommunistischen Faschismustheorie« zu erklären, auf die sich der Schwur »stütze«.
Es ist unfassbar, dass eine Behörde (als solche fungiert der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz schließlich) unbehindert Schwachsinn und Schauermärchen produzieren und dies als Ergebnis von Recherche und Analyse ausgeben kann. Hier wird nicht nur Steuergeld verschwendet.
Als angeblicher Verfassungsfeind hingestellt zu werden, bedeutet in seinen Auswirkungen eine Einschränkung der politischen Betätigungs- und Wirkungsmöglichkeiten und damit eine Behinderung bei der Inanspruchnahme der verfassungsmäßigen Rechte. Hier wird der Verfassungsschutz selbst zum Verfassungsfeind.

 

Der Opfer gedacht

10. April 2017

Im Mittelpunkt der diesjährigen Gedenkveranstaltung des Deutschen Bundestages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar standen die Opfer des Euthanasieprogramms der Nazis. Bundestagspräsident Lammert kritisierte in seiner Ansprache, dass die Aufarbeitung der Euthanasiemorde jahrzehntelang nicht stattfand. Angehörige von Opfern, die in der Gedenkstunde auftraten, wiesen darauf hin, dass die Euthanasie-Opfer im Kollektivbewusstsein in der Gesellschaft sogar weiter stigmatisiert blieben, während die Täter nicht nur unbehelligt blieben, sondern viele von ihnen auch weiter agieren konnten.

Voll auf Aufrüstung

10. April 2017

Mit Nachdruck werden von Mitgliedern der Bundesregierung Erhöhungen der Rüstung, des Rüstungsetats, der Bundeswehrstärke und der Ausrüstung sowie mehr Auslandseinsätze angekündigt. Gleichzeitig werden Überlegungen für eine atomare Bewaffnung angestellt (»Tagesspiegel« vom 22.1.2017: »Deutschland braucht Atomwaffen«), sowie erneut auch weitere Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren erörtert.

Menschenfeindlich

10. April 2017

Im Vordergrund der deutschen und der EU-europäischen Flüchtlingspolitik stehen Abschottung und Abschiebung. Rasant erhöht haben sich die Abschiebungen, darunter auch solche nach Afghanistan, obwohl dort Gewalt und Terror zugenommen haben. Nach Erklärungen und Willensäußerungen der Bundesregierung und der Mehrheit der Landesregierungen sollen abgelehnte Asylbewerber noch schneller und rigoroser abgeschoben werden. Damit einhergehen sollen weitere Gesetzesverschärfungen, zu deren Inhalt auch die Einrichtung von Abschiebelagern und Haftanstalten gehört. Zu dieser Politik gehören ebenso die Unternehmungen, mit denen versucht wird, auch in Libyen Flüchtlinge fest- und damit von Europa fernzuhalten, obwohl deutsche Diplomaten feststellten, dass die Betroffenen sich in Libyen »in KZ-ähnlichen Verhältnissen« befinden; Exekutionen, Folter und Vergewaltigungen seien dort »an der Tagesordnung«.

12 500 rechte Delikte

7. April 2017

Polizeilich registriert wurden im abgelaufenen Jahr 2016 nach vorläufigen Erkenntnissen 12.503 rechte Delikte. Dazu gehören neben 914 Gewaltdelikten, bei denen 692 Menschen verletzt wurden, auch Sachbeschädigungen, Bedrohungen, Beleidigungen und Volksverhetzung. Ermittelt wurden 6.076 Tatverdächtige, 149 von ihnen vorläufig festgenommen. In Untersuchungshaft kamen allerdings nur fünfzehn. Diese Zahlen ergeben sich aus den Antworten der Bundesregierung auf die monatlichen Anfragen aus der Linksfraktion im Bundestag.

Erfundene »Täter«

7. April 2017

Als die Polizei in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof Hunderte männliche Personen einkesselte und zur Personenkontrolle festhielt, wurde erklärt, es habe der Verdacht bestanden, dass es sich um »nordafrikanische Intensivtäter«, abgekürzt »Nafris«, handele. Zwei Wochen später musste die Polizeihörde eingestehen, dass von den 674 überprüften Personen nur bei 30 die Herkunft aus Marokko und Algerien festzustellen war. Die Mehrzahl waren Iraker, Syrer, Afghanen – und Deutsche. Ähnliches geschah in Frankfurt am Main: Hier berichtete »Bild« in großer Aufmachung über einen »Sex-Mob« in und vor einem Innenstadt-Lokal. Dabei seien ebenfalls Ausländer die Täter gewesen. Erst Wochen später kam ans Licht der Öffentlichkeit, von der Polizei bestätigt, dass die Story erlogen und erfunden war.

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