»Gott! Ukraine! Freiheit!«

geschrieben von Christian Harde

5. September 2015

Wurzeln und Politik des Rechten Sektors

 

Wie hatte alles doch vielversprechend angefangen: Die ukrainische Zivilgesellschaft war nach Jahrzehnten grausamster Unterdrückung erwacht, das Land endlich auf dem Weg nach Europa, wohin es doch eigentlich schon immer gehört hatte. Die Ukraine wollte den Bruch mit Diktatur und Korruption, Terror und Verbrechen. Sie hatte sich aufgemacht, Rückständigkeit, den verderblichen russischen Einfluss und alles Kommunistisch-Sowjetische ihrer düsteren Vergangenheit hinter sich zu lassen. So der Tenor von Medien und Politik hierzulande.

Die nun beinahe zwei Jahre dauernde Krise und der Krieg in der Ukraine haben die geostrategische und wirtschaftspolitische Einbindung des Landes in den Westen zum Inhalt. Der Streit um das EU-Assoziierungsabkommen führte zu massenhaften Protesten, dem sogenannten Euromajdan. Wie bei anderen »Bunten Revolutionen« kam es zur Eskalation zwischen der – im Falle der Ukraine international unbeanstandet gewählten – Führung des Landes und einem Teil der Gesellschaft. Den Höhepunkt bildeten die bis heute ungeklärten Schüsse vom Majdan im Februar 2014 mit mindestens 80 Toten, die zur Flucht von Präsident Janukowitsch und dem Machtwechsel führten. Weitere Stationen des Konflikts waren Proteste gegen das neue Regime in der Ost- und Südukraine sowie auf der Krim. Deren völkerrechtlich zumindest hochproblematische Abspaltung von der Ukraine im März 2014 und zunehmende Spannungen im schwerindustriell geprägten Donbass lieferten Kiew den Vorwand, im April 2014 die kriegerische »Anti-Terror-Operation« gegen die Aufständischen im Südosten zu beginnen. Das Massaker von Odessa am 2. Mai 2014, als möglicherweise über hundert Menschen vor und im Gewerkschaftshaus bestialisch ermordet wurden, führte ebenso wie der Abschuss der malaysischen Passagiermaschine MH17 am 17. Juli 2014 über dem Donbass mit 298 Toten zu weiter steigenden Spannungen in und um die Ukraine. Wie die Schüsse vom Majdan blieben auch diese beiden Vorfälle bis heute offiziell ungeklärt, obwohl doch Kiew das allergrößte Interesse an einer Aufklärung haben müsste.

Wie lässt sich die fatale Lage der Ukraine erklären? Der Staatsstreich und die Rochade innerhalb der ukrainischen Oligarchie wären nicht durchführbar gewesen, hätte es nicht eine Reihe extrem nationalistischer, paramilitärischer und faschistischer Gruppierungen, Parteien und Organisationen gegeben. Unter ihnen spielte der »Rechte Sektor« (Pravyj sektor) die zentrale Rolle, und zwar in allen Phasen des Regimewechsels sowie bei der nachfolgenden Stabilisierung der neuen (Un-) Ordnung.

Der »Rechte Sektor« (RS) und seine Führungsfigur Dmytro Jarosch (geb. 1971) stehen in direkter Nachfolge des ukrainischen Nationalismus, wie er sich seit Ende des 19. Jahrhunderts und infolge des Ersten Weltkrieges herausbildete. Wie Joseph Roth, der österreichisch-jüdische Schriftsteller aus Galizien, 1939 formulierte, war »Der ukrainische Nationalismus – ein deutsches Patent«. Schon die Kriegszielplanung des Kaiserreiches setzte auf die Instrumentalisierung der Ukrainer zur Schwächung und möglichen Zerlegung des Zarenreiches. In der Zwischenkriegszeit förderte die Weimarer Republik die nationalistische ukrainische Emigration – gegen die junge Sowjetunion und das wiedererstandene Polen. Nazis und Reichswehr pflegten Kontakte zur »Organisation Ukrainischer Nationalisten« (OUN). Deren militärischer Arm, die 1942 gegründete »Ukrainische Aufstandsarmee« (UPA), kollaborierte zeitweise mit Nazis und Wehrmacht – und war für die Ermordung zehntausender Polen verantwortlich sowie an der Vernichtung der Juden beteiligt. Über den Sohn Jurij des UPA-Kommandeurs Roman Schuchewytsch ist auch persönlich eine Verbindung zur Vorläuferpartei des Rechten Sektors, UNA-UNSO, gegeben.

Andere Organisationen, aus denen der Rechte Sektor hervorgegangen ist, berufen sich auf Stepan Bandera, den zweiten Anführer der OUN und Nazi-Kollaborateur. Vermittelt über den »Dreizack«, dem ebenfalls Jarosch vorstand, kam der Rechte Sektor zu seiner Losung »Gott! Ukraine! Freiheit!«. Dieser Verband, nach dem ukrainischen Wappen benannt, stand und steht in der Tradition von Dmytro Donzow, der zu den wichtigsten Ideologen der OUN zählte. Er erhob die amoral’nist’ (Amoralität) zu einem Prinzip im Kampf um den ukrainischen Nationalstaat. Historisch wie in der Gegenwart bilden die »Zehn Gebote des ukrainischen Nationalisten« ein Kernstück ihrer Ideologie – ein Auszug: »1. Du wirst einen ukrainischen Staat erreichen oder im Kampf dafür sterben. (…) 8. Behandle die Feinde Deiner Nation mit Hass und ohne Rücksicht. (…) 10. Strebe danach, die Macht, den Reichtum und den Ruhm des ukrainischen Staates zu mehren.« Antikommunismus und Russo-phobie sind der gemeinsame Nenner des heutigen ukrainischen Nationalismus – entsprechend soll die ukrainische Gesellschaft formatiert werden (historisch gehörten Antisemitismus und Feindschaft gegen Polen dazu, beides verbietet sich in der Gegenwart aus taktischen Gründen).

Dies ist der konzeptionelle Hintergrund für das gewaltsame Vorgehen gegen Andersdenkende auf dem Euromajdan, aber auch für die faktische Ausschaltung der Opposition bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2014. Dieselbe Ideologie pflegen die neu geschaffene Nationalgarde (hauptsächlich aus Rechtsradikalen vom Euromajdan formiert) sowie die sogenannten Freiwilligenverbände. Schon auf dem Euromajdan war nationalistische und faschistische Symbolik (»Keltenkreuz«, »Wolfsangel« usw.) sehr präsent. Auch ein übergroßes Porträt von Bandera war aufgestellt. Die Freiwilligenverbände und Privatarmeen der Oligarchen, die im Donbass eingesetzt werden, tragen entsprechende Abzeichen, so das berüchtigte »Regiment Asow«.

Trotz aller Nähe hat der Rechte Sektor ein zwiespältiges Verhältnis zum Regime von Präsident Poroschenko und Premier Jazenjuk. Jarosch ist zwar »Berater« des Generalstabs des ukrainischen Militärs, und Wadim Trojan (geb. 1980), ein Kämpfer des RS aus Charkow, wurde zum Polizeichef des Kiewer Gebiets ernannt, doch den staatlichen Hierarchien will man sich nicht unterordnen. In der Tradition von Bandera vertritt man einen »revolutionären Nationalismus« und sieht in der jetzigen Regierung »ein politisches Regime der inneren Okkupation«, mithin »Verräter«. Dazu zwei Beispiele:

Im April 2015 wurde in Kiew der oppositionelle Journalist Oles Busina ermordet. Alles andere als ein Linker, vertrat er ein Gemisch aus klerikalen, monarchistischen und reaktionären Positionen, die in einem gewissen Spektrum der postsowjetischen Gesellschaft Anklang finden. Busina setzte sich aber auch für Zusammenarbeit und Verständigung von Ukrainern, Weißrussen und Russen ein. Dies wurde ihm zum Verhängnis. Seine mutmaßlichen Mörder aus dem Rechten Sektor sitzen in Untersuchungshaft und machen für die Ermordung Businas indirekt die Regierung verantwortlich.

Im Juli 2015 kam es zur Machtprobe zwischen Rechtem Sektor und Präsident Poroschenko. Zunächst forderte der RS eine neue Offensive im Donbass und behinderte die Arbeit der OSZE-Teams. Den militärischen Weisungen aus Kiew leistete der RS keine Folge mehr. Als die Offensive ausblieb, inszenierte offenbar der RS in Mukatschewo (Transkarpatien, also im äußersten Südwesten der Ukraine) eine Schießerei. Einige Tote waren zu beklagen. In die gewaltsamen Auseinandersetzungen waren der Rechte Sektor, die Miliz und Truppen des Innenministeriums verwickelt. Verbindungen des RS zur organisierten Kriminalität wurden laut – der Schmuggel von Zigaretten über die Grenze nach Ungarn ist eine einträgliche Finanzquelle. Auch die Grenze zu Transnistrien soll sich unter der Kontrolle des RS befinden. Die Schützen des RS konnten entkommen. Gleichzeitig zog der RS seine Kämpfer aus dem Donbass ab, drohte Poroschenko im Falle eines neuen Putsches mit der Todesstrafe und errichtete Straßensperren um Kiew und Camps vor der Präsidentenadministration. Ende Juli erklärte dann ein Berater von Jarosch: »Der Rechte Sektor braucht keine Wahlen, sondern eine Revolution.«

Offizielle Kiewer Politik und faschistische Paramilitärs benötigen Krise und Krieg als raison d’être – kommt es zum Nachlassen der Spannungen, sorgen sie für neue Eskalation, Terror und Gewalt. Die sich in letzter Zeit abzeichnende neue Offensive gegen die Aufständischen im Donbass dürfte den Rechten Sektor weiter stärken.

Meldungen

5. September 2015

Rassistische Gewalt

In der Bundesrepublik fanden und finden fast täglich Angriffe auf Unterkünfte von Flüchtlingen und gegen Flüchtlinge statt. Dabei nimmt die Gewalt immer mehr zu. An vielen Orten engagieren sich allerdings auch Menschen zur Unterstützung von Flüchtlingen und gegen die rassistischen Umtriebe. Die Helfer und Gegendemonstranten sind jedoch in zunehmendem Maße ebenfalls von rassistischer Gewalt bedroht. Auffällig ist dabei, dass Politik, Justiz und Polizei selbst bei massivster Gewalt wie lange Zeit z.B. in Heidenau, relativ zurückhaltend, schwach aufgestellt, ganz anders reagieren als bei Einsätzen gegen linke Demonstranten, wo großer Aufwand und Härte durchaus üblich sind.

Terroristische Züge

Allein im 1. Halbjahr dieses Jahres wurden bereits 202 Angriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte registriert. Diese Zahl nannte das Bundesinnenministeriums im August in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Mehr als verdoppelt (von sieben auf 15) haben sich Brand- und Sprengstoffanschläge sowie Körperverletzungen gegen Flüchtlinge allein im zweiten Quartal. »Die rassistische Gewalt hat damit längst terroristische Züge angenommen«, heißt es in einer Stellungnahme von Pro Asyl.

Dreißig »übersehen«

Die Zahl der Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im vergangenen Jahr 2014 wurde, wie bereits berichtet, vom Bundesinnenministerium zuerst mit 175, später mit 198 angegeben. Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung ergaben jedoch, dass rund dreißig Straftaten gegen Asylunterkünfte in der Übersicht des Ministeriums nicht enthalten sind. Somit liegt die tatsächliche Zahl der Angriffe bei fast 230, also mehr als viermal höher als im Vorjahr 2013 (da waren es 55).

Mitverantwortlich

»Die Zahl der Angriffe auf Asylunterkünfte steigt enorm an. Politiker und Journalisten sind mitverantwortlich für die Eskalation der Gewalt: Sie haben Ressentiments gegen Flüchtlinge allzu oft befeuert«, heißt es in einem Kommentar von Maximilian Popp, der sich dabei auf entsprechende Äußerungen und Verlautbarungen (z.B. über »Flüchtlingsflut«, »massenhaften Asylmissbrauch« etc.) bezieht. (Spiegel-Online vom 29.7.15).

Morde und Verletzte

Die Zahl der amtlich registrierten rassistischen und neonazistischen Morde seit 1990, die wesentlich unter den Zahlen der von Nichtregierungsorganisationen ermittelten Zahl von mindestens 180 liegen, wird inzwischen mit 75 angegeben. In 15 Fällen wurden die rassistischen bzw. neonazistischen Motive erst nach einer nachträglichen Überprüfung festgestellt. Bei insgesamt 170 registrierten Mordversuchen gab es 142 Verletzte.

Im Namen des NSU

Insgesamt 259 Straftaten mit Bezug auf die neonazistische Terrorgruppe NSU sind beim Bundeskriminalamt für die Zeit nach der Aufdeckung des NSU im November 2011 registriert. In 120 Fällen handelt es sich um sogenannte Propagandadelikte wie etwa das Anbringen der Parole »NSU lebt weiter und ihr werdet die nächsten Opfer sein«. In neun Fällen handelt es sich um Gewaltkriminalität von Brandstiftung bis zu gefährlicher Körperverletzung; in vier Fällen wurden Waffen verwendet.

Gegen Vertuschen

Dreißig Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess wollen die Rolle des Verfassungsschutzes genauer beleuchten. Sie äußern den Verdacht, dass sich der Inlandgeheimdienst mit dem Schreddern von V-Leute-Akten bemüht habe, »das Wissen über oder die Beteiligung an Verbrechen zu vertuschen«. Die Nebenkläger fordern deshalb die Einvernahme des damals zuständigen Referatsleiters, Einsichtnahme in die Unterlagen über das Schreddern und die Vorlage des Teils der Akten, der rekonstruiert wurde.

NSU-Ausschuss zwei

Abgeordnete aus allen vier Bundestagsfraktionen, die im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages tätig waren, fordern einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss auf Bundesebene. Zu viel habe im Verlauf des ersten Untersuchungsausschusses nicht behandelt bzw. nicht geklärt werden können. Nach Meinung des Obmannes der Linksfraktion im hessischen Untersuchungsausschuss, Hermann Schaus, sollte sich der Bundes-Untersuchungsausschuss zugleich für den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den NSU-Untersuchungsausschüssen in den verschiedenen Landesparlamenten einsetzen.

AfD im VS-Amt

Laut eigenen Angaben ist der stellvertretende Vorsitzende der AFD Mittelsachsen, Hendrik Seidel, 1994 in das sächsische Innenministerium gewechselt und hat dort »seither mehrere Aufgaben in Bezug auf Innere Sicherheit mit Schwerpunkt Extremismus« wahrgenommen und »entsprechende Analysen« verfasst. Seidel zählt zum extrem rechten Flügel der AfD.

Extreme Polizisten

In Brandenburg werden mögliche Verbindungen von Polizeibeamten in die rechtsextreme Szene beziehungsweise entsprechende Verhaltensweisen untersucht. Ein Beamter soll am Neonazi-Heldengedenken in Halbe teilgenommen haben. Zwei Beamte sollen Strafanzeigen gegen Neonazis »vergessen« haben. Der Ehemann und Bruder einer Beamtin im Führungsstab sind in der Neonaziszene aktiv. In Baden-Württemberg gab es zwischen 2002 und 2012 laut Mitteilung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) 25 Disziplinarverfahren gegen Polizisten wegen rechtsextremer Vorfälle. Ähnliche Vorkommnisse gab es auch in anderen Bundesländern, darunter Niedersachsen, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Neonazi- »Hilfspolizei«

Neonazis treten verstärkt als eine Art Schutz- oder Hilfspolizei auf. In Sachsen und Brandenburg bezeichnen sie sich als »Deutsches Polizei-Hilfswerk (DPHW)« mit militärähnlichen Strukturen. In Dortmund versucht es »die Rechte« mit einem selbst ernannten »Stadtschutz« in uniformähnlichen gelben Westen.

»Geht uns alle an«

In einer gemeinsamen Erklärung appellieren der Verband deutscher Schriftsteller und die Autorenvereinigung PEN an die Politik, entschieden gegen alle Formen fremdenfeindlicher Gewalt vorzugehen. Anlass der Erklärung war der Brandanschlag auf den Wohnsitz der Nazigegner Lohmeyer in Jamel. PEN-Präsident Josef Haslinger erklärte, der Brandanschlag zeige eine neue Qualität der Aggression. »Hier bildet sich erneut jene Kultur der politischen Gewalt heraus, die Deutschland schon einmal zugrunde gerichtet hat.« Haslinger betonte: »Das geht uns alle an«.

Zusammengestellt von P.C. Walther

 

Weder rechts noch links?

geschrieben von Axel Holz

5. September 2015

IG-Metall-Stiftung analysiert das Querfrontnetzwerk um »Compact«

 

Eine politische Querfront, die einen Schulterschluss von traditionell Rechten und Linken gegen die vermeintlich herrschsüchtige Elite vorgibt, hat sich formiert und ein beachtliches Netzwerk entfaltet. Im Zentrum steht das rechtspopulistische Magazin »Compact«, das mittlerweile 30.000 Abonnenten hat und sich im Umfeld des rechten Koppverlages, der Organisatoren der »Montagsmahnwachen« und des Publizisten Ken Jebsen gruppiert. Die Otto-Brenner-Stiftung hat dieses politisch publizistische Netzwerk zum Gegenstand einer Studie gemacht, die als online-Ausgabe im Juni 2015 erschienen ist. Sie kommt zu dem Urteil, dass sich dieses Netzwerk durch Positionen auszeichne, die einfach gestrickt seien und populistische Züge tragen.

Der Geschäftsführer der Wissenschaftsstiftung der IG Metall, Jupp Legrand, macht klare Fronten aus, die »Compact« konstruiert: Volk gegen Eliten, Wahrheit gegen Lügenpresse, pro Nation und contra Europa, gegen USA und für Putin.« Fatal ist dabei, dass sich Linke und Rechte gelegentlich von diesem Konstrukt blenden lassen und nicht erkennen, wie sich der einst linke Chefredakteur von »Compact«, Pegida, Afd, der ehemalige Radiomoderator Ken Jebsen und auch einige linke Politiker die Bälle zuwerfen. Wolfgang Storz fordert auch SPD und CDU auf, dringend ihr Verhältnis zu den rechtspopulistischen Verschwörungstheoretikern um das Magazin »Compact« zu klären. Er liefert eine überfällige Analyse dieses Netzwerkes, denn die oberflächliche Ausgrenzung der Porträtierten als Antisemiten, Rechtspopulisten oder Verschwörungstheoretiker habe die Protagonisten in ihrer Identitätsstiftung letztlich nur unterstützt. Dem Netzwerk sei es gelungen ein »stabiles publizistisches Medien-Angebot« aufzubauen mit »einer kommunikativen Vollversorgung«, die von täglichen online-Diensten über Newsletter, Blogs, Veranstaltungen und Konferenzen bis zu montäglichen Kundgebungen und Demonstrationen reiche. Dem Netzwerk gelinge es, auf Konferenzen und in Interviews prominente Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft einzubinden, wie Egon Bahr, Russland-Experte Valentin Falin, Ex-Bundesminister und Sozialdemokrat Andreas von Bülow, Linken-Politiker Wolfgang Gehrke, den ehemaligen FAZ-Redakteur Udo Ulfkotte oder den Schweizer Historiker Daniele Ganser, der sich um die Aufklärung der Nato-stay-behind-Kräfte verdient gemacht hat.

Aber auch Ex-Staatssekretär und CDU-Politiker Willy Wimmer gehört zu den Interviewpartnern von »Compact« sowie der Mitbegründer des wegen seiner Nähe zu rechten Kräften in die Kritik geratenen »Friedenswinters«, Reiner Braun. Eine besondere Verbindung zu den nach rechts weit geöffneten Montagsmahnwachen hat der »Compact«-Autor Ken Jebsen, der dort regelmäßig mit Reden auftritt. Die Mahnwachen wiederum wurden von Lars Mährholz initiiert, von dem die TAZ behauptet, er bewege sich »im Spektrum er Neuen Rechten und obskurer Verschwörungstheoretiker«. Zwar betont »Compact«-Chefredakteur Elsässer immer wieder, er lehne eine Zusammenarbeit mit Rechtsradikalen ab, aber die Vermengung kritischer Gesellschaftsthemen mit antiamerikanischen, antisemitischen, verschwörungstheoretischen und autoritären Einstellungen wird nicht als problematisch angesehen. Das 68-seitige, monatlich erscheinende »Compact«-Magazin wurde im Frühjahr 2010 als GmbH vom Verleger Kai Homilius, Jürgen Elsässer und Andreas Abu Bakr Rieger gegründet, einem muslimischen Anwalt und Herausgeber der »Islamischen Zeitung«. Auf einer Veranstaltung zur ersten Ausgabe von »Compact« plädierte Elsässer für einen Dialog zwischen demokratischen Rechten und demokratischen Linken. Dieser Anspruch scheint dem Autor entglitten zu sein, denn das Magazin schürt Vorurteile und bedient regelmäßig rechte Klischees. Kein Wunder, dass Elsässer 2013 empfahl, bei der Bundestagswahl AfD zu wählen. Dazu gehören undifferenzierte Warnungen vor den Gefahren des Islamismus, positive Darstellungen von Pegida und des Gauland-Flügels der AfD, der rassistischen ungarischen Regierung, der Putin-Politik und des Front National. Bevorzugt wird in den Texten des Magazins das kulturkonservative Gesellschaftsbild einer autoritären »Volksdemokratie«, in der Pluralismus und Minderheitenrechte systematisch abgewertet werden. Dem entstandenen Netzwerk gelingt es, gesellschaftpolitische Entwicklungen mit aktuellen und professionell hergestellten Medien aufzugreifen und so einem Publikum verlässlich eigene Deutungen zu vermitteln und dies – trotz oder wegen medialer Ausgrenzung und parteipolitischer Ignoranz – mit wachsendem Erfolg.

 

Nachsicht gegenüber Rechts

geschrieben von Peter C. Walther

5. September 2015

Empörende Vorfälle bei Polizei und Justiz in verschiedenen Bundesländern

 

Ausgerechnet am 20. Juli, dem Gedenktag an die Opfer des gescheiterten Hitlerattentats, der zumindest an einigen Stellen in der Bundesrepublik inzwischen erfreulicherweise auch als Gedenktag an den gesamten Widerstand begangen wird, ausgerechnet an diesem Tag eskortierte in Berlin die Polizei die Teilnehmer einer Bägida-Kundgebung, bestehend aus einer Melange aus Rassisten, Antisemiten, Rechtsradikalen und NPD-Anhängern, zu einer Kundgebung vor die Gedenkstätte Deutscher Widerstand. Mit anderen Worten: Die Eskorte der Polizei ermöglichte Neonazis und Rassisten einen Aufmarsch vor einer antifaschistischen Gedenkstätte.

Ebenfalls in Berlin, im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf, wo Woche für Woche Menschenfeinde, Rassisten und Neonazis vor einer Flüchtlingsunterkunft aufmarschieren, wurde ebenfalls im Juli eine Nazigegnerin von der Polizei festgenommen, nachdem ein polizeibekannter Neonazi erklärt hatte, er zeige diese Frau an, weil sie ihn einen »Nazi« genannt habe. Bei der daraufhin erfolgten Festnahme der Frau, die eine Sprecherin des Vereins »Hellersdorf hilft« ist, wurde die Frau verletzt. Der »Anzeige« und der Festnahme vorausgegangen waren Bedrohungen der Frau durch Neonazis. Dagegen schritt die Polizei allerdings nicht ein.

Dass sich polizeiliche Feindbilder oft primär gegen Linke und Nazigegner richten, illustriert ein weiterer Vorfall – diesmal in München. Dort wurde ein 24jähriger Demonstrant, Teilnehmer einer Anti-Pegida-Kundgebung, festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt, weil die Fahnenstange, die er mitführte, von der Polizei als zum Knüppel geeignet bezeichnet und deshalb zur Waffe erklärt wurde. Der zuständige Haftrichter verfügte die U-Haft, die bis zum Prozess mehrere Monate dauern kann.

Verständnis für die Argumentation der NPD fand das Verwaltungsgericht Trier, als es das von der Stadt Trier ausgesprochene Verbot einer Fackeldemonstration der NPD für rechtswidrig erklärte. Die Stadt hatte das Fackelverbot mit dem einschüchternden Charakter eines solchen Fackelaufmarsches begründet.

Ebenfalls Verständnis für die Argumentation gewalttätiger Neonazis hatte nach dem Landgericht Magdeburg auch der Bundesgerichtshof, als er den Magdeburger Freispruch von fünf gewalttätigen Neonazis bestätigte. Diese hatten im September 2013 einen türkischstämmigen Imbissbetreiber durch Schläge und Tritte auch auf den Kopf so schwer verletzt, dass er nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte. Die Schläger stellten ihre Gewalttaten als »Notwehr« hin, weil der bedrohte Imbissbetreiber einen Stock in der Hand und damit in die Luft herumgeschlagen habe. Beide Gerichte folgten dieser Auslegung.

Im hessischen Landkreis Fulda hatte ein Unbekannter nach einer Brandstiftung in einem Sägewerk eine E-Mail in Umlauf gebracht, in der sich die rechte »Identitäre Bewegung« als Brandstifter bekannte. Die Fälschung war offensichtlich. Die Staatsschutzabteilung des Polizeipräsidiums Osthessen sah die Täter offenbar ganz selbstverständlich in den Reihen der Initiative »Fulda stellt sich quer«, die sich bereits mehrmals gegen die »Identitären« gewandt hatte. Und so wurde Andreas G., Mitbegründer und Sprecher der Initiative, vom Staatsschutz vorgeladen. Er wurde aufgefordert mitzuteilen, wer alles Mitglied in dem Bündnis sei. Mehr noch: Der zuständige Polizeioberkommissar soll erklärt haben, dass es sich bei den »Identitären« nicht um Rechtsextremnisten, sondern um »Patrioten« handele.

Ebenfalls in Hessen wurde die Information, dass nordhessische Polizisten sich im Dunstkreis des Neonazi-Netzwerkes »Blood & Honour« bewegt haben sollen, für geheimhaltungsbedürftig erklärt . Als die Tageszeitung » Wiesbadener Kurier« dennoch darüber berichtete und den Skandal damit öffentlich machte, erstattete das hessische Innenministerium Strafanzeige wegen »Geheimnisverrats gegen Unbekannt«. Verdächtig waren damit auch die Mitglieder und Mitarbeiter des Parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschusses, die in »geheimer Sitzung« davon erfahren hatten. Der Verdacht polizeilicher Verbindungen zu einer kriminellen neofaschistischen Gruppierung sollte in jedem Fall geheim bleiben. Auch das ist nicht neu.

Die angeführten Beispiele sind geeignet, den Eindruck zu erhärten, dass zumindest Teile der Staatsgewalt auf dem rechten Auge nicht nur weitgehend blind, sondern mitunter auch sehr nachsichtig, gegenüber links und allem, was sie als links und deshalb für unbotmäßig ansehen, jedoch äußerst ablehnend und geradezu verbissen scharf sind.

Die Schuld bleibt

4. September 2015

Schlussvortrag der Rechtsanwälte Ernst Freiherr von Münchhausen, Onur Özata und Dr. Mehmet Gürcan Daimagüler im Strafverfahren gegen Oskar Gröning

 

Wir wurden in den vergangenen Wochen und Monaten oft gefragt: was soll dieses Verfahren? Was soll das bringen, nach so langer Zeit? Wieso zerrt man einen alten Mann vor Gericht? Das wurden wir gefragt, von Freunden und Bekannten. Auf diese Fragen könnten wir viele Antworten geben. Wir könnten entgegnen, dass es sich bei diesen »Fragen« gar nicht um Fragen handelt, sondern um stille Vorwürfe. Im Grunde genommen müssten die Fragezeichen weggelassen werden. Wollten wir diesen Feststellungen Antworten entgegen halten, könnten wir juristische Argumente vorbringen. Wir könnten über Sinn und Unsinn von Generalprävention oder Spezialprävention sprechen. Wir könnten über die Rechtslage und die Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte sprechen. Aber wir sagen nur eines: Dieses Verfahren musste stattfinden, weil es für unsere Mandanten elementar wichtig ist. Es ist wichtig, damit unsere Mandanten Schlaf in der Nacht finden. Dieses Verfahren ist wichtig, damit sie vielleicht etwas Frieden finden, jetzt am Ende ihres Lebens. Unsere Mandanten wollen dieses Verfahren, sie wollen das Urteil eines deutschen Gerichts. Sie wollen, dass Zeugnis abgelegt wird. Wir wollen uns ausdrücklich bei diesem Gericht dafür bedanken, dass Überlebende und Opferangehörige in diesem Verfahren ausführlich zu Wort kommen konnten.

Dieses Verfahren ist aber auch von großer Wichtigkeit für unser Land. Wer wollen wir sein? In welcher Gesellschaft möchten wir leben? Wollen wir vergesslich sein oder wollen wir Verantwortung übernehmen? Wollen wir den scheinbar einfachen Weg gehen oder den Weg der Wahrhaftigkeit?

Ich vertrete György Schwarc aus Budapest. Seine Schwester Ewa wurde in Auschwitz ermordet. Sie war 5 Jahre alt, als ihr Leben ausgelöscht wurde. Mein Mandant war 7 Jahre alt, als er um ein Leben mit seiner innig geliebten Schwester betrogen wurde. Es vergeht kein Tag, an dem er nicht an sie denken muss.

Claire Parker ist die Mandantin meines Kollegen Ernst v. Münchhausen. Sie war 12 Jahre alt, als sie nach Auschwitz verschleppt wurde. Claire Parker hat die Hölle von Auschwitz überlebt und ein Leben im Schatten des Todes führen müssen. Ihr Leben nach Auschwitz bestand auch aus einem Schweigen über das Grauen. Sie lebte lange Jahre mit ihrem Vater zusammen, der selber die Qualen der Zwangsarbeit in Bergen-Belsen überlebt hatte. Dennoch konnten sie nicht über das Erlebte sprechen. Die Sprachlosigkeit herrschte sogar gegenüber ihrem Mann und ihren eigenen Kindern. Sie konnten nicht sprechen, also schwiegen sie.

György A. war 13, als er aus dem unbeschwerten Leben eines jungen Menschen gerissen und nach Auschwitz verschleppt wurde. Er ist der Mandant meines Kollegen Rechtsanwalt Onur Özata. Herr A. lebt in Ungarn und möchte nicht, dass sein Name genannt wird. Zu sehr fürchtet er Angriffe durch Antisemiten. Das muss man sich einmal vorstellen: ein alter Mensch, der das Grauen der Shoa überlebt hat, muss im Jahre 2015 um sein Leben fürchten, Mitten in Europa, weil Antisemiten ihn bedrohen.

György wurde zusammen mit seiner Familie nach Auschwitz deportiert. In diesem Waggon war auch sein bester Freund. Er verdurstete während dieser Fahrt. Die Menschen in diesem Waggon waren eng zusammengepfercht. György musste zwei Tage lang auf der Leiche seines besten Freundes stehen. Es war der Mut und die Menschlichkeit eines KZ-Verschleppten, dass er nicht wie die anderen Kinder seines Transports direkt von der Rampe in die Gaskammern geschickt wurde. Beim Verlassen der Viehwaggons zischte dieser ihm zu: 15! 15! Auf die Frage eines SS-Mannes wie alt er sei, antwortete er:  »Ich melde gehorsamst, ich bin 15 Jahre alt.« Es war diese Lüge, die sein Leben rettete. Seine Mutter und seine Großmutter indes überlebten die Vernichtungsmaschinerie von Auschwitz nicht.

Ewa, György, Claire und ungezählte andere Kinder, an deren Namen heute oft nichts und niemand erinnert, als hätte es sie nie gegeben, all diese Kinder wurden um ein Leben betrogen, in dem sie unbeschwert hätten Liebe erfahren und Liebe hätten geben können.

Ich war ein junger Rechtsanwalt, als ich am 16. Januar 1996 auf der Besuchertribüne des Deutschen Bundestages in Bonn einer Rede des israelischen Staatspräsidenten Ezer Weizmann zuhören durfte. Aus dieser Rede möchte ich zitieren:

»…. Unter den Millionen Kindern …., die die Nazis in den Tod geführt haben, waren Namen, an die wir heute mit Ehrfurcht und Hochachtung erinnern könnten. Doch wir kennen diese Namen nicht. Wie viele Bücher, die niemals geschrieben wurden, sind mit ihnen gestorben? Wie viele Symphonien, die niemals komponiert wurden, sind in ihren Kehlen erstickt? …. Jeder und jede einzelne von ihnen ist zweimal getötet worden: einmal als Kind, das die Nazis in die Lager geschleppt haben, und einmal als Erwachsener, der er oder sie nicht sein konnte. Denn der Nationalsozialismus hat sie nicht nur ihren Familien und den Angehörigen ihres Volkes entrissen, sondern der gesamten Menschheit…..«

Dieses Verfahren kann keine Gerechtigkeit herstellen. Gerecht wäre es, wenn Auschwitz und die Shoa niemals stattgefunden hätten. Gerecht wäre es, wenn der Tod nicht das letzte Wort hätte.

Gerecht wäre es auch, wenn wir Deutschen unserer eigenen Sprache aufmerksam zuhören würden, wirklich zuhören. Was soll das Gerede von den »Verbrechen in deutschem Namen«? Es waren keine Verbrechen in »deutschem Namen«: es waren Verbrechen von Deutschen begangen an ihren eigenen Nachbarn, an ihren Vereinskameraden und ihren Kollegen. Es waren deutsche Verbrechen an Menschen in allen jenen Staaten, die von Deutschland überfallen und zerstört wurden. Es waren deutsche Verbrechen an unschuldigen Menschen.

Was soll das Gerede von den »Auschwitz-Häftlingen«? Die Menschen in den Lagern waren keine »Häftlinge«. Sie hatten nichts verbrochen. Sie hatten kein Verbrechen begangen. Sie waren nicht in Haft. Es waren unschuldige Menschen.

Was soll das Gerede von der »Entmenschlichung« der Opfer durch die Deutschen? War es nicht umgekehrt der Fall? Sind nicht die Toten und die Überlebenden bis zum Schluss Mensch geblieben während die Täter aufgehört hatten, Mensch zu sein? Wir sollten den Überlebenden aufmerksam zuhören. Von ihnen können wir viel über das Menschsein und das Menschbleiben lernen.

Dieses Verfahren wird keine Gerechtigkeit und keinen Rechtsfrieden herstellen, das wissen auch unsere Mandanten. Unsere Mandanten leiden jedoch nicht nur an dem Verlust ihrer Liebsten. Sie leiden auch darunter, dass wir in einer Zeit leben, in der die Shoa verharmlost, relativiert oder schlicht bestritten wird. In München findet in unserer Zeit der NSU-Prozess statt. Ich vertrete dort die Familien zweier türkischer Mordopfer, die von Nazis umgebracht worden sind. In München sitzen Antisemiten auf der Anklagebank, die in Schrift und Tat Mordfantasien über Juden und Migranten propagiert haben, und zugleich von der »Auschwitzlüge« schwadronieren. Es sind auch Freunde und Bekannte der Angeklagten, die als Zeugen auftreten und ähnlicher Geisteshaltung sind. Machen wir uns nichts vor: Das sind nicht nur traurige Einzelfälle. Wenn in Dresden Tausende auf die Straße gehen »Bomben-Holocaust« in Zusammenhang mit der Zerstörung der Stadt im Weltkrieg skandieren, was sonst als eine Relativierung der Shoa schreien sie dort in die Nacht?

Primo Levi sagte einst über die Shoa: »Wir können es nicht verstehen. Aber wir können und wir müssen verstehen, woher es entsteht, und wir müssen wachsam bleiben. Wenn es schon unmöglich ist zu verstehen, so ist doch das Wissen notwendig. Denn das Bewusstsein kann wieder verführt und verdunkelt werden: auch das unsere.«

Dieses Verfahren bot eine der letzten Gelegenheiten, die Überlebenden zu Wort kommen zu lassen. Sie konnten Zeugnis ablegen. Sie konnten uns Deutschen dabei die Möglichkeit geben, in den deutschen Abgrund zu schauen auch auf die Gefahr hin, dass der Abgrund zurückblickt. Es liegt an uns Deutschen, diesen Abgrund anzunehmen, der Wahrheit ins Auge zu schauen und daraus Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung für uns, für unsere Taten, für die Frage, wie wir heute mit Minderheiten umgehen, wie wir die Schwachen und die Armen in unserer Welt behandeln. In diesen Tagen machen sich abertausende Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten auf den Weg zu uns nach Europa. Abertausende ertrinken, verhungern und verdursten auf diesem Weg, vor unseren Augen. Wie steht es um unser Menschsein? Was haben wir aus unserer Geschichte gelernt, wenn wir Mauern bauen um unsere Grenzen und um unsere Herzen? Wie sprechen wir denn heute über Sinti und Roma? Wie sprechen wir denn heute über Juden und Muslime? Ich erinnere hier an die Beschneidungsdebatte vor wenigen Jahren und den rassistischen Unterton, den die Debatte schnell bekam.

Unsere Vergangenheit ist unsere Vergangenheit ist unsere Vergangenheit. Sie war, sie ist und sie wird sein. Sie bedarf keiner Neuinterpretation, keiner Relativierung. Sie bedarf keines Historikerstreits. Wir können unsere Vergangenheit nicht bewältigen. Es ist unsere Gegenwart, die wir bewältigen müssen im Schatten unserer Vergangenheit. Unsere Vergangenheit anzunehmen bedeutet, aus ihr zu lernen und unsere Gegenwart mit Mitmenschlichkeit und Anstand zu bewältigen.

Oskar Gröning sitzt heute alleine auf der Anklagebank. Es waren aber Zehn- und Hunderttausende, die Teil der Mordmaschinerie waren. Es waren Millionen Deutsche, die von dem Morden wussten und vom Morden profitierten. Viele unserer Väter und Mütter und viele unsere Großeltern haben mitgemacht beim Morden, beim Rauben und beim Plündern. Ich verweise hier auf das wichtige Buch »Hitlers willige Vollstrecker« von Daniel Goldhagen. Genauso lehrreich wie das Buch war übrigens der empörte Aufschrei eines Teils der Öffentlichkeit.

Wir erkennen die Mühen der hiesigen Staatsanwaltschaft um Gerechtigkeit an. Sie hat versucht wieder gut zu machen, was niemals wieder gut gemacht werden kann. Die Schuld, die wir Deutschen auf uns geladen haben, kann nicht abgetragen werden. Schuldig gemacht haben sich auch die deutsche Nachkriegsjustiz und die Nachkriegspolitik. Unsere Justiz und unsere Politik haben dafür gesorgt, dass die große Masse der Mörder und ihrer Helfershelfer davonkamen und ihre Taten ungesühnt blieben. Ja sogar noch mehr: Sie sorgten dafür, dass Naziverbrecher als anerkannte Mitglieder der deutschen Gesellschaft unbehelligt in unserer Mitte leben konnten. Dass das Versagen der Justiz nun nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren dazu beitragen soll, dass es eine Strafmilderung für den Angeklagten gibt, entbehrt nicht einer bitteren, ja grausamen Ironie. Die Tatsache der stillschweigenden und jahrzehntelangen faktischen Strafvereitelung darf jetzt nicht Grundlage für eine Strafmilderung sein, das ist unsere feste Überzeugung.

Für das Verhalten unserer Politik und unserer Justiz mag es viele Begründungsversuche geben, aber es gibt bestimmt keine Rechtfertigung, die vor der Geschichte bestand haben könnte. Es ist ein Verhalten, dessen Fundament aus Vergessen-wollen, Schlussstrich-ziehen und Vertuschen bestand. Was den Umgang mit der Shoa angeht, ist die Ungerechtigkeit ein Meister aus Deutschland.

Unser Versagen der Vergangenheit hat uns eine große Bürde für unsere Gegenwart und für unsere Zukunft auferlegt. Wie wollen wir die jungen Nazis entschlossen bekämpfen, wo wir doch so nachsichtig mit den alten Nazis waren?

Oskar Gröning ist nach unserer Überzeugung schuldig der Beihilfe zum Mord. Er half, den hunderttausendfachen Mord an unschuldigen Menschen zu organisieren und durchzuführen. Es gab viele Oskar Grönings und ohne sie wäre die industrielle Vernichtung von Millionen von Menschen unmöglich gewesen.

Dass er »nur« Teil einer großen Maschinerie war, mindert nicht seine Schuld. Dass Taten wie die seine jahrzehntelang ungesühnt blieben, sollte allenfalls unsere Scham vergrößern, unsere persönliche Scham, die Scham über unsere Justiz und die Scham über unsere Politik. Mitleid mit dem Angeklagten? Ja, er ist ein gebrechlicher, ein alter und ein schwacher Mann. Wir sollten aber eines nicht vergessen: wer hatte Mitleid mit den schwachen und wehrlosen Menschen an den Rampen von Auschwitz? Wer hat sich dieser Menschen erbarmt? Niemand. Nicht Oskar Gröning und nicht seine Komplizen.

Und wir fragen den Angeklagten Oskar Gröning: Haben Sie wirklich alles unternommen, um sich dem Morden zu entziehen? Müssen wir nicht in Anbetracht des Menschheitsverbrechens von einem Menschen erwarten, alles zu tun, um einer Beteiligung an diesem Schrecken zu entkommen?

Von Imre Kertesz stammt der Satz: »Seit Auschwitz ist nichts geschehen, was Auschwitz aufgehoben, was Auschwitz widerlegt hätte.« Auch und gerade nach diesem Verfahren ist diesem Satz nichts hinzuzufügen.

Das Plädoyer wurde im gemeinsamen Namen gehalten von Rechtsanwalt Dr. Daimagüler am Landgericht Lüneburg.

Zwangsarbeit und Vernichtung

geschrieben von Manfred Weißbecker

4. September 2015

Susanne Willems legt neue Darstellung der Lagergeschichte von Auschwitz vor

 

Selten wird ein Buch zu historischen Themen zu finden sein, dessen auffällig edle Gestaltung bereits Aufmerksamkeit und Lese-Neugier des Betrachters weckt. Niemand kann es bestreiten: Das vorliegende Buch ist einfach schön zu nennen, trotz seines Gegenstandes, der unwillkürlich Schauder und Entsetzen hervorruft.

Auschwitz: Die Geschichte des Vernichtungslagers, Edition Ost, Berlin, 256 Seiten, 29,99 Euro

Auschwitz: Die Geschichte des Vernichtungslagers, Edition Ost, Berlin, 256 Seiten, 29,99 Euro

Indessen gilt das in gleichem Maße für den Text, den Susanne Willems nach längeren Aufenthalten in Oswiecim sowie in einer Reihe von Archiven verfasst hat. Er verdient größte Anerkennung. Gegliedert ist er in 20 jeweils in sich geschlossene und daher auch jeweils für sich lesbare Teile, die zumeist dem chronologischen Darstellungsprinzip folgen. Der erste, drei Seiten nur umfassend, zählt die aus Deutschland und anderen europäischen Ländern ins Konzentrationslager Deportierten auf und benennt die Opfer: die 7.000 am 27. Januar 1945 von den sowjetischen Befreiern vorgefundenen bis hin zu den 1,3 Millionen Menschen, die – errechnet in bisherigen historischen Forschungen – insgesamt in das Lager deportiert worden sind. Von den annähernd sechs Millionen unter deutscher Herrschaft ermordeten europäischen Juden kam eine Million in Auschwitz ums Leben. 900.000 wurden nach der Ankunft im Lager sofort als arbeitsuntauglich in die Gaskammern geschickt. Vom ersten Tag an war und blieb das KZ eine Baustelle. Das ursprünglich als Ort der Internierung, Folter und Vernichtung politischer Gefangener aus Polen geplante Lager weitete sich nach dem Überfall auf die UdSSR zu einem für sowjetische Kriegsgefangene aus und wurde Schritt für Schritt zur größten Vernichtungsstätte innerhalb des deutschen Lagersystems um- und ausgestaltet.

In bislang unbekannter Ausführlichkeit stellt Willems Entstehung, Anfänge und Aufbau des sogenannten Stammlagers dar. Vor allem die Interessen der I.G. Auschwitz führten rasch zu dessen Ausbau und zum Beginn der Massenvernichtung. Ein eigenes Kapitel behandelt das spezielle Lager für die sowjetischen Kriegsgefangenen, andere das Frauenlager und jenes, in dem Sinti und Roma vegetieren mussten. Mehrere Kapitel – sie bilden den Kern des Bandes – gelten dem das ursprüngliche Lager ergänzenden Lager Birkenau, das Platz für 12.000 Gefangene bieten sollte. »Massenvernichtung und Sklavenhaltung« – so ist eines der Kapitel überschrieben, doch dieser Titel charakterisiert zugleich den roten Faden der gesamten Darstellung. Verwiesen wird ebenso auf die Versuche von Häftlingen, Widerstand zu üben und zu revoltieren. Ein Kapitel über Geschichte und Konzeptionen des Museums zur Geschichte von Auschwitz-Birkenau sowie eine detailreiche Zeittafel runden den Band ab.

Susanne Willems kann nachweisen, wie seit Beginn des Jahres 1941 die I.G. Farbenindustrie AG, damals das weltweit größte Chemieunternehmen, mit der Gründung eines seit Oktober 1939 geplanten Werkes in Auschwitz entscheidenden Einfluss auf die industrielle Ausbeutung der Region nahm. Für ihre Baustellen waren nicht allein polnische Einwohner zu vertreiben, sondern vor allem die benötigten Arbeitskräfte zu rekrutieren. Himmler wies seine Untergebenen in Auschwitz am 26. Februar 1941 an, die Bauvorhaben durch die Gefangenen »in jedem nur möglichen Umfang zu unterstützen.« Und im Mai 1942 befahl er, »größere Judenmengen dem K.Z. Auschwitz zwecks Arbeitsleistung« zu überstellen. Zwei Monate zuvor hatte der Rüstungsminister Albert Speer bereits verlangt, dass die Konzentrationslager »in stärkerer Form für die Rüstungsfertigung eingespannt« werden. Das KZ Auschwitz sah man als eine Art Ergänzungsbetrieb zum Bau des eigenen Werkes an. Arbeitssklaven wurden zu lächerlich geringen Mietpreisen geliefert, brutal geschunden und ausgebeutet. »In jedem Fall akzeptierte die Industrie nur leistungsfähige Arbeitssklaven. Die SS in Auschwitz nahm Häftlinge nach Verschleiß ihrer Arbeitskraft zurück, brachte sie so schnell wie möglich um und lieferte den Betrieben Ersatz« – so das Urteil der Autorin. (S. 147)

Zugleich sollte also Arbeit eines der Mittel sein, Menschen zu vernichten, vor allem jüdische, die aus allen Teilen Europas nach Auschwitz deportiert wurden. Das Prinzip Profit durch Arbeit sah sich ergänzt durch das Konzept Vernichtung durch Arbeit. Darin bestand letztlich der Sinn des Spruches, der den Eingang in das Lager überspannte: »Arbeit macht frei«. Das alles galt auch für andere Firmen, die sich im Umfeld von Auschwitz zuhauf ansiedelten, u.a. für Krupp, Siemens und für die Betriebe des SS-Unternehmens Deutsche Ausrüstungswerke (DAW).

Auschwitz-Birkenau verfügte infolge der Massendeportationen von europäischen Juden stets über so große und kontinuierlich ergänzbare Arbeitskräftereserven, dass hier ein Gefangenenleben nichts galt, weniger sogar als in anderen Konzentrationslagern. Völlig berechtigt ist die Aussage von Susanne Willems, dass Albert Speer beim Nürnberger Prozess gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher vermutlich auch zum Tode verurteilt worden wäre, hätten die Richter das von der Autorin ermittelte Material bereits gekannt.

Briefe

3. September 2015

Sehr geehrte Redaktion,

 

Seit vielen Jahren bin ich Abonnent der »antifa«. Nicht jeder Artikel entspricht meinen Überzeugungen. Insgesamt halte ich die Zeitung jedoch für informativ. Ich möchte Sie auf einen Irrtum in dem Artikel »Das Potsdamer Abkommen« aufmerksam machen. Dort heißt es: »Beim Thema ›Polen‹ wurden die polnische Westgrenze (Oder-Neiße-Linie) und der polnische Anteil Ostpreußens endgültig fixiert, wobei zu diesem Thema auch eine polnische Delegation gehörte wurde.« Der Text zur Oder-Neiße-Grenze ist irreführend und entspricht nicht den Tatsachen. In dem vom »Staatsverlag der DDR, Berlin 1975« herausgegebenen Buch »Das Potsdamer Abkommen – Dokumentensammlung«, Seite 228 heißt es:

»In Übereinstimmung mit dem bei der Krim-Konferenz erzielten Abkommen haben die Häupter der drei Regierungen  die Meinung der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit hinsichtlich des Territoriums im Norden und Westen geprüft, das Polen erhalten soll. Der Präsident des Nationalrates Polens und die Mitglieder der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit sind auf der Konferenz empfangen worden und haben ihre Auffassungen in vollem Umfange dargelegt. Die Häupter der drei Regierungen bekräftigen ihre Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zu der Friedenkonferenz zurückgestellt werden soll.«

Im Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950 hatte die DDR zwar die Oder-Neiße-Grenze de facto anerkannt aber ein Teilstaat kann nur für sich sprechen, sonst hätte es ja eine Hallstein-Doktrin à la DDR gegeben. Die BR Deutschland hat zwar auch im Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 die »Unverletzlichkeit der Oder-Neiße-Grenze« anerkannt – allerdings mit dem einschränkenden Hinweis auf die »Friedenskonferenz«. Die endgültige Regelung fand erst im 2+4 – Vertrag am 12. September 1990 ihren Niederschlag und ist damit völkerrechtlich verbindlich. Ich erwarte eine Korrektur Ihres Artikels.

 

Mit freundlichen Grüßen, Klaus Leutner

 

 

Lieber Kollege Leutner,

 

ich freue mich, dass die antifa so aufmerksame Leser hat, die sich mit den einzelnen Beiträgen sehr genau beschäftigen und mögliche Fehler nicht nur kritisieren, sondern auch wichtige korrigierende Hinweise geben.

Dennoch sehe ich gegenwärtig keinen Notwendigkeit einer Korrektur des Beitrages. Der Unterschied in der Begründung liegt in einer völkerrechtlichen und in einer politischen Bewertung. In der Tat wurde – insbesondere aufgrund der Vorbehalte der englischen Verhandlungsdelegation – in dem Verhandlungstext der Vorbehalt »bis zu einer endgültigen Friedensvertragsregelung« aufgenommen.

Defacto und politisch war es aber so, dass durch die Gebietsverschiebung die Kompensation und Reparationszahlung an Polen abgegolten wurde. Auch die Umsiedlung aus diesen Gebieten wurde akzeptiert. Damit war klar, dass durch diese Regelungen eine grundlegende Neustrukturierung geschaffen wurde.

Zurecht hat die DDR mit dem deutsch-polnischen Vertrag (Görlitzer Abkommen) daher schon Anfang der 50er Jahre diese Grenzziehungen als »Friedensgrenze« anerkannt.

Es war dem damaligen weltpolitischen Kräfteverhältnis geschuldet, dass zwar Konrad Adenauer und später die Bundesregierung lauthals dagegen wetterten und immer wieder Gebietsansprüche gegenüber Polen erhoben (»Dreigeteilt niemals!«), diese aber nur propagandistisch – wie eine Monstranz – vor sich her tragen konnten.

Der Realismus der Ostverträge (Warschauer Vertrag) ging ebenfalls vom politischen und territorialen Status quo aus. Dass sich die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht noch einmal die »Vorläufigkeit« dieser Vereinbarung bestätigen ließ, hatte insbesondere innenpolitische Bedeutung.

Von diesem virtuellen Gebietsanspruch ging man erst ab, als anders nicht der Anschluss der DDR mit den vier alliierten Mächten zu haben war. Somit war – völkerrechtlich – tatsächlich erst mit dem 2+4-Vertrag diese Grenze endgültig.

Faktisch war sie es aber seit der Festlegung durch das Potsdamer Abkommen – und darauf bezieht sich die Aussage in dem Artikel in der antifa.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Überlegungen nachvollziehbar sind und verbleibe mit kollegialen Grüßen

Dr. Ulrich Schneider

Abschied von Hans Canjé

geschrieben von Regina Girod

2. September 2015

Am 6. Juli starb der Mitbegründer und langjährige Chefredakteur der antifa

 

Im November letzten Jahres erinnerte die VVN-BdA mit einer Matinee in der »Gedenkstätte deutscher Widerstand« an die antifaschistischen Widerstandskämpfer Kurt Goldstein und Emil Carlebach, die beide 100 Jahre alt geworden wären. Einer der Redner war Hans Canjé, mit 85 Jahren der Älteste im Kreis. Mit seiner charakteristischen, heiseren Stimme erzählte Hans, wie er als ganz junger Mann den Auschwitz-Überlebenden Kurt Julius Goldstein kennenlernte, der ihn geprägt hat, wie kaum ein anderer. Und wie er von dem ehemaligen Buchenwalder Emil Carlebach das Journalistenhandwerk lernte. In seiner Rede wurden 70 Jahre Geschichte des Antifaschismus lebendig. Hans` Humor und seine Menschlichkeit berührten die Zuhörer tief.

Hans Canjé am 8. Mai 2013 an der Kremlmauer in Moskau Foto: Christiane Mathejka

Hans Canjé am 8. Mai 2013 an der Kremlmauer in Moskau
Foto: Christiane Mathejka

Kennen gelernt habe ich Hans Canjé Anfang der 90er Jahre als Chefredakteur der antifa. Die war damals eine Monatszeitschrift, herausgegeben vom IVVdN, auf gutem Papier gedruckt und geheftet- eine professionelles Journal, dessen Redaktion sich jeden Montag traf. Gern erzählte Hans die Geschichte, wie Kurt Goldstein, ausgestattet mit der Autorität des ehemaligen Intendanten, ihn und eine Handvoll anderer Journalisten zu dieser Aufgabe »verdonnert« hatte. »Jetzt sei Schluss mit dem unproduktiven Rentnerdasein, man müsse den Antifaschismus der DDR verteidigen und weiter geben, eine kleine Aufwandsentschädigung könnte der Verband auch zahlen«. Da war Hans 61 und weit entfernt von einem Leben im Ruhestand, dem er selbst mit 80 noch nichts abgewinnen konnte. Er hat die Redaktion dann 13 Jahre lang geführt und das Konzept und den Stil der antifa geprägt. Sie war für viele aus dem Osten damals wichtig. Nach dem Ende der DDR versuchte man mit allen Mitteln, auch den Antifaschismus zu delegitimieren. Dem stellte sich die antifa entgegen. Hans organisierte für die Zeitung einen Beirat von Historikern aus Ost und West. Er setzte auf fundierte Argumente und eine klare Position. Und er wusste, dass es hier nicht nur um Politik, sondern auch um die Vermittlung einer Lebenshaltung ging. Und so wurde unsere Zeitschrift, was sie bis heute ist: ein »Magazin für antifaschistische Politik und Kultur«.

Dieses Konzept und auch der Name »antifa« blieben nach der Vereinigung der IVVdN und der VVN-BdA zu einer gesamtdeutschen antifaschistischen Organisation erhalten. antifa wurde ihre Zeitschrift, erschien nur noch zweimonatlich und auch die Redaktion kam nun aus Ost und West. Hans hätte sich gewünscht, dass die antifa eine Monatszeitschrift bleibt, doch dafür reichten die Mittel nicht. Auch wenn sein Name nicht mehr im Impressum stand, blieb er der Redaktion verbunden und brachte seine große Erfahrung ein. Die intensiven und vertrauensvollen Gespräche, die wir über all die Jahre führten, waren sehr wichtig für mich. Als Autor war Hans ohnehin unersetzlich. Ganz Journalist der alten Schule besaß er ein Archiv, das bis in die 50er Jahre reichte. Er nutzte es vor allem für Artikel über den Umgang der alten BRD mit der Nazivergangenheit. Geschichte des Widerstands, Gedenkstättenpolitik und der Kampf für die Rehabilitierung der Opfer des kalten Krieges waren weitere Themen, die er immer im Blick behielt.

In den letzten Jahren habe ich Hans´ Lebenshaltung oft bewundert. Er lebte gern und ließ sich auch von schwerer Krankheit nicht entmutigen. Nach einer hochriskanten Herz-OP erlitt er einen Schlaganfall. Monatelang kämpfte er sich zurück ins Leben. Als er nach langem intensivem Training wieder ein paar Schritte gehen konnte, meinte er: »Ich hätte nicht gedacht, dass ich das schaffen würde, aber warum musste es so lange dauern?« Und arbeitete weiter wie zuvor, schrieb Artikel, besuchte Veranstaltungen und er reiste – nun im Rollstuhl und mit Hilfe der Familie und von Freunden. 2013 begleitete ihn seine Enkelin nach Moskau. Gemeinsam mit Freunden der Spanischen Republik nahm er an einem internationalen Forum teil und besuchte das Kinderheim in Ivanovo. 2014 flog er mit seinem Enkelsohn nach Barcelona. Und er berichtete darüber in der antifa.

Aber seine Leiden nahmen zu und Hans war sich bewusst, dass er in diesem Kampf nur Zeit gewinnen, doch nicht siegen konnte. Noch immer voller Pläne, wog er ab, welche Therapien für ihn in Frage kamen. Und welche nicht. Sein Tod kam plötzlich, genau an jenem Tag, als die Juli-antifa in Druck gegangen war. Mit einem Beitrag von Hans Canjé, der nun sein letzter bleiben wird. Eine Ära ist damit zu Ende gegangen.

Hans war ein gerader, aufrechter Mann. In Anlehnung an das Märchen der Gebrüder Grimm nannte ihn Kurt Goldstein manchmal »mein treuer Hans«. Das passte gut, denn Hans war treu. Er war und blieb, wofür er sich in seiner Jugend entschieden hatte: Antifaschist und Kommunist. Zu seinen Überzeugungen stand Hans wie zu den Menschen, mit denen er verbunden war – als Liebender und als Geliebter, als Freund, Genosse und als Kamerad.

Wir werden ihn nicht vergessen.

Neuer Militarismus

geschrieben von Ulrich Schneider

1. September 2015

Japan 70 Jahre nach seiner Niederlage im Zweiten Weltkrieg

 

Mitte August 2015 wurde in Japan an den 70. Jahrestag der Unterzeichnung der Kapitulation erinnert, mit der der Pazifikkrieg am 2. September 1945 endgültig endete. Zehn Tage zuvor gedachte das Land des ersten Atombombenabwurfs von Hiroshima und zwei Tage später dessen in Nagasaki. Beide Ereignisse machten die Widersprüchlichkeit der Erinnerung und des Umgang mit der Vergangenheit des japanischen Militarismus deutlich.

Die Niederwerfung des japanischen Militarismus 1945 durch die gemeinsame Kraft der Anti-Hitler-Koalition, wie sie in Jalta und noch einmal in Potsdam verabredet wurde, war eine zwingende Notwendigkeit. War doch die japanische Okkupationspolitik in Korea, in China und in den ehemaligen französischen Kolonien Indochinas von Kriegsverbrechen und einer unmenschlichen Ausplünderung der Zivilbevölkerung sowie der Ressourcen der Länder geprägt. Das Urteil des Tokioter Prozesses von 1946/48 gegen 28 Hauptkriegsverbrecher zeigt deutlich, in welchem Maße die hier Angeklagten stellvertretend für das militaristische Herrschaftssystem »als Führer, Organisatoren, Anstifter oder Komplizen an der Planung oder Ausführung eines gemeinsamen Plans oder einer Verschwörung zum Führen von Angriffskriegen« und Gräueltaten gegen Kriegsgefangene und die Zivilbevölkerung beteiligt waren. Genannt sei an dieser Stelle exemplarisch das Massaker von Nanking (China), bei dem japanische Truppen mindestens 200 000 Zivilisten und Kriegsgefangene ermordeten und rund 20.000 Mädchen und Frauen vergewaltigten.

Die rechte Regierung unter Ministerpräsident Shinzo Abe (LDP) kam in der offiziellen Feierstunde vor 7000 geladenen Gästen nicht um eine Erklärung umhin: »Japan hat wiederholt Gefühle der tiefen Reue und eine von Herzen kommende Entschuldigung für seine Taten während des Krieges zum Ausdruck gebracht.« Diese Position früherer Kabinette »wird unerschütterlich in die Zukunft hinein bleiben.« Bezogen auf China sprach Abe von »unermesslichem Leid«, das durch Japans Militär verursacht worden sei. Allen asiatischen Nachbarn und früheren Kriegsgegnern übermittelte er seine »tiefe Trauer und ewiges Mitgefühl«. Eine Verurteilung dieser Verbrechen war von ihm nicht zu hören.

Abe, der sich in der Tradition seines Großvaters Nobusuke Kishi sieht, der wegen Kriegsverbrechen verurteilt worden war, hat diese Haltung schon einmal demonstriert, als er im Dezember 2013 den Yasukuni-Schrein aufsuchte, an dem traditionell der 2,5 Millionen gefallenen japanischen Soldaten gedacht wird, darunter aber auch zahlreicher Kriegsverbrecher. Im vergangenen Jahr bezeichnete er in einer Grußbotschaft für die buddhistische Totenfeier für hingerichtete Kriegsverbrecher diese als »Märtyrer«. In diesem Jahr blieb er zwar persönlich dem Schrein fern, schickte aber eine Opfergabe.

Vor diesem Hintergrund kommt Prof. Eiichi Kido (Universität Osaka) zu der Einschätzung, dass die geschichtsrevisionistische Tendenz, die kolonialistisch-imperialistische Vergangenheit Japans zu verharmlosen oder sogar zu verherrlichen, zunehme. Dabei gehe es um eine Umschreibung der Geschichte der Kriegsverbrechen selber und insbesondere die Ablehnung eines ehrlichen Umgangs mit der Geschichte der »Trostfrauen«, koreanische Frauen, die als Zwangsprostituierte für die japanischen Soldaten dienstbar sein mussten. Bücher zu diesem Thema oder selbst wissenschaftliche Veranstaltungen an den Universitäten werden von rechten Studierenden und Medien angegriffen. Kido berichtet: »Bei rassistischen Demonstrationen werden auch große Hakenkreuzfahnen hochgehalten. Bei einer Kundgebung zur »Verwirklichung der Großostasiatischen Wohlstandssphäre« am 20. April 2014, dem 125. »Führergeburtstag«, wurde mit Hakenkreuzen nicht nur der Hegemonieanspruch Japans in Ost- und Südostasien unterstrichen, sondern auch die Rehabilitation von NS-Deutschland propagiert.«

Selbst der UN-Menschenrechtsausschuss formulierte im Sommer 2014 gegenüber Japan seine »Besorgnis über weitverbreitete rassistische Diskurse« und forderte eine angemessene Untersuchung zum Thema »Trostfrauen«.

Der politische Hintergrund dieses Geschichtsstreits ist offenkundig: Japan will »aus dem Schatten der Geschichte treten«, um eine neue politische und militärische Rolle in Südostasien zu spielen. 2014 legte Abe eine Entschließung vor, die den Artikel 9 der japanischen Verfassung, der einen Verzicht auf Krieg und militärische Gewalt beinhaltet, außer Kraft setzen würde. Offiziell geht es nur um eine »Neuinterpretation« der »kollektiven Selbstverteidigung«. Viele Kritiker befürchten jedoch eine Rückkehr zum japanischen Militarismus. Dies wurde auch in der Parlamentsdebatte deutlich, bei der diese Vorlage mehrheitlich angenommen wurde. Die LDP-Regierung buhlte dabei mit nationalistischen Parolen um Unterstützung selbst bei den Opfern ihrer Sozialpolitik.

Aber es gibt deutliche Zeichen von Widerstand. Anlässlich der Gedenkfeiern zur Erinnerung an die Atombombenabwürfe von Hiroshima und Nagasaki forderten mehrere 10.000 Japaner, jeglicher militärischen Expansionspolitik aktiv entgegenzutreten.

Erfolg auch der VVN-BdA

geschrieben von Ulrich Sander

1. September 2015

Vor 15 Jahren: Deutsche Zahlungen an Zwangsarbeiter werden beschlossen

 

Unser unvergessener Alfred Hausser, Gründer der Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter unter dem NS-Regime und Ehrenpräsident der VVN-BdA, hatte sich schon seit Anfang der 80er Jahre unermüdlich des Problems der Entschädigung von Zwangsarbeitern angenommen. Er war selbst bei Bosch Zwangsarbeiter und hat am antifaschistischen Widerstand teilgenommen. Im August 2000 erhielt ich einen Anruf von ihm. Die von ihm vorgeschlagene Präambel wurde angenommen und soll das Gesetz zur Zwangsarbeiterentschädigung zieren. In der Präambel heißt es: »In Anerkennung, dass der nationalsozialistische Staat Sklaven- und Zwangsarbeitern durch Deportation, Inhaftierung, Ausbeutung bis hin zur Vernichtung durch Arbeit und durch eine Vielzahl weiterer Menschenrechtsverletzungen schweres Unrecht zugefügt hat, deutsche Unternehmen, die an dem nationalsozialistischen Unrecht beteiligt waren, historische Verantwortung tragen und ihr gerecht werden müssen«, bekenne sich der Deutsche Bundestag »zur politischen und moralischen Verantwortung für die Opfer des Nationalsozialismus.« Nach Anhörungen des Bundestages – erstmals wurden auch die Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter und die VVN-BdA, vertreten durch Christoph Jetter, vom Bundestag angehört – kam es zur Beschlussfassung und auch die »Rechtssicherheit« wurde in den USA vereinbart.

Das Gesetz zur Schaffung der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« (EVZStiftG) sah vor: Je zur Hälfte finanziert von der Bundesrepublik Deutschland und einer Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen wird die Stiftung EVZ im Jahr 2000 mit einer Kapitalausstattung von zehn Milliarden DM (5,1 Mrd. Euro) gegründet. Sie begann jedoch erst ein Jahr später – die Unternehmer bekamen ihren Anteil nicht zusammen und zahlten erst, als der Staat ihnen die Steuern für ihren Anteil erließ – mit der Zahlung. Sie erfolgte in Zusammenarbeit mit sieben internationalen Partnerorganisationen mit individuellen Auszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und beendete diesen Teil ihrer Arbeit im Jahr 2007. Über 1,7 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter und andere NS-Opfer in 98 Ländern erhielten pauschalierte individuelle Einmalzahlungen bzw. wurden innerhalb zusätzlicher humanitär-medizinischer Programme berücksichtigt.

Nach 55 Jahren kam jedoch die ganze Anstrengung für viele, die zwischenzeitlich verstorben waren, zu spät. Ganze Gruppen ehemaliger Zwangsarbeiter, wie italienische Militärinternierte, sowjetische Kriegsgefangene, westeuropäische Zwangsarbeiter und solche, die nicht deportiert worden waren, blieben weitgehend ausgeschlossen. Derzeit befasst sich EVZ mit der Aufgabe, das restliche Geld für Aufklärungsprogramme und Jugendarbeit aufzuwenden.

Der Blick zurück zeigt ein Projekt, an dem die VVN-BdA einen guten Anteil hat, auch wenn sie nicht in Gremien der EVZ gewählt wurde und die offizielle EVZ-Geschichtsschreibung den Erfolgsanteil der VVN-BdA schmälert. Das größte Verdienst am Gelingen hatten allerdings jüdische Organisationen in den USA. Sie starteten Sammelklagen gegen die deutsche Industrie und ließen sich dabei von finanzkräftigen Unternehmen in den USA unterstützen, die eine Chance sahen, die deutsche Industrie vom US-Markt zu verdrängen. Man sagte: Die Deutschen haben Marktvorteile durch die Zwangsarbeit gehabt, die US-Amerikaner nicht. Das rief den Bundeskanzler Gerhard Schröder und den US-Präsidenten Bill Clinton auf den Plan. Clinton untersagte die Sammelklagen in den USA, aber er verpflichtete den Kanzler, für eine Lösung der Entschädigungsfrage in Deutschland zu sorgen.

Diese Lösung war die EVZ-Stiftung, und sie war natürlich keine Entschädigung. Die VVN-BdA hatte immer verlangt, dass eine Lohnnachzahlung an die Opfer und an die Familien der schon Verstorbenen erfolgt. Diese Lohnnachzahlung hätte weit über 180 Milliarden DM erfordert. Das errechnete Prof. Thomas Kusczynski aus Berlin in einem aufsehenerregenden Gutachten. Da aber keine große Solidaritätsbewegung in der deutschen Bevölkerung für ihre ehemaligen Kollegen geschaffen werden konnte, blieb der Druck zur Lohnnachzahlung aus.

Dass es überhaupt die nicht ausreichende Lösung gab, immerhin erst 55 Jahre zu spät, das lag auch daran, dass man das Zwei-plus-Vier-Abkommen von 1990 als Friedensvertrag mit Deutschland ansah. Auf der Londoner Schuldenkonferenz von 1953 war entschieden worden, dass Deutschland seine Schulden an die Sklavenarbeiter erst nach Abschluss eines solchen Vertrages zahlen muss.

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