Mit Gesang wurde gekämpft

geschrieben von Ulrich Schneider

2. Mai 2016

Von der notwendigen Wiederaneignung antifaschistischer Liedkultur

 

»Bella Ciao«, »Die Moorsoldaten«, »Roter Wedding« oder »Spaniens Himmel« – solche Liedtitel sind den Älteren in der antifaschistischen Bewegung noch gut in Erinnerung. Fragt man jedoch jüngere Mitglieder, die in den vergangenen zehn Jahren zur Organisation gestoßen sind, dann hat der größte Teil von ihnen vielleicht schon einmal davon gehört, doch singen könnten sie die Lieder sicher nicht. Das soll natürlich kein Vorwurf an die jüngeren Generationen sein, aber ein Hinweis auf ein Manko in der kulturellen Arbeit auch unserer antifaschistischen Organisation.

Mit dem Verlust der politischen Hegemonie mit dem Ende der DDR und dem gesellschaftspolitischen Roll-Back in unserem gesamten Land gingen auch kulturelle Traditionen, die in gewisser Weise zur Identität der politischen Bewegung gehören, verloren. Nach meinem Eindruck gibt es in unseren Strukturen eigentlich nur eine Gruppe, für die die Lieder der antifaschistischen Bewegung zum politischen Repertoire gehören, nämlich die »Kämpfer und Freunde der Spanischen Republik«.

Diese Lieder im Spanischen Bürgerkrieg waren die alltägliche Möglichkeit einer gemeinsamen Verständigung auch über die verschiedenen Sprachen hinweg. Sicherlich haben auch die kongenialen Aufnahmen mit Ernst Busch, die immer wieder in verschiedenen Aufzeichnungen zu hören sind, dazu beigetragen, dieses Liedgut zu bewahren.

Viele andere Formen der kulturellen Erinnerung an das Liedgut der deutschen und internationalen antifaschistischen und Arbeiterbewegung existieren nicht mehr. Die Tradition der Singegruppen-Bewegung der DDR ist faktisch verschwunden. Auch innerhalb des Organisationslebens haben Lieder der Bewegung ihre Bedeutung verloren, Melodien sind noch bekannt, die Texte, über die natürlich die politischen Botschaften transportiert wurden, findet man nur noch im Internet.

Erinnern wir uns an die politische Bewegungen gegen die griechische Militärjunta oder gegen das Pinochet-Regime in Chile, dann waren es nicht zuletzt die beeindruckenden Konzerte von Mikis Theodorakis und Maria Farantouri sowie Inti Illimani und Quilapayun, die für eine hohe Emotionalität gesorgt haben. Jedes ihrer Lieder war ein mobilisierendes Argument im Kampf gegen Unterdrückung und für unsere internationale Solidarität.

In der internationalen antifaschistischen Bewegung wird diese kulturelle Tradition noch aktiver gepflegt. Ich habe noch keine große Veranstaltung z.B. der russischen Veteranen erlebt, auf denen nicht Lieder aus dem Großen Vaterländischen Krieg oder aus dem Bürgerkrieg gesungen wurden. Und diese Lieder sind auch den Jüngeren bekannt. In Griechenland, Spanien und Portugal ist es eine lebendige Tradition, dass beim Zusammensein mit antifaschistischen Gruppen am Ende, nicht nur im »gemütlichen Teil des Tages«, Lieder der Partisanenbewegung angestimmt werden. Auch bei Demonstrationen und Kundgebungen hört man gemeinsam gesungene Lieder.

In Italien haben selbst heutige Musikgruppen wie die »Modena City Ramblers« die Lieder des Partisanenkampfes oder der linken politischen Bewegung im Repertoire und tausende junge Menschen singen diese Lieder mit. Ein Konzertvideo bei »you tube« wurde bereits 7,5 Mio. Mal angeschaut.

Betrachtet man die Internet-Angebote zum Thema »Arbeiterlieder«, könnte man den Eindruck haben, dass auch in unserem Land ein breites Interesse besteht. Jedoch gibt es nur wenige Musiker und Gruppen, die sich mit solchen Liedern beschäftigen, so z.B. die Hamburger Gruppe »Rotdorn«, die Bremer Gruppe »Grenzgänger«, die »Marbacher« (Baden-Württemberg) oder der Berliner »Hanns Eisler Chor«. Liedermacher wie Hannes Wader und Konstantin Wecker machen Anleihen an diese Vorlagen, auch wenn sie zumeist ihre eigenen Texte vertonen. Doch insgesamt sind dies »Nischenangebote« und im Alltag auch unserer Organisation spielt diese Form kultureller Betätigung nur eine untergeordnete Rolle.

Doch wenn man die Konzerte von Esther Bejarano gemeinsam mit der Microphone Mafia erlebt, dann wird sichtbar, welch großes emotionales Potential die Vermittlung von antifaschistischer Identität über die musikalische Ebene beinhaltet.

Diese Möglichkeiten antifaschistischer Musik und Kultur sollten wir als VVN-BdA verstärkt im Blick behalten, damit nicht dieser wichtige Teil unserer kulturellen Tradition und Identität verloren geht.

Vom Wert des Lebens

geschrieben von Ernst Antoni

2. Mai 2016

Ausstellung zum Umgang mit Kranken und Behinderten im NS-Staat

 

»Des Lebens wert« wurden im in den Jahren von 1933 bis 1945 sich zunehmend kriegerisch ausdehnenden »Dritten Reich« Millionen von Menschen nicht befunden und deshalb gewaltsam zu Tode gebracht. Der Holocaust, die Massenmorde an Juden, Sinti und Roma, und all den anderen, die von den NS-Herrschern und deren willigen Vollstreckern als »Untermenschen« eingeordnet worden waren, die Extermination politischer Gegnerinnen und Gegner, das Wüten der deutschen Eroberer in den besetzten Ländern, die »Vernichtung durch Arbeit« von Kriegsgefangenen und zur Zwangsarbeit Gezwungenen aus aller Welt in deutschen Betrieben und den diesen beigestellten Lagern: Angesichts der Dimensionen solcher Verbrechen, sind über 200.000 Ermordete eine bescheidene Zahl.

Ausstellungskatalog: »erfasst. verfolgt. vernichtet. Kranke und behinderte Menschen im Nationalsozialismus«, zweisprachig deutsch und englisch, Springer Verlag Heidelberg, 232 S., 19,90 Euro

Ausstellungskatalog: »erfasst. verfolgt. vernichtet. Kranke und behinderte Menschen im Nationalsozialismus«, zweisprachig deutsch und englisch, Springer Verlag Heidelberg, 232 S., 19,90 Euro

»erfasst. verfolgt. vernichtet. Kranke und behinderte Menschen im Nationalsozialismus« heißt die Ausstellung, die seit Anfang April (und noch bis zum 26. Juni 2016) im »NS-Dokumentationszentrum« in München zu sehen ist. Neben den »systematisch Ermordeten«, wie es im Begleitmaterial zur Ausstellung heißt, den 200.000 Todesopfern, steht eine zweite Zahl im Raum: »Bis zu 400.000 Menschen wurden zwischen 1933 und 1945 zwangssterilisiert.«

Bei ersteren ging es um »lebensunwertes Leben«, dem ein Ende bereitet wurde. Der jeweilige »Wert« wurde festgemacht an Kriterien wie »Heilbarkeit« oder »Arbeitsfähigkeit«. Und dann wurde fast immer gnadenlos entschieden, wer überleben durfte. Auch einen Begriff »Bildungsfähigkeit« gab es.

Diejenigen, die in Krankenhäusern, Heilanstalten, Heimen, in Ämtern und anderen Instanzen Entscheidungsbefugnis letztlich über Leben oder Tod hatten – Ärzte, Pflegepersonal, staatliche oder kommunale »Funktionsträger« – walteten, wie die Ausstellung zeigt, von ganz wenigen Einzelnen ausgenommen, fleißig ihres Selektionsamtes. Und sie wussten ihre Maßnahmen sowohl »volkswirtschaftlich« (und »volksnah«: »unnütze Esser«) als auch »ethisch« (»Gnadentod«, »Euthanasie«…) zu begründen.

Bei der Zwangssterilisierung wiederum ging es um Erhalt und Sicherung der »Volksgemeinschaft«, konkret um die Verhinderung »erbkranken Nachwuchses«. Spätestens hier könnten beim Gang durch die fünf Abteilungen der schon sehr text- und informationsintensiven Ausstellung (69 Tafeln, zwei »Medienstationen«, ergänzt durch einen auf München bezogenen lokalgeschichtlichen Anhang) aktuelle Alarmlämpchen aufblinken. Die eine oder andere »Biologisierung« oder genetische »Absicherung« heutiger Lebens- und Beziehungsplanungen betreffend…

Besonders lehrreich sind bei dieser Ausstellung (auch sie ein Versuch der eigentlich zu späten »Aufarbeitung« einer alles andere als glorreichen Geschichte – in diesem Falle jener der »Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde«, DGPPN, und ihrer Vorgängervereine), die ausführlichen Hinweise auf die Zeit nach 1945 und hier nicht zuletzt auf das Fortwirken einer Reihe der für die Mordtaten Verantwortlichen. Meist wieder in höchsten Ämtern und Ehren. In Kliniken, Anstalten, Heimen, in Verbänden und in der Politik…

Die DGPPN hat die Ausstellung in Zusammenarbeit mit der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und der Stiftung Topographie des Terrors erstellt und sie 2014 unter Schirmherrschaft des Bundespräsidenten in Berlin auf den Weg gebracht. Seither wurde sie im In- und Ausland gezeigt, nach München stehen Dresden, Hamburg, Bremen, Jena und Erfurt auf dem Plan, aber auch London, Kapstadt und Sao Paulo.

Zurück zur »Aufarbeitung« der Jahre nach 1945. »Bis heute«, heißt es in Ausstellung und Katalog, »fallen Zwangssterilisierte und Angehörige von ‚Euthanasie‘-Opfern nicht unter das in den 1950er-Jahren verabschiedete und mehrfach ergänzte Bundesentschädigungsgesetz. Nach dessen Definition sind NS-Verfolgte Menschen, die wegen ihrer politischen Meinung, ihrer ‚Rasse‘, ihrer Weltanschauung oder ihrer Religion verfolgt wurden. Menschen, die zwangssterilisiert worden waren oder in Mordanstalten überlebt hatten, und Angehörige von ‚Euthanasie‘-Opfern gehören nicht dazu.« Unter bestimmten Bedingungen gebe es allerdings seit den 1980er-Jahren »Einmalzahlungen« oder »Beihilfen«.

Und unter der Überschrift »Deutscher Bundestag« wird präzisiert: »Bei der 34. Sitzung des Ausschusses für Wiedergutmachung im April 1961 nahmen Sachverständige zur Entschädigung von Zwangssterilisierten Stellung. Drei von ihnen waren an den NS-Medizinverbrechen beteiligt. (…) Sie alle lehnten Zahlungen mit unterschiedlichen Begründungen entschieden ab.«

Prof. Winfried Nerdinger, Gründungsdirektor des NS-Dokumentationszentrums, kann hier nur beigepflichtet werden: »Im Aufzeigen aktueller Bezüge, dem Fort- und Weiterleben nationalsozialistischer Ideen, wird deutlich: Das geht mich heute noch etwas an. Dieses Bewusstsein zu schaffen ist Hauptziel unserer Arbeit.«

Aus den Landesvereinigungen und Verbänden

30. April 2016

Hier finden Sie Beiträge aus dem Verband sowie aus den Landesvereinigungen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen: AntifaLS_2016_0506_web

Titelbild

7. März 2016

Titelbild[1]Kunstaktion bei einem Bundeswehr-Appell in München. Näheres dazu auf Seite 31 dieser Ausgabe. – Und zum Thema Krieg und Frieden neben anderem der Aufruf der VVN-BdA zu den diesjährigen Ostermärschen auf den »Verbands-Seiten« im Innenteil des Heftes.

Editorial

geschrieben von Regina Girod

7. März 2016

»Was können Antifaschistinnen gegen das Sterben an den Grenzen und die Entrechtung der rund eine Million Flüchtlinge hierzulande noch ausrichten?«, fragt Markus Roth in dieser Ausgabe und kommt zu der Antwort:« Geflüchtete verteidigen und den Rechtsruck bekämpfen.«(Seite 3). Angesichts des gerade ablaufenden kollektiven De-Humanisierungs- und Re-Nationalisierungsprogrammes eine schwere Aufgabe. Für ihre Lösung kann es sinnvoll sein, einen Blick zurück auf unsere Wurzeln und unser historisches Gewordensein zu werfen. Ulrich Schneider hat sich diesem Thema in unserem »Spezial« gestellt. (Seite 13 – 16). Ursprünglich geschrieben für eine Junge-Welt-Debatte über »Antifaschismus heute« kann sein Artikel auch als Diskussionsbeitrag zum Selbstverständnis innerhalb der VVN-BdA gelesen werden.

Damit ergänzt er sinnvoll eine weitere Debatte, die diese Ausgabe der antifa prägt.

Der Artikel »Zauberlehrlinge« von Thomas Willms in der Januar-Februar-Ausgabe hat vor allem im Internet große Diskussionen ausgelöst. Einige der pro- und contra-Reaktionen kann man inzwischen als Kommentare auf unserer Internetseite nachlesen. Da es sich bei dem Beitrag jedoch nicht nur um eine persönliche Meinungsäußerung von Thomas Willms handelte, sondern er in grundlegenden Fragen auch den Diskussionsstand des Bundesausschusses und des Bundessprecherkreises der VVN-BdA spiegelt, hat sich die Redaktion entschieden, vier Seiten dieser Ausgabe für die Darstellung unterschiedlicher Positionen zu den aufgeworfenen Problemen zur Verfügung zu stellen. (Seiten 8 – 11) Es war uns bewusst, dass der Artikel Diskussionen auslösen würde, die wir jedoch für wichtig und notwendig halten. Unterschiede und Gegensätze in strategischen und taktischen Fragen müssen in politischen Bündnissen immer wieder diskutiert werden, wollen sie nicht früher oder später an ihren Widersprüchen zerbrechen. Gebraucht wird allerdings kein »Schlagabtausch«, sondern eine sachliche und solidarische Auseinandersetzung. Dazu möchten wir mit unserer Debatte einen Beitrag leisten.

Gegendruck entwickeln

geschrieben von Markus Roth

6. März 2016

Die Geflüchteten verteidigen und den Rechtsruck bekämpfen

Wer die politischen Debatten um die Aufnahme von Flüchtlingen und die Militarisierung der EU-Außengrenzen verfolgt – oder sich gar selbst zu Wort meldet, neigt zum Verzweifeln. Die Marschrichtung ist derart festgelegt und offenbar breit akzeptiert, dass sich, wie zu Zeiten des Burgfriedens, kaum daran rütteln lässt. Was können Antifaschisten und Antifaschistinnen gegen das Sterben an den Grenzen und die Entrechtung der rund eine Millionen Flüchtlinge hierzulande noch ausrichten?

Weiter Helfen und den Notstand hinterfragen

Es bedurfte keiner größeren Abstimmung um sich kollektiv auf ein De-Humanisierungs- und Re-Nationalisierungsprogramm zu einigen. Die sowieso schon eher bescheidenen Errungenschaften der Flüchtlingsproteste seit 2012 – Abschaffung der Residenzpflicht, Angleichung der Sozialleistungen an Hartz4-Niveau und Lockerung des Arbeitsverbots – wurden ohne Umstände rückgängig gemacht. Im Windschatten (oder mit Rückendeckung – je nachdem wer gerade wen treibt) der medialen Aufregung um die rassistischen Inszenierungen der Alternative für Deutschland (AfD) und Pegida-Bewegung, hat es die Bundesregierung geschafft, das Asyl- und Ausweisungsrecht mehrfach zu verschärfen. Oft in einem Atemzug gelingt es Politikern wie Sigmar Gabriel (SPD), die Hilfsbereitschaft der deutschen Willkommens-Initiativen zu loben und deren baldige Erschöpfung vorauszusagen. Der offenkundig hergestellte behördliche Notstand, der das massenhaft ehrenamtliche Helfen erst nötig gemacht hat, soll nun im Dienste der Forderung »Die Zahlen müssen sinken« als selbsterfüllende Prophezeiung auf die Helferinnen und Helfer übertragen werden. Der Druck auf sie wird in den nächsten Wochen weiter steigen – spätestens dann, wenn sie die Abschiebung der neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger verhindern und deren Teilhabe an der Gesellschaft einfordern wollen. Hier heißt es, ganz konkret, sich gegenseitig den Rücken zu stärken.

Die Fluchtursachen benennen

Gleichzeitig, und auch das ohne viel Aufregung, ist nunmehr neben Frontex auch die Nato unter Führung des deutschen Kreuzers »Bonn« im Mittelmeer auf der Jagd nach Flüchtlingen. Das Sterben an den Grenzen geht derweil unvermindert weiter – allein im Januar 2016 waren es 368 Menschen, die auf dem Weg nach Europa starben. Die Europäische Union und deren Anrainer sind sich grob darüber einig, was das Ziel der Zusammenarbeit anbetrifft: Die Dynamik der Migration muss wieder kontrollierbarer werden. Doch solang sich an den Regional- und Stellvertreterkriegen im Nahen und Mittleren Osten und den mörderischen Handelsbeziehungen zwischen Europa und den afrikanischen Ländern nichts ändert, wird auch die hiesige Anti-Migrationspolitik keinen Erfolg haben. Immer wieder werden sich Menschen auf den Weg machen, wenn vor den Fluchtursachen die Augen verschlossen bleiben und deutsche Firmen am Krieg und dem Niederhandeln profitieren. Hier ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Denn wer es sich auf der heimischen Scholle eingerichtet hat, mag sich die Welt »da draußen« und die blutigen Bezüge zum eigenen Wohlstand kaum mehr vorstellen.

Den Rechtsruck bekämpfen

Angesichts dieser Lage ist es wenig ergiebig, sich über die AfD und deren Forderung nach dem finalen Grenzschuss zu echauffieren. Dennoch ist die Partei als angreifbares Paradebeispiel des gesellschaftlichen Rechtsrucks ein wichtiges Thema im Wahljahr 2016. Denn sich wieder nur auf NPD, ProDeutschland und Die Rechte zu konzentrieren, wäre der aktuellen Lage nicht angemessen. Der Parlamentseinzug einer Partei rechts von der CDU muss antifaschistischen Widerspruch erfahren! Doch so richtig scheint die breite Bewegung gegen AfD und Wutbürger nicht in Gang zu kommen. Ein Grund dürfte sein, dass schon seit Jahren versucht wird, sich auf eine Analyse der AfD und ihres Anhängsels Pegida zu einigen – leider zum Teil auch, indem ihre aggressive Idiotie durch hineininterpretierte Motive rationalisiert wird, die Spurenelemente der sozialen Frage beinhalten. Warum sie nicht mit ihrem offen formulierten Rassismus, dem Sozialchauvinismus und Nationalismus ernst nehmen? Der Zusammenhang zwischen ihrer Hetze und den Anschlägen und Angriffen auf Flüchtlinge ist gegeben. Auch personell spricht nach dem Rauswurf des Wirtschafts-Flügels aus der AfD im Sommer 2015 alles für eine klarere Ausrichtung. Das muss sich nun auch im Umgang mit der Partei niederschlagen. Dazu braucht es nicht zwingend die kleinteilige Sezierung der Partei und ihrer Hintergründe. Es ist ganz einfach: Wer die AfD wählt, wählt das Pogrom.

Grundrechte im Schwinden

geschrieben von Ernst Antoni

6. März 2016

Der Bundestag verabschiedete das »Asylpaket II«

Von der »größten Verschärfung des Asylrechts seit den Neunzigerjahren« war in der Tagespresse zu lesen, nachdem am 25. Februar der Bundestag mit 429 zu 147 Stimmen bei vier Enthaltungen das »Asylpaket II« verabschiedet hatte. Das stimmt – wobei aber in einem Gros der Medien, die sich des Themas annahmen, der Hinweis unterblieb, dass in diesen Neunzigerjahren das bis dahin geltende Asylrecht ohnehin bereits weitgehend verstümmelt und demontiert worden war. Auch damals sorgten Zahlen-Panikmache (»Das Boot ist voll«), ausländerfeindliche und rassistische Parolen und Aktionen bis hin zu pogromartigen Ausschreitungen und Brandstiftungen letztlich für ein gesellschaftliches Klima, das diese Eingriffe ins Asylrecht erst möglich machte. Eingriffe in ein Recht, das in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ja aufgenommen worden war als Konsequenz und Auftrag aus den Erfahrungen mit Menschenverfolgung und Rassismus des deutschen NS-Regimes. Auch aus den Erfahrungen mit dem von diesem Regime über die Menschheit gebrachten Weltkrieg, mit der lebensrettenden Flucht ins Exil, die für viel zu wenige der Gejagten und Verfolgten möglich war. Und auch mit den schwierigen Bedingungen, denen sich viele der Geretteten auf den Wegen zu den Orten ihrer Rettung und auch an diesen selbst schließlich gegenüber sahen.

Im Februar 2016 wurde nun als aktuelle Verschärfung auf das verstümmelte Asylrecht ein »Asylpaket II« gepackt. In einem Kommentar dazu schreibt der seit Jahrzehnten auf diesem Feld engagierte Publizist und Jurist Heribert Prantl: »Vor 23 Jahren hat die Politik, um Flüchtlingszahlen zu senken, das Asylgrundrecht verkleinert. Jetzt verkleinert sie, ohne dies ausdrücklich als Grundgesetzänderung zu benennen, weitere Grundrechte.« Und: »Insgesamt wird der Schutz von Leben und Gesundheit von Flüchtlingen relativiert.«

Verfolgungsfreie Staaten?

6. März 2016

Ein antifa-Gespräch mit dem Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech

antifa: Im Oktober 2015 sind mit Kosovo und Montenegro die letzten beiden Zerfalls-Staaten der ehemaligen Republik Jugoslawien sowie Albanien zu »sicheren Herkunftsländern« von Geflüchteten erklärt worden. Betroffen sind weit überwiegend Roma. Du kommst in einem Gutachten, dass Du für die europäische Rom und Cinti Union verfasst hast zu dem Schluss, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Warum?

Norman Paech: Zunächst hat das Gesetz eine doppelt umstrittene und unrühmliche Geschichte. Es basiert auf der heftig umkämpften aber schließlich von CDU/CSU, FDP und SPD im Mai 1993 durchgesetzten Änderung des Artikels 16 GG, die als »Asylkompromiss« verharmlost wird, tatsächlich aber die weitgehende Aufhebung des Asylrechts ermöglichte. In dem neu eingefügten Art. 16 a GG eröffnet Absatz 3 dem Gesetzgeber die Möglichkeit, Herkunftsstaaten zu bestimmen, » bei denen gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet«. Damit sollte nicht nur dem Missbrauch vorgebeugt werden, sondern jede Form des Asyls sollte verhindert, zumindest erschwert werden. Das war ein direkter Angriff auf die Substanz des deutschen Asylrechts.

antifa: Schon jetzt ist die Anerkennungsquote für Roma sowohl bei dem »Bundesamt für Migration und Flüchtlinge« (BAMF) wie auch bei den Verwaltungsgerichten sehr gering …

Norman Paech: Dies hängt mit den ewigen Stereotypen über Roma und einem Mangel der rechtlichen Würdigung der Herkunftsstaaten zusammen. Daran krankten auch schon Beratung und Verabschiedung des Gesetzes, mit dem im November 2014 Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien zu »sicheren Herkunftsländern« erklärt wurden. Im herkömmlichen juristischen Verständnis wird »politische Verfolgung« und »unmenschliche, erniedrigende Behandlung« als Asylgrund im Sinne des Art. 16 GG nur bei staatlicher Verfolgung angenommen. Seit einigen Jahren gibt es hier jedoch Veränderungen. Mit zwei Richtlinien aus den Jahren 2011 und 2013 hat die EU den Begriff der Verfolgung erweitert und der Bundesgesetzgeber hat ihn in § 3 a Asylgesetz übernommen. Seitdem begründet nicht nur staatliche Verfolgung den Anspruch auf Asyl, sondern auch eine Verfolgung von privaten Dritten ohne Verbindung zum Staat. Die Verletzung von Menschenrechten erfasst dabei auch die sozialen und ökonomischen Menschenrechte. Und schließlich können auch einzelne Maßnahmen oder Situationen wie Diskriminierung, Repressalien, Beeinträchtigungen und Demütigungen eine Verfolgung begründen, wenn sie zu einem Zustand kumulieren, der für den Betroffenen so unerträglich ist, dass er sich ihnen nur noch durch die Flucht entziehen kann. Diese sog. kumulative oder auch strukturelle Verfolgung ist bei dem vielfach bezeugten und verbreiteten Antiziganismus und Rassismus gegenüber den Roma der Hauptfluchtgrund.

antifa: Trotzdem werden neu ankommende Roma in speziellen »Rückführungseinrichtungen« wie dem »Balkanzentrum« in Bamberg einquartiert, von wo aus sie schnellstmöglich ohne individuelles Asylverfahren wieder abgeschoben werden sollen …

Norman Paech: Der Bundestag hat mit dem Gesetz den Ausländerbehörden die Einzelentscheidung über die Verfolgung abgenommen und generell die Staaten für verfolgungsfrei erklärt. Das konnte er auf Grund der Ermächtigung des Art. 16 a Abs. 3 GG, musste dafür aber »gute Gründe« ins Feld führen, wie das Bundesverfassungsgericht 19963 entschieden hat. Es forderte eine »umfassende detaillierte Tatsachenanalyse«, die Heranziehung aller »zugänglichen und zuverlässigen Quellen« und ein »bestimmtes Maß an Sorgfalt«, die mit der Erweiterung des Verfolgungsbegriffs durch die beiden Richtlinien der EU sich noch einmal vergrößert hat.

Diese Sorgfalt bei der Analyse der Herkunftsstaaten lassen Bundesregierung und Bundesrat jedoch vollkommen vermissen. Denn dann hätten sie sich tatsächlich mit den zahlreichen überaus kritischen Berichten über die Länder durch die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den EU-Ministerrat, den Menschenrechtskommissar, das Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, das United Nations Development Program, das Kinderhilfswerk UNICEF bis hin zum U.S. Department of State Bureau of Democracy etc. auseinandersetzen müssen. Alle diese Materialien zeichnen ein Bild von der Situation der Roma in diesen Ländern, die nach den Kriterien der EU-Richtlinien nur als »strukturelle Verfolgung« gewertet werden können. Schon die vollkommen mangelhafte Prüfung und Aus-einandersetzung im Gesetzgebungsprozess mit den zahlreichen Kritiken, die der Erklärung zu sicheren Herkunftsstaaten eindeutig widersprechen, machen dieses Gesetz verfassungswidrig. Es muss aufgehoben werden.

Die Fragen stelle Cornelia Kerth

Phantom mit grauem Haar

geschrieben von Guido Hoyer

6. März 2016

Klage der VVN Regensburg gegen VS-Bericht hatte Erfolg

Wie bekannt, diffamiert die bayerische CSU-Staatsregierung – im Gegensatz zur Bundesregierung und anderen Länderregierungen – die VVN als »linksextremistisch beeinflusst« und veröffentlicht dies bisher Jahr für Jahr im bayerischen Verfassungsschutzbericht. Wie kürzlich ein Prozess am Münchner Verwaltungsgericht, 22. Kammer, zeigte, ist es um den Wahrheitsgehalt von »Tatsachenbehauptungen« des Landesamts für Verfassungsschutz nicht immer gut bestellt.

Geschwärzter VS-Bericht Bayern

Geschwärzter VS-Bericht Bayern

Im Verfassungsschutzbericht 2013 suchte das Innenministerium den angeblichen »Linksextremismus« der VVN u. a. mit der folgenden Behauptung zu belegen: »Am 30. November (2013) führte die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) einen Infostand in Regensburg durch, der von einer Funktionärin der Kreisvereinigung Regensburg der VVN-BdA geleitet wurde.« Gegen diese wahrheitswidrige Passage hatte die Kreisvereinigung Regensburg der VVN mit ihrer Kreisvorsitzenden Luise Gutmann geklagt. Gutmann sollte es, nach Aussage von Polizeibeamten, gewesen sein, die den Infostand geleitet habe.

Die Beweisaufnahme vor Gericht zeigte dann, wie leicht man in einen Verfassungsschutzbericht geraten kann: Als Zeugen geladen waren der MLPD-Vertreter, der den Infostand angemeldet hatte und zwei Polizisten, auf deren Bericht hin der Eintrag im Verfassungsschutzbericht vorgenommen worden war. Der MLPD-Mann bestätigte, Luise Gutmann zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt nicht gekannt zu haben, geschweige denn habe sie den Stand seiner Partei geleitet.

Die beiden Zeugen der Polizei schilderten folgenden Vorgang: Ein Streifenbeamter habe den Infostand kontrolliert; bei diesem »ein- bis zweiminütigen Kontakt«, sprich der Kontrolle des »Sondernutzungsbescheides« für den Stand, wurden keine Personalien festgestellt. Einige Tage später habe ein Staatsschutzbeamter beim Streifenpolizisten nachgefragt und die Auskunft erhalten, eine »50 bis 60 Jahre alte Frau mit kurzen, grauen Haaren« sei die Leiterin gewesen. Allein diese vage Personenbeschreibung ließ den Herrn vom Staatsschutz auf Luise Gutmann tippen. Er schickte ein Foto an den Streifenpolizisten, bzw. man »googelte« Fotos, das wusste der Zeuge nicht mehr genau. Ergebnis: Es sei »wohl« diese Frau gewesen. Luise Gutmann gegenübergestellt meinte der Zeuge, die Frau käme ihm »irgendwie bekannt« vor. Er könne aber nicht mit Sicherheit sagen, dass sie die Dame am Stand gewesen sei. Der Vorfall sei ja zwei Jahre her. Der MLPD-Funktionär, erneut befragt, teilte noch mit, die Infostandleiterin könne seine Frau gewesen sein, die eine gewisse Ähnlichkeit mit Luise Gutmann habe.

Bezeichnenderweise bezogen sich weder die polizeilichen Zeugen noch die Prozessvertreter des Freistaats auf den sog. IVS-Bericht vom 12.12.2013, einen Report der Polizei Regensburg, Staatsschutz, an den Verfassungsschutz, den die Beklagten als Beweismittel vorgelegt hatten. In diesem IVS-Bericht hatte, im Widerspruch zu den Zeugenaussagen in der Verhandlung, gestanden: »Als Leiterin benannte sich (Hervorhebung G.H.) ggü. Beamten der PI Regensburg Süd die Regensburger Kreisvorsitzende der VVN-BdA, Luise Gutmann.« Der Staatsschutzbericht meldete weiter, dass Luise Gutmann auch Infostände für den Bund für Geistesfreiheit, einen Verband von Konfessionslosen, anmelde. Was daran verwerflich sein soll, bleibt vorerst Geheimnis der Staatsschützer, denn dass Konfessionslose offiziell »extremistischer« Umtriebe bezichtigt würden, ist selbst seitens der christlichen Regierungspartei noch nicht bekannt.

Kurz und gut: Die Beweisaufnahme ergab, dass der beklagte Freistaat seine Behauptung, Luise Gutmann habe einen MLPD-Stand geleitet, nicht beweisen kann. Das Gericht legte den Prozessvertretern der Staatsregierung daher nahe, die Passage aus dem Verfassungsschutzbericht zu streichen. Die Richter wiesen nachdrücklich darauf hin, dass ein Urteil zuungunsten des Freistaats ausfallen würde. Daraufhin lenkten die Beklagten ein. Nachdem die Regierungsvertreter sich bereit erklärten »die streitgegenständliche Passage aus dem Verfassungsschutzbericht 2013 zu entfernen« wurde das Verfahren eingestellt. Die Kosten des Verfahrens (Streitwert € 5.000) tragen die »Beklagten«.

In einem Einzelfall konnte somit dem Treiben staatlich bestallter »Verfassungsschützer« Grenzen gesetzt werden. Zeit wird es, dass endlich auch die Nennung der VVN-BdA im bayerischen Verfassungsschutzbericht beendet wird. Das Urteil macht Mut für die weitere juristische und vor allem politische Auseinandersetzung.

Der rassistische Alltag

geschrieben von Janka Kluge

6. März 2016

Liste der Ausschreitungen in Sachsen wird immer länger

Die Liste der Städte, die in Sachsen für rassistische Mobilisierung und Ausschreitungen stehen wird immer länger. Nach Heidenau, Freital und Hoyerswerda stehen jetzt noch die Städte Clausnitz und Bautzen darin.

Die Handyaufnahmen, die im Netz aufgetaucht sind, bezeugen die rassistische Stimmung in der sächsischen Kleinstadt Clausnitz. Über einhundert Menschen hatten einen Bus blockiert, der Flüchtlinge in eine Unterkunft gebracht hat. Zusätzlich hatten sie mit Autos die Einfahrt der Unterkunft versperrt. Auf den Filmen ist auch zu sehen, wie ein Polizist einen weinenden völlig verängstigten Jungen, der aus lauter Angst nicht aussteigen wollte, im Schwitzkasten aus dem Bus gezerrt hat. Das Gejohle des Mobs ist dabei sogar noch angestiegen.

Der Chemnitzer Polizeipräsident Uwe Reißmann hat nach den Übergriffen behauptet, dass die Flüchtlinge für die Eskalation verantwortlich seien, weil sie in die Richtung des Mobs abfällige Handbewegungen gemacht hätten. In Bautzen brannte wenige Tage später eine noch nicht bezogene Unterkunft für Flüchtlinge. Hier behinderten angetrunkene Rassisten die Löscharbeiten der Feuerwehr.

Sachsen hat ein starkes Problem mit Nazis und Rassisten, die sich in fast jeder Stadt mobilisieren lassen. Es gibt aber auch den Rassismus von oben. Jahrelang hat beispielsweise der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich gegen Muslime gehetzt und den Anhängern von Pegida nach dem Mund geredet. So betonte er, dass der Islam nicht nach Sachsen gehört. Damit meinte er auch, dass Muslime in Sachsen nicht gern gesehen sind.

Nach den Ausschreitungen von Clausnitz und Bautzen hat er sich das erste Mal gegen den rechten Mob ausgesprochen. Allerdings wählte er auch hier eine äußerst fragwürdige Formulierung. »Das sind keine Menschen, die so etwas tun. Das sind Verbrecher«, sagte er in einem Interview. Wer Menschen, und seien es widerliche Rassisten und Nazis, das Menschsein abspricht, offenbart eine tiefe Menschenverachtung, die viel weiter geht als die Duldung von Pegida.

Warum stellt sich Tillich erst jetzt gegen den brauen Mob. Die NPD zog bei Landtagswahl 2004 in Sachsen mit fast zehn Prozent in den Landtag. Bei der nächsten Wahl waren es immerhin noch knappe fünf Prozent. Jetzt steht vor dem Bundesverfassungsgericht wieder das Verbotsverfahren gegen die Partei an. Tillich glaubt also nicht mehr, sich hier anbiedern zu müssen. Ehrliches Engagement gegen Rechts sieht allerdings anders aus.

Auf der anderen Seite darf nicht vergessen werden, dass es überall in Sachsen Menschen und Gruppen gibt, die sich gegen die rechten Entwicklungen wehren und sich Rassisten und Nazis entgegenstellen. Ihnen und den Geflüchteten muss unsere Solidarität gelten.

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