Priebke, Kappler und Co.

geschrieben von Hans Canjé

28. November 2013

30 in Italien verurteilte Kriegsverbrecher sind bis heute frei

 

Nun also ist mit Erich Priebke am 11. Oktober 2013 den Rechten in der Bundesrepublik eine Leuchtfigur abhanden gekommen. Einer »der anständigsten Männer seiner Generation« ließ Holger Apfel, der Vorsitzende der neofaschistischen NPD verlauten. Das Wort »Kriegsverbrecher« mag er nicht. Er nennt ihn den »letzten Kriegsgefangene des Zweiten Weltkrieges«, der nun »zur großen Armee abberufen« worden ist. Noch ein pathetisches »Möge er nun die Freiheit haben, die ihm bis zuletzt versagt blieb« hinterher, garniert mit einem Spruch aus dem braunen Schatzkästlein: »Eins weiß ich: Ewig lebt der Toten Tatenruhm« Er war, wie die Jungen Nationaldemokraten, die Nachwuchskämpen Apfels, es beim Heimabend gelernt haben, »aus anderem Holz geschnitzt«. Als sie ihn zum 100. Geburtstag in seinem römischen Quartier besuchten, trafen sie »einen ungebrochen Deutschen an, dessen Standhaftigkeit beeindruckend ist« und der ihnen sein Lebensmotto mit auf den Weg gab: »Niemals aufgeben«

Um 69 Jahre hat er sie überlebt, die 335 italienischen Frauen und Männer, an deren Ermordung in den Ardeatinischen Höhlen nahe Rom er am 24. März 1944 aktiv teilgenommen hatte. Penibel führte er die Liste der für den Tod von 33 deutschen Soldaten als Geiseln festgenommenen Frauen und Männer.

Katholische Würdenträger in Rom verhalfen ihm nach 1945 zu einem Reisepass auf den Namen Otto Pape. Damit gelang ihm, wie vielen anderen Kriegsverbrechern, die Flucht über die »Rattenlinie« nach Argentinien. Wikipedia vermerkt über seine argentinische Zeit: »Auch in der deutschen Botschaft wurde Stillschweigen über seine Kriegsverbrechen bewahrt.« 1952 erhielt er hier, wie »Die Welt« am17. Oktober berichtete, wieder einen deutschen Pass. Argentinien lieferte ihn später an Italien aus, wo er zu lebenslanger Haft – später auf »lockeren« Hausarrest reduziert – verurteilt wurde.

Priebke war in Rom »der zweite Mann hinter Kappler«. Herbert Kappler war deutscher Polizeichef in Rom. Er hatte das Massaker in den Felsenhöhlen nahe Rom angeordnet. Um ein Beispiel zu geben, erschossen er und Mitglieder seines engeren Stabes, dazu zählte Priebke, die ersten Geiseln selbst. Im Juni 1948 verurteilte ihn ein Militärgericht zu lebenslanger Haft. Sowohl der Bundespräsident als auch der Bundeskanzler, der Bundesaußenminister, und die Spitzen der katholischen und evangelischen Kirchen richteten Gnadengesuche an die italienische Regierung. Nachdem Kappler 1977 wegen einer Erkrankung in ein römisches Militärkrankenhaus verlegt worden war, ist er kurz darauf, am 15. August auf bis heute nicht endgültig geklärte Weise in die Bundesrepublik »geflohen«. Am 9. Februar 1978 starb er im niedersächsischen Soltau. Zu seiner Beisetzung waren 800 Neonazis aufmarschiert.

Die Namen Priebke (deutscher Pass in Argentinien) und Kappler (Gnadengesuche deutscher Spitzenpolitiker) rufen noch einmal den großherzigen Umgang der offiziellen Bundesrepublik mit faschistischen Tätern in Erinnerung. Für viele galt, was die Wochenzeitung »Die Zeit » im Juli 2009 schrieb: »Die NS-Verbrecher entgingen ihrer Strafe, weil für die westlichen Siegermächte wie für die ersten Bundesregierungen ab 1945 der Kalte Krieg rasch wichtiger wurde als die Aufarbeitung des gerade beendeten. (…) Die Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen wurde erst 1958 gegründet; auch dann sahen viele in Politik, Justiz und Veraltung ihre Arbeit als Nestbeschmutzung an und behinderten sie, wo sie nur konnten (…) Zudem nahmen die ersten Bundesregierungen Rücksicht auf Verstrickungen eigener Leute.«

Als sich die italienischen Verfolgungsbehörden 1964 auf die Suche nach deutschen Kriegsverbrechern während der Besatzungszeit machten, waren, so der Staatsanwalt am Militärgerichtshof in Rom De Paolis nach dem Tod Priebkes, Hunderte ehemalige NS-Offiziere noch am Leben. »Bis vor drei Jahren waren es noch 60. Jetzt bleiben nur noch 30 verurteilte Kriegsverbrecher übrig. 30 Priebkes, die wegen schrecklicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Haft sitzen sollten und trotzdem noch auf freiem Fuß sind.«

Was geschah in Oradour?

28. November 2013

Der schwierige Umgang mit Naziverbrechen in Deutschland

Lidice im Oktober 2012, Sant‘Anna di Stazzema im März 2013 und im September nun Oradour-sur-Glane – Bundespräsident Gauck besuchte diese drei Orte, deren Einwohner von der SS ermordet worden waren. In Oradour zitierte Gauck in seiner Ansprache sogar Brecht. Billige Gesten, wie die »junge Welt« nach Gaucks Besuch in Sant‘Anna meinte?

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Anfang Juni 1944 befand sich die SS-Division »Das Reich« unweit von Limoges im Südwesten Frankreichs. Sie hatte den Auftrag, dort die Résistance zu bekämpfen, und zwar mit »schärfsten Maßnahmen« und »rücksichtsloser Härte« Nach der Rückeroberung der von Partisanen bereits befreiten Stadt Tulle richtete sie dort am 9. Juni ein Massaker an. Einen Tag später, am 10. Juni, beging eine Einheit der SS-Division das Massaker von Oradour. Der Name Oradour gilt bis heute als Synonym für Kriegsverbrechen gegen die unschuldige Zivilbevölkerung. Partisanenbekämpfung war der Vorwand für das Massaker, aber in Oradour gab es weder Partisanen noch Waffenverstecke.

642 Einwohner von Oradour wurden ermordet. Die Frauen und Kinder wurden in der Kirche eingesperrt und diese dann angezündet. Kaum jemand konnte entkommen. Nach dem Massaker wurde der Ort in Schutt und Asche gelegt. Nach der Befreiung entschloss man sich, die Ruinen als Mahnmal stehen zu lassen und das neue Dorf Oradour nicht weit davon entfernt zu errichten. Noch heute erinnern die rauchgeschwärzten Ruinen an das furchtbare Verbrechen.

In der BRD wurde keiner der Täter vor Gericht gestellt, auch nicht der verantwortliche SS-General Lammerding. Aber zwei Prozesse gab es gegen die Täter: einen in Bordeaux 1953 und einen in Berlin/DDR 1983. In dem Verfahren in Bordeaux gab es zahlreiche Verurteilungen. 30 Jahre später konnte ein ehemaliger Offizier der verantwortlichen SS-Kompanie namens Barth in der DDR aufgespürt und zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Nach der »Wiedervereinigung« wurde das Urteil von den Gerichten bestätigt.

In der DDR hatte das zuständige Ministerium für Staatssicherheit zwar weitere Tatverdächtige ermittelt, aber keine für eine Anklage ausreichenden Beweise gegen sie gefunden. Hinweise auf diese Verdächtigen ergaben sich aus einer – allerdings angreifbaren – Publikation der »Gauck-Behörde«. Unter Hinweis auf diese Publikation erstattete der Verfasser dieses Beitrags deshalb im März 2006 Strafanzeige. Im Dezember 2011 fanden Hausdurchsuchungen bei einem halben Dutzend Tatverdächtigen statt, hauptsächlich in Westdeutschland. Entscheidend sei gewesen, so Staatsanwalt Brendel aus Dortmund, dass man in den Akten des MfS eine Liste der Angehörigen der verantwortlichen SS-Kompanie gefunden habe.

Dass in Deutschland wieder in Sachen Oradour ermittelt wird, hat es dem französischen Präsidenten Hollande (früher war er Bürgermeister von Tulle) sicherlich erleichtert, Gauck nach Oradour einzuladen. Noch vor wenigen Jahren wäre eine solche Einladung undenkbar gewesen. Zu groß waren in Oradour die Vorbehalte auch gegenüber der Regierung in Paris, hatte doch die französische Nationalversammlung die 13 elsässischen SS-Angehörigen, die 1953 verurteilt worden waren, umgehend amnestiert (gegen die Stimmen nur der kommunistischen Fraktion). Und noch 2004 gab es Vorbehalte unter Überlebenden, als zum 60. Jahrestag des Massakers erstmals eine deutsche Delegation zu der Gedenkfeier nach Oradour eingeladen wurde – die dann aber doch herzlich empfangen wurde.

Von DRAFD (Verband Deutscher in der Résistance, den Streitkräften der Anti-Hitler-Koalition und der Bewegung Freies Deutschland) und -Ver.di veranstaltet, reisten etliche Jugendliche nach Limoges, Tulle und Oradour, nahmen an den Gedenkfeiern teil und sprachen mit Überlebenden. Begleitet wurden sie damals vom DRAFD-Vorsitzenden Ernst Melis und von Gerhard Leo (»Rescapé«), die dort beide während der Okkupation Frankreichs gegen die Faschisten gekämpft hatten.

Die Präsidenten Gauck und Hollande in den Ruinen der Kirche von Oradour – gemeinsam mit dem Überlebenden Robert Hebras, der 1983 als Zeuge in Berlin ausgesagt hatte und Gerhard Leo kannte und schätzte: Das Bild ging durch die Presse. In dieser Situation konnte Gauck nicht in der von ihm bekannten Weise gegen Kommunismus und DDR und für Auslandseinsätze der Bundeswehr und deutsche Verantwortung weltweit sprechen. Aber er versuchte, den Umstand zu bagatellisieren, dass die BRD-Justiz jahrzehntelang die Täter von Oradour unbehelligt ließ. Und das Urteil von 1983 ließ er unerwähnt. Kein Wunder – erging es doch in der DDR.

Meldungen

28. November 2013

NSU-Jahrestag

Im Zusammenhang mit dem zweiten Jahrestag der ersten Enthüllungen über den NSU (am 4.November 2011) sind an mehreren -Orten Veranstaltungen, Demonstrationen oder Kundgebungen geplant.

Indessen geht in München der NSU-Prozess weiter. Bei der Anhörung von Polizeibeamten, die nach dem jeweiligen Mord die Ermittlungen durchführten, wurde bestätigt, dass nahezu ausschließlich im Kreis der -Opfer nach Tatmotiven gesucht wurde. Mancher ermittlungsführende Beamte findet das noch heute naheliegend und berechtigt.

Zeugen, wie der Geschäftspartner des ermordeten Griechen Theodores Boulyarides, fühlten sich von der Polizei regelrecht schikaniert. Wieso die Neonazigruppe, umgeben von V-Leuten, jahrelang unbehindert morden, Banken überfallen und Anschläge verüben konnte, ist erklärtermaßen nicht Gegenstand des Prozesses.

Flüchtlinge schützen

»Wir fordern eine Politik, die Flüchtlinge schützt und nicht zur Zielscheibe rassistischer Hetze werden lässt: Für ein Recht auf dezentrale Unterbringung, Bewegungsfreiheit und gleichrangigen Zugang zur Beschäftigung!« So steht es in einem dringenden Appell von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste, Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus, Asyl in der Kirche, Pro Asyl und der Amadeu-Antonio-Stiftung. (www.asf-ev.de)

»Die Ausgrenzung von Flüchtlingen und Asylsuchenden muss beendet werden. Wir wollen ein gesellschaftliches Klima des Willkommens schaffen, anstatt Flüchtlinge und Asylsuchende zum Problem zu erklären und rassistische Kampagnen auf dem Rücken von Schutzsuchenden zu führen«, heißt es in dem Appell. Ihm schlossen sich 180 Prominente aus Kirchen, Politik, Wissenschaft und Gewerkschaften an.

An mehreren Orten fanden Demonstrationen gegen Rassismus und für eine humane Flüchtlingspolitik sowie gegen Abschiebungen statt.

NPD-Verbotsantrag

Ihren NPD-Verbotsantrag wollen die Bundesländer noch in diesem Jahr in Karlsruhe einreichen. Die endgültigen Abstimmungen, darunter auch die Prüfung der »Quellenfreiheit« der Beweismittel, seien voraussichtlich bis Ende November abgeschlossen, erklärte Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) zum Abschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober in Heidelberg.

Nachfolgeorganisation

Das Verbot der als Partei auftretenden »Die Rechte« fordern in Nordrhein-Westfalen die VVN und mehrere antifaschistische Bündnisgruppierungen, darunter auch die Teilnehmer der Regionalkonferenz »Aktiv gegen Rechts«. »Die Rechte« sei eindeutig ein Auffangbecken und eine Nachfolgeorganisation verbotener Neonazi-Organisationen. Als solche sei sie vom Innenminister nach dem Beispiel des FAP-Verbots zu verbieten.

Straf- und Gewalttaten

Allein im Monat August 2013, von dem (bei Redaktionsschluss) die letzten »vorläufigen« Zahlen vorliegen, wurden vom Bundesinnenministerium offiziell 1.232 Straf- und 66 Gewalttaten erfasst, die auf rechtsradikale Motive zurückgehen. Das bedeutet täglich über 40 Straftaten und mehr als zwei Gewalttaten.

Konzernchef war Nazi

Nachdem einige deutsche Konzerne und Unternehmer-Familien in jüngster Zeit ihre Verbindungen und Zugehörigkeiten zum Naziregime zumindest teilweise offengelegt und entsprechenden Untersuchungen und Veröffentlichungen zugestimmt haben, wurde jetzt auch das Buch »Dr. Oetker und der Nationalsozialismus« veröffentlicht. Oetker-Sohn August erklärte dazu: »Mein Vater war Nationalsozialist«. Dasselbe gilt für Rudolf-August Oetkers Stiefvater und Vorgänger als Konzernchef, Richard Kaselowsky. Er gehörte dem »Freundeskreis Reichsführer SS« an. Der Oetker-Konzern machte Gewinne durch Arisierungen, Zwangsarbeiterbeschäftigung und Kriegsunterstützung.

Neonazi-Immobilien

Recherchen des »ND« haben ergeben, dass Neonazis besonders entlang der Bundesstraße 88 viele Gebäude gekauft haben. 88 ist das Synonym für »Heil Hitler«, weil der achte Buchstabe des Alphabets das H ist. Insgesamt werden nach Regierungsauskunft bundesweit 260 Immobilien von Rechtsextremisten als Treffpunkte, für Veranstaltungen und Schulungen benutzt. Etwa ein Drittel davon befinden sich in Neonazibesitz. Für Restaurierungen, Solaranlagen und dergleichen erhalten sie staatliche Fördermittel.

Nichts für Sobibor

Auf dem Gelände des einstigen nazistischen Vernichtungslagers Sobibor soll eine Gedenkstätte errichtet werden. Eine Beteiligung an den Kosten wird von der Bundesregierung abgelehnt, weil dort »keine deutschen Juden« vergast worden seien; so die Außenamts-Staatssekretärin Cornelia Pieper im ARD-Magazin »Kontraste«. Tatsächlich wurden in Sobibor Menschen aus mehreren Ländern, darunter auch aus Deutschland, umgebracht.

Spätes Recht

Für »unverhältnismäßig« und damit rechtswidrig hat das Verwaltungsgericht Dresden die behördlichen Auflagen erklärt, die im Februar 2011 einen antifaschistischen Mahngang auf »Täterspuren« verhinderten, mit dem der bis dahin jährlich stattfindende Neonaziaufmarsch behindert werden sollte.

Neue Yalloh-Studie

Freunde und Verwandte des 2005 in einem Dessauer Polizeireviers ums Leben gekommenen Afrikaner Oury Yalloh fordern ein neues Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Eine neue Sachverständigen-Studie widerlege die Behauptung, dass der damals gefesselte Yalloh sich selbst entzündet und verbrannt habe. In einem vorangegangenen zweiten Verfahren war ein Polizist lediglich wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Priebke ohne Grab

Für den verstorbenen, wegen Massenmordes in Italien verurteilten SS-Führer Erich Priebke, der sich wegen seines hohen Alters zuletzt nur noch in Hausarrest befand, findet sich kein Ort für eine Grabstätte. Weder Italien noch der Geburtsort Hennigsdorf wollen eine Grabstätte zulassen. In Italien wurde jede öffentliche Trauerveranstaltung untersagt.

Kein Geld für Nazis

Das griechische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das die staatliche Finanzierung der faschistischen Partei Chrysi Avgi (Goldene Morgenröte) unterbindet. Parteien, die als kriminelle oder terroristische Vereinigung belangt werden, verlieren damit den Anspruch auf staatliche Mittel, sobald Teile der Partei oder ihrer Abgeordneten wegen solcher Verbrechen angeklagt werden.

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Zusammengestellt von P.C. Walther

Die FIR wächst wieder

28. November 2013

Der Kongress der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer in Sofia

 

antifa: Wie sieht die Bilanz der FIR in den letzten drei Jahren aus?

Ulrich Schneider: Ohne Übertreibung kann man unsere Arbeit als sehr erfolgreich bezeichnen. Wichtige Ereignisse waren z.B. die Festveranstaltung zum 60. Gründungsjubiläum im Juli 2011 im Alten Rathaus von Wien oder die Verleihung des Michel Vanderborght Preises im Festsaal des belgischen Parlaments 2013. Großen Eindruck hinterließ auch das internationale Jugendtreffen »Der Zug der Tausend« im Mai 2012 in der Gedenkstätte Auschwitz, das gemeinsam mit dem Institut des Vétérans und der Auschwitz-Stiftung organisiert wurde. Wichtige Beiträge zur Geschichtsarbeit leisteten die Herausgabe der »Landkarte der nazistischen Konzentrationslager und Haftstätten in Mitteleuropa« und die Eröffnung der Ausstellung »Antifaschistischer Widerstandskampf in Europa« im Sommer 2013 im Europaparlament in Brüssel. Beide Projekte wurden ebenfalls mit dem Institut des Vétérans realisiert.

Der neu gewählte Exekutivausschuß der FIR. V.l.n.r in der oberen Reihe: Gregori Touglidis, Heinz Siefritz, Filippo Giuffrida, Piet Schouten, Michail Moiseev, Ulrich Schneider sitzend: Christos Tsintzilonis, Vilmos Hanti, Marcello Basso

Der neu gewählte Exekutivausschuß der FIR. V.l.n.r in der oberen Reihe: Gregori Touglidis, Heinz Siefritz, Filippo Giuffrida, Piet Schouten, Michail Moiseev, Ulrich Schneider
sitzend: Christos Tsintzilonis, Vilmos Hanti, Marcello Basso

antifa: Werden diese Ergebnisse auch wahrgenommen?

Ulrich Schneider: Die FIR und ihre Mitgliedsverbände haben sich in den vergangenen Jahren große Anerkennung erarbeitet. Dies zeigen Begegnungen des FIR-Präsidenten mit den Präsidenten der Republik Zypern, der Tschechischen Republik und mit politischen Repräsentanten anderer Staaten. Auch die Grußschreiben und Grußworte verschiedener Gäste auf dem Kongress unterstrichen die hohe Wertschätzung. Selbst der bulgarische Parlamentspräsident und Vorsitzende der Sozialistischen Fraktion im Europäischen Parlament, Sergei Stanishev, übermittelte eine engagierte Grußbotschaft.

antifa: Welche Schwerpunkte setzte der Kongress für die künftige Politik der FIR?

Ulrich Schneider: Zentrales Thema für die FIR und alle Mitgliedsverbände ist das Anwachsen von Neofaschismus und Rassismus. Unser Präsident, der Ungar Vilmos Hanti, wurde bereits mehrfach Ziel von Angriffen der extremen Rechten. Auch in Griechenland zeigt sich die mörderische Dimension des Neofaschismus. Der Kongress rief deshalb zu internationalen antifaschistischen Initiativen auf. Gegen den offenen Geschichtsrevisionismus und die Rehabilitierung der SS in den baltischen Republiken will die FIR gemeinsam mit antifaschistischen Kräften der Region im Frühjahr 2014 in Riga und Vaiveda demonstrieren. Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg! – das ist auch heute Verpflichtung für die FIR. Daher rief sie alle Friedenskräfte auf, einen drohenden amerikanischen Militärschlag gegen Syrien zu verhindern und sich für eine nichtmilitärische Lösung des Konflikts einzusetzen.

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antifa: Sind die antifaschistischen Veteranenverbände inzwischen nicht doch »Auslaufmodelle«?

Ulrich Schneider: Das wären sie, wenn sie sich nicht für heutige Generationen öffnen würden – doch diesen Schritt haben inzwischen viele Verbände vollzogen. Bemerkenswert ist auch, dass zwei große Verbände zur aktiven Mitarbeit in die FIR zurückgekehrt sind, der tschechische Verband der Freiheitskämpfer und die italienische ANPI. Damit setzt sich die Tendenz der letzten Jahre fort, dass die FIR auch im siebten Jahrzehnt ihres Bestehens als notwendige internationale Dachorganisation ehemaliger Veteranenverbände und heutiger aktiver antifaschistischer Strukturen gesehen wird.

antifa: Der Kongress fand im Land Georgi Dimitroffs statt. Wurde während des Kongresses daran erinnert?

Ulrich Schneider: Die Bulgarische Antifaschistische Union organisierte zum Abschluss eine Exkursion durch Sofia, bei der wir natürlich auch das Grab und das Geburtshaus von Georgi Dimitroff besuchten. Allen Delegierten des FIR-Kongresses war es ein Anliegen, diesen großen Antifaschisten, dessen Auftreten vor dem Leipziger Reichstagsbrandprozess und auf dem VII. Weltkongress der Kommunistischen Internationale unvergessen ist, gemeinsam zu ehren.

»Überflüssig und schädlich«

geschrieben von Christian Rethlaw

21. November 2013

Bürgerrechtsorganisationen fordern die Abschaffung des VS-Geheimdienstes

Das Landeskriminalamt Hamburg wollte Ende der 90er Jahre das Verbot des Neonazi-Netzwerks »Aktionsbüro Nord« erreichen. Der Verfassungsschutz verhinderte das, um seine »Quellen zu schützen«. Diese Verbotsverhinderung wurde jetzt publik, als ein ehemaliger Staatsschützer des LKA Hamburg das Ganze ausplauderte. Auch hier führte, wie schon so oft, die V-Leute-Praxis zum Schutz und Erhalt der Neonazis.

Umso eifriger betätigt sich der Verfassungsschutz gegen links. Aus Niedersachsen wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz jahrelang mehrere Journalisten, eine Grünen-Politikerin und einen Göttinger Anwalt überwachen und bespitzeln ließ.

Als die Journalistin Andrea Röpke, bekannt durch ihre Recherchen über Neonazis, vom Verfassungsschutz Auskunft darüber verlangte, was über sie gespeichert sei, löschte dieser die gespeicherten Daten und erklärte dreist, es gebe nichts Gespeichertes.

So hat sich, allen Beteuerungen zum Trotz, am Wesen des Geheimdienstes Verfassungsschutz grundlegend nichts geändert. Es bleibt dabei, dass dieser Verfassungsschutz mit seinen Geheimdienst-Praktiken und Methoden die Verfassung nicht schützt, sondern vielmehr in Frage stellt.

Das ist auch die Meinung mehrerer bundesdeutscher Bürgerrechtsorganisationen, unter ihnen die Humanistische Union, die Gustav Heinemann-Initiative, die Internationale Liga für Menschenrechte und der Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen.

In einem Aufruf fordern sie die Auflösung der Verfassungsschutzämter. In einem umfangreichen Memorandum begründen sie eingehend diese Forderung und appellieren an die Politiker aller Parteien, nach den jüngsten Geheimdienst-Skandalen endlich durchgreifende Konsequenzen zu ziehen.

Der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz habe sich eindeutig als »überflüssig, schädlich, unkontrollierbar und ineffizient« erwiesen. Dabei handele es sich um permanente und systembedingte Defizite, die allen Versuchen einer Reform trotzen.

Die Bürgerrechtsorganisationen rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, die Forderung nach Abschaffung des Geheimdienstes Verfassungsschutz zu unterstützen.

Till Müller-Heidelberg (Humanistische Union) weist darauf hin, dass bei einer Auflösung der Verfassungsschutz-Ämter keine »Sicherheitslücken« entstünden. »Auch wenn heute immer wieder die Gefahr terroristischer Anschläge beschworen wird – davor schützt uns kein Verfassungsschutz. Für die Abwehr unmittelbar bestehender Gefahren sowie für die Aufklärung solcher Gewalttaten ist allein die Polizei zuständig«.

Müller-Heidelberg verweist auf den jährlich von Bürgerrechtsorganisationen herausgegebenen »Grundrechte-Report«, der die Gefährdungen für Demokratie und Verfassungsordnung bilanziere. Diese gingen überdies überwiegend von staatlichen Stellen und Wirtschaftsunternehmen aus.

»Um Bedrohungen für unsere demokratische Gesellschaft zu erkennen, bedarf es keiner Geheimdienste. Die Experten zivilgesellschaftlicher Gruppen und sozialwissenschaftlicher Forschungen sind den Berichten und Lageeinschätzungen der amtlichen Verfassungsschützer deutlich überlegen, wenn es etwa um Diagnose, Analyse und Früherkennung rassistischer Strukturen oder gewaltorientierter Gefährdungen geht. Und sie kommen ohne Schnüffeleien und unüberprüfbare Verrufserklärungen aus«.

Für Rolf Gössner (Internationale Liga für Menschenrechte) sind die aktuellen Affären um NSU und NSA ein weiterer Beleg dafür, dass Geheimdienste wie der VS strukturell unkontrollierbar sind, skandalträchtig arbeiten und zur Verselbständigung neigen. »Das ist eine große Gefahr für viele Menschen und ihre Bürgerrechte.«

Mit Blick auf die beabsichtigte Stärkung der Kompetenzen des Bundesamtes warnt Gössner: »Das wäre der Grundstein zum nächsten Skandal, wenn der Verfassungsschutz am Ende gestärkt aus dem gewaltigen Desaster, das er selbst angerichtet hat, hervorginge. Ihm sollten schleunigst die nachrichtendienstlichen Mittel und Methoden entzogen werden – damit die Gesinnungskontrolle und das kriminelle V-Leute-Unwesen endlich ein Ende finden.«

Nazis hatten Vorrang

21. November 2013

Ein persönlicher Blick auf die Geschichte der alten Bundesrepublik. Von Ulrich Sander

 

Am 1. April 1947 kam ich zur Schule. Es war die Schule am Bullenhuser Damm in Hamburg. Es wurde gemunkelt, hier im Keller hätten die Nazis kurz vor Kriegsende 20 jüdische Kinder ermordet. Die Lehrer stritten es ab, meine Eltern, aktive Antifaschisten, bestätigten es, denn sie hatten davon in der Zeitung gelesen: Die Mörder stünden vor einem englischen Gericht. Einige wurden hingerichtet, andere blieben straffrei. So Arnold Strippel, Kommandeur der Mordaktion. Als genügend Beweise gegen ihn zusammenkamen, wurde erneut ein Prozess gegen ihn versucht. Aber nun gab es die englische Gerichtsbarkeit nicht mehr. Strippel konnte unmittelbar nichts nachgewiesen werden, er hatte nicht selbst Hand angelegt. So wurde er freigesprochen und bekam für die Untersuchungshaft noch Entschädigung.

Mein Interesse und späteres Engagement für die Aktivitäten der VVN gegen die Wiederbetätigung der Nazis und ihre  »Weiterverwendung« begann sehr früh. Mit den Kameradinnen und Kameraden hielten wir Mahnwachen vor den Häusern von Blutrichtern ab – so Anfang der Sechziger in Hamburg-Bergedorf. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, der wir uns als Geschwister Scholl Jugend verbunden fühlten, war in den Hochzeiten des Kalten Krieges auf Landesebene in Hamburg verboten worden. Das war die Zeit, da ein Ministerialdirektor Roemer im Bundesjustizministerium arbeitete, der 1943 die Vollstreckung des Todesurteils gegen die Geschwister Scholl geleitet hatte. Das war die Zeit, da der Hamburger Gestapo-Mörder und Reichssicherheitshauptamtschef Bruno Streckenbach in Hamburg auf freien Fuß gesetzt wurde und Willi Dusenschön, der KZ-Kommandant von Fuhlsbüttel, dort wo Hübener und seine Freunde eingesperrt waren, wegen  »Mangel an Beweisen« freigesprochen wurde. So gut wir konnten, haben wir über diese Skandale aufgeklärt, mit Flugblättern und Dokumentationen.

 

 1945er vs. 1949er

Kürzlich erschien ein spannendes Buch:  »Staatsschutz in Westdeutschland« von Dominik Rigoll (Göttingen 2013). Wer das  »Braunbuch« aus der DDR (1965) und das  »Weißbuch« der VVN (1960/neu 2004) nicht mehr hat, der kaufe sich dies Buch. Meine These:  »Nazis haben Vorrang vor ihren Opfern« wird darin bestätigt. Der Autor berichtet, wie die Nazis nach dem 8. Mai 1945 Berufsverbote bekamen, verurteilt wurden, ausgeschaltet wurden, weil nun die 45er dran waren. Und er berichtet, wie diese 45er ab Gründung der Bundesrepublik wieder verfolgt wurden, mit Berufsverboten und Bestrafungen überzogen wurden. Denn nun waren die 49er dran. Doch die 45er gaben niemals auf, bis heute nicht.

Das Blitzgesetz von 1951 entschied antitotalitär: Rechtsextremisten sind gleich Linksextremisten, aber Rechte sind gleicher. Es wurde schon 1950 von Kanzler Adenauer und seinem hohen Staatsbeamten in NSDAP- und CDU-Zeiten Hans Globke eine Liste der Extremisten aufgestellt mit einem Dutzend linken Organisationen und zwei rechten, und wer ihnen angehörte, musste aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden. Die linken Organisationen, so die KPD, aber in einigen Ländern auch die VVN-BdA und überall die FDJ, wurden verboten. Wer dem Verbot zuwider handelte, wurde eingesperrt. Da hatten es die Nazis besser. Sie orientierten sich nicht auf die Sozialistische Reichspartei, die auch verboten wurde. Sie brauchten keine Partei, keine Organisation. Ihre Organisation war der Staat. Tausende Nazis wurden als Beamte wieder eingestellt. Und von diesen Positionen aus konnten sie fortsetzen, womit sie 1945 aufhören mussten. Nein, sie sperrten ihre Gegner nicht ins KZ und erschlugen sie nicht. Aber sie betrieben Rufmord, vernichteten Existenzen, sperrten rund 10.000 Linke ein. Selbst dort, wo eine linke Organisation nicht verboten war, wie im Falle der DKP ab 1969, wurden ihre Mitglieder doch so behandelt, als seien sie Teil einer verfassungswidrigen Partei – wo es ging, wurden sie aus den Ämtern entlassen und erhielten Berufsverbot.

3. Juli 1979: Bei der Debatte um die Verjährung von Naziverbrechen protestieren Mitglieder der VVN-BdA in ihrer ehemaligen Häftlingskleidung auf der Zuschauertribüne des Bundestages

3. Juli 1979: Bei der Debatte um die Verjährung von Naziverbrechen protestieren Mitglieder der VVN-BdA in ihrer ehemaligen Häftlingskleidung auf der Zuschauertribüne des Bundestages

Doch der Widerstand dagegen hielt an. Das 131er Gesetz von 1951 bestimmte, dass Nazis die 1945 zurückgestuft oder aus dem Dienst entfernt wurden, nun  »aus sozialen Gründen« wieder in den Dienst zurückkehren konnten. Wer  ab 1945 Entschädigung für erlittene Verfolgung bekommen hatte, sah sich bald – z. B. wenn er weiter als Kommunist aktiv blieb – seiner Rente beraubt; viele mussten sie gar zurückzahlen. Für Nazis gab es Pensionen, für ihre Opfer nicht. Wer als Ausländer der SS angehörte, galt laut einer Hitler-Verordnung als Deutscher und bekam, so er kriegsbeschädigt war, eine Rente. Wer ein Deserteur war, bekam – vor 1998 – keine Entschädigung. Seine Witwe war – bis 1991 – keine Kriegerwitwe, die wie die anderen Geld bekam. Wer im Strafbataillon war, bekam – bis 1998 – auch nichts. Wer aber z.B. bei den Nazis Richter war, doch nach dem Kriegsende nicht mehr, der bekam seine Pension weiterbezahlt, als hätte er die Karriere ungebrochen fortgesetzt und wäre möglicherweise sogar noch aufgestiegen. Die Witwe des Präsidenten des Volksberichtshofes Freisler bekam eine Witwenrente in der Höhe der angeblich möglichen Pensionsprogression ihres verblichenen Mördergatten.

Die Enthüllungen über die hohen Pensionen, derer sich die Nazis erfreuen durften, standen lange im Mittelpunkt der Aktivitäten der VVN. Die angegriffenen Beamten und Offiziere und ihre Schutzherren, wie Franz Josef Strauß, schäumten vor Wut. Sie verboten zeitweise die antifaschistische Zeitung  »Die Tat« und versuchten die Verbreitung des  »Weißbuch – in Sachen Demokratie« mit seinen konkreten Enthüllungen einzuschränken. Die so bedrängten Antifaschisten beriefen sich auf die Grundrechte und das Grundgesetz. So kam es vor, dass dann, wenn bei einem politisch verdächtigen Linken bei einer Hausdurchsuchung ein Exemplar des Grundgesetzes gefunden wurde, diese Tatsache bis in Anklageschriften vordrang.

 

Der Militarismus von vor 1945 siegte über den Antimilitarismus von 1945

Aktionen gegen die Remilitarisierung, für Abrüstung und die Aufklärung über Kriegspläne standen im Mittelpunkt der Tätigkeit der Antifaschisten. Die westlichen Alliierten, vor allem die USA, wollten seit Beginn der 50er Jahre wieder deutsche Streitkräfte an ihrer Seite wissen, um sie im Kampf gegen den Bolschewismus einsetzen zu können. Führende Nazigeneräle stellten einen Plan für den Aufbau der Bundeswehr auf. Doch sie stellten eine Bedingung: Wir machen nur mit, wenn die Bestrafung von Wehrmachts- und SS-Leuten aufhört, ihre Ehre wiederhergestellt wird und ihre Versorgung sichergestellt wird. Und so geschah es. Die Zahl der mutmaßlichen Massenmörder, die in der Bundeswehr unterkamen, belief sich auf rund eintausend. Nicht einer von ihnen kam vor Gericht. Als mit dem Massaker des Obersten Georg Klein am Kundus der erste Massenmord der  »neuen Wehrmacht«, so nannten sie die Bundeswehr zunächst, zu verzeichnen war, da wurde der Täter nicht etwa bestraft, sondern zum General befördert. Sprecher einer großen Soldatenlobby hatten schon vorher dagegen protestiert, dass wir Antifaschisten z.B. die Mörder aus der Gebirgstruppe mit Demonstrationen noch im letzten Jahrzehnt entlarvten und eine Bestrafung forderten. Erklärt wurde, die Soldaten würden verunsichert, wenn  »Überreaktionen« bestraft würde, wie sie nun mal vorkommen könnten und auch bei den Amis vorkämen.

 

 Verjährung der Morde. Oder doch nicht?

Nachdem die Alliierten den  Deutschen die Rechtshoheit übertragen hatten, geschah lange Zeit nichts. Keine Verurteilung von Naziverbrechern, oder doch nur wenige. Irgendwann hieß es: die Morde sind verjährt. Dagegen richteten sich die Aktionen der VVN über lange Jahre. Sie wurden durch das antifaschistische Wirken ihrer Kameraden im Ausland unterstützt. Unzählige große Demonstrationen und kleinere Aktionen fanden statt. Als dann die endgültige Verjährung heranreifte, steigerten Antifaschisten in aller Welt ihren Protest. Die Festlegung  »Mord verjährt nie« aus dem Jahr 1979 war der größte Sieg der Antifaschisten, der 45er Opfer über die 49er  Täter seit Gründung der Republik.

 

Verbot der KPD

Das Verbot der KPD von 1956 gilt noch heute. Dass die DKP entstand und sich hielt, ist eine demokratische Errungenschaft. Gegen das KPD-Verbotsurteil anzugehen, wie es die VVN tat, bleibt bis heute ein demokratischer Auftrag. Ab 1972 gab es Berufsverbote gegen die Kommunisten und andere Linke. Formuliert wurden die entsprechenden Verordnungen durch alte Nazis. Diese widersetzten sich sogar den Anordnungen von Ministern, wenn diese vermeintlich nicht rigoros genug gegen jene vorgingen, die Anlass zu  »Zweifeln« an der Verfassungstreue« boten.

Sogar die VVN wurde in manchen Bundesländern für Jahre verboten. Als die Adenauerregierung darauf drängte, die bundesweite Organisation der VVN zu verbieten, wehrte diese sich, indem sie eine Dokumentation über die Nazivergangenheit der zuständigen Verwaltungsrichter vorlegte. Aufgrund internationalen Aufsehens wurde der Prozess gegen die VVN vertagt – und bis heute nicht wieder aufgenommen.

Wofür wir immer stritten, wird nun doch noch wahr: Jetzt werden neue Verfahren gegen alte Täter angestrengt. Doch das beseitigt das alte Unrecht nicht. Vor allem werden immer noch nicht jene belangt, die für Strafbefreiung und hohe Pensionen für Nazis in all den Jahrzehnten sorgten. Sie sie schulten eine Generation von Geheimdienstlern und Polizisten, die sich nicht vorstellen konnten und wollten, dass es einen terroristischen Nationalsozialistischen Untergrund gibt. Sie sahen das Übel nur links und ließen rechts alle Blumen blühen. Und deshalb ist es richtig, die Prozesse gegen Nazitäter auch heute noch zu führen. Was wir dafür leisten konnten, haben wir beigetragen: Dokumentationen wurden herausgegeben und Zeitzeugen sprachen auf unzähligen Veranstaltungen.

Der Schwur von Buchenwald für die Ausrottung des Nazismus mit seiner Wurzel und der Artikel 139 GG über den Fortbestand der antinazistischen Rechtssprechung von nach 1945, sie gelten weiter.

Dafür müssen immer neue Mitstreiter nachrücken.  »Das sind wir unseren gemordeten Kameraden und ihren Angehörigen schuldig«, heißt es im Schwur von Buchenwald.

 

»Statistik über NS-Prozesse«

geschrieben von Thomas Willms und Paul Zimansky

21. November 2013

Die Geschichte einer Hintergrund-Publikation der VVN

 

Es wirkt zunächst wie eine persönliche Notiz. Ein weißes Blatt Papier beschrieben mit einem blauen Stift; die Überschrift:  »Statistik über NS-Prozesse 1965«. Ein paar Blätter, auf denen handschriftlich Orte, Namen, Daten und Ergänzungen notiert wurden, befinden sich, geklammert und chronologisch geordnet, hinter dem weißen Deckblatt.

Ausgabe 1/1970

Ausgabe 1/1970

Ein Schema ist bereits zu erkennen: Links stehen die Prozessorte, in der Mitte die Namen der Angeklagten und rechts Notizen zur verbrecherischen Tätigkeit bzw. einem markanten Ort des Verbrechens oder eine Gruppenzugehörigkeit.  »Sobibor«,  »Gestapo« – Schlüsselbegriffe mit denen man sofort etwas verbinden kann. An den Blättern wurde immer wieder gearbeitet, denn man kann sehen, dass Ergänzungen sowie Datierungen mit Rot nachgetragen wurden.

»Statistik über NS-Prozesse 1967« lautet die nächste Überschrift. Es ist eine Auflistung von NS-Prozessen in der Bundesrepublik Deutschland aus den Jahren 1966 und 1967. Ein ähnliches Schema: Auf der linken Seite stehen die Prozessorte, gefolgt von detaillierten Datierungen, daneben markante Orte und Begriffe der Verbrechen und auf der rechten Seite die Anzahl der Beschuldigten. Es sind bereits Monatsberichte mit Tabellen, in denen fortlaufend Ergänzungen vorgenommen worden sind.

Ab November 1967 kam eine Schreibmaschine zum Einsatz. Ergänzungen wurden weiter per Hand eingetragen. Unterschiedliche Schriften und Schreib-utensilien lassen darauf schließen, dass mehrere beteiligt gewesen sein müssen.

1968 nahmen die Angaben zu. Beginnend mit dem Januar wurde ein Großteil der Fälle vom letzten Stand (Dezember 1967) übernommen. Von Monat zu Monat wurden per Hand Fälle hinzu gefügt, die im Nachhinein bekannt wurden. Einige wurden durchgestrichen und/oder abgehakt. Wichtig hierbei: ist ein Prozess beendet, wurde er im nächsten Monat nicht mehr aufgeschrieben.

Es wurde begonnen, die Beschuldigten aller immer noch laufenden Prozesse eines Monats zu zählen. Auffallend ist die Verwendung unterschiedlichsten Papiers.

Ab dem Monatsbericht Oktober 1968 werden die Angaben konkreter, wie beispielsweise:  »Tötung v. 1400 Geisteskrank. aus den Heilanst. Stralsund, Trptow, Uckermünde u. Lauenburg, Kurt Eimann«

Man fragt sich mittlerweile: Wer waren eigentlich die Beschuldigten? Welche Funktionen hatten sie inne? Welche genauen Tatvorwürfe wurden ihnen gemacht?

In einem sechsblättrigen Dokument wird zum ersten Mal jeder noch offene Prozess mit zahlreichen Informationen versehen. Man findet im Wesentlichen folgende Punkte: Tatvorwürfe, ehemalige Funktionen/Positionen der Angeklagten, Tatzeitraum, Vorsitzende des Verfahrens und die Anklagevertreter.

Der Bericht für April’69  enthält mehrere Ausführungen der neuen und alten, noch nicht abgeschlossenen Prozesse. Es folgt das vorherige, ausführliche Dokument über die einzelnen, noch laufenden Prozesse (diesmal auf weißem Papier). Es werden dort Ergänzungen in roter Farbe vorgenommen. Vermehrt liest man  »Freispruch« oder  »Urteil am…«

Beispiele:  »Zwei der vier Beschuldigten (Essig und Scheufele) sind am 21.05.1969 freigesprochen worden. Das Verfahren gegen Balhorn wurde bereits vor längerer Zeit wegen  ›gesundheitlichen Gründen‹ vom Gericht abgetrennt. Das Verfahren gegen den Hauptschuldigen Wollschläger läuft noch.« Darunter steht: »Bochum: Das Verfahren endete am 8.5.1969 mit einem Freispruch für den Angeklagten Hauptmann der Wehrmacht, Helmut Streubel.«. »Berlin(W): Gegen 7 von insgesamt 9 Angeklagten im RSHA-Prozeß in Westberlin hat das Gericht wegen bereits eingetretener Verjährung, (§50, Abs. 2) das Verfahren eingestellt. (…)«

Bei einem weiteren Prozess in Hagen (Zweiter Revisionsprozess wegen Tötung von poln. Intell.) heisst es u.a.:  »(…)Verfahren gegen den Angeklagten Franz Lampe  »vorerst ausgesetzt.« (…)Auch dieses Gericht bezieht sich auf den Verjährungs-§ 50, Abs. 2.«

Eine letzte Information auf dem zweiten Blatt:  »Zahl der anstelligen Verfahren im Monat Mai: 14«.  »Zahl der Beschuldigten: 38«

Auf dem dritten Blatt stehen drei neue Fälle niedergeschrieben und eine interessante Information, die etwas über den Verteiler verrät. Die Statistik ging demnach an die Redaktionen der Wochenzeitung »die tat« (Frankfurt/M.), des  »Widerstandskämpfers« (Wien), die  »Stimme des Widerstands« (Frankfurt/M.), die Hlas Revoluce (Prag) und die Organisation ZBOWID (Warschau).

»Statistik über NS-Prozesse Juli 1969« – Dieser Bericht ist anders als alle vorherigen! Beginnend mit einem Inhaltsverzeichnis und einem Zwischenbericht über die Verurteilungen im Monat Juli:  »Im Monat Juli waren 14 NS-Prozesse anhängig mit insgesamt 41 Angeklagten. 5 NS-Prozesse mit 12 Beschuldigten gingen im gleichen Monat zu Ende. Von den 12 Beschuldigten wurden verurteilt: 4 zu lebenslänglich, 3 zu Zuchthaus, 2 mit Freispruch, 1 wegen Erkrankung abgetrennt, 1 wegen Verjährung eingestellt und 1 Beschuldigter verstarb während des Prozesses«. Die Urheberschaft wird erstmals deutlich gemacht: Zusammengestellt:  »Präsidium der VVN –Referat NS-Verbrechen« heißt es auf dem Deckblatt.

Verstörende Details werden genannt, so zum  »Revisionsprozess KZ-Dautmergen, Beschuldigte:  Beginn 25. Februar 1969 in Ulm«. Dort heisst es u.a.:  »In einem Fall wurde mit einem Neugeborenen experimentiert, um herauszubekommen, wie lange ein Säugling ohne Nahrung am Leben bleibt.«

Verantwortlicher Redakteur Karl Sauer

Verantwortlicher Redakteur Karl Sauer

Eine Zeugin erklärte auf die Frage, ob sie nach Deutschland fahren wolle um auszusagen:  »Wenn, dann nur mit einer Atombombe. So, wie die Juden mit Stumpf und Stiel ausgerottet wurden, müssen auch die Deutschen ausgerottet werden.«

Ab August’69 wird unterschieden nach Revisionsverhandlungen, neuen Verfahren bis Ende 1969, voraussichtlichen Verfahren 1970 und eingestellten Verfahren – Anlagen kommen hinzu. Zahlreiche Eindrücke von den Prozessen, Schilderungen von Zeugen und Berichte über die zahlreichen Beschuldigten schlagen dem Leser auf den Magen.

Endlich, im Januar 1970, kommt ein Deckblatt hinzu. Oben links das Logo der VVN und die große Überschrift  »Statistik über NS-Prozesse«, eingeschlossen von zwei großen braunen Balken. Als Herausgeber wird das Präsidium genannt und auch der Name des Verantwortlichen Karl Sauer.

Damit war eine Publikation entstanden, die sich ausschließlich der Beobachtung von NS-Prozessen in der Bundesrepublik Deutschland widmete. Sie erbrachte folgende Leistungen:

– eine umfangreiche Berichterstattung über laufende sowie neue Verfahren gegen ehemalige NS-Verbrecher

– Herstellung eines Überblick

– Verdeutlichung, teils bis ins Detail, welche Verbrechen begangen worden sind

Doch ist die  »Statistik« überhaupt eine Zeitschrift gewesen? Sie hatte keinen Verkaufspreis und es gibt keine Abo-Informationen und erst ab 1982 eine ISSN-Nummer. Der Rechenschaftsbericht zum Bundeskongress 1975 weist auf die Intentionen der Herausgeber hin. 160 Exemplare würden monatlich versandt, so an Verfolgtenverbände im In- und Ausland sowie nahe stehende Zeitungen und Jugendorganisationen, Lagergemeinschaften, Institutionen, Archive und Bibliotheken sowie Fachschaften an Universitäten, Historiker aus Haifa und Warschau, Kriegsverbrecherkommissionen in Osteuropa und Juristen. Auffallend ist der internationale Zuschnitt. Ein großer Teil ging in 14 andere Staaten.

Dass es die  »Statistik« gegeben hat, ist heute weitgehend unbekannt. Trotzdem findet man sie in wichtigen Bibliotheken der Welt.

Ausgabe 10-12/1984

Ausgabe 10-12/1984

Für diese wenigen Exemplare wurde ein unerhörter Rechercheaufwand betrieben, der umso höher zu bewerten ist, wenn man bedenkt, dass es weder Computer noch Internet gab. Was trieb die Autoren an? Man darf annehmen, dass die Statistik im Wesentlichen von Karl Sauer erstellt wurde. Sauer beschrieb sich selbst in einem Lebenslauf (Archiv der VVN-BdA Baden-Württemberg) als in Österreich geborenes Arbeiterkind. Er wuchs in der Tschechoslowakei auf und wurde früh in sozialdemokratischen Organisationen aktiv. 1937 trat er mit 21 Jahren in die Internationalen Brigaden ein, in denen er bis zum Ende des Bürgerkriegs kämpfte. Mit deren Auflösung begann sein langer Leidensweg durch französische Internierungslager und das KZ Sachsenhausen. Befreit wurde er auf dem Todesmarsch am 3. Mai bei Schwerin. Sauer schrieb in seinem Lebenslauf weniger über das KZ als über die – glückliche – Zeit in der SP-Kinderorganisation. Und doch kann man die Akribie seiner Arbeit, von der heute noch mehrere hundert Ordner zeugen, die die Grundlage für die  »Statistik« boten, vor diesem Hintergrund besser verstehen. Die Täter kamen, selbst wenn sie vor Gericht kamen, weitgehend davon. Wenigstens das sollte dokumentiert werden. Wenigstens davon sollte berichtet werden und sei es nur im Ausland.

Verschiedene Zitate auf dem Deckblatt machen es deutlich. 1984 wurde Jean Améry zitiert:  »Unversöhnlichkeit mit den Mördern, die vielleicht noch unter uns sind, und den anderen, die nur noch als scheußliche Erinnerungsbilder gespenstisch vor uns stehen, ist das höchste moralische Gebot, die einzig zulässige geschichtliche Meisterung dessen, was da der Wider-Mensch veranstaltete.«

Sauer erlebte im Januar 1977 noch das Erschienen seiner umfassende Dokumentation  »Die Verbrechen der Waffen-SS«. Diese fand große Beachtung bei engagierten Rundfunk-, Presse und Fernsehjournalisten. Unter ihnen befanden sich z.B. Journalisten von  BBC-London, dem Rundfunk der DDR aber auch von  »Spiegel« und  »Stern.«

Sauer starb 1977 und fortan zeichnete der Generalsekretär Hans Jennes verantwortlich. Die konkrete Arbeit wird vor allem von Helmut Stein fortgesetzt worden sein.

Die Statistik wurde mit gleicher Struktur von 1970 bis 1984 herausgegeben. Der Ausgabezyklus verlängert sich im Jahr 1984, am Ende des Jahres wurde sie kommentarlos eingestellt. In der eigenen Zählung war dies der 19. Jahrgang, die handschriftlichen Statistiken wurden also mitgezählt.

Gab es nichts mehr zu berichten? Spielten finanzielle und organisatorische Fragen eine Rolle?

Was bleibt, ist eine beachtliche Fülle von (Hinter-grund)Informationen, Dokumenten und Schilderungen der Verhandlungen und statistische Angaben. Wie weit dieser Hintergrunddienst die Justiz, Medienberichte und politisch Prozesse beeinflusst hat, muss die Wissenschaft noch erforschen. Das Bundesarchiv der VVN-BdA kann dafür genutzt werden.

Realisierung eines Traums

geschrieben von Hans Canjé, Berlin

21. November 2013

Ein Vorschlag für antifa-Leser

 

Der Traum war haften geblieben: Ein Bekannter erzählte mir, dass er in Erinnerung an einen in diesem Jahre verstorbenen Kameraden beschlossen habe, die Patenschaft für ein Jahresabonnement der antifa zu übernehmen. Der Redaktion solle die Auswahl des Beziehers überlassen bleiben. Eine gute und nachahmenswerte (Traum-)Idee finde ich. Da wir am 3. November 2014 des 100. Geburtstages des langjährigen Vorsitzenden und Ehrenvorsitzenden der VVN-BdA Kurt Goldstein, deutscher Kommunist, Spanienkämpfer, Auschwitz- und Buchenwaldhäftling, gedenken, werde ich in Erinnerung an diesen großartigen Menschen, beginnend mit der November/Dezember-Ausgabe 2013, die Patenschaft für drei Jahresabonnements der antifa übernehmen. Vielleicht finde ich Nachahmer; es täte der Zeitschrift gut, wenn sie weitere Verbreitung findet. Eine Patenschaft also in Abwandlung eines Brecht-Zitats: »So ehren wir unseren unvergessenen Kurt Goldstein, indem wir der antifa nutzen.«

Erfolgreich verheimlicht

geschrieben von Jürgen Böhmer, Hannover

21. November 2013

Die Rolle von Deutscher Bank und Dresdner Bank im Faschismus

 

1946/47 ermittelte die Militärregierung der Vereinigten Staaten für Deutschland gegen die Deutsche Bank. Diese sog. OMGUS-Berichte erschienen, übersetzt und bearbeitet von der Dokumentationsstelle zur NS-Politik Hamburg, in der Reihe »Die andere Bibliothek«. Nachdem das Thema erfolgreich 65 Jahre verdrängt wurde, halte ich es für dringlich erforderlich, diejenigen Menschen, die es wissen wollen, darauf hinzuweisen, was Deutsche Bank und Dresdner Bank von 1933 bis 1945  getan haben. Warum sind die OMGUS-Berichte zwar erschienen, doch niemand hat das weiterverfolgt, und weshalb tat man es nicht? Warum konnten die beiden Banken nach dem Krieg ungestört ihre Geschäfte fortsetzen?

Die beiden OMGUS-Berichte sind keine Märchenbücher oder Romane sondern Tatsachenberichte, denen wenigstens Antifaschisten Aufmerksamkeit schenken sollten. Nur so kann jeder für sich Konsequenzen ziehe, inzwischen ist ja auch die Postbank Teil der Deutschen Bank. Oder geht Bequemlichkeit vor einen Bank/Kontowechsel?

»Liza ruft!« hieß die Parole

geschrieben von Christian Carlsen

21. November 2013

Dokumentarfilm über eine litauisch-jüdische Partisanin

 

Fania Joheles-Brancovskaja wurde am 22. Mai 1922 in Kaunas geboren, das Hauptstadt Litauens war, seitdem Polen Vilnius (polnisch: Wilno) annektiert hatte. Weil der Vater Benjamin Joheles als polnischer Staatsbürger diskriminiert wurde, zog er mit seiner Frau Rochel und den Töchtern Fania und Riwa 1927 nach Vilnius.

Fania Joheles-Brancovskaja im Gespräch mit dem Autor

Fania Joheles-Brancovskaja im Gespräch mit dem Autor

Die Stadt, die auf Jiddisch Wilne heißt, war nach Warschau das Zentrum des osteuropäischen Judentums und galt als »Jerusalem Litauens«. Die über 70 000 »Litwakes«, wie sich die litauischen Juden wegen ihres jiddischen Dialekts nennen, stellten ein Drittel der Einwohnerschaft. Ihre Geschlossenheit und ihr Dasein im Schatten des litauisch-polnischen Konflikts schützten die Gemeinde vor dem Antisemitismus, der in Polen grassierte. Fania erinnert sich an eine glückliche Kindheit in einem Elternhaus, das nicht religiös war, aber geprägt von »Jiddischkeit«.

Die ökonomische Situation der Familie besserte sich, als der Vater, ein Techniker, ein Elektrogeschäft in die Pylimo-Strasse eröffnet, über dem die Familie fortan auch wohnte. Fania besuchte eine jiddische Schule, Polnisch wurde ihre erste Fremdsprache. Wie viele Jugendliche engagierte sie sich politisch. Es gab Zionisten, Bundisten und Kommunisten und eine Selbstschutzgruppe, die antisemitische Schlägertrupps in Schach hielt.

Im Anschluss an den Hitler-Stalin-Pakt fiel Vilnius 1939 wieder an Litauen. Fania ging nach Weißrussland, um Lehrerin zu werden. Sie lernte Russisch und wurde Komsomol-Mitglied. Im Frühling 1941 kehrte sie nach Litauen zurück, das inzwischen von der Sowjetunion annektiert worden war.

Am 22. Juni 1941 fiel die Wehrmacht in Litauen ein, und die »Einsatzgruppen« begannen mit der Vernichtung des litauischen Judentums. Litauische Nationalisten erwiesen sich oft als willige Helfer. Fania und ihr Vater versuchten, in die Sowjetunion zu fliehen, doch wurden sie vom deutschen Vormarsch überrollt und kehrten nach Vilnius zurück, wo das Einsatzkommando 3 zu wüten begann. Zu den ersten Opfern gehören Fanias Großeltern, die im nahen Paneriai (deutsch: Ponar) erschossen werden.

Am frühen Morgen des 1. September 1941 wurde Fania mit ihrer Familie in das Ghetto getrieben, das die deutschen Besatzer in einem jüdischen Viertel der Altstadt eingerichtet hatten. Dort mussten sie sich zwei Zimmer mit einem Dutzend Menschen teilen. Weil der Vater einen »Arbeitsschein« besaß, blieb die Familie vor den deutschen Mordaktionen verschont, in deren Folge Ende 1941 keine 15 000 Wilnaer Juden mehr am Leben waren.

Fania selbst musste für die Deutschen putzen, stricken, Strohschuhe flechten. Freundschaften und ein beeindruckendes kulturelles Leben machten die schrecklichen Bedingungen erträglicher. 1942 schloss sich die 20-Jährige der »Fareinikten Partisaner Organisatzije« (FPO) an, einem breiten Bündnis politischer Jugendgruppen. Während Arbeitskräftemangel die Deutschen dazu anhielt, bis Juli 1943 keine größeren Vernichtungsaktionen durchzuführen, bereitete die FPO einen Aufstand vor. Die Mobilisierungsparole war »Liza ruft!«. Fania agitierte, schmuggelte Lebensmittel und wirkte als Kurierin.

Im Juli 1943 ließ die FPO-Führung den Aufstandsplan fallen und wies alle Mitglieder an, sich der sowjetischen Partisanenbewegung anzuschließen, die in den Wäldern östlich und südlich der Stadt operierte. Zuvor nahm Fania Abschied von ihrer Familie, ohne zu ahnen, dass sie diese nie wieder sehen sollte. Die FPO-Angehörigen bildeten teils eine eigene Formation, zum Teil gingen sie in sowjetischen Einheiten auf. Fania erinnert, der gemeinsame Kampf gegen ihre Peiniger habe sie erstmals wieder spüren lassen, ein Mensch zu sein. Gleichwohl blieb der Alltag Überlebenskampf. Die Ressourcen waren knapp. Die Deutschen unternahmen oft Strafexpeditionen, und Teile der Landbevölkerung standen den Partisanen feindlich gegenüber.

Im Juli 1944 beteiligte sich Fania an der Befreiung ihrer Heimatstadt. Nur einige wenige Juden hatten in Verstecken überlebt, einige hundert sollten später zurückkehren. Von ihnen erfuhr Fania vom Schicksal ihrer Liebsten.

Dennoch blieb Fania Brancovskaja-Joheles in ihrer Heimat und beteiligte sich mit ihrem Ehemann Mikhail, den sie im Widerstand kennengelernt hatte, am Wiederaufbau Litauens. Nach dem Tod Mikhails und dem Zusammenbruch der Sowjetunion wurde ihr die Erinnerung an die Vernichtung der Wilnaer Juden und die Würdigung des Widerstands zur Lebensaufgabe.

Unermüdlich führt die heute 91-Jährige Interessierte zu den historischen Stätten, betreut das kleine Jiddische Institut und hilft bedürftigen Gemeindemitgliedern. Brachte ihr das im westlichen Ausland Anerkennung, geriet sie in ihrer Heimat in das Visier revisionistischer Antisemiten. 2008 begann die Staatsanwaltschaft gar, wegen »Kriegsverbrechen«  gegen sie zu ermitteln.

Gefragt, woher sie die Kraft für ihren Kampf nehme, sagte sie einmal: »Das tu‘ ich für die, was liegen tot in Ponar. Die können sich nicht stellen, die können nicht erzählen, was ihnen geschehen ist. In Jiddisch sagt man: ›So lang die Fieß tragen.‹ Das ist meine Pflicht.«

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