Die Gefahr schien realer

geschrieben von Die Fragen stellte Adi Quarti von der »Stattzeitung für Südbaden«

5. September 2013

Rainer Rupp über Nato und Friedensbewegung damals und heute

Mai-Juni 2009

Im Rahmen der Anti-Nato-Proteste in Kehl-Strasbourg und Baden-Baden organisierte die VVN-BdA Ortenau gemeinsam mit Bündnispartnern aus der DFG-VK Mittelbaden, der Partei Die Linke und dem DGB Kehl- Hanauerland eine Veranstaltung mit Rainer Rupp und Arnold Schölzel (Chefredakteur der Tageszeitung Junge Welt) zum Thema: 60 Jahre Nato sind 60 Jahre zu viel! Kriege werden gemacht, bevor sie geführt werden.

Der Journalist Rainer Rupp war ab 1977 als Referent in der »Politischen Abteilung« im Nato-Hauptquartier in Brüssel tätig, arbeitete aber zugleich für die Auslandsaufklärung der DDR. 1993 wurde er enttarnt und zu zwölf Jahren Haft verurteilt, von denen er sieben Jahre absaß. Seit seiner Entlassung im Juli 2000 hat er sich als Autor und Journalist in zu internationalen Fragen einen Namen gemacht.

Was ist an den aktuellen Protesten gegen die Nato neu, wie könnte diese Bewegung verbreitert werden?

Rupp: Was ist daran neu? Nun, seit dem Krieg gegen Jugoslawien ist es ja ziemlich ruhig um dieses Militärbündnis geworden. Es gab zwar eine breite Bewegung gegen die Globalisierung, die G8, IWF, usw. Aber die Nato, die Organisation die die neoliberale Globalisierung militärisch unterfüttert, blieb bei den Protesten leider außen vor. Ich sehe da schon einen großen Fortschritt, wenn die Menschen nun erkennen, dass hier ein Zusammenhang existiert. Denn die Nato ist nicht dazu da, die Menschenrechte zu verteidigen. Worum es tatsächlich geht, ist der Zugang zu Rohstoffen und Märkten, oder um geopolitische Positionen zu beherrschen.

Seit dem Zusammenbruch des realen Sozialismus gab es kaum Bewegungen gegen die Nato, ganz im Gegensatz zu den 1980er Jahren …

Rupp: …ja, in Bonn 300 000 Menschen gegen den Nato-Doppelbeschluss…

… nach dem Fall der Mauer in Berlin ist es deutlich ruhiger geworden. Kann sich das wieder ändern?

Rupp: Schwierige Frage! Ich bin da zwiespältig. Damals, 1983 hatte die Anti-Kriegsbewegung internationale Dimensionen. Das kriegen wir so wohl nicht mehr hin. Dies hängt meiner Meinung nach damit zusammen, dass die existentielle Angst der Menschen vor einem Atom-Krieg in Europa heute in dieser Form nicht mehr vorhanden ist. Damals bestand die reale Möglichkeit, dass nicht nur das eigene Leben sondern das der ganzen Familie, des ganzen Städtchens, des ganzen Ländles, ja der ganzen Spezies ausgelöscht würde. So etwas geht viel stärker unter die Haut als wenn die eigenen Truppen in fernen Ländern Kriege für angeblich gute Zwecke führen.

Die atomaren Planspiele damals haben mich persönlich manchmal zur Verzweiflung gebracht, ich saß damals ja mitten drin in diesen Planungsstäben in Brüssel. Ich war im Situation Center, dem Allerheiligsten im Nato-Hauptquartier. Da laufen die Nervenstränge der militärischen Planungen zusammen. Vor diesem Hintergrund verstehe ich sehr gut, dass die Menschen draußen begriffen hatten, was auf dem Spiel stand, wer nicht sofort getötet würde, auf den wartete ein elender Strahlentod… Heute sind die Krisenherde weit weg und, wie Goethe sagte, es gäbe beim Sonntagsspaziergang über nichts trefflicher zu reden, als wenn sich fern hinten in der Türkei die Völker die Köpfe einschlagen.

Allerdings begreifen immer mehr Menschen heute, dass die Nato dieses neoliberale und neokoloniale System absichert. Ich kann hier nur an den Ausspruch von General Brent Scowcroft, nationaler Sicherheitsberater von Bush sen. erinnern, der meinte, dass immer wenn sich amerikanische Unterhändler an einen Verhandlungstisch setzten, egal worüber gesprochen wird, über Kultur, über Ökonomie, über Investitionsrechte, immer fällt der Schatten der amerikanischen Militärmacht auf den Verhandlungstisch.

Was waren deine persönlichen Erfahrungen im Nato-Hauptquartier in Brüssel?

Rupp: Auf eine kurzen Nenner kann man das nicht bringen. Mir sind dort in der Regel keine Monster begegnet. Normalerweise waren das ganz normale Leute, die mehr oder weniger gut dort ihren Job gemacht haben, in allerdings privilegierten Stellungen, man bezahlte beispielsweise keine Steuern. Man hatte schon das Gefühl einer besseren Gesellschaftsschicht anzugehören, was natürlich eine bestimmte Denkrichtung beförderte, denn wenn man sich gegen den Apparat stellte, war man diese Privilegien natürlich schnell los.

An den großen Krieg hat eigentlich keiner geglaubt. Man hat die Strategien dafür entworfen, die Planspiele dazu festgelegt und die Mechanismen wie den nuklearen Erstschlag durchexerziert und weitgehend automatisiert, während die Hemmschwellen für den Atomkrieg immer weiter abgesenkt wurden. Aber kaum jemand hat geglaubt, dass es tatsächlich zum Krieg hätte kommen können. Aber vielleicht hat man den Gedanken daran auch nur verdrängt.

Wie wir heute aber wissen, standen wir im Kalten Krieg mindestens dreißig Mal am Rande eines heißen Krieges. Wir hatten viel Glück, wir sind davongekommen.

Das Grundgesetz

5. September 2013

Wolfgang Abendroth zum demokratischen und sozialen Gehalt

Mai-Juni 2009

Der Beitrag ist die gekürzte Fassung eines Artikels von Professor Wolfgang Abendroth (1906 – 1985) zum 25. Jahrestag des Grundgesetzes 1974.

Er erschien damals in der Schriftenreihe des Röderberg-Verlags »Texte zur Demokratisierung – Antifaschistische Arbeitshefte des Röderberg-Verlags« in Heft 11

Titel: »Der antifaschistische Auftrag des Grundgesetzes« ( mit weiteren Beiträgen von Arno Behrisch, Heinz Düx, Peter Römer und Gerhard Stuby)

Ich bin der Letzte, der bestreiten würde, dass die Verabschiedung des Grundgesetzes, wenn man sie als historisches Ereignis würdigt, auch negative Seiten für die künftige Entwicklung des deutschen Volkes und Europas zum Ausdruck gebracht und weiterentwickelt hat. Denn dadurch war – wie wir wohl heute alle wissen, und wie es damals nur wenige im Parlamentarischen Rat zugeben wollten – die Hoffnung, das deutsche Volk könne in absehbarer Zeit seine staatliche Einheit wiederfinden, ebenso verspielt wie jener frische Mut zu demokratischer Gestaltung auch der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, der noch fast alle vorher entstandenen Länderverfassungen auch der westlichen Besatzungszonen bestimmt hatte, zur bloßen Garantie späterer Möglichkeiten zusammengeschrumpft….

Doch darf uns dieser negative Aspekt nicht den Blick für die positiven normativen Leistungen des Grundgesetzes verstellen, besonders für jene nicht, die trotz aller Veränderungen der Restaurationsperiode, wenn auch nicht als soziale Realität, so doch als geltende rechtliche Forderung an diese Realität erhalten geblieben sind. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass es im stets unaufhaltbaren dialektischen Spiel zwischen Norm und Wirklichkeit von großer politisch-sozialer Bedeutung sein kann, wenn eine auch nur teilweise oder möglicherweise zeitweise gar nicht realisierte Norm wenigstens in der formellen juristischen Geltung bewahrt werden kann. Deshalb haben auch wir, die wir einst dem Faschismus aktiv Widerstand geleistet haben, dieses Grundgesetzes zu gedenken.

Artikel 79, Absatz 3 des Grundgesetzes hat durch den Hinweis, dass jede Grundgesetzänderung, die die in Artikel 1 und 20 niedergelegten Rechtsgrundsätze berührt, unzulässig ist, verhindern wollen, dass jene Formen scheinlegaler Auflösung der Verfassung, denen die Weimarer Reichsverfassung seit 1930 und endgültig 1933 zum Opfer gefallen ist, sich wiederholen.

Die Basis des Entstehungsprozesses der Rechtsgrundsätze dieses Grundgesetzes ist damit dessen antifaschistische Entscheidung, die in Artikel 139 ihren ausdrücklichen Niederschlag gefunden hat. Er ist nicht, wie allzu leichtfertig viele juristische Professoren behauptet haben, deren Publikationen im Gelehrten-Kürschner von 1941/42 leicht auffindbar sind und die vielfach in den ersten Jahrzehnten der BRD die Interpretation des Verfassungsrechts bestimmten, lediglich eine (zudem bedenkliche) »Übergangsvorschrift mit Ausnahmecharakter«, sondern… ein Niederschlag jener Grundentscheidung, die am Unveränderlichkeitsschutz des Artikels 79 Absatz 3 teilhat.

Dieser rechtlich unveränderliche Kern des Grundgesetzes besteht aus der Anerkennung der Würde des Menschen als Basis des Grundrechtesystems in Artikel 1 und der Entscheidung für einen demokratischen und sozialen Staat in Artikel 20. Seine Konsequenz ist die Garantie freier und gleicher Willens- und Meinungsbildungsmöglichkeiten für alle, die berufen sind, am demokratischen Willensbildungsprozess teilzuhaben und zu diesem Zweck ihre Organisationen (Artikel 9) und Parteien (Artikel 21) zu bilden.

Über das, was zu der Zeit, in der diese Formulierung entstand, ein Rechtsgrundsatz war, den das Grundgesetz für so wichtig hielt, dass es ihn in Artikel 79 Absatz 3 ausdrücklich als unaufhebbar erklärte, sagen die generellen politischen Debatten dieser Zeit gewiss mehr aus, als die mehr oder minder zufälligen Expertendiskussionen in den Ausschüssen des Parlamentarischen Rates. Denn dort bedurften solche fundamentalen Einigungen, deren Inhalt jedem als selbstverständlich erschien,, keiner weiteren Erörterung mehr. Dass damals (anders als heute) die SPD noch die Garantie der Ermöglichung des Umbaus in eine sozialistische Gesellschaft mit sozialistischen Produktionsbedingungen für eine selbstverständliche Voraussetzung einer Verfassungseinigung hielt, wusste in dieser Zeit jeder. Und dass damals noch immer ein großer Teil der Anhänger und Mitglieder der CDU der gleiche Meinung war, wurde noch ein Jahr später durch Artikel 27 der Verfassung Nordrhein-Westfalens deutlich.

So hat das Grundgesetz durch diese Normen ein rechtlich unaufhebbares Minimum an demokratischen und sozialen Anforderungen gesetzt, dessen Verteidigung sich lohnt.

Politische Justiz in der BRD

5. September 2013

Von Heinrich Hannover

Mai-Juni 2009

Heinrich Hannover, geboren 1925, ist seit 1954 als Rechtsanwalt tätig. Als Strafverteidiger in politischen Prozessen, vertrat er u.a. Kommunisten, andere Oppositionelle, Angehörige der APO und der Studentenbewegung, »Terroristen« und Blockierer

Heinrich Hannover, Die Republik vor Gericht 1954-1995: Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts
960 Seiten
Verlag: Aufbau
ISBN-10: 3746670535
ISBN-13: 978-3746670539
16,90 EUR

Heinrich Hannover ist auch Autor vieler orgineller Kinderbücher z.B. »Ein toller Zoo – ABC Gedichte«
»Geschichten aus dem Zauberwald«
»Das Pferd Huppdiwupp«

Wir danken der Redaktion von »Ossietzky« für die Genehmigung zum Nachdruck des Beitrages, der in ihrer Ausgabe 8/09 erschienen ist.

Wenn wir Strafverteidiger in den Kommunistenprozessen der 1950er und 60er Jahre den zum großen Teil noch der Nazi-Justiz entstammenden Richtern und Staatsanwälten vorwarfen, dass sie politische Gesinnungsjustiz betrieben, dann wurde uns heftig widersprochen. Es handle sich um die Aburteilung krimineller Vergehen und Verbrechen, hieß es, von politischer Justiz könne überhaupt nicht die Rede sein, bei uns gehe alles rechtsstaatlich zu. Konservative Rhetorik, die noch bis in unsere Tage herrscht.

Wie es um die Rechtsstaatlichkeit der politischen Justiz steht, beantwortet sich nicht nach der Regel, dass alles, was die Staatsgewalt in einem Rechtsstaat tut, rechtsstaatlich sei. Man muß den Blick auf die exemplarischen Fälle richten und dann konkret fragen, ob Verfahren und Urteil rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprochen haben. Ging es wirklich um den Schutz von Rechtsgütern oder nicht vielmehr um die justizförmige Durchsetzung einer bestimmten Regierungspolitik? Haben die Richter beachtet, dass die Freiheitsrechte des Grundgesetzes – vor allem die Grundrechte der freien Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit – allen Bürgern und nicht nur Aktivisten einer bestimmten politischen Richtung zustehen? Wie ist man mit den in der Strafprozessordnung und den darin verbürgten Rechten des Angeklagten und der Verteidigung umgegangen? Wie war es um die Wahrheitsfindung bestellt? Geben die im Urteil festgestellten Tatsachen das Ergebnis der Beweisaufnahme zutreffend wieder? Wurden bei der Bewertung von Zeugenaussagen Repräsentanten der Staatsgewalt bevorzugt? Verfuhren die Richter bei der Auslegung des Gesetzes nach objektiven Maßstäben, oder ging es nur um die von jedem Juristen beherrschte Kunst, das politisch erwünschte Ergebnis juristisch zu begründen? Dies ist nur eine Auswahl aus der Fülle von Fragen, die zu klären sind, bevor gesagt werden kann, ob die politische Justiz ihren rechtsstaatlichen Anspruch erfüllt oder ob sie versagt hat.

Als ich 1954 in Bremen als Rechtsanwalt zugelassen wurde, steckte ich voller rechtsstaatlicher Ideale, die mir auf der Universität beigebracht worden waren. Ich hatte gelernt, dass wir nun, nach dem Zusammenbruch des Hitler-Reichs, in einer freiheitlichen Demokratie lebten, in der alle Menschen und alle politischen Parteien und Organisationen gleichberechtigt an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirken durften. Ich hatte gelernt, dass das an Juden, Kommunisten, Sozialdemokraten, Zeugen Jehovas und anderen den Nazis missliebigen Bevölkerungsgruppen verübte Unrecht soweit wie möglich wiedergutgemacht werden musste. Und ich glaubte, in der Justiz ein Berufsfeld vorzufinden, auf dem nach Gerechtigkeit für jeden Bürger dieses Staates gestrebt wurde. Aber meine Erfahrungen in der Berufspraxis ließen meine rechtsstaatlichen Illusionen wie eine Seifenblase zerplatzen.

Schon mein erster Strafprozeß – die Pflichtverteidigung eines Kommunisten, der mit der Polizei kollidiert war – machte mir bewusst, dass in der bundesdeutschen Justiz noch das Freund-Feind-Denken der Nazizeit herrschte. Der Angeklagte hatte an einer Demonstration von Arbeitslosen teilgenommen, bei der es zu polizeilichem Knüppeleinsatz gekommen war. Mein Mandant war von einem Schlag am Auge getroffen und schwer verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft klagte nicht etwa den Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt an, sondern den verletzten Kommunisten, dem die am Prügeleinsatz beteiligten Beamten zur Rechtfertigung ihres Vorgehens vorwarfen, er habe Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet. Ich hatte als Verteidiger Zeugen benannt, die den Aussagen der Polizisten widersprachen und bekundeten, dass der Angeklagte grundlos geschlagen worden war, als er gerade im Begriff war, ein heruntergefallenes Plakat aufzuheben. Mein Beweisantrag hatte lediglich zur Folge, dass die von mir benannten Zeugen, soweit sie Kommunisten waren, ebenfalls auf die Anklagebank kamen, weil sie ja offensichtlich auch an der Demonstration beteiligt waren und sich auf dreimalige polizeiliche Aufforderung nicht entfernt hatten. Dadurch wurden sie als Zeugen ausgeschaltet. Das Gericht folgte den Aussagen der schlagenden Polizeibeamten und verurteilte meinen Mandanten zu einer Gefängnisstrafe.

Obwohl ich damals noch ein naiver Anfänger auf dem Gebiet des Strafprozesses war, begriff ich, dass dieses Urteil nicht auf dem Bemühen um objektive Wahrheitsfindung beruhte, sondern einer politischen Einstellung geschuldet war, die ich für überwunden gehalten hatte. Es war für mich der Beginn einer Lehrzeit in deutscher Zeitgeschichte, die mir ein anderes als das von den Herrschenden, ihren Medien und ihren Richtern erzeugte Bild vermittelte. Ich begriff, dass das fast vollständig übernommene alte Justizpersonal des Hitler-Staates wieder in seinem Element war und mit neuer ideologischer Etikettierung wiederholen durfte, was es schon unter Hitler gegen Kommunisten und andere Kriegsgegner und Antifaschisten getan hatte.

Als im Juni 1955 der »Stahlhelm«, eine einst mit den Nazis verbündete reaktionäre Organisation, in Goslar eine Veranstaltung durchführte, bei der der von einem englischen Militärgericht wegen Kriegsverbrechen zum Tode verurteilte und später im Rahmen der Remilitarisierung begnadigte und aus der Haft entlassene Generalfeldmarschall Kesselring sprechen sollte, organisierte der Deutsche Gewerkschaftsbund eine Gegendemonstration. Die Polizei schützte, wie man das bis in unsere Tage kennt, die Neonazis und ging mit Schlagstöcken gegen die Gewerkschafter vor, die den militaristischen Mummenschanz durch Zwischenrufe gestört hatten. Ich hatte drei von ihnen vor Gericht zu verteidigen, denen vorgeworfen wurde, dass sie in der Absicht, eine nicht verbotene Versammlung zu verhindern oder zu sprengen, grobe Störungen verursacht hätten. Sie hatten sich an Sprechchören »Kesselring raus! Faschisten raus!« beteiligt. Vergeblich berief ich mich für meine Mandanten auf die im Grundgesetz garantierte Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Nach Ansicht der Richter standen diese Rechte nur den in Goslar versammelten Militaristen und dem von ihnen hofierten Hitler-General zu. Der Schoß, aus dem das kroch, wird nun schon seit über 50 Jahren polizeilich und gerichtlich geschützt. Aber es gibt geschichtsblinde Politiker und Publizisten, die ernstlich fragen, woher die neofaschistischen Gewalttäter und Kriegsflaggenträger kommen.

Von November 1959 bis April 1960 war ich an der Verteidigung führender Persönlichkeiten des Friedenskomitees der Bundesrepublik Deutschland beteiligt, denen die Staatsanwaltschaft vorwarf, sich als »Rädelsführer in einer verfassungsfeindlichen Organisation« betätigt zu haben. Dass es sich beim Friedenskomitee um den bundesdeutschen Teil einer über alle Kulturstaaten der Erde verbreiteten Weltfriedensbewegung handelte, die außer bei uns nur im damals faschistisch beherrschten Spanien als angebliche kommunistische Tarnorganisation verfolgt wurde, focht die bundesdeutschen Ankläger und Richter nicht an. Sie gingen von der im herrschenden Zeitgeist der Adenauer-Ära verankerten Bedrohungslegende aus, wonach die Rote Armee der Sowjetunion bereitstehe, die Bundesrepublik zu überfallen, so dass die Friedensbewegung nur den Sinn haben könne, das Abendland wehrlos gegenüber der Welt des Bösen zu machen. Alle Beweisanträge der Verteidigung, mit denen wir die Richter über die wirklichen Bedrohungen des Weltfriedens aufklären wollten, gegen die unsere Mandanten mit publizistischen Mitteln gekämpft hatten, wurden vom Gericht unter Missachtung der bis dahin gültigen Regeln der Strafprozeßordnung zurückgewiesen. In den Augen der vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigten Düsseldorfer Richter konnten die von uns vorgebrachten Fakten und Beweismittel nur kommunistische Propaganda sein, mit der man sich nicht auseinanderzusetzen brauchte.

Die westdeutsche Öffentlichkeit hat von diesem fünf Monate dauernden Großverfahren, in dem wir Verteidiger dem Gericht zahlreiche prominente Zeugen der Friedensbewegung aus aller Welt durch direkte Ladung aufgezwungen haben, so gut wie nichts erfahren. Das Schweigen der Medien funktionierte auch ohne Anweisung aus einem Propagandaministerium.

Es wurde dafür gesorgt, dass dieses historisch bedeutsame Verfahren auch für nachfolgende Generationen so unbekannt wie möglich blieb. Historisch wertvolle Akten werden in der Regel nach Abschluss der Sache an das Staatsarchiv abgegeben. Mit den Akten des Friedenskomitee-Prozesses ist das nicht geschehen. Sie sind nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Düsseldorf nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet worden. Mit ihnen etwa 600 Dokumente zum neuen Rüstungswettlauf nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, die wir dem Gericht mit unseren Beweisanträgen übergeben hatten.

Natürlich gab es auch Strafverfahren, die wirklich kommunistisches Propagandamaterial betrafen. Doch kein Eingriff in die politische Freiheit war in Deutschland je so unsinnig wie die Unterdrückung kommunistischer Meinungsäußerungen. Die Angst der Herrschenden vor einer Revolutionierung der Köpfe hat eine spezifisch deutsche Justiztradition hervorgebracht.

Schon in der Weimarer Republik sind Buchhändler, die kommunistische Bücher verkauften, und Schauspieler, die revolutionäre Texte rezitierten, wegen Vorbereitung des Hochverrats verurteilt worden. Vieles von dem, was damals Kommunisten in der geistigen Auseinandersetzung mit dem aufkommenden Hitler-Faschismus gesagt und geschrieben haben, ist durch den Gang der Geschichte bestätigt worden. So der Satz »Wer Hitler wählt, wählt den Krieg!«, den ich auf Flugblättern fand, die in alten Akten die Zeiten überdauert hatten.

In der Bundesrepublik wiederholte sich die justizielle Bekämpfung kommunistischer Meinungsäußerungen, wenn auch nach anderen Paragraphen. Jetzt diente der uferlose Tatbestand des Verstoßes gegen das KPD-Verbot von 1956 als Grundlage für unzählige Urteile, die alles, was sich – ich zitiere ein BGH-Urteil – als »Unterstützung der verfassungsfeindlichen Wühlarbeit des SED-Regimes gegen die Bundesrepublik« interpretieren ließ, für strafbar erklärte. Das betraf nicht nur kommunistische Angeklagte, sondern auch Nichtkommunisten, die irrtümlich angenommen hatten, man dürfe in einer freiheitlichen Demokratie auch kommunistische Meinungsäußerungen dokumentieren. So habe ich 1961 den Inhaber eines christlichen Verlages, der ein von Walter Ulbricht unterzeichnetes Schriftstück veröffentlicht hatte, das, wie es im Urteil vorwurfsvoll heißt, »kommunistisches Gedankengut« enthielt, vergeblich gegen den Vorwurf verteidigt, er habe damit gegen das KPD-Verbot verstoßen.

In einer anderen Sache hatte ich im Jahr 1965 einen Journalisten zu verteidigen, dessen Verbrechen laut Anklageschrift darin bestand, dass er die »Wühlarbeit« der verbotenen KPD unter Hafenarbeitern und Seeleuten unterstützt habe, indem er im Auftrag der Partei in verschiedenen Zeitungen Artikel veröffentlicht habe. Das Urteil des Bundesgerichtshofs räumte ein, dass die Artikel meines Mandanten inhaltlich keinen strafrechtlichen Tatbestand erfüllten, aber er hätte sie nicht im Auftrag der verbotenen Partei schreiben dürfen. Seine Artikel hätten im Interesse der verbotenen Partei gelegen, deren vordergründige Nahziele durch sie gefördert worden seien. So habe er die »Herstellung sachlicher Beziehungen zur DDR« verlangt, habe sich wiederholt gegen die Atombewaffnung des »deutschen Militarismus« sowie gegen die Notstandsgesetze ausgesprochen. Auch habe er das »hemmungslose Profitstreben« der »Monopolkapitalisten« gegeißelt. Das Urteil lautete auf zwei Jahre Gefängnis; sein Personenkraftwagen, ein Mercedes 180 D, wurde als Verbrechenswerkzeug eingezogen.

Ich habe in diesem Fall Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BGH erhoben und die Verletzung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gerügt. Ich argumentierte, dass ein Kommunist nicht deshalb bestraft werden könne, weil er sich im Auftrag einer illegalen Partei legal verhalte. Die Logik des BGH-Urteils laufe doch darauf hinaus: Wenn der KPD das Nahziel einfallen würde, sich hausfrauenfreundlich zu geben, könnte ein Journalist auch dafür bestraft werden, dass er im Auftrag der Partei Kochrezepte veröffentlicht. Aber meine Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen – mit einer 14-seitigen Begründung, deren juristische Formeln in das politische Glaubensbekenntnis mündeten, dass im vorliegenden Fall die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet gewesen sei.

Auch das politische Anliegen der Adenauer-Regierung, Kontakte zwischen Bürgern beider deutschen Staaten möglichst zu verhindern, wurde von der Justiz tatkräftig unterstützt. So hatte ich 1962 beim Landgericht Lüneburg einen Bremer Betriebsrat zu verteidigen, dem vorgeworfen wurde, er habe dadurch gegen das KPD-Verbot verstoßen, dass er eine Einladung zu einer Veranstaltung des FDGB, des Gewerkschaftsbundes der DDR, angenommen und dort in einem Diskussionsbeitrag die Verhinderung deutsch-deutscher Kontakte kritisiert hatte. Der Angeklagte war kein Kommunist, sondern hatte bei Kommunalwahlen für die SPD kandidiert. Aber das schützte ihn nicht vor einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. In der Urteilsbegründung hieß es, man habe strafmildernd berücksichtigt, dass der Angeklagte im Kriege seine Pflicht erfüllt habe. Seine von bundesdeutschen Richtern als Verdienst gewürdigte Pflichterfüllung hatte darin bestanden, dass er 1941 als junger Soldat mit Hitlers Armeen in die Sowjetunion eingefallen und auf Moskau marschiert war.

Und noch ein Beispiel für die Bestrafung deutsch-deutscher Kontakte. Ein Arbeiter aus Leipzig wollte Anfang der 60er Jahre seine in Hamburg lebende Mutter besuchen, die er seit Jahren nicht gesehen hatte. Zu seiner Freude hatte er endlich eine Reisegenehmigung erhalten. Die Zustimmung seiner Betriebsgewerkschaft war mit der Bitte verbunden worden, auch den X und den Y in Hamburg aufzusuchen und sie zur Leipziger Messe einzuladen. Kaum in der Bundesrepublik eingetroffen, wurde er von einem Polizisten wegen des Besitzes einer DDR-Zeitung vernommen und erzählte diesem ganz naiv auch von dem geplanten Besuch bei X und Y. Zu seiner Überraschung wurde er festgenommen und angeklagt, für einen verfassungsverräterischen Nachrichtendienst tätig geworden zu sein. Anklage und Urteil belehrten ihn darüber, dass die Betriebsgewerkschaft, die seine Reise befürwortet hatte, Teil des FDGB und diese Organisation »Transmissionsriemen« der SED für deren verfassungsfeindliche Ziele sei. Um die Diktatur des Proletariats in der Bundesrepublik einzuführen, unterhalte der FDGB eine Nachrichtenorganisation, die um Beschaffung von Nachrichten aller Art bemüht sei. Er habe sich bereit erklärt, die Nachricht zu beschaffen, ob X und Y zur Leipziger Messe kommen würden. Ich werde einen Satz aus dem Munde dieses von der Bundesrepublik enttäuschten DDR-Bürgers nicht vergessen: »Etwas anders hatte ich mir die westliche Freiheit doch vorgestellt.« Die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, da man ihm glaubte, dass er von weiteren Reisen in die BRD absehen werde. Aber es wurde dafür gesorgt, dass er zwangsweise zur Grenze gebracht wurde, ohne den X und den Y zur Leipziger Messe eingeladen zu haben. Und auch seine Mutter hat vergeblich auf ihren Sohn gewartet.

Lorenz Knorr (Jahrgang 1921) hatte im Sudetenland als Sozialist gegen die Nazis gekämpft, war wiederholt verhaftet worden und hatte den Krieg nur mit viel Glück überlebt. Nach dem Krieg hatte er führende Funktionen in der SPD, die er aus Protest gegen deren Verrat sozialistischer Positionen 1960 verließ. Er gehörte dann zu den Gründern der Deutschen Friedens-Union (DFU), einer Partei, die, ebenso wie zuvor schon Gustav Heinemanns Gesamtdeutsche Volkspartei, an der üblichen antikommunistischen Diffamierung linker Parteigründungen scheitern sollte.

Kaum hatte er die schützende Hand der SPD verlassen, nahm sich die politische Justiz seiner an. Eine Rede, die er im Juli 1961 in Solingen gehalten und bei der er bestimmte namentlich genannte Generale der Bundeswehr als »Nazi-Generale« und »Massenmörder« bezeichnet hatte, bot den Anlass, ihn vor Gericht zu ziehen. Vier Generale und ein Admiral sowie der damalige Bundesverteidigungsminister Franz Josef Strauß erstatteten Anzeige wegen Beleidigung. Ein Staatsanwalt, der an faschistischer Terrorjustiz beteiligt gewesen war, erhob die Anklage. (Zwei von ihm erwirkte Todesurteile des Sondergerichts Prag gegen tschechische Staatsangehörige, die ihrer Gegnerschaft gegen Hitlers Krieg Ausdruck gegeben hatten, sind erhalten.) Ein Richter, der im Nazi-Reich als Ankläger am Sondergericht Wuppertal gewirkt hatte, war Vorsitzender des Schöffengerichts, das als erste Instanz mit der Sache befasst wurde. Die als Nazi-Generale und Massenmörder gekennzeichneten Offiziere hatten Hitlers Angriffskrieg in verantwortlichen Positionen mitgemacht und waren an konkreten Kriegsverbrechen aktiv beteiligt. Im Zuge der von der Adenauer-Regierung betriebenen Wiederbewaffnung waren sie wieder zu Ehren gekommen. Dass sie, ebenso wie ihr Dienstherr Franz Josef Strauß, der bekanntlich als »nationalsozialistischer Führungsoffizier« gedient hatte, nicht gern an ihre Vergangenheit erinnert wurden, fand bei den nicht minder belasteten Juristen volles Verständnis. Die von Lorenz Knorr in monatelanger Archivarbeit zusammengetragenen Dokumente wollte das Gericht nicht zur Kenntnis nehmen und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 300 DM. Der Ausdruck »Massenmörder« sei ein beleidigendes Werturteil, demgegenüber ein Wahrheitsbeweis nicht zulässig sei.

Auch in der Berufungsinstanz wurden alle Beweisanträge der Verteidigung, mit denen die von den beleidigten Würdenträgern begangenen Verbrechen bewiesen werden sollten, zurückgewiesen und die Geldstrafe auf 2000 DM erhöht. Erst die Richter der Revisionsinstanz (Oberlandesgericht Düsseldorf) erkannten, dass die Beweise hätten erhoben werden müssen, und hoben die vorangegangenen Urteile auf. Zu einer erneuten Verhandlung, die nur mit Freispruch hätte enden können, kam es allerdings nicht. Man ließ die Akten beim Landgericht bis 1972 liegen und stellte dann, elf Jahre nach der »Tat«, das Verfahren ein. In einem Beschluss, der Lorenz Knorr auf den ihm entstandenen erheblichen Kosten sitzen ließ, brachten die Richter noch den Vorwurf unter, dass seine Schuld in hohem Maße wahrscheinlich sei. Also eine Schuld nicht etwa der Massenmörder, sondern des Mannes, der sie als solche bezeichnet hatte. Und dieses Ergebnis brachte man zustande, ohne dass je in öffentlicher Hauptverhandlung über die seinem Werturteil zugrundeliegenden Tatsachen Beweis erhoben worden war.

Thema verfehlt!

geschrieben von Hans Fricke, Rostock

5. September 2013

Geschichtsklitterei im Wahlkampf

Mai-Juni 2009

Die Strategie von Union und SPD für das Superwahl- und Supergedenkjahr 2009 läuft eindeutig darauf hinaus, die Geschichte der DDR in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit und Diskussion zu stellen, und auf diesem Wege eine politische Auseinandersetzung sowohl über die Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre als auch über Bilanz und Zukunft des inhumanen und desaströsen neoliberalen Wirtschaftssystems zu vermeiden, um nach der Bundestagswahl wieder in gewohnter Weise zur Tagesordnung übergehen zu können.

In der seit einigen Wochen eskalierenden Debatte über die Bewertung der DDR bleiben die einen in der Manier kalter Krieger bei ihrem Pauschalurteil über den »totalen Unrechtsstaat« DDR, der laut Klaus Kinkel vor dem 15. Deutschen Richtertag »in weiten Bereichen genauso unmenschlich und schrecklich« gewesen sei »wie das faschistische Deutschland«, während sich die anderen seit kurzem moderater geben und für eine differenzierte Beurteilung der DDR plädieren.

Beiden geht es um Wählerstimmen und beiden scheint die Interpretattion der Vergangenheit von existenzieller Bedeutung für Gegenwart und Zukunft zu sein.

Daraus ergibt sich die Aufgabe, die Pläne der Geschichtsklitterer in Politik, Medien und Wissenschaft zu durchkreuzen, die verleumderischen Angriffe auf die DDR zurückzuweisen und die Geschichtsrevisionisten zu zwingen, die historische Wahrheit anzuerkennen und sich endlich auch kritisch mit der wenig rühmlichen Geschichte der Alt-BRD zu beschäftigen.

Das wiederum setzt voraus, Schluss zu machen mit der unerträglichen Doppelmoral und Heuchelei der Regierenden und der Konzern-Medien sowie mit der schon fast zur Gewohnheit gewordenen Schwarz/weiss-Malerei und der Praxis, die Alt-BRD und die DDR mit zweierlei Maß zu messen.

Das setzt weiter voraus, dass wichtige politische, ökonomische, militärische und geheimdienstliche Entwicklungen und Sachverhalte, die, soweit sie die DDR betreffen, seit zwanzig Jahren vollständig auf dem Tisch der Öffentlichkeit liegen, in Bezug auf die Alt-BRD nicht weiterhin streng unter Verschluss gehalten und kritische Nachfragen sowie Untersuchungen dazu tabuisiert werden dürfen.

Zum NPD-Verbot

geschrieben von Walter Hähnel, Lübeck

5. September 2013

Mai-Juni 2009

Das Verbot der NPD steht nach wie vor auf dem Programm. Ich wundere mich darüber, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland offenbar zu wenig bekannt ist, denn darin steht im Artikel 139 folgendes: »Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung.

Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.«

Die Propaganda der Rechtsextremisten ist also gesetzeswidrig. Warum wird von euch darauf nicht hingewiesen? Die NPD müsste längst verboten sein, wenn die Justiz sich entsprechend verhalten hätte.

Ein unbeirrter Dialektiker

geschrieben von Heinrich Fink

5. September 2013

Dem Historiker Ernst Engelberg zum 100. Geburtstag

Mai-Juni 2009

Gerade erschienen

Ernst Engelberg: »Die Deutschen – Woher wir kommen« Karl Dietz Verlag Berlin 2009. ISBN 978-3-320-02170-2, 351 Seiten, 29.90 EUR

Noch lieferbar

Ernst Engelberg: »Bismarck – Urpreuße und Reichsgründer« Siedler Verlag 1985, SBN-10: 3886801217, 839 Seiten

Ernst Engelberg: »Bismarck – Das Reich in der Mitte Europas« Siedler Verlag 1990, ISBN-10: 3423303468, 600 Seiten

Der Historiker Ernst Engelberg kann die Glückwünsche zu seinem 100. Geburtstag im Kreise seiner Familie, seiner Freunde und der inzwischen selbst betagten Schüler persönlich entgegennehmen. Alle zehn Dekaden seines Lebens spiegeln widerständige, linke Geschichte: Sein Elternhaus im Badischen war Treffpunkt von 1848ern. Lieder vom Zorn gegen menschenunwürdige Zustände und von der Hoffnung, dass diese Verhältnisse veränderbar sind, wurden ihm schon an der Wiege gesungen. Sein Vater, gab die »Schwarzwälder Volksstimme« heraus. Die Mutter erlebte er als eine »hochpolitische« Frau, die z.B. den großsprecherischen Wilhelm II. verspottete. Voller Anerkennung erinnert sich Engelberg »… je mehr die Weimarer Republik sich nach rechts orientierte, desto linker wurde mein Vater.« Darum wählte er von 1930 bis 1933 die Kommunisten; schon 1934 wurde er verhaftet. Bei dem heranwachsenden Sohn Ernst musste Interesse und Verständnis für Politik und Geschichte nicht erst geweckt werden, denn er erlebte politische Konflikte hautnah und begriff, dass Machthaber und Machtlose in derselben Geschichte höchst unterschiedliche Erfahrungen machen.

Im Hause des Reichstagsabgeordneten der SPD, Adolf Geck, der mit Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht befreundet war, las er schon als Gymnasiast deren Bücher und persönliche Briefe. Und die Witwe von Kurt Eisner, dem bayerischen Ministerpräsidenten, der 1919 von reaktionären Kräften ermordet worden war, half ihm in freundschaftlicher Zuwendung Widersprüche wahrzunehmen und politische Zusammenhänge zu durchschauen.

Als Engelberg dann ab 1929 in Berlin studierte, trat er dem Kommunistischen Jugendverband bei, wo er Nathan Steinberger und Max Kahane kennenlernte, mit denen er gegen Nazi-Studenten in der Berliner Friedrich-Wilhelms-Universität kämpfte. Ihr Kampf gegen den Faschismus hat sie ihr Leben lang verbunden.

1934, nur vier Tage nach der Verteidigung seiner Promotion »Die deutsche Sozialdemokratie und die Bismarcksche Sozialpolitik«, wurde Engelberg verhaftet und wegen Hochverrats zu 1½ Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach seiner Entlassung emigrierte er umgehend in die Schweiz. Später konnte er durch Vermittlung von Max Horkheimer in die Türkei gehen. Obwohl dort keineswegs eine kommunistenfreundliche Politik herrschte, war Ata Türk für seine neugegründete Universität in Ankara sehr an Intellektuellen aus dem Ausland, besonders aus Deutschland, interessiert. Engelberg bekam eine Stelle als Lektor für Deutsch.

Sein Freund Kahane meldete sich für den Spanischen Bürgerkrieg, um den Faschismus Francos zu bekämpfen. Nathan Steinberger war bereits 1932 an ein Landwirtschaftsinstitut in Moskau gegangen. Er ist dann der Säuberungspolitik Stalins zum Opfer gefallen und hat grausame Jahre im Gulag Solymar erleben müssen. Die Überlebenswege der drei Freunde während der Emigration konnten nicht unterschiedlicher sein. Nach der Rückkehr nach Deutschland fanden sie sich auf der »Geschichtsbaustelle DDR« wieder und übernahmen hochmotiviert in Geschichtswissenschaft, Landwirtschaftsökonomie und im Journalismus wichtige Aufgaben. Sie waren überzeugt, dass nach der deutschen Katastrophe die Bevölkerung bereit sei, auf der Grundlage einer marxistischen Analyse eine Gesellschaft zu schaffen, die Faschismus ächtet und Kriege abschaffen wird. Antifaschismus war für sie keine staatlich verordnete Doktrin, sondern eine in lebensgefährlichen Situationen gereifte Überzeugung.

Engelberg hat hochbetagt, aber wachen Geistes, die Wende erlebt. Er war von dem radikalen Revisionismus der Wiedervereinigung und der in ihren ehemaligen Tätigkeitsbereichen praktizierten »Abwicklungen« entsetzt. Jahrzehntelang hatte er sich in der DDR für eine dialektische Betrachtungsweise der Probleme und einen offensiv analytischen Umgang mit den eskalierenden Widersprüchen eingesetzt. Nun fühlte er sich einem fundamentalistischen Antikommunismus preisgegeben, wie er ihn in der Weimarer Republik kennengelernt hatte und in den ersten Jahren des Faschismus selber als Verfolgung leidvoll erleben musste.

Wir danken dem Jubilar für seine unermüdliche Arbeit auf vielen Ebenen, die er als Verständnishilfe zur Gesellschaftsanalyse und zum Geschichtsverständnis geleistet hat.

An dieser Stelle soll auch Waltraud Engelberg (sie arbeitet aktiv im BdA Treptow mit) gedankt werden, die als Germanistin großen Anteil an seiner Arbeit hat und die in Fürsorge auch seine schwindenden Kräfte zu stützen weiß.

»Wohl aber liegt mir nach wie vor«, so Engelberg, »an einer Alternative zur zunehmenden Barbarei gegen Mensch und Natur in aller Welt, eine Alternative, die wahrscheinlich nur in Form eines historischen Kompromisses zustande kommen kann. Darüber muss weiterhin viel und von Vielen nachgedacht werden. …«

Das Versprechen, sich daran aktiv zu beteiligen, heißt wohl dem Jubilar zum 100. Geburtstag angemessen zu gratulieren.

Briefmarken als Zeitzeugen

geschrieben von Ludwig Elm

5. September 2013

Aufschlussreiches aus der Frühgeschichte von DDR, BRD und Berlin
(West)

Mai-Juni 2009

Es lohnt, die Briefmarken vergangener Zeiten als Zeugen aufzurufen. Die postalischen Wertzeichen erinnern in vielen Ländern an Erbe und Tradition. Sie bekennen häufig auch Positionen zur Zeitgeschichte. Aussagen wie künstlerische Gestaltung sind authentisch und unwiderruflich. Die Marken wirken mit meist millionenfachen Auflagen in das Alltagsleben vieler Menschen. Bezüglich der Vor- und Frühgeschichte beider deutscher Staaten ist der damalige Umgang mit dem bis 1945 Geschehenen von hohem Interesse. Beiderseits waren Post und Fernmeldewesen ab 1949/50 Ministerien zugeordnet. Dort wurde entschieden, wann, wozu und in welcher Ausführung und Auflage Postwertzeichen – Serien wie Sondermarken – erscheinen sollen. Damit erhalten Leistungen wie Defizite auf diesem Gebiet staatlicher Öffentlichkeitsarbeit einen repräsentativen Rang und geben Aufschluss über je vorherrschende Wertauffassungen und Leitbilder.

In der Philatelie wird anschaulich sichtbar, dass 1990 nicht nur die DDR der Bundesrepublik beitrat, sondern erst jetzt Berlin (West) im streng völkerrechtlichen Sinn uneingeschränkter Bestandteil dieses Staates wurde. Berlin (West) hat von September 1948 bis zum 27. September 1990 eigene Postwertzeichen herausgegeben. Das ergab sich aus der 1949 von den Westalliierten gegen westdeutsche Bestrebungen getroffenen Entscheidung, dass Westberlin kein Bestandteil der Bundesrepublik ist und nicht von ihr regiert wird. Diesem Status widersprachen bundesrepublikanische Staatsakte in Westberlin, die für den Kalten Krieg charakteristisch waren. Sie wurden wiederholt durch Sondermarken aufgewertet, beispielsweise zur Wahl des Bundespräsidenten am 17. Juli 1954 in Berlin, zu Tagungen des Bundestages im Herbst 1955 und des Bundesrates im März 1956 sowie anlässlich der konstituierenden Sitzung des 3. Bundestages am 15. Oktober 1957. Fragwürdig waren somit auch Westberliner Ausgaben mit den Präsidenten der Bundesrepublik (Heuss, Lübke und letztmalig 1972 Heinemann).

Bereits am 17. August 1953 kamen zwei Briefmarken zum 17. Juni 1953 heraus. Den Rechtsstatus der Stadt fälschend, erschien im September 1964 in der bundesdeutschen Serie »Hauptstädte der Länder der Bundesrepublik« eine Berlin-Ausgabe mit dem Reichstagsgebäude. Im Januar 1971 wurde der 100. Jahrestag der Reichsgründung mit einer Marke – Reichsadler mit Kaiserkrone – gewürdigt. Wiederholt gedachte man auch philatelistisch der Luftbrücke von 1948/49.

Nach der Befreiung vom Faschismus herrschte ein widersprüchliches Bild postalischer Aktivitäten der Besatzungsmächte – gemeinsam und zunehmend je in ihren Zonen. In der ersten Phase kam es zu Provisorien und regionalen oder kommunalen Initiativen. In Mecklenburg-Vorpommern erschienen im Oktober 1945 drei Marken »Opfer des Faschismus«: Rudolf Breitscheid, Erich Klausener und Ernst Thälmann. In Thüringen wurde der Dreier-Block einer Freimarkenserie im Dezember als »Weihnachtsspende 1945 für die Opfer des Faschismus« im Wert von zwei Reichsmark herausgebracht. Eindrucksvoll ist eine lokale Blockausgabe der Stadt Storkow von Januar 1946: »Nie vergessen! KZ« steht über dem roten Winkel der politisch Verfolgten. Für die Sowjetische Besatzungszone gab es ab Oktober 1948 eine Serie mit acht Persönlichkeiten der deutschen Geschichte, darunter Käthe Kollwitz und Ernst Thälmann. Zum 15. Januar 1949 folgte eine Marke anlässlich des 30. Todestages von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg.

Die DDR wandte sich mit der Reihe »Präsident Wilhelm Pieck« im Mai 1950, vermittelt durch seinen Lebensweg, antifaschistischen Herkünften zu. An Ernst Thälmann wird am 18. August 1954 aus Anlass seines 10. Todestages erinnert. Mit dem 10. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus wurde langfristig ein stetes Gedenken an Opfer und Widerstand eingeleitet. Ausgaben im April 1955 zeigen die Ehrenmale in Treptow und auf dem Friedhof Brandenburg. Eine Blockausgabe der beiden Brandenburg-Marken eröffnet mit Zuschlägen die Initiative »Für den Aufbau Nationaler Gedenkstätten in Buchenwald, Ravensbrück, Sachsenhausen«. Es folgen die Ansichten Buchenwald (1956) und Ravensbrück (1957). Dem 100. Geburtstag von Clara Zetkin ist im Juli 1957 eine Ausgabe – Porträt und rote Nelke – gewidmet. An Thälmann, Breitscheid und Pfarrer Paul Schneider erinnern Einzelmarken. Diese werden im September 1958 als Blockausgabe »Einweihung der Nationalen Gedenkstätte Buchenwald« aufgelegt.

Mit den drei genannten Opfern des KZ Buchenwald begann die langjährig fortgesetzte Serie zum Gedenken an Männer und Frauen des Widerstandes, stellvertretend für unzählige, die ihren Einsatz mit dem Leben bezahlten. Die Zuschläge erinnern daran, dass die Nationalen Mahn- und Gedenkstätten in hohem Maße von den Bürgerinnen und Bürgern der DDR finanziert wurden. Anfang November 1963 wurde nach 25 Jahren der Reichspogromnacht mit einer Sondermarke gedacht: »Niemals wieder – Kristallnacht«. Die Abbildung zeigt den von einer Kette umwundenen Davidstern vor einer brennenden Synagoge.

In den Westzonen erschien zwischen 1945 und 1949 keine Briefmarke mit einem antifaschistischen Bekenntnis. Das ist für diese Periode eher überraschend. Die Tendenz der folgenden Jahre wird damit allerdings vorweggenommen. Immerhin findet sich Karl Marx in einer Serie, die am 5. Mai 1947 für das zur Französischen Zone gehörende Rheinland und die bayerische Pfalz herausgegeben wurde – ein denkwürdiges Zeichen des damaligen europaweiten Zeitgeistes.

Für viele Jahre sind Verfolgung, Opfer und Widerstand in Drittem Reich und Zweitem Weltkrieg kein Thema. Die zuständigen, der CSU oder CDU angehörenden, Bundesminister setzen die Politik der Mitte-Rechts-Koalitionen unter Kanzler Adenauer um. Keineswegs wurden zeitgeschichtliche Vorgänge und Gebote des Gedenkens überhaupt ignoriert. Ausgerechnet am 9. Mai 1953 kommt die Marke »Deutsche Kriegsgefangene« heraus. Die Inschrift »Gedenket unserer Gefangenen« umschließt einen stilisierten Kopf hinter Stacheldraht. Die Auflage von 101.200.000 übertrifft weit die der seit 1949 erschienenen Sondermarken. Zum Jahrestag des Potsdamer Abkommens wurde am 2. August 1955 der 20 Pfg.-Wert »Zehn Jahre Vertreibung 1945-1955« präsentiert. Er erschien mit gleicher Abbildung und anderer Färbung erneut im Juli 1965 unter »Zwanzig Jahre Vertreibung«. Im November 1956 wurden die »Kriegsgräberfürsorge« mit einer Auflage von 50.000.000 sowie im April 1960 das »Weltflüchtlingsjahr 1959/60« gewürdigt. Der namhafte Vertreter der nazistisch-rassistischen Bildhauerei, Arno Breker, tritt 1962 als Graphiker einer Marke hervor.

Das erste Postwertzeichen der Bundesrepublik, das dem Widerstand und den Opfern gewidmet wurde, erschien im Sommer 1964. Der Block »20. Jahrestag des Attentats auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944« umfasst acht Persönlichkeiten: Sophie Scholl, Ludwig Beck, Dietrich Bonhoeffer, Alfred Delp, Karl-Friedrich Goerdeler, Wilhelm Leuschner, Helmut J. Graf von Moltke und Claus Graf Schenk von Stauffenberg. In Westberlin war bereits zum 10. Jahrestag eine Gedenkmarke erschienen. Zu seinem 1. Todestag im November 1957 hatte die Bundespost an Leo Baeck erinnert. Der Rabbiner war als Vorsitzender der Reichsvertretung der Juden in Deutschland bis 1943 Verhandlungspartner der NS-Behörden und überlebte die anschließende Haft in Theresienstadt.

Auch in den folgenden Jahrzehnten blieb die Würdigung des antifaschistischen Vermächtnisses in der Bundesrepublik marginal und lückenhaft. Dem 8. Mai sowie dem kommunistischen Widerstand und seinen Opfern – viele Frauen inbegriffen – wurde in der bundesdeutschen Philatelie bis heute kein Gedenken zuteil. Die ostpreußische glühende NS-Dichterin Agnes Miegel war jedoch nicht vergessen und 1979 mehr als 30-millionenfach unters Volk gebracht worden.

Suche nach NS-Verbrechern

geschrieben von Forschungsstelle Nachkriegsjustiz

5. September 2013

Im Visier: Österreichische Täter im Konzentrationslager
Majdanek

Mai-Juni 2009

Eine in den 1960er und 1970er Jahren in Graz durchgeführte gerichtliche Untersuchung gegen eine große Anzahl österreichischer Beschuldigter wegen Verbrechen im KZ Majdanek führte zu keiner Anklageerhebung.

In Fragen der juristischen Aufarbeitung von NS-Verfahren spielte die damalige österreichische Justizministerin Maria Berger eine positive Rolle. Auch die 2007 ausgesetzte Ergreiferprämie auf sachdienliche Hinweise zu den NS-Verbrechern Alois Brunner und Aribert Heim fällt in den Zeitraum ihrer Zuständigkeit.

Die österreichischen Volksgerichte

Aus der negativen Beurteilung sind die antifaschistischen, so genannten österreichischen »Volksgerichte« auszunehmen: Von 1945 bis 1955 ermöglichten es Sondergesetze, ca. 13.000 Personen für ihre Taten während der NS-Herrschaft zu verurteilen. Für die unmittelbare Nachkriegszeit ist somit ein klarer Ahndungswille feststellbar.

Die zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz ersucht um Unterstützung bei der Erforschung faschistischer Verbrechen. Österreich sei ein Paradies für NS-Verbrecher, ließ Efraim Zuroff, Leiter des Jerusalemer Simon-Wiesenthal-Zentrums zuletzt 2008 auf einer Pressekonferenz in Wien verlauten. Angesichts der skandalösen Bilanz der seit 1955 geführten Prozesse gegen nationalsozialistische Täter und Täterinnen lässt sich diese Aussage kaum von der Hand weisen. Jahrzehntelang kämpfte die VVN-BdA in Deutschland gegen die Schlussstrichmentalität an, die es so vielen NS-Tätern ermöglichte, in Frieden zu sterben, ohne für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen worden zu sein. Führt man sich vor diesem Hintergrund vor Augen, dass in der österreichischen Literatur zur justiziellen Ahndung von NS-Verbrechen das deutsche Vorgehen immer wieder als Beispiel für eine bessere Praxis genannt wird, so kann man sich ein ungefähres Bild vom Ahndungswillen in der Alpenrepublik machen.

Der sich hartnäckig haltende Mythos von »Österreich als erstem Opfer Hitlers« kann als symptomatisch für die langjährige Weigerung der österreichischen Mehrheitsbevölkerung gesehen werden, die Notwendigkeit einer juristischen Aufarbeitung der Beteiligung von Österreichern und Österreicherinnen an NS-Verbrechen zu akzeptieren. Auch die Tatsache, dass es in Österreich keine mit der in Ludwigsburg vergleichbare zentrale Stelle zur juristischen Aufarbeitung gegeben hat, trägt ihren Teil zur traurigen Bilanz bei.

In jüngster Zeit führte die (Wieder-)Entdeckung der ehemaligen Aufseherin der Konzentrationslager Ravensbrück und Majdanek, Erna Wallisch, in Wien dazu, dass sich die öffentliche Aufmerksamkeit für kurze Zeit erneut diesem dunklen Erbe zuwandte. Neben Auschwitz und Mauthausen ist Majdanek eines jener Konzentrationslager, in dem Österreicher einen relevanten Teil der Wachmannschaft ausmachten. Anders als im Fall der beiden erstgenannten KZs wurde in Österreich jedoch kein Verfahren angestrengt, das sich mit dem Tatkomplex Majdanek als Ganzes beschäftigte. Dieser Mangel wird besonders am Beispiel von Erna Wallisch deutlich, gegen die es trotz mehrerer Verfahren niemals zu einem Gerichtsurteil kam.

Im Zuge der im Jahr 2007 aufgenommenen Ermittlungen gegen Wallisch erteilte das Bundesministerium für Justiz der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz den Auftrag, eine eventuell noch mögliche strafgerichtliche Verfolgbarkeit von NS-Verbrechen im KZ Majdanek vom Standpunkt der historischen Forschung einzuschätzen. Die Forschungsstelle Nachkriegsjustiz besteht seit 1998 und ist im Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes in Wien ansässig. Ihre Aufgabe sieht die Forschungsstelle in der wissenschaftlichen Dokumentation und Analyse der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Bewusstsein über die NS-Verbrechen und die Konsequenzen sowohl ihrer Aufarbeitung als auch der allzu oft unterbliebenen Ahndung gestärkt werden.

In dem Projekt »Der Komplex Lublin-Majdanek und die österreichische Justiz« kann die Forschungsstelle auf Prozessakten aus Österreich, Deutschland und Polen sowie eine Vielzahl wissenschaftlicher Arbeiten zurückgreifen. Darüber hinaus ersucht die Forschungsstelle Nachkriegsjustiz um Unterstützung bei der Erforschung der in Majdanek verübten Verbrechen. Gesucht werden sowohl Hinweise auf von Österreichern und Österreicherinnen verübte Verbrechen bzw. Informationen über ehemaliges österreichisches Wachpersonal im KZ Majdanek, als auch Kontakte mit Überlebenden oder Material, das bei der Erforschung hilfreich sein kann. Gerade antifa-Leserinnen und -Leser könnten hier wichtige Hinweise geben.

Ein historischer Markstein

geschrieben von Hans Canjé

5. September 2013

70 Jahre danach: Schweizer Interbrigadisten endlich rehabilitiert

Mai-Juni 2009

Peter Huber in Zusammenarbeit mit Ralph Hug: »Die Schweizer Spanienfreiwilligen. Biografisches Handbuch.
Rotpunkt Verlag Zürich 2009. 480 Seiten mit zahlreichen historischen Fotos. 36 EUR

Das ist in der Tat ein »historischer Markstein«: Am 12. März 2009 hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat der Schweiz dem Bundesgesetz über die Rehabilitierung der rund 800 Frauen und Männer zugestimmt, die von 1936 bis 1939 als Freiwillige in den Reihen der Internationalen Brigaden die spanische Republik gegen die Heerscharen des Putschisten-Generals Franco und seiner faschistischen Komplicen aus Deutschland und Italien verteidigt haben. Der Beschluss bedeutet, wie die 2007 gegründete Schweizer »Interessengemeinschaft Spanienkämpfer« erklärt, »die Würdigung und Anerkennung der historischen Leistung derjenigen, die schon früh gegen den Faschismus gekämpft haben«.

Gut ein Viertel der Schweizer Freiwilligen hat diesen Einsatz mit dem Leben bezahlt. Viele, die nach dem Ende in die Heimat zurückkehrten, gerieten in die Fänge des Staatsschutzes, wurden von Militärgerichten wegen »Dienstes in fremden Streitkräften« zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die so genannten »bürgerlichen Ehrenrechte« wurden ihnen auf viele Jahre aberkannt. Entsprechende Beschlüsse, mit denen die »Teilnahme an den Feindseligkeiten in Spanien« untersagt wurde, hatte der Bundesrat bereits im August 1936 gefasst. Eine 2001 veröffentlichte Studie aus der Westschweiz hat errechnet, dass die Divisionsgerichte aufgrund des Artikels 64 des Militärstrafgesetzbuches insgesamt 420 Urteile mit Strafen zwischen zwei Wochen und vier Jahren Gefängnis gegen eidgenössischen Interbrigadisten ausgesprochen haben. Das Mittel lag bei 3,8 Monaten.

Das ist fürwahr kein Ruhmesblatt für das Land, das bereits am 18. Februar 1939, noch vor der Kapitulation der Republik, das Francoregime diplomatisch anerkannt hatte. Es bedurfte eines 70 Jahre währenden Kampfes bis zur nun erfolgten Entkriminalisierung der Interbrigadisten – entsprechend eines im September 2006 von Nationalrat Paul Rechsteiner eingebrachten Antrags. Die Schweizer Freiwilligen, so Rechsteiner, hätten »auch die Freiheit der schweizerischen Demokratie verteidigt«.

Es hatte sich gefügt, dass wenige Tage nach dem Beschluss des Ständerates beim Züricher Rotpunkt Verlag das biografische Handbuch »Die Schweizer Spanienfreiwilligen« von Peter Huber und Jakob Tanner der Öffentlichkeit vorgestellt werden konnte. Das nach jahrlangen Forschungen entstandene Standardwerk nennt auf 480 Seiten die Namen von 780 Schweizer Freiwilligen und stellt 720 von ihnen mit zum Teil umfangreichen biografischen Angaben vor. Ausführlich werden ihre politischen Motivationen analysiert. Hier stehen die antifaschistische Einstellung und die Solidarität mit dem spanischen Volk im Vordergrund. Von Bedeutung war auch die als »unerträglich empfundene berufliche und gesellschaftliche Lage«. 85 Prozent waren Arbeiter und Handwerker. Dabei waren auch 24 Frauen, die überwiegend als Helferinnen im Sanitätsdienst gewirkt haben. Der 1921 geborene Cyprian Held war der jüngste Schweizer Freiwillige. Er ging als 16jähriger nach Spanien und kämpfte in den Reihen der XI. Brigade »Thälmann« an der Ebrofront. Schwer verwundet kehrt er im Dezember 1938 zusammen mit 16 weiteren Verwundeten in die Heimat zurück. Das Divisionsgericht in Chur verurteilte ihn wegen »Leistung fremden Militärdienstes« zu drei Monaten Gefängnis.

Jakob Tanner, Geschichtsprofessor an der Universität Zürich, merkt im Vorwort an, dass diese Biografien »einen faszinierenden Einblick« bieten »in Subjektentwürfe und das Selbstverständnis von Menschen, deren Problemhorizont die Schweizer Grenzen überschritt und die ‚fern im Süden‘ auch etwas für die Schweiz tun wollten.«

Ihnen vorangestellt ist eine ausführliche Darstellung der Entstehung der Interbrigaden, der politischen Auseinandersetzungen in ihren Reihen, auch der Rolle der Sowjetunion. Das alles geschieht mit spürbarem Respekt vor den Freiwilligen – fern jedes hierzulande noch immer gepflegten Denunziantentums. Dank gebührt den Autoren und dem Verlag für diesen hervorragenden Beitrag zur Geschichte des Kampfes gegen den Faschismus.

Ehre für Ludwig Baumann!

geschrieben von Redaktion Bremer Antifaschist

5. September 2013

Nur zögernd wird das Unrecht der Wehrmachtsjustiz revidiert

Mai-Juni 2009

Am 29. Mai wird in der Oberen Rathaushalle in Bremen die Ausstellung »Was damals Recht war… Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht« eröffnet. Sie wird dann vom 30. Mai bis 28. Juni zwischen 10 und 18 Uhr in der Unteren Rathaushalle zu sehen sein. Geplant ist außerdem ein umfangreiches Begleitprogramm mit 28 Veranstaltungen. Träger dieser Aktion sind die Landeszentrale für politische Bildung und die Georg-Elser-Initiative.

Zur Eröffnung der Wehrmachtsjustiz-Ausstellung wird der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen den Vorsitzenden des Verbandes der Opfer der Wehrmachtsjustiz, Ludwig Baumann, für seine Verdienste um die Wiederherstellung der Würde der Wehrmachtsdeserteure ehren. Eigentlich hatte ein breiter Vorbereitungskreis den Vorschlag unterbreitet, Ludwig Baumann an diesem Tag die Ehrenbürgerschaft der Stadt Bremen zu verleihen. Doch dem Antrag wurde nicht gefolgt. Die Senatsverwaltung begründete ihre Ablehnung mit dem Argument, dass seit 1945 nur Bremer geehrt würden, die sich um Bremen verdient gemacht haben.

Lange Jahre hat Ludwig Baumann als Motor der immer kleiner werdenden Schar ehemaliger Wehrmachtsdeserteure für die Aufhebung der Urteile und die Rehabilitierung seiner Kameraden gekämpft. 25.000 von 30.000 Todesurteilen gegen Wehrmachtsdeserteure wurden in weniger als sechs Jahren vollstreckt, weniger als 4.000 Fahnenflüchtige überstanden Militärstraflager und Bewährungseinheiten. Während die Richter des Reichskriegsgerichts in der Bundesrepublik beruflich weiterkamen, galten die Wehrmachtsdeserteure bis 2002 als vorbestrafte Kriminelle. Kein Kriegsrichter wurde je von einem bundesdeutschen Gericht verurteilt. Ihre Blutgerichte galten der bundesdeutschen Justiz nicht als nationalsozialistisches Unrecht.

Bis zum 11.09.1991 galt die Kriegssonderstrafrechtsverordnung als rechtsstaatlich. Erst seit Mai 1997 wurde der Zweite Weltkrieg als Angriffs- und Vernichtungskrieg bewertet. Und es dauerte weitere fünf Jahre, bis der Bundestag die meisten Urteile der Wehrmachtsjustiz aufhob. Doch der Kampf des 87jährigen Ludwig Baumann ist noch nicht zu Ende. Noch gilt Kriegsverrat als unehrenhaft, noch haben die Urteile der Wehrmachtsjustiz gegen Menschen Bestand, die sich geweigert haben Zivilisten zu töten, die die Waffe umgedreht und »den Feind« unterstützt haben, um dem Wahnsinn ein Ende zu bereiten. Dazu werden Prof. Dr. Manfred Messerschmidt und Ludwig Baumann im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung sprechen.

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