Keine Gemeinsamkeiten!

geschrieben von P. C.Walther

5. September 2013

Selbstverständliche Grundregeln im Umgang mit Neonazis

Nov.-Dez. 2008

Eigentlich sollten für den Umgang mit Neonazis in Parlamenten, ebenso wie in anderen Politikbereichen, einige Grundregeln selbstverständlich sein: Ihnen prinzipiell immer entgegenzutreten, ihre Propaganda zu entlarven, vor allem dann, wenn sie scheinbar kritische und berechtigte Positionen verkünden, ihnen aber keinen Deut entgegenzukommen und ihnen keine Plattform zu bieten.

Mit Neonazis kann es keine Gemeinsamkeiten geben. Nazis sind und bleiben Verfechter einer verbrecherischen Politik. Diese Erfahrung aus der Zeit als Nazis das Land beherrschten, ist unauslöschbar in unser Gedächtnis eingebrannt. Man sollte meinen, dass das für alle demokratische Gruppierungen von rechts bis links unstrittig ist.

In einigen Landkreisen Sachsens ist jedoch anderes passiert. Dort erhielten in vier Landkreisen – also keineswegs ein Einzelfall! – NPD-Abgeordnete bei Gremienwahlen mehrmals Stimmen auch aus anderen Fraktionen. Dies auch bei dem bundesweit bekannten NPD-Chefideologen Holger Apfel, der neben seinen Funktionen als Vizeparteivorsitzender und Fraktionschef im Landtag auch im Kreistag von Meißen sitzt.

Im Kreistag Nordsachsen erklärte CDU-Vizefraktionschef Roland Märtz, man könne NPD-Anträge doch »nicht einfach ablehnen, nur weil die NPD sie stellt«. Im Stadtparlament von Dresden führte eine solche Auffassung – wie es hinterher hieß: aus Unachtsamkeit – dazu, dass zusammen mit Abgeordneten der CDU und FDP auch Abgeordnete der Linken für einen Antrag des neonazistischen »Nationalen Bündnisses« stimmten, weil dieses überfallartig beantragt hatte, für die Opfer des 11. September eine Gedenkminute einzulegen und die Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) den Neonazi-Antrag prompt zur Abstimmung stellte.

Solche »Unachtsamkeit« darf es bei allem, was von Neonazis kommt, nicht geben. Ein solcher Grundsatz müsste doch leicht einzuhalten sein. Es sei denn, eine geistige Nähe zu Rechtsradikalen und Neonazis ist gegeben, wie etwa beim stellvertretenden Landesvorsitzenden des Bundes der Vertriebenen in NRW, Heinrich Neugebauer (CDU). Er liefert nicht nur Beiträge für das »Ost-West-Panorama«, einer »Monatszeitung für Russlanddeutsche«, wo er sich neben NPD-Chef Udo Voigt und NPD-Generalsekretär Peter Marx wiederfindet, sondern hält das auch für unerheblich. Schließlich dürfe »in einer Demokratie jeder schreiben, was er will«. Nur »die Antifas«, erklärt Neugebauer, die seien »schlimmer als alle Hooligans zusammen« – womit er eine weitere gemeinsame Basis mit Neonazis gefunden hat.

Es sollte unstrittig sein, dass die NPD keine demokratische Partei ist. Das schließt dann auch aus, ihr öffentliche Auftritte zu verschaffen, wie das kürzlich bei der Ausstellung »Politica« in Kassel geschah. Alle Bundestagsparteien sagten daraufhin ihre Teilnahme ab, mit dem makabren Ergebnis, dass die demokratischen Parteien nicht, dafür aber die Nazis vertreten waren. Ein Beispiel dafür, wie Nazis demokratische Kräfte vertreiben. Im Dritten Reich blieb es dabei nicht. Als die Nazis an der Macht waren, folgten Terror und Massenmord. Das sollte Anlass sein, sie nie wieder gewähren zu lassen. In Kassel reagierte ein Stand-Inhaber angemessen mit dem textlichen Hinweis: »Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen«.

Ich war fünfzehn

geschrieben von Mit dem langjährigen antifa-Autor Alfred (Ginger) Fleischhacker sprach Regina Girod

5. September 2013

Gespräch mit Alfred Fleischhacker, der allein nach England
emigrierte

Nov.-Dez. 2008

antifa: Unmittelbar nach der Pogromnacht am 9. November 1938 traf die britische Regierung die Entscheidung, 10.000 jüdische Kinder aus Deutschland aufzunehmen. Du warst eines dieser Kinder. Wie ist es dir ergangen?

Fleischhacker: Ich bin 1923 geboren. Unsere Familie lebte in Merchingen, in Süddeutschland. Meine Eltern hatten ein Textilgeschäft, 1938 wurde es zwangsweise arisiert. Ich habe noch eine vier Jahre jüngere Schwester. Als es damals hieß, dass ein Kind pro Familie nach England geschickt werden könnte, haben die Eltern mich ausgewählt. Ich war schon ziemlich selbständig, denn ich war vorher bereits auf einem jüdischen Internat gewesen, außerdem war ich ein Junge.

antifa: Was ist aus deiner Schwester geworden und aus deinen Eltern? Haben sie überlebt?

Fleischhacker: Meine Schwester hat durch die Solidarität französischer Menschen überlebt, meine Eltern wurden in Auschwitz ermordet. Das habe ich aber erst Jahre später erfahren. Ich bin im Juli 1939 nach England gekommen, die Transporte gingen ja nur bis zum Ausbruch des Krieges, die letzten verließen Berlin am 28. oder 29. August. Nach meiner Abreise sind meine Eltern bei Nacht und Nebel zu Verwandten ins Badische gezogen. In den kleinen Gemeinden, wo jeder jeden kannte, waren Juden ihres Lebens nicht mehr sicher. Im Oktober 1940 wurden alle Juden aus Baden und der Pfalz in das Lager Gurs in Frankreich deportiert. Anfang 1941 haben französische Fürsorgerinnen den Frauen im Lager angeboten, ihre Kinder herauszuholen und sie bei Franzosen unterzubringen. Meine Eltern haben meine Schwester mitgegeben. So hat sie überlebt.

antifa: Wie verlief dein Leben in England?

Fleischhacker: Meine Mutter hatte eine ziemlich wohlhabende Cousine in London. Ihr Fahrer hat mich vom Bahnhof abgeholt und zu einem Rabbiner gebracht, der schon 1934 aus Hamburg emi-griert war. Die Verwandten selbst haben sich aber nicht weiter um mich gekümmert.

Mit 25 bis 30 Jungen bin ich dann nach Bournemouth nahe Southampton am Kanal gekommen. Bis zum Beginn des Krieges bekamen Flüchtlinge in England keine Arbeit, denn die Arbeitslosigkeit war groß und die Regierung wollte wohl den Eindruck vermeiden, dass die Flüchtlinge den Einheimischen die Arbeitsplätze wegnehmen. Die Städtchen am Kanal waren gut betuchte Badeorte. Ich habe erst als Reiniger gejobbt und dann als Hilfskellner. Wegen meiner roten Haare bekam ich den Spitznamen Ginger, der mir bis heute geblieben ist.

antifa: Eine Schule hast du nicht mehr besucht?

Fleischhacker: Doch, für einige Monate besuchte ich ein Abendcollege, aber die richtige Weiterbildung erfuhr ich im Internierungslager. Als Deutschland England angegriffen hat, wurden alle »feindlichen Ausländer« interniert, das heißt auch alle Juden und Nazigegner, die hierher geflohen waren. Man brachte sie möglichst weit weg, einige kamen bis nach Australien. Ich landete in Kanada. Von 1940 bis 1942 habe ich dort zunächst Bäume gefällt. Also genau das gemacht, was man von Kanada erwartet. Wir wollten aber unbedingt etwas Kriegswichtiges leisten. Da haben sie uns Tarnnetze flechten lassen und dann haben wir auch noch Munitionskisten getischlert.

antifa: Und gelernt wurde auch?

Fleischhacker: Das Internierungslager hat mein Weltbild geformt, wir hatten wirklich großartige Lehrer. Deutsche und österreichische Intellektuelle und Kommunisten haben sich unserer angenommen. Wilhelm Koenen, Martin Hornig und Jenny Kostmann gehörten dazu. Ich wurde Mitglied der FDJ, die schon 1938, also vor meiner Ankunft in England, gegründet worden war. Die FDJ wurde meine politische Heimat, sie war für uns alle auch so etwas wie eine Familie. Paare fanden sich, auch meine Frau und ich haben uns hier kennen gelernt.

antifa: War es also die FDJ, die dich letztlich dazu gebracht hat, nach dem Sieg über den Faschismus wieder nach Deutschland zurückzukehren?

Fleischhacker: Es gab eine Gruppe, zu der ich gehörte, die meinte, dass man zurückgehen und ein antifaschistisches Deutschland aufbauen müsste. Wer hätte das denn sonst tun sollen? Aber das war nicht die Meinung der Mehrheit. In ihrer besten Zeit, etwa von 1941 bis 1945, hatte die FDJ in England ungefähr 750 Mitglieder. Davon sind ca 100 nach Deutschland zurück gegangen. Meine Frau und ich sind 1947 nach Berlin gekommen. Die anderen sind in England geblieben, viele sind auch in die USA oder nach Palästina weiter gewandert.

antifa: Erinnert man sich in England heute noch an euch?

Fleischhacker: Durchaus. Ich bin gerade aus London zurückgekommen, wo ich einige meiner alten Freunde getroffen habe. An der Liverpool Street Station, an der alle Kindertransporte angekommen sind, gibt es jetzt ein Denkmal. Künstlerisch finde ich es nicht besonders gelungen, aber es ist da und mahnt. Übrigens soll auch in Berlin-Mitte demnächst ein Denkmal aufgestellt werden, das an die Kindertransporte erinnert. Wir haben angeregt, es durch eine Tafel mit den historischen Fakten zu ergänzen. Wer weiß schon noch, was genau vor 70 Jahren war?

Kreuzzug abgeblasen?

geschrieben von Ernst Antoni

5. September 2013

Das »Feindbild links« steht nicht nur für eine Partei

Nov.-Dez. 2008

Als die »Finanzkrise« bisher gewohnte Zustände durcheinander wirbelte, stand der Wahlergebnis-Erdrutsch für die CSU

bereits fest. Wären die tatsächlichen Bedürftigkeiten der Bayerischen Landesbank noch vor dem Wahlsonntag publik geworden, hätten die politischen Gerölllawinen neben Ministerpräsident Günther Beckstein und dem Parteivorsitzenden und Finanzminister Erwin Huber noch einige mehr verschüttet. Darüber nachträglich zu spekulieren ist müßig. Der Erbe Seehofer meint ja auch, dass wir nach vorne schauen wollen.

Den »Kreuzzug gegen links«, den Huber im Wahlkampf früh als Parole aus einer alten schwarzbräunlich getönten Kiste im konservativen Keller gezogen hatte, hatten die CSU-Wahlkämpfer selbst bald wieder nach hinten gestellt. Gleich nach dem Wahldebakel betonte der Ober-Kreuzzügler zwar noch, dass gelungen sei, der Partei Die Linke damit den fürs Parlament notwendigen Fünf-Prozent-Anteil zu vermasseln. Recht überzeugt davon schien er angesichts realer 5+X-Ergebnisse für die Linke in vielen Städten und Gemeinden aber selbst nicht.

Also Ende der Kreuzzüge? Kaum – schon deshalb nicht, weil die Bayern-Wahl hier eigentlich eine eher randständige Rolle spielte. Politik in Krisenzeiten: Seit einiger Monaten werden Vergleiche und Gleichsetzungen in parlamentarische und öffentliche Diskussionen geworfen, die Totalitarismus-Theoretiker des Kalten Krieges vor Neid erblassen lassen müssten.

Der sächsische CDU-Mann Flath setzt Linkspartei und neofaschistische NPD gleich. Altbundeskanzler Helmut Schmidt entdeckt Hitler-Parallelen bei seinem ehemaligen Parteifreund Lafontaine. SPD-Außenpolitiker Karsten Voigt wiederum äußert daraufhin sinngemäß, dass ihm beide Vergleiche gut gefallen. Und dann unterstellt CSU-Rechtsaußen-MdB Hans-Peter Uhl im Bundestag der Linkspartei Antisemitismus, um eine gemeinsame Erklärung des Hohen Hauses zur Reichspogromnacht zu verhindern. Schon irgendwie schamlos – erinnert man sich an Personal der C-Parteien wie Oberländer und Globke, das es einst bis in höchste Bundesregierungsämter schaffte, aber auch an CDU-Provinzfürsten, die äußerten, zur Haushaltssanierung müsse man »einen reichen Juden erschlagen«.

Das »Feindbild links«: Es wird wieder kräftig an die Wände gemalt und passend erscheinende Ziel-objekte werden davor aufgebaut. Auch wenn der Hinweis historisch nicht besonders originell ist: gewerkschaftlich und anderweitig sozial engagierte Kreise wären schlecht beraten, sollten sie meinen, es ginge hier lediglich um Parteipolitisches.

NPD in der Krise

geschrieben von Markus Bernhardt

5. September 2013

Nov.-Dez. 2008

Trotz der jüngsten Erfolge der NPD bei den sächsischen Kommunalwahlen befindet sich die neofaschistische Partei derzeit in einer ihrer größten Krisen. Nur einige Wochen nach der Verurteilung des langjährigen NPD-Bundesschatzmeisters Erwin Kemna wegen Veruntreuung von über 700.000 Euro, mehren sich die Hinweise auf weitere Finanzmanipulationen. Sollte sich bewahrheiten, dass Kemna im Jahr 2006 weitere 385.000 Euro ins Rechenwerk der Partei »gemogelt« hat, könnte den Neonazis eine weitere Strafzahlung in doppelter Höhe – also von 770.000 Euro – drohen.

Dies würde die NPD, vor allem aufgrund der vielen anstehenden Wahlkämpfe, vor deutliche Probleme stellen. Die ersten Auswirkungen der Finanzgaunereien Kemnas muss die NPD hingegen schon jetzt ausbaden. So verschärft sich der Ton der innerparteilichen Konkurrenten zunehmend. Andreas Molau, NPD-Vize in Niedersachsen, legte kürzlich gar seine Bundesämter nieder und begründete dies mit mangelndem Vertrauen in die Parteiführung, die er nach der Kemna-Affäre »nicht mehr voll unterstützen« könne.

»Dass nun ausgerechnet Molau zurückgetreten ist, von dem man es sicher am allerwenigsten erwartet hätte, lässt tief blicken, und zeigt wohl einmal mehr, dass es innerhalb des Bundesvorstands kräftig brodelt«, kommentierte eine einschlägige Internetseite die Krise des NPD-Bundesvorstandes. Mittlerweile wird gar gemutmaßt, auch Udo Pastörs, Fraktionschef der NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, hätte seine Mitgliedschaft im Bundesvorstand der Partei kürzlich beendet. Eine offizielle Bestätigung gibt es dafür aber noch nicht.

Auch ein NPD-Programmparteitag, der eigentlich noch 2008 hätte stattfinden sollen, sei auf Ende des nächsten Jahres verschoben worden, heißt es. »Die Voigt-Erklärungen unmittelbar nach der Kemna-Verurteilung, nach der angeblich niemand etwas von den Machenschaften des Schatzmeisters gewusst haben will, wirken in diesem Zusammenhang nicht unbedingt glaubhaft. Er erweckte eigentlich mehr den Eindruck, als wolle man Gras über die Sache wachsen lassen. Fernab aller Spekulationen ist eines offenkundig: Voigts Glaubwürdigkeit hängt am seidenen Faden.

Ein Gesetz muss her?

geschrieben von Heinrich Fink

5. September 2013

Bundesregierung arbeitet weiter an einem »staatsoffiziellen«
Geschichtsbild

Nov.-Dez. 2008

Die Lösung des deutschen Problems »Flucht und Vertreibung« und ein endliches Ende der Diskussionen und Auseinandersetzungen zum Thema soll nun auf »deutsche Art« endgültig geschehen – durch den Entwurf einer Gesetzesvorlage im Deutschen Bundestag. Bis Ende dieser Legislaturperiode will die Regierung für diese wichtige Festlegung im Koalitionsvertrag noch eine Regelung schaffen. Dazu gehört der Auftrag, »im Geiste der Versöhnung in Berlin ein sichtbares Zeichen zu setzen, um an das Unrecht von Vertreibungen zu erinnern und Vertreibung für immer zu ächten.«

Der Umsetzung dieser Verabredung dient die Konzeption, die die Bundesregierung am 19. März 2008 beschlossen hat. Darin sieht sie die Schaffung »einer auf die Erinnerung, auf das Gedenken an Flucht und Vertreibung gerichteten Ausstellungs- und Dokumentationsstelle in Berlin vor, die in der Rechtsform einer unselbständigen Stiftung und in der Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums (DHM) errichtet wird.«

Zweck der Stiftung ist es, die gesamte deutsche Geschichte in ihrem europäischen Zusammenhang darzustellen, die Erinnerung und das Geschehen an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert wach zu halten, die junge Generation an das Thema heranzuführen und die aktuelle Dimension der Thematik zu erhalten. Dazu wird ein Stiftungsrat, bestehend aus 13 Mitgliedern benannt. Ihm sollen auch drei Mitglieder aus dem »Bund der Vertriebenen e. V.« angehören. Gerade jene Organisation, die die Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik mit ihrer Unversöhnlichkeit jahrzehntelang vergiftet hat. Dabei wäre es höchste Zeit gewesen, den revanchistischen Bestrebungen der Vertriebenenverbände und vor allem der »Sudetendeutschen Landsmannschaft« eine endgültige Absage zu erteilen. Doch dazu konnte sich noch keine Bundesregierung durchringen. Die Verursacher von Krieg und damit auch von Verreibungen werden weiter nicht benannt. Der Überfall Deutschlands auf Polen und die Sowjetunion spielt keine Rolle. Opfer von Vertreibungen sind offenbar nur Deutsche. Das Wort »Versöhnung« ist der Deckel der Bosheit zur Verfälschung von Geschichte.

Vorschläge der polnischen Regierung Tusk für einen Erinnerungsort gegen Krieg und Vertreibung blieben ebenso unberücksichtigt wie die tschechische Anregung, im »Dreiländereck« ein Begegnungszentrum zur Aufarbeitung der Geschichte einzurichten. Im Gesetzentwurf ist offenbar der Ort sehr wichtig: Berlin, auf dem auch die BdV-Vorsitzende Steinbach ständig insistierte. Ungeachtet dessen, dass Berlin der Ort ist, an dem die mörderischen Vertreibungen geplant und betrieben wurden.

In der Ausstellung »Gezwungene Wege – Flucht und Vertreibung im Europa des 20. Jahrhunderts« im Prinzenpalais unter den Linden wurde von den Vertriebenenverbänden eindeutig pointiert: »Die Hauptursache für die Vertreibung der Deutschen aus den deutschen Ostgebieten war die durch Stalin betriebene und von den Westalliierten und von der polnischen Regierung akzeptierte Westverschiebung Polens an die Oder-Neiße-Grenze.«

Ohne Illusionen dürfen wir also auf die weiteren Debatten im Deutschen Bundestag gespannt sein. Mit dem »sichtbaren Zeichen gegen Flucht und Vertreibung« soll das staatsoffizielle Geschichtsbild ebenso zementiert werden, wie mit dem bereits vorgelegten Gesetzesentwurf über die Gedenkstätten.

Ausgegrenzt und verfolgt

geschrieben von Bodo Niendel

5. September 2013

Diskriminierung Homosexueller in beiden deutschen Staaten

Nov.-Dez. 2008

Der Verfasser ist Vorstandsmitglied der Initiative Queer Nations e.V.

Die Linksfraktion im Bundestag arbeitet zur Zeit an einem Gesetzesantrag zur Rehbilitierung und Entschädigung verfolgter Homosexueller, den sie noch in diesem Jahr einbringen will.

Nach dem Ende des deutschen Faschismus hofften viele Lesben und Schwule, dass nun die Diskriminierung und Verfolgung der gleichgeschlechtlichen Sexualität ein Ende haben würde. Insbesondere schwule Männer hatten unter dem Paragrafen 175 gelitten. 1871 ins Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs aufgenommen, stellte er den gleichgeschlechtlichen männlichen Sex unter Strafe. Trotz Liberalisierungen war der §175 in der Weimarer Zeit nicht abgeschafft worden. Die Nazis verschärften ihn 1935. Bereits der Versuch, etwa ein amouröser Blick, konnte nun zu einer Strafverurteilung führen.

Zwischen 1933 und 1945 wurden über 50.000 Männer verurteilt, ca. 6.000 von ihnen kamen in Konzentrationslager, etwa 4.000 starben, etliche wurden zwangskastriert und gefoltert. Lesbische Liebe wurde zwar nicht direkt strafrechtlich verfolgt, dennoch war auch Lesben ein normales Leben verwehrt. Sie waren gezwungen sich zu maskieren. In Einzelfällen gab es auch hier Denunziationen mit anschließenden Verfolgungen.

In der Weimarer Zeit hatte es viele Tanzhäuser, Cafes, Kneipen sowie Beratungszentren für Lesben und Schwule gegeben. Nach dem Krieg wurden zunächst Versuche unternommen, diese Kultur wieder aufblühen zu lassen. Doch in den Westsektoren wurden Polizei und Strafverfolgungsbehörden schnell wieder aktiv.

Die Verfolgung schwuler Männer wurde fortgesetzt, ihre Orte der Begegnungen wurden weiter mit Razzien überzogen. Mit der Gründung der Bundesrepublik wurde auch der §175 (in der verschärften Nazifassung) übernommen. Zudem kam es zu Beginn der 1950er-Jahre zu einer Wiederbelebung restriktiver Geschlechternormen, in der die Homophobie eine bedeutende Rolle spielte. Christlichen Gruppierungen begannen, mit Moral- und Familienkampagnen Politik und Öffentlichkeit zu beeinflussen. Mit Erfolg. 1957 erklärte das Bundesverfassungsgericht: »Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz…Von Gewicht ist, dass die beiden großen Religionsgemeinschaften,…die gleichgeschlechtliche Unzucht als unsittlich beurteilen.« Damit galt der §175 als mit dem Grundgesetz vereinbar.

Allein in den ersten 15 Jahren der Bundesrepublik wurden über 100.000 Ermittlungsverfahren nach §175 eingeleitet. Mehr als 50.000 homosexuelle Männer wurden von 1950 bis 1969, dem Jahr der Entschärfung des §175, verurteilt. Lesben waren ebenfalls von der Repression betroffen, sie konnten ihre Liebe nicht leben. In der Zeit des »Frauenüberschusses« hatten nicht wenige Frauen Beziehungen zu anderen Frauen aufgenommen. Doch die Restauration, drängte viele – zumindest zum Schein – in die Heterosexualität. Einige heirateten einen Mann, andere blieben allein.

Auch die DDR tat sich schwer mit der Homosexualität. Sie kehrte 1950 mit einem Urteil des Kammergerichts Berlin zumindest zur Weimarer Fassung des §175 zurück. In der DDR wurde innerparteilich durchaus über den §175 diskutiert. Doch auch viele Antifaschisten verwehrten sich der Anerkennung des Unrechts. So findet sich in einem Dokument der VVN von 1949 die Aussage: »Die Homosexuellen in unsere Organisation aufzunehmen, als Einzelmitglieder oder als Gruppe, wird von uns strikt abgelehnt…Lediglich der Grund der Verfolgung seitens des Naziregime gegenüber einem Homosexuellen ist für uns kein Aufnahmegrund.«

Doch die Zeiten änderten sich. In der DDR wurden 1968 mit der Einführung des §151 im neuen Strafgesetzbuch einvernehmliche Handlungen zwischen Erwachsenen legalisiert.

Allerdings blieben Lesben und Schwule weiterhin gesellschaftlich diskriminiert. So war es nahezu unmöglich, als gleichgeschlechtliches Paar eine gemeinsame Wohnung zu finden. Auch die Selbstorganisation war Schwulen und Lesben untersagt, da sie keine Vereine gründen durften. Die DDR bildete in ihren frühen Jahren das sexualpolitische Pendant zur Bundesrepublik, allerdings unter areligiösem Mantel. Auch hier bestand das normative Leitbild in einer erfüllten heterosexuellen und monogamen Partnerschaft.

Die DDR wandelte sich, die Gleichberechtigung der Frauen wurde zur Normalität, doch die Homosexualität blieb weiter tabuisiert. Eine öffentliche Diskussion über Homosexualität, die das Tabu hätte brechen können, gab es nicht. Bedauerlicherweise kam die Premiere des ersten Films zu dem Thema, Heiner Carows »Coming out«, zu spät. Sie fand am 9. November 1989 statt.

In beiden deutschen Staaten galt nach §175 bzw. nach §151 weiterhin ein höheres Schutzalter für gleichgeschlechtlichen Sex. Die DDR beendet dieses Unrecht 1989, die Bundesrepublik erst 1994. Doch die 1950er- und 1960er-Jahre waren in beiden deutschen Staaten für Lesben und Schwule eine Zeit der Einsamkeit und Maskierung, aber auch der Verfolgung und Inhaftierung. Bis heute sind Lesben und Schwule noch nicht rechtlich gleichgestellt. Viele Menschen müssen ihrer sexuellen Orientierung wegen mit gebrochenen Biographien leben. Sie sollten rehabilitiert und entschädigt werden.

Die Gefahr wächst

geschrieben von Torsten Koplin (MdL) und Robert Schiedewitz

5. September 2013

Nicht nur in Neubrandenburg gehen rechte Strategien auf

Nov.-Dez. 2008

Kiefernheide ist ein beschauliches Wohngebiet mit zahlreichen mehrgeschossigen Häusern in der Mecklenburger Kreisstadt Neustrelitz. Am 17. August 2008 ziehen hier 60 Neonazis vor Selbstbewusstsein strotzend durch die Straßen. Anhänger der NPD und »freie Kräfte« skandieren ihre Parolen. Mit einem Anflug von Verwunderung gibt die Journalistin einer Tageszeitung zu Protokoll: »Erstmals haben sich damit Angehörige der rechtsextremistischen Szene anlässlich des Todestages des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß in der Residenzstadt öffentlich versammelt, in den Vorjahren war es bei der üblichen Verunreinigung der Stadt mit Aufklebern und Ähnlichem geblieben.«

Neonaziaktivitäten sind keine Seltenheit in -Mecklenburg, nicht in Neustrelitz und nicht im 35 Kilometer entfernten Neubrandenburg, im Gegenteil. Rechtsextreme prägen in der Region zunehmend die Alltagskultur; mit lautstarker Musik aus Autos und Gaststätten, mit Kleidung einschlägig bekannter Marken, mit Symbolen an Häuserwänden und vielem anderen mehr. Die Zeiten der späten 90er-Jahre, als Neonazis sich nicht in die Neubrandenburger Innenstadt trauen konnten, sind längst vorbei. Zwar blieb die Viertorestadt am Tollensesee selbst (im Gegensatz zum Umland) bislang von Kaderaktivitäten verschont, doch die Anziehungskraft rechter Gesinnung wächst massiv. Die Nazis fahren dafür eine ausgeklügelte Doppelstrategie: Das Landesparlament dient als »ideologische Bühne« und zur Provokation. In den Städten und Gemeinden wird der öffentliche Raum durch eine Mischung aus Einschüchterung und gezielter Indoktrination er-obert. Vor Jahren schon wurde Neubrandenburg zur Roten Hochburg deklariert und zum Ziel weiterer Aktivitäten der Rechten auserkoren. Jahr für Jahr zieht eine Neonazidemonstration durch so genannte Problembezirke mit Wählerpotenzial. Die Gegenaktivitäten nehmen immer mehr ab, ihre Organisation bleibt an einigen Wenigen hängen.

Die Strategie der alten und neuen Faschisten geht auf. Zum einen, weil es hier den sozialen Nährboden für sie gibt. Zukunftsängste, Verunsicherung ob nicht beeinflussbarer Geschehnisse, wie die inflationäre Kostenentwicklung und ein tief verwurzeltes Misstrauen gegenüber »etablierten« Parteien, zu denen viele auch die Linke zählen. Zum anderen geht die Strategie auf, weil die Gegenkultur geschwächt ist, bzw. geschwächt wird. Mit der Gleichstellung rechtsextremer mit revolutionär-antifaschistischen Aktivitäten und der Diffamierung emanzipierter Jugendlicher als Staatsfeinde werden faschistische Ideologie und Gewalt relativiert. Die bürgerliche Welt in der Krise, Alternativen nicht in Sicht – das Ergebnis ist vorprogrammiert. Vielen Menschen aus Neubrandenburg und dem Umland stehen noch die Bilder des 14. Juli 2001 vor Augen. An diesem Tag kam es zu einer Gegendemonstration Tausender aufgrund eines Aufmarsches von etwa 200 Rechtsextremen. Die Gegendemonstration wurde von der Einsatzleitung der Polizei ins Chaos gesteuert. Antifaschistinnen und Antifaschisten wurden mit Wasserwerfern von der Straße gefegt, einige mussten im Krankenhaus behandelt werden. Anmelder und Aktivistinnen fanden sich vor Gericht wieder. All dies führt noch heute zu großer Verunsicherung, wenn es um Mobilisierung im Kampf gegen Rechts geht. Hinzu kommt, dass sich schulische und außerschulische Bildungsangebote, die Zivilcourage und antifaschistische Positionen entwickeln oder bestärken, seit Jahren fernab der Erfordernisse bewegen.

Notwendig ist eine verstärkte politische Auseinandersetzung mit neofaschistischem Denken und Handeln. Antifaschismus ist keine Selbstverständlichkeit mehr, nicht in Neubrandenburg, nicht in Deutschland. Ohne, dass die politischen und ökonomischen Ursachen faschistoider Entwicklung in der BRD beseitigt werden, wird es keine wirkliche Zurückdrängung derselben geben. Das setzt voraus, dass diese Ursachen als solche überhaupt erst einmal benannt werden, was ohne eine zutiefst kritische Haltung zur Art und Weise der Produktion und Verteilung der gesellschaftlichen Werte in einer kapitalistischen Gesellschaft nicht möglich ist.

Proteste reloaded

geschrieben von Tobias Klaus

5. September 2013

19. bis 22. November: Proteste zur Innenministerkonferenz in Potsdam

Nov.-Dez. 2008

Im November ist es wieder so weit: Die Innenminister der Bundesländer treffen sich – diesmal in Potsdam. Und wie jedes Jahr sind auch die Jugendlichen Ohne Grenzen und das Aktionsprogramm HIERGEBLIEBEN! wieder aktiv, um für sich und andere ein Bleiberecht in Deutschland zu fordern und die volle Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention durchzusetzen. Ein breites Bündnis ruft zu einer antirassistischen Demonstration am 20. November auf.

Mehr unter: www.jogspace.net
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Gleiche Rechte für alle stehen in Deutschland weiterhin nur auf dem Papier. Die UNO-Kinderrechte gelten nicht für Flüchtlinge und die 120.000 geduldeten Flüchtlinge müssen nicht nur jahrelang in Angst vor der Abschiebung leben, sie dürfen nicht einmal ihr Bundesland verlassen – so will es die Residenzpflicht.

Vom 19. Bis 22. November findet daher ein Protestprogramm rund um die Innenministerkonferenz in Potsdam statt. Die zentralen Forderungen sind: Ein Bleiberecht für alle Geduldeten, Legalisierung von Menschen ohne Papieren, Abschaffung der Residenzpflicht sowie die volle Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention. Den Auftakt bildet die Wahl des Abschiebeministers 2008, ein Negativpreis für den schlimmsten Innenminister, am 19. November. Am 20. November ruft dann ein breites Bündnis von Jugendorganisationen, antirassistischen Gruppen, Kirchen, Gewerkschaften, Autonomen und Abgeordneten zur Demonstration gegen die Innenministerkonferenz auf. Am 21. und 22. November findet wieder eine Gegenkonferenz junger Flüchtlinge statt. Denn Protest ist bitter notwendig:

Die Abschaffung der Kettenduldungen wird seit Jahren von der Politik nur versprochen. Für geduldete Flüchtlinge, von denen mehr als die Hälfte seit über sechs Jahren in Deutschland lebt, bedeutet das weiterhin ein Leben auf Abruf. Das Bleiberecht von 2006/2007 sollte, so die Politik, dieses Problem lösen. Innenpolitiker von CDU und SPD versprachen, dass 60.000 bis 100.000 Menschen einen Aufenthalt bekommen könnten. Der öffentliche Druck war zu groß geworden. Stattdessen wurden jedoch aufgrund der strengen Auflagen nur einmalig ca. 30.000 Menschen »begnadigt«. Mehr als einhunderttausend Geduldete, darunter viele Kinder und Jugendliche, leben weiterhin als Menschen zweiter Klasse ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland. Sie können jederzeit abgeschoben werden und das meistens über Jahre hinweg, auch wenn ihre Kinder hier geboren werden, sie hier ihre Freunde haben und sie hier zur Schule gehen.

Bis heute behält sich die Bundesregierung z.B. das Recht vor, Kinder deutscher und nichtdeutscher Staatsbürgerschaft unterschiedlich zu behandeln. Flüchtlingskinder ohne vollständiges Aufenthaltsrecht haben deshalb in Deutschland nur eingeschränkte Rechte. Dies betrifft die Mehrheit der Flüchtlingskinder. Vor allem die Innenminister blockieren die volle Umsetzung der UNO-Kinderrechte, denn sie wollen weiterhin Minderjährige in Abschiebehaft nehmen können, zwangsweise »zurückführen« und schon 16-Jährige ohne jede Hilfe in das Asylverfahren schicken.

Das deutsche »Residenzpflicht«-Gesetz gibt es in dieser Art in keinem anderen europäischen Land. Es besagt, dass Asylbewerber ihren Landkreis nicht verlassen dürfen. Das Gesetz greift massiv in die persönliche Freiheit der betroffenen Menschen ein: Klassenfahrten, Besuche bei Freunden, Verwandten oder von kulturellen und politischen Veranstaltungen hängen ab von der Willkür der Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Die Residenzpflicht im Zusammenspiel mit anderen beschränkenden Regelungen wie der Lagerunterbringung führt zur Isolation und dem gesellschaftlichen Ausschluss von Flüchtlingen.

Menschen ohne Papiere werden wie Kriminelle behandelt, leben jedoch oftmals schon seit vielen Jahren unbescholten in der Bundesrepublik. Dennoch müssen sie ständig befürchten, in Abschiebehaft genommen und abgeschoben zu werden. Ohne jeden rechtlichen Schutz sind sie ihrerseits völlig machtlos gegenüber Kriminalität, Ausbeutung, Armut und Krankheit. Handlungen wie z.B. das Anmieten einer Wohnung oder der Kita- und Schulbesuch werden nahezu unmöglich gemacht. Tagtäglich werden ihre fundamentalen Menschenrechte, wie sie z.B. die Europäische Menschenrechtskonvention formuliert, verletzt.

Anerkennung als OdF

geschrieben von Dr. Ulrich Rabe gehört dem Kreisverband der VVN-BdA in Rostock an

5. September 2013

Ulrich Rabe über Entschädigungspolitik in der sowjetischen
Besatzungszone

Nov.-Dez. 2008

Mit der ersten Aktion der Nazis gegen so genannte »Halbjuden« wurde ich zur Zwangsarbeit nach Frankreich deportiert. Noch während des Krieges konnte ich in amerikanische Gefangenschaft fliehen. Nach der Entlassung aus dem Kriegsgefangenenlager gelang es mir, entgegen den bestehenden Beschränkungen, in die sowjetische Besatzungszone zurückzukehren. Kurz nach meiner Heimkehr wurde ich von der SPD in den OdF – Ausschuss (Opfer des Faschismus) unserer kleinen Stadt südlich von Leipzig berufen. Wir hatten zunächst die Aufgabe festzustellen, wer als Opfer des Faschismus anzuerkennen ist. Unser Ausschuss bestand ausschließlich aus Mitgliedern, die selbst von den Nazis verfolgt und in Lagern inhaftiert worden waren. Ich vertrat in ihm die Interessen der so genannten »rassisch« Verfolgten.

Es ist heute schwer vorstellbar, unter welchen Bedingungen der OdF-Ausschuss von Zwenkau, dem ich seit 1945 angehörte, seine Aufgabe erfüllte. Wir tagten in einem bombengeschädigten Haus, ohne Heizung, ohne verglaste Fenster usw. Wir schrieben unsere Notizen mit Bleistift-Stummeln auf Rändern alter Zeitungen. Eine Verbindung mit Ausschüssen anderer Gemeinden oder Städte war nicht gegeben. Wir verfügten über kein Telefon oder andere Kontaktmöglichkeiten. So wussten wir gar nicht, ob oder wo noch entsprechende Ausschüsse arbeiteten, erst recht nicht, wie sie die Probleme lösten. Kurz gesagt: Wir waren auf uns selbst gestellt und mussten nach eigenem Wissen und Gewissen entscheiden. Doch wir wollten helfen, den deutschen Faschismus endgültig zu beseitigen.

Die Menschen, die vor unserem Ausschuss erschienen, hatten einen Antrag gestellt, als Opfer des Faschismus (OdF) anerkannt zu werden. Besonders schwierig war die Entscheidung für jene, die nicht aus unserer Stadt stammten. Sie hatten kaum Unterlagen, die erlittenes Unrecht bestätigten. Sie waren allein in fremder Umgebung. Und damit fehlte es uns an Zeugen ihrer Vergangenheit. Andere waren keineswegs Opfer des Faschismus. Sie waren Täter und kannten die Details bestimmter Lager erheblich besser als wir. Denn dort waren sie als Aufseher oder in anderen Funktionen tätig gewesen und hatten einfach ihre Uniformen ausgetauscht gegen die Kleidung umgekommener Häftlinge. Bei der Vielzahl der Lager in und außerhalb Deutschlands war kaum damit zu rechnen, dass einer von uns sie aus der Nazizeit kannte.

Mit der Anerkennung als OdF waren verschiedenen Privilegien verbunden, z. B. eine günstigere Lebensmittelkarte. Aber auch bei der Förderung in Beruf und Ausbildung wurde die von uns ausgesprochene Empfehlung zur Anerkennung berücksichtigt. Durch die zuständigen Behörden wurden unsere Entscheidungen selbstverständlich übernommen.

Die anerkannten OdF waren in allen gesellschaftlichen Bereichen gefragte »Kader«. Überall mangelte es an vertrauenswürdigen, engagierten Menschen, waren doch aktive Nazis aus ihren Stellungen entfernt worden. Das galt nicht zuletzt für führende Positionen in der staatlichen Verwaltung. Daraus ergab sich allerdings, dass viele dieser Kader zunächst nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügten. Zum Teil gravierende Fehler waren so unvermeidlich.

Mir sind keine »Richtlinien« bekannt, die damals unsere Arbeit betrafen. Also auch keine einschränkenden, die bestimmte Opfergruppen von einer Anerkennung als OdF ausschlossen. Im Gegensatz dazu kenne ich unzählige »rassisch Verfolgte«, die ohne alle Komplikationen als Opfer des Faschismus anerkannt wurden. Auf einer Arbeitstagung aller OdF-Stellenbetreuungsleiter in Halle im April 1946 wurde ein Dokument des Berliner OdF-Hauptausschusses »Wer ist Opfer des Faschismus« vorgestellt. Die darin enthaltenen Anerkennungsprinzipien wurden von den anwesenden Vertretern der Landesstellen akzeptiert. Dabei wurden zwei Opfergruppen unterschieden: einerseits die »Kämpfer gegen den Faschismus« und andererseits die »Opfer des Faschismus«. Die zweite Gruppe bestand ausschließlich aus Verfolgten, die nicht am organisierten Widerstand teilgenommen hatten. Die in der Folgzeit gewährten Privilegien waren bis auf einen unbedeutenden Unterschied in der Höhe der »Ehrenrente« gleich.

Alle mir bekannten »Opfer des Faschismus« behielten diesen Status bis an ihr Lebensende. Er wurde allerdings jenen entzogen, die gegen Gesetze verstoßen hatten oder zu Gruppierungen gehörten, die gesetzlich verboten waren. Dazu gehörten homosexuelle Männer, Zeugen Jehovas und Personen ohne festen Wohnsitz. Aus heutiger Sicht eine ungerechte Praxis. Auch kam es zu Einschränkungen, die sich aus den Anerkennungsprinzipien ergaben. Etwa der Festlegung, dass für die Anerkennung eine Haftzeit von mindestens sechs Monaten nachzuweisen war. Wer aber zum Beispiel Juden versteckt hatte, um sie vor der Verfolgung zu bewahren, hatte damit sein und seiner Familie Leben riskiert, konnte jedoch keine Haftzeit nachweisen. Wie bei jedem Gremium, das über Menschen zu urteilen hat, gab es auch Entscheidungen einzelner Ausschüsse, die nicht vertretbar waren. So wurde Kameraden die Anerkennung wegen »politischer Inaktivität« entzogen. Viele Opfer von Euthanasieverbrechen scheuten jahrelang, sich erkennen zu geben. Ihre sehr viel später gestellten Anträge wurden als verspätet abgewiesen. Die mir so bekannt gewordenen Fälle sind Einzelfälle. Doch sie haben unserem Ansehen bis heute Schaden zugefügt und sind nicht entschuldbar.

Meiner Meinung nach spiegelten Anerkennung und Wiedergutmachung der Opfer des Faschismus die unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse in Ost und West wider.

Seit 1945 habe ich ohne Unterbrechung Aufgaben im Interesse der Verfolgten des NS-Regimes erfüllt. Daraus leite ich das Recht ab, heute sorgfältige Recherchen zu unserem Wirken in der DDR einzufordern. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere ehrlichen Bemühungen diskreditiert werden.

Entschädigung der Opfer

geschrieben von Ulrich Sander

5. September 2013

Eine bleibende vorrangige Aufgabe der VVN-BdA

Nov.-Dez. 2008

Empörend ist das Verhalten der Bundesregierung gegenüber den italienischen Militärinternierten. Sie waren von Hitler-Wehrmacht und Waffen-SS gefangen gesetzt worden, nachdem sich Italien im September 1943 aus dem Bündnis mit Nazi-Deutschland gelöst und der Mussolini-Nachfolger Badoglio vor den Alliierten kapituliert hatte. Soweit sie nicht umgebracht wurden, wie auf der griechischen Ägäis-Insel Kefallonia, wurden sie in deutsche Lager eingesperrt und für die Rüstung oder andere »kriegswichtige« Aufgaben »herangezogen«.

Weil Unrechtsakte ungültig sind, meinte der Berliner Jurist Prof. Dr. Christian Tomuschat, haben die italienischen Militärinternierten – auch wenn sie Zwangsarbeit für den Nazikrieg leisten mussten – keinen Anspruch auf Leistungen aus der erwähnten Stiftung. Manche nannten Tomuschats Stellungnahme ein »Gefälligkeitsgutachten«.

Neben der Förderung des Friedens, der Demokratie und der Völkerverständigung gehörte und gehört die Fürsorge für politisch, rassistisch und religiös Verfolgte und deren Angehörige zu den vornehmsten Aufgaben der VVN-BdA. »Gesellschaftliche Anerkennung und Entschädigung aller Opfer des Faschismus; Betreuung und Fürsorge für die ehemals vom NS-Regime Verfolgten und deren Angehörige« – so heißt es in der Satzung der Bundesvereinigung und dies war die Aufgabenstellung in der VVN-BdA der Bundesrepublik von Anfang an. Die VVN ist sogar an vielen Orten aus Gremien zur Entschädigung der NS-Opfer hervorgegangen.

In den 50er-Jahren hatte sich das Gesetz von 1951 »zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen« verheerend ausgewirkt. Dieses gestattete etwa 150.000 Beamten, Angestellten, ehemaligen Wehrmachts- und Arbeitsdienstangehörigen, die wegen ihrer Tätigkeit in der Nazizeit nach 1945 aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden waren, volle Versorgungsansprüche zu stellen, bzw. erneut in den Staatsdienst zu treten. Das Gesetz verpflichtete Bund, Länder, Gemeinden, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Bundesbahn und Bundespost, 20 Prozent der Besoldungsmittel für die Beschäftigung dieser Personengruppen zu verwenden. Paragraph 19 bestimmte: »Die Beamten zur Wiederverwendung sollen entsprechend ihrer früheren Rechtsstellung als Beamte auf Lebenszeit oder auf Zeit in ein gleichwertiges Amt übernommen werden.« Schon quantitativ war somit ein Übergewicht NS-belasteter Personen gegenüber den Antifaschisten im öffentlichen Dienst gegeben.Die hohen Renten für NS-Belastete standen in Kontrast zu den niedrigen Bezügen für NS-Opfer. Dem 131er-Gesetz stand das Bundesentschädigungsgesetz gegenüber, das zahlreiche Widerstandskämpfer und große Opfergruppen ausgrenzte, sie zu »vergessenen Opfern« machte. Während die ehemaligen NS-Berufsbeamten per Gesetz wieder in den öffentlichen Dienst kamen, wurden zahlreiche Antifaschisten per Blitzgesetz daraus entfernt oder per Paragraph 6 des Bundesentschädigungsgesetzes ihrer Entschädigungs- und Wiedergutmachungsleistungen beraubt, vor allem dann, wenn sie Kommunisten waren. Und dies galt oft auch für ihre Kinder und Enkel, wenn diese in den Staatsdienst – z. B. als Lehrerinnen und Lehrer – aufgenommen werden wollten.

Ungefähr 10.000 Linke und Antifaschisten wurden in der Zeit des Kalten Krieges in der BRD als »Extremisten« ins Gefängnis geworfen; ihre Rehabilitierung unterblieb bisher. Vor allem wurde bis heute die Aberkennung der Entschädigung für jene Personen nicht zurückgenommen, die sowohl unter Hitler als auch unter Adenauer aus politischen Gründen verurteilt wurden. Der Bundestag hatte am 8. Mai 2008 einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (16/3536, 16/7950) zu behandeln. Er wurde abgelehnt. Lediglich die Antragsteller stimmten für die Vorlage. Während sich die Grünen enthielten, stimmten Koalition und FDP dagegen. Die Linksfraktion hatte gefordert, dass Mitglieder der damaligen Kommunistischen Partei Deutschland (KPD) mit anderen durch den Nationalsozialismus Verfolgten bei Entschädigungsansprüchen gleichzustellen seien. Ausgeschlossen von Entschädigungen seien lediglich diejenigen, die seit dem 8. Mai 1945 wegen eines Verbrechens rechtmäßig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wurden. Das hielten Koalitionssprecher aus der Union der Fraktion Die Linke entgegen. In der Zeitung »Das Parlament«, Nr. 20/2008 vom 13.Mai 2008 ist der Verlauf der Debatte nachzulesen.

Angehörige der NS-Opfer leiden bis heute unter dem Geschehen. Sie werden nach wie vor als Angehörige von Verbrechern oder als Unberechtigte bewertet, mit all den Folgen, die das für die Psyche hat. Auch andere Opfer des Naziregimes, die nicht wirklich entschädigt wurden, und ihre Angehörigen sind hart betroffen, zum Beispiel Sinti und Roma. Michael Teupen, Geschäftsführer des Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte, schreibt zum Problem der »zweiten Generation«: »Das Thema der zweiten Generation ist viel zu wenig verbreitet. Und ich glaube auch überhaupt nicht im Bewusstsein der Politiker verankert. Dabei erscheint mir hier Hilfe und Unterstützung dringend erforderlich. Stellen Sie sich doch einfach einmal vor: In einer Familie war während des Naziregimes ein Elternteil im KZ oder sogar beide Elternteile. Es wird (meistens) über die fürchterlichen Erlebnisse in der Familie nicht gesprochen. Es war einfach zu grausam, man möchte es auch verdrängen, man ist auch mit dem Aufbau einer neuen Existenz beschäftigt. Und dennoch ist das Leid, die Gräuel der Vergangenheit latent stets vorhanden. In so einer Atmosphäre wächst ein Kind heran. Da ist etwas, es ist nicht greifbar, nicht zu benennen, aber dennoch spürbar.« In Israel und wohl auch in den USA gibt es entsprechende therapeutische Angebote, um auch diesen sekundär traumatisierten Menschen Unterstützung angedeihen zu lassen. Teupen fährt fort: »Diese Zweite Generation hat bisher keine Lobby, sie artikuliert sich auch selber nicht, sie schweigt.« Ihr müsse geholfen werden.

Im Jahre 2007 wurden die letzten Mittel der Stiftung »Erinnerung Verantwortung Zukunft« an die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter ausgezahlt. Zugleich fand die Arbeit der »Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter unter dem NS-Regime«, 1986 gegründet vom VVN-Präsiden Alfred Hausser (gestorben 2003), ihren Abschluss. Dennoch bleibt noch viel zu tun. So gibt es noch Mittel des sogenannten »Zukunftsfonds« der Stiftung EVZ, aus deren Zinsen Projekte für die Überlebenden und die politische Bildung realisiert werden können.

Ferner gibt es noch immer für »vergessene Opfer« Härtefonds in einigen Bundesländern, deren Aufgaben nicht erfüllt sind. Dort, wo eine Entschädigung aus den Mitteln der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung, Zukunft« nicht mehr möglich erscheint, müssen andere Wege für Härtefallregelungen und eine gerechte Entschädigung gefunden werden. Unterstützt werden sollte von der VVN-BdA die Forderung des Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte, »dass die Opfer des NS-Regimes entschädigungsrechtlich und versorgungsrechtlich gegenüber den Opfern des SED-Regimes nicht benachteiligt werden«; das Bundesversorgungsrecht müsse auch für die Opfer des NS-Regimes zur Anwendung kommen.

Zu den immer noch »vergessenen« Opfern zählen die sowjetischen und italienischen Kriegsgefangenen, italienische Militärinternierte, griechische NS-Opfer, von Entschädigung ausgeschlossene Kommunistinnen und Kommunisten, von der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung, Zukunft« nicht berücksichtigte Opfergruppen. Erforderlich sind Rentenleistungen für die in Ghettos angestellten NS-Opfer nach dem »Ghettorentengesetz«, Nachzahlungen für Euthanasie-Geschädigte und Opfer der Zwangssterilisierung.

Zu fordern ist die Entschädigung für alle überlebenden Deserteure und anderen Opfer der NS-Wehrmachtsjustiz, einschließlich derjenigen, denen von den Nazis »Kriegsverrat« unterstellt wurde. Ferner die Schaffung von Regelungen für Sachleistungen und Kuren für hochbetagte Opfer, auch als einmalige Leistungen. Dazu gehört eine dem Lebenslauf angemessene Betreuung der Opfer in der Altenpflege mit genügendem und geschultem Personal. Zu unterstützen sind die Entschädigungsforderung der Opfergemeinden in den ehemals vom deutschen Faschismus besetzten Ländern.

Die Entschädigung ist kein gestriges Thema. Mit den Entscheidungen höchster Gerichte in Griechenland und Italien für die Entschädigung der Opfer aus Gemeinden, in denen Wehrmacht- und Gebirgstruppen Massenverbrechen begingen, ist ein neues Kapitel aufgeschlagen worden – womit kaum noch zu rechnen war. In der Tradition der Sozialarbeit der VVN in Westdeutschland stehend, schaltet sich die größte und traditionsreichste Opferorganisation gemeinsam mit Bündnispartnern in das Ringen ein. Dazu gehören Aktionen gegen die Unterstützung der Bundesregierung für den Kameradenkreis Gebirgstruppe unter der Losung »Bestrafung der Täter und Entschädigung der Opfer«. Dazu gehört die Mitarbeit im Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte in Köln. Und dazu gehört, dass wir uns in Leserbriefen, Artikeln und anderen Äußerungen immer wieder zu Wort melden.

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