Proteste reloaded

geschrieben von Tobias Klaus

5. September 2013

19. bis 22. November: Proteste zur Innenministerkonferenz in Potsdam

Nov.-Dez. 2008

Im November ist es wieder so weit: Die Innenminister der Bundesländer treffen sich – diesmal in Potsdam. Und wie jedes Jahr sind auch die Jugendlichen Ohne Grenzen und das Aktionsprogramm HIERGEBLIEBEN! wieder aktiv, um für sich und andere ein Bleiberecht in Deutschland zu fordern und die volle Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention durchzusetzen. Ein breites Bündnis ruft zu einer antirassistischen Demonstration am 20. November auf.

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Gleiche Rechte für alle stehen in Deutschland weiterhin nur auf dem Papier. Die UNO-Kinderrechte gelten nicht für Flüchtlinge und die 120.000 geduldeten Flüchtlinge müssen nicht nur jahrelang in Angst vor der Abschiebung leben, sie dürfen nicht einmal ihr Bundesland verlassen – so will es die Residenzpflicht.

Vom 19. Bis 22. November findet daher ein Protestprogramm rund um die Innenministerkonferenz in Potsdam statt. Die zentralen Forderungen sind: Ein Bleiberecht für alle Geduldeten, Legalisierung von Menschen ohne Papieren, Abschaffung der Residenzpflicht sowie die volle Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention. Den Auftakt bildet die Wahl des Abschiebeministers 2008, ein Negativpreis für den schlimmsten Innenminister, am 19. November. Am 20. November ruft dann ein breites Bündnis von Jugendorganisationen, antirassistischen Gruppen, Kirchen, Gewerkschaften, Autonomen und Abgeordneten zur Demonstration gegen die Innenministerkonferenz auf. Am 21. und 22. November findet wieder eine Gegenkonferenz junger Flüchtlinge statt. Denn Protest ist bitter notwendig:

Die Abschaffung der Kettenduldungen wird seit Jahren von der Politik nur versprochen. Für geduldete Flüchtlinge, von denen mehr als die Hälfte seit über sechs Jahren in Deutschland lebt, bedeutet das weiterhin ein Leben auf Abruf. Das Bleiberecht von 2006/2007 sollte, so die Politik, dieses Problem lösen. Innenpolitiker von CDU und SPD versprachen, dass 60.000 bis 100.000 Menschen einen Aufenthalt bekommen könnten. Der öffentliche Druck war zu groß geworden. Stattdessen wurden jedoch aufgrund der strengen Auflagen nur einmalig ca. 30.000 Menschen »begnadigt«. Mehr als einhunderttausend Geduldete, darunter viele Kinder und Jugendliche, leben weiterhin als Menschen zweiter Klasse ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland. Sie können jederzeit abgeschoben werden und das meistens über Jahre hinweg, auch wenn ihre Kinder hier geboren werden, sie hier ihre Freunde haben und sie hier zur Schule gehen.

Bis heute behält sich die Bundesregierung z.B. das Recht vor, Kinder deutscher und nichtdeutscher Staatsbürgerschaft unterschiedlich zu behandeln. Flüchtlingskinder ohne vollständiges Aufenthaltsrecht haben deshalb in Deutschland nur eingeschränkte Rechte. Dies betrifft die Mehrheit der Flüchtlingskinder. Vor allem die Innenminister blockieren die volle Umsetzung der UNO-Kinderrechte, denn sie wollen weiterhin Minderjährige in Abschiebehaft nehmen können, zwangsweise »zurückführen« und schon 16-Jährige ohne jede Hilfe in das Asylverfahren schicken.

Das deutsche »Residenzpflicht«-Gesetz gibt es in dieser Art in keinem anderen europäischen Land. Es besagt, dass Asylbewerber ihren Landkreis nicht verlassen dürfen. Das Gesetz greift massiv in die persönliche Freiheit der betroffenen Menschen ein: Klassenfahrten, Besuche bei Freunden, Verwandten oder von kulturellen und politischen Veranstaltungen hängen ab von der Willkür der Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Die Residenzpflicht im Zusammenspiel mit anderen beschränkenden Regelungen wie der Lagerunterbringung führt zur Isolation und dem gesellschaftlichen Ausschluss von Flüchtlingen.

Menschen ohne Papiere werden wie Kriminelle behandelt, leben jedoch oftmals schon seit vielen Jahren unbescholten in der Bundesrepublik. Dennoch müssen sie ständig befürchten, in Abschiebehaft genommen und abgeschoben zu werden. Ohne jeden rechtlichen Schutz sind sie ihrerseits völlig machtlos gegenüber Kriminalität, Ausbeutung, Armut und Krankheit. Handlungen wie z.B. das Anmieten einer Wohnung oder der Kita- und Schulbesuch werden nahezu unmöglich gemacht. Tagtäglich werden ihre fundamentalen Menschenrechte, wie sie z.B. die Europäische Menschenrechtskonvention formuliert, verletzt.

Anerkennung als OdF

geschrieben von Dr. Ulrich Rabe gehört dem Kreisverband der VVN-BdA in Rostock an

5. September 2013

Ulrich Rabe über Entschädigungspolitik in der sowjetischen
Besatzungszone

Nov.-Dez. 2008

Mit der ersten Aktion der Nazis gegen so genannte »Halbjuden« wurde ich zur Zwangsarbeit nach Frankreich deportiert. Noch während des Krieges konnte ich in amerikanische Gefangenschaft fliehen. Nach der Entlassung aus dem Kriegsgefangenenlager gelang es mir, entgegen den bestehenden Beschränkungen, in die sowjetische Besatzungszone zurückzukehren. Kurz nach meiner Heimkehr wurde ich von der SPD in den OdF – Ausschuss (Opfer des Faschismus) unserer kleinen Stadt südlich von Leipzig berufen. Wir hatten zunächst die Aufgabe festzustellen, wer als Opfer des Faschismus anzuerkennen ist. Unser Ausschuss bestand ausschließlich aus Mitgliedern, die selbst von den Nazis verfolgt und in Lagern inhaftiert worden waren. Ich vertrat in ihm die Interessen der so genannten »rassisch« Verfolgten.

Es ist heute schwer vorstellbar, unter welchen Bedingungen der OdF-Ausschuss von Zwenkau, dem ich seit 1945 angehörte, seine Aufgabe erfüllte. Wir tagten in einem bombengeschädigten Haus, ohne Heizung, ohne verglaste Fenster usw. Wir schrieben unsere Notizen mit Bleistift-Stummeln auf Rändern alter Zeitungen. Eine Verbindung mit Ausschüssen anderer Gemeinden oder Städte war nicht gegeben. Wir verfügten über kein Telefon oder andere Kontaktmöglichkeiten. So wussten wir gar nicht, ob oder wo noch entsprechende Ausschüsse arbeiteten, erst recht nicht, wie sie die Probleme lösten. Kurz gesagt: Wir waren auf uns selbst gestellt und mussten nach eigenem Wissen und Gewissen entscheiden. Doch wir wollten helfen, den deutschen Faschismus endgültig zu beseitigen.

Die Menschen, die vor unserem Ausschuss erschienen, hatten einen Antrag gestellt, als Opfer des Faschismus (OdF) anerkannt zu werden. Besonders schwierig war die Entscheidung für jene, die nicht aus unserer Stadt stammten. Sie hatten kaum Unterlagen, die erlittenes Unrecht bestätigten. Sie waren allein in fremder Umgebung. Und damit fehlte es uns an Zeugen ihrer Vergangenheit. Andere waren keineswegs Opfer des Faschismus. Sie waren Täter und kannten die Details bestimmter Lager erheblich besser als wir. Denn dort waren sie als Aufseher oder in anderen Funktionen tätig gewesen und hatten einfach ihre Uniformen ausgetauscht gegen die Kleidung umgekommener Häftlinge. Bei der Vielzahl der Lager in und außerhalb Deutschlands war kaum damit zu rechnen, dass einer von uns sie aus der Nazizeit kannte.

Mit der Anerkennung als OdF waren verschiedenen Privilegien verbunden, z. B. eine günstigere Lebensmittelkarte. Aber auch bei der Förderung in Beruf und Ausbildung wurde die von uns ausgesprochene Empfehlung zur Anerkennung berücksichtigt. Durch die zuständigen Behörden wurden unsere Entscheidungen selbstverständlich übernommen.

Die anerkannten OdF waren in allen gesellschaftlichen Bereichen gefragte »Kader«. Überall mangelte es an vertrauenswürdigen, engagierten Menschen, waren doch aktive Nazis aus ihren Stellungen entfernt worden. Das galt nicht zuletzt für führende Positionen in der staatlichen Verwaltung. Daraus ergab sich allerdings, dass viele dieser Kader zunächst nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügten. Zum Teil gravierende Fehler waren so unvermeidlich.

Mir sind keine »Richtlinien« bekannt, die damals unsere Arbeit betrafen. Also auch keine einschränkenden, die bestimmte Opfergruppen von einer Anerkennung als OdF ausschlossen. Im Gegensatz dazu kenne ich unzählige »rassisch Verfolgte«, die ohne alle Komplikationen als Opfer des Faschismus anerkannt wurden. Auf einer Arbeitstagung aller OdF-Stellenbetreuungsleiter in Halle im April 1946 wurde ein Dokument des Berliner OdF-Hauptausschusses »Wer ist Opfer des Faschismus« vorgestellt. Die darin enthaltenen Anerkennungsprinzipien wurden von den anwesenden Vertretern der Landesstellen akzeptiert. Dabei wurden zwei Opfergruppen unterschieden: einerseits die »Kämpfer gegen den Faschismus« und andererseits die »Opfer des Faschismus«. Die zweite Gruppe bestand ausschließlich aus Verfolgten, die nicht am organisierten Widerstand teilgenommen hatten. Die in der Folgzeit gewährten Privilegien waren bis auf einen unbedeutenden Unterschied in der Höhe der »Ehrenrente« gleich.

Alle mir bekannten »Opfer des Faschismus« behielten diesen Status bis an ihr Lebensende. Er wurde allerdings jenen entzogen, die gegen Gesetze verstoßen hatten oder zu Gruppierungen gehörten, die gesetzlich verboten waren. Dazu gehörten homosexuelle Männer, Zeugen Jehovas und Personen ohne festen Wohnsitz. Aus heutiger Sicht eine ungerechte Praxis. Auch kam es zu Einschränkungen, die sich aus den Anerkennungsprinzipien ergaben. Etwa der Festlegung, dass für die Anerkennung eine Haftzeit von mindestens sechs Monaten nachzuweisen war. Wer aber zum Beispiel Juden versteckt hatte, um sie vor der Verfolgung zu bewahren, hatte damit sein und seiner Familie Leben riskiert, konnte jedoch keine Haftzeit nachweisen. Wie bei jedem Gremium, das über Menschen zu urteilen hat, gab es auch Entscheidungen einzelner Ausschüsse, die nicht vertretbar waren. So wurde Kameraden die Anerkennung wegen »politischer Inaktivität« entzogen. Viele Opfer von Euthanasieverbrechen scheuten jahrelang, sich erkennen zu geben. Ihre sehr viel später gestellten Anträge wurden als verspätet abgewiesen. Die mir so bekannt gewordenen Fälle sind Einzelfälle. Doch sie haben unserem Ansehen bis heute Schaden zugefügt und sind nicht entschuldbar.

Meiner Meinung nach spiegelten Anerkennung und Wiedergutmachung der Opfer des Faschismus die unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse in Ost und West wider.

Seit 1945 habe ich ohne Unterbrechung Aufgaben im Interesse der Verfolgten des NS-Regimes erfüllt. Daraus leite ich das Recht ab, heute sorgfältige Recherchen zu unserem Wirken in der DDR einzufordern. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere ehrlichen Bemühungen diskreditiert werden.

Entschädigung der Opfer

geschrieben von Ulrich Sander

5. September 2013

Eine bleibende vorrangige Aufgabe der VVN-BdA

Nov.-Dez. 2008

Empörend ist das Verhalten der Bundesregierung gegenüber den italienischen Militärinternierten. Sie waren von Hitler-Wehrmacht und Waffen-SS gefangen gesetzt worden, nachdem sich Italien im September 1943 aus dem Bündnis mit Nazi-Deutschland gelöst und der Mussolini-Nachfolger Badoglio vor den Alliierten kapituliert hatte. Soweit sie nicht umgebracht wurden, wie auf der griechischen Ägäis-Insel Kefallonia, wurden sie in deutsche Lager eingesperrt und für die Rüstung oder andere »kriegswichtige« Aufgaben »herangezogen«.

Weil Unrechtsakte ungültig sind, meinte der Berliner Jurist Prof. Dr. Christian Tomuschat, haben die italienischen Militärinternierten – auch wenn sie Zwangsarbeit für den Nazikrieg leisten mussten – keinen Anspruch auf Leistungen aus der erwähnten Stiftung. Manche nannten Tomuschats Stellungnahme ein »Gefälligkeitsgutachten«.

Neben der Förderung des Friedens, der Demokratie und der Völkerverständigung gehörte und gehört die Fürsorge für politisch, rassistisch und religiös Verfolgte und deren Angehörige zu den vornehmsten Aufgaben der VVN-BdA. »Gesellschaftliche Anerkennung und Entschädigung aller Opfer des Faschismus; Betreuung und Fürsorge für die ehemals vom NS-Regime Verfolgten und deren Angehörige« – so heißt es in der Satzung der Bundesvereinigung und dies war die Aufgabenstellung in der VVN-BdA der Bundesrepublik von Anfang an. Die VVN ist sogar an vielen Orten aus Gremien zur Entschädigung der NS-Opfer hervorgegangen.

In den 50er-Jahren hatte sich das Gesetz von 1951 »zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen« verheerend ausgewirkt. Dieses gestattete etwa 150.000 Beamten, Angestellten, ehemaligen Wehrmachts- und Arbeitsdienstangehörigen, die wegen ihrer Tätigkeit in der Nazizeit nach 1945 aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden waren, volle Versorgungsansprüche zu stellen, bzw. erneut in den Staatsdienst zu treten. Das Gesetz verpflichtete Bund, Länder, Gemeinden, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Bundesbahn und Bundespost, 20 Prozent der Besoldungsmittel für die Beschäftigung dieser Personengruppen zu verwenden. Paragraph 19 bestimmte: »Die Beamten zur Wiederverwendung sollen entsprechend ihrer früheren Rechtsstellung als Beamte auf Lebenszeit oder auf Zeit in ein gleichwertiges Amt übernommen werden.« Schon quantitativ war somit ein Übergewicht NS-belasteter Personen gegenüber den Antifaschisten im öffentlichen Dienst gegeben.Die hohen Renten für NS-Belastete standen in Kontrast zu den niedrigen Bezügen für NS-Opfer. Dem 131er-Gesetz stand das Bundesentschädigungsgesetz gegenüber, das zahlreiche Widerstandskämpfer und große Opfergruppen ausgrenzte, sie zu »vergessenen Opfern« machte. Während die ehemaligen NS-Berufsbeamten per Gesetz wieder in den öffentlichen Dienst kamen, wurden zahlreiche Antifaschisten per Blitzgesetz daraus entfernt oder per Paragraph 6 des Bundesentschädigungsgesetzes ihrer Entschädigungs- und Wiedergutmachungsleistungen beraubt, vor allem dann, wenn sie Kommunisten waren. Und dies galt oft auch für ihre Kinder und Enkel, wenn diese in den Staatsdienst – z. B. als Lehrerinnen und Lehrer – aufgenommen werden wollten.

Ungefähr 10.000 Linke und Antifaschisten wurden in der Zeit des Kalten Krieges in der BRD als »Extremisten« ins Gefängnis geworfen; ihre Rehabilitierung unterblieb bisher. Vor allem wurde bis heute die Aberkennung der Entschädigung für jene Personen nicht zurückgenommen, die sowohl unter Hitler als auch unter Adenauer aus politischen Gründen verurteilt wurden. Der Bundestag hatte am 8. Mai 2008 einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (16/3536, 16/7950) zu behandeln. Er wurde abgelehnt. Lediglich die Antragsteller stimmten für die Vorlage. Während sich die Grünen enthielten, stimmten Koalition und FDP dagegen. Die Linksfraktion hatte gefordert, dass Mitglieder der damaligen Kommunistischen Partei Deutschland (KPD) mit anderen durch den Nationalsozialismus Verfolgten bei Entschädigungsansprüchen gleichzustellen seien. Ausgeschlossen von Entschädigungen seien lediglich diejenigen, die seit dem 8. Mai 1945 wegen eines Verbrechens rechtmäßig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wurden. Das hielten Koalitionssprecher aus der Union der Fraktion Die Linke entgegen. In der Zeitung »Das Parlament«, Nr. 20/2008 vom 13.Mai 2008 ist der Verlauf der Debatte nachzulesen.

Angehörige der NS-Opfer leiden bis heute unter dem Geschehen. Sie werden nach wie vor als Angehörige von Verbrechern oder als Unberechtigte bewertet, mit all den Folgen, die das für die Psyche hat. Auch andere Opfer des Naziregimes, die nicht wirklich entschädigt wurden, und ihre Angehörigen sind hart betroffen, zum Beispiel Sinti und Roma. Michael Teupen, Geschäftsführer des Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte, schreibt zum Problem der »zweiten Generation«: »Das Thema der zweiten Generation ist viel zu wenig verbreitet. Und ich glaube auch überhaupt nicht im Bewusstsein der Politiker verankert. Dabei erscheint mir hier Hilfe und Unterstützung dringend erforderlich. Stellen Sie sich doch einfach einmal vor: In einer Familie war während des Naziregimes ein Elternteil im KZ oder sogar beide Elternteile. Es wird (meistens) über die fürchterlichen Erlebnisse in der Familie nicht gesprochen. Es war einfach zu grausam, man möchte es auch verdrängen, man ist auch mit dem Aufbau einer neuen Existenz beschäftigt. Und dennoch ist das Leid, die Gräuel der Vergangenheit latent stets vorhanden. In so einer Atmosphäre wächst ein Kind heran. Da ist etwas, es ist nicht greifbar, nicht zu benennen, aber dennoch spürbar.« In Israel und wohl auch in den USA gibt es entsprechende therapeutische Angebote, um auch diesen sekundär traumatisierten Menschen Unterstützung angedeihen zu lassen. Teupen fährt fort: »Diese Zweite Generation hat bisher keine Lobby, sie artikuliert sich auch selber nicht, sie schweigt.« Ihr müsse geholfen werden.

Im Jahre 2007 wurden die letzten Mittel der Stiftung »Erinnerung Verantwortung Zukunft« an die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter ausgezahlt. Zugleich fand die Arbeit der »Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter unter dem NS-Regime«, 1986 gegründet vom VVN-Präsiden Alfred Hausser (gestorben 2003), ihren Abschluss. Dennoch bleibt noch viel zu tun. So gibt es noch Mittel des sogenannten »Zukunftsfonds« der Stiftung EVZ, aus deren Zinsen Projekte für die Überlebenden und die politische Bildung realisiert werden können.

Ferner gibt es noch immer für »vergessene Opfer« Härtefonds in einigen Bundesländern, deren Aufgaben nicht erfüllt sind. Dort, wo eine Entschädigung aus den Mitteln der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung, Zukunft« nicht mehr möglich erscheint, müssen andere Wege für Härtefallregelungen und eine gerechte Entschädigung gefunden werden. Unterstützt werden sollte von der VVN-BdA die Forderung des Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte, »dass die Opfer des NS-Regimes entschädigungsrechtlich und versorgungsrechtlich gegenüber den Opfern des SED-Regimes nicht benachteiligt werden«; das Bundesversorgungsrecht müsse auch für die Opfer des NS-Regimes zur Anwendung kommen.

Zu den immer noch »vergessenen« Opfern zählen die sowjetischen und italienischen Kriegsgefangenen, italienische Militärinternierte, griechische NS-Opfer, von Entschädigung ausgeschlossene Kommunistinnen und Kommunisten, von der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung, Zukunft« nicht berücksichtigte Opfergruppen. Erforderlich sind Rentenleistungen für die in Ghettos angestellten NS-Opfer nach dem »Ghettorentengesetz«, Nachzahlungen für Euthanasie-Geschädigte und Opfer der Zwangssterilisierung.

Zu fordern ist die Entschädigung für alle überlebenden Deserteure und anderen Opfer der NS-Wehrmachtsjustiz, einschließlich derjenigen, denen von den Nazis »Kriegsverrat« unterstellt wurde. Ferner die Schaffung von Regelungen für Sachleistungen und Kuren für hochbetagte Opfer, auch als einmalige Leistungen. Dazu gehört eine dem Lebenslauf angemessene Betreuung der Opfer in der Altenpflege mit genügendem und geschultem Personal. Zu unterstützen sind die Entschädigungsforderung der Opfergemeinden in den ehemals vom deutschen Faschismus besetzten Ländern.

Die Entschädigung ist kein gestriges Thema. Mit den Entscheidungen höchster Gerichte in Griechenland und Italien für die Entschädigung der Opfer aus Gemeinden, in denen Wehrmacht- und Gebirgstruppen Massenverbrechen begingen, ist ein neues Kapitel aufgeschlagen worden – womit kaum noch zu rechnen war. In der Tradition der Sozialarbeit der VVN in Westdeutschland stehend, schaltet sich die größte und traditionsreichste Opferorganisation gemeinsam mit Bündnispartnern in das Ringen ein. Dazu gehören Aktionen gegen die Unterstützung der Bundesregierung für den Kameradenkreis Gebirgstruppe unter der Losung »Bestrafung der Täter und Entschädigung der Opfer«. Dazu gehört die Mitarbeit im Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte in Köln. Und dazu gehört, dass wir uns in Leserbriefen, Artikeln und anderen Äußerungen immer wieder zu Wort melden.

Lücken im Gesetz

geschrieben von Gerhard Fischer

5. September 2013

Sie verhindern bis heute angemessene Entschädigungen

Nov.-Dez. 2008

Es kamen zum Beispiel von den 5,3 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen in deutschen Lagern 3,3 Millionen um. Aber privaten Organisationen, etwa dem in Berlin ansässigen Verein »Kontakte«, bleibt es vorbehalten, solchen Nazi-Opfern oder ihren Hinterbliebenen in den Nachfolgestaaten der UdSSR zu helfen.

Wenn es darum geht, Opfer des Naziregimes zu entschädigen, knöpft der bundesdeutsche Staat seit jeher seine Taschen fest zu. Nach seiner Gründung mussten sieben Jahre vergehen, bis eine gesetzliche Grundlage für ein bundeseinheitliches Vorgehen in der Frage der innerstaatlichen »Wiedergutmachung« zustande kam – und auch dieses »Bundesentschädigungsgesetz« wies zwei klaffende Lücken auf.

Zum einen ging gemäß § 6 leer aus, wer als Gegner der »freiheitlich-demokratischen Grundordnung« angesehen wurde. Das waren alle, die unter das KPD-Verbotsurteil fielen, und im Grunde alle, die von den politisch motivierten Strafrechtsergänzungsgesetzen seit 1951 betroffen waren. So erwies sich der Bonner Staat als echter »Rechtsnachfolger« des Hitlerreiches.

Zum anderen blieb von Leistungen ausgeschlossen, wer nicht nachweisen konnte, dass seine »Schädigung« unmittelbar »aus Gründen politischer Gegnerschaft« oder »der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung« erfolgt war. Nicht anspruchsberechtigt waren also Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, Opfer der faschistischen Militärjustiz, Zwangsterilisierte, »Euthanasie«-Geschädigte, Opfer von NS-Zwangspsychiatrie, um nur einige der »vergessenen« Opfergruppen zu nennen. Überhaupt: »Entschädigung« – was für ein armseliges Wort angesichts der Nazi-Verbrechen! Haben die wirklich nur »Schäden« verursacht, und kann man die mit Geld »wieder gutmachen«? Wird das der politisch-moralischen Verantwortung für die unermessliche Schuld gerecht, die in der Nazizeit auf den deutschen Namen geladen wurde und die durch »Entschädigung« nur zu einem ganz geringen Teil beglichen werden kann? Zu befürchten ist, dass regierungsamtliches Handeln von solchen Erwägungen kaum beeinflusst wird.

Ein einziges Mal in der bundesdeutschen Geschichte schien sich bessere Einsicht anzudeuten: Im Oktober 1998, vor einem Jahrzehnt also, vereinbarten die Führungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei der Bildung ihres Bonner Koalitionskabinetts, eine Bundesstiftung »Entschädigung für NS-Unrecht« auf den Weg zu bringen. Doch bei dem Versprechen ist es geblieben. Lediglich für den Problemkreis »NS-Zwangsarbeit« kam eine neue gesetzliche Regelung zustande.

Doch dieses »Entschädigungsgesetz« vom 2. August 2000, mit dem die Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« errichtet wurde, ist lückenhaft. Es schreibt einerseits Entschädigung nur für Zwangsarbeit in der Industrie und im öffentlichen Bereich vor. Zwangsarbeit in der Landwirtschaft beispielsweise kann entschädigt werden, muss aber nicht. Mit anderen Worten: Die ausländischen Partnerorganisationen der deutschen Stiftung, die ja für die Mittelvergabe verantwortlich waren, konnten über solche Zahlungen nach eigenem Belieben entscheiden. Andererseits stellt das Gesetz in § 11 Absatz 3 lapidar fest: »Kriegsgefangenschaft begründet keine Leistungsberechtigung.« Die VVN-BdA hat bei der Vorbereitung des Gesetzes darauf aufmerksam gemacht, dass diese pauschale Formulierung dem geschichtlichen Sachverhalt keinesfalls Rechnung trägt. Nazideutschland nämlich setzte sich bedenkenlos über die völkerrechtlichen Bestimmungen zur Behandlung von Kriegsgefangenen hinweg und setzte sie an der »Heimatfront« oder in den besetzten Ländern massenweise für Zwecke seiner Kriegführung ein.

Dabei entsprachen die Umstände in den Kriegsgefangenenlagern ganz und gar den Merkmalen, die das Gesetz als anspruchsbegründend nennt: »unmenschliche Haftbedingungen, unzureichende Ernährung und fehlende medizinische Versorgung«. Man sieht: Noch längst nicht alle Verpflichtungen, die der Bundesrepublik Deutschland aus der faschistischen Vergangenheit erwachsen, sind eingelöst.

Bei den Interbrigadisten

geschrieben von Lena Carlebach

5. September 2013

Jugendliche in Barcelona im Oktober 2008

Nov.-Dez. 2008

Ich sitze am Flughafen in Barcelona. Leichte Panik breitet sich in mir aus – die mich abholen sollen, sind nicht zu erreichen. Es ist die erste Veranstaltung, die ich mit dem Verein KFSR besuche, der mehrere Interbrigadisten beiwohnen werden. Ich bin etwas nervös, allein in Barcelona. Aber wie immer und wie alles, funktioniert es natürlich. Kurze Zeit später sitze ich im Bus eines jungen Ehepaares, zusammen machen wir uns auf die Suche nach Salou. Das gemeinsame Interesse verbindet. Als ob man sich schon seit Jahren kennen würde, quatscht man drauflos, lacht, hat Spaß und fühlt sich gut, mit Freunden die bevorstehenden Tage verbringen zu dürfen.

Schwer lässt sich durch gesprochenes oder geschriebenes Wort das Erlebte beschreiben; was man fühlt, wenn man die Kämpfer sieht. Es ist wie im Film, nur dass es wahr ist, wenn man in der klatschenden Menge in Sitges steht, und Menschen sieht, alte Menschen, die im Rollstuhl zum Eingang der Ausstellung über den Spanischen Bürgerkrieg gefahren werden: Die Stimmung ist fröhlich und doch ergreifend, egal wann, egal wo. Ob beim Essen in Sitges, bei Reden, oder der Gedenkveranstaltung auf dem Friedhof in Barcelona, bei der der 45.000 Toten gedacht wird, die hier in Massengräbern ruhen. Es folgen jüngere Generationen auf die Alten, und man darf hoffen, dass die Erinnerung am Leben bleibt, wenn man das Alter der Helfer und Helferinnen schätzt, die die Brigadisten herumfahren, interviewen und pflegen. Das einzig Bedrückende an der Reise ist die Erkenntnis, dass selbst Organisationen, die die gleichen Interessen vertreten Probleme haben, Planungen aufzustellen und manchmal anscheinend nicht wirklich zusammen arbeiten. Trotzdem nimmt jeder diese Tage mit, die Eindrücke, die Emotionen, die Gedanken.

Fragwürdige Ehrung

geschrieben von Bettina Ohnesorge

5. September 2013

Nov.-Dez. 2008

Kürzlich wurde in Düsseldorf eine Ausstellung über Johannes Heesters eröffnet. Er stammt aus der schönen niederländischen Stadt Amersfoort. Während Joopi, des Führers Lieblingsschauspieler, als Stimmungsaufheller der deutschen Nation auftrat, passierte in seiner niederländischen Heimatstadt Amersfoort dieses: »Aus den Niederlanden waren ca. 6.600 Menschen im KZ Neuengamme inhaftiert, davon 250 Frauen… Die meisten waren aus politischen Gründen verhaftet worden, vor allem wegen ›deutschfeindlichen‹ Verhaltens, Gehorsamsverweigerung gegenüber Besatzungsdienststellen und aktiven Widerstandes

Auch der Versuch, sich der Arbeit in Deutschland zu entziehen, konnte zur Verhaftung führen. Die deutsche Besatzungsmacht ging mit immer härteren Maßnahmen gegen den zunehmenden Widerstand vor. Niederländische Verhaftete kamen meist aus dem Lager Amersfoort.« (Quelle: Archiv des Konzentrationslagers Neuengamme). Menschen aus Amersfoort gingen ins KZ, in den Tod – und Heesters machte Karriere unter der Gönnerschaft des NS-Systems, er ließ sich in ihre »Durchhalte-Strategien« einspannen. Hat dieser Mann wirklich eine Ausstellung in Düsseldorf verdient?

Spanien im Herzen

geschrieben von Enrico Hilbert

5. September 2013

Barcelona gedachte der internationalen Brigaden

Nov.-Dez. 2008

Man ist auch ausgelassen in diesen Tagen und alle Lebensfreude spiegelt sich wieder in Gesängen und beim Tanzen, am letzten gemeinsamen Nachmittag im Palast und Park »Pedralbes« in Barcelona. Jung und Alt feiern gemeinsam, liegen sich in den Armen und Tränen der Freude rollen über manches Gesicht. Der Rollstuhl und der Stock sind für Momente vergessen, die Stärke und den Halt geben die Partner im Tanz zur linken und zur rechten. Andrej Micu aus Rumänien, Adelina Kondratjeva aus Russland und Universio Lipiz Rodriges (Bild Mitte) aus Kuba genießen den Reigen.

Dank den Kämpfern aus: Kuba: Universo Lipiz Rodriguez, Mexiko: Juan Miguel de Mora Vaquerizo, Groß-britannien: Jack Jones, Sam Lesser, Jack Edwards, Irland: Bob Doyle Bulgarien: Marin Churov, Frankreich: Aldemüler, Aldemüler, Russland: Viktor Lavski, Adelina Kondratjewa, USA: Georg Sossenko, Jack Safran, Österreich: Josef Eisenbauer, Ferdinand Hackl, Gerd Hoffmann

Wie könnten wir je vergessen das Land? Eines der letzten Lieder, das sie auf spanischem Boden gesungen haben. Das Lied des Abschiedes im Oktober 1938. Auf der Gran Via in Barcelona marschierten die internationalen Kämpfer zu ihrer letzten Parade. Die große Straße der Hauptstadt Kataloniens, die schräg die kubischen Wohnblöcke schneidet, sah noch ein letztes Mal die Freiwilligen der Internationalen Brigaden, in Zwölferreihen angetreten, geordnet nach Brigaden und Bataillonen, mit ihren Fahnen, Kommandeuren und Kommissaren an der Spitze. Umjubelt von tausenden Spaniern zogen die Kolonnen im Gleichschritt vorüber, viele Soldaten erhoben ihre Fäuste zum letzten Gruß; »Por vuestra y nuestra libertad!«- »Für eure und unsere Freiheit!«, stand in goldener Schrift auf ihren Fahnen. Der 28. Oktober 1938 war für viele Interbrigadisten ein Tag wie keiner zuvor, nie lagen Freude und Trauer so dicht bei einander, viele von ihnen blickten einer ungewissen Zukunft entgegen.

Im Oktober 2008, 70 Jahre nach dem geschichtsträchtigen Ereignis, ist es wieder die katalanische Metropole, die die letzten Spanienkämpfer empfängt. Es ist besonders warm in diesen Oktobertagen. Und nicht nur die Sonne meint es gut mit den hoch betagten Reisenden, die durch große Delegationen von Familien und Freunden aus ihren Ländern begleitet werden, sondern wieder ist es die Dankbarkeit, die Güte, das Temperament und die überschwängliche Freude der Spanierinnen und Spanier beim Wiedersehen, die für ein Gefühl der Wärme und des Willkommens sorgen. Und unübersehbar ist die Freude auch bei denen, die sich ebenso lange nicht gesehen haben, die Freunde der Internationalen Brigaden aus aller Herren Länder, die spätestens seit den letzten Treffen im Jahr 2006 ein unsichtbares Band der Brüderlichkeit über die Grenzen der Länder und Ozeane verbindet.

Nur wenige Tage bleiben zum Beisammensein, zum Austausch von Erinnerungen und zum Schließen neuer Bekanntschaften, um den Kreis der Aktiven zu erweitern und den Zusammenhalt zu stärken. Geplant sind gemeinsame Festessen, wie in Sitges, einem traumhaften Städtchen am Mittelmeer, dessen Altstadt aus der See die Berge hinauf gewachsen scheint und dessen Häuser mit Fenstern im maurischen Stil von einer langen Geschichte zeugen. General Viktor Lavski, einst Flieger der Roten Armee, im Dienst des republikanischen Heeres mehrfach abgeschossen, nutzt die kurze freie Zeit des Programms, um im Meer zu schwimmen.

Bei der Eröffnung einer Ausstellung über die Lincoln-Brigade im Rathaus des Ortes, verfolgen Journalisten und Filmteams die seltenen Gäste und kommen mit ihnen ins Gespräch. Geduldig stellen sie sich den Fragen, ist es doch vielleicht die letzte Möglichkeit, nochmals Zeugnis abzulegen von ihrem Kampf für eine bessere Welt, der für viele nicht erst in Spanien begann, dort aber seinen Höhepunkt fand und bis heute nicht endet. Doch die Tage im Oktober werden für manchen der Voluntarios de la libertad, die letzte Möglichkeit gewesen sein, noch einmal das geliebte Land, seine Menschen und die Freunde aus der ganzen Welt zu erleben. Ein Abschied nach 70 Jahren. Doch ihr Kampf wird niemals vergessen werden und auch wir, die Nachgeborenen, werden ihn nicht aufgeben. Salud!

Provokation aus Brüssel

geschrieben von Die Fragen stellte Regina Girod

5. September 2013

Gespräch mit Ulrich Schneider über Geschichtsrevisionismus im
EU-Parlament

Nov.-Dez. 2008

Frühere jüdische Partisanen, die gegen die Nazi-Besatzer gekämpft haben, sind in Litauen Ziel einer diskriminierenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlung. Seit fast einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Kriegsverbrechen, die von Partisanen während des Zweiten Weltkrieges begangen worden sein sollen. Auf den Vernehmungslisten der Staatsanwaltschaft stehen ausschließlich jüdische Namen. Formal richten sich die Ermittlungen gegen »Unbekannt«, die früheren Kämpfer sollen als Zeugen gehört werden. Dabei wird ihnen unterstellt, sie hätten Kenntnis von behaupteten Verbrechern ihrer Mitkämpfer. Bezeichnend ist, dass Litauen bislang keinerlei Aktivitäten unternommen hat, die zahlreichen einheimischen Nazi-Kollaborateure vor Gericht zu bringen.

antifa: Im Europäischen Parlament werden auf Initiative der Europäischen Volkspartei, in der die CDU eine zentrale Rolle spielt, Unterschriften für einen Antrag gesammelt, den 23. August zu einem »Gedenktag an Opfer stalinistischer und nazistischer Verbrechen« erklärt werden. Was ist davon zu halten?

Ulrich Schneider: Dieser Antrag ist ein ideologischer Generalangriff auf das historische Fundament der europäischen Nachkriegsentwicklung. Zunächst einmal demonstriert er die Totalitarismus-These in Reinform, die von einer ahistorischen Gleichsetzung von Stalinismus und Faschismus ausgeht. Schon vor einigen Jahren versuchte ein »Schwarzbuch des Kommunismus« nachzuweisen, dass die sozialistischen Versuche in den osteuropäischen Ländern von gleicher verbrecherischer Qualität gewesen seien, wie der Faschismus, insbesondere der deutsche.

In der Konsequenz bedeutet dies nicht nur eine historisch falsche Gleichsetzung zwischen faschistischer Diktatur und verschiedenen sozialistischen Herrschaftsformen, sondern eine Umkehrung der politischen Gewichtungen und damit eine Verharmlosung und Relativierung der faschistischen Vernichtungspolitik. Das leugnen die Initiatoren des Antrags auch gar nicht. Geht es ihnen doch darum, so wörtlich, den Schwerpunkt des Gedenkens auf die »Auswirkungen und die Bedeutung der Sowjetzeit sowie der Okkupation« in den »postkommunistischen Ländern« zu legen. Perfide ist der Antrag insbesondere durch das vorgeschlagene Datum des »Gedenktages«. Was war am 23. August? Es ist das Datum der Unterzeichnung des deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrages 1939 zwischen dem Außenminister des faschistischen Deutschlands, Ribbentropp, und dem Außenminister der UdSSR, Molotow. Jeder historisch Bewanderte weiß, dass diesem Vertrag das Bemühen der UdSSR voranging, mit den Westmächten ein Bündnis gegen die faschistische Kriegspolitik zu schmieden. Als die-se ohne Erfolg blieben, kam es zu dem Vertragsschluss, mit dem die Sowjetunion Zeit gegen einen möglichen militärischen Angriff des deutschen Faschismus gewinnen wollte.

antifa: Aber der Nichtangriffsvertrag war doch, wie wir heute wissen, ziemlich problematisch?

Ulrich Schneider: Natürlich. Mit den Zusatzabkommen wurden weiterreichende Vereinbarungen getroffen, die sogar zur Auslieferung von antifaschistischen Emigranten an Nazi-Deutschland führten. Aus heutiger Perspektive spricht auch einiges dafür, dass die UdSSR die gewonnene Zeit nicht wirksam nutzte, ihre Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Aus antifaschistischer Sicht sind das deutliche Kritikpunkte.

Doch all das reicht nicht aus als Begründung, den Jahrestag der Unterzeichnung zum »Totalitarismus-Gedenktag« zu machen. Denkt man das weiter, käme man zu der These, dass Deutschland und die UdSSR für den Zweiten Weltkrieg und die Opfer der faschistischen Vernichtungspolitik gleichermaßen verantwortlich seien.

Eine völlig unhaltbare Position! Sie versucht, eine zentrale Grundlage der europäischen Nachkriegsentwicklung, das gemeinsame Handeln der Völker und Staaten in der Anti-Hitler-Koalition für die Befreiung ihrer Ländern von der faschistischen Bedrohung, zu leugnen und zu verdrängen. Neben der Verstärkung der antikommunistischen Attitüden scheint mir das überhaupt das zentrale Anliegen dieser Provokation zu sein.

antifa: Warum kommt dieser Vorstoß gerade jetzt im Europäischen Parlament?

Ulrich Schneider: Das Europäische Parlament hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder bewusst antifaschistisch positioniert: Ich erinnere an den Beschluss des Europaparlaments, den 27. Januar, den Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch die sowjetische Armee, zu einem europäischen Gedenktag für alle Opfer faschistischer Verfolgung zu machen.

Ich erinnere an den Beschluss des Parlaments von 1993 über die Bewahrung der historischen Orte der faschistischen Verfolgung und Vernichtungspolitik. Ausdrücklich wurde in diesem Beschluss eine Verbindung dieses Gedenkens mit der Erinnerung an andere Formen politischen Unrechts abgelehnt.

Es wäre schon von zentraler politischer Bedeutung, wenn es gelänge, diesen antifaschistischen Konsens im europäischen Parlament zu zerstören.

antifa: Wie steht die FIR zu dem Antrag, was setzen die antifaschistischen Verbände in Europa gegen diese Provokation?

Ulrich Schneider: Als Generalsekretär der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer (FIR)-Bund der Antifaschisten bin ich sehr froh, dass verschiedene Mitgliedsverbände, u. a. aus Griechenland, bereits deutliche Erklärungen abgegeben haben.

Ich hoffe und erwarte, dass weitere Mitgliedsverbände in Noten und Erklärungen ihre jeweiligen Europaabgeordneten auffordern, von der genannten Resolution Abstand zu nehmen. Die Totalitarismus-These ist ein Produkt des »Kalten Krieges« und kann keine Grundlage für ein zukünftiges Europa sein.

Gegen Gleichgültigkeit

geschrieben von Heinrich Fink

5. September 2013

Elie Wiesel zum 80. Geburtstag

Nov.-Dez. 2008

Aus der Begründung des Nobelpreiskomitees: »Elie Wiesel ist einer der wichtigsten Wegweiser unserer Zeit. Er ist ein Zeuge der Vergangenheit und ein Mahner für die Zukunft. Seine Bücher verkünden die Botschaft des Friedens, der Versöhnung und der Menschenwürde.«

Vor 80 Jahren, am 1. Oktober, wurde Elie Wiesel in Sighdt, Siebenbürgen, geboren. 1944 wurde er mit seiner Familie, Verwandten und Nachbarn nach Auschwitz deportiert, seine Mutter und die jüngste seiner drei Schwestern wurden dort ermordet. Im Januar 1945 nach Buchenwald verschleppt, erlebte er die Selbstbefreiung des Lagers als lebensrettend. Seinem Vater hingegen war dies nicht mehr vergönnt. Als die Amerikaner für die endgültige Befreiung das KZ-Gelände betraten, so erinnerte sich Elie Wiesel, waren die geretteten Häftlinge noch immun gegen Gefühle wie Freude. Sie beteten das Kaddisch, das jüdische Totengebet.

Als Siebzehnjähriger findet er zurück in den Alltag. Ab April 1945 in Frankreich lebend, lernt er Sartre und Camus kennen, studiert und arbeitet als Journalist. 1963 wird er amerikanischer Staatsbürger, 1973 Professor in New York, 1978 in Boston für »Jüdische Studien«.

1986 bei der Verleihung des Friedensnobelpreises sagt er: »Ich habe mir geschworen, niemals zu schweigen, wann immer und wo immer ein Mensch zu leiden hat oder gedemütigt wird.« Jahrelang konnte er über Auschwitz nicht reden. Er musste erst die Worte finden, um das Unsagbare wahrheitsgemäß ausdrücken zu können. Doch dann tut er es unermüdlich: in Vorträgen, Vorlesungen und in mehr als 30 Büchern, unter anderem »Die Nacht«, »Jude heute« und »Geschichten gegen die Melancholie«. Er wird nicht müde zu betonen, dass nicht der Holocaust das Zentrum jüdischer Identität sein darf. »Diejenigen, die für ihr Judentum und für die Menschheit nichts anderes tun, als sich auf den Holocaust zu berufen, handeln falsch … es ist nicht das einzige Zentrum der langen jüdischen Erinnerung.« Der Opfer von damals zu gedenken, bedinge auch, nach den Opfern von heute zu fragen. »Mir wurde klar, dass in außergewöhnlichen Situationen, in denen es um das Leben und die Würde des Menschen geht, Neutralität zur Sünde werden kann: Sie hilft den Mördern, nicht den Opfern.«

In dieser Überzeugung bittet Elie Wiesel am 19. April 1985 in seiner Dankesrede anlässlich der Verleihung der »Goldenen Medaille des Kongresses« im Weißen Haus den Präsidenten inständig, mit Bundeskanzler Kohl nicht den Soldatenfriedhof in Bitburg zu besuchen. Er solle bedenken, dass die von ihm dort erwiesene Ehre dann auch Gräbern der SS gilt. Das aber sei ein Verrat an den Opfern der SS.

Ronald Reagan ging trotzdem mit Helmut Kohl nach Bitburg und lieferte so dem in Deutschland gerade beginnenden Historikerstreit um die »Neubewertung des Nationalsozialismus« einen folgenschweren Vorwand.1991 haben Senat und Rektor der Humboldt-Universität Elie Wiesel eingeladen, die Rede zur Immatrikulation der Studenten zum Wintersemester zu halten. Weil ihm dieser Anlass wichtig war, kam er nur für diesen Tag extra aus den USA nach Berlin. Dort beschwor er die neu Immatrikulierten: »Aktive Zeitgenossenschaft bedeutet keine Gleichgültigkeit gegenüber aktuellen Ereignissen, wie zum Beispiel die alarmierende Ausländerjagd in Hoyerswerda.« Der Kampf gegen Gleichgültigkeit sei für ihn – nach und wegen Auschwitz – zum Schlüsselwort seiner Weltanschauung geworden. Weil deutsche Bürger zum Schicksal ihrer jüdischen Nachbarn seit dem Judenboykott vom 1. April 1933 in Deutschland geschwiegen hätten und die Akteure der Weltpolitik nur mit diplomatischer Zurückhaltung auf die organisierten Verfolgungen reagiert hätten, habe er sich vorgenommen, gegen lebensvernichtende Gleichgültigkeit »anzuschreiben«, wo auch immer Menschen, Tieren und Natur das Existenzrecht eingeschränkt oder sogar bestritten würde. Denn für Elie Wiesel ist »der Gegensatz von Liebe nicht Hass, der Gegensatz von Hoffnung ist nicht Verzweiflung, der Gegensatz von geistiger Gesundheit und von gesundem Menschenverstand ist nicht Wahnsinn, der Gegensatz von Erinnerung ist nicht Vergessen, sondern es ist nichts anderes als jedes mal Gleichgültigkeit.«

Shalom, Elie Wiesel zum 80! Herzlichen Dank für ein zum »Recht auf Leben« aufrüttelndes Lebenswerk.

Schandmal Bunker

geschrieben von Hans Canjé

5. September 2013

Ein brandaktuelles Thema des 50. bundesweiten
Gedenkstättenseminars

Nov.-Dez. 2008

Leiter der Bunkerplanung bis April 1945 war der Ingenieur Erich Lackner. Er war im Sommer 1943 aus dem auf Bunkerbau spezialisierten Berliner Ingenieurbüro von Arnold Agatz als Verantwortlicher Bauleiter für den Bunker »Valentin« nach Bremen geschickt worden. Zu seinen späten Ehren wurde im Dezember 1965 die »Erich-Lackner-Stiftung« gegründet, die alle zwei Jahre einen Förderpreis auslobt. Zum 85. Geburtstag seines einstigen Chefs Arnold Agatz erschien 1976 im »Jahrbuch der Wittheit zu Bremen« ein 46 Seiten umfassendes Porträt unter dem Titel: »Ein erfülltes Ingenieurleben«. Er habe sich »hochverdient« um Bremen gemacht, schrieb die örtliche Presse, als ihm Bürgermeister Wilhelm Kaisen (SPD) im Oktober 1964 im Auftrag des Bundespräsidenten Heinrich Lübke (KZ-Baumeister) den Stern zum großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland überreichte. Im September 1983 erhielt in Bremerhaven eine Straße den Namen des, wie die Nordsee-Zeitung anmerkte, »international anerkannten und geehrten Hafen- und Wasserbauers«. Von seinen Bunkern war keine Rede mehr.

Zum 50. bundesweiten Gedenkstättenseminar hatten die Bundeszentrale für politische Bildung, deren Bremer Landeszentrale, die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten und die Berliner Stiftung Topographie des Terrors für die Tage vom 11. bis 13. September 2008 nach Bremen eingeladen. Etwa 120 Mitarbeiter u. a. von bundesdeutschen Gedenkstätten und wissenschaftlichen Einrichtungen beschäftigten sich mit dem, für die Hansestadt gegenwärtig brandaktuellen, Thema: »Denkort Valentin – Marinerüstung und Zwangsarbeit«. Im Vorfeld des Seminars war am 7. September in Bremen von Bundes- und Landespolitikern über die Zukunft des Denkortes Bunkers »Valentin« – gegenwärtig noch ein Depot der Bundesmarine – beraten worden. Im Jahr 2010 will die Bundeswehr den Bunker »besenrein« an das Finanzministerium übergeben. Der Stadtstaat, Historiker, örtliche Initiativen und Gedenkstättenpolitiker fordern seit vielen Jahren, den Bunker, eine barbarische Hinterlassenschaft des faschistischen Regimes, als »Gedenk- und Begegnungsstätte« zu erhalten. Das ist jedoch ohne Hilfe des Bundes nicht möglich. Der aber möchte den Bunker der klammen Hansestadt verkaufen.

»Wir haben wertvolle Ratschläge bekommen und Zusagen für weitere Unterstützung« resümierte Herbert Wulfekuhl von der Landeszentrale für politische Bildung den Verlauf des Seminars. »Jetzt können wir uns daran machen, die Konzeption des künftigen Gedenkstättebetriebs zu erarbeiten und wir können und werden dabei auf den Rat der Experten zurückgreifen.« Ähnlich zufrieden zeigte sich Bremens Bürgermeister Jens Böhmsen, der im Vorfeld die Veranstaltung als »eine gute Gelegenheit« bezeichnet hatte, »bundesweit den Blick auf den Bunker zu lenken und seine ungewisse Zukunft zu beraten«.

Eine Festveranstaltung mit wohlverdienten Glückwünschen an die Mütter, Töchter, Väter oder wie immer, wurde dieses 50. bundesweite Gedenkstättenseminar nicht. Man ehrte sich, in Auslegung eines Brechtwortes, indem man der Sache, hier konkret der Beschäftigung mit einer fast unverdaulichen Hinterlassenschaft des faschistischen Regimes, nutzte. Diese Gedenkstättenseminare haben sich im Verlaufe der Jahrzehnte und an mittlerweile über 30 ehemaligen Konzentrationslagern oder Stätten der Vernichtung und des Widerstandes einen nicht mehr wegzudenkenden Platz in der Arbeit all jener erworben, die sich, ob in deutschen KZ-Gedenkstätten, an Forschungs- oder Bildungseinrichtungen oder in lokalen Bürgerinitiativen der Erinnerung an die Verbrechen des deutschen Faschismus verschrieben haben. Für Letztere sind sie mittlerweile auch eine Stätte des Erfahrungsaustausches geworden für den Umgang mit staatlichen Behörden, die mancherorts NS-Gedenkstätten immer noch als »Standortnachteil« betrachten.

Das seit 1984 bei der Berliner Stiftung Topographie des Terrors angesiedelte Gedenkstättenreferat koordiniert diese zweimal jährlich stattfindenden Seminare. Sie dienen wesentlich der Vernetzung der Gedenkstättenarbeit und der Durchsetzung gemeinsamer Standards für die pädagogische und inhaltliche Arbeit in den Gedenkstätten. Die Tatsache, dass dieses Referat Sitz und Stimme in Stiftungsräten deutscher KZ-Gedenkstätten und in der »Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten der Bundesrepublik Deutschland« hat, spricht für die Wertschätzung der dort geleisteten Arbeit. Die Themen der Seminare sind in der Regel festgemacht an dem jeweiligen Veranstaltungsort und dessen -nicht nur historischem – Platz in der deutschen und mittlerweile auch internationalen Gedenkstättenpolitik (Torgau, Buchenwald, Haus der Wannseekonferenz, Auschwitz).

Aus ganz aktuellem und auch historischen Anlass nun also die Jubiläumstagung zu Thema »Bunker Valentin«. Am 17. September 1943 war im Rahmen der totalen Kriegsführung und des im Zusammenhang damit forcierten Flottenrüstungsprogramms der Grundstein für diesen, von seinen Erbauern als »Koloss von Farge«, auch als »achtes Weltwunder« gefeierten Bunker gelegt worden. In der Realität geriet er zu einem der exemplarischsten Orte faschistischen Größenwahns und Mordpolitik. Die Ausmaße sind gigantisch: über 35.000 Quadratmeter Grundfläche, 426 Meter lang, 100 Meter breit und innen 25 bis 33 Meter hoch. Die Fundamente reichen zwölf Meter in die Erde. Hier, im größten deutschen U-Bootbunker, sollte alle 56 Stunden ein U-Boot fertiggestellt und direkt in die Weser geleitet werden.

So monströs wie die Anlage waren die Bedingungen für die Menschen, die hier arbeiten mussten. 50 Firmen waren daran beteiligt. In der ersten Phase wurden 2.000 Häftlinge aus dem nahegelegenen Konzentrationslager Neuengamme, zunächst vorwiegend sowjetische und polnische Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter, eingesetzt. Später folgten deutsche und französische politische Widerstandskämpfer. Insgesamt mussten hier, wie auf dem am 17. September 1983 errichteten Mahnmal »Vernichtung durch Arbeit« vor dem Bunker vermerkt ist, etwa 10.000 Häftlinge Fronarbeit leisten. Sie wurden zum Teil in dem in Farge bereits 1940 15 Meter unter der Erde errichteten Treibstoffbunker untergebracht, den die Gestapo als »Arbeitserziehungslager« (AEL) nutzte. Hunderte starben in den feuchten unterirdischen Erdlagern an Hunger und Entkräftung. Nicht mehr arbeitsfähige Häftlinge wurden von der SS mit Spritzen getötet oder in Vernichtungslager abtransportiert. Nach Kriegsende sind in der Nähe des Bunkers und des KZ 5.000 verscharrte Leichen gefunden worden.

Bei den Vorstellungen über den Auftrag der recht bald zu realisierenden Gedenkstätte wurden in den Plenartagungen und in den Arbeitsgruppen nachdrücklich die (auch hier) anklingenden Tendenzen zurückgewiesen, den Bunker als einen Ausdruck hoher technischer Leistungskraft und der »Modernität« des Regimes zu akzeptieren. Die hier verübten Verbrechen an den Häftlingen stünden in Einheit mit den faschistischen Kriegszielen und dem Anteil der SS, der Marine, der Wehrmacht und auch der Organisation Todt, die hier, wie beim Bau des KZ Mittelbau-Dora oder den Raketenanlagen in Peenemünde maßgeblich für den Einsatz von Zwangsarbeiter verantwortlich war. Der Bunker müsse ein »DenkOrt« zur ständigen Erinnerung an diese Verbrechen sein. So, wie es seit Jahren von Bürgervereinigungen, wie dem »Verein Dokumentations- und Gedenkstätte Geschichtslehrpfad Lagerstraße/U-Boot-Bunker Valentin« und der Bremer VVN-BdA gefordert wird. Sie fordert zur Sicherung der notwendigen finanziellen Mittel eine eigene Gedenkstättenstiftung, die dann auch an die Unternehmen herantreten kann, die aus der Fron und dem Tod der Sklavenarbeiter ihre Profite bezogen haben.

Als Häftling 37.174 hat der Franzose Raymund Portefax die Sklavenarbeit am Bunker »Valentin« überlebt. Über die Zustände im Lazarett berichtete er: »Abgetrennte Finger, brandige Wunden, eitrige Entzündungen und Furunkel sind noch die harmlosesten Krankheiten. Einige spucken Blut, andere wieder zittern vor Fieber und sind hergekommen, um noch einmal eine Bronchitis oder eine Lungenentzündung bescheinigt zu bekommen.«

Für die Zustände im Lager mitverantwortlich war Lagerarzt Dr. med. Walter Heidbreder, der nie belangt worden ist. Als er in Bremen-Nord starb, versicherte der Heimatverein Farge-Rekum in einer Traueranzeige: »Wir werden ihn in guter Erinnerung behalten.«

Detlev Garbe, Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, präzisierte bei seinen Vorstellungen über die Konzeption des »DenkOrtes« den historischen Platz des Bunkers u. a. mit dem Verweis auf die am Bau beteiligten Konzerne als Verkörperung des Beziehungsgeflechtes von Staat und Wirtschaft. Der gesamte Komplex habe mit insgesamt sieben Lagern ein eigenes Lagersystem dargestellt. Das ganze Projekt sei nur durch den gewaltigen Einsatz von Zwangsarbeitern möglich geworden. Die Verantwortlichen für die brutale Behandlung der Zwangsarbeiter durch SS- und Wehrmachtsangehörige wurden, wie in Vorträgen mehrfach betont, eben sowenig zur Verantwortung gezogen wie die Bau- und Rüstungskonzerne, die hier Riesenprofite eingefahren haben. So stand im Schlussplenum der Platz des Bunkers »Valentin« in der deutschen Gedenkstättenlandschaft außer Frage. Er kann so auch nicht wie eine x-beliebige Immobilie behandelt und verkauft werden. Er muss nach Freigabe durch den Bund Ende 2010 als nationaler »DenkOrt« gestaltet und erhalten bleiben. Die Verantwortung dafür liegt bei der Bundesregierung. Die Landesregierung ist bereit, dafür eine Konzeption vorzulegen und sich mit 50 Prozent an den entstehenden Kosten zu beteiligen.

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