Ein Gesetz muss her?

geschrieben von Heinrich Fink

5. September 2013

Bundesregierung arbeitet weiter an einem »staatsoffiziellen«
Geschichtsbild

Nov.-Dez. 2008

Die Lösung des deutschen Problems »Flucht und Vertreibung« und ein endliches Ende der Diskussionen und Auseinandersetzungen zum Thema soll nun auf »deutsche Art« endgültig geschehen – durch den Entwurf einer Gesetzesvorlage im Deutschen Bundestag. Bis Ende dieser Legislaturperiode will die Regierung für diese wichtige Festlegung im Koalitionsvertrag noch eine Regelung schaffen. Dazu gehört der Auftrag, »im Geiste der Versöhnung in Berlin ein sichtbares Zeichen zu setzen, um an das Unrecht von Vertreibungen zu erinnern und Vertreibung für immer zu ächten.«

Der Umsetzung dieser Verabredung dient die Konzeption, die die Bundesregierung am 19. März 2008 beschlossen hat. Darin sieht sie die Schaffung »einer auf die Erinnerung, auf das Gedenken an Flucht und Vertreibung gerichteten Ausstellungs- und Dokumentationsstelle in Berlin vor, die in der Rechtsform einer unselbständigen Stiftung und in der Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums (DHM) errichtet wird.«

Zweck der Stiftung ist es, die gesamte deutsche Geschichte in ihrem europäischen Zusammenhang darzustellen, die Erinnerung und das Geschehen an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert wach zu halten, die junge Generation an das Thema heranzuführen und die aktuelle Dimension der Thematik zu erhalten. Dazu wird ein Stiftungsrat, bestehend aus 13 Mitgliedern benannt. Ihm sollen auch drei Mitglieder aus dem »Bund der Vertriebenen e. V.« angehören. Gerade jene Organisation, die die Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik mit ihrer Unversöhnlichkeit jahrzehntelang vergiftet hat. Dabei wäre es höchste Zeit gewesen, den revanchistischen Bestrebungen der Vertriebenenverbände und vor allem der »Sudetendeutschen Landsmannschaft« eine endgültige Absage zu erteilen. Doch dazu konnte sich noch keine Bundesregierung durchringen. Die Verursacher von Krieg und damit auch von Verreibungen werden weiter nicht benannt. Der Überfall Deutschlands auf Polen und die Sowjetunion spielt keine Rolle. Opfer von Vertreibungen sind offenbar nur Deutsche. Das Wort »Versöhnung« ist der Deckel der Bosheit zur Verfälschung von Geschichte.

Vorschläge der polnischen Regierung Tusk für einen Erinnerungsort gegen Krieg und Vertreibung blieben ebenso unberücksichtigt wie die tschechische Anregung, im »Dreiländereck« ein Begegnungszentrum zur Aufarbeitung der Geschichte einzurichten. Im Gesetzentwurf ist offenbar der Ort sehr wichtig: Berlin, auf dem auch die BdV-Vorsitzende Steinbach ständig insistierte. Ungeachtet dessen, dass Berlin der Ort ist, an dem die mörderischen Vertreibungen geplant und betrieben wurden.

In der Ausstellung »Gezwungene Wege – Flucht und Vertreibung im Europa des 20. Jahrhunderts« im Prinzenpalais unter den Linden wurde von den Vertriebenenverbänden eindeutig pointiert: »Die Hauptursache für die Vertreibung der Deutschen aus den deutschen Ostgebieten war die durch Stalin betriebene und von den Westalliierten und von der polnischen Regierung akzeptierte Westverschiebung Polens an die Oder-Neiße-Grenze.«

Ohne Illusionen dürfen wir also auf die weiteren Debatten im Deutschen Bundestag gespannt sein. Mit dem »sichtbaren Zeichen gegen Flucht und Vertreibung« soll das staatsoffizielle Geschichtsbild ebenso zementiert werden, wie mit dem bereits vorgelegten Gesetzesentwurf über die Gedenkstätten.

Ausgegrenzt und verfolgt

geschrieben von Bodo Niendel

5. September 2013

Diskriminierung Homosexueller in beiden deutschen Staaten

Nov.-Dez. 2008

Der Verfasser ist Vorstandsmitglied der Initiative Queer Nations e.V.

Die Linksfraktion im Bundestag arbeitet zur Zeit an einem Gesetzesantrag zur Rehbilitierung und Entschädigung verfolgter Homosexueller, den sie noch in diesem Jahr einbringen will.

Nach dem Ende des deutschen Faschismus hofften viele Lesben und Schwule, dass nun die Diskriminierung und Verfolgung der gleichgeschlechtlichen Sexualität ein Ende haben würde. Insbesondere schwule Männer hatten unter dem Paragrafen 175 gelitten. 1871 ins Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs aufgenommen, stellte er den gleichgeschlechtlichen männlichen Sex unter Strafe. Trotz Liberalisierungen war der §175 in der Weimarer Zeit nicht abgeschafft worden. Die Nazis verschärften ihn 1935. Bereits der Versuch, etwa ein amouröser Blick, konnte nun zu einer Strafverurteilung führen.

Zwischen 1933 und 1945 wurden über 50.000 Männer verurteilt, ca. 6.000 von ihnen kamen in Konzentrationslager, etwa 4.000 starben, etliche wurden zwangskastriert und gefoltert. Lesbische Liebe wurde zwar nicht direkt strafrechtlich verfolgt, dennoch war auch Lesben ein normales Leben verwehrt. Sie waren gezwungen sich zu maskieren. In Einzelfällen gab es auch hier Denunziationen mit anschließenden Verfolgungen.

In der Weimarer Zeit hatte es viele Tanzhäuser, Cafes, Kneipen sowie Beratungszentren für Lesben und Schwule gegeben. Nach dem Krieg wurden zunächst Versuche unternommen, diese Kultur wieder aufblühen zu lassen. Doch in den Westsektoren wurden Polizei und Strafverfolgungsbehörden schnell wieder aktiv.

Die Verfolgung schwuler Männer wurde fortgesetzt, ihre Orte der Begegnungen wurden weiter mit Razzien überzogen. Mit der Gründung der Bundesrepublik wurde auch der §175 (in der verschärften Nazifassung) übernommen. Zudem kam es zu Beginn der 1950er-Jahre zu einer Wiederbelebung restriktiver Geschlechternormen, in der die Homophobie eine bedeutende Rolle spielte. Christlichen Gruppierungen begannen, mit Moral- und Familienkampagnen Politik und Öffentlichkeit zu beeinflussen. Mit Erfolg. 1957 erklärte das Bundesverfassungsgericht: »Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz…Von Gewicht ist, dass die beiden großen Religionsgemeinschaften,…die gleichgeschlechtliche Unzucht als unsittlich beurteilen.« Damit galt der §175 als mit dem Grundgesetz vereinbar.

Allein in den ersten 15 Jahren der Bundesrepublik wurden über 100.000 Ermittlungsverfahren nach §175 eingeleitet. Mehr als 50.000 homosexuelle Männer wurden von 1950 bis 1969, dem Jahr der Entschärfung des §175, verurteilt. Lesben waren ebenfalls von der Repression betroffen, sie konnten ihre Liebe nicht leben. In der Zeit des »Frauenüberschusses« hatten nicht wenige Frauen Beziehungen zu anderen Frauen aufgenommen. Doch die Restauration, drängte viele – zumindest zum Schein – in die Heterosexualität. Einige heirateten einen Mann, andere blieben allein.

Auch die DDR tat sich schwer mit der Homosexualität. Sie kehrte 1950 mit einem Urteil des Kammergerichts Berlin zumindest zur Weimarer Fassung des §175 zurück. In der DDR wurde innerparteilich durchaus über den §175 diskutiert. Doch auch viele Antifaschisten verwehrten sich der Anerkennung des Unrechts. So findet sich in einem Dokument der VVN von 1949 die Aussage: »Die Homosexuellen in unsere Organisation aufzunehmen, als Einzelmitglieder oder als Gruppe, wird von uns strikt abgelehnt…Lediglich der Grund der Verfolgung seitens des Naziregime gegenüber einem Homosexuellen ist für uns kein Aufnahmegrund.«

Doch die Zeiten änderten sich. In der DDR wurden 1968 mit der Einführung des §151 im neuen Strafgesetzbuch einvernehmliche Handlungen zwischen Erwachsenen legalisiert.

Allerdings blieben Lesben und Schwule weiterhin gesellschaftlich diskriminiert. So war es nahezu unmöglich, als gleichgeschlechtliches Paar eine gemeinsame Wohnung zu finden. Auch die Selbstorganisation war Schwulen und Lesben untersagt, da sie keine Vereine gründen durften. Die DDR bildete in ihren frühen Jahren das sexualpolitische Pendant zur Bundesrepublik, allerdings unter areligiösem Mantel. Auch hier bestand das normative Leitbild in einer erfüllten heterosexuellen und monogamen Partnerschaft.

Die DDR wandelte sich, die Gleichberechtigung der Frauen wurde zur Normalität, doch die Homosexualität blieb weiter tabuisiert. Eine öffentliche Diskussion über Homosexualität, die das Tabu hätte brechen können, gab es nicht. Bedauerlicherweise kam die Premiere des ersten Films zu dem Thema, Heiner Carows »Coming out«, zu spät. Sie fand am 9. November 1989 statt.

In beiden deutschen Staaten galt nach §175 bzw. nach §151 weiterhin ein höheres Schutzalter für gleichgeschlechtlichen Sex. Die DDR beendet dieses Unrecht 1989, die Bundesrepublik erst 1994. Doch die 1950er- und 1960er-Jahre waren in beiden deutschen Staaten für Lesben und Schwule eine Zeit der Einsamkeit und Maskierung, aber auch der Verfolgung und Inhaftierung. Bis heute sind Lesben und Schwule noch nicht rechtlich gleichgestellt. Viele Menschen müssen ihrer sexuellen Orientierung wegen mit gebrochenen Biographien leben. Sie sollten rehabilitiert und entschädigt werden.

Die Gefahr wächst

geschrieben von Torsten Koplin (MdL) und Robert Schiedewitz

5. September 2013

Nicht nur in Neubrandenburg gehen rechte Strategien auf

Nov.-Dez. 2008

Kiefernheide ist ein beschauliches Wohngebiet mit zahlreichen mehrgeschossigen Häusern in der Mecklenburger Kreisstadt Neustrelitz. Am 17. August 2008 ziehen hier 60 Neonazis vor Selbstbewusstsein strotzend durch die Straßen. Anhänger der NPD und »freie Kräfte« skandieren ihre Parolen. Mit einem Anflug von Verwunderung gibt die Journalistin einer Tageszeitung zu Protokoll: »Erstmals haben sich damit Angehörige der rechtsextremistischen Szene anlässlich des Todestages des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß in der Residenzstadt öffentlich versammelt, in den Vorjahren war es bei der üblichen Verunreinigung der Stadt mit Aufklebern und Ähnlichem geblieben.«

Neonaziaktivitäten sind keine Seltenheit in -Mecklenburg, nicht in Neustrelitz und nicht im 35 Kilometer entfernten Neubrandenburg, im Gegenteil. Rechtsextreme prägen in der Region zunehmend die Alltagskultur; mit lautstarker Musik aus Autos und Gaststätten, mit Kleidung einschlägig bekannter Marken, mit Symbolen an Häuserwänden und vielem anderen mehr. Die Zeiten der späten 90er-Jahre, als Neonazis sich nicht in die Neubrandenburger Innenstadt trauen konnten, sind längst vorbei. Zwar blieb die Viertorestadt am Tollensesee selbst (im Gegensatz zum Umland) bislang von Kaderaktivitäten verschont, doch die Anziehungskraft rechter Gesinnung wächst massiv. Die Nazis fahren dafür eine ausgeklügelte Doppelstrategie: Das Landesparlament dient als »ideologische Bühne« und zur Provokation. In den Städten und Gemeinden wird der öffentliche Raum durch eine Mischung aus Einschüchterung und gezielter Indoktrination er-obert. Vor Jahren schon wurde Neubrandenburg zur Roten Hochburg deklariert und zum Ziel weiterer Aktivitäten der Rechten auserkoren. Jahr für Jahr zieht eine Neonazidemonstration durch so genannte Problembezirke mit Wählerpotenzial. Die Gegenaktivitäten nehmen immer mehr ab, ihre Organisation bleibt an einigen Wenigen hängen.

Die Strategie der alten und neuen Faschisten geht auf. Zum einen, weil es hier den sozialen Nährboden für sie gibt. Zukunftsängste, Verunsicherung ob nicht beeinflussbarer Geschehnisse, wie die inflationäre Kostenentwicklung und ein tief verwurzeltes Misstrauen gegenüber »etablierten« Parteien, zu denen viele auch die Linke zählen. Zum anderen geht die Strategie auf, weil die Gegenkultur geschwächt ist, bzw. geschwächt wird. Mit der Gleichstellung rechtsextremer mit revolutionär-antifaschistischen Aktivitäten und der Diffamierung emanzipierter Jugendlicher als Staatsfeinde werden faschistische Ideologie und Gewalt relativiert. Die bürgerliche Welt in der Krise, Alternativen nicht in Sicht – das Ergebnis ist vorprogrammiert. Vielen Menschen aus Neubrandenburg und dem Umland stehen noch die Bilder des 14. Juli 2001 vor Augen. An diesem Tag kam es zu einer Gegendemonstration Tausender aufgrund eines Aufmarsches von etwa 200 Rechtsextremen. Die Gegendemonstration wurde von der Einsatzleitung der Polizei ins Chaos gesteuert. Antifaschistinnen und Antifaschisten wurden mit Wasserwerfern von der Straße gefegt, einige mussten im Krankenhaus behandelt werden. Anmelder und Aktivistinnen fanden sich vor Gericht wieder. All dies führt noch heute zu großer Verunsicherung, wenn es um Mobilisierung im Kampf gegen Rechts geht. Hinzu kommt, dass sich schulische und außerschulische Bildungsangebote, die Zivilcourage und antifaschistische Positionen entwickeln oder bestärken, seit Jahren fernab der Erfordernisse bewegen.

Notwendig ist eine verstärkte politische Auseinandersetzung mit neofaschistischem Denken und Handeln. Antifaschismus ist keine Selbstverständlichkeit mehr, nicht in Neubrandenburg, nicht in Deutschland. Ohne, dass die politischen und ökonomischen Ursachen faschistoider Entwicklung in der BRD beseitigt werden, wird es keine wirkliche Zurückdrängung derselben geben. Das setzt voraus, dass diese Ursachen als solche überhaupt erst einmal benannt werden, was ohne eine zutiefst kritische Haltung zur Art und Weise der Produktion und Verteilung der gesellschaftlichen Werte in einer kapitalistischen Gesellschaft nicht möglich ist.

Proteste reloaded

geschrieben von Tobias Klaus

5. September 2013

19. bis 22. November: Proteste zur Innenministerkonferenz in Potsdam

Nov.-Dez. 2008

Im November ist es wieder so weit: Die Innenminister der Bundesländer treffen sich – diesmal in Potsdam. Und wie jedes Jahr sind auch die Jugendlichen Ohne Grenzen und das Aktionsprogramm HIERGEBLIEBEN! wieder aktiv, um für sich und andere ein Bleiberecht in Deutschland zu fordern und die volle Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention durchzusetzen. Ein breites Bündnis ruft zu einer antirassistischen Demonstration am 20. November auf.

Mehr unter: www.jogspace.net
www.hier.geblieben.net

Gleiche Rechte für alle stehen in Deutschland weiterhin nur auf dem Papier. Die UNO-Kinderrechte gelten nicht für Flüchtlinge und die 120.000 geduldeten Flüchtlinge müssen nicht nur jahrelang in Angst vor der Abschiebung leben, sie dürfen nicht einmal ihr Bundesland verlassen – so will es die Residenzpflicht.

Vom 19. Bis 22. November findet daher ein Protestprogramm rund um die Innenministerkonferenz in Potsdam statt. Die zentralen Forderungen sind: Ein Bleiberecht für alle Geduldeten, Legalisierung von Menschen ohne Papieren, Abschaffung der Residenzpflicht sowie die volle Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention. Den Auftakt bildet die Wahl des Abschiebeministers 2008, ein Negativpreis für den schlimmsten Innenminister, am 19. November. Am 20. November ruft dann ein breites Bündnis von Jugendorganisationen, antirassistischen Gruppen, Kirchen, Gewerkschaften, Autonomen und Abgeordneten zur Demonstration gegen die Innenministerkonferenz auf. Am 21. und 22. November findet wieder eine Gegenkonferenz junger Flüchtlinge statt. Denn Protest ist bitter notwendig:

Die Abschaffung der Kettenduldungen wird seit Jahren von der Politik nur versprochen. Für geduldete Flüchtlinge, von denen mehr als die Hälfte seit über sechs Jahren in Deutschland lebt, bedeutet das weiterhin ein Leben auf Abruf. Das Bleiberecht von 2006/2007 sollte, so die Politik, dieses Problem lösen. Innenpolitiker von CDU und SPD versprachen, dass 60.000 bis 100.000 Menschen einen Aufenthalt bekommen könnten. Der öffentliche Druck war zu groß geworden. Stattdessen wurden jedoch aufgrund der strengen Auflagen nur einmalig ca. 30.000 Menschen »begnadigt«. Mehr als einhunderttausend Geduldete, darunter viele Kinder und Jugendliche, leben weiterhin als Menschen zweiter Klasse ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland. Sie können jederzeit abgeschoben werden und das meistens über Jahre hinweg, auch wenn ihre Kinder hier geboren werden, sie hier ihre Freunde haben und sie hier zur Schule gehen.

Bis heute behält sich die Bundesregierung z.B. das Recht vor, Kinder deutscher und nichtdeutscher Staatsbürgerschaft unterschiedlich zu behandeln. Flüchtlingskinder ohne vollständiges Aufenthaltsrecht haben deshalb in Deutschland nur eingeschränkte Rechte. Dies betrifft die Mehrheit der Flüchtlingskinder. Vor allem die Innenminister blockieren die volle Umsetzung der UNO-Kinderrechte, denn sie wollen weiterhin Minderjährige in Abschiebehaft nehmen können, zwangsweise »zurückführen« und schon 16-Jährige ohne jede Hilfe in das Asylverfahren schicken.

Das deutsche »Residenzpflicht«-Gesetz gibt es in dieser Art in keinem anderen europäischen Land. Es besagt, dass Asylbewerber ihren Landkreis nicht verlassen dürfen. Das Gesetz greift massiv in die persönliche Freiheit der betroffenen Menschen ein: Klassenfahrten, Besuche bei Freunden, Verwandten oder von kulturellen und politischen Veranstaltungen hängen ab von der Willkür der Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Die Residenzpflicht im Zusammenspiel mit anderen beschränkenden Regelungen wie der Lagerunterbringung führt zur Isolation und dem gesellschaftlichen Ausschluss von Flüchtlingen.

Menschen ohne Papiere werden wie Kriminelle behandelt, leben jedoch oftmals schon seit vielen Jahren unbescholten in der Bundesrepublik. Dennoch müssen sie ständig befürchten, in Abschiebehaft genommen und abgeschoben zu werden. Ohne jeden rechtlichen Schutz sind sie ihrerseits völlig machtlos gegenüber Kriminalität, Ausbeutung, Armut und Krankheit. Handlungen wie z.B. das Anmieten einer Wohnung oder der Kita- und Schulbesuch werden nahezu unmöglich gemacht. Tagtäglich werden ihre fundamentalen Menschenrechte, wie sie z.B. die Europäische Menschenrechtskonvention formuliert, verletzt.

Anerkennung als OdF

geschrieben von Dr. Ulrich Rabe gehört dem Kreisverband der VVN-BdA in Rostock an

5. September 2013

Ulrich Rabe über Entschädigungspolitik in der sowjetischen
Besatzungszone

Nov.-Dez. 2008

Mit der ersten Aktion der Nazis gegen so genannte »Halbjuden« wurde ich zur Zwangsarbeit nach Frankreich deportiert. Noch während des Krieges konnte ich in amerikanische Gefangenschaft fliehen. Nach der Entlassung aus dem Kriegsgefangenenlager gelang es mir, entgegen den bestehenden Beschränkungen, in die sowjetische Besatzungszone zurückzukehren. Kurz nach meiner Heimkehr wurde ich von der SPD in den OdF – Ausschuss (Opfer des Faschismus) unserer kleinen Stadt südlich von Leipzig berufen. Wir hatten zunächst die Aufgabe festzustellen, wer als Opfer des Faschismus anzuerkennen ist. Unser Ausschuss bestand ausschließlich aus Mitgliedern, die selbst von den Nazis verfolgt und in Lagern inhaftiert worden waren. Ich vertrat in ihm die Interessen der so genannten »rassisch« Verfolgten.

Es ist heute schwer vorstellbar, unter welchen Bedingungen der OdF-Ausschuss von Zwenkau, dem ich seit 1945 angehörte, seine Aufgabe erfüllte. Wir tagten in einem bombengeschädigten Haus, ohne Heizung, ohne verglaste Fenster usw. Wir schrieben unsere Notizen mit Bleistift-Stummeln auf Rändern alter Zeitungen. Eine Verbindung mit Ausschüssen anderer Gemeinden oder Städte war nicht gegeben. Wir verfügten über kein Telefon oder andere Kontaktmöglichkeiten. So wussten wir gar nicht, ob oder wo noch entsprechende Ausschüsse arbeiteten, erst recht nicht, wie sie die Probleme lösten. Kurz gesagt: Wir waren auf uns selbst gestellt und mussten nach eigenem Wissen und Gewissen entscheiden. Doch wir wollten helfen, den deutschen Faschismus endgültig zu beseitigen.

Die Menschen, die vor unserem Ausschuss erschienen, hatten einen Antrag gestellt, als Opfer des Faschismus (OdF) anerkannt zu werden. Besonders schwierig war die Entscheidung für jene, die nicht aus unserer Stadt stammten. Sie hatten kaum Unterlagen, die erlittenes Unrecht bestätigten. Sie waren allein in fremder Umgebung. Und damit fehlte es uns an Zeugen ihrer Vergangenheit. Andere waren keineswegs Opfer des Faschismus. Sie waren Täter und kannten die Details bestimmter Lager erheblich besser als wir. Denn dort waren sie als Aufseher oder in anderen Funktionen tätig gewesen und hatten einfach ihre Uniformen ausgetauscht gegen die Kleidung umgekommener Häftlinge. Bei der Vielzahl der Lager in und außerhalb Deutschlands war kaum damit zu rechnen, dass einer von uns sie aus der Nazizeit kannte.

Mit der Anerkennung als OdF waren verschiedenen Privilegien verbunden, z. B. eine günstigere Lebensmittelkarte. Aber auch bei der Förderung in Beruf und Ausbildung wurde die von uns ausgesprochene Empfehlung zur Anerkennung berücksichtigt. Durch die zuständigen Behörden wurden unsere Entscheidungen selbstverständlich übernommen.

Die anerkannten OdF waren in allen gesellschaftlichen Bereichen gefragte »Kader«. Überall mangelte es an vertrauenswürdigen, engagierten Menschen, waren doch aktive Nazis aus ihren Stellungen entfernt worden. Das galt nicht zuletzt für führende Positionen in der staatlichen Verwaltung. Daraus ergab sich allerdings, dass viele dieser Kader zunächst nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügten. Zum Teil gravierende Fehler waren so unvermeidlich.

Mir sind keine »Richtlinien« bekannt, die damals unsere Arbeit betrafen. Also auch keine einschränkenden, die bestimmte Opfergruppen von einer Anerkennung als OdF ausschlossen. Im Gegensatz dazu kenne ich unzählige »rassisch Verfolgte«, die ohne alle Komplikationen als Opfer des Faschismus anerkannt wurden. Auf einer Arbeitstagung aller OdF-Stellenbetreuungsleiter in Halle im April 1946 wurde ein Dokument des Berliner OdF-Hauptausschusses »Wer ist Opfer des Faschismus« vorgestellt. Die darin enthaltenen Anerkennungsprinzipien wurden von den anwesenden Vertretern der Landesstellen akzeptiert. Dabei wurden zwei Opfergruppen unterschieden: einerseits die »Kämpfer gegen den Faschismus« und andererseits die »Opfer des Faschismus«. Die zweite Gruppe bestand ausschließlich aus Verfolgten, die nicht am organisierten Widerstand teilgenommen hatten. Die in der Folgzeit gewährten Privilegien waren bis auf einen unbedeutenden Unterschied in der Höhe der »Ehrenrente« gleich.

Alle mir bekannten »Opfer des Faschismus« behielten diesen Status bis an ihr Lebensende. Er wurde allerdings jenen entzogen, die gegen Gesetze verstoßen hatten oder zu Gruppierungen gehörten, die gesetzlich verboten waren. Dazu gehörten homosexuelle Männer, Zeugen Jehovas und Personen ohne festen Wohnsitz. Aus heutiger Sicht eine ungerechte Praxis. Auch kam es zu Einschränkungen, die sich aus den Anerkennungsprinzipien ergaben. Etwa der Festlegung, dass für die Anerkennung eine Haftzeit von mindestens sechs Monaten nachzuweisen war. Wer aber zum Beispiel Juden versteckt hatte, um sie vor der Verfolgung zu bewahren, hatte damit sein und seiner Familie Leben riskiert, konnte jedoch keine Haftzeit nachweisen. Wie bei jedem Gremium, das über Menschen zu urteilen hat, gab es auch Entscheidungen einzelner Ausschüsse, die nicht vertretbar waren. So wurde Kameraden die Anerkennung wegen »politischer Inaktivität« entzogen. Viele Opfer von Euthanasieverbrechen scheuten jahrelang, sich erkennen zu geben. Ihre sehr viel später gestellten Anträge wurden als verspätet abgewiesen. Die mir so bekannt gewordenen Fälle sind Einzelfälle. Doch sie haben unserem Ansehen bis heute Schaden zugefügt und sind nicht entschuldbar.

Meiner Meinung nach spiegelten Anerkennung und Wiedergutmachung der Opfer des Faschismus die unterschiedlichen gesellschaftlichen Verhältnisse in Ost und West wider.

Seit 1945 habe ich ohne Unterbrechung Aufgaben im Interesse der Verfolgten des NS-Regimes erfüllt. Daraus leite ich das Recht ab, heute sorgfältige Recherchen zu unserem Wirken in der DDR einzufordern. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere ehrlichen Bemühungen diskreditiert werden.

Entschädigung der Opfer

geschrieben von Ulrich Sander

5. September 2013

Eine bleibende vorrangige Aufgabe der VVN-BdA

Nov.-Dez. 2008

Empörend ist das Verhalten der Bundesregierung gegenüber den italienischen Militärinternierten. Sie waren von Hitler-Wehrmacht und Waffen-SS gefangen gesetzt worden, nachdem sich Italien im September 1943 aus dem Bündnis mit Nazi-Deutschland gelöst und der Mussolini-Nachfolger Badoglio vor den Alliierten kapituliert hatte. Soweit sie nicht umgebracht wurden, wie auf der griechischen Ägäis-Insel Kefallonia, wurden sie in deutsche Lager eingesperrt und für die Rüstung oder andere »kriegswichtige« Aufgaben »herangezogen«.

Weil Unrechtsakte ungültig sind, meinte der Berliner Jurist Prof. Dr. Christian Tomuschat, haben die italienischen Militärinternierten – auch wenn sie Zwangsarbeit für den Nazikrieg leisten mussten – keinen Anspruch auf Leistungen aus der erwähnten Stiftung. Manche nannten Tomuschats Stellungnahme ein »Gefälligkeitsgutachten«.

Neben der Förderung des Friedens, der Demokratie und der Völkerverständigung gehörte und gehört die Fürsorge für politisch, rassistisch und religiös Verfolgte und deren Angehörige zu den vornehmsten Aufgaben der VVN-BdA. »Gesellschaftliche Anerkennung und Entschädigung aller Opfer des Faschismus; Betreuung und Fürsorge für die ehemals vom NS-Regime Verfolgten und deren Angehörige« – so heißt es in der Satzung der Bundesvereinigung und dies war die Aufgabenstellung in der VVN-BdA der Bundesrepublik von Anfang an. Die VVN ist sogar an vielen Orten aus Gremien zur Entschädigung der NS-Opfer hervorgegangen.

In den 50er-Jahren hatte sich das Gesetz von 1951 »zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen« verheerend ausgewirkt. Dieses gestattete etwa 150.000 Beamten, Angestellten, ehemaligen Wehrmachts- und Arbeitsdienstangehörigen, die wegen ihrer Tätigkeit in der Nazizeit nach 1945 aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden waren, volle Versorgungsansprüche zu stellen, bzw. erneut in den Staatsdienst zu treten. Das Gesetz verpflichtete Bund, Länder, Gemeinden, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Bundesbahn und Bundespost, 20 Prozent der Besoldungsmittel für die Beschäftigung dieser Personengruppen zu verwenden. Paragraph 19 bestimmte: »Die Beamten zur Wiederverwendung sollen entsprechend ihrer früheren Rechtsstellung als Beamte auf Lebenszeit oder auf Zeit in ein gleichwertiges Amt übernommen werden.« Schon quantitativ war somit ein Übergewicht NS-belasteter Personen gegenüber den Antifaschisten im öffentlichen Dienst gegeben.Die hohen Renten für NS-Belastete standen in Kontrast zu den niedrigen Bezügen für NS-Opfer. Dem 131er-Gesetz stand das Bundesentschädigungsgesetz gegenüber, das zahlreiche Widerstandskämpfer und große Opfergruppen ausgrenzte, sie zu »vergessenen Opfern« machte. Während die ehemaligen NS-Berufsbeamten per Gesetz wieder in den öffentlichen Dienst kamen, wurden zahlreiche Antifaschisten per Blitzgesetz daraus entfernt oder per Paragraph 6 des Bundesentschädigungsgesetzes ihrer Entschädigungs- und Wiedergutmachungsleistungen beraubt, vor allem dann, wenn sie Kommunisten waren. Und dies galt oft auch für ihre Kinder und Enkel, wenn diese in den Staatsdienst – z. B. als Lehrerinnen und Lehrer – aufgenommen werden wollten.

Ungefähr 10.000 Linke und Antifaschisten wurden in der Zeit des Kalten Krieges in der BRD als »Extremisten« ins Gefängnis geworfen; ihre Rehabilitierung unterblieb bisher. Vor allem wurde bis heute die Aberkennung der Entschädigung für jene Personen nicht zurückgenommen, die sowohl unter Hitler als auch unter Adenauer aus politischen Gründen verurteilt wurden. Der Bundestag hatte am 8. Mai 2008 einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (16/3536, 16/7950) zu behandeln. Er wurde abgelehnt. Lediglich die Antragsteller stimmten für die Vorlage. Während sich die Grünen enthielten, stimmten Koalition und FDP dagegen. Die Linksfraktion hatte gefordert, dass Mitglieder der damaligen Kommunistischen Partei Deutschland (KPD) mit anderen durch den Nationalsozialismus Verfolgten bei Entschädigungsansprüchen gleichzustellen seien. Ausgeschlossen von Entschädigungen seien lediglich diejenigen, die seit dem 8. Mai 1945 wegen eines Verbrechens rechtmäßig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt wurden. Das hielten Koalitionssprecher aus der Union der Fraktion Die Linke entgegen. In der Zeitung »Das Parlament«, Nr. 20/2008 vom 13.Mai 2008 ist der Verlauf der Debatte nachzulesen.

Angehörige der NS-Opfer leiden bis heute unter dem Geschehen. Sie werden nach wie vor als Angehörige von Verbrechern oder als Unberechtigte bewertet, mit all den Folgen, die das für die Psyche hat. Auch andere Opfer des Naziregimes, die nicht wirklich entschädigt wurden, und ihre Angehörigen sind hart betroffen, zum Beispiel Sinti und Roma. Michael Teupen, Geschäftsführer des Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte, schreibt zum Problem der »zweiten Generation«: »Das Thema der zweiten Generation ist viel zu wenig verbreitet. Und ich glaube auch überhaupt nicht im Bewusstsein der Politiker verankert. Dabei erscheint mir hier Hilfe und Unterstützung dringend erforderlich. Stellen Sie sich doch einfach einmal vor: In einer Familie war während des Naziregimes ein Elternteil im KZ oder sogar beide Elternteile. Es wird (meistens) über die fürchterlichen Erlebnisse in der Familie nicht gesprochen. Es war einfach zu grausam, man möchte es auch verdrängen, man ist auch mit dem Aufbau einer neuen Existenz beschäftigt. Und dennoch ist das Leid, die Gräuel der Vergangenheit latent stets vorhanden. In so einer Atmosphäre wächst ein Kind heran. Da ist etwas, es ist nicht greifbar, nicht zu benennen, aber dennoch spürbar.« In Israel und wohl auch in den USA gibt es entsprechende therapeutische Angebote, um auch diesen sekundär traumatisierten Menschen Unterstützung angedeihen zu lassen. Teupen fährt fort: »Diese Zweite Generation hat bisher keine Lobby, sie artikuliert sich auch selber nicht, sie schweigt.« Ihr müsse geholfen werden.

Im Jahre 2007 wurden die letzten Mittel der Stiftung »Erinnerung Verantwortung Zukunft« an die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter ausgezahlt. Zugleich fand die Arbeit der »Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter unter dem NS-Regime«, 1986 gegründet vom VVN-Präsiden Alfred Hausser (gestorben 2003), ihren Abschluss. Dennoch bleibt noch viel zu tun. So gibt es noch Mittel des sogenannten »Zukunftsfonds« der Stiftung EVZ, aus deren Zinsen Projekte für die Überlebenden und die politische Bildung realisiert werden können.

Ferner gibt es noch immer für »vergessene Opfer« Härtefonds in einigen Bundesländern, deren Aufgaben nicht erfüllt sind. Dort, wo eine Entschädigung aus den Mitteln der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung, Zukunft« nicht mehr möglich erscheint, müssen andere Wege für Härtefallregelungen und eine gerechte Entschädigung gefunden werden. Unterstützt werden sollte von der VVN-BdA die Forderung des Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte, »dass die Opfer des NS-Regimes entschädigungsrechtlich und versorgungsrechtlich gegenüber den Opfern des SED-Regimes nicht benachteiligt werden«; das Bundesversorgungsrecht müsse auch für die Opfer des NS-Regimes zur Anwendung kommen.

Zu den immer noch »vergessenen« Opfern zählen die sowjetischen und italienischen Kriegsgefangenen, italienische Militärinternierte, griechische NS-Opfer, von Entschädigung ausgeschlossene Kommunistinnen und Kommunisten, von der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung, Zukunft« nicht berücksichtigte Opfergruppen. Erforderlich sind Rentenleistungen für die in Ghettos angestellten NS-Opfer nach dem »Ghettorentengesetz«, Nachzahlungen für Euthanasie-Geschädigte und Opfer der Zwangssterilisierung.

Zu fordern ist die Entschädigung für alle überlebenden Deserteure und anderen Opfer der NS-Wehrmachtsjustiz, einschließlich derjenigen, denen von den Nazis »Kriegsverrat« unterstellt wurde. Ferner die Schaffung von Regelungen für Sachleistungen und Kuren für hochbetagte Opfer, auch als einmalige Leistungen. Dazu gehört eine dem Lebenslauf angemessene Betreuung der Opfer in der Altenpflege mit genügendem und geschultem Personal. Zu unterstützen sind die Entschädigungsforderung der Opfergemeinden in den ehemals vom deutschen Faschismus besetzten Ländern.

Die Entschädigung ist kein gestriges Thema. Mit den Entscheidungen höchster Gerichte in Griechenland und Italien für die Entschädigung der Opfer aus Gemeinden, in denen Wehrmacht- und Gebirgstruppen Massenverbrechen begingen, ist ein neues Kapitel aufgeschlagen worden – womit kaum noch zu rechnen war. In der Tradition der Sozialarbeit der VVN in Westdeutschland stehend, schaltet sich die größte und traditionsreichste Opferorganisation gemeinsam mit Bündnispartnern in das Ringen ein. Dazu gehören Aktionen gegen die Unterstützung der Bundesregierung für den Kameradenkreis Gebirgstruppe unter der Losung »Bestrafung der Täter und Entschädigung der Opfer«. Dazu gehört die Mitarbeit im Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte in Köln. Und dazu gehört, dass wir uns in Leserbriefen, Artikeln und anderen Äußerungen immer wieder zu Wort melden.

Lücken im Gesetz

geschrieben von Gerhard Fischer

5. September 2013

Sie verhindern bis heute angemessene Entschädigungen

Nov.-Dez. 2008

Es kamen zum Beispiel von den 5,3 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen in deutschen Lagern 3,3 Millionen um. Aber privaten Organisationen, etwa dem in Berlin ansässigen Verein »Kontakte«, bleibt es vorbehalten, solchen Nazi-Opfern oder ihren Hinterbliebenen in den Nachfolgestaaten der UdSSR zu helfen.

Wenn es darum geht, Opfer des Naziregimes zu entschädigen, knöpft der bundesdeutsche Staat seit jeher seine Taschen fest zu. Nach seiner Gründung mussten sieben Jahre vergehen, bis eine gesetzliche Grundlage für ein bundeseinheitliches Vorgehen in der Frage der innerstaatlichen »Wiedergutmachung« zustande kam – und auch dieses »Bundesentschädigungsgesetz« wies zwei klaffende Lücken auf.

Zum einen ging gemäß § 6 leer aus, wer als Gegner der »freiheitlich-demokratischen Grundordnung« angesehen wurde. Das waren alle, die unter das KPD-Verbotsurteil fielen, und im Grunde alle, die von den politisch motivierten Strafrechtsergänzungsgesetzen seit 1951 betroffen waren. So erwies sich der Bonner Staat als echter »Rechtsnachfolger« des Hitlerreiches.

Zum anderen blieb von Leistungen ausgeschlossen, wer nicht nachweisen konnte, dass seine »Schädigung« unmittelbar »aus Gründen politischer Gegnerschaft« oder »der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung« erfolgt war. Nicht anspruchsberechtigt waren also Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, Opfer der faschistischen Militärjustiz, Zwangsterilisierte, »Euthanasie«-Geschädigte, Opfer von NS-Zwangspsychiatrie, um nur einige der »vergessenen« Opfergruppen zu nennen. Überhaupt: »Entschädigung« – was für ein armseliges Wort angesichts der Nazi-Verbrechen! Haben die wirklich nur »Schäden« verursacht, und kann man die mit Geld »wieder gutmachen«? Wird das der politisch-moralischen Verantwortung für die unermessliche Schuld gerecht, die in der Nazizeit auf den deutschen Namen geladen wurde und die durch »Entschädigung« nur zu einem ganz geringen Teil beglichen werden kann? Zu befürchten ist, dass regierungsamtliches Handeln von solchen Erwägungen kaum beeinflusst wird.

Ein einziges Mal in der bundesdeutschen Geschichte schien sich bessere Einsicht anzudeuten: Im Oktober 1998, vor einem Jahrzehnt also, vereinbarten die Führungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei der Bildung ihres Bonner Koalitionskabinetts, eine Bundesstiftung »Entschädigung für NS-Unrecht« auf den Weg zu bringen. Doch bei dem Versprechen ist es geblieben. Lediglich für den Problemkreis »NS-Zwangsarbeit« kam eine neue gesetzliche Regelung zustande.

Doch dieses »Entschädigungsgesetz« vom 2. August 2000, mit dem die Stiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft« errichtet wurde, ist lückenhaft. Es schreibt einerseits Entschädigung nur für Zwangsarbeit in der Industrie und im öffentlichen Bereich vor. Zwangsarbeit in der Landwirtschaft beispielsweise kann entschädigt werden, muss aber nicht. Mit anderen Worten: Die ausländischen Partnerorganisationen der deutschen Stiftung, die ja für die Mittelvergabe verantwortlich waren, konnten über solche Zahlungen nach eigenem Belieben entscheiden. Andererseits stellt das Gesetz in § 11 Absatz 3 lapidar fest: »Kriegsgefangenschaft begründet keine Leistungsberechtigung.« Die VVN-BdA hat bei der Vorbereitung des Gesetzes darauf aufmerksam gemacht, dass diese pauschale Formulierung dem geschichtlichen Sachverhalt keinesfalls Rechnung trägt. Nazideutschland nämlich setzte sich bedenkenlos über die völkerrechtlichen Bestimmungen zur Behandlung von Kriegsgefangenen hinweg und setzte sie an der »Heimatfront« oder in den besetzten Ländern massenweise für Zwecke seiner Kriegführung ein.

Dabei entsprachen die Umstände in den Kriegsgefangenenlagern ganz und gar den Merkmalen, die das Gesetz als anspruchsbegründend nennt: »unmenschliche Haftbedingungen, unzureichende Ernährung und fehlende medizinische Versorgung«. Man sieht: Noch längst nicht alle Verpflichtungen, die der Bundesrepublik Deutschland aus der faschistischen Vergangenheit erwachsen, sind eingelöst.

Bei den Interbrigadisten

geschrieben von Lena Carlebach

5. September 2013

Jugendliche in Barcelona im Oktober 2008

Nov.-Dez. 2008

Ich sitze am Flughafen in Barcelona. Leichte Panik breitet sich in mir aus – die mich abholen sollen, sind nicht zu erreichen. Es ist die erste Veranstaltung, die ich mit dem Verein KFSR besuche, der mehrere Interbrigadisten beiwohnen werden. Ich bin etwas nervös, allein in Barcelona. Aber wie immer und wie alles, funktioniert es natürlich. Kurze Zeit später sitze ich im Bus eines jungen Ehepaares, zusammen machen wir uns auf die Suche nach Salou. Das gemeinsame Interesse verbindet. Als ob man sich schon seit Jahren kennen würde, quatscht man drauflos, lacht, hat Spaß und fühlt sich gut, mit Freunden die bevorstehenden Tage verbringen zu dürfen.

Schwer lässt sich durch gesprochenes oder geschriebenes Wort das Erlebte beschreiben; was man fühlt, wenn man die Kämpfer sieht. Es ist wie im Film, nur dass es wahr ist, wenn man in der klatschenden Menge in Sitges steht, und Menschen sieht, alte Menschen, die im Rollstuhl zum Eingang der Ausstellung über den Spanischen Bürgerkrieg gefahren werden: Die Stimmung ist fröhlich und doch ergreifend, egal wann, egal wo. Ob beim Essen in Sitges, bei Reden, oder der Gedenkveranstaltung auf dem Friedhof in Barcelona, bei der der 45.000 Toten gedacht wird, die hier in Massengräbern ruhen. Es folgen jüngere Generationen auf die Alten, und man darf hoffen, dass die Erinnerung am Leben bleibt, wenn man das Alter der Helfer und Helferinnen schätzt, die die Brigadisten herumfahren, interviewen und pflegen. Das einzig Bedrückende an der Reise ist die Erkenntnis, dass selbst Organisationen, die die gleichen Interessen vertreten Probleme haben, Planungen aufzustellen und manchmal anscheinend nicht wirklich zusammen arbeiten. Trotzdem nimmt jeder diese Tage mit, die Eindrücke, die Emotionen, die Gedanken.

Fragwürdige Ehrung

geschrieben von Bettina Ohnesorge

5. September 2013

Nov.-Dez. 2008

Kürzlich wurde in Düsseldorf eine Ausstellung über Johannes Heesters eröffnet. Er stammt aus der schönen niederländischen Stadt Amersfoort. Während Joopi, des Führers Lieblingsschauspieler, als Stimmungsaufheller der deutschen Nation auftrat, passierte in seiner niederländischen Heimatstadt Amersfoort dieses: »Aus den Niederlanden waren ca. 6.600 Menschen im KZ Neuengamme inhaftiert, davon 250 Frauen… Die meisten waren aus politischen Gründen verhaftet worden, vor allem wegen ›deutschfeindlichen‹ Verhaltens, Gehorsamsverweigerung gegenüber Besatzungsdienststellen und aktiven Widerstandes

Auch der Versuch, sich der Arbeit in Deutschland zu entziehen, konnte zur Verhaftung führen. Die deutsche Besatzungsmacht ging mit immer härteren Maßnahmen gegen den zunehmenden Widerstand vor. Niederländische Verhaftete kamen meist aus dem Lager Amersfoort.« (Quelle: Archiv des Konzentrationslagers Neuengamme). Menschen aus Amersfoort gingen ins KZ, in den Tod – und Heesters machte Karriere unter der Gönnerschaft des NS-Systems, er ließ sich in ihre »Durchhalte-Strategien« einspannen. Hat dieser Mann wirklich eine Ausstellung in Düsseldorf verdient?

Spanien im Herzen

geschrieben von Enrico Hilbert

5. September 2013

Barcelona gedachte der internationalen Brigaden

Nov.-Dez. 2008

Man ist auch ausgelassen in diesen Tagen und alle Lebensfreude spiegelt sich wieder in Gesängen und beim Tanzen, am letzten gemeinsamen Nachmittag im Palast und Park »Pedralbes« in Barcelona. Jung und Alt feiern gemeinsam, liegen sich in den Armen und Tränen der Freude rollen über manches Gesicht. Der Rollstuhl und der Stock sind für Momente vergessen, die Stärke und den Halt geben die Partner im Tanz zur linken und zur rechten. Andrej Micu aus Rumänien, Adelina Kondratjeva aus Russland und Universio Lipiz Rodriges (Bild Mitte) aus Kuba genießen den Reigen.

Dank den Kämpfern aus: Kuba: Universo Lipiz Rodriguez, Mexiko: Juan Miguel de Mora Vaquerizo, Groß-britannien: Jack Jones, Sam Lesser, Jack Edwards, Irland: Bob Doyle Bulgarien: Marin Churov, Frankreich: Aldemüler, Aldemüler, Russland: Viktor Lavski, Adelina Kondratjewa, USA: Georg Sossenko, Jack Safran, Österreich: Josef Eisenbauer, Ferdinand Hackl, Gerd Hoffmann

Wie könnten wir je vergessen das Land? Eines der letzten Lieder, das sie auf spanischem Boden gesungen haben. Das Lied des Abschiedes im Oktober 1938. Auf der Gran Via in Barcelona marschierten die internationalen Kämpfer zu ihrer letzten Parade. Die große Straße der Hauptstadt Kataloniens, die schräg die kubischen Wohnblöcke schneidet, sah noch ein letztes Mal die Freiwilligen der Internationalen Brigaden, in Zwölferreihen angetreten, geordnet nach Brigaden und Bataillonen, mit ihren Fahnen, Kommandeuren und Kommissaren an der Spitze. Umjubelt von tausenden Spaniern zogen die Kolonnen im Gleichschritt vorüber, viele Soldaten erhoben ihre Fäuste zum letzten Gruß; »Por vuestra y nuestra libertad!«- »Für eure und unsere Freiheit!«, stand in goldener Schrift auf ihren Fahnen. Der 28. Oktober 1938 war für viele Interbrigadisten ein Tag wie keiner zuvor, nie lagen Freude und Trauer so dicht bei einander, viele von ihnen blickten einer ungewissen Zukunft entgegen.

Im Oktober 2008, 70 Jahre nach dem geschichtsträchtigen Ereignis, ist es wieder die katalanische Metropole, die die letzten Spanienkämpfer empfängt. Es ist besonders warm in diesen Oktobertagen. Und nicht nur die Sonne meint es gut mit den hoch betagten Reisenden, die durch große Delegationen von Familien und Freunden aus ihren Ländern begleitet werden, sondern wieder ist es die Dankbarkeit, die Güte, das Temperament und die überschwängliche Freude der Spanierinnen und Spanier beim Wiedersehen, die für ein Gefühl der Wärme und des Willkommens sorgen. Und unübersehbar ist die Freude auch bei denen, die sich ebenso lange nicht gesehen haben, die Freunde der Internationalen Brigaden aus aller Herren Länder, die spätestens seit den letzten Treffen im Jahr 2006 ein unsichtbares Band der Brüderlichkeit über die Grenzen der Länder und Ozeane verbindet.

Nur wenige Tage bleiben zum Beisammensein, zum Austausch von Erinnerungen und zum Schließen neuer Bekanntschaften, um den Kreis der Aktiven zu erweitern und den Zusammenhalt zu stärken. Geplant sind gemeinsame Festessen, wie in Sitges, einem traumhaften Städtchen am Mittelmeer, dessen Altstadt aus der See die Berge hinauf gewachsen scheint und dessen Häuser mit Fenstern im maurischen Stil von einer langen Geschichte zeugen. General Viktor Lavski, einst Flieger der Roten Armee, im Dienst des republikanischen Heeres mehrfach abgeschossen, nutzt die kurze freie Zeit des Programms, um im Meer zu schwimmen.

Bei der Eröffnung einer Ausstellung über die Lincoln-Brigade im Rathaus des Ortes, verfolgen Journalisten und Filmteams die seltenen Gäste und kommen mit ihnen ins Gespräch. Geduldig stellen sie sich den Fragen, ist es doch vielleicht die letzte Möglichkeit, nochmals Zeugnis abzulegen von ihrem Kampf für eine bessere Welt, der für viele nicht erst in Spanien begann, dort aber seinen Höhepunkt fand und bis heute nicht endet. Doch die Tage im Oktober werden für manchen der Voluntarios de la libertad, die letzte Möglichkeit gewesen sein, noch einmal das geliebte Land, seine Menschen und die Freunde aus der ganzen Welt zu erleben. Ein Abschied nach 70 Jahren. Doch ihr Kampf wird niemals vergessen werden und auch wir, die Nachgeborenen, werden ihn nicht aufgeben. Salud!

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