Entrüstung genügt nicht

geschrieben von P. C. Walther

5. September 2013

Gegen Bedrohung hilft nur entschiedenes Handeln

Sept.-Okt. 2007

In den ersten vier Monaten des Jahres wurden laut amtlicher Statistik 214 rechtsextreme Gewalttaten registriert. Das sind mehr als zwei täglich. Ebenfalls laut Statistik gab es in der ersten Jahreshälfte 324 Verletzte, also jede Woche über zwölf. Zur Kenntnis genommen werden solche Gewalttaten aber nur bei spektakulären Vorfällen wie jetzt im sächsischen Mügeln.

Wieder gab es die üblichen Rituale: Politiker äußerten helle Empörung, während der Bürgermeister vor Ort verkündete: Bei uns gibt es »keine Rechtsextremisten«.

Ob Alltagsrassismus, der in Gewalt mündet, oder organisierte neonazistische Gewalt – alles gedeiht auf dem selben Boden. Er muss trockengelegt werden.

Was aber geschah bisher? Der Alltagsrassismus wird immer noch gefördert. Die Mittel für die Rechtsextremismus-Bekämpfung wurden umgeschichtet. Jetzt sind die lokalen Behörden zuständig, eben jene, die von Rechtsextremismus nichts sehen und wissen wollen. Es wird deshalb immer wieder neue Mügelns geben, solange nicht Wirksames geschieht.

Die gesamte Gesellschaft muss gegen Rassismus und Nazismus auftreten, muss ihnen den Boden entziehen. Es muss ein Klima geschaffen werden, in dem es selbstverständlich ist, dass Menschen rassistischer oder nazistischer Gewalt (wie überhaupt braunem Auftreten) nicht mehr zusehen – oder sich gar beifällig verhalten.

Das muss erreicht werden. Dazu brauchen wir die nötigen politischen Entscheidungen, die nötigen Mittel und Kräfte. Anderenfalls sind alle Entrüstungen nur Lippenbekenntnisse.

Der Sumpf und die NPD

geschrieben von Das Gespräch führte Markus Bernhardt

5. September 2013

Gespräch mit Klaus Bartl über sächsische Zustände

Sept.-Okt. 2007

Klaus Bartl ist rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag und Vorsitzender des Untersuchungsausschusses, der sich mit den Aktivitäten krimineller Netzwerke in Sachsen befasst.

“ Hochrangige Politiker aus fast allen Parteien und Bedienstete aus Justiz und Polizei sollen in kriminelle Netzwerke verstrickt sein, die in Sachsen seit Jahren ihr Unwesen treiben. Die Vorwürfe reichen von dubiosen Immobiliengeschäften, über Kindesmissbrauch und Geheimnisverrat bis hin zu Mordanschlägen. Gelingt es der NPD-Landtagsfraktion, aus den mafiösen Strukturen politisches Kapital zu schlagen?

Tatsächlich hat sich die nunmehr noch acht Mitglieder zählende NPD-Fraktion von Beginn an, da diese skandalöse Affäre maßgeblich auch durch unser Zutun öffentlich wurde, auf das Thema draufgesetzt und gleich versucht, es dadurch für sich zu vereinnahmen.

“ Sie haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Neofaschisten offenbar gezielt mit Informationen aus dem sächsischen Landeskriminalamt (LKA) versorgt werden. Welche genauen Erkenntnisse besitzen Sie diesbezüglich?

Uns fiel seit längerem auf, dass speziell der sächsische Landesvorsitzende der NPD, Winfried Petzold, jetzt im Landtag Vertreter seiner Fraktion im Verfassungs- und Rechtsausschuss, in einer Vielzahl von so genannten Kleinen Anfragen an die Staatsregierung Detailwissen zu bestimmten Ermittlungszusammenhängen im Umfeld der vom Landesamt zusammengetragenen Kriminalfälle und sonstigen Skandale einreichte, die um Längen über seinen Sachverstand betreffs dieser Materie hinausgingen.

Auffällig war, dass Winfried Petzold, nach eigenen Angaben zur Biografie im Landtagshandbuch gelernter Aufzugsschlosser und zuletzt selbstständiger Gastronom, Inhaber eines Eiscafes und Geschäftsführer eines Restaurants, mit präzisen Verfahrensbezeichnungen, Aktenzeichen und selbst mit Zitaten aus Korrespondenz zwischen Polizei und Justiz, die nur aus deren Innenbereich kommen konnten, operierte.

Petzold legte mit dem Inhalt seiner Fragen ungewollt derart präzise Spuren offenkundig hin zum LKA, dass die Staatsregierung auf eine entsprechende qua Pressemitteilung meinerseits erhobene Forderung offen zu legen, ob und welche Beamte des Landeskriminalamtes mit der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zusammenarbeiten, über den Pressesprecher des Innenministeriums erklären ließ, dass man entsprechende Untersuchungen eingeleitet habe.

Näheres, was diese erbracht haben, ist bislang nicht verlautbart. Da bleiben wir aber mit Gewissheit dran.

“ Der NPD-Landtagsabgeordnete Jürgen W. Gansel wurde mit insgesamt 26 Stimmen in den Untersuchungsausschuss gewählt. Wie konnte das passieren?

Der Parlamentarismus hat bekanntlich etliche Ecken und Kanten. Es gibt auch Spielregeln, die zu ignorieren letztlich nur Schaden bringt. Dazu gehört, dass die 20 Sitze im 2. Untersuchungsausschuss von den Fraktionen nach dem Verhältnis ihrer Stärke zu besetzen sind. Der NPD-Fraktion steht definitiv ein Mitglieds- und ein Stellvertretersitz im 2. Untersuchungsausschuss zu. Wäre Jürgen Gansel nicht als Mitglied gewählt worden, wäre der Untersuchungsausschuss nicht arbeitsfähig gewesen und die Staatsregierung und die Regierungskoalition, speziell die CDU, die den Ausschuss fürchtet, wie der Teufel das Weihwasser und bekämpft wie Teufelswerk, hätten in die Hände geklatscht. Bei derartigen Konstellationen reagiert man üblicherweise mit Stimmenthaltung. »Normal« wäre dann allerdings, dass der von der NPD nominierte Vertreter im Untersuchungsausschuss mit den acht Stimmen der NPD gewählt worden wäre. Dass Jürgen Gansel in geheimer Wahl, von wo auch immer 18 »Leihstimmen« bekam, ist natürlich spektakulär.

“ Die Neonazis liegen in Umfragen gleichauf mit der sächsischen SPD. Würde aktuell eine Landtagswahl stattfinden, kämen sie auf acht Prozent der Stimmen. Befürchten Sie nicht, dass die NPD bei der nächsten Wahl mit einem zweistelligen Ergebnis in den Landtag einzieht?

Daran trägt die SPD – zumindest zu Teilen – eine Mitschuld. Zum einen wegen der Politik, die sie als Koalitionspartner der CDU/CSU im Bund und der CDU im Land vertritt und die sich von Jahr zu Jahr weiter von der Interessenvertretung der sozial benachteiligten Schichten der Bevölkerung weg und hin zur Ergebenheit für alle Gelüste des Neoliberalismus entwickelt hat. Zum anderen auch deshalb, weil es die SPD mehr als nur zulässt, dass gerade in Sachsen schon qua Verfassungspräambel »nationalsozialistische und kommunistische Gewaltherrschaft« gleichgesetzt wird, im praktischen Leben sogar die Verfolgung von Menschen wegen ihres besonderen Engagements in Strukturen der DDR wesentlich konsequenter vorgenommen wird als die Verfolgung neofaschistischer Bestrebungen.

Wer auf diese Weise die Singularität des Faschismus und die Gefährlichkeit des Neofaschismus relativiert, braucht sich nicht zu wundern, dass er bei acht Prozent steht und auch nicht, dass die NPD bei acht Prozent steht.

Die Wahrheit verteidigen!

geschrieben von Jugendgruppe VVN-BdA Freiberg/BED

5. September 2013

Ein Bericht vom 19. Antifacamp in Buchenwald

Sept.-Okt. 2007

Kern unserer Kultur

Das Vermächtnis der einstigen Buchenwald-Häftlinge gehöre zum Kern des demokratischen Selbstverständnisses und der politischen Kultur der Bundesrepublik, heißt es in der vom Weimarer Stadtrat einstimmig verabschiedeten gemeinsamen Erklärung von Buchenwaldhäftlingen und der Stadt Weimar anlässlich des 70. Jahrestages der Errichtung des KZs Buchenwald.

Deutliche Kritik an der Gedenkstättenkonzeption des Bundes sowie an einigen weiteren bundesdeutschen Zuständen übte auf der selben Gedenkveranstaltung der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer.

Er erklärte, die in der Gedenkstättenkonzeption des Bundes enthaltene Parallelität zum SED-Regime sei unerträglich. Sie führe zur Relativierung der nazistischen Vernichtungspolitik. Das rühre unter anderem daher, dass diese Konzeption ohne Einbeziehung der Naziopfer entstanden sei. SED-Regime und Nazidiktatur hätten nichts miteinander zu tun. Ebenso wenig dürfe es länger hingenommenwerden, dass Bürger, die sich Neonazis in den Weg stellen, behindert und sogar bestraft werden. Auf der Veranstaltung wurde mehrmals das Verbot der NPD gefordert.

Auch in diesem Jahr wurden wieder wichtige Arbeitsprojekte durchgeführt. Schwerpunkte waren der OP2, das Kleine Lager, die Bahnstrecke und die Lesung auf dem Theaterplatz. Am OP2 beschäftigten wir uns mit der Freilegung der gesamten Grundfläche. Aus der Bahntrasse soll ein Wanderweg zur Gedenkstätte Buchenwald entstehen. Die Gedenkstätte ist zwar damit einverstanden, aber gearbeitet wird an diesem Projekt nur durch eine Weimarer Bürgerinitiative, die wir natürlich gern unterstützt haben.

Ein weiterer Schwerpunkt war aber auch die Auseinandersetzungen mit der Gedenkstätte über das Illegale Lagerkomitee und die Selbstbefreiung. Im vergangenen Jahr wurde unsere Kritik mit Bemerkungen: »Wir wüssten nicht, wovon wir reden« und »Wir sollten uns erstmal in der Ausstellung kundig machen«, abgetan. Darauf entstand die Idee, in diesem Jahr Dr. Ullrich Schneider, Generalsekretär der FIR, Bundessprecher der VVN-BdA und Historiker, einzuladen. Ulli kam unserer Bitte sehr gern nach. Eine Führung durch die Gedenkstätte und eine offene Diskussionsrunde fanden statt. An dieser nahm auch der Leiter der pädagogischen Abteilung der Gedenkstätte Buchenwald teil Nach seinen Worten war er erstaunt über die Aussagen von Dr. Ullrich Schneider. Im Gegensatz zu ihm konnten jedoch die meisten den Schlussfolgerungen des Referenten folgen.

Unsere Hauptkritikpunkte: Es fehlt die Vorstellung der Illegalen Lagerorganisation und die authentische Darstellung der Selbstbefreiung. Wir nutzten natürlich auch die Gelegenheit, eigene Fragen zu stellen, etwa: »Warum wird das Internationale Lagerkomitee nicht als solches in der Ausstellung benannt?« Die Antwort lautete: »Diese Organisation hätte so viele verschiedene Namen, dass man nicht wüsste welche man verwenden sollte.« Nach der Ankündigung, dass die Gedenkstätte ihre Ausstellung im nächsten Jahr neu gestalten wird, fragten wir, ob dann immer noch der unsägliche Begriff »Kommunistische Geheimorganisation« für den Widerstand im Lager stehen wird. Der Gedenkstättenvertreter hielt das für sehr wahrscheinlich. Zu einem Eklat kam es, als er erklärte, dass die Ausstellung im Museum im Glockenturm die teuerste der gesamten Gedenkstätte wäre. Dies veranlasste einen Teilnehmer des Camps zu bemerken: »Früher war dieses Gebäude das Klo am Glockenturm, das heißt, die Geschichte der DDR wurde aufs Klo verbracht und wenn es darum geht, die DDR zu diskreditieren dann ist auch genug Geld da!« Bemerkenswert war auch die Mitteilung, die Gedenkstätte sammle Vorschläge für die Neugestaltung der Ausstellung. Wir haben uns in den folgenden Tagen des Camps die Ausstellung sehr genau angesehen und halten auch danach alle Kritikpunkte aufrecht. Es werden Ereignisse der Geschichte des Lagers Buchenwald durch Berichte über einzelne Personen dargestellt. Es gab also einzelne gute Menschen, aber keine Organisation. Einige Beispiele:

Rolf Kralovitz berichtet in einem Video über zusätzliche Essenrationen. Er schildert diese Aktion sehr eindrücklich, bleibt aber, zumindest in dem Videoabschnitt, die Aussage schuldig – woher kam dieses zusätzliche Essen?

Kurt Goldstein kam nach dem Todesmarsch von Auschwitz ins Lager und beschloss, sich als Franzose auszugeben. Der Schreiber der Effektenkammer begrüßte ihn: »Hallo Julio« – sein Name aus dem Spanienkrieg. Wenige Tage später holte man Goldstein aus dem Kleinen Lager. Das Werk eines einzelnen Schreibers?

Die 46 Häftlinge, welche sich kurz vor der Befreiung am Tor melden mussten, wurden versteckt. Ging das ohne Hilfe? Ohne Organisation?

Spontan entschlossen wir gegen diese Geschichtsfälschung zu protestieren. Unter den Losungen: »Nehmt den Häftlingen nicht ihre Würde – gegen die Leugnung der Selbstbefreiung!« und »Gegen die Umdeutung der Geschichte – die Selbstbefreiung achten!«, demonstrierten wir vor dem Eingang des Lagers Buchenwald und anschließend mit einer Spontandemo durch Weimar. Dabei gab es viele Gespräche mit Bürgern Weimars und Touristen, über tausend Flugblätter wurden verteilt und gelesen!

Wir fordern von der Gedenkstätte:

Ihr wahres Gesicht

geschrieben von Markus Bernhardt

5. September 2013

Nazigewalt wird propagiert, vorbereitet und ausgeübt

Sept.-Okt. 2007

Wie die Mitglieder der neofaschistischen NPD, versuchen sich auch die militanteren Teile der Neo-naziszene stets als politische Kraft »aus der Mitte des Volkes« zu gerieren. Das selbst verordnete und meist wie der eigene Augapfel gepflegte Saubermannimage kann jedoch über die wahren Absichten dieser Gruppierungen nicht hinwegtäuschen.

Die Gewaltexzesse der Neonazis nehmen nicht nur stetig zu, sondern werden auch immer brutaler. Keinen anderen Schluss kann ziehen, wer die neofaschistischen Übergriffe und Hetzjagden der letzten Tage und Wochen genau verfolgt hat. Jedoch beinhalten die brachialen Exzesse der Faschisten beileibe nicht nur ihre von der Öffentlichkeit nur viel zu oft unbeachteten und verharmlosten Gewaltdelikte. Sie betreffen mitunter auch ihre propagandistischen Aktionen.

Erst kürzlich wurde auf einer von deutschen Neonazis betriebenen Internetseite ein Video verlinkt, welches die Hinrichtung zweier Menschen durch russische Neofaschisten zeigt. Einem der beiden geknebelten und gefesselten jungen Männer wird bei lebendigem Leibe mit einem Messer der Kopf abgetrennt. Das letzte Röcheln des Opfers ist nicht zu überhören. Deutlich zu sehen ist zudem eine Hakenkreuzfahne. Das andere Opfer wird hinterrücks durch einen gezielten Kopfschuss ermordet. Zwar betonen die deutschen Neofaschisten »ausdrücklich«, dass sie sich vom Inhalt des Videos distanzieren, welchen Grund sollte es aber geben, eine derart perverse Hinrichtung zu präsentieren, die man noch eher als neofaschistisches Schlachtfest bezeichnen müsste?

Zwar konstatieren die Betreiber der Internetseite auch, dass es dem »Video keineswegs so etwas wie eine Rechtfertigung« verleihe, dass »es sich bei den Akteuren im Video um Nationalisten« handele, wie aber sonst soll eine derartige Verlinkung zu verstehen sein? Etwa nicht als Drohung gegen Migranten oder politische Gegner?

Oder wie etwa ist es zu verstehen, dass der aus Bad Soden bei Frankfurt am Main stammende Neonazi Timo Völkel und seine Lebensgefährtin Daniela Übelacker am 10. August an einem Trainingstag der Schützen-Gemeinschaft Wölflinswil im schweizerischen Kanton Aargau teilgenommen haben?

Die stetig zunehmende von Neofaschisten verübte Gewalt – egal, ob sie im In- oder Ausland stattfindet, sollte einen jeden Demokraten aufhorchen lassen. Dass dies in Deutschland nur strohfeuerartig und an den wenigsten Orten mit staatlicher Unterstützung geschieht, ist unverzeihlich. Klar sollte indes eines sein: Wenn die Staatsmacht nicht gewillt ist, den Schutz ihrer Bürger zu gewährleisten, müssen diese ihn selbst in die Hand nehmen. Sollte das gewollt sein?

Wir alle sind »Insider«

geschrieben von Ernst Antoni

5. September 2013

Sept.-Okt. 2007

Jetzt ist auf einmal auch Kurt Beck dafür – und wohl auch bald die Mehrheit der Regierungspartei SPD. Damit hatten wir gar nicht gerechnet, als wir unsere Kampagne für eine Wiederaufnahme des Verbotsverfahrens gegen die NPD auf den Weg brachten. Vielleicht hat den SPD-Chef die bisherige Resonanz auf unseren Aufruf beeindruckt. Mügeln allein kann es wohl kaum gewesen sein. Es gab und gibt viele Mügelns, auch in Becks eigenem Bundesland, wie er kurz nach seinem Auftritt gegen die NPD erfahren musste.

Der Berliner Innensenator, Becks Parteifreund Ehrhart Körting, erklärt seit geraumer Zeit: Die NPD und ihre Repräsentanten liefern ständig ganz offen Begründungen dafür, dass diese Partei verboten gehört. Die politisch Zuständigen könnten und müssten nur die Materialsammlung aus Medienberichten, Aussagen von Zeugen und aus den polizeilichen Bild- und Tondokumentationen von NPD-Auftritten bündeln und dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. „Insider-Informationen« von V-Leuten des Verfassungsschutzes bräuchte niemand, auch nicht das Bundesverfassungsgericht. Den Nachweis, dass die NPD Nachfolgeorganisation der NSDAP sein wolle, liefere sie unentwegt selbst, meint Körting. Das sollte den Wächtern über die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Karlsruhe ausreichen.

Die Enttarnung staatlicher V-Leute in der NPD, vor der sich Bundesinnenminister Schäuble und manche Landesminister zu fürchten scheinen, wäre damit erledigt. Nicht aber die für Demokraten interessante Frage: Wer hat diese V-Leute (und warum) in diese Naziartei geschickt und dort als Führerfiguren aufgebaut? Da geht es ans staatlich Eingemachte. Darüber aber sollte unabhängig von einem NPD-Verbotsverfahren verhandelt werden.

Weiter dringend nötig

geschrieben von Gerhard Hoffmann

5. September 2013

Der Aktionstag im Land Brandenburg

Sept.-Okt. 2007

Anitifa-Aktivisten nutzten den Aktionstag im brandenburgischen Königswusterhausen, um zum ersten Mal Unterschriften für die Kampagne »nonpd.NPD-Verbot jetzt!« zu sammeln. Der Informationsstand am Stadtbrunnen auf dem Marktplatz fand bei der Bevölkerung Beachtung. Insbesondere Schülerinnen, Schüler und Studierende gaben ihre Unterschriften mit großer Sympathie für die Kampagne. Ältere Bürgerinnen und Bürger unterschrieben vielfach mit Zustimmung und brachten zum Ausdruck, dass mit der Aktion Volkswillen artikuliert werde und Politiker endlich in diesem Sinne handeln müssten. Große Zustimmung fand eine Aktion zur Unterschriftensammlung beim Friedensfest in Strausberg, wo in kurzer Zeit über einhundert Unterschriften gesammelt werden konnten. Wie dringend erforderlich das Verbot der NPD sei, zeige das öffentliche Verhalten nach der Hetzjagd im sächsischen Mügeln mit dem inzwischen gewöhnlichen Ablauf: Empörung, Forderung nach Zivilcourage, Abwiegeln, Vergessen. Erfolgreich verlief die Unterschriftensammlung anlässlich des Aktionstages in Frankfurt (Oder). Es können über einhundert Unterschriften abgegeben werden. Eine Meinungsäußerung, die Aktion wäre weltfremd, wurde von einer realitätsnahen Aktion der Bundespolizei übertönt, die mit Einsatzfahrzeugen, Wasserwerfer, Polizeihubschrauber Wärmebildkamera, vielen Beamten am Weltfriedenstag (!) zeigte, wozu sie in der Lage ist. Man feierte den „Tag der offenen Tür“, bekämpfte „aggressive Demonstranten“ und fesselte einen Zehnjährigen in Sekundenschnelle, vermutlich, damit er sich merke, was ihn im Leben erwartet.

1. September: 100 x nonpd

geschrieben von VVN-BdA Nürnberg

5. September 2013

Wie soll es nach der Kampagne weitergehen?

Sept.-Okt. 2007

Diese und weitere Fragen beschäftigten die Besucher einer Veranstaltung auf einem Antifajugendcamp bei Königsdorf in Oberbayern. Die Diskussionsveranstaltung fand unter dem Titel »Die Parlamentarische Rechte und die Kampagne zum Verbot der NPD« statt. Als Referenten fanden sich die bayerische Bundestagsabgeordnete der Linken, Eva Bulling-Schröter, und Jürgen Gechter von der Nürnberger VVN-BdA ein, der zugleich die Kampagne in der zentralen Arbeitsgruppe mitgestaltet. Eva Bulling-Schröter berichtete in ihrem Vortrag von den erfolgreichen Versuchen der Neofaschisten, vor allem in den neuen Bundesländern durch veränderte Strategien Sympathisanten und Wählerstimmen zu bekommen. Bei manchen Veröffentlichungen der Rechtsradikalen erkennt man nicht, mit wem man es eigentlich zu tun hat. Die Masche »Ausländer raus« ist veraltet, heute fordert die NPD scheinheilig einen Mindestlohn oder den Erhalt von Arbeitsplätzen. Sie stellte zudem heraus, mit welch beschränkten Mitteln man den Naziumtrieben in den Parlamenten entgegentreten kann. »Im sächsischen Landtag werden die NPD´ler einfach niedergestimmt.«

Den wesentlich leichteren Part in der Veranstaltung hatte Jürgen Gechter, der von der außerordentlich erfolgreichen Kampagne der VVN-BdA »NPD-Verbot-jetzt!« berichten konnte. Zuvor erklärte er noch die Strukturen der größten deutschen antifaschistischen Organisation. Die aufmerksamen Zuhörer erfuhren wissenswertes aus der Geschichte der VVN-BdA, von der Gründung, den erfolglosen Verbotsbestrebungen durch die Adenauer-Regierung, die Erweiterung zur VVN-BdA und als jüngste Entwicklung den Zusammenschluss der Verbände aus Ost- und Westdeutschland. Und warum sich die Mitglieder der VVN-BdA als »Kameraden« bezeichnen, war für viele nur bis zur Erklärung ein Rätsel. »Der Begriff Kameradin und Kamerad darf nicht alleine Militaristen und Nazis überlassen werden!«, beendete Jürgen Gechter seinen Kurzvortrag zur Vereinigung.

Die nachfolgende Schilderung der laufenden Kampagne, mit vielen lebendigen Erlebnisberichten, einer Situationseinschätzung und der Erläuterung der Ziele der Kampagne wurde erfreut aufgenommen »Wir haben mit der Kampagne Menschen erreicht, die wir vorher nicht als Unterstützer unserer antifaschistischen Politik wahrgenommen haben, wir haben neue Bündnisse geschlossen und neue Mitglieder gewonnen. Wir waren öffentlich präsent. Damit wurden die sekundären Ziele bereits weitgehend erreicht.« Die meistdiskutierte Frage ließ das durchgängige Empfinden der jugendlichen Teilnehmer deutlich werden. Warum die Kampagne ein Ende haben muss, warum man sich die Möglichkeit damit vergibt, weiterhin den Erfolg zu genießen. Zwar war jedem bei kurzem Nachdenken bewusst, dass eine Kampagne immer ein Ziel und damit einen Abschluss haben muss, doch war ersichtlich, dass der ungewohnte Erfolg dazu anstiftete, dem Ende mit Unbehagen entgegenzusehen. So entwickelte sich eine lebhafte Diskussion darüber, wie wir im kommenden Jahr den Neofaschisten im bayerischen Kommunal- und Landtagswahlkampf entgegentreten könnten. Jürgen Gechter beendete die Veranstaltung mit seinem Schlusswort: »Wir werden nach dem 9. November 2007 mit einem deutlichen Votum von 150.000 Bürgerstimmen an den deutschen Bundestag herantreten und ihn zu konsequentem Handeln gegen die NPD auffordern. Diesen Erfolg hätte uns vor einem Jahr niemand zugetraut. Wir sind damit aus der Rolle der Reagierenden herausgetreten und haben die Rolle der Agierenden übernommen.«

Rechte Heimatgefühle

geschrieben von Anne Rieger

5. September 2013

Bagatellisieren fördert Rechtsradikalismus

Sept.-Okt. 2007

Zuwachs beim Rechtsrock

Rechtsrock-CDs und Konzerte rechtsextremer Musikgruppen dienen den Neonazis als Werbe- und Rekrutierungsmittel sowie als Finanzquelle. Laut einem Innenminister-Bericht (»Finanzquellen der rechtsextremistischen Kreise«) setzen Produzenten und Anbieter rechtsextremer Musik und anderer Szenenprodukte jährlich »mehrere Millionen« um. 2006 wurden laut Innenministerium 114 Rechtsrock-CD-Titel produziert sowie rund 240 Konzerte veranstaltet. Im zweiten Quartal 2007 fanden laut Regierungsbericht über 50 Konzerte und Liederabende statt. Dabei stieg die Zahl der Besucher imVergleich zum Vorjahreszeitraum um fast 15 Prozent von 5500 auf 6250.

Als Fazit einer Regionalstudie zum Rechtsextremismus kommen Wissenschaftler in Baden-Württemberg zum Ergebnis: Nicht die Existenz rechtsextremer Gruppen ist das eigentliche Problem, sondern eine politische Kultur, die eine Akzeptanz gegenüber dem Rechtsextremismus entwickelt.

»Rechtsextremismus und sein Umfeld«, mit diesem Forschungsprojekt beauftragte der von den Waiblinger IG Metall-Bevollmächtigten gegründete Verein für internationale Arbeits- und Kulturbeziehungen e.V. Rems-Murr (VIAK) Professor Josef Held von der Universität Tübingen. Die Studie sollte Einflüsse und Bedingungen erforschen, die rechtsradikale Einstellungen fördern. Neben den Wahlergebnissen der NPD und der Republikaner im Rems-Murr-Kreis wurde der Verein durch Meldungen aufmerksam, nach denen zehn Prozent der landesweit in Baden-Württemberg registrierten Skinheads in diesem Kreis zu finden seien. Die interessierende Frage war, was gibt es für besondere Bedingungen, die diese rechtsradikalen Einstellungen fördern.

Die Studiengruppe hat mehr als 300 Fragebögen an Schüler und junge Arbeitnehmer im Rems-Murr-Kreis verteilt und ausgewertet, zahlreiche Interviews, Gruppendiskussionen an Schulen und in Betrieben geführt, Lehrer, Vereinsvorsitzende, Bürgermeister befragt. Ein Mitarbeiter des Kreisjugendrings, hat vor Ort, in Jugendtreffs, Szenekneipen oder Versammlungen Gespräche geführt.

Fazit der Sozial- und Verhaltenswissenschaftler: Nicht die wirtschaftliche Situation einer Region und der Ausländeranteil seien entscheidend dafür, ob sich Rechtsextremismus Bahn breche. Der Rems-Murr-Kreis, das Untersuchungsgebiet, sei eine prosperierende Region und weise eine vergleichsweise niedrige Ausländerquote auf. Auch eine »Desintegrationsproblematik« lässt sich in diesem Kreis als Erklärung für Rechtsextremismus nicht feststellen.

Bei ihren Interviews fiel den Forschern vielmehr auf, dass Jugendliche mit extrem rechten Positionen gut in ihr dörfliches oder kleinstädtisches Milieu integriert sind und einen starken Bezug zur Heimat haben. »Die in unserer Untersuchung festgestellte lokale Orientierung steht in einem deutlichen Zusammenhang mit rechten politischen Orientierungen«, betont Held. Dort, wo man Neonazis antreffe, sei die lokale Orientierung, der Bezug zum eigenen Dorf oder der eigenen Stadt, besonders ausgeprägt. Außerdem sei die durchschnittliche politische Orientierung der Bevölkerung weiter rechts als anderswo. »Rechtsextremismus braucht eine Basis«, sagt Held. Die rechtsorientierten Akteure fühlten sich in ihrer Umgebung anerkannt und seien oft gut ins Gemeinwesen integriert. Das eigentliche Problem, so Helds Fazit, sei offenbar nicht die Existenz rechtsextremer Gruppen, sondern eine politische Kultur, in der Rechtsextremismus stillschweigend hingenommen oder akzeptiert werde.

Die Untersucher berichten von einem kleinen Ort, in dem jugendliche Skinheads öffentliche Bänke für den Dorfplatz gebaut hätten. Selbst wenn die Lage einmal eskaliere, stelle sich die Bevölkerung hinter »ihre« Jungs. Immer wieder habe man beobachtet, das die eigene rechte Szene bagatellisiert werde, sagt Held.

Überblick und Studie sind nachzulesen unter:

http://www.waiblingen.igm.de/news/meldung.html?id=12933

Die Forscher identifizierten vier typische Haltungen gegenüber den Rechtsextremen die »Individualisten«, die »Kritischen«, die »Lokalorientierten« und die »Sympathisanten«. Jede dieser Haltungen könne in unterschiedlicher Weise den Rechtsextremismus begünstigen.

In die NSDAP »geflüchtet«

geschrieben von Otto Pfeiffer

5. September 2013

Die Konservativen und der Faschismus

Sept.-Okt. 2007

Es gebe »keine Gemeinsamkeiten zwischen den Konservativen und den Nationalsozialisten«, erklärte der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm jüngst in einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung, um seinem Parteifreund Günther Oettinger beizustehen.

Diese Behauptung erweist sich als eine ebensolche Geschichtsklitterung wie Oettingers unselige Auslassung, der ehemalige Marinerichter und spätere Landeschef in Baden-Württemberg , Hans Filbinger, sei ein »Gegner des Nationalsozialismus« gewesen.

Nur ist Schönbohms These grundsätzlicherer Natur. Sie versucht, aus einigen wenigen, die tatsächlich – und häufig spät, wie die Verschwörer des 20. Juli – widerständisch handelten und denen, die durchaus Vorbehalte gegen den »böhmischen Gefreiten« (so Reichpräsident Hindenburg über Hitler) hatten, aber ihn und seinesgleichen gewähren ließen, ja förderten, eine ganze »Widerstandsbewegung der Konservativen« zu machen.

Halten wir uns an die Tatsachen: Das 1933 – nach Liquidierung der KPD-Fraktion und gegen die Stimmen der SPD – vom Reichtag abgesegnete Ermächtigungsgesetz erhielt nicht nur die Stimmen der NSDAP, sondern auch die der anderen – konservativen – Parteien, darunter das Ja des späteren FDP-Bundesvorsitzenden Reinhold Maier, des einstigen Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen Ernst Lemmer sowie des ersten Präsidenten der BRD, Theodor Heuss – als Widerständler? Der ersten Hitler-Regierung gehörten neben dem »Führer« ganze drei Mitglieder der NSDAP an: Goebbels, Göring und Innenminister Frick. Alle übrigen waren Konservative aus anderen Parteien. Sie alle beschlossen auch die 1935 erlassenen antisemitischen Rassegesetze mit – als Widerständler?

Dem anfangs noch zögernden Hindenburg hatte man übrigens eingeredet, der Konservative Konstantin Freiherr von Neurath, der schon seit 1932 unter Papen und Schleicher als Außenminister amtierte, werde Hitler außenpolitisch »mäßigen«, so dass von einer Reichskanzlerschaft des Naziführers nichts Schlimmes zu befürchten sei.

Wie lückenlos sich die meisten Konservativen in die Nazidiktatur eingliederten, zeigt jedoch gerade der Fall Neurath. 1937 wurde er Mitglied der NSDAP und SS-Gruppenführer. 1938 auf dem feinen diplomatischen Parkett durch Hitlers außenpolitischen Berater Ribbentrop abgelöst, wechselte er als Reichsprotektor für Böhmen und Mähren bis zur Pensionierung 1941 bruchlos in die direkte faschistische Repression über.

Mit wenigen rühmlichen Ausnahmen stellte sich die gesamte konservative Elite der deutschen Diplomatie in den Dienst der Hitlerregierung. Ein einziger Botschafter – von Prittwitz und Gaffron in Washington – quittierte den Dienst wegen der faschistischen Machtübernahme. 1937 setzte geradezu eine »Massenflucht« von Diplomaten in die NSDAP und die SS ein.

Es erscheint befremdlich, dass es erst einer parlamentarischen Intervention der Linkspartei im Bundestag bedurfte, um die Öffentlichkeit auf die kommentarlose Würdigung von Neuraths als deutscher Botschafter 1930 bis 1932 in London aufmerksam zu machen, als hätte es seine Verurteilung im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess zu 15 Jahren Zuchthaus nicht gegeben. Verwunderlich ist es aber eigentlich nicht, wenn man sich der heftigen Empörung von 128 »alten Herren« der bundesdeutschen Diplomatie erinnert, mit der sie 2004 gegen die Anweisung des damaligen Außenministers Joschka Fischer protestierten, ehemalige NSDAP-Mitglieder im hausinternen Blatt des Auswärtigen Amtes nicht mehr zu ehren.

Verfassungsbrüche

geschrieben von Gabriele Heinecke

5. September 2013

Gabriele Heinecke zum Thema: Je mehr Not, desto mehr Notstand

Sept.-Okt. 2007

Der nachstehende Beitrag ist ein Auszug aus dem Vortrag »Gegen den Notstand der Republik«, den Gabriele Heinecke am 30. Januar 2007 auf einer Veranstaltung des ver.di-Bezirks München mit dem Titel »Je mehr Not, desto mehr Notstand« gehalten hat. Die Dokumentation der gesamten Veranstaltung, bei der neben Heinecke auch der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), referierte, wurde von ver.di München, Arbeitskreis »Aktiv gegen Rechts« als Broschüre herausgegeben. Sie kann bestellt werden bei:

Hedwig Krimmer, ver.di Bezirk München, Schwanthaler Str. 64, 80336 München

Die seit Jahren schleichend und nun von der Gro-ßen Koalition mit dem Ruf nach »Normalität« und dem »unverkrampften Umgang mit der Nationalgeschichte« in scharfem Tempo vorangetriebenen Rechtsänderungen sind Maßnahmen des entfesselten Verfassungsbruchs. Sie bedeuten nicht nur die Aufgabe der in der Geschichte dieses Landes schwer erkämpften demokratischen Rechte, sondern sind Schritte zur flächendeckenden Löschung der aus dem Faschismus gezogenen Lehren aus dem Bewusstsein dieser Republik.

Seit dem englischen Habeas Corpus Act von 1679 sowie der Verfassung der französischen Republik von 1793 zeichnet sich die bürgerliche Demokratie durch Schutzrechte aus, die staatsfest sind und nicht angetastet werden dürfen. Heute wird unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung dieser Grundsatz in sein Gegenteil verkehrt. Die geltende Staatsraison besteht in der Aufrüstung des Staates gegen den Bürger, der Ausnahmezustand wird bereits täglich gelebt. Die bürgerlich-demokratische Freiheit droht endgültig zu Tode geschützt zu werden, die Demokratie befindet sich im Zustand der beschleunigten Zersetzung.

Gabriele Heinecke ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Strafrecht in Hamburg. Sie hat Jura in Göttingen, Freiburg und München studiert und ist Mitglied im Bundesvorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. Seit Jahrzehnten vertritt sie Akteure antifaschistischer, politischer Kunst im Spannungsfeld von Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Strafrecht und erwirkte in diesem Zusammenhang grundlegende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (u.a. »Anachronistischer Zug«). Sie verteidigte den langjährigen DDR-Ministerpräsidenten Willi Stoph im sogenannten »Politbüroprozess«; den des zehnfachen Mordes angeklagten Safwan Eid im Lübecker Brandanschlagsprozess; im Klageerzwingungsverfahren die Eltern des bundesweit ersten Opfers eines gewaltsamen Brechmitteleinsatzes, Achidi John; sie war im Entschädigungsverfahren gegen die BRD an der Vertretung von Überlebenden des von SS-Angehörigen am 10. Juni 1944 in Distomo/Griechenland begangenen Massakers beteiligt, und sie vertritt gegenwärtig Überlebende des am 12. August 1944 in Santa Anna/Italien von deutschen SS-Einheiten begangenen Massakers in dem von der Staatsanwaltschaft Stuttgart geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Nebenklage).

Bei der Verabschiedung des Grundgesetzes war selbstverständlich, dass nie wieder staatliches Handeln geheim und unkontrollierbar sein, es nie wieder Institutionen wie Reichssicherheitshauptamt und Gestapo geben durfte. Die Besatzungsmächte genehmigten das Grundgesetz unter dem verfassungsrechtlich zwingenden Vorbehalt des Polizeibriefes vom 14. April 1949, dem Gebot der Trennung der Vollzugspolizei und der Geheimdienste und der strikten Beschränkung bundespolizeilicher Aufgaben.

Das unverzichtbare Trennungsgebot wird täglich mit Einrichtungen wie dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ, Berlin), dem Nationalen Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum (Kalkar), dem Informations- und Analysezentrum »Internationaler Terrorismus« (Berlin, Treptow) oder dem Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASiM, Berlin) durchbrochen. Das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz und das Antiterrordateigesetz legalisieren und erweitern den Verfassungsbruch.

Bei der Verabschiedung des Grundgesetzes war selbstverständlich, dass eine Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit, zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben einzuhalten ist. Diese Trennung fiel nicht erst mit der Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in eine dem Grundgesetz unbekannte und damit ohne verfassungsrechtliche Grundlage bestehende Bundespolizei im Jahre 2005. Seit Jahren wird der Einsatz der Angehörigen dieser Polizeibehörde im In- und Ausland praktiziert. Mit dem Weißbuch 2006 wird zum nächsten Angriff auf die Verfassung geblasen: der Änderung des Grundgesetzes zum Einsatz der Bundeswehr im Innern und damit zum Angriff gegen die eigene Bevölkerung.

Bei der Verabschiedung des Grundgesetzes war selbstverständlich, dass nie wieder Krieg von deutschem Boden ausgehen sollte. In Anknüpfung an die Vorgaben des Parlamentarischen Rates von 1949 wurde das Bekenntnis noch 1990 bei Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages bekräftigt. Nach zwei Angriffskriegen von deutschem Boden war der Einsatz deutscher Soldaten zu anderen Zwecken als der Landesverteidigung undenkbar. Tatsächlich hat sich die Bundeswehr längst unter Bruch der Verfassung in eine weltweit agierende Interventionsarmee zur Durchsetzung des »freien und ungehinderten Welthandels als Grundlage unseres Wohlstandes« gewandelt. Die UNO wird dabei als Legitimationsinstrument benutzt: »Die einzigartige Bedeutung der Vereinten Nationen besteht darin, einen notwendig werdenden Einsatz militärischer Gewalt mit der völkerrechtlichen Legitimität zu versehen.« (Weißbuch 2006, vorläufige Fassung, S.35) Im gleichen Schritt entstehen ca. 470 Heimatschutzzentren zur Mobilisierung von Reservisten. Eine solche Mobilmachung braucht ein Staat nur auf dem Weg zum Krieg.

Bei den Gesetzesänderungen des Jahres 2006 handelt es sich nicht nur um eine weitere Fortsetzung der seit Jahrzehnten betriebenen Beschneidung demokratischer Rechte. Es ist eine Zäsur, ein zielgerichteter Umbau des Staates zur Befriedigung einseitiger Interessen, die im Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr beschönigend als die Verteidigung des »freien und ungehinderten Welthandels als Grundlage unseres Wohlstandes« bezeichnet werden. Für wie dumm mag man eine Bevölkerung halten, die millionenfach nicht im Wohlstand, sondern mit oder ohne Arbeit in Armut an der Grenze zu einem menschenunwürdigen Leben steht?

1. Zur Geschichte der Förderalismusreform

Die Mehrheit in diesem Land wird wohl mit Föderalismus nichts Negatives verbinden. Schließlich stellt man sich vor, dass es eine Mehrzahl von Ländern gibt, die sich zur Verfolgung eines gemeinsamen Ziels freiwillig und zum Wohle aller zu einem Bund zusammenschließen und ihm gemeinsame Aufgaben zur Erledigung überlassen. Tatsächlich hat der Föderalismus in der jüngeren Geschichte Deutschlands eine unrühmliche Rolle gespielt. Weder die »Ordnungszelle Bayern« der 1920er Jahre noch die trickreiche Verleihung der Staatsbürgerschaft an Hitler durch den Freistaat Braunschweig im Jahre 1932 wären ohne den Föderalismus möglich gewesen. Objektiv schuf er günstige Bedingungen für den Aufstieg des Hitlerfaschismus, der ihn – zur Macht gelangt – sogleich mit zwei Gleichschaltungsgesetzen im März und April 1933 beseitigte.

Dies und die Tatsache, dass die Alliierten nach dem Sieg über den deutschen Faschismus beim Wiederaufbau den drei Westzonen föderale Vorgaben machten und die Polizei grundsätzlich nur als Ländersache zuließen, transportierte den Eindruck, als sei Föderalismus an sich etwas Antifaschistisches, Demokratisches. Heute ist festzustellen, dass mit der Föderalismusreform der weiteren Zerstörung von Demokratie und einer Beliebigkeit des Rechts Vorschub geleistet wird.

2. Um die Reformen einordnen zu können, einige Worte zum System

Bisher ist die Gesetzgebung grundsätzlich Ländersache, soweit das Grundgesetz diese Kompetenz nicht dem Bund zuschreibt. Und tatsächlich gibt es eine ausschließliche Gesetzgebung des Bundes. In dem Bereich darf das Land nur gesetzgeberisch tätig werden, wenn es eine ausdrückliche Zuweisung vom Bund bekommt. Es geht z.B. um Außenpolitik, Luftverkehr, Militär oder Staatsangehörigkeit. Konkurrierende Gesetzgebung bedeutet das Recht der Länder zur Verabschiedung von Gesetzen, wenn der Bund nicht zuvor von seinem Recht der Gesetzgebung Gebrauch gemacht hat, z.B. beim Versammlungsrecht, Arbeitsrecht, Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer und Ausländerinnen. Weiter gibt es das Recht des Bundes zum Erlass von Rahmenvorschriften, z. B. im Hochschulwesen, beim Naturschutz oder beim Melde- und Ausweiswesen.

Was ist jetzt neu und warum eigentlich ist es geändert worden?

Frau Merkel hat in ihrer Rede zur Verabschiedung des Gesetzes am 30. Juni 2006 erklärt: »Die Bundesgesetzgebung hat tendenziell die Landesgesetzgebung verdrängt. Für viele Bürger war und ist nicht mehr klar, wer wofür zuständig ist…« Das müsste sich also geändert haben. Kommen wir zunächst zu den Rahmenvorschriften (Art. 75 GG). Die sind abgeschafft. Stattdessen hat man eine »Abweichungsgesetzgebung« (Art. 72 III GG) geschaffen, bei der man bezüglich der Klarheit über die Zuständigkeiten durchaus Zweifel haben darf. Diese Gesetzgebung funktioniert nämlich so: Der Bund erlässt ein Gesetz, z.B. im Bereich des Aufenthalts- und Niederlassungsrechts für Ausländer oder zum Lärmschutz. Das Gesetz gilt aber sechs Monate erst mal nicht. Die Länder können sich das Gesetz in dieser Zeit ansehen und – jedes Bundesland einzeln – ein anderes Gesetz erlassen, im Höchstfall also 16 verschiedene Gesetze. Das später verabschiedete Gesetz gilt. Wenn dem Bund die Regelungen aber nicht gefallen, kann mit einem neuen Gesetz eine andere Regelung getroffen werden. Verfassungswidriger Paragrafen-Pingpong, denn nach dem unveränderten Artikel 31 GG bricht Bundesrecht das Landesrecht. Wer mag da noch wissen, wer wann wofür zuständig ist? Der Verfassungsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins hat dazu erklärt: »Beispielsweise beim Naturschutz, dem Wasserhaushalt oder der Hochschulzulassung können die Länder künftig von Bundesgesetzen abweichen. Erlässt der Bund aber später ein neues Gesetz, so gilt wieder dieses. Im schlimmsten Fall haben wir im Wechsel 16 inhaltlich verschiedene Landesgesetze und ein Bundesgesetz. Hier das jeweils aktuell geltende Gesetz zu finden, werden nur noch juristische Experten können.« Wegen der hagelnden Kritik wurde in der Folge verschlimmbessert. Es wurde das Regularium des »abweichungsfesten Kerns« eingeführt. Die frühere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat das kommentiert: »Sie führt dazu, dass es eine konkurrierende Gesetzgebung mit Erforderlichkeitsprüfung und ohne Erforderlichkeitsprüfung, mit Abweichungsrechten und ohne Abweichungsrechte, konkurrierende Gesetzgebung mit Abweichungsrechten, aber abweichungsfesten Kernen und nicht abweichungsfesten Kernen gibt… Sie alle wissen gar nicht, was das im Einzelnen bedeutet. Was bedeutet denn der abweichungsfeste Kern‘ ›allgemeine Grundsätze des Naturschutzes‹? Hier wird doch in einer Art und Weise eine Verfassungsänderung betrieben, die den hohen Ansprüchen einer Verfassungsänderung in vielen Punkten nicht gerecht wird.«

Die Abweichungsgesetzgebung ist reiner Unfug. Von wegen, dass jetzt klar ist, wer wofür zuständig ist. Für uns bedeutet sie nicht nur Rechtsunsicherheit bei dem möglichen Wettlauf der Gesetzgeber um das letzte Wort. Die Frage wird auch sein, welche Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung gegeben sind. Ist es gerade Landesrecht, ist das Gesetz vor den Bundesgerichten nicht überprüfbar. Ist es gerade Bundesrecht, dann schon. Wenn die Zuständigkeit im Verlauf des Klageverfahrens wechselt, was ist dann? Wahrscheinlich Pech ge-habt, vergeblich geklagt.

Frau Merkel allerdings ruft uns zu: »Ich rate, was die Abweichungsregelungen und ihre Inanspruchnahme durch die Länder anbelangt, nicht immer das Schlimmste anzunehmen, was passieren kann, sondern auf die Macht des Faktischen zu vertrauen.«

Zugegeben, das klingt launig. Aber es bedeutet die Schaffung der Unverbindlichkeit, der Beliebigkeit des Rechts. Wo Recht beliebig wird, ist Unrecht nicht weit. »Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit«, hat der Berliner Anwalt Gerhard Jungfer in einer Festschrift vermerkt. Recht hat er! Die Einhaltung der Form durch den Staat im Verhältnis zum Bürger ist eine der Überlebensbedingungen bürgerlicher Demokratie. Was gibt es weiter? Durch die Auflösung der Rahmengesetzgebung und die Neuordnung der konkurrierenden Gesetzgebung sind insgesamt 16 Bereiche auf die Länder verlagert worden, dazu gehört u.a. das Versammlungsrecht, der Strafvollzug, das Ladenschlussrecht, die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse, der Großteil des Hochschulrechts mit Ausnahme der Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse, das Heimgesetz.

Das bisherige Bundesgesetz zum Versammlungsrecht stammte aus dem Jahre 1953 und war – zugegeben – trotz einiger Aktualisierungen nicht auf dem Stand der Zeit. Immerhin konnten sich aber Menschen ohne deutschen Pass, denen das Recht auf Versammlungsfreiheit jedenfalls nicht aus Artikel 8 GG (einem Deutschen-Grundrecht) zusteht, auf dieses Gesetz als Rechtsgrundlage berufen.

Im Übrigen gilt: Wer sich heute im Versammlungsrecht mit staatlichen Stellen in Streit begibt, wird weniger das Versammlungsgesetz als vielmehr die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Demonstrationsrecht, den »Brokdorf- Beschluss« zitieren. Statt bei der Ausgestaltung dieses Grundrechts in die Kleinstaaterei zurückzufallen, hätte diese Entscheidung in Bundesrecht gegossen werden sollen, um sie endlich in allen Bundesländern Wirklichkeit werden zu lassen. Diese Entscheidung verteidigt kompromisslos das Versammlungsrecht als »ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren«.

In Hamburg – unser gegenwärtiger Innensenator Nagel ist aus München zugereist – haben wir eine Ahnung von der neuen Zeit. Am Rande eines Flohmarktes im Schanzenviertel mit Musik vor dem Hassobjekt Rote Flora kam es im September zur spontanen Demonstration und zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Die Festgenommenen – zum Teil noch Schüler – wurden mit Plastikbändern gefesselt und durch das Aufsetzen von innen verklebter Schutzbrillen orientierungslos gemacht. Es ist zu befürchten, dass sich jedes Land auf sein eigenes, möglicherweise restriktives Versammlungsrecht berufen und behaupten wird, dies sei verfassungskonform.

Man soll nicht glauben, der Strafvollzug geht mich nichts an, damit habe ich nichts zu tun, und da ist es auch egal, ob der Bund oder das Land die Materie regelt. Die demokratischen Rechte, das der gewerkschaftlichen Organisierung, das Betriebsräterecht, das Recht der freien Meinungsäußerung, das Versammlungs- und Streikrecht, sind in diesem Land schwer erkämpfte Rechte, die es ohne die Novemberrevolution 1918 so nicht gegeben hätte. Das Engagement für demokratische Rechte hat nicht nur in der Weimarer Republik, sondern auch in der Bundesrepublik, insbesondere der 50er-und 60er-Jahre, viele Menschen ins Gefängnis gebracht. Den Wert demokratischer Rechte erkennt man, wenn man sie braucht. Wir sind dabei, sie uns wegnehmen zu lassen, weil wir sie nicht mehr gebrauchen.

Machen wir es konkret, ein ganz einfaches Beispiel. Sie sitzen hier und sind kritisch gegenüber den Rechtsänderungen, die durch den Bundestag gejagt werden. Sie sind männlich, Sie können als Soldat zur Bundeswehr eingezogen werden. Sie stoßen sich an dem Ziel, »den freien und ungehinderten Welthandel als Grundlage unseres Wohlstands zu fördern«, natürlich durch Ihre Tätigkeit in der Bundeswehr. Mit dem Welthandel haben Sie nichts am Hut und wollen dafür weder Ihr Leben einsetzen noch das der Menschen in anderen Ländern gefährden. Sie weigern sich, einem Befehl zu folgen, oder beschließen, den Kriegsdienst ganz zu verweigern, obwohl Sie nicht grundsätzlich pazifistisch eingestellt sind. Was passiert? Strafverfolgung: §20 Wehrstrafgesetzbuch, Gehorsamsverweigerung, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. §16 Wehrstrafgesetzbuch, Fahnenflucht, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Zur Zeit gibt‹s meist zwischen drei und sechs Monaten. Aber die Zeiten ändern sich. Die Strafandrohung steht nicht zum Spaß im Gesetz.

Was damit gesagt sein soll: Strafvollzug geht jeden etwas an. Die Art des Strafvollzugs ist ein Gradmesser für die Verfasstheit der Gesellschaft.

Man kann voraussagen, dass die Rückführung der Kompetenzen für den Strafvollzug unerfreulich wird. Hessen hat schon angekündigt, den schärfsten Vollzug in der Republik einzuführen. Es wird ein Wettlauf werden um die radikalsten Verschlechterungen.

Mit gutem Grund ging im Jahre 1974 die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht von den Ländern an den Bund. Die Wohlfahrtsverbände befürchten jetzt ein Roll-back und eine Konkurrenz um die billigste Versorgung von Menschen, die auf eine Heimunterbringung angewiesen sind. Der Abgeordnete Ilja Seifert hielt der Bundesregierung im Bundestag die eigene Widersprüchlichkeit vor: »Sie übertragen den Ländern die Kompetenz für das Heimrecht. Wir haben schon erste Erfahrungen gemacht. Bayern verlangt, die Standards in Heimen zu senken… Ich zitiere abschließend noch einmal die Bundesregierung, damit Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, wissen, dass Sie sehenden Auges Fehler begehen. Die Bundesregierung schrieb in ihrer Antwort auf die gestellte Frage weiter: ›Mittel- und langfristig wäre in Anbetracht zu erwartender unterschiedlicher Prioritätensetzung in den Ländern die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse für behinderte Menschen in Deutschland nicht mehr gewährleistet.‹«

Auch hier folgt die Regelung der Föderalismusreform dem Zeitgeist. Im Jahre 1972 in einheitliches Bundesrecht überführt, geht es jetzt wieder zurück in die Länder. Es ist eine Spaltung in 16 Länderrechte und ein Bundesrecht für die Bundesbeamten. Es ist absehbar, dass nicht ein Mehr an Demokratie und Bürgernähe Grund für die Kompetenzverschiebung ist, sondern schlichte Sparpolitik, die mit Teilung, Entsolidarisierung und Konkurrenz zwischen Beamten und Angestellten in 16 Ländern vor sich gehen wird.

Das Hochschulrecht geht auf die Länder über. Die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse werden im Pingpong der Abweichungsgesetzgebung geregelt. Der Neubau und der Ausbau von Hochschulen und Universitätskliniken als Gemeinschaftaufgabe des Bundes und der Länder ist Vergangenheit.

Vertrauen wir mit der Kanzlerin auf die Macht des Faktischen, wird eine fortschreitende Privatisierung die Folge sein, Forschung und Lehre werden sich nach Interessen und Anforderungen der Sponsoren ausrichten. Elite-Universitäten und weiter steigende Studiengebühren sind nicht weit.

4. Die Föderalismusreform ist allerdings keine Einbahnstraße. Es gibt auch die Übertragung von Länderkompetenzen an den Bund. Mit welchem Ziel?

Im Koalitionsvertrag war im November 2005 unter dem Titel »Gemeinsam für Deutschland – mit Mut und Menschlichkeit« angedroht worden, die Verflechtung von Polizei und Geheimdiensten, die Verwischung von Militär- und Polizeiaufgaben weiter zu fördern – das sind natürlich meine Worte.

Zum historischen Hintergrund sei gesagt, dass die Terror-Organisation Geheime Staatspolizei im deutschen Faschismus allumfassend sowohl nachrichtendienstlich als auch im Polizeivollzug tätig war. Mit Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der Westalliierten vom 12. Mai 1949 wurde die strikte Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten verlangt, um eine erneute undemokratische und letztlich nicht mehr kontrollierbare staatliche Machtkonzentration zu verhindern. Jetzt ist sie wieder da – und es gibt keine wirkliche Kontrolle.

Mit dem neu geschaffenen GG-Artikel 73 Absatz 1 Ziffer 9a und dem Anti-Terror-Datei-Gesetz wird – wie es in Deutschland so üblich ist – auf ganz legalem Weg, aber unter nicht im Ansatz nachvollziehbaren Bedrohungsszenarien die Tür aufgestoßen für die Neuauflage einer Geheimen Staatspolizei. Danach hat der Bund die »ausschließliche Gesetzgebung über die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Polizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht«.

Mit den neuen Kompetenzzuweisungen im Grundgesetz wird legalisiert, was sowieso schon da ist, sogenannte Anti-Terror-Zentren, in denen alle Geheimdienste und Polizeien untrennbar verflochten zusammenarbeiten. Das Bundeskriminalamt hatte offiziell bisher keine Präventivbefugnisse. Für Tätigkeiten im Bereich der Verdachtsgewinnung war es grundsätzlich auf die Landespolizei angewiesen. In dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Terrorismusbekämpfungsgesetz, dem sogenannten »Otto-Katalog«, scheiterte Schily mit seinen Wünschen zur Ausweitung der Befugnisse des BKA noch an dem Widerstand der Länder. Seit dem 1. Januar 2007 werden nun die Erkenntnisse von den 39 Polizeibehörden und der Geheimdienste über alle unter Terrorverdacht gestellten Menschen in einer Datei gesammelt, auf die alle Zugriff haben.

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