Ulmer Gericht benennt Tatmotiv für den Brandanschlag von 2019
Mit Bewährungsstrafen endete im September der Prozess gegen fünf junge Neonazis. Sie hatten im Mai 2019 eine brennende Fackel in ein Wohnwagen-Lager einer französischen Roma-Familie bei Dellmensingen (Alb-Donau-Kreis) geworfen. Der Vorwurf des Mordversuchs wurde fallengelassen, da der Brandsatz laut Gutachten nicht geeignet war, größeren Schaden anzurichten. Die Urteile ergingen wegen »vollendeter Nötigung«, da die Angeklagten über Wochen mit insgesamt 45 Einzeltaten versucht hatten, die Familie zu vertreiben. Nach dem Brandanschlag verließ die Familie den Ort. Das Gericht erkannte die rassistischen und antiziganistischen Tatmotive und betonte sie in der Urteilsbegründung. Mehmet Daimagüler zeigte sich als Vertreter der Nebenklage zufrieden mit dem Urteil. Er betonte, dass es im Jugendstrafrecht nicht darum geht, junge Menschen hinter Gitter zu bringen, sondern Veränderungen bei ihnen zu erreichen. In seinem Plädoyer ging er ebenfalls auf die Motivation der Täter und deren gesellschaftliche und historische Hintergründe ein.






























