Die FIR wächst wieder

28. November 2013

Der Kongress der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer in Sofia

 

antifa: Wie sieht die Bilanz der FIR in den letzten drei Jahren aus?

Ulrich Schneider: Ohne Übertreibung kann man unsere Arbeit als sehr erfolgreich bezeichnen. Wichtige Ereignisse waren z.B. die Festveranstaltung zum 60. Gründungsjubiläum im Juli 2011 im Alten Rathaus von Wien oder die Verleihung des Michel Vanderborght Preises im Festsaal des belgischen Parlaments 2013. Großen Eindruck hinterließ auch das internationale Jugendtreffen »Der Zug der Tausend« im Mai 2012 in der Gedenkstätte Auschwitz, das gemeinsam mit dem Institut des Vétérans und der Auschwitz-Stiftung organisiert wurde. Wichtige Beiträge zur Geschichtsarbeit leisteten die Herausgabe der »Landkarte der nazistischen Konzentrationslager und Haftstätten in Mitteleuropa« und die Eröffnung der Ausstellung »Antifaschistischer Widerstandskampf in Europa« im Sommer 2013 im Europaparlament in Brüssel. Beide Projekte wurden ebenfalls mit dem Institut des Vétérans realisiert.

Der neu gewählte Exekutivausschuß der FIR. V.l.n.r in der oberen Reihe: Gregori Touglidis, Heinz Siefritz, Filippo Giuffrida, Piet Schouten, Michail Moiseev, Ulrich Schneider sitzend: Christos Tsintzilonis, Vilmos Hanti, Marcello Basso

Der neu gewählte Exekutivausschuß der FIR. V.l.n.r in der oberen Reihe: Gregori Touglidis, Heinz Siefritz, Filippo Giuffrida, Piet Schouten, Michail Moiseev, Ulrich Schneider
sitzend: Christos Tsintzilonis, Vilmos Hanti, Marcello Basso

antifa: Werden diese Ergebnisse auch wahrgenommen?

Ulrich Schneider: Die FIR und ihre Mitgliedsverbände haben sich in den vergangenen Jahren große Anerkennung erarbeitet. Dies zeigen Begegnungen des FIR-Präsidenten mit den Präsidenten der Republik Zypern, der Tschechischen Republik und mit politischen Repräsentanten anderer Staaten. Auch die Grußschreiben und Grußworte verschiedener Gäste auf dem Kongress unterstrichen die hohe Wertschätzung. Selbst der bulgarische Parlamentspräsident und Vorsitzende der Sozialistischen Fraktion im Europäischen Parlament, Sergei Stanishev, übermittelte eine engagierte Grußbotschaft.

antifa: Welche Schwerpunkte setzte der Kongress für die künftige Politik der FIR?

Ulrich Schneider: Zentrales Thema für die FIR und alle Mitgliedsverbände ist das Anwachsen von Neofaschismus und Rassismus. Unser Präsident, der Ungar Vilmos Hanti, wurde bereits mehrfach Ziel von Angriffen der extremen Rechten. Auch in Griechenland zeigt sich die mörderische Dimension des Neofaschismus. Der Kongress rief deshalb zu internationalen antifaschistischen Initiativen auf. Gegen den offenen Geschichtsrevisionismus und die Rehabilitierung der SS in den baltischen Republiken will die FIR gemeinsam mit antifaschistischen Kräften der Region im Frühjahr 2014 in Riga und Vaiveda demonstrieren. Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg! – das ist auch heute Verpflichtung für die FIR. Daher rief sie alle Friedenskräfte auf, einen drohenden amerikanischen Militärschlag gegen Syrien zu verhindern und sich für eine nichtmilitärische Lösung des Konflikts einzusetzen.

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antifa: Sind die antifaschistischen Veteranenverbände inzwischen nicht doch »Auslaufmodelle«?

Ulrich Schneider: Das wären sie, wenn sie sich nicht für heutige Generationen öffnen würden – doch diesen Schritt haben inzwischen viele Verbände vollzogen. Bemerkenswert ist auch, dass zwei große Verbände zur aktiven Mitarbeit in die FIR zurückgekehrt sind, der tschechische Verband der Freiheitskämpfer und die italienische ANPI. Damit setzt sich die Tendenz der letzten Jahre fort, dass die FIR auch im siebten Jahrzehnt ihres Bestehens als notwendige internationale Dachorganisation ehemaliger Veteranenverbände und heutiger aktiver antifaschistischer Strukturen gesehen wird.

antifa: Der Kongress fand im Land Georgi Dimitroffs statt. Wurde während des Kongresses daran erinnert?

Ulrich Schneider: Die Bulgarische Antifaschistische Union organisierte zum Abschluss eine Exkursion durch Sofia, bei der wir natürlich auch das Grab und das Geburtshaus von Georgi Dimitroff besuchten. Allen Delegierten des FIR-Kongresses war es ein Anliegen, diesen großen Antifaschisten, dessen Auftreten vor dem Leipziger Reichstagsbrandprozess und auf dem VII. Weltkongress der Kommunistischen Internationale unvergessen ist, gemeinsam zu ehren.

»Überflüssig und schädlich«

geschrieben von Christian Rethlaw

21. November 2013

Bürgerrechtsorganisationen fordern die Abschaffung des VS-Geheimdienstes

Das Landeskriminalamt Hamburg wollte Ende der 90er Jahre das Verbot des Neonazi-Netzwerks »Aktionsbüro Nord« erreichen. Der Verfassungsschutz verhinderte das, um seine »Quellen zu schützen«. Diese Verbotsverhinderung wurde jetzt publik, als ein ehemaliger Staatsschützer des LKA Hamburg das Ganze ausplauderte. Auch hier führte, wie schon so oft, die V-Leute-Praxis zum Schutz und Erhalt der Neonazis.

Umso eifriger betätigt sich der Verfassungsschutz gegen links. Aus Niedersachsen wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz jahrelang mehrere Journalisten, eine Grünen-Politikerin und einen Göttinger Anwalt überwachen und bespitzeln ließ.

Als die Journalistin Andrea Röpke, bekannt durch ihre Recherchen über Neonazis, vom Verfassungsschutz Auskunft darüber verlangte, was über sie gespeichert sei, löschte dieser die gespeicherten Daten und erklärte dreist, es gebe nichts Gespeichertes.

So hat sich, allen Beteuerungen zum Trotz, am Wesen des Geheimdienstes Verfassungsschutz grundlegend nichts geändert. Es bleibt dabei, dass dieser Verfassungsschutz mit seinen Geheimdienst-Praktiken und Methoden die Verfassung nicht schützt, sondern vielmehr in Frage stellt.

Das ist auch die Meinung mehrerer bundesdeutscher Bürgerrechtsorganisationen, unter ihnen die Humanistische Union, die Gustav Heinemann-Initiative, die Internationale Liga für Menschenrechte und der Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen.

In einem Aufruf fordern sie die Auflösung der Verfassungsschutzämter. In einem umfangreichen Memorandum begründen sie eingehend diese Forderung und appellieren an die Politiker aller Parteien, nach den jüngsten Geheimdienst-Skandalen endlich durchgreifende Konsequenzen zu ziehen.

Der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz habe sich eindeutig als »überflüssig, schädlich, unkontrollierbar und ineffizient« erwiesen. Dabei handele es sich um permanente und systembedingte Defizite, die allen Versuchen einer Reform trotzen.

Die Bürgerrechtsorganisationen rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, die Forderung nach Abschaffung des Geheimdienstes Verfassungsschutz zu unterstützen.

Till Müller-Heidelberg (Humanistische Union) weist darauf hin, dass bei einer Auflösung der Verfassungsschutz-Ämter keine »Sicherheitslücken« entstünden. »Auch wenn heute immer wieder die Gefahr terroristischer Anschläge beschworen wird – davor schützt uns kein Verfassungsschutz. Für die Abwehr unmittelbar bestehender Gefahren sowie für die Aufklärung solcher Gewalttaten ist allein die Polizei zuständig«.

Müller-Heidelberg verweist auf den jährlich von Bürgerrechtsorganisationen herausgegebenen »Grundrechte-Report«, der die Gefährdungen für Demokratie und Verfassungsordnung bilanziere. Diese gingen überdies überwiegend von staatlichen Stellen und Wirtschaftsunternehmen aus.

»Um Bedrohungen für unsere demokratische Gesellschaft zu erkennen, bedarf es keiner Geheimdienste. Die Experten zivilgesellschaftlicher Gruppen und sozialwissenschaftlicher Forschungen sind den Berichten und Lageeinschätzungen der amtlichen Verfassungsschützer deutlich überlegen, wenn es etwa um Diagnose, Analyse und Früherkennung rassistischer Strukturen oder gewaltorientierter Gefährdungen geht. Und sie kommen ohne Schnüffeleien und unüberprüfbare Verrufserklärungen aus«.

Für Rolf Gössner (Internationale Liga für Menschenrechte) sind die aktuellen Affären um NSU und NSA ein weiterer Beleg dafür, dass Geheimdienste wie der VS strukturell unkontrollierbar sind, skandalträchtig arbeiten und zur Verselbständigung neigen. »Das ist eine große Gefahr für viele Menschen und ihre Bürgerrechte.«

Mit Blick auf die beabsichtigte Stärkung der Kompetenzen des Bundesamtes warnt Gössner: »Das wäre der Grundstein zum nächsten Skandal, wenn der Verfassungsschutz am Ende gestärkt aus dem gewaltigen Desaster, das er selbst angerichtet hat, hervorginge. Ihm sollten schleunigst die nachrichtendienstlichen Mittel und Methoden entzogen werden – damit die Gesinnungskontrolle und das kriminelle V-Leute-Unwesen endlich ein Ende finden.«

Nazis hatten Vorrang

21. November 2013

Ein persönlicher Blick auf die Geschichte der alten Bundesrepublik. Von Ulrich Sander

 

Am 1. April 1947 kam ich zur Schule. Es war die Schule am Bullenhuser Damm in Hamburg. Es wurde gemunkelt, hier im Keller hätten die Nazis kurz vor Kriegsende 20 jüdische Kinder ermordet. Die Lehrer stritten es ab, meine Eltern, aktive Antifaschisten, bestätigten es, denn sie hatten davon in der Zeitung gelesen: Die Mörder stünden vor einem englischen Gericht. Einige wurden hingerichtet, andere blieben straffrei. So Arnold Strippel, Kommandeur der Mordaktion. Als genügend Beweise gegen ihn zusammenkamen, wurde erneut ein Prozess gegen ihn versucht. Aber nun gab es die englische Gerichtsbarkeit nicht mehr. Strippel konnte unmittelbar nichts nachgewiesen werden, er hatte nicht selbst Hand angelegt. So wurde er freigesprochen und bekam für die Untersuchungshaft noch Entschädigung.

Mein Interesse und späteres Engagement für die Aktivitäten der VVN gegen die Wiederbetätigung der Nazis und ihre  »Weiterverwendung« begann sehr früh. Mit den Kameradinnen und Kameraden hielten wir Mahnwachen vor den Häusern von Blutrichtern ab – so Anfang der Sechziger in Hamburg-Bergedorf. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, der wir uns als Geschwister Scholl Jugend verbunden fühlten, war in den Hochzeiten des Kalten Krieges auf Landesebene in Hamburg verboten worden. Das war die Zeit, da ein Ministerialdirektor Roemer im Bundesjustizministerium arbeitete, der 1943 die Vollstreckung des Todesurteils gegen die Geschwister Scholl geleitet hatte. Das war die Zeit, da der Hamburger Gestapo-Mörder und Reichssicherheitshauptamtschef Bruno Streckenbach in Hamburg auf freien Fuß gesetzt wurde und Willi Dusenschön, der KZ-Kommandant von Fuhlsbüttel, dort wo Hübener und seine Freunde eingesperrt waren, wegen  »Mangel an Beweisen« freigesprochen wurde. So gut wir konnten, haben wir über diese Skandale aufgeklärt, mit Flugblättern und Dokumentationen.

 

 1945er vs. 1949er

Kürzlich erschien ein spannendes Buch:  »Staatsschutz in Westdeutschland« von Dominik Rigoll (Göttingen 2013). Wer das  »Braunbuch« aus der DDR (1965) und das  »Weißbuch« der VVN (1960/neu 2004) nicht mehr hat, der kaufe sich dies Buch. Meine These:  »Nazis haben Vorrang vor ihren Opfern« wird darin bestätigt. Der Autor berichtet, wie die Nazis nach dem 8. Mai 1945 Berufsverbote bekamen, verurteilt wurden, ausgeschaltet wurden, weil nun die 45er dran waren. Und er berichtet, wie diese 45er ab Gründung der Bundesrepublik wieder verfolgt wurden, mit Berufsverboten und Bestrafungen überzogen wurden. Denn nun waren die 49er dran. Doch die 45er gaben niemals auf, bis heute nicht.

Das Blitzgesetz von 1951 entschied antitotalitär: Rechtsextremisten sind gleich Linksextremisten, aber Rechte sind gleicher. Es wurde schon 1950 von Kanzler Adenauer und seinem hohen Staatsbeamten in NSDAP- und CDU-Zeiten Hans Globke eine Liste der Extremisten aufgestellt mit einem Dutzend linken Organisationen und zwei rechten, und wer ihnen angehörte, musste aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden. Die linken Organisationen, so die KPD, aber in einigen Ländern auch die VVN-BdA und überall die FDJ, wurden verboten. Wer dem Verbot zuwider handelte, wurde eingesperrt. Da hatten es die Nazis besser. Sie orientierten sich nicht auf die Sozialistische Reichspartei, die auch verboten wurde. Sie brauchten keine Partei, keine Organisation. Ihre Organisation war der Staat. Tausende Nazis wurden als Beamte wieder eingestellt. Und von diesen Positionen aus konnten sie fortsetzen, womit sie 1945 aufhören mussten. Nein, sie sperrten ihre Gegner nicht ins KZ und erschlugen sie nicht. Aber sie betrieben Rufmord, vernichteten Existenzen, sperrten rund 10.000 Linke ein. Selbst dort, wo eine linke Organisation nicht verboten war, wie im Falle der DKP ab 1969, wurden ihre Mitglieder doch so behandelt, als seien sie Teil einer verfassungswidrigen Partei – wo es ging, wurden sie aus den Ämtern entlassen und erhielten Berufsverbot.

3. Juli 1979: Bei der Debatte um die Verjährung von Naziverbrechen protestieren Mitglieder der VVN-BdA in ihrer ehemaligen Häftlingskleidung auf der Zuschauertribüne des Bundestages

3. Juli 1979: Bei der Debatte um die Verjährung von Naziverbrechen protestieren Mitglieder der VVN-BdA in ihrer ehemaligen Häftlingskleidung auf der Zuschauertribüne des Bundestages

Doch der Widerstand dagegen hielt an. Das 131er Gesetz von 1951 bestimmte, dass Nazis die 1945 zurückgestuft oder aus dem Dienst entfernt wurden, nun  »aus sozialen Gründen« wieder in den Dienst zurückkehren konnten. Wer  ab 1945 Entschädigung für erlittene Verfolgung bekommen hatte, sah sich bald – z. B. wenn er weiter als Kommunist aktiv blieb – seiner Rente beraubt; viele mussten sie gar zurückzahlen. Für Nazis gab es Pensionen, für ihre Opfer nicht. Wer als Ausländer der SS angehörte, galt laut einer Hitler-Verordnung als Deutscher und bekam, so er kriegsbeschädigt war, eine Rente. Wer ein Deserteur war, bekam – vor 1998 – keine Entschädigung. Seine Witwe war – bis 1991 – keine Kriegerwitwe, die wie die anderen Geld bekam. Wer im Strafbataillon war, bekam – bis 1998 – auch nichts. Wer aber z.B. bei den Nazis Richter war, doch nach dem Kriegsende nicht mehr, der bekam seine Pension weiterbezahlt, als hätte er die Karriere ungebrochen fortgesetzt und wäre möglicherweise sogar noch aufgestiegen. Die Witwe des Präsidenten des Volksberichtshofes Freisler bekam eine Witwenrente in der Höhe der angeblich möglichen Pensionsprogression ihres verblichenen Mördergatten.

Die Enthüllungen über die hohen Pensionen, derer sich die Nazis erfreuen durften, standen lange im Mittelpunkt der Aktivitäten der VVN. Die angegriffenen Beamten und Offiziere und ihre Schutzherren, wie Franz Josef Strauß, schäumten vor Wut. Sie verboten zeitweise die antifaschistische Zeitung  »Die Tat« und versuchten die Verbreitung des  »Weißbuch – in Sachen Demokratie« mit seinen konkreten Enthüllungen einzuschränken. Die so bedrängten Antifaschisten beriefen sich auf die Grundrechte und das Grundgesetz. So kam es vor, dass dann, wenn bei einem politisch verdächtigen Linken bei einer Hausdurchsuchung ein Exemplar des Grundgesetzes gefunden wurde, diese Tatsache bis in Anklageschriften vordrang.

 

Der Militarismus von vor 1945 siegte über den Antimilitarismus von 1945

Aktionen gegen die Remilitarisierung, für Abrüstung und die Aufklärung über Kriegspläne standen im Mittelpunkt der Tätigkeit der Antifaschisten. Die westlichen Alliierten, vor allem die USA, wollten seit Beginn der 50er Jahre wieder deutsche Streitkräfte an ihrer Seite wissen, um sie im Kampf gegen den Bolschewismus einsetzen zu können. Führende Nazigeneräle stellten einen Plan für den Aufbau der Bundeswehr auf. Doch sie stellten eine Bedingung: Wir machen nur mit, wenn die Bestrafung von Wehrmachts- und SS-Leuten aufhört, ihre Ehre wiederhergestellt wird und ihre Versorgung sichergestellt wird. Und so geschah es. Die Zahl der mutmaßlichen Massenmörder, die in der Bundeswehr unterkamen, belief sich auf rund eintausend. Nicht einer von ihnen kam vor Gericht. Als mit dem Massaker des Obersten Georg Klein am Kundus der erste Massenmord der  »neuen Wehrmacht«, so nannten sie die Bundeswehr zunächst, zu verzeichnen war, da wurde der Täter nicht etwa bestraft, sondern zum General befördert. Sprecher einer großen Soldatenlobby hatten schon vorher dagegen protestiert, dass wir Antifaschisten z.B. die Mörder aus der Gebirgstruppe mit Demonstrationen noch im letzten Jahrzehnt entlarvten und eine Bestrafung forderten. Erklärt wurde, die Soldaten würden verunsichert, wenn  »Überreaktionen« bestraft würde, wie sie nun mal vorkommen könnten und auch bei den Amis vorkämen.

 

 Verjährung der Morde. Oder doch nicht?

Nachdem die Alliierten den  Deutschen die Rechtshoheit übertragen hatten, geschah lange Zeit nichts. Keine Verurteilung von Naziverbrechern, oder doch nur wenige. Irgendwann hieß es: die Morde sind verjährt. Dagegen richteten sich die Aktionen der VVN über lange Jahre. Sie wurden durch das antifaschistische Wirken ihrer Kameraden im Ausland unterstützt. Unzählige große Demonstrationen und kleinere Aktionen fanden statt. Als dann die endgültige Verjährung heranreifte, steigerten Antifaschisten in aller Welt ihren Protest. Die Festlegung  »Mord verjährt nie« aus dem Jahr 1979 war der größte Sieg der Antifaschisten, der 45er Opfer über die 49er  Täter seit Gründung der Republik.

 

Verbot der KPD

Das Verbot der KPD von 1956 gilt noch heute. Dass die DKP entstand und sich hielt, ist eine demokratische Errungenschaft. Gegen das KPD-Verbotsurteil anzugehen, wie es die VVN tat, bleibt bis heute ein demokratischer Auftrag. Ab 1972 gab es Berufsverbote gegen die Kommunisten und andere Linke. Formuliert wurden die entsprechenden Verordnungen durch alte Nazis. Diese widersetzten sich sogar den Anordnungen von Ministern, wenn diese vermeintlich nicht rigoros genug gegen jene vorgingen, die Anlass zu  »Zweifeln« an der Verfassungstreue« boten.

Sogar die VVN wurde in manchen Bundesländern für Jahre verboten. Als die Adenauerregierung darauf drängte, die bundesweite Organisation der VVN zu verbieten, wehrte diese sich, indem sie eine Dokumentation über die Nazivergangenheit der zuständigen Verwaltungsrichter vorlegte. Aufgrund internationalen Aufsehens wurde der Prozess gegen die VVN vertagt – und bis heute nicht wieder aufgenommen.

Wofür wir immer stritten, wird nun doch noch wahr: Jetzt werden neue Verfahren gegen alte Täter angestrengt. Doch das beseitigt das alte Unrecht nicht. Vor allem werden immer noch nicht jene belangt, die für Strafbefreiung und hohe Pensionen für Nazis in all den Jahrzehnten sorgten. Sie sie schulten eine Generation von Geheimdienstlern und Polizisten, die sich nicht vorstellen konnten und wollten, dass es einen terroristischen Nationalsozialistischen Untergrund gibt. Sie sahen das Übel nur links und ließen rechts alle Blumen blühen. Und deshalb ist es richtig, die Prozesse gegen Nazitäter auch heute noch zu führen. Was wir dafür leisten konnten, haben wir beigetragen: Dokumentationen wurden herausgegeben und Zeitzeugen sprachen auf unzähligen Veranstaltungen.

Der Schwur von Buchenwald für die Ausrottung des Nazismus mit seiner Wurzel und der Artikel 139 GG über den Fortbestand der antinazistischen Rechtssprechung von nach 1945, sie gelten weiter.

Dafür müssen immer neue Mitstreiter nachrücken.  »Das sind wir unseren gemordeten Kameraden und ihren Angehörigen schuldig«, heißt es im Schwur von Buchenwald.

 

»Statistik über NS-Prozesse«

geschrieben von Thomas Willms und Paul Zimansky

21. November 2013

Die Geschichte einer Hintergrund-Publikation der VVN

 

Es wirkt zunächst wie eine persönliche Notiz. Ein weißes Blatt Papier beschrieben mit einem blauen Stift; die Überschrift:  »Statistik über NS-Prozesse 1965«. Ein paar Blätter, auf denen handschriftlich Orte, Namen, Daten und Ergänzungen notiert wurden, befinden sich, geklammert und chronologisch geordnet, hinter dem weißen Deckblatt.

Ausgabe 1/1970

Ausgabe 1/1970

Ein Schema ist bereits zu erkennen: Links stehen die Prozessorte, in der Mitte die Namen der Angeklagten und rechts Notizen zur verbrecherischen Tätigkeit bzw. einem markanten Ort des Verbrechens oder eine Gruppenzugehörigkeit.  »Sobibor«,  »Gestapo« – Schlüsselbegriffe mit denen man sofort etwas verbinden kann. An den Blättern wurde immer wieder gearbeitet, denn man kann sehen, dass Ergänzungen sowie Datierungen mit Rot nachgetragen wurden.

»Statistik über NS-Prozesse 1967« lautet die nächste Überschrift. Es ist eine Auflistung von NS-Prozessen in der Bundesrepublik Deutschland aus den Jahren 1966 und 1967. Ein ähnliches Schema: Auf der linken Seite stehen die Prozessorte, gefolgt von detaillierten Datierungen, daneben markante Orte und Begriffe der Verbrechen und auf der rechten Seite die Anzahl der Beschuldigten. Es sind bereits Monatsberichte mit Tabellen, in denen fortlaufend Ergänzungen vorgenommen worden sind.

Ab November 1967 kam eine Schreibmaschine zum Einsatz. Ergänzungen wurden weiter per Hand eingetragen. Unterschiedliche Schriften und Schreib-utensilien lassen darauf schließen, dass mehrere beteiligt gewesen sein müssen.

1968 nahmen die Angaben zu. Beginnend mit dem Januar wurde ein Großteil der Fälle vom letzten Stand (Dezember 1967) übernommen. Von Monat zu Monat wurden per Hand Fälle hinzu gefügt, die im Nachhinein bekannt wurden. Einige wurden durchgestrichen und/oder abgehakt. Wichtig hierbei: ist ein Prozess beendet, wurde er im nächsten Monat nicht mehr aufgeschrieben.

Es wurde begonnen, die Beschuldigten aller immer noch laufenden Prozesse eines Monats zu zählen. Auffallend ist die Verwendung unterschiedlichsten Papiers.

Ab dem Monatsbericht Oktober 1968 werden die Angaben konkreter, wie beispielsweise:  »Tötung v. 1400 Geisteskrank. aus den Heilanst. Stralsund, Trptow, Uckermünde u. Lauenburg, Kurt Eimann«

Man fragt sich mittlerweile: Wer waren eigentlich die Beschuldigten? Welche Funktionen hatten sie inne? Welche genauen Tatvorwürfe wurden ihnen gemacht?

In einem sechsblättrigen Dokument wird zum ersten Mal jeder noch offene Prozess mit zahlreichen Informationen versehen. Man findet im Wesentlichen folgende Punkte: Tatvorwürfe, ehemalige Funktionen/Positionen der Angeklagten, Tatzeitraum, Vorsitzende des Verfahrens und die Anklagevertreter.

Der Bericht für April’69  enthält mehrere Ausführungen der neuen und alten, noch nicht abgeschlossenen Prozesse. Es folgt das vorherige, ausführliche Dokument über die einzelnen, noch laufenden Prozesse (diesmal auf weißem Papier). Es werden dort Ergänzungen in roter Farbe vorgenommen. Vermehrt liest man  »Freispruch« oder  »Urteil am…«

Beispiele:  »Zwei der vier Beschuldigten (Essig und Scheufele) sind am 21.05.1969 freigesprochen worden. Das Verfahren gegen Balhorn wurde bereits vor längerer Zeit wegen  ›gesundheitlichen Gründen‹ vom Gericht abgetrennt. Das Verfahren gegen den Hauptschuldigen Wollschläger läuft noch.« Darunter steht: »Bochum: Das Verfahren endete am 8.5.1969 mit einem Freispruch für den Angeklagten Hauptmann der Wehrmacht, Helmut Streubel.«. »Berlin(W): Gegen 7 von insgesamt 9 Angeklagten im RSHA-Prozeß in Westberlin hat das Gericht wegen bereits eingetretener Verjährung, (§50, Abs. 2) das Verfahren eingestellt. (…)«

Bei einem weiteren Prozess in Hagen (Zweiter Revisionsprozess wegen Tötung von poln. Intell.) heisst es u.a.:  »(…)Verfahren gegen den Angeklagten Franz Lampe  »vorerst ausgesetzt.« (…)Auch dieses Gericht bezieht sich auf den Verjährungs-§ 50, Abs. 2.«

Eine letzte Information auf dem zweiten Blatt:  »Zahl der anstelligen Verfahren im Monat Mai: 14«.  »Zahl der Beschuldigten: 38«

Auf dem dritten Blatt stehen drei neue Fälle niedergeschrieben und eine interessante Information, die etwas über den Verteiler verrät. Die Statistik ging demnach an die Redaktionen der Wochenzeitung »die tat« (Frankfurt/M.), des  »Widerstandskämpfers« (Wien), die  »Stimme des Widerstands« (Frankfurt/M.), die Hlas Revoluce (Prag) und die Organisation ZBOWID (Warschau).

»Statistik über NS-Prozesse Juli 1969« – Dieser Bericht ist anders als alle vorherigen! Beginnend mit einem Inhaltsverzeichnis und einem Zwischenbericht über die Verurteilungen im Monat Juli:  »Im Monat Juli waren 14 NS-Prozesse anhängig mit insgesamt 41 Angeklagten. 5 NS-Prozesse mit 12 Beschuldigten gingen im gleichen Monat zu Ende. Von den 12 Beschuldigten wurden verurteilt: 4 zu lebenslänglich, 3 zu Zuchthaus, 2 mit Freispruch, 1 wegen Erkrankung abgetrennt, 1 wegen Verjährung eingestellt und 1 Beschuldigter verstarb während des Prozesses«. Die Urheberschaft wird erstmals deutlich gemacht: Zusammengestellt:  »Präsidium der VVN –Referat NS-Verbrechen« heißt es auf dem Deckblatt.

Verstörende Details werden genannt, so zum  »Revisionsprozess KZ-Dautmergen, Beschuldigte:  Beginn 25. Februar 1969 in Ulm«. Dort heisst es u.a.:  »In einem Fall wurde mit einem Neugeborenen experimentiert, um herauszubekommen, wie lange ein Säugling ohne Nahrung am Leben bleibt.«

Verantwortlicher Redakteur Karl Sauer

Verantwortlicher Redakteur Karl Sauer

Eine Zeugin erklärte auf die Frage, ob sie nach Deutschland fahren wolle um auszusagen:  »Wenn, dann nur mit einer Atombombe. So, wie die Juden mit Stumpf und Stiel ausgerottet wurden, müssen auch die Deutschen ausgerottet werden.«

Ab August’69 wird unterschieden nach Revisionsverhandlungen, neuen Verfahren bis Ende 1969, voraussichtlichen Verfahren 1970 und eingestellten Verfahren – Anlagen kommen hinzu. Zahlreiche Eindrücke von den Prozessen, Schilderungen von Zeugen und Berichte über die zahlreichen Beschuldigten schlagen dem Leser auf den Magen.

Endlich, im Januar 1970, kommt ein Deckblatt hinzu. Oben links das Logo der VVN und die große Überschrift  »Statistik über NS-Prozesse«, eingeschlossen von zwei großen braunen Balken. Als Herausgeber wird das Präsidium genannt und auch der Name des Verantwortlichen Karl Sauer.

Damit war eine Publikation entstanden, die sich ausschließlich der Beobachtung von NS-Prozessen in der Bundesrepublik Deutschland widmete. Sie erbrachte folgende Leistungen:

– eine umfangreiche Berichterstattung über laufende sowie neue Verfahren gegen ehemalige NS-Verbrecher

– Herstellung eines Überblick

– Verdeutlichung, teils bis ins Detail, welche Verbrechen begangen worden sind

Doch ist die  »Statistik« überhaupt eine Zeitschrift gewesen? Sie hatte keinen Verkaufspreis und es gibt keine Abo-Informationen und erst ab 1982 eine ISSN-Nummer. Der Rechenschaftsbericht zum Bundeskongress 1975 weist auf die Intentionen der Herausgeber hin. 160 Exemplare würden monatlich versandt, so an Verfolgtenverbände im In- und Ausland sowie nahe stehende Zeitungen und Jugendorganisationen, Lagergemeinschaften, Institutionen, Archive und Bibliotheken sowie Fachschaften an Universitäten, Historiker aus Haifa und Warschau, Kriegsverbrecherkommissionen in Osteuropa und Juristen. Auffallend ist der internationale Zuschnitt. Ein großer Teil ging in 14 andere Staaten.

Dass es die  »Statistik« gegeben hat, ist heute weitgehend unbekannt. Trotzdem findet man sie in wichtigen Bibliotheken der Welt.

Ausgabe 10-12/1984

Ausgabe 10-12/1984

Für diese wenigen Exemplare wurde ein unerhörter Rechercheaufwand betrieben, der umso höher zu bewerten ist, wenn man bedenkt, dass es weder Computer noch Internet gab. Was trieb die Autoren an? Man darf annehmen, dass die Statistik im Wesentlichen von Karl Sauer erstellt wurde. Sauer beschrieb sich selbst in einem Lebenslauf (Archiv der VVN-BdA Baden-Württemberg) als in Österreich geborenes Arbeiterkind. Er wuchs in der Tschechoslowakei auf und wurde früh in sozialdemokratischen Organisationen aktiv. 1937 trat er mit 21 Jahren in die Internationalen Brigaden ein, in denen er bis zum Ende des Bürgerkriegs kämpfte. Mit deren Auflösung begann sein langer Leidensweg durch französische Internierungslager und das KZ Sachsenhausen. Befreit wurde er auf dem Todesmarsch am 3. Mai bei Schwerin. Sauer schrieb in seinem Lebenslauf weniger über das KZ als über die – glückliche – Zeit in der SP-Kinderorganisation. Und doch kann man die Akribie seiner Arbeit, von der heute noch mehrere hundert Ordner zeugen, die die Grundlage für die  »Statistik« boten, vor diesem Hintergrund besser verstehen. Die Täter kamen, selbst wenn sie vor Gericht kamen, weitgehend davon. Wenigstens das sollte dokumentiert werden. Wenigstens davon sollte berichtet werden und sei es nur im Ausland.

Verschiedene Zitate auf dem Deckblatt machen es deutlich. 1984 wurde Jean Améry zitiert:  »Unversöhnlichkeit mit den Mördern, die vielleicht noch unter uns sind, und den anderen, die nur noch als scheußliche Erinnerungsbilder gespenstisch vor uns stehen, ist das höchste moralische Gebot, die einzig zulässige geschichtliche Meisterung dessen, was da der Wider-Mensch veranstaltete.«

Sauer erlebte im Januar 1977 noch das Erschienen seiner umfassende Dokumentation  »Die Verbrechen der Waffen-SS«. Diese fand große Beachtung bei engagierten Rundfunk-, Presse und Fernsehjournalisten. Unter ihnen befanden sich z.B. Journalisten von  BBC-London, dem Rundfunk der DDR aber auch von  »Spiegel« und  »Stern.«

Sauer starb 1977 und fortan zeichnete der Generalsekretär Hans Jennes verantwortlich. Die konkrete Arbeit wird vor allem von Helmut Stein fortgesetzt worden sein.

Die Statistik wurde mit gleicher Struktur von 1970 bis 1984 herausgegeben. Der Ausgabezyklus verlängert sich im Jahr 1984, am Ende des Jahres wurde sie kommentarlos eingestellt. In der eigenen Zählung war dies der 19. Jahrgang, die handschriftlichen Statistiken wurden also mitgezählt.

Gab es nichts mehr zu berichten? Spielten finanzielle und organisatorische Fragen eine Rolle?

Was bleibt, ist eine beachtliche Fülle von (Hinter-grund)Informationen, Dokumenten und Schilderungen der Verhandlungen und statistische Angaben. Wie weit dieser Hintergrunddienst die Justiz, Medienberichte und politisch Prozesse beeinflusst hat, muss die Wissenschaft noch erforschen. Das Bundesarchiv der VVN-BdA kann dafür genutzt werden.

Realisierung eines Traums

geschrieben von Hans Canjé, Berlin

21. November 2013

Ein Vorschlag für antifa-Leser

 

Der Traum war haften geblieben: Ein Bekannter erzählte mir, dass er in Erinnerung an einen in diesem Jahre verstorbenen Kameraden beschlossen habe, die Patenschaft für ein Jahresabonnement der antifa zu übernehmen. Der Redaktion solle die Auswahl des Beziehers überlassen bleiben. Eine gute und nachahmenswerte (Traum-)Idee finde ich. Da wir am 3. November 2014 des 100. Geburtstages des langjährigen Vorsitzenden und Ehrenvorsitzenden der VVN-BdA Kurt Goldstein, deutscher Kommunist, Spanienkämpfer, Auschwitz- und Buchenwaldhäftling, gedenken, werde ich in Erinnerung an diesen großartigen Menschen, beginnend mit der November/Dezember-Ausgabe 2013, die Patenschaft für drei Jahresabonnements der antifa übernehmen. Vielleicht finde ich Nachahmer; es täte der Zeitschrift gut, wenn sie weitere Verbreitung findet. Eine Patenschaft also in Abwandlung eines Brecht-Zitats: »So ehren wir unseren unvergessenen Kurt Goldstein, indem wir der antifa nutzen.«

Erfolgreich verheimlicht

geschrieben von Jürgen Böhmer, Hannover

21. November 2013

Die Rolle von Deutscher Bank und Dresdner Bank im Faschismus

 

1946/47 ermittelte die Militärregierung der Vereinigten Staaten für Deutschland gegen die Deutsche Bank. Diese sog. OMGUS-Berichte erschienen, übersetzt und bearbeitet von der Dokumentationsstelle zur NS-Politik Hamburg, in der Reihe »Die andere Bibliothek«. Nachdem das Thema erfolgreich 65 Jahre verdrängt wurde, halte ich es für dringlich erforderlich, diejenigen Menschen, die es wissen wollen, darauf hinzuweisen, was Deutsche Bank und Dresdner Bank von 1933 bis 1945  getan haben. Warum sind die OMGUS-Berichte zwar erschienen, doch niemand hat das weiterverfolgt, und weshalb tat man es nicht? Warum konnten die beiden Banken nach dem Krieg ungestört ihre Geschäfte fortsetzen?

Die beiden OMGUS-Berichte sind keine Märchenbücher oder Romane sondern Tatsachenberichte, denen wenigstens Antifaschisten Aufmerksamkeit schenken sollten. Nur so kann jeder für sich Konsequenzen ziehe, inzwischen ist ja auch die Postbank Teil der Deutschen Bank. Oder geht Bequemlichkeit vor einen Bank/Kontowechsel?

»Liza ruft!« hieß die Parole

geschrieben von Christian Carlsen

21. November 2013

Dokumentarfilm über eine litauisch-jüdische Partisanin

 

Fania Joheles-Brancovskaja wurde am 22. Mai 1922 in Kaunas geboren, das Hauptstadt Litauens war, seitdem Polen Vilnius (polnisch: Wilno) annektiert hatte. Weil der Vater Benjamin Joheles als polnischer Staatsbürger diskriminiert wurde, zog er mit seiner Frau Rochel und den Töchtern Fania und Riwa 1927 nach Vilnius.

Fania Joheles-Brancovskaja im Gespräch mit dem Autor

Fania Joheles-Brancovskaja im Gespräch mit dem Autor

Die Stadt, die auf Jiddisch Wilne heißt, war nach Warschau das Zentrum des osteuropäischen Judentums und galt als »Jerusalem Litauens«. Die über 70 000 »Litwakes«, wie sich die litauischen Juden wegen ihres jiddischen Dialekts nennen, stellten ein Drittel der Einwohnerschaft. Ihre Geschlossenheit und ihr Dasein im Schatten des litauisch-polnischen Konflikts schützten die Gemeinde vor dem Antisemitismus, der in Polen grassierte. Fania erinnert sich an eine glückliche Kindheit in einem Elternhaus, das nicht religiös war, aber geprägt von »Jiddischkeit«.

Die ökonomische Situation der Familie besserte sich, als der Vater, ein Techniker, ein Elektrogeschäft in die Pylimo-Strasse eröffnet, über dem die Familie fortan auch wohnte. Fania besuchte eine jiddische Schule, Polnisch wurde ihre erste Fremdsprache. Wie viele Jugendliche engagierte sie sich politisch. Es gab Zionisten, Bundisten und Kommunisten und eine Selbstschutzgruppe, die antisemitische Schlägertrupps in Schach hielt.

Im Anschluss an den Hitler-Stalin-Pakt fiel Vilnius 1939 wieder an Litauen. Fania ging nach Weißrussland, um Lehrerin zu werden. Sie lernte Russisch und wurde Komsomol-Mitglied. Im Frühling 1941 kehrte sie nach Litauen zurück, das inzwischen von der Sowjetunion annektiert worden war.

Am 22. Juni 1941 fiel die Wehrmacht in Litauen ein, und die »Einsatzgruppen« begannen mit der Vernichtung des litauischen Judentums. Litauische Nationalisten erwiesen sich oft als willige Helfer. Fania und ihr Vater versuchten, in die Sowjetunion zu fliehen, doch wurden sie vom deutschen Vormarsch überrollt und kehrten nach Vilnius zurück, wo das Einsatzkommando 3 zu wüten begann. Zu den ersten Opfern gehören Fanias Großeltern, die im nahen Paneriai (deutsch: Ponar) erschossen werden.

Am frühen Morgen des 1. September 1941 wurde Fania mit ihrer Familie in das Ghetto getrieben, das die deutschen Besatzer in einem jüdischen Viertel der Altstadt eingerichtet hatten. Dort mussten sie sich zwei Zimmer mit einem Dutzend Menschen teilen. Weil der Vater einen »Arbeitsschein« besaß, blieb die Familie vor den deutschen Mordaktionen verschont, in deren Folge Ende 1941 keine 15 000 Wilnaer Juden mehr am Leben waren.

Fania selbst musste für die Deutschen putzen, stricken, Strohschuhe flechten. Freundschaften und ein beeindruckendes kulturelles Leben machten die schrecklichen Bedingungen erträglicher. 1942 schloss sich die 20-Jährige der »Fareinikten Partisaner Organisatzije« (FPO) an, einem breiten Bündnis politischer Jugendgruppen. Während Arbeitskräftemangel die Deutschen dazu anhielt, bis Juli 1943 keine größeren Vernichtungsaktionen durchzuführen, bereitete die FPO einen Aufstand vor. Die Mobilisierungsparole war »Liza ruft!«. Fania agitierte, schmuggelte Lebensmittel und wirkte als Kurierin.

Im Juli 1943 ließ die FPO-Führung den Aufstandsplan fallen und wies alle Mitglieder an, sich der sowjetischen Partisanenbewegung anzuschließen, die in den Wäldern östlich und südlich der Stadt operierte. Zuvor nahm Fania Abschied von ihrer Familie, ohne zu ahnen, dass sie diese nie wieder sehen sollte. Die FPO-Angehörigen bildeten teils eine eigene Formation, zum Teil gingen sie in sowjetischen Einheiten auf. Fania erinnert, der gemeinsame Kampf gegen ihre Peiniger habe sie erstmals wieder spüren lassen, ein Mensch zu sein. Gleichwohl blieb der Alltag Überlebenskampf. Die Ressourcen waren knapp. Die Deutschen unternahmen oft Strafexpeditionen, und Teile der Landbevölkerung standen den Partisanen feindlich gegenüber.

Im Juli 1944 beteiligte sich Fania an der Befreiung ihrer Heimatstadt. Nur einige wenige Juden hatten in Verstecken überlebt, einige hundert sollten später zurückkehren. Von ihnen erfuhr Fania vom Schicksal ihrer Liebsten.

Dennoch blieb Fania Brancovskaja-Joheles in ihrer Heimat und beteiligte sich mit ihrem Ehemann Mikhail, den sie im Widerstand kennengelernt hatte, am Wiederaufbau Litauens. Nach dem Tod Mikhails und dem Zusammenbruch der Sowjetunion wurde ihr die Erinnerung an die Vernichtung der Wilnaer Juden und die Würdigung des Widerstands zur Lebensaufgabe.

Unermüdlich führt die heute 91-Jährige Interessierte zu den historischen Stätten, betreut das kleine Jiddische Institut und hilft bedürftigen Gemeindemitgliedern. Brachte ihr das im westlichen Ausland Anerkennung, geriet sie in ihrer Heimat in das Visier revisionistischer Antisemiten. 2008 begann die Staatsanwaltschaft gar, wegen »Kriegsverbrechen«  gegen sie zu ermitteln.

Gefragt, woher sie die Kraft für ihren Kampf nehme, sagte sie einmal: »Das tu‘ ich für die, was liegen tot in Ponar. Die können sich nicht stellen, die können nicht erzählen, was ihnen geschehen ist. In Jiddisch sagt man: ›So lang die Fieß tragen.‹ Das ist meine Pflicht.«

Geehrt und gedemütigt

geschrieben von Jürgen Weber

21. November 2013

Stuttgarter Friedenspreis für Überlebende des Massakers von Sant’ Anna

 

Am 10. November wird auf der Friedensgala im Stuttgarter Theaterhaus der mit 5.000 Euro dotierte »Stuttgarter Friedenspreis« an Enio Mancini und Enrico Pieri überreicht. Der Preis wird vom Stuttgarter Bürgerprojekt »Die AnStifter« seit 2003 jährlich an Personen oder Projekte verliehen, die sich »in besonderer Weise für Frieden, Gerechtigkeit und eine solidarische Welt« engagieren. 2012 ging der Preis an das Projekt »Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!«

Enrico Pieri bei der Übergabe der Beschwerde vor der Türe bei der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart.

Enrico Pieri bei der Übergabe der Beschwerde vor der Türe bei der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart.

Die beiden Überlebenden des NS-Massakers im italienischen Sant’ Anna di Stazzema setzen sich seit Jahren für die juristische Aufarbeitung des Verbrechens und für internationale Verständigung ein. »Wir freuen uns sehr über den Friedenspreis der AnStifter, den wir stellvertretend für Sant’ Anna di Stazzema entgegennehmen », erklären Enio Mancini und Enrico Pieri.« Dieser Preis bestärkt uns in der Fortsetzung unserer Arbeit gegen das Vergessen und für die juristische Aufarbeitung des Massakers von 1944 in unserem Heimatort. Er ist auch ein ermutigendes Zeichen für unsere gemeinsamen Bemühungen um ein friedliches, vereintes Europa. Wir glauben, dass die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit die Voraussetzung für eine echte Versöhnung ist. Deshalb werden wir weiter versuchen, auch in der deutschen Justiz für Wahrheit und Gerechtigkeit einzutreten«, so erklären Pieri und Mancini, die das Massaker als Kinder überlebt haben.

Einen letzten Rückschlag in der juristischen Aufarbeitung erlebte der Kläger Enrico Pieri im Mai diesen Jahres. Die Beschwerde seiner Hamburger Rechtsanwältin Gabriele Heinecke gegen die Einstellung durch den Stuttgarter Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler wies die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ab und bestätigte die Entscheidung erneut. Ein »hinreichend gerechtfertigter Tatverdacht« gegen die Beschuldigten ließe sich nicht begründen. Die deutschen ehemaligen SS-Soldaten sind allerdings seit 2008 in Italien durch alle Instanzen rechtmäßig verurteilte Mörder und mit europäischem Haftbefehl gesucht. Deutschland lieferte sie dennoch nicht an Italien aus. Die Justiz hierzulande sieht nun nicht einmal einen Tatverdacht, der sich ausreichend begründen ließe. Die Haltung der Generalstaatsanwaltschaft änderte auch ein neues Gutachten des Historikers Carlo Gentile nicht, der die Begründung Häußlers in wesentlichen Punkten widerlegte.

Enrico Pieri, der am 10. November mit einer kleinen Delegation aus Sant’ Anna di Stazzema den Friedenspreis entgegennehmen wird, erinnert sich nicht gerne an seinen letzten Besuch in Stuttgart. Er war im Januar diesen Jahres eigens aus der Toskana angereist, um seine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft abzugeben. Es wäre besser, so Pieri, wenn der Jurist dem Menschen, über dessen Fall er entscheidet, in die Augen sehen könnte. Dazu kam es nicht. Der Staatsanwalt lies nur die Anwältin zum Termin zu und Enrico Pieri wurde in diesem Verfahren abermals gedemütigt.

Juristisch bliebe jetzt nur noch die Möglichkeit eines »Klageerzwingungsverfahrens«, so Gabriele Heinecke. Zuständig ist das Landgericht Karlsruhe. Die Anwältin verfolgt diesen letzten Weg, sieht allerdings kaum mehr die Möglichkeit eines Verfahrens. Von den anfangs der Ermittlungen 17 Beschuldigten leben gerade noch eine Handvoll und diese sind teilweise weit über 90 Jahre alt. Im August 2014 jährt sich das grauenhafte Verbrechen zum 70. Mal. In Deutschland wird es wohl ungesühnt bleiben.

Selbstgerechte Heuchelei

geschrieben von Heike Schrader

21. November 2013

Der griechische Staat und die Mörderbande Chrysi Avgi

 

Es brauchte den Mord an einem »echten Griechen«, bevor der Staatsapparat tätig wurde. Nun aber sitzen der Generalsekretär und Fraktionsvorsitzende der neofaschistischen Chrysi Avgi (Goldene Morgendämmerung), Nikos Michaloliakos, sein Parlamentskollege Giannis Lagos und eine Reihe Parteifunktionäre in Untersuchungshaft. Ebenso der ausführende Täter, der in der griechischen Hafenstadt Piräus in der Nacht zum 18. September den 34jährigen Antifaschisten und Rapper Pavlos Fyssas mit Messerstichen in Herz und Bauch ermordet hat.

Gedenkanzeige für den ermordeten Antifaschisten und Rapper Pavlos Fyssas.

Gedenkanzeige für den ermordeten Antifaschisten und Rapper Pavlos Fyssas.

Seitdem überschlagen sich Starjournalisten und (Spitzen-) Politiker mit Bekenntnissen zum aktiven Antifaschismus. Und fallen aus allen Wolken, wenn täglich »neue« Informationen über die Gräueltaten und paramilitärischen Strukturen der Nazibande bekannt werden, weil immer mehr ehemalige und aktive Mitglieder der Chrysi Avgi die Chance nutzen, sich mit Aussagen vor dem ermittelnden Richter ins Zeugenschutzprogramm zu flüchten und damit auch die Gefahr zu minimieren, wegen einer eventuellen eigenen Beteiligung an früheren Angriffen gegen Migranten, Linke, Homosexuelle oder schlicht Andersdenkende zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Es ist schon einigermaßen widerlich, mitanzusehen, wie Chefkommentatoren der meinungsbildenden privaten Fernsehkanäle nun die selben Neofaschisten (vor-)verurteilen, die sie bis vor dem Mord an Fyssas noch als authentische, wenn auch etwas extreme Stimme des Volkes in ihren Nachrichtensendungen und Talkshows hofierten. So als hätten die Experten für Informationsbeschaffung und Verarbeitung nicht gewusst, was sie taten, als sie die zahlreichen, mit Toten und Verletzten endenden Angriffe der neofaschistischen Schlägerbanden auf Migranten verschwiegen oder die These von Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Ausländerbanden verbreiteten. Die jetzt im Brustton der selbstgerechten Überzeugung von der Überlegenheit des Rechtsstaates schwafeln, wenn Untersuchungen in Polizeirevieren zur Suspendierung von Beamten führen, die mit den Nazis gemeinsame Sache gemacht haben. Die aber jahrelang systematisch Fotodokumente und Zeugenaussagen ignorierten, die die Messerstecher und Knüppelschwinger in Begleitung von Beamten der Bereitschaftspolizei bei der Jagd auf antifaschistische Demonstranten zeigten.

Ebenso widerlich die Heuchelei der hohen Politik. Die selbe Regierung, die vor kurzem noch eine Gesetzesinitiative zurückzog, mit der rassistische Straftaten als solche besser zu verfolgen gewesen wären, brüstet sich jetzt damit, der neofaschistischen Gefahr ihren Stachel gezogen zu haben. Und setzt gleichzeitig ihre institutionell rassistische Politik fort, mit Massenrazzien gegen dunkelhäutige oder irgendwie als Ausländer erkennbare Menschen, mit der Verweigerung der griechischen Staatsbürgerschaft für im Lande geborene Kinder von Migranten, im Versuch, die Stimmen der als Protestwähler verharmlosten Nazianhänger durch Übernahme der um ihrer brutal blutigen Spitzen entschärften Politik der authentischen Hitlerverehrer einzusammeln.

Dimitris Psarras »Chrysi Avgi«, Laika Verlag Hamburg. Erscheint im Dezember 2013.

Dimitris Psarras »Chrysi Avgi«, Laika Verlag Hamburg. Erscheint im Dezember 2013.

Gleichzeitig wird die Chance genutzt, mit Hilfe der auch in Griechenland breitgetretenen Mär von den beiden Extremen, die eben noch gegen die menschenverachtenden Neonazis gezogenen Waffen auf den eigentlichen Gegner zu richten. Noch ist nicht einmal die Anklage gegen die etwa 40 der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verdächtigten Nazikader fertig gestellt, da werden mit der selben Beschuldigung auch schon etwa 20 Aktivisten aus dem Widerstand gegen den privatwirtschaftlichen und eine ganze Region zerstörenden Goldabbau in Nordgriechenland kriminalisiert.

Nicht nur widerlich, sondern auch erschreckend aber ist es, dass sich die Zahl der Menschen, die der menschenverachtenden Partei ihre Stimme geben würden, auch nach der öffentlichen Anprangerung ihrer Gräueltaten nicht wesentlich verändert hat. Zwar ist die Chrysi Avgi in allen Umfragen nach dem Mord an Fyssas von früheren Werten von bis zu 15 Prozent auf etwa 7 Prozent zurückgefallen. Dies entspricht aber ziemlich genau der Stimmenzahl, die ihnen bei den Wahlen im vergangenen Jahr 18 Abgeordnete und den erforderlichen Rückhalt beschert hatte, um mit der nun gezeigten Brutalität und Offenheit gegen alle »Untermenschen« zuzuschlagen. Was zeigt, dass die griechischen Neofaschisten über fast eine halbe Million Anhänger verfügen, die genau wissen, welcher Ideologie sie ihre Stimme – und eventuell auch mehr – geben.

50 Jahre später

geschrieben von Peter C. Walther

21. November 2013

Der Auschwitzprozess in Frankfurt am Main

 

Am 20. Dezember 1963 begann in Frankfurt am Main, mehr als achtzehn Jahre nach dem Ende des Naziregimes, der erste deutsche Auschwitz-Prozess. Gerichtsort war der Plenarsaal des Stadtparlaments im Rathaus Römer. Das für den Prozess vorgesehene »Haus Gallus« war nicht rechtzeitig fertig geworden. Erst im April 1964 konnte der Prozess dann dort weiter und im August 1965 nach 183 Verhandlungstagen zu Ende geführt werden.

22 ehemalige SS-Leute, zum Teil zum Führungspersonal des Konzentrations- und Vernichtungslagers gehörend, waren angeklagt, unter ihnen die beiden Adjutanten des Lagerkommandanten, Robert Mulka und Karl Höcker. So lautete denn auch die juristische Prozessbezeichnung »Strafsache gegen Mulka und andere«.

In Auschwitz, dem räumlich größten KZ-Komplex der Nazis, dazu gehörend das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau, wurden weit über eine Million Menschen umgebracht. Es dauerte achtzehn Jahre, bis wenigstens einige derjenigen, die die Massenmorde begangen hatten, vor ein deutsches Gericht gestellt wurden.

Die insgesamt mangelhafte, wenn nicht ganz und gar unterbliebene Aufarbeitung der Naziverbrechen wird bereits an den Zahlen deutlich: In Auschwitz waren von Mai 1940 bis Januar 45 über 8.000 SS-Männer und etwa 200 SS-Aufseherinnen tätig. Gerade 800 von ihnen, also unter zehn Prozent, wurden vor Gericht gestellt, der größte Teil, rund 650, vor polnische Gerichte. In der Bundesrepublik waren es einschließlich der beiden kleineren Prozesse, die dem Frankfurter Auschwitzprozess folgten, lediglich 36 SS-Angehörige und sieben Funktionshäftlinge aus Auschwitz, die vor Gericht gestellt wurden.

Vor allem auf Grund des ständigen Drängens des damaligen hessischen Generalstaatsanwaltes Fritz Bauer waren die Ermittlungen überhaupt erst in Gang gekommen. Im August 1961 eröffnete dann Ermittlungsrichter Heinz Düx die gerichtliche Voruntersuchung, die im Herbst 1962 abgeschlossen wurde. Die Hauptakten wuchsen auf 74 Bände an; die Anklageschrift umfasste 700 Blatt.

Das allgemeine Klima in der Bundesrepublik war bis dahin vorwiegend auf Nichtbefassen und Verdrängen der Vergangenheit, auf Vergessen und »Schlussstrichziehen« ausgerichtet. In diesem Klima führte der Auschwitz-Prozess nicht nur zu neuen Maßstäben für die juristische Aufarbeitung von Naziverbrechen, sondern trug zumindest partiell auch zur Aufklärung und Bewusstseinsbildung in der deutschen Gesellschaft bei. Die massenhaften Verbrechen unter der Naziherrschaft konnten nicht mehr verdrängt und übersehen, die Täter nicht auf eine winzige Führungsschicht reduziert werden.

Das Gericht in Frankfurt hörte an 181 Verhandlungstagen 356 Zeugen, darunter 211 Überlebende von Auschwitz. Für viele von ihnen waren die Prozesstage eine ungeheure Belastung. Dagegen gaben sich die meisten Angeklagten als Biedermänner. Sie konnten sich entweder an nichts erinnern, fühlten sich nicht verantwortlich für das Geschehene oder hatten »nur Befehle ausgeführt«.

Zehn an den Massenmorden beteiligte Angeklagte stufte das Gericht nicht als Täter, sondern als bloße Gehilfen ein. Sie erhielten wegen »Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord« an bis zu mindestens 8.000 Menschen Haftstrafen zwischen 3 ½ und 7 Jahren, in einem Fall 14 Jahre. Bei zwei von ihnen galt die Strafe durch die U-Haft als verbüßt. Der Angeklagte Stark erhielt eine zehnjährige Jugendstrafe, weil er erst 19 Jahre alt war, als er in Auschwitz mordete. Drei Angeklagte wurden aus Mangel an Beweisen für ihre konkrete Beteiligung an den Massenmorden – so die bis vor kurzem übliche Rechtsprechung in der Bundesrepublik – freigesprochen. Der Lagerarzt Franz Lucas erreichte seinen Freispruch im Revisionsverfahren. Sechs Angeklagte erhielten lebenslange Freiheitsstrafen. Einer von ihnen wurde bereits nach zehn Jahren begnadigt.

Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess war und bleibt – trotz dieser zum Teil unbefriedigenden Urteilssprüche – wegen seiner Themas und seiner Rolle von erheblicher Bedeutung

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