2. August 2020
Verfassungsschutz soll entscheiden
Am Sonntag, dem 31. Mai, stellte die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung zur Diskussion, das Bundesbeamtengesetz zu ändern und folgendes aufzunehmen »Die politische Treuepflicht ist in der Regel verletzt, wenn ein Beamter öffentlich seine Zugehörigkeit zu einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei oder Vereinigung bekundet.« Die SPD sei, so die FAS, nicht abgeneigt. »Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir uns auf eine Ergänzung des geltenden Beamtenrechts einigen könnten«, wird die innenpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Ute Vogt, zitiert.
Schon im vergangenen Oktober haben Betroffene des sogenannten Radikalenerlasses vom 28. Januar 1972 einen Beschluss der Innenminister und Innensenatoren zum Anlass genommen, solche Vorstöße abzulehnen. Zur Begründung wurde auf persönliche und politische Erfahrung verwiesen. Zitat: »Wir sind gebrannte Kinder: Wir haben nach 1972 erfahren, dass und wie solche Maßnahmen, die sich angeblich gegen rechts und links richten, sehr bald und dann fast ausschließlich gegen linke Kritiker der herrschenden Verhältnisse angewandt werden.«
Wie seinerzeit von »Radikalen« die Rede war, so wird heute ebenso schwammig und juristisch undefiniert von »Extremisten« statt von Nazis gesprochen. Weiter heißt es in der Erklärung: »Höcke und Kalbitz sind nicht Rechtsextremisten, weil Internettrolle sie so nennen, sondern weil das Bundesamt für Verfassungsschutz beide beobachtet hat. Es kam zu dem Ergebnis, dass sie als Extremisten eingestuft werden müssen.« Sie sind laut FAS also Rechtsextremisten, weil der Verfassungsschutz sie so einstuft (und keine, solange der Verfassungsschutz das nicht tut). Der Verfassungsschutz soll demnach das Privileg genießen, eine derartige Bewertung verbindlich vorzunehmen. Neuer Radikalenerlass weiterlesen »