Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden im Bundesgebiet mehr als 600 Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingshelfer von den Behörden registriert. Das sind im Durchschnitt mehr als drei Angriffe pro Tag. Die Zahlen gehen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Links-Fraktion hervor. Nachdem sich die Zahl der Angriffe im ersten Quartal durch Nachmeldungen erhöht hat, muss auch für das zweite Quartal mit Nachmeldungen gerecht werden. Neben den Angriffen auf Asylbewerber registrierte die Polizei von Januar bis Ende Juni 60 Fälle, bei denen Flüchtlingsunterkünfte Ziel oder Tatort von Angriffen waren. Dazu kommen 42 Attacken gegen Hilfsorganisationen und ehrenamtliche Helfer. Bei den Angriffen wurden über einhundert Menschen verletzt.
Bewaffnungen
28. November 2019
Wie aus der erst im September veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Links-Fraktion hervorgeht, wurden im vorigen Jahr bei Durchsuchungen in der rechtsextremen Szene mehrere Hundert Pistolen, Gewehre und andere Waffen sowie Sprengstoffe gefunden. Bei 563 rechtsmotivierten Straftaten, darunter 235 Gewalttaten, ist die Polizei im auf über tausend Waffen gestoßen; 415 mehr als im Jahr davor. Allein im Fall des ermordeten nordhessischen Regierungspräsidenten Lübcke wurden bei Tatverdächtigen insgesamt 46 Schusswaffen gefunden. Bundesinnenminister Seehofer erklärte in diesem Zusammenhang, die Zahl der festgestellten Bewaffnungen sei »alarmierend«. Aktuell ist laut Auskunft des Innenministeriums die Zahl von fünfzehn Schieß- und Wehrübungen, die zum Teil im Ausland abgehalten wurden. Der Einsatz von Sprengstoffen wurde in diesem Jahr bereits 16mal festgestellt.
Geht auch anders
24. November 2019
Wegen Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus und Zeigen des Hitlergrußes ist in Leipzig der 36-jährige John G. zu einer Haftstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Bei TV-Dreharbeiten am Synagogen-Denkmal hatte der Neonazi den Arm zum Hitlergruß erhoben und in Richtung des Fernseh-Teams, das mit einem Holocaust-Überlebenden ein Interview führte, den Mittelfinger gezeigt und ausgespuckt.
Historische Fälschung
24. November 2019
Entgegen der Tatsache, dass das deutsche Naziregime bereits Mitte der dreißiger Jahre begonnen hatte, den Krieg gegen die Nachbarländer, insbesondere gegen den Osten, langfristig vorzubereiten, wird in einer am 19. September 2019 vom Europa-Parlament beschlossenen Resolution behauptet, erst mit dem deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrag vom August 1939 seien »die Weichen für den zweiten Weltkrieg gestellt« worden. Scharf gegen diese Erklärung, die als historische Fälschung bezeichnet wird, protestierte die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR). Die Gleichsetzung von Nazi-Faschismus und Kommunismus sei ein Rückfall in die schlimmste Zeit des Kalten Krieges. Sie führe zur Spaltung im notwendigen Kampf gegen die zunehmende Gefahr von Faschismus, Rassismus und Nationalismus.
Recht für Neonazis
24. November 2019
Wegen »grob herabsetzender« Hetze gegen Flüchtlinge und die Flüchtlingspolitik auf seiner Facebook-Seite wurde der Berliner Landesverband der NPD vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro verurteilt. Die Beschwerde der NPD dagegen wurde vom Berliner Kammergericht verworfen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte jedoch, dass selbst hetzerische und offen rassistische Äußerungen unter die Meinungsfreiheit fallen könnten. Das Urteil des Amtsgerichts sei zu pauschal gewesen. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln soll das Bundesamt für Verfassungsschutz, das seinen Sitz in Köln hat, die Identitäre Bewegung nicht als »rechtsextremistisch« bezeichnen dürfen, wie das in einer Pressemitteilung des Amtes geschah. Damit sei die Identitäre Bewegung in ihrem sozialen Anspruch und in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung
AfD-Polizisten
20. November 2019
Von den insgesamt 38 Landtagskandidaten der AfD in Thüringen sind fünf Polizeiangehörige. Nach einer Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) in Erfurt sind 72 Prozent der befragten Wahlberechtigten der Meinung, dass die AfD »zu weit rechts« ist. Für 51 Prozent ist sie keine »normale demokratische Partei«.
Weiter ungeklärt
20. November 2019
Das Oberlandesgericht Naumburg hat eine Wiederaunahme von Ermittlungen im Fall des in einer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Yalloh aus formalen Gründen abgelehnt. Der Antrag auf Klageerzwingung sei nicht korrekt formuliert worden und des gebe keinen Hinweis auf einen konkreten Beschuldigten.
Mit Anastasia in die Diktatur
20. November 2019
Wenn aus Büchern Bewegungen entstehen
Am Anfang war das Wort. Dieser Satz aus der Bibel könnte auch am Anfang der Anastasia Gruppe stehen. Richtiger wäre aber, am Anfang waren die Wörter, die Sätze. Um genauer zu sein, am Anfang standen Bücher. Zehn Bände umfasst die Reihe »Die klingenden Zedern Russlands« des Schriftstellers Wladimir Megre. Die darin erzählte Geschichte ist eigentlich banal. Der Erzähler beschreibt, wie er 1994 auf einer Geschäftsreise eine geheimnisvolle Frau trifft und fasziniert ist von ihr und der Geschichte, die sie ihm erzählt. Sie sei die Botschafterin der Wedrussen, eines angeblich uralten Volkes das in der Taiga lebt. Sie selbst lebt in einer Höhle, ernährt sich von Früchten und Nüssen, die auch schon mal Eichhörnchen für sie sammeln und hat außergewöhnliche Fähigkeiten, die den Menschen durch die Zivilisation abhandengekommen sind. Sie beherrscht alle Sprachen der Welt, kann Gedanken lesen und beeinflussen und Kranke heilen.
Ein neuer Aufbruch
16. November 2019
Ratschlag für Demokratie in Frankfurt am Main
Viele reden darüber, doch sie haben es gewagt, die Leute des Arbeitsausschusses der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung demokratischer Rechte. Sie organisierten den ersten bundesweiten Ratschlag für »Demokratie wagen« – und zwar einen, der die Klimabewegung, die Friedensbewegung, die antifaschistischen und Bürgerrechtsbewegungen und Gewerkschaftsvertreter vereinte.
Sprecher der vom Berufsverbot Betroffenen und ihr engagierter Verteidiger, Rolf Gössner von der Liga für Menschenrechte, bilanzierten die Wirkungen des über 45jährigen »Radikalenerlasses«. Er löste eine verfassungswidrige Überprüfung mehrerer Millionen und die Verfolgung Zehntausender Anwärter für den öffentlichen Dienst oder dort bereits Beschäftigter aus. Er richtete sich nahezu ausnahmslos gegen engagierte Linke und führte zu zahlreichen Berufsverboten. Sie reichten von Universitätsangehörigen, Lehramtsanwärtern und Lehrern über Postboten bis hin zu Lokomotivführern. Erinnert wurde an die Solidaritätsbewegungen mit den Betroffenen im In- und Ausland und es wurde die stockende Aufarbeitung nachgezeichnet.
Dr. Rolf Gössner erinnerte daran, dass es immer wieder Versuche gibt, die Berufsverbotspraxis zu reaktivieren. So mussten sich der Heidelberger Antifaschist Michael Csaszkóczy und der in der Kurdistansolidarität aktive Münchner Wissenschaftler Kerem Schamberger in den letzten Jahren politisch und juristisch gegen ein Berufsverbot wehren. Nie aufgearbeitet wurden die politischen Verfolgungen von DDR-Bürgern nach der sog. Wende. Gössner warnte vor einem Weg in einen demokratisch kaum kontrollierbaren autoritären Sicherheits- und Überwachungsstaat, in dem der Mensch zum Sicherheitsrisiko mutiere und Angst als Herrschaftsinstrument diene. Den Berufsverbotsopfern müsse eine volle gesellschaftliche Rehabilitierung einschließlich materieller Entschädigung für Einbußen bei Renten und Pensionen zuteilwerden, forderte er.
Das Gebot ernst genommen
16. November 2019
Erinnerung an die Verfolgung der Zeugen Jehovas
Am Karfreitag des Jahres 2019, dem Tag des Leidens und Sterbens Jesu am Kreuz, kam mir neben dem Zeichen des Kreuzes das Zeichen des Pfahls in den Sinn, des Pfahls, an dem in den Konzentrationslagern Zeugen Jehovas aufgehängt wurden, weil sie in der Nachfolge Jesu leben wollten. (Kein Himmel verfinsterte sich.)
Der gewaltfreie kollektive Widerstand der Zeugen Jehovas gegen das nationalsozialistische Terrorregime ist beispiellos, und er macht insbesondere sichtbar, dass es Alternativen zum Angriffs- und Vernichtungskrieg gegeben hätte, und die Erinnerung daran und an die Vision einer Welt ohne Krieg gehört meines Erachtens »ins Herz unseres Landes«.
Die Erinnerung daran, dass eine christliche Glaubensgemeinschaft das göttliche Gebot »Du sollst nicht töten!« kompromisslos befolgt hat, darf in unserer Zeit, in der kriegerische Gewalt und Gewalt gegen Andersgläubige und gegen »primitive«, schutzlose Urvölker wieder auflebt – im Falle der indigenen Völker Brasiliens droht sogar eine »Endlösung« -, nicht vergessen werden.
Aus diesen Gründen bedarf es eines nationalen Mahnmals für die verfolgten Zeugen Jehovas, insbesondere für die wegen Kriegsdienstverweigerung Hingerichteten.



























