Zum Für und Wider eines AfD-Verbotsverfahrens
Anfang der 1990er-Jahre machte man sich in der Antifaszene Gedanken und Sorgen um die »Nationalistische Front« (NF). Sie war eine Neonazikaderorganisation und zumindest vom Anspruch her auch eine politische Partei im Sinne der Gesetze. Ende 1992 wurde sie vom Bundesinnenminister aufgrund NS-»Wesensverwandtschaft« und ihrer »aggressiv-kämpferischen« Agitation verboten und zerschlagen. Wie bei einem im Vorfeld vereitelten Terroranschlag war der Nachrichtenwert gering und kurzlebig – es war ja nichts passiert. Tatsächlich geschah etwas Wesentliches. Ein bestimmter Entwicklungspfad neonazistischer Organisierung wurde zumindest vorerst stark eingeschränkt. Das, was wir heute mit dem »III. Weg« kennen, den man grob mit der NF vergleichen kann, verlor dadurch 20 Jahre Entwicklungszeit. Wege verschließen weiterlesen »


























