Spielfilm über die Hintergründe eines Mordprozesses
Nach langem Schweigen wurde in Deutschland das unbewältigte NS-Erbe auch künstlerisch thematisiert. Ob in den 60er Jahren mit »Die Ermittlung« von Peter Weiss und »Der Stellvertreter« von Rolf Hochhuth oder 2013 im Film »Der Rosengarten« über die Kinder vom Bullenhuser Damm und deren Mörder – seit etwa 60 Jahren gibt es eine gesellschaftliche Debatte über den Umgang der Deutschen mit ihren Kriegsverbrechern. Mit der jüngsten Verfilmung des 2011 erschienenen Romans »Der Fall Collini« von Ferdinand von Schirach durch Regisseur Marco Kreuzpainther wird diese Tradition zugespitzt. In diesem Film geht es nicht nur um die jahrzehntelange Verschleierung von NS-Kriegsverbrechen und um die Behinderung ihrer Verfolgung durch die NS-durchsetzten Eliten der 50er und 60er Jahre, sondern um das Versagen des Staates. Warum kamen eigentlich so wenige NS-Kriegsverbrecher vor Gericht? Eine Ursache dafür liegt in einem unscheinbaren Gesetz aus dem Jahre 1968, dem nach dem ehemaligen Nazi-Staatsanwalt und Ministerialbeamten benannten »Dreher-Gesetz«. Als »Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG)« wurde es kritiklos durch den Bundestag gewinkt und hatte doch verheerende Auswirkungen auf die Verfolgung von NS-Kriegsverbrechern. Aus Mördern machte es Mordgehilfen, deren Taten 1960 verjährt waren. Das Gesetz unterbrach sofort viele bereits laufende Verfahren. Auf dieser Grundlage mussten nun ehemaligen Wehrmachtssoldaten und SS-Leuten erst individuell niedrige Beweggründe oder andere Mordmerkmale nachgewiesen werden, um eine Verurteilung zu erwirken. Der Film bringt das vergessene Schand-Gesetz wieder ans Tageslicht und zeigt in einer auf Tatsachen beruhenden Geschichte, welche verheerende Wirkung der Staat mit einem Recht bewirkte, dass die NS-Opfer im Stich ließ und die Täter schützte. Nie korrigiertes Justizversagen weiterlesen »






























