Skandalöser Unwille

geschrieben von Hans Canjé

5. September 2013

Dokumentiert in einer verkommenen Baustelle

Nov.-Dez. 2008

Neben den Orten faschistischer Vernichtungsstätten, Zitaten von Roman Herzog und Altbundeskanzler Helmut Schmidt soll dieser Vers aus demGedicht »Auschwitz« des italienischen Rom Santino Spinelli auf dem Mahnmal zu lesen sein:

»Eingefallenes Gesicht
erloschene Augen
kalte Lippen
Stille
ein zerrissenes Herz
ohne Atem
ohne Worte
keine Tränen«

Eine Baustelle am Simsonweg im Zentrum der deutschen Hauptstadt. Für den Berlinbesucher ist er der kürzeste der Weg, der durch eine gepflegte Grünanlage vom Brandenburger Tor zum Sitz des Bundestages im ehemaligen Reichstagsgebäude führt. Der Weg führt vorbei an einer ungewöhnlich verwahrlosten Baustelle. Sie passt so gar nicht in dieses Umfeld. Sie erweckt den Eindruck, als sei sie nach der Pleite des Bauherrn fluchtartig von den Bauarbeitern verlassen worden. Aufgeschüttetes Erdreich am Rande einer ausgehobenen Grube. Unkraut wuchert. Bretter liegen herum. Aufgestapelte Steine. Abfall zuhauf, von Passanten über die schlecht gesicherten Absperrgitter geworfen.

Ein Mahnmal in Gestalt eines Brunnens sollte hier entstehen. Vor nicht allzu langer Zeit war das noch auf einer großen Tafel zu lesen: »Hier entsteht das Nationale Holocaust Denkmal für die im nationalsozialistisch besetzten Europa ermordeten Sinti und Roma aufgrund der Zusagen des Berliner Senats, der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages.« Dazu ein Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog aus dem Jahre 1997: »Der Völkermord an den Sinti und Roma ist aus dem gleichen Motiv des Rassenwahns und dem gleichen Vorsatz und dem gleichen Willen zur planmäßigen und endgültigen Vernichtung durchgeführt worden wie an den Juden. Sie wurden im gesamten Einflussbereich der Nationalsozialisten systematisch und famlienweise vom Kleinkind bis zum Greis ermordet.«

Unvollständige Skandalchronik:

Zwölf Jahre nach dem ersten Beschluss der Bundesregierung zum Bau eines Mahnmals hatte der Berliner Senat im Jahre 1994 das Gelände am Tiergarten bereit gestellt. Im Juli 2002 wurde im Gespräch zwischen dem Beauftragen der Bundesregierung und dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma Einverständnis über den Ort und den Denkmalsentwurf des israelischen Architekten Dani Karavan erzielt. Es folgten die einstimmigen Bestätigung des Denkmalbaus durch den Bundesrat am 20. Dezember 2007 und am 22. Januar 2008 eine weitere Einigung von Bundesregierung und Zentralrat Deutscher Sinti und Roma über die Gestaltung des Denkmals.

Die Tafel ist weg. Keine Spur von einem Mahnmal, über dessen begonnene Bauvorbereitungen und Grundsteinlegung »noch in diesem Jahr« -WeltOnline voreilig am 9. April 2008 berichtet hatte. Das Gerüst ist rechts im Bild noch zu sehen. Platz wäre also für eine Texttafel auf der entsprechend den Gegebenheiten des politischen Skandals zu lesen sein müsste: »Hier entsteht demnächst vielleicht das Nationale Holocaust Mahnmal für die im nationalsozialistischen Europa ermordeten 500.000 Sinti und Roma aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung von 1982…« So lange warten die Sinti und Roma bereits auf die Einlösung der Zusage der Regierung. Im Dezember wird der Bundesrat wie in jedem Jahr in einer zur Routine verkommenen Sitzung der 500.000 ermordeten Sinti und Roma, darunter 21.000 Deutsche, anlässlich des am 16. Dezember 1942 unterzeichneten »Au-schwitz-Erlasses« durch den Reichsführer SS, Heinrich Himmler, gedenken. Der Erlass war Signal zur Deportation und »Endlösung der Zigeunerfrage« in den Gasöfen von Auschwitz.

Die Auseinandersetzung mit dem Antiziganismus und seinen historischen Wurzeln hatte der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma. Romani Rose, am diesjährigen Tag der Begegnung an diesem Ort als eine fundamentale Voraussetzung für die Überwindung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und rassistischer Gewalt bezeichnet. Im Reichstag sind seine Worte nicht angekommen. Immer noch nicht.

»antifa«Ausgabe Sept.-Okt. 2008

5. September 2013

Sept.-Okt. 2008

»Die Erinnerung wirft mich zurück wie eine unsichtbare Faust. Ich erwache mit dem Stift in der Hand und zeichne. Da bin ich! Ich bin da!«

Zeichnung und Erklärung eines kurdischen Folterüberlebenden, der im Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin Aufnahme fand (siehe S. 25).

Nuria Quevedo, 1996, Aquarell auf Papier »Don Quijote«

»Ach sterbt nicht, ohne dass auch etwas anderes das Herz bricht als die bloße Melancholie.«

Aus Katalog Nuria Quevedo, Berlin, 1997

Editorial

geschrieben von Ernst Antoni

5. September 2013

Sept.-Okt. 2008

Die Menschenrechte sind eines der Schwerpunktthemen dieser antifa. Das steht uns gut an – nicht zuletzt, weil sich am 10. Dezember 2008 die Verkündung der »Universal Declaration of Human Rights«, der Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen, zum 60. Mal jähren wird. Aber auch, weil diese Deklaration aus dem Jahr 1948 nicht zu denken war und ist ohne das damals soeben Vergangene. Ohne den deutschen Faschismus, der mit massenmörderischen Verbrechen und Krieg die Welt überzogen hatte.

Daran soll im Vorgriff auf den Jahrestag der UN-Erklärung erinnert werden. An den antifaschistischen Grundgehalt, der dieser Deklaration und der ganzen Menschenrechtsfrage innewohnt. Gerne wird das heute beim politischen und medialen Menschenrechtswirbel ignoriert, den wir in den letzten Monaten oft erleben konnten und der recht selektiv angetrommelt wurde und wird, wenn es gilt, die nach US- oder EU-Lesart »Guten« von den »Bösen« zu scheiden. Wir meinen nach wie vor, dass Grund- und Menschenrechte, ihr Schutz, ihre Verteidigung, ihr Ausbau viel zu tun haben mit antifaschistischer Politik hier und heute, mit den Lehren aus der Vergangenheit und einer besonderen Verantwortung, die wir in diesem Land haben. Dazu gehören ganz aktuell: das Asylrecht und der Umgang mit Flüchtlingen, die Diskriminierung von Menschen und Menschengruppen wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, sexuellen oder weltanschaulichen Orientierung nicht nur durch Neonazis. Und auch ein geschärfter Blick für Foltersysteme, nicht selten in Ecken dieser Welt, wo man sie eher nicht vermutet hätte. Vor allem aber der Umgang mit und die Betreuung von Folteropfern, die bei uns Zuflucht gefunden haben.

Mit all dem – mit Menschen-, Grund- und Freiheitsrechten, Illusionen, Fort- und Rückschritten – befasst sich auch unser »Spezial«: »1968«, um das sich in diesem Jubeljahr manch seltsamer Mythos rankt, wird von einem, der den Weg dorthin freischaufeln half, auf reale Resultate abgeklopft.

Meldungen

geschrieben von Zusammengestellt von P. C. Walther

5. September 2013

Sept.-Okt. 2008

Gegen den im September in Köln vorgesehenen »Anti-Islam-Kongress«, zu dem Rechtsextremisten aus mehreren Ländern erwartet werden, wenden sich breite Bündnisse von über 200 Organisationen und Initiativen sowie Gruppen und Einzelpersonen aus Politik und Kultur mit vielfältigen Aktivitäten.

Im Vorfeld der Kommunalwahl Ende September in Brandenburg ist ein breites Bündnis unter dem Motto »Keine Stimme den Nazis!« aktiv. Zum Bündnis gehören Jugendorganisationen wie DGB-Jugend, Falken, SDAJ, solid, Grüne und Landjugend, Gewerkschaften, antifaschistische Initiativen und die VVN-BdA Brandenburg.

Nach dem Verbot der Heß-Kundgebung in Wunsiedel versuchten Neonazis an mehreren anderen Orten Aufmärsche durchzuführen. Meistens wurden sie als Ersatzveranstaltung untersagt und aufgelöst. In anderen Fällen wie in Altenburg/Thüringen, wurden sie jedoch von der Polizei geduldet und stattdessen gegen Gegendemonstranten vorgegangen.

Erneut zugenommen hat die Zahl neofaschistischer Aufmärsche. Bundesweit waren es 30 im 2. Quartal 2008 gegenüber 25 im 1.Quartal laut Angaben der Bundesregierung, die auf eine Anfrage der Linksfraktion fußen. Im gleichen Zeitraum fanden nach Regierungsangaben 40 rechtsextreme Konzerte statt.

In Passau wurde beim Begräbnis des Altnazis Friedhelm Busse in Anwesenheit eines Großteils der NPD-Führung und anderer Neonazis über dem Sarg eine Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz ausgebreitet. Im Anschluss kam es zu Angriffen auf Pressevertreter, Ausländer und Polizisten.

In Berlin wurde das Holocaust-Mahnmal mit Hakenkreuzen beschmiert. Wenige Tage zuvor war das Mahnmal für die von den Nazis verfolgten Homosexuellen beschädigt worden.

Mangelhafte Anstrengungen im Kampf gegen Rassismus hat der Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen (CERD) der Bundesregierung vorgeworfen.

Zunehmende rechtsextremistische und rassistische Übergriffe in der Bundesrepublik gäben Anlass zur Besorgnis. Kritik an der Asylpraxis in der Bundesrepublik übte das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR). Tausenden zunächst anerkannten Flüchtlingen werde der Asylstatus wieder aberkannt. Das verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und gegen Europarecht.

Die Einsetzung eines Bundesbeauftragten gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus, der die entsprechenden Aktivitäten koordiniert und für jährliche Berichte sorgt, forderten getrennt, aber inhaltlich übereinstimmend Stephan J. Kramer vom Zentralrat der Juden und Petra Pau von der Linksfraktion im Bundestag. Darüber hinaus forderte Pau die Schaffung einer unabhängigen Beobachtungs- und Informationsstelle über Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus, wie sie auch die EU vorsehe.

Straflos blieben vor dem Landgericht Dresden zwei der fünf Angeklagten des nach SA-Vorbild benannten »Sturm 34«; einer erhielt Haftverschonung auf Bewährung. Verurteilt zu drei bzw. dreieinhalb Jahren Jugendhaft wurden zwei Angeklagte. Die Einstufung des Nazi-»Sturms« als »kriminelle Vereinigung« lehnte das Gericht ab.

Ebenfalls Haftverschonung auf Bewährung erhielten in Mainz und Leipzig vom jeweiligen Amtsgericht der Vize-Landesvorsitzende der hessischen NPD, Mario Matthes, und der Leipziger Neonazi-Anführer Istvan R.

Nachdem ein Zeltlager der neonazistischen »Heimattreuen Deutschen Jugend« (HDJ) in Mecklenburg-Vorpommern wegen Jugendgefährdung geschlossen wurde, verstärkten sich erneut die Forderungen nach einem Verbot der Organisation. Nach Feststellung der Polizei wurden die Kinder und Jugendlichen im Zeltlager »mit nationalistischem Gedankengut regelrecht geschult«. Die zuständige Staatsanwaltschaft Rostock stellte jedoch die Ermittlungen ein, weil das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen (wie Hakenkreuze auf Handtüchern) »im nichtöffentlichen Raum nicht strafbar« sei. Das Zeltlager habe sich auf Privatgelände befunden.

Missbraucht für neofaschistische Propaganda haben Neonazis in Leipzig die Stimmung in Bevölkerungskreisen nach dem Mord an einem achtjährigen Mädchen. Auf Kundgebungen forderten sie die »Todesstrafe für Kinderschänder«.

Kampf für Menschenrechte

geschrieben von Hermann Klenner

5. September 2013

Universale Menschenrechtsdeklaration ist konstruktiver Antifaschismus

Sept.-Okt. 2008

Menschenrechten eignet kein Mechanismus ihrer Selbstverwirklichung. Ihre Legalität ist keine hinreichende Bedingung ihrer Realität. Ihre Verletzungen sind nicht durch ihr Unbekanntsein verursacht, sondern durch die Staatsräson der Gewalthabenden. Antifaschisten wissen aus leidgeprüfter Erfahrung, dass der Schutz der vielberufenen Würde der Menschen ohne einen Schutz der objektiven und subjektiven Bedingungen ihrer Würde eine leere Abstraktion ist. Die eigentliche Kraft der Universalen Menschenrechtsdeklaration von 1948 gründet sich letztlich in den Interessen und den Ideen derer, um deren Wohl und Wehe es geht, wenn von Menschenrechten die Rede ist.

Als »gemeinsames Ideal« aller Völker haben die Vereinten Nationen den Inhalt jener 30 Artikel charakterisiert, die sie am 10. Dezember 1948 als »Universal Declaration of Human Rights« verkündeten. Und wirklich: es handelt sich um Ziele, die zu erreichen der Weltbevölkerung aufs Innigste zu wünschen ist.

Dieser – historisch gesehen – allererste Versuch, die grundlegenden Rechte aber auch aller Menschen zwischenstaatlich zu vereinbaren, verdankt seine Entstehung dem Sieg der Anti-Hitler-Koali-t-ion über die nach innen wie nach außen exekutierte Gewaltherrschaft des deutschen Faschismus. Da die Menschenrechtsdeklaration von 1948 darauf zielt, dass künftig niemand mehr auf unserer Welt Opfer von Massenmorden und Massendeportationen, von Konzentrationslagern und Folterkellern, von Gesinnungsterror und Rassenwahn, von Kriegen und von Annexionen wird, ist sie als juristischer Ausdruck eines konstruktiven Antifaschismus zu begreifen. Schließlich war und ist Faschismus nichts anderes als eine verbrecherische Negation des Selbstbestimmungsrechts der Völker und der Menschen.

Seit nunmehr 60 Jahren bekennen sich die Vereinten Nationen also dazu, dass schlechthin alle Menschen – ob Frau oder Mann, ob schwarz oder weiß, ob arm oder reich, ob Moslem, Jude, Heide oder Christ – frei und gleich an Würde und an Rechten geboren und auch als solche zu behandeln seien. Dabei wird die Gleichrangigkeit der politischen, der ökonomischen und der kulturellen Rechte der Menschen zum Prinzip erhoben. Bereits diese UN-Menschenrechtsdeklaration anerkennt nämlich als gleichwertig: das Recht jedes Menschen auf Leben, Freiheit und Sicherheit ebenso wie das Recht auf Arbeit und auf existenzsichernden gleichen Lohn für gleiche Arbeit; die Gewissens-, Gedanken-, Meinungs- und Religionsfreiheit ebenso wie das Recht auf Bildung; das Foltertabu, die Unschuldsvermutung und das Rückwirkungsverbot im Strafrecht ebenso wie das Recht auf Teilnahme an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten in Staat und Gesellschaft, auf Teilhabe an der Kultur- und Wissenschaftsentwicklung; das Recht auf Freizügigkeit und auf Auswanderung ebenso wie das Recht auf Wohnung und auf ärztliche Betreuung; das Recht auf Eigentum ebenso wie das Recht auf soziale Sicherheit.

Dass der durch Gesetze und Gerichte vor Willkür zu schützende Anspruch eines und einer jeden auf eine nationale und internationale Ordnung, in der alle Menschen ihre grundlegenden Rechte verwirklichen können, bisher nur ein Ideal geblieben ist (als das es bei seiner Verkündung ja auch bezeichnet worden war), hat dazu beigetragen, die ganze UN-Menschenrechtsdeklaration gering zu schätzen oder sie sogar für eine Art Betrug zu halten. Zu Unrecht. Gehört sie doch nicht einmal zum verbindlich geltenden Völkerrecht. Sie enthält nämlich nur Absichtserklärungen der Staaten, also Rechtsforderungen, nicht Rechtsnormen. Seit wann aber sind vernünftige Forderungen, die Gesellschafts -und Rechtsverhältnisse zu ändern, nur deshalb Illusion, weil sie noch nicht realisiert wurden? Außerdem hat die Universale Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen von 1948 nicht nur dazu beigetragen, den Weg zu völkerrechtlich verbindlichen Partialkonventionen zu ebnen (etwa über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord, für die Rechte der Frauen, der Kinder und der Flüchtlinge, sowie gegen Rassismus, Folter, Frauenhandel, Zwangsarbeit und Sklaverei), sondern schließlich auch dazu geführt, dass 1966/1976 ein für seine Mitglieder völkerrechtlich verbindlicher Doppelvertrag über politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte entstanden ist, den zu verwirklichen sich die übergroße Mehrheit der Staaten wenigstens verpflichtet hat.

Es gilt, die strukturellen Gewalten in der Weltgesellschaft von heute, deren Macht-Ohnmacht- Struktur samt ihrem Reichtum-Armut-Gegensatz aufzudecken, deren Existenz für die Verwirklichung wie für die Verletzung von Menschenrechten ursächlich ist. Ein weites, für die Antifaschisten aller Länder notwendiges Aktionsfeld!

Nicht allein Ländersache

geschrieben von Ernst Antoni

5. September 2013

Angriffe auf Versammlungsrechte in Bayern und Baden-Württemberg

Sept.-Okt. 2008

In Bayern wurde ein neues Versammlungsgesetz noch schnell vor der Landtags-Sommerpause und den Ende September anstehenden Landtagswahlen durchgepeitscht. Ist doch noch nicht abzusehen, ob die absolute CSU-Mehrheit über diesen Wahltag hinaus halten wird. Und was man hat, das hat man.

Mit dem neuen Gesetz – von der Staatsregierung der Öffentlichkeit präsentiert als wirksames Mittel gegen Naziaufmärsche – hat man vor allem ein Stück Grundrechte-Abbau beachtlichen Ausmaßes. Und es wurde der Ausbau staatlicher und polizeilicher Kontroll-, Überwachungs- und Sanktionsmöglichkeiten für Demonstrationen und Versammlungen nicht nur im Freien, sondern auch in geschlossenen Räumen vorangetrieben. Ein weiterer Schritt zu einem »starken Staat«, gegen den erfahrungsgemäß Nazis noch nie etwas hatten, vor dem sich Demokraten aber fürchten müssen. Kompetente Juristen bezweifeln, dass dieses Gesetz Bestand haben wird. Eine Verfassungsbeschwerde soll ab Herbst hier Klarheit schaffen. Politische Aufklärung und politischer Protest müssen aber auf der Tagesordnung bleiben.

Schon hat nämlich Baden-Württemberg den Bayern-Ball aufgenommen. Auch hier will man, vorgeblich, um Naziaufmärsche zu verhindern, das Versammlungsrecht verschärfen. Dazu die VVN-BdA Baden-Württemberg: »Wenn die NPD verboten ist – wie das die Verfassung gemäß Artikel 139 GG gebietet – entfällt ein Großteil von Neonazi-Aufmärschen. Der Rest kann mit den vorhandenen Gesetzen erledigt werden.«

Die Angriffe auf die Versammlungsrechte reihten sich vielmehr ein »in die beabsichtigten und zum Teil vollzogenen Maßnahmen der Bundesregierung, an deren Ende ein autoritärer Überwachungsstaat steht.«

Für faire Verfahren

geschrieben von Die Fragen stellte Axel Holz

5. September 2013

Gespräch mit der Vorsitzenden des Flüchtlingsrates
Mecklenburg-Vorpommern

Sept.-Okt. 2008

antifa: Sie sind seit 14 Jahren aktiv in der Flüchtlingspolitik tätig, davon zwei Jahre als Vorsitzende des Flüchtlingsrates in Mecklenburg-Vorpommern. Welche Erfahrungen haben sie in dieser Arbeit gewonnen?

Ulrike Seemann-Katz: Grundsätzlich ist es schwierig, für die Sache der Flüchtlinge eine Lobby zu bekommen. Es geht immer nur dann um Flüchtlinge, wenn das Thema gerade wieder einmal öffentlich diskutiert wird. Je weniger Flüchtlinge es im Lande gibt, desto geringer ist das öffentliche Interesse. Auch bestehen oft dort besonders starke Vorbehalte gegenüber Flüchtlingen, wo es tatsächlich nur wenige Flüchtlinge gibt. Umgekehrt gibt es dort die besten Erfahrungen, wo Menschen mit Flüchtlingen direkt in Kontakt stehen und sich mit der Situation der Flüchtlinge auseinandersetzen. Und hier muss man anknüpfen.

antifa: Wie viele Flüchtlinge gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?

Ulrike Seemann-Katz: In Mecklenburg-Vorpommern leben etwa 2.400 Flüchtlinge. Sie werden dem Land nach dem Königsberger Schlüssel zugewiesen, der Einwohnerzahl und Finanzkraft berücksichtigt. Die Flüchtlinge kommen zunächst in das zentrale Flüchtlingsheim des Landes nach Horst und werden dann weiter in die Flüchtlingsunterkünfte des Landes verteilt.

antifa: Wie sieht das Leben der Flüchtlinge aus?

Ulrike Seemann-Katz: Sie werden zunächst alle in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Unter bestimmten Bedingungen dürfen sie eigenen Wohnraum beziehen. Etwa 50 Prozent sind derzeit dezentral untergebracht. Durch einen Beschluss des Innenministers unter der letzten Regierung wurden Flüchtlingsheime weitab der Städte geschlossen.

In Parchim ist z. B. ein neues Heim errichtet worden, durch dessen zentrale Lage Einkauf, Behördengänge und die medizinische Versorgung besser gewährleistet werden können. Einige Städte, wie Schwerin, haben allerdings bereits früh selbst begonnen, Flüchtlinge und Migranten dezentral unterzubringen. Im Innenministerbeschluss wurden die Rahmenbedingungen für die Unterbringung insgesamt verbessert, etwa durch die Festlegung eines Mindest-Anspruches auf Wohnraum und Ausstattung.

Auch die Residenzpflicht wurde im Lande teilweise aufgehoben. Die Flüchtlinge können sich nun auch in den angrenzenden Kreisen des ihnen zugewiesenen Kreises bewegen.

antifa: In den letzen fünf Jahren hat sich die Zahl der Flüchtlinge in der Hanse-Stadt Stralsund halbiert. Warum kommen immer weniger Flüchtlinge nach Mecklenburg-Vorpommern?

Ulrike Seemann-Katz: Das liegt an der Flüchtlingspolitik der EU. Immer weniger Flüchtlinge gelangen überhaupt erst nach Deutschland, weil sich die EU an ihren Außengrenzen mit dem »Dublin-II-Abkommen« abgeschottet hat. Nur fünf Prozent der Asylverfahren gehen zugunsten der Flüchtlinge aus. Erst kürzlich wurde der werdende Vater Zakari Kossi Zanou nach Togo abgeschoben, der in seiner Heimat nachweislich politisch verfolgt wird und dem dort Gefängnis droht.

antifa: Haben die Flüchtlinge eine eigene Perspektive in Deutschland?

Ulrike Seemann-Katz: Die berufliche Integration der Flüchtlinge ist ausgesprochen schlecht. Nach einem Jahr dürfen Flüchtlinge in Deutschland auch arbeiten. Allerdings ist es oft schwer, einen Arbeitgeber zu finden, der Flüchtlingen Beschäftigung gibt, die mitunter nur wenige Wochen Duldung erhalten haben und dann bis zur nächsten Duldung ausharren müssen.

antifa: Gibt es Kontakte zwischen den Flüchtlingen und der Bevölkerung?

Ulrike Seemann-Katz: Beidseitig gibt es wenig Kontakte. Das gelingt oft nur dann, wenn Flüchtlingskinder mit deutschen Kindern gemeinsam die Schule besuchen. In der Bevölkerung bestehen zum Teil reservierte bis feindselige Einstellungen gegenüber den Flüchtlingen, insbesondere bei den 59.845 NPD-Wählern der letzten Landtagswahl.

antifa: Was sollte sich im Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland ändern?

Ulrike Seemann-Katz: Das Recht auf Asyl muss wieder ernst genommen werden. Viele verfolgte Flüchtlinge erreichen Deutschland erst gar nicht. Die Flüchtlinge sollten vor Ort schneller in den Arbeitsprozess integriert werden. Ein Projekt dazu soll Flüchtlingen und Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern dabei helfen. Auch die gesetzlich angestrebten Integrationskurse sind hier erst schwach angelaufen. 1.213 Kurse für 35.000 Migranten, einschließlich der Flüchtlinge im Jahr 2007 sind einfach zu wenig.

antifa: Welche Ziele hat sich der Flüchtlingsrat im Lande gesetzt?

Ulrike Seemann-Katz: Wir setzen uns dafür ein, dass die Flüchtlinge in Deutschland faire Verfahren bekommen. Der Zugang zu Ausbildung und Bildung sollte zur Normalität werden. Auch geht es uns um eine bessere medizinische Versorgung der Flüchtlinge.

Flüchtlinge erhalten oft nur eine Notversorgung. Dabei stehen Kostenabwägungen im Vordergrund. Ihr gesundheitlicher Zustand ist oftmals nicht der Beste. Eine medizinische Betreuung für »illegale« Flüchtlinge gibt es ohnehin nur in Hamburg und Berlin.

»Perverse und Abartige«

geschrieben von Markus Bernhardt

5. September 2013

Neonazis blasen zunehmend zur Hatz auf Schwule und Lesben

Sept.-Okt. 2008

In mehreren bundesdeutschen Städten sind Neofaschisten in den letzten Wochen gegen den Christopher-Street-Day (CSD) vorgegangen. Während Rechtsextremisten die Route der CSD-Parade in Rostock mit Parolen wie »Fuck CSD« und »Ihr die Perversion der Gesellschaft« besprühten, provozierten beim Münchener CSD am 12. Juli rund 25 Neonazis die Teilnehmer der Parade. Mit großen Plakaten postierten sie sich vor der CSD-Bühne. Auf den Schildern war unter anderem »Mehr Toleranz für Hetero-Familien«, »Keine Zwangshomosexualisierung«, »Familie = Vater+Mutter+Kind«, »Therapie gegen Heterophobie«, sowie Beleidigungen gegenüber dem Münchner Oberbürgermeister Christian Ude und Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (beide SPD) zu lesen.

Dass die anwesenden Schwulen und Lesben offenbar nicht bereit waren, sich von den gewaltbereiten Neonazis als potentielle Opfer missbrauchen zu lassen, zeigen indes die wehleidigen Kommentare auf einer einschlägigen Internetseite militanter Faschisten. »Mit Faust- und Schirmschlägen versuchten die von den Medien stets fälschlicherweise als ›friedlich‹ hingestellten Homosexuellen – aufgehetzt durch die vor Wut zittrigen Worte von OB Ude – die Plakate zu zerstören und die Leute zu verletzen, welche still und beharrlich ihren Protest zum Ausdruck brachten«, heißt es dort.

Trotzdem betrachten die Rechtsextremisten ihre Aktion im Internet als vollen Erfolg. So auch in Rostock. Hier feierten die Neonazis ihre nächtliche Sprühaktion und betonten in Anspielung auf die neofaschistischen Pogrome gegen Schwule und Lesben im ungarischen Budapest, dass »die CSD-Teilnehmer eigentlich dankbar dafür sein« könnten, dass »sie nur mit Grußbotschaften bedacht wurden«.

Indes nehmen die Hassattacken auf Schwule und Lesben weiter zu. So wurde Mitte August ein Anschlag auf das Mahnmal für homosexuelle Opfer des Faschismus im Berliner Tiergarten verübt. Die unbekannten Täter zerstörten eine Fensterscheibe des Denkmals, hinter der eine Videosequenz mit einer Kussszene zweier Männer zu sehen ist.

Die Stadt München stellte bereits Anfang diesen Jahres Strafantrag gegen die selbsternannte Bürgerbewegung »Pro München«, da diese in ihrer Wahlkampfzeitung folgendes kundtat: »Nicht länger sollen in der Öffentlichkeit provozierend auftretende Schwule, Perverse und Abartige als Vorbilder Kindern und Jugendlichen vorgehalten werden.« »Pro München« gilt als Ableger der rechtsextremen »Bürgerbewegung Pro Köln«, die 1996 gegründet wurde und in der sich diverse Rechtsextremisten tummeln, die zuvor bereits in offen rassistischen und nazistischen Gruppierungen und Parteien aktiv waren. Die Wählervereinigung »Pro Köln«, die seit 2004 in Fraktionsstärke im Rat und allen Bezirksvertretungen der Domstadt sitzt, hat sich in der Vergangenheit durch Stimmungsmache gegen Nichtdeutsche, Schwule und Lesben und andere so genannte Minderheiten einen Namen gemacht. Zwar sind die »Pro«-Funktionäre bemüht, sich in der Öffentlichkeit ein bürgerliches Antlitz zu geben, das Gros von ihnen war jedoch bereits in der Vergangenheit in rechtsextremen Parteien und Gruppierungen aktiv.

Der ehemalige CDU-Politiker Henry Nitzsche, der nunmehr Vorsitzender des »Bündnis Arbeit, Familie, Vaterland« und fraktionsloses Mitglied des Deutschen Bundestages ist, hat ein Grußwort für die Veranstaltung verfasst. Mit der Parole »Arbeit, Familie, Vaterland«, die auch schon von der neofaschistischen NPD verwendet worden war, hatte Nitzsche auf Plakaten für die Bundestagswahl 2005 geworben. Bei einer Veranstaltung zum Thema Patriotismus soll Nitzsche nach Zeugenaussagen gesagt haben, dieser werde gebraucht, »um endlich vom Schuldkult runterzukommen« und damit »Deutschland nie wieder von Multi-Kulti-Schwuchteln in Berlin regiert wird«.

Mittlerweile haben sich in Köln mehrere Bündnisse gegründet, die zu Protesten gegen den »Pro NRW«-Kongress aufrufen und diesen friedlich blockieren wollen. Darunter auch linke Homogruppen.

Neonazistische Brutalität

geschrieben von P. C.Walther

5. September 2013

Gegen die Zunahme der Gewalt muss endlich gehandelt werden

Sept.-Okt. 2008

Alarmierend ist die Zunahme neonazistischer Gewalt und deren Brutalität. Ein gravierendes Beispiel ist der Überfall auf ein Zeltlager von Jugendlichen und Kindern in Nordhessen, bei dem ein 13jähriges Mädchen fast totgeschlagen wurde. (Siehe Bericht in der Länderbeilage.)

Diese brutale Gewalt ist kein Einzelfall. Fast zur gleichen Zeit schlugen zwei Neonazis in Templin (Uckermark) einen Tischler tot. Die Tat sei auf äußerst brutale und menschenverachtende Weise erfolgt, erklärte die Staatsanwaltschaft.

In Rostock erlebte die Polizei neonazistische Gewalt, als sie ein Nazikonzert auflöste. Elf verletzte Polizisten blieben zurück. BKA-Chef Jörg Ziercke konstatierte eine »neue Qualität« rechtsextremer Gewalt. Im Beobachtungsmonat Mai war das Ausmaß rechtsextremer Gewalt mit 98 Gewalttaten und 103 Verletzten bundesweit in einem Monat so hoch wie seit sechs Jahren nicht mehr. In Berlin registrierte die Polizei im 1.Halbjahr 2008 einen Anstieg fremdenfeindlich motivierter Gewalttaten von 19 im Vorjahreszeitraum auf 39; also um mehr als das Doppelte. Ausmaß und Charakter der neonazistischen Gewalt verlangen gebieterisch entsprechendes Handeln. Dabei gibt es natürlich kein Wunderheilmittel, jedoch eine Reihe von Mitteln und Wegen, die angewandt und begangen werden müssen, um der Gewalt Einhalt zu gebieten. Dazu gehört vor allem, Neonazismus und Rassismus in keiner Form zu dulden, sondern ihnen und ihren Wurzeln und Hilfen überall entgegenzutreten.

Neonazistische Gewalt darf nicht länger heruntergespielt, bagatellisiert oder ignoriert werden, wie das wieder auch in Templin geschah. Trotz bereits im vergangenen Jahr festgestellter sieben Überfälle und vom Polizeichef bemerkter dreißig Leute, »die sich rechtem Gedankengut verschrieben haben«, erklärte der Bürgermeister. »Ich kenne keine rechte Szene« – und mit ihm wandte sich die Stadtverordnetenversammlung gegen den Vorwurf der Unterschätzung neonazistischer Gefahren und Gewalttaten.

Neonazistische Gewalttäter dürfen nicht länger mit Milde behandelt werden, wie es immer noch geschieht, wenn Gewalttäter »Bewährung« erhalten oder gar Freisprüche kassieren, wie jüngst beim Prozess gegen die SA-Neuauflage »Sturm 34«.

Unterbleiben müssen hetzerische Sprüche, Parolen und Praktiken gegen Ausländer oder Linke, die die Neonazis zu Aggressivität geradezu ermuntern. Angegangen werden müssen Gewalt, Gewaltbereitschaft und Gewaltverherrlichung auch in der Gesellschaft, nicht zuletzt im Wirtschafts- und Sozialleben.

Blutspur nach Mittenwald

geschrieben von Susanne Willems

5. September 2013

Sept.-Okt. 2008

In der Nacht vom 10. zum 11. April 1944 trifft in Auschwitz ein Zug mit mehr als 4.600 Menschen aus Griechenland ein. Von den deportierten Juden werden 300 Männer und 328 Frauen im Lager registriert; mehr als 4.000 Menschen: Mütter, Kinder, Alte und Gebrechliche ermordet die SS in den Gaskammern. Dazu, dass die SS in Auschwitz auch die ab 24. März 1944 in Athen verhafteten Juden zu Opfern des Völkermords machen und die Reihen der Arbeitssklaven für die deutsche Industrie und für den Betrieb des Lagers auffüllen konnte, darunter die der Sonderkommandos an den Verbrennungsgruben und Krematorien, haben Gebirgsjäger beigetragen, die im 1951 gegründeten »Kameradenkreis der Gebirgstruppe e. V.« Aufnahme gefunden haben.

Dieser freiwillige Zusammenschluss von Gebirgsjägern »einst und jetzt« lädt zum jährlichen Gedenk- und Traditionstreffen auf dem Hohen Brendten bei Mittenwald. Massenmorde an italienischen Kriegsgefangenen, Massaker an der Zivilbevölkerung und die Verwüstung hunderter Ortschaften zählen zu den Verbrechen der Gebirgsjäger der Wehrmacht.

Dass manche von ihnen, gleich ob als Kriegsverbrecher verurteilt, oder, wie die meisten, der Justiz entkommen, seit 1956 als ranghohe Offiziere der Bundeswehr dienten, entlastet weder sie, noch die Gebirgsjäger »von jetzt«, die mit jenen vereint auch die Tradition derer »von einst« pflegen. Dem Journalisten und Bundessprecher der VVN-Bund der Antifaschisten Ulrich Sander macht der »Kameradenkreis der Gebirgstruppe e.V.« den Prozess, um sich durch ein Unterlassungs- oder gar Widerrufurteil von der mörderischen Tradition seiner Gründer und eines Teils seiner Mitgliedschaft reinzuwaschen. Den Bruch mit diesem Teil der Gebirgsjägertradition kann nur die strafrechtliche Verurteilung der Täter nachholen, nicht aber die politische und finanziell zwingende Zensur eines Kritikers, für die sich kein bundesdeutsches Gericht hergeben sollte.

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