Ethik in der Medizin

geschrieben von Michael Wunder

5. September 2013

Lehren des Nürnberger Ärzteprozess von 1947

Nov.-Dez. 2007

Am 20. August 1947 wurden die Urteile im Nürnberger Ärzteprozess gesprochen. Die Richter richteten trotz der in diesem Prozess verhandelten Ungeheuerlichkeiten ihren Blickwinkel nicht nur auf das Geschehene und die daran Beteiligten, sondern sie gingen mit der Formulierung des so genannten Nürnberger Kodex, in welchem sie Verhaltensrichtlinien für die Durchführung medizinischer Experimente formulierten, weit darüber hinaus. Versuche am Menschen stellen ein allgemeines ethisches Problem dar. Erstmals in der Geschichte wurden mit dem Nürnberger Kodex verbindliche Grundsätze dafür aufgestellt.

60 Jahre danach lohnt es sich zu fragen, ob die Lehren aus Nürnberg auch heute noch in der Medizin anerkannt werden. Brisante Fragen stellen sich bezüglich medizinischer Versuche heute oder heutiger Rechte von Patienten, die sich selbst nicht hinreichend äußern können. Tragen wir vor dem Hintergrund der Geschichte eine besondere Verantwortung oder hemmt uns diese angesichts der Herausforderungen der modernen Biomedizin?

»1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

2. Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.

3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.

4. Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.

5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.

6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.

7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.

8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.

9. Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.

10. Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.«

Der Nürnberger Kodex von 1947 stellt das Wohl des einzelnen Menschen und seinen menschenrechtlichen Schutz in den Mittelpunkt der Medizin, nicht die Wissenschaft, nicht den Fortschritt, nicht das Wohl der Gesellschaft. Die heutige Diskussion über Biomedizin und Bioethik bezieht sich zunehmend auf die Geschichte und den Nürnberger Kodex. Dies ist ihre Stärke und dies erklärt auch ihr Ausmaß und ihre öffentliche Wirksamkeit. Die kritisch-historische Anknüpfung an den Nürnberger Kodex sieht sich dabei aber grundsätzlich zwei Fragen gegenüber, die den Charakter und die Gültigkeit des Kodex betreffen.

Die erste Grundsatzfrage lautet: Hat der Kodex nur eine historische oder auch eine allgemeinverbindliche Bedeutung? Oder anders gefragt: Ist der Kodex von 1947 nur aus dem historischen Kontext heraus zu verstehen? Zielt er nur auf die Beurteilung der Praktiken der NS-Mediziner ab? Oder hat er eine allgemeine Gültigkeit für die medizinische Forschung und die Medizin in einer zivilisierten Welt überhaupt?

Diese Fragen wurden insbesondere in den USA in den 60er- und 70er-Jahren gestellt. Hintergrund waren die Enthüllungen der berüchtigten Krebsversuche im »Jewish Chronic Desease Hospital« in Brooklyn 1963, wo 22 chronisch kranken, geistig behinderten Frauen Krebszellen eingeimpft wurden, und ebenfalls die Enthüllungen über die Tuskegee-Syphilis-Study 1972, in der 400 schwarze Männer ohne Einwilligung über Jahrzehnte unbehandelt bzw. scheinbehandelt blieben, um den Verlauf der Erkrankung zu beobachten, ohne davon informiert zu sein, bzw. im falschen Glauben, sie würden behandelt. Diese Studien sind sicherlich nur die Spitze des Eisberges, wie der deutsch-amerikanische Medizinhistoriker Jay Katz feststellte. Es sei, so Katz, deshalb verständlich, dass der Nürnberger Kodex »missachtet wurde, sowie er bekannt wurde«. Seine Gültigkeit für ein demokratisches Land wurde schlicht in Abrede gestellt. Er sei nur historisch zu verstehen und auf eine Diktatur anwendbar.

Die historischen Zeugnisse und ein Blick auf den Text des Kodex selbst sprechen dagegen eindeutig für den Anspruch auf eine Allgemeingültigkeit.

Telford Taylor, der Chefankläger von Nürnberg, sagte in seinem Eröffnungsstatement 1946, dass der Ärzteprozess kein reiner Mordprozess sei, weil die Angeklagten Ärzte seien, die den Hippokratischen Eid geschworen hatten, also in Ausübung ihres Berufs zu Mördern geworden waren. Folgerichtig schufen sich die Richter mit dem Nürnberger Kodex eine Beurteilungsgrundlage für Verbrechen, die im Rahmen der Medizin möglich geworden waren. Die Richter bezeichneten die Aussagen des Kodex als Grundprinzipien, »welche befolgt werden müssen, so dass Versuche am Menschen nicht gegen Moral, Ethik und Rechtsprinzipien verstoßen«.

Auch wären der berühmte erste Satz des Kodex – »Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich« – und die danach folgenden Ausführungen zur Freiwilligkeit, zu den Voraussetzungen der Versuchsperson und des Untersuchers und zur Qualität der Information angesichts der Medizin von Auschwitz und Hadamar bedeutungslos, ja wenig sinnvoll gewesen, wenn sie nicht als allgemeine Regeln aufgefasst worden wären. Die große Diskrepanz zwischen den Aussagen des Nürnberger Kodex und ihrer Unumgänglichkeit auch für die Praxis in den westlichen Demokratien und für die experimentalmedizinische Wirklichkeit insbesondere in den USA führten dann ab den 60er- Jahren zu den im wesentlichen erfolgreichen Versuchen, innerhalb des Weltärztebundes eine revidierte Fassung des Nürnberger Kodex zu verabschieden.

Hier schließt sich die zweite Grundsatzfrage an: Hat der Kodex einen rein juristischen Charakter, der nur den menschenrechtlichen Schutz des Einzelnen einklagbar macht, oder hat er den Charakter eines ethischen Kodex für eine humane Medizin überhaupt?

Hintergrund dieser Frage ist der beständige Widerstreit zwischen der sogenannten »juristischen Auffassung« der Medizin, der mündige Patient könne durch sein Zustimmungsverhalten – heute müssten wir vielleicht »Kundenverhalten« sagen – die für sich selbst nicht mehr verantwortliche Medizin nutzen, bestimmen, legitimieren und kontrollieren, und auf der anderen Seite die »Verantwortungs-Auffassung«, nach der die Medizin und die Mediziner im Sinne des Hippokratischen Eids selbst verantwortlich sind für ihr Tun, auch sorgende und fürsorgliche Funktionen innehaben und damit aber auch oft entmündigende Funktionen übernehmen.

Es ist unübersehbar, dass die »informierte Einwilligung« (der »informed consent«), das Herzstück des Nürnberger Kodex, eine menschenrechtliche – und damit juristisch grundrechtliche Aussage ist. Interessant ist die Textgenese des Kodex: die von Andrew Ivy dem Gericht im Dezember 1946 vorgelegten Prinzipien basierten auf der Hippokratischen Ethik des verantwortlichen ärztlichen Verhaltens. Die Richter von Nürnberg ergänzten diese Prinzipien bewusst und vor dem Hintergrund der Verbrechen der Medizin im Nationalsozialismus um die unumstößlichen Menschenrechte der Versuchsperson: die absolute Notwendigkeit der »informierten Einwilligung« und das Recht, den Versuch abbrechen zu können, die sich in den Punkten 1 und 9 des Kodex befinden. Sie ersetzten damit aber nicht die Aussagen über ein verantwortliches ärztliches Handeln in den Aussagen von Ivy, wie sie in den Punkten 2 bis 8 und Punkt 10 des Kodex festgehalten sind.

Der Nürnberger Kodex von 1947 ist so gesehen eine geradezu geniale Verknüpfung der Polaritäten der Hippokratischen Ethik der ärztlichen Verantwortung und der Menschenrechte. Die Antwort auf die aufgeworfene Frage kann also nur ein »und« sein: der Kodex hat einen menschenrechtlich-juristischen Charakter und er ist ein ethischer Kodex für eine humane Medizinforschung.

Der Streit um die Gültigkeit und den Charakter des Nürnberger Kodex ist – obwohl die hier dargelegten Antworten auch in der amerikanischen Literatur weit verbreitet sind – gerade in den USA heute wieder voll entbrannt. Verschärfend kommt hinzu, dass Völkerrechtsexperten heute allgemein davon ausgehen, dass der Nürnberger Kodex als Bestandteil des Nürnberger Urteils Völkerrechtscharakter hat, somit einklagbares Recht darstellt. Die Auseinandersetzung könnte auch in Deutschland an Schärfe zunehmen, wenn sich die Kritik an der Biomedizin stärker auf den Kodex bezieht.

Das Prinzip der »informierten Einwilligung« bedeutet nicht, dass das, was machbar ist, gemacht werden darf, nur weil eine Person zustimmt. Es ist eine notwendige Voraussetzung, aber keine hinreichende Bedingung für eine humane Medizin.

In der heutigen Diskussion um die Rechte von Patienten bei medizinischen Versuchen müssen neben der persönlichen Einwilligung der Versuchsperson selbstverständlich die notwendigen weiteren Voraussetzungen, wie den erwarteten Nutzen für die Gesundheit konkreter Personen oder Personengruppen, die Vermeidung unnötiger Versuche durch Nutzung vorhandenen Wissens, das Fernhalten unnötiger Belastungen für die Versuchspersonen, die Veröffentlichung der Ergebnisse sowie die Einhaltung der Entscheidungen der Ethik-Kommission zum Thema werden. Es ist jedoch alarmierend, dass es bei fast allen späteren Revisionen des Nürnberger Kodex nicht um die Ausformulierung weiterer Bedingungen einer sozialverantwortlichen Medizin ging, sondern stets um die Relativierung und Einschränkung des Prinzips der »informierten Einwilligung«.

Am Beginn dieser Revisionen steht die Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes 1964. Sie stellt den wissenschaftlichen Fortschritt an den Anfang und damit in den Mittelpunkt und betrachtet die Rechte des Individuums nur noch in Relation dazu. Aus der Deklaration von Helsinki stammt die bis heute gültige Unterteilung in die »klinische Forschung« im Sinne eines individuellen Heilversuchs und die »nicht-therapeutische«, die fremdnützige Forschung. Für den Heilversuch soll die »informierte Zustimmung« im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit vom gesetzlichen Betreuer gegeben werden. Die Ausführungen zur fremdnützigen Forschung sind zweideutig: Einerseits heißt es, dass sie »ohne die freiwillige Zustimmung nicht durchgeführt werden könne« und andererseits: »Wenn der Betroffene rechtlich nicht fähig ist, seine Zustimmung zu geben, sollte diese von seinem gesetzlichen Betreuer eingeholt werden.« Und einen Satz weiter: »Derjenige, an dem ein klinischer Versuch vorgenommen wird, sollte geistig, körperlich und von seinem Rechtsstatus her in der Lage sein, seinen freien Willen auszuüben«.

Seit Helsinki zeigt sich immer deutlicher: Der Prüfstein für die »informierte Einwilligung« ist der Umgang mit den Menschen, die nicht einwilligen können. Der deutsch-amerikanische Medizinhistoriker Jay Katz hat in diesem Zusammenhang auf die interessanten Entwurfstexte von Helsinki aus dem Jahr 1962 hingewiesen. Darin heißt es klar, dass folgende Personengruppen niemals als Versuchspersonen von Experimenten dienen dürfen: Kriegsgefangene, Zivilisten, die durch militärische Besetzung vertrieben wurden, Gefängnisinsassen und »Personen, die ihre Einwilligung nicht geben können, sei es auf Grund ihres Alters, ihrer geistigen Verfassung oder weil sie sich in einer Lage befinden, in der sie nicht die Freiheit der Wahl haben«. Diese Klarheit, die unmittelbar dem Nürnberger Kodex von 1947 entspricht, wurde bereits in Helsinki in der Generalversammlung des Weltärztebundes 1964 aufgegeben.

Die Bioethik-Konvention – nach der heftigen öffentlichen Kritik schamhaft umbenannt in »Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin« – stellt vor diesem Hintergrund die endgültige Revision des Nürnberger Kodex dar und den Schlusspunkt des Kampfes der Experimentalmedizin um die nicht einwilligungsfähigen Menschen. Im Artikel 17.2. dieser Konvention heißt es, dass bei nicht einwilligungsfähigen Personen – also Menschen mit geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung, Altersdemenz, vorübergehende Bewusstlosigkeit oder Wach-Koma – der gesetzliche Betreuer die Einwilligung in fremdnützige Forschungsvorhaben geben kann, wenn die Forschung Nutzen bringt für »Personen, die sich in der gleichen Altersstufe befinden oder die an der gleichen Krankheit oder Störung leiden oder sich in dem gleichen Zustand befinden« und wenn das Forschungsvorhaben nur ein »minimales Risiko und eine minimale Belastung« für den Betroffenen darstellen würde.

Die historische Norm des Nürnberger Kodex, die mit so unendlich viel Leid belegt ist, wird damit gebrochen. Die wichtigsten Kritikpunkte bestehen meines Erachtens in folgendem:

Der Verweis auf den Gruppennutzen und der Hinweis auf die »zukünftigen Patienten«, »die Gesellschaft« und die »Spezies Mensch«, markiert den gefährlichen Übergang einer individualethischen Bindung der Medizin zu einer neuen wieder kollektivethischen Orientierung.

Die Einwilligung des Betreuers in eine fremdnützige Forschung ist mit dem bestehenden Betreuungsgesetz in Deutschland unvereinbar. Der gesetzliche Betreuer darf nur zum Wohle seines Betreuten entscheiden, nicht zum Wohle Dritter oder der Gesellschaft. Die Argumentation, dass das Wohl des Betreuten darin bestehen könnte, etwas Gutes für die Allgemeinheit zu tun, also ein gemeinnütziges Opfer zu bringen, ist nicht nur der hilflose Versuch, die neue Euro-Norm doch noch mit dem deutschen Betreuungsrechtes zu vereinbaren, sondern verweist unfreiwillig klar auf den historisch folgenreiche Orientierung auf kollektivethischer Normen.

Die Begriffe »minimales Risiko« oder »minimale Belastung« sind vage und interpretierbar. In einer Broschüre des deutschen Justizministeriums heißt es, dass es nur um »sanfte Methoden« wie Wiegen, Messen und Beobachten und Mitnutzung von Blut-, Speichel- und Urinproben ginge. In den Erläuterungen der Konvention sind dagegen schon bildgebende Verfahren und für die Gruppe der Koma-Patienten Versuche zur Verbesserung der Intensivmedizin aufgeführt. Es geht also durchaus nicht nur um sanfte, sondern um invasive Forschungsmethoden. Die Forschungspraktiker, wie der in Deutschland bekannte Koma-Spezialist Karl Max Einhäupl von der Berliner Charité, geben unbekümmert zu: »Natürlich geht es hier nicht nur darum, komatösen Patienten das Blut abzunehmen – so niedlich sehen wir die Dinge in der Tat nicht – sondern es geht darum, mit komatösen Patienten klinische Studien durchzuführen, die theoretisch auch geeignet sind, das Leben eines komatösen Patienten zu verkürzen und ihm Schaden zuzufügen.« »Minimales Risiko« und »minimale Belastung« könnten so zum Türöffner für eine aggressive Forschungs-praxis ohne Einwilligung werden. Auf Druck entsprechender europäischer Rahmengesetze (EU Richtlinie2001/80/EG) wurde das deutsche Arzneimittelgesetz 2004 so verändert, dass klinische Prüfungen an Minderjährigen zulässig sind

Damit ist das Kriterium der Gruppennützlichkeit als ausreichende Legitimation für einen Medizinversuch erstmals ins deutsche Recht aufgenommen – bisher beschränkt auf Minderjährige, erwachsene Nichteinwilligungsfähige sind noch explizit ausgenommen.

Das Vermächtnis von Nürnberg ist die dringend gebotene individualethische Bindung der Medizin und die Absage an jede kollektivethische Orientierung. Eine humane medizinische Forschung und die Medizin der Zukunft, sind immer dem Wohl konkreter Menschen verpflichtet. »Übergeordnete Interessen«, das »Wohl kommender Generationen« oder der »Spezies Mensch« rechtfertigen in keiner Weise das Unterlaufen des menschenrechtlichen Schutzes des Einzelnen und des Prinzips der »informierten Einwilligung«, auch wenn dies möglicherweise eine Verlangsamung der Forschung bedeutet.

Die staatlich anerkannte und geschützte Verlässlichkeit der Menschenrechte in der Medizin und der Medizinforschung zeigt sich am Umgang mit den Menschen, die nicht einwilligen können. Ihr Schutz vor fremdnütziger Forschung ohne persönliche Einwilligung hat deshalb hohe Priorität.

Gigantomane Gesundheitsvorstellungen haben in der Nazi-Ära dazu geführt, dass nicht nur die Rechte, sondern auch das Leben des Einzelnen missachtet wurden, um den »Volkskörper« zu heilen. In Anlehnung an Jay Katz lässt sich formulieren: Wäre im professionellen Denken und Handeln der Ärzte im Nationalsozialismus die unumstößliche Notwendigkeit der menschenrechtlichen Schutzgarantien des Einzelnen fest verankert gewesen, hätten sie niemals den Illusionen und verbrecherischen Folgen der »Magna Therapia« auf Kosten des Einzelnen folgen können. Nur durch ein absolutes Bestehen auf der Unantastbarkeit der Würde des Menschen im Sinne des Nürnberger Kodex einschließlich des Verbotes der Instrumentalisierung des Menschen durch uneingewilligte fremdnützige Forschung und der Lebensrechte aller Menschen kann die drohende Wiederholung der Geschichte verhindert werden.

Herzliche Danksagung

geschrieben von Michael Csaszkóczy

5. September 2013

Offener Brief an alle Mitstreiterinnen und Mitstreiter, die sich gegen mein
Berufsverbot eingesetzt haben

Nov.-Dez. 2007

Unser über dreieinhalbjähriger gemeinsamer Kampf gegen mein Berufsverbot ist nun tatsächlich erfolgreich gewesen. Seit zwei Wochen unterrichte ich wieder an einer Realschule. Viel Zeit zum Feiern blieb bislang noch nicht, obwohl wir allen Grund dazu hätten.

In den letzten Wochen musste ich nicht nur mein ganzes Leben von Grund auf umstellen, es bleibt auch einiges aus den letzten dreieinhalb Jahren zu verdauen, das noch eine ganze Weile nachwirken wird. Und dennoch: Wir haben einen großartigen Sieg für Meinungsfreiheit, Demokratie und Grundrechte und gegen Obrigkeitsstaat und Duckmäusertum errungen!

Der massive Vorstoß der Kultusministerien Baden-Württembergs und Hessens zur Wiederbelebung der Berufsverbote ist kläglich gescheitert. Die Inlandsgeheimdienste, deren Benennung als »Verfassungsschutz« angesichts ihrer Praxis kaum anders denn als zynisch und grotesk bezeichnet werden kann, haben einen dringend notwendigen Dämpfer erhalten.

Ich möchte allen ganz herzlich danken, die das Solidaritätskomitee und mich in den letzten Jahren unterstützt haben, die Öffentlichkeitsarbeit gemacht haben, die demonstriert haben, sich an der 1000-Stimmen-Aktion beteiligt haben, Artikel und Leserbriefe geschrieben haben und die nicht zuletzt mir das Gefühl gegeben haben, in meinem Kampf nicht allein zu stehen.

Ohne Eure Solidarität, Eure Anteilnahme und Eure Unterstützung hätte ich nicht durchhalten können. Ihr habt bewiesen, dass Solidarität kein leeres Wort ist, sondern ein Faktor, mit dem unsere Gegnerinnen und Gegner zu rechnen haben werden.

Mein Dank gilt nicht nur der GEW und der Roten Hilfe, ohne die der Kampf gegen das Berufsverbot zum Scheitern verurteilt gewesen wäre. In der Solidaritätsbewegung haben sich Menschen und Gruppen ganz unterschiedlicher politischer Herkunft zusammengefunden, um ungeachtet aller Differenzen gemeinsam zu streiten: Gewerkschafterinnen, Autonome Antifas, Menschenrechtsaktivistinnen, Kommunistinnen, Friedensbewegte, Sozialistinnen und nicht zuletzt viele Menschen, die sich gar keiner politischen Richtung zuordnen würden, sondern die sich einfach trotz der trostlosen herrschenden Normalität ihren Sinn für Recht und Unrecht bewahrt haben.

Ihr alle habt mir immer wieder Hoffnung gemacht in einer gesellschaftlichen Realität, die zu hoffnungsfroher Zuversicht all zu selten Anlass gibt.

Ich möchte Euch bitten, weiter wachsam und aktiv zu bleiben, wo staatliche Repression emanzipatorische Bewegungen im Keim zu ersticken droht und Grundrechte mit Füßen getreten werden. Nicht zuletzt möchte ich Euch bitten, auch im Kampf gegen Berufsverbote nicht nachzulassen. Noch bestehen die Gesetze, die solche absurden Verfahren wie meines erst möglich machen, noch immer sind die vielen, vielen Berufsverbotsbetroffenen aus den 1970er und 1980er Jahren nicht rehabilitiert geschweige denn entschädigt.

Erst wenn es eine wirkliche und grundsätzliche Aufarbeitung des Unrechts gibt, das mit den Berufsverboten verbunden war und ist, werden die Grundlagen solcher antidemokratischen Repressionsmaßnahmen in Frage gestellt werden können.

Ich hoffe weiterhin mit Euch im Kampf gegen Faschismus, Krieg und Grundrechtsabbau verbunden zu bleiben.

Herzliche rote Grüße an Euch alle!

Die FIR zog Bilanz

5. September 2013

Gespräch mit Dr. Ulrich Schneider, Generalsekretär der FIR

Nov.-Dez. 2007

• Womit hat sich der 14. Kongress der FIR beschäftigt?

Das Wichtigste in der Bilanz, die auf dem Kongress gezogen wurde war, dass es uns mit der Öffnung der FIR für nachgeborene Generationen gelungen ist, unsere Förderation als lebendige und aktive Organisation im Kampf gegen Neofaschismus, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit – für Frieden, Demokratie und soziale Rechte zu profilieren. Wir konnten in den letzten drei Jahren trotz geringer finanzieller und personeller Kapazitäten eine lebendige Organisation erhalten und weiterentwickeln. Aktuell gehören der FIR über 50 Organisationen und Verbände aus 24 europäischen Ländern und Israel an. Damit sind wir die größte internationale Organisation ehemaliger Kämpfer gegen den Faschismus, Deportierter und Verfolgter des Naziregimes und Antifaschisten heutiger Generationen.

• Was waren und sind die politischen Schwerpunkte der FIR?

Wir beziehen Stellung zu den politischen Fragen der Zeit. Von großer Bedeutung und entsprechender internationalen Resonanz war unsere politische Erklärung zur wachsenden Gefahr extrem rechter Kräfte in Europa. Unsere Situationsbeschreibung, die Forderungen und die Appelle zu Initiativen auf europäischer Ebene wurden gehört.

Nicht nur die NPD in Deutschland, auch in vielen anderen europäischen Ländern erleben wir eine erschreckende Zunahme extrem rechter Kräfte und Organisationen. Die Initiativen der Mitgliedsverbände auf nationalen Ebenen ergänzen wir durch Impulse, die gemeinsames Handeln in Europa gegen Neofaschismus und Rassismus, gegen Antisemitismus und Xenophobie fördern sollen.

• Stichwort Europa: An dem Wochenende, als der FIR-Kongress stattfand, tagten die europäischen Staats- und Regierungschefs in Portugal und verabschiedeten einen neuen Text einer europäischen Konvention. Wie steht die FIR dazu?

Ein einiges Europa, das auf den Traditionen des antifaschistischen Kampfes der Anti-Hitler-Koallition basiert und soziale Rechte und Freiheiten der Menschen fördert, hat unsere volle Unterstützung. Ein Europa aber, das nur die Freiheit der Wirtschaft und des Geldes regelt, das versucht, mit militärischer Macht seinen Interessen durchzusetzen, ein solches Europa wird von uns abgelehnt.

• Wie sieht die FIR als Organisation gegenwärtig aus?

Sie ist sicherlich keine monolithische Organisation. So vielfältig, wie die Zugänge zum Antifaschismus in der Vergangenheit waren, so politisch unterschiedlich sind die Mitgliedsorganisationen. Allein in Griechenland haben wir sieben Verbände, von denen vier der kommunistischen Partei nahe stehen, während sich zwei der PASOK zugehörig fühlen. Dies drückte sich auch in den Beiträgen der Delegierten auf dem Kongress aus. Aber trotz aller Unterschiede in den politischen Einschätzungen haben wir uns gerade in unseren öffentlichen Erklärungen bemüht, politische Klarheit unter Berücksichtigung der unterschiedlichen politischen Ausrichtungen unserer Organisationen herzustellen. Das ist nicht immer einfach, aber die breite Akzeptanz zeigt, dass dies der richtige Weg ist.

• Welche Aufgaben stellt sich die Förderation in der nächsten Zeit?

Während wir im Jahr 2006 und 2007 Tagungen in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments organisierten, haben wir uns für das Frühjahr 2008 die anspruchsvolle Aufgabe vorgenommen, gemeinsam mit dem »Institute des Veterans« in Belgien und den nationalen Mitgliedsverbänden ein Internationales Jugendtreffen in Buchenwald zu organisieren. Bislang wird diese Planung unterstützt von unseren Mitgliedsorganisationen aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Russland und Ungarn. Wir wollen 1.000 europäische Jugendliche zum Gedenken an die Selbstbefreiung mobilisieren.

Eine anspruchsvolle Aufgabe, aber sie zeigt, dass die FIR ihr politisches Gesicht der Jugend zuwendet.

Mosess »Moe« Fishman

geschrieben von Victor Grossman

5. September 2013

Ein Amerikaner im Spanischen Bürgerkrieg

Nov.-Dez. 2007

Der schlanke, adrett gekleidete ältere Herr mit dem schmalen Schnurbart und dem hinkenden Gang war bei einer erstaunlichen Zahl von internationalen Begegnungen anzutreffen. Seine Behinderung stammte aus dem Spanischen Bürgerkrieg – schon bei seiner ersten Schlacht um Brunete zerschmetterte ihm die Kugel eines Faschisten das Bein. Als Folge davon verbrachte er ein Jahr der Genesung in Spanien und zwei weitere Jahre in amerikanischen Krankenhäusern. Beugen konnte er das Bein nie wieder. Charakteristisch für Moe Fishman: Er lernte auch nie, das Rückgrat zu beugen, Katzbuckeln kam für ihn einfach nicht in Frage.

Moe verließ die Schule in New York mitten in der Großen Krise – seinen amtlichen Namen Mosess (mit doppeltem »s«) verdankte er den mangelnden Schreibkenntnissen eines Standesbeamten. Er arbeitete in Wäschereien und als LKW-Fahrer, wurde aktiver Gewerkschafter und trat, wie recht viele junge New Yorker zu jener klassenkämpferischen Zeit, in die Jungkommunistenliga ein.

Als der Putsch der Generale gegen die gewählte Regierung in Spanien begann, binnen Tagen von Mussolini und Hitler unterstützt, meldete sich Moe für die Internationalen Brigaden. Er hatte keine militärische Erfahrung, konnte aber LKW fahren. Man wollte ihn jedoch nur nach Spanien lassen, wenn er noch zehn weitere Freiwillige rekrutierte. Das tat er, nur verschwanden die zehn als es tatsächlich losging. Moe durfte im April 1937 trotzdem fahren; doch schon im Juli erlitt er seine schwere Verletzung.

Noch während der Genesung in New York setzte er sich für die spanischen Flüchtlinge ein und lernte außerdem Funker, denn wenn ihn auch die US Army nicht mehr nehmen wollte, in die weitaus gefährdetere Handelsmarine durfte er eintreten.

Nach dem Krieg engagierte sich Moe aktiv in der Organisation der »Veteranen der Abraham Lincoln Brigade«. Als der Kalte Krieg eisiger wurde, geriet diese Organisation mit auf die Liste der »subversiven Organisationen«, die der Justizminister des Präsidenten Harry Truman aufstellte. Deren Mitglieder verloren fast überall ihre Arbeitsstellen; viele Spanienveteranen verzichteten daher auf ihre weitere Mitarbeit, was beinahe zur Auflösung ihrer Organisation geführt hätte. Zwei Veteranen blieben trotz allem standhaft, Milton Wolff, der letzte Kommandeur der »Lincolns« und Moe Fishman. Sie erhielten Vorladungen, wurden sogar angeklagt, gaben aber nicht auf. Nach jahrelangem Kampf und grundlegenden politischen Veränderungen in den 70er-Jahren siegten sie endlich. Die »Liste der Subversiven« wurde selbst für verfassungswidrig befunden. Moe blieb 50 Jahre als Exekutivsekretär dabei, von seinem kleinen Büro in Manhattan aus hielt er die Fäden zu der mutigen Schar der Lincoln-Veteranen zusammen, welche, in vielen Bundesstaaten verstreut, bald wieder aktiv wurden. Gegen den Vietnamkrieg, gegen Rassismus, gegen die kriegerische Einmischung in Kuba, Chile, Nikaragua, und immer wieder gegen Franco und mit Hilfe für seine Opfer – die alternden aber begeisterten Lincolns waren in jeder größeren Demonstration zu sehen. Jedes Jahr versammelten sie sich zu einem großen Treffen, oft mit bekannten Sängern und Schauspielern wie Pete Seeger und Harry Belafonte. Gemeinsam setzten sie auch durch, dass endlich Denkmäler für die sonst vergessenen, so genannten »verfrühten Antifaschisten« im Bundesstaat Washington, in Wisconsin, New York und auch in San Francisco errichtet wurden. Die Lincoln-Veteranen nahmen an vielen internationalen Treffen teil. Moe war fast immer und überall dabei. Er hielt leidenschaftliche Reden, auch gegen die neuen Angriffe menschenfeindlicher Generäle zum Beispiel gegen die Völker im Irak und in Afghanistan. Zum 60. Jahrestag der Gründung der Internationalen Brigaden 1996 erhielt er gemeinsam mit damals noch vielen internationalen Kameraden in Madrid die Ehrenbürgerschaft Spaniens. Zum letzten Mal habe wir ihn vor einem Jahr in Spanien getroffen. Er blieb bis vor kurzem erstaunlich kraftvoll, scheinbar unermüdlich. Nur der Krebs war stärker; Moe, inzwischen schon 92 Jahre, starb am 6. August in New York.

Ein Gerechter unter uns

geschrieben von Heinrich Fink

5. September 2013

Yad-Vashem würdigt Professor Eberhard Rebling

Nov.-Dez. 2007

Prof. Dr. Eberhard Rebling, Mitglied der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten ist am 11. Oktober 2007 in einer Feierstunde in der Israelischen Botschaft als »Gerechter unter den Völkern« geehrt worden. Jahrelang hatte er sich geweigert, die höchste Würdigung des Staates Israel für einen Nichtjuden anzunehmen. Er meinte, solange es keine entsprechende Auszeichnung für die vielen Juden gäbe, die Juden gerettet haben, schäme er sich, der einzige aus seiner Widerstandsgruppe zu sein, der als »Retter jüdischen Lebens« geehrt würde.

Nun trägt er als letzter Lebender für alle, die damals mit ihm Widerstand geleistet haben, doch noch den Ehrentitel, den Yad-Vashem vergibt. Die Holocaust-Gedenkstätte Yad-Vashem ist eine Einrichtung des Staates Israel auch zur »Verewigung des Andenkens an die Märtyrer und Helden, die Juden gerettet haben«, zugleich ein Forschungszentrum zum Schicksal der europäischen Juden während der Zeit des Hitler-Faschismus. Der Name »Yad-Vashem« steht in einer Verheißung des Propheten Jesaja: »Und ihnen werde ich in meinem Haus und in meinen Mauern ein Denkmal und einen Namen geben, der niemals getilgt werden soll.«

Mit der Ernennung zum Gerechten wird die dankbare Anerkennung für jene zum Ausdruck gebracht, die mit persönlichem Einsatz unter Gefährdung des eigenen Lebens Juden gerettet haben. Eine Medaille, eine Urkunde und der Eintrag des Namens auf dem Memorial-Wall im »Garten der Gerechten« von Yad-Vashem, in dem die Namen von nahezu 23.000 Frauen und Männern aus allen Teilen Europas, darunter etwa 500 aus Deutschland, eingemeißelt sind, gehören dazu. Nathan Karp aus Jerusalem gestaltete die Medaille mit einem Text aus dem Talmud: »Wer immer ein Menschenleben rettet, hat damit gleichsam eine ganze Welt gerettet.« und symbolisiert sie mit Händen und Stacheldraht: »Die Hände, die eine Lebenslinie aus Stacheldraht umfassen, scheinen aus dem Nichts herauszuragen, während die Linie, die um den Erdball gewunden ist und ihm die treibende Kraft verleiht, aussagt, dass Taten wie die der ›Gerechten‹ die Existenz der Welt und unseren Glauben an die Menschheit bestätigen.«

Der Gesandte der Botschaft, Ilan Mor, überreichte Eberhard Rebling Medaille und Urkunde für gerettetes Leben und nannte dabei die Namen von Lin Jaldati, Reblings Frau, der Tochter Katinka, die 1941 geboren wurde, weitere Namen aus der Familie Lin Jaldati und Namen von Freundinnen und Freunden, die alle versteckt waren in dem Haus, das Rebling, selbst im Exil, eigens für die Bedrohten, gemietet hatte. Es lag abseits der Straße in der Stadt Naarden. Sie hatten im Haus umgehend doppelte Wände und auch doppelte Böden eingebaut für die verfolgten Juden und ihre Kinder. Zeitweilig lebten 20 Personen dort, die von niederländischen Sympathisanten in Sicherheit gebracht worden waren.

Der Kommunist Eberhard Rebling hatte Deutschland bereits 1930 verlassen, um in Holland Musik zu studieren. Nach dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht lebte er als Deserteur in höchster Gefahr, wenn auch geschützt durch gefälschte Papiere. Das Haus wurde im Juni 1944 verraten und alle Bewohner verhaftet. Rebling konnte von einem Transport flüchten. Im Archiv von Yad-Vashem sind Protokolle des Niederländischen Gerichtshofes, welche die Verhöre, den Verrat und die Verhaftung dokumentieren, erhalten. Das Yad-Vashem-Schreiben zur Verleihung des Preises schließt: »Nach dem Krieg verließ Eberhard Rebling mit seiner Familie die Niederlande und ließ sich in Ostdeutschland nieder.« Der 96-Jährige ist heute der Einzige, der noch bezeugen kann, was in der ›Villa Hohes Nest‹ in den Jahren 1943 bis 1944 vor sich ging.

Eberhard Rebling ist Hochschulprofessor, Autor vieler musikwissenschaftlicher Bücher und hat als Pianist seine Frau Lin Jaldati auf vielen Reisen durch Europa, Kanada, Süd- und Ostasien begleitet. Seit 1979 traten beide gemeinsam mit den Töchtern Jalda und Katinka auf und hielten das Erbe widerständiger jiddischer Lieder lebendig. Der Tod von Lin Jaldati 1988 beendete diese einzigartige musikalische Zusammenarbeit, doch Tochter Jalda setzt sie bis heute, quasi als ihr Lebenswerk, fort.

Bewegt nahm Eberhard Rebling die Ehrung entgegen und erinnerte an jene Mitbewohner, die nicht gerettet werden konnten. Er schloss: »Meine ungeteilte Aufmerksamkeit und mein Engagement gilt dem Widerstand gegen Neofaschismus und Krieg.«

Erinnerung für heute

geschrieben von Hans Lauter

5. September 2013

VVN-BdA Sachsen beteiligte sich an Ehrungen für Clara Zetkin

Nov.-Dez. 2007

Anlässlich des 150. Geburtstages von Clara Zetkin wurden von wissenschaftlichen Institutionen und Heimatvereinen Gedenkveranstaltungen organisiert, an denen wir als VVN-BdA aktiv beteiligt waren.

Schwerpunkt dieser Veranstaltungen war der Kampf Clara Zetkins um die Gleichberechtigung der Frauen. Unser Auftreten war wesentlich auf ihren Kampf gegen Faschismus und Krieg orientiert.

Bereits am 20. Juni 1923 erstattete Clara Zetkin den Bericht auf einer Konferenz der Kommunistischen Internationale mit dem Titel »Der Kampf gegen den Faschismus«.

Ihr Bezugspunkt war Italien. Mit dem »Marsch auf Rom« am 28. Oktober 1922 hatten die Faschisten die Macht an sich gerissen. Clara Zetkin untersuchte die historischen und politischen Hintergründe dieses Ereignisses, wobei sie großes Gewicht auf die Entlarvung der sozialen Demagogie des Faschismus legte, um zu erklären, wieso er diesen Masseneinfluss gewinnen konnte. Ihre Rede war ein großangelegter Versuch, das Wesen des Faschismus zu bestimmen. Man darf nicht vergessen, dass damals in der Arbeiterbewegung die Auffassung verbreitet war, dass »der Faschismus nichts sei als bürgerlicher Terror«. Obwohl sie den Kampf gegen den Faschismus mit dem Kampf um die politische Macht der Arbeiterklasse verband, war nach meiner Ansicht ihre damalige Analyse, wenige Monate nach Errichtung der faschistischen Diktatur in Italien, eine entscheidende Hilfe für die strategische Orientierung der internationalen Arbeiterbewegung.

Clara Zetkin stellte fest, dass der Faschismus nach Italien seine stärkste Position in Deutschland hat. Dafür hatten sich durch den Ausgang des ersten Weltkriegs und das Versagen der Revolution günstige Bedingungen entwickelt. Als wichtigstes Gegenmittel proklamierte sie die proletarische Einheitsfront. Wie notwendig diese Orientierung war, zeigt der misslungene Versuch der Hitlerfaschisten, am 9. November 1923 »von München nach Berlin zu marschieren«. Leider ist es im darauf folgenden Jahrzehnt nicht gelungen, diese Einheitsfront in Deutschland herzustellen, was die Machtübertragung an die Hitlerpartei erleichtert hat.

Clara Zetkin gehörte als Abgeordnete der KPD von 1920 bis 1933 dem Deutschen Reichstag an, den sie am 30. August 1932 als Alterspräsidentin eröffnete. Diese Möglichkeit hat sie genutzt, um ein realistisches Bild von der Krise des Kapitalismus zu vermitteln. Sie wies nach, dass Deutschland von einem Präsidialkabinett regiert wird, das Handlanger des Monopolkapitals ist und unter Ausschaltung des Reichstages gebildet wurde. Im Kampf gegen dieses System, so Clara Zetkin, gälte es zunächst, vor allem den Faschismus nieder zu ringen. »Das Gebot der Stunde ist die Einheitsfront aller Werktätigen (…) um damit den Ausgebeuteten die Kraft und die Macht ihrer Organisationen zu erhalten, sogar ihr physisches Leben. Die Selbstbehauptung der Werktätigen gegen den Faschismus ist die unerlässliche Voraussetzung für die Einheitsfront…«

Leider ist es, abgesehen von gemeinsamen betrieblichen und lokalen Aktionen, nicht gelungen, eine solche Einheitsfont gegen den Faschismus herzustellen. Nach meiner Erfahrung hätte die von Clara Zetkin geforderte Gemeinsamkeit das Kräfteverhältnis 1932 in Deutschland entscheidend verändern können.

Den Erfolg gemeinsamer Aktionen zeigt die Kapitulation des Neonazis Worch, der auf Grund des gemeinsamen Widerstands alle Aufmärsche in Leipzig bis 2014 abgesagt hat. Der von Clara Zetkin aufgezeigte Weg erweist sich damit auch als Schlüssel für die Lösung von Gegenwartsproblemen im Kampf gegen Neofaschismus und Rechtsextremismus.

Kampf um das Gedenken

geschrieben von Heinrich Fink

5. September 2013

Zum neuen Gedenkstättenkonzept der Bundesregierung

Nov.-Dez. 2007

Kulturstaatsminister Bernd Neumann von der CDU hat am 26. Juni 2007 einen Entwurf zur Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption gemäß Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 zur Vorlage im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages übergeben. Das Konvolut von 27 Seiten soll ein neues Gedenkstättengesetz der Bundesrepublik Deutschland im Parlament vorbereiten. Der Titel der Vorlage lautet: »Verantwortung wahrnehmen, Aufarbeitung verstärken, Gedenken vertiefen«. Dazu wird es nun in den nächsten Wochen öffentliche Anhörungen und interne Beratungen geben. Die vom Gesetz Betroffenen sind aufgefordert, ihre Meinung zu artikulieren. Im Ergebnis soll eine staatliche Richtschnur für zeitgemäße deutsche Erinnerungskultur entstehen. Für uns, die wir Gedenkstätten- und Erinnerungspolitik als eine Hauptsäule unserer Arbeit betrachten, Grund genug, den Entwurf genau zu prüfen.

Grundtenor der Empfehlungen der Enquete-Kommission des Bundestages zur »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit« war die Delegitimierung der DDR und ihre Gleichsetzung mit dem Nationalsozialismus. Die finale Botschaft der jetzigen Vorlage besteht darin, diese Totalitarismusthese weiter zu beweisen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde die Absicht erklärt, in der Gedenkstättenkonzeption eine »angemessenen Berücksichtigung der beiden deutschen Diktaturen« fortzuschreiben. Es geht also wieder nicht um Vergleiche im Sinne der Komparatistik, die eine wichtige Disziplin in der Geschichtswissenschaft darstellt. Gemeint ist hier erneut nur eine Gleichsetzung, gleichsam als Bestätigung einer vorgefassten Meinung. Wir Antifaschisten haben nichts gegen eine kritische Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit, auch nichts gegen die analytische Aufarbeitung antisemitischer Tendenzen etwa in der Tradition der Linken. Es muss aber aufgedeckt werden und nicht vorurteilsgeladen zugedeckt. Antikommunistische Vorurteile sind dabei nicht hilfreich. Wichtig wäre ein offener, streitbarer Dialog all derer, die an historisch fundierten Auseinandersetzungen interessiert sind.

Um Zukunft zu gewinnen ist die Kenntnis von Vergangenheit wichtig. Die Aufarbeitung der DDR-Geschichte muss allerdings der historischen Wahrheit und Wahrhaftigkeit verpflichtet sein. Jeder Versuch einer Gleichsetzung mit dem Völkermord-Regime des Faschismus kommt einer Verharmlosung der Untaten des deutschen Faschismus gleich. Das Gedenken und die Vertiefung der Erinnerung sind wichtige Aufgaben bei der Erziehung der nächsten Generation. Beides muss in Bildung, Kunst und Kultur ihren Niederschlag finden. Samuel Korn, Generalsekretär des Zentralrats der Juden, wirft dem Konzept vor, es verzichte auf die Souveränität des bisher geltenden Gedenkstättenkonzeptes, das explizit die inhaltliche Autonomie und politische Selbständigkeit als Kernmerkmal demokratischer Erinnerungskultur und politischer Selbständigkeit betonte. Der Entwurf enthielte sich nicht einer parteilichen Geschichtsdeutung, er habe geradezu einen autoritären Weisungsstil.

In Sachsen hatte schon vor einigen Jahren ein Gedenkstättengesetz in Sinne der Gleichsetzung von totalitären Systemen zu einem Eklat geführt. Damals haben die Vertreter der Opferverbände, wie die Zentralräte der Juden und der Sinti und Roma sowie die VVN-BdA und die Organisation der Opfer der NS-Militärjustiz die Stiftung verlassen und sind bis heute nicht in das Gremium zurückgekehrt. Besonders im Ausland fand dieser Vorgang große Beachtung. Angesichts von Thesen wie: »Beide Diktaturen standen jeweils auf ihre Weise einem demokratischem Rechtsstaat diametral entgegen und bekämpften diesen«, war damals von einem »erinnerungspolitischen Paradigmenwechsel« gesprochen worden. Der vorgelegte Entwurf stellt einen weiteren Versuch dar, derartige Positionen gesetzlich zu verankern. Eine neue Runde im Kampf um die Erinnerung hat begonnen.

Migrationshintergrund?

geschrieben von Irene Runge

5. September 2013

Plädoyer für Einwanderungsgeschichte als Schulfach

Nov.-Dez. 2007

Auf Deutsch gibt es sonderbare Sprachhemmungen. Beispielsweise dann, wenn es um die Einwanderung und die Einwanderer geht. Da mussten neue Begriffe her, weil das Wort »Ausländer« all jene überging, die längst deutsche Staatsangehörige waren. So erfand man sich die »einheimischen Ausländer« und »fremden Deutschen«, begann, mit dem Wort »Migrationshintergrund« auch statistisch zu jonglieren, und korrigierte politisch die Tatsache, dass es hierzulande Menschen mit – und auch ohne Migrationserfahrungen gibt.

Solche Rederegeln verhindern, dass neue Erkenntnisse mehr sind als nur Worte. Wenn bereits im Jahr 2010 rund 40 Prozent (!) aller unter Vierzigjährigen in unserem Land irgendeinen familiären oder eigenen Migrationshintergrund haben werden, könnten neue Fragen entstehen. Beispielsweise die, ob es überhaupt wichtig ist, dass fast die Hälfte dieser Altersgruppe nicht-deutscher Herkunft sein wird. Vermutlich wird sich das am stärksten in den großen Städten, und weniger sichtbar auf dem platten Lande zeigen. Ganz natürlich stehen jene an der Spitze der Entwicklung, deren Groß- oder Urgroßeltern einst aus der Türkei in die Bundesrepublik eingewandert und hier geblieben sind, gefolgt von denen aus dem längst zerfallenen Jugoslawien. Heute leben hierzulande Angehörige aus rund 200 Ethnien, doch nicht alle werden statistisch zur Kenntnis genommen. Das betrifft nicht nur die Kurden mit türkischer oder sonstiger Staatsangehörigkeit. Wie kommt es eigentlich, dass solche Themen in den politischen Debatten zwischen links und Mitte nicht zu hören sind?

Gedankliche und administrative Hilflosigkeit machen sich auch dann breit, wenn es um das Thema »Deutsche mit Migrationshintergrund« geht. Dazu gehören beispielsweise die Spätaussiedler, aber auch jene in die väterliche Heimat einwandernden Kinder der vor den Nazis ins Ausland geflohenen Juden. Auch das verschweigt die Politik, die dem Alltag zumindest Richtungen vorgeben sollte. Aber Staatsangehörigkeit ist nicht zwingend Nationalität, doch diese Frage wird dem rechten Rand überlassen. Für den bleibt fremd, wer sichtbar anderer Herkunft ist und zwar ungeachtet seines Bürgerrechts. Das allein wäre Grund genug für linke politische Gegenwehr.

Diese feste Burg kann nicht von langer Dauer sein. wenn alsbald jedes zweite Kind eine andere denn die bislang übliche deutsche Familiengeschichte haben wird. Ganz zweifellos sind diese Kinder auch Deutsche. Was denn sonst? Sie werden sich regional definieren, je nachdem, wo sie geboren sind: Berlin, Nürnberg, Luckenwalde oder Dresden, und sie werden stolz auf ihre doppelte und dreifache, auf ihre nationalen, ethnischen und religiösen Identitäten sein. Diese Kinder verfügen per Geburt über den Schatz der vor ihnen gewesenen Generationen, über längst nicht vergessene unterschiedliche familiäre Einwanderungsvergangenheiten, über Sprachfertigkeiten und kulturelle Vielfalt. Das ist ein Bildungsvorteil.

Die Einwanderer der ersten Generation haben noch Migrationserfahrungen, aber es fragt kaum jemand danach. Schon über 1,2 Millionen Kinder von eingebürgerten oder ausländischen Eltern haben bei der Geburt zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Wie sie sind rund 1,5 Millionen Kinder, bei denen ein Elternteil Ausländer, Spätaussiedler oder Eingebürgerter ist, keine Migranten und sie haben demnach keine Migrationserfahrungen.

Wie es weitergeht? In wenigen Jahrzehnten gestalten solche Kinder, denn an anderen wird es mangeln, ganz ohne Verweis auf die Herkunft ihrer Vorfahren die deutsche und europäische Politik, Wirtschaft und Kultur. Dann wird es in der Schule das Fach Einwanderungsgeschichte geben, und die letzten der ersten Einwanderer werden als Zeitzeugen gefragt sein. Wird man das aktuelle deutsche Zuwanderungs- und Flüchtlingsbegrenzungsgesetz dann überhaupt noch verstehen?

Linke Heimatgefühle

geschrieben von Conrad Taler

5. September 2013

Erwiderung auf den Artikel »Rechte Heimatgefühle«

Nov.-Dez. 2007

Unter der Überschrift »Rechte Heimatgefühle« berichtet Anne Rieger im »antifa«-Magazin vom September/Oktober 2007 über eine Regionalstudie zum Rechtsextremismus, die sich mit den Ursachen des politischen Verhaltens von Jugendlichen im württembergischen Rems-Murr-Kreis befasst. In dem Beitrag heißt es, den Sozial- und Verhaltensforschern um Professor Josef Held von der Universität Tübingen sei bei ihren Interviews aufgefallen, »dass Jugendliche mit extrem rechten Positionen gut in ihr dörfliches oder kleinstädtisches Milieu integriert sind und einen starken Bezug zur Heimat haben«.

Was sollen wir daraus lernen? Dass Heimatliebe und ländliches Milieu anfällig machen für rechtsextremistische Positionen? Wenn das stimmte, dann wären Jugendliche in städtischen Ballungszentren von vornherein weniger gefährdet. Aber auch dort finden braune Rattenfänger Mitläufer und Nachbeter. Dass »auf dem Land« konservative Denkweisen stärker verbreitet sind als anderswo ist eine Binsenweisheit. Das sollte aber nicht zu Vorurteilen gegenüber dem dörflichen Milieu verleiten, in das gerade seine Kritiker während des Urlaubs nur allzu gern selber eintauchen.

Wer sich in einem ländlichen Umfeld geborgen fühlt, der versinkt doch deswegen nicht in provinziellem Mief. Heimatliebe ist nicht das Vorrecht von Leuten, die sich national nennen, und dabei – wie Thomas Mann sich ausdrückte – nur »Dunst und Dusel, das faule, wehleidige, brutale ›Gemüt‹ im Sinn haben«. Sie ist nicht gleichbedeutend mit Weltabgewandtheit und Feindschaft gegenüber Menschen anderer Sprache oder Hautfarbe. Heimatliebe ist Ausdruck der Sehnsucht des Menschen nach Geborgenheit und Frieden.

Kurt Tucholsky hat sich leidenschaftlich dagegen gewehrt, den Heimatbegriff der politischen Rechten zu überlassen. In einem Aufsatz mit dem schlichten Titel »Heimat« schrieb er 1929: »So wie die nationalen Verbände über die Wege trommeln – mit dem gleichen Recht nehmen wir, die wir hier geboren sind, Fluss und Wald in Beschlag, Strand und Haus, Lichtung und Wiese; es ist unser Land. Man hat uns zu berücksichtigen, wenn man von Deutschland spricht, uns: Kommunisten, junge Sozialisten, Pazifisten, Freiheitsliebende aller Grade, man hat uns mitzudenken, wenn ›Deutschland‹ gedacht wird.«

Viele heimatverbundene Menschen haben über die Naturfreundebewegung den Weg in linke Parteien gefunden und sind den Idealen ihrer Jugend ein Leben lang treu geblieben. Wer die Liebe der Menschen zu Heimat und Natur verächtlich macht, treibt sie in die Arme von Leuten, denen Heimatliebe zu allen Zeiten nur als Vehikel für dumpfen Nationalismus gedient hat. Alte Nazis und rechte Politiker konnten während des Kalten Krieges nur deswegen mit den Gefühlen von Millionen Vertriebenen ungehindert Schindluder treiben, weil andere das Wort Heimatliebe nur mit herabgezogenen Mundwinkeln über die Lippen gebracht haben. Da gibt es einiges aufzuarbeiten. Immerhin belegen zahlreiche literarische Zeugnisse, dass die von den Nazis verjagten Hitlergegner einen starken Bezug zu ihrer Heimat hatten.

So interessant die Ergebnisse der Regionalstudie über den Rechtsextremismus bei Jugendlichen im Rems-Murr-Kreis auch sein mögen, so wenig sollten sie verallgemeinert werden. Vor mehr als fünfzig Jahren wurde ich als Wahlredner in einen kleinen Weinort im Remstal geschickt. Dort bereitete die Dorfjugend dem jungen Redakteur aus Stuttgart einen heißen Abend. Als der letzte Zug nach Stuttgart weg war und ich keine Bleibe hatte, lud mich mein schärfster Kritiker ein, bei ihm und seiner jungen Familie zu übernachten.

Widerstand in Thüringen

geschrieben von Norbert Podewin

5. September 2013

Eine lesenswerte Spurensuche antifaschistischen Kampfes

Nov.-Dez. 2007

Die Fülle der Widerstandsliteratur gegen den deutschen Faschismus ist jüngst um eine bemerkenswerte Neuerscheinung bereichert worden. Autor Gerd Kaiser zeichnet die Geschichte des Widerstandes in Thüringen nach. Es war das erste Land der Weimarer Republik, in dem sich 1931 in einer Koalition NS-Politiker – so Wilhelm Frick – legal positionieren konnten. Im August des Folgejahres kam hier die erste »rein nationalsozialistische« Landesregierung ins Amt; der seit 1927 NSDAP-»Gauleiter« und fanatische Antisemit Fritz Sauckel wurde Staats- und Innenminister.

Historisch fundiert setzt Kaiser den Widerstand gegen die NS-Bewegung bereits 1923 an und kennzeichnet deren Drahtzieher: »Der Faschismus zeigte sich mitnichten als ein gesellschaftliches Problem der ‚politischen Ränder von rechts und links‹. Er war eine Frucht der finanziellen, wirtschaftlichen und politischen Herrschaftsraffinesse an der Spitze und in der Mitte der Gesellschaft, den Interessevertreter den Faschismus förderten und tolerierten, ihm schließlich den Weg öffneten.«

Die verschiedenen Etappen des Kampfes werden herausgearbeitet und die Aktivisten – vor allem Kommunisten und Sozialdemokraten – gewürdigt. Doch auch Intellektuelle, Kleinbürger und Geistliche, die vor der Demagogie der Hitler-Bewegung warnten, finden Würdigung. Der Überblick über den Widerstand im Thüringer Wald wird ergänzt durch das Kapitel »Lebensbilder aufrechter Frauen, Männer und Jugendlicher«, in dem etwa 430 Antifaschisten gewürdigt werden. Bei einigen musste es bei bloßer Angabe bleiben, da Unterlagen nicht mehr vorhanden sind, so »Heinrich List; Suhl, politisch verfolgt und im KZ Buchenwald gestorben« oder »Günther Schwarze; geboren am 26.2.1912 in Rudolstadt, wohnhaft Erfurt, wurde von einem Gestapokommando kurz vor der Befreiung im Webicht erschossen«.

Wo Kaiser bei seiner akribischen Suche fündiger wurde, lernen wir politische Lebensbilder in aller Vielfalt kannten. Hunderte Überlebende und Angehörige wurden befragt und stellten einmalige Dokumente und Fotos zur Verfügung. »Gefunden wurden«, so der Autor, »bisher zumeist unbekannte Briefschaften, Anklageschriften und Urteile, Flugblätter, handgeschriebene Erinnerungen von knapp einer Seite bis zu unveröffentlichten Autobiografien von über 200 Seiten«. Nachgewiesen aber werden auch nach 1990 »gelöschte« Erinnerungsstätten und Persönlichkeiten, die nicht in die These von den »zwei deutschen Diktaturen« passten.

Gerd Kaiser

Auf Leben und Tod. Stille Helden im antifaschistischen Widerstand 1923 bis 1945, edition bodoni 2007,

ISBN-10: 3929390965
ISBN-13: 978-3929390964

Gerd Kaiser selbst hat ein hervorragendes quellenkritisches Werk vorgelegt und darin keinen Zweifel an seiner politischen Haltung gelassen. Er schreibt dazu bündelnd: »Die seit Ende des 20. Jahrhunderts in Umlauf gebrachten gestanzten Worthülsen vom ›verordneten‹ oder ›rituellen‹ Antifaschismus sind sprachliche und ideologische Stempel. Sie sollen politische Blindheit und Unvermögen, wirtschaftlich motivierte Liebedienerei oder Mitläufertum aus Karrieregründen gegenüber dem Phänomen Faschismus, vor allem dessen Mitgestaltung oder dessen stillschweigende Duldung oder Verherrlichung kaschieren, aktive antifaschistische Gesinnungen und Haltungen herabwürdigen, historische Tatsachen und Taten verschweigen, verfälschen oder ›delegitimieren‹«.

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