NS-Kontinuitäten in der Bundesanwaltschaft
Der Anteil der ehemaligen NSDAP-Mitglieder in den höheren Diensträngen der Bundesanwaltschaft pendelte je nach Jahr zwischen 60 und fast 80 Prozent. Schaut man auf die Oberstaatsanwälte in den 1950er Jahre waren zeitweise alle von ihnen vor 1945 in der NSDAP. Die alten Seilschaften funktionierten prächtig; selbst ein Vorantreiben von Todesurteilen war kein Karrierehindernis. Ihre Pensionen bekamen sie alle bis zum Schluss.
Mit »Staatsschutz im Kalten Krieg. Die Bundesanwaltschaft zwischen NS-Vergangenheit, Spiegel-Affäre und RAF« von Friedrich Kießling und Christoph Safferling hat nun auch die Bundesanwaltschaft ein Buch zu ihrer NS-Vergangenheit. Mittlerweile gehört so etwas zum guten Ton einer bundesrepublikanischen Behörde. Die Autoren beschreiben nach der Vorgeschichte im Kaiserreich, der Weimarer Republik und dem Nationalsozialismus den Aufbau, die Entwicklung und die Arbeit der Bundesanwaltschaft von 1950 bis 1974. Durch Zugang zu bisher unerschlossenen Akten können sie Akzente in der bisherigen Geschichtsschreibung verschieben. So zeigen sie zum Beispiel, dass die Bundesanwaltschaft von der Bundesregierung in der Spiegel-Affäre zurückgepfiffen werden musste. Wegen Verdachts auf Landesverrat wurden die Redaktionsräume des Magazins 1962 durchsucht. Der Spiegel sollte geheime militärische Informationen in einem kritischen Artikel preisgegeben haben. Hatte er nicht. Doch die Bundesanwaltschaft ermittelte bis 1966 und bewies damit alleinig, dass sie Artikel 5 des Grundgesetzes, die Presse- und Meinungsfreiheit, noch nicht verinnerlicht hatte. Schlimmer als gedacht weiterlesen »




























